Jüdische Volksstimme
- Journal
- Jüdische Volksstimme
- Volume
- XIII (1912)
- Issue
- Heft 3 (18.4.1912)
- Date
- 1912-04-18
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2621806-2621807-2621810--1432-2622472- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Tallessim zu beziehen durch den ״Jüdischen-Buch- und Kunstverlag"/Brünn. Swtsche Bslkrstimme. Nr. 3 bürgerlichen deutschen Presse ganz bescheiden und unauffällig plaziert wurde, die aber trotzdem dem aufmerksamen Leser nicht entgehen konnte und ihn zum Nachdenken zwingen mußte. Der tschechische Nattonalrat, so hieß es in besagter Notiz, hat ein׳ Zirkular an die tschechischen Blätter in Mähren und an die Organisationen versendet, in welchem er aufforderte, antisemitische Angriffe auf die Juden zu unterlassen. Wer nun an der Geschichte der letzten Jahre, insbesondere an der kulturellen Entwicklung der Stationen m Öfterreich nicht achtlos vorüdergegangeu ist, wer mit offenen Augen den Antisemitismus sich in aufsteigenden Linien bewegen sah und wahrnahm, wie alle Nationen nach einer kurzen Aera des freheitlichsten Empfindens schließlich doch im Pfuhl des Rassenhasses versanken, um sich die Juden zur willkommenen Zielscheibe brutaler Anrempelungen und Verdächtigungen erkoren dem mußte diese Er» klärung als wohltuender Balsam erscheinen, als ein Versprechen an die Zukunft, als ein Schritt nach vorwärts aus dem umgebende: Dunkel. Man möge uns nicht mißverstehen. Nicht so wollen wir die Empfindungen, welche die Meldung in uns hervorgerufen hat, gedeutet wissen, als ob sich nun die Juden mit übertriefend dankbarem Herzen an die Schöße der einsichtigen Tschechen hängen sollten, nein, wir dachten vielmehr, daß die aufklärenden Bestrebungen der jungjüdischen Bewegung endlich doch bei unseren Wirtevölkern Anerkennung und Aufnahme gefunden haben, daß nunmehr die erwählten Behörden der Massen die Initiative zu einem großangelegten Ausklärungswerke ergreifen und in wahrhaft fortschrittlicher Weise dem verächtlichen Judenhaß entgegentreten werden. So dachten wir damals. Wenige Tage darauf wurden wir eines Besseren belehrt. Der tschechische Nationalrat konnte es nicht goutieren, daß ihm etwas Stolzes, Ehrbares und Fortschrittliches zugemutet wurde, er fühlte sich durch die Imputation, er sei einmal anständig gewesen, verletzt und rückte mit einem Dementi heraus. Er erklärte, die Meldung der Wiener Lvkalkorrespondenz, er hätte sich zur Abwehr antisemitischer Tendenzen mit besonderen Zirkularen an tschechische Blätter und Organiiarionen in Mähren gewendet, für vollständig unbegründet und aus der Luft gegriffen. Kurz, trocken und derb, ohne jegliche.» Kommentar, ohne jeden Zusatz wurde dieses Dementi veröffentlicht. Wie ein Schrei jenes bekannten, unverbesserlichen Verbrechertyps klingt es, der seinem Verteidiger barsch in die Rede fällt, wenn er die guten Seilen seine« Klienten herausstreichen will. Er ist stolz auf seine Bestialität und läßt es nicht zu, daß auch nur eine seiner Untaten gemildert werde. Dieses Dementi bedeutet in seiner negativen Form eine ungeheuere Bejahung. Die mährischen Tschechen wissen es nun, daß chr Nationalrat gegen die Judenhetzen nichts einzuwenden hat, daß er ihnen nicht entgegentritt, daß er sie nicht verwirft, daß er sie also billigt und zuläßt. Darin liegt das Teuflische in dem Dementi, das Brutalgemeine, das da verschleiert, um die Leidenschaften zu schüren. Es ist nicht festzustellen, von wem die erste Meldung ausging, es ist über kaum zu gewagt, anzunehmen, daß die erste Notiz erscheinen mußte, um Gelegenheit zur Veröffentlichung der zweiten zu geben. WaS die Herren geradeheraus zu sagen nicht gewagt haben, das haben sie auf dem Umwege des Dementis zur Kenntnis ihrer Konationalen gebracht. Abscheulich und niedrig. Für die Juden ändert sich nichts an der Situation. Sie bleiben nach wie vor auf sich selbst angewiesen. Tut nichts, viel Feind', viel Ehr! . . . Hofrat Professor Dr. Alfred Pribram gestorben. Sonntag um 4 Uhr nachm, ist in seiner Wohnung, Heuwagsplatz Nr. 17, der Vorstand der ersten medizinischen Klinik, der Senior des medizinischen Professorenkollegiums, Hofrat Prof. Dr. Alfred Pribram im Alter von 71 Jahren plötzlich gestorben. Alfred Pribram wurde am 11. Mai 1841 in Prag als Sohn des allgemein geachteten Arztes Dr. Emanuel Pribram geboren. In seinem 8. Lebensjahre besuchte er schon das Piaristengymnasium auf der Neustadt und zeichnete sich durch Fleiß und guten Fortgang derart aus. daß er während der ganzen Gymnasialzeit als erster oder zweiter der Klaffe loziert wurde und die Maturitätsprüfung mit allgemeiner Auszeichnung ablegte. Nach vollendetem 20. Lebensjahre wurde er zum Doktor der Medizin promoviert. Nachdem der junge Doktor durch mehrere Jahre als Sekundärarzt auf den Abteilungen der Professoren Blamna, R. v. Hasner, Rv. Jaksch und Halla sich auf den verschiedensten Gebieten der praktischen Medizin vervollkommnet hatte, wählte ihn Regierungsrat Prof. Halla zu seinem klinischen Assistenten. Im Jahre 1864 wurde Dr. Pribram zum supplierenden Primarius der Lehrkanzel für Dermatologie und Syphilis ernannt und 1870 habilitierte er sich als Privatdozent mit einer Arbeit über ״Stoffwechseluntersuchung bei Febris recurrens". Während der Erkrankung und nach dem Ableben des Prof. Seydl supplierte er die Lehrkanzel für Pharmakognosie an der hiesigen Universität,, bis er im Jahre 1873 zum außerordentlichen Professor und zum Vorstande des poliklinischen Instituts auf dem Obstmarkte ernannt wurde. Als Lehrer hat Hofrat Pribram eine fast unübersehbare Reihe von Schülern herangebildet, von denen viele in angesehenen akademischen Stellungen stehen, die meisten sich der praktischen Tätigkeit gewidmet