Jüdische Volksstimme
- Journal
- Jüdische Volksstimme
- Volume
- XIII (1912)
- Issue
- Heft 14 (4.7.1912)
- Date
- 1912-07-04
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4. Mwtsche »«!»stimme Nr. 14. der galizischen und bukowinensischen Parteileitung zu erfolgen. Sollte eine Einigung nicht zustandekommen, dann hat der Jüd. N.-B. selbständig vorzughen. Resolution Laschkowitz: Die am 30. Juni tagende politische Konferenz fordert den Jüd. N.-V. auf, 1. ein fünfgliedriges Komitee aufzustelleu, das sich mit der Lage des jüdischen HandwerkerS in Oesterreich zu beschäftigen hat, 2. in der nächsten Zeit in allen jüdischen Zentren Handwerkerversammlungen mit der Tagesordnung: ״Die jüdischnationale Idee und die Hebung des jüdischen Handwerkes" einzuberufen. H. Diskonto-Gesellschaft bei der Nordösterreichischen Bank für Industrie, Handel und Landwirtschaft, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Brünn, Ferdinandsgasse Nr. 33 Telephon 1340. Empfiehlt sich für alle einschlägigen Bankgeschälte, hauptsächlich auch für den Eskompt offener Buchforderungen unter den allergünstigsten Bedingungen. Aus der neuesten Geschichts- Literatur der Juden. Bon Theodor Weißelberger in Czernowitz. Bis zum XIll. Jahrhundert weilte« in Polen jüdische Kaufleute aus dem Westen nur flüchtig während der Handelsreisen nach dem weiten Osten. Deutsche Juden begannen sich auf dem polnischen Territorium erst in der zweiten Hälfte des früher erwähnten Jahrhunderts für die Dauer in größerer Zahl anzusiedeln. Bis zu dieser Zeit emigrierten aus dem Westen in die Länder der polnischen Krone nur aus Böhmen, genauer aus Prag, wo eine zahlreiche Judengemeinde vorhanden war. 1187 vrach in Böhmen eine große Judenverfolgung aus. Infolget» ssen wanderten viele Juden, die über ziemlich große Kapitalien verfügten, nach Polen. Viele Umstände sprechen dafür, daß die jüdischen Münzer, welche am AuSgange des XU. Jahr- Hunderts polnische Münzen mit hebräsichen Umschriften prägten, sich aus den Reihen dieser böhmisch-n Juden rekrutierten? lieber das Wirtschaftsleben der Juden in der ersten Hälfte des XIV. Jahrhunderts weiß der Verfasser nicht viel zu berichten, weil die Geschichtsquellen in dieser Epoche sehr spärlich fließen. Dies bezieht sich in erster Linie auf Klein-Großpolen und Neusten. Freigebiger sind sie in Bezug auf die Verhältnisse in Schlesien?) Um die Wende des XU. Jahrhunderts waren mehrere Juden in Schlesien größere Grundbesitzer und Bauern. In spateren Zeiten treten sie als Kaufleute auf. Aus dem Handel werden sie rasch verdrängt, so, daß ihnen in diesem Lande um die Mitte des XI V. Jahr- Hunderts ein wirtschaftliches Gebiet offen stand: der Wucher. Etn Darlehen wurde von einem Juden in der Regel gegen Pfandeinräumung an einer biweglichen oder unbeweglichen Sache gewährt. Die verpfändeten Mobilien wurden von Hand zu Hand übergeben. Bei Immobilien erfolgten eine symbolische Uebergabe durch Ueberreichung eines Briefes, der mit einem Siegel des Schuldners Vers» Heu war. Auf Grund desselben konnte der Gläubiger, besten Forderung nicht rechtzeitig getilgt wurde, um Hilfe eines königlichen Beamten ansuchen. Später waren Eintragungen der Forderungen in die Grodbücher, beziehungsweise in die Stadtdücher zulässig. Die Pnvilegten der Juden enthtelten keine Besümmung, durch welchen die Darlehensgewährung ohne Pfandbestellung verboten wäre. Deshalb wurden oft Darlehen auf Grund von Briefen, die von Schuldnern wurden (ohne pfandrechtliche Sicherstellung) gewährt. *) Mehrere dieser hebräischen Fragmente wurden unlängst ausgegraben. — Jüdische Diünzen waren auch in Westeuropa keine Seltenheit. S. Schipper. ״Anfänge deS Kapitalismus." p. 52. *) Diese polnische Provinz gehört seit 1335 den Luxenbürgern. Der vom Staate zulässige Zinsfuß betrug ln Polen 54«/,. Um die Mitte deS XIV. Jahrhunderts war er sogar bedeutend größer. In Westeuropa gestattete man den Juden noch höhere Zinsen zu nchmen. z. B. 300«/, in der Provence, in Freylugen 120°/״ in Oesterreich 173°/,?) Dem Mrsteu lag es viel daran, daß die Zinsen möglichst hoch sein sollten. Je reicher der Jude war, desto größer wurde des Fürsten Bermögen, denn die ״Wucherer" gehörten ja ihm mit ihrem ganzen Vermögen. Der Jude durfte jede bewegliche Sache als Pfand nehmen, ausgenommen sind blutbefleckte oder feuchte Kleider und heilige Kleider, welche er auf keinen Fall nehmen darf?) In dem Kaztmir'schen Privileg von 1367 befand sich eine Bestimmung, kraft welcher der Jude als gutgläubiger Besitzer einer gestohlenen oder geraubten Sache geschützt war — im Falle, wenn er von einem Christen auf Herausgabe der Sache belangt wurde — unter der Voraussetzung der Ableguug eines intamentum bonae fidel, daß er zur Zeit der Uebergabe nicht wußte, daß die Sache geraubt oder gestohlen sei, ״wobei er auch dies in seinem Schwur hiueinzieht, um wie viel bei ihm ein derartiges Pfand versetzt worden. Und so soll ihm der Christ nach geschehener Reinigung das Hauptgut bezahlen und an Zins, welcher während der Zeit abgelaufen ist?) Aehnliche Bestimmungen waren in den Juden- Privilegien von . Deutschland und Franke, ich vor- Händen. Dies bedeutete einen großen Fortschritt für das BerkehrSleben, denn dadurch wurde die Veräußerung erleichtert. Das römische und germauifche Recht erschwerten hingegen dieselbe. Dieser verkehrsfreundliche Grundsatz überging in Me modernen Gesetzgebungen. Er ist dem jüdischen Rechte entnommen?) Wurde die Schuld nicht rechtzeitig getilgt, so wurde der Jude nach einem Jahre und sechs Wochen Eigentümer der beweglichen verpfändeten Sache. War der Gläubiger hypothekarisch sichergestellt, so überging das Eige.ttum der unbeweglichen Sache auf den Juden. Dies gehörte noch im XV. Jahrhundert nicht zu den Seltenheiten. So erhielt z. B. der Krakauer Jude Smerlin im Jahre 1404 drei Dörfer, die bei ihm verpfändet waren, infolge nicht getilgter Schulden als ewiges und unbeschränktes Eigentum." (!Aon Omnibus inribus, utilitatibres, olominiae etc. in Perpetuum assignaverunt?) Schon am Anfänge des XI. Jahrhunderts betrieben die Juden in Westeuropa größere Kreditgeschäfte. Drei Jahrhunderte später war dies ihre einzige wirtschaftliche Domäne. In Polen gestalteten sich anders die Verhältnisse. Die jüdischen Kreditoperationen beginnen hier eigentlich erst im XlH. Jahrhundert. Auch wurden die Juden aus dem Handel hier nie ganz verdrängt. Daß das jüdische Kreditwesen sich in den Ländern der polnischen Krone bedeutend später entwickelte, ist hauptsächlich darauf zurückzuführen, daß die städtische Kolonisation erst im XIII. Jahrhundert begann. Der Bedarf nach einem Produktivkredit erstand erst jetzt in Polen. Zu besten Deckung eigneten sich nur die Juden, die überein größeres mobiles Vermögen verfügten. Außerdem wirkten andere Fakwren mit. Die Schlacht« brauchte oft viel Geld, hauptsächlich zu Kriegszwecken. Diese zog immer den Juden dem christlichen Städter vor. Nicht aus Sympachie zu den Juden, sondern aus Haß zum Städter, dem deutschen Eindrir gling, dessen Sprache, Sitten und Weltanschauung grundaus verschieden waren. Als sich in den späteren Jahrhunderten das deutsche Städteelement vollkommen polonistert hat, war die Antipathie dieser beiden Stände noch immer groß. Die Schlacht« und das städtische Bürgertum führten einen ewigen Kampf, der am Anfänge der Neuzeit einen rein ökonomischen Charakter annahm. Deshalb suchte der polnische Adelige eher die jüdischen Kapitalien als die eines christlichen Bürgers. Die Juden waren im Mittelalter nicht die einzigen, welche sich mit Geldgeschäften befaßten. Die Christen trieben Wucher schon im frühen *) Schipper. Anfänge deS Kapitalismus. P. 45. *) Art. 5 deS Kaztmirschen Privilegs (v. I. 1367) in Blocks. Generalprivilegien der polnischen Judenschaft, P. 15. •) Art. 6 des Kazim. Privilegs. 7) Siehe Sombart: Die Juden und das Wirtschaftsleben. P. 92—94. *) Schipper ״Studya" p. 95. Mittelalter sowohl in Westeuropa als in Polen. Die Brennpunkte der jüdischen Kreditgeschäfte in Polen warm in . der zweiten Hälfte des XIV. und dem Anfänge des XV. Jcchrhunderts Krakau, Posen, Kalisch, Lemberg. Unter dm Schuldnern waren alle Stände vertreten. Im allgemeinen kann man konstaüeren, daß die jüdischen Bankiers sich durch einm großen Unternehmungsgeist auszeichneten. Ihre Geldoperationen erstreckten sich auf das ganze Reich. Ohne die Juden wäre im damaligen Pole» überhaupt kein Kreditwesen vor- Händen. Einige gesetzliche Bestimmungen vom Jahre 1423, die strenge gehandhabt wurden, verursachten, daß das jüdische Kreditwesen in Groß- und Kleinpolen (nicht in Reußen und Masorien) lahmgelegt wurde. Diese haben verboten: a) auf Grund von Schuldbriefen, b) gegen hypothekarische Sicherstellung Darlehen zu gewähren. ES blieb also nur der Lombardkredit übrig. Infolge dessen werden in der Regel größere Geldsummen nur gegen Berpfänduug von sehr kostbarm Schmucksachen ver« liehen. Der Kreis der Kreditnehmer änderte sich auch vollständig. An Stelle des reichen Klerus und der Schlacht« traten die ärmeren Handwerker und Bauern schon in den 30er-Jahren des XV. Jahr- Hunderts im westlichen Teile des polnischen Königreiches. Der Jude wurde dadurch materiell sehr geschädigt, zumal in dieser Zeit in dm in Frage stehenden Provinzen der Wucher fast seine einzige Beschäftigung bildete. Anders war es in Reußen. Hier hatte das Statut vom Jahre 1423 gar keine Bedeutung. Dem Juden standen hier im XV. Jahrhundert alle Erwerbszweige offen: er war Kaufmann, Handwerker, Zöllner, Ackerbauer, auch Geld- Verleiher. (Schluß folgt.) NIEDERLÄNDISCHE LEBENSVERSICHERUNGS-GESELL- SCHAFT, WIEN, I. 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Wie er dasitzt: unbeweglich, die blitzenden Augen halbgeschlossen, ruhig im Sturme der Diskussionen, ohne Abwehr, ohne Offensive, vermeint man einen Feldherrn zu sehen, der auf einer Anhöhe vom Operationstisch die Bewegungen seiner Truppen leitet. Wenn er sich erhebt, scheint er zu wachsen, seine Gestalt wird gedrungener, massiger; er hebt den Arm mit lässiger Bitte: Still! Er spricht leise; sein Deutsch hat ein englisches Singen, man fühlt bei kurzer Stockung: er übersetzt seine Worte auS dem englischen Denkprozeß. Man wird bestrickt, namenlos bezaubert, unendlich eingenommen von seiner nonchalanten Rede, von seinem adeligen Gebühren, von dem Hauche seiner geistigen Nodilität. Bist du der Dichter der ״Tragödieu des Ghetto", bist du der Künder der jüdischeu Seele, o stiller, feiner Mann vor dem Rednerpult? Und sie wagen deinen großen Ernst, deinen redlichen Willen, deine treue Hingabe anzuzweifeln — sie, die Geringen, die Kleinen im Geiste, die Politiker der Tagesströmung, . die Wiederkäuer der Ideen?! Armes jüdisches Volk! Durch das Geschrei der Geschäftsmacher, der Tagespropheten, der Windmacher und Tamtamrufer kannst du die Stimme des Helfers nicht vernehmen ... *— Cg 6- Die schönste Schrift in kürzester Seit erreicht jedermann! K k. deh. aut. ScHrelbscbuie Professor Rudolf Roubetcbek » PrArt 17 Dach auswärts brieflicher Unter* * ryaM» flcMna(b eig.ger.gesch.Methode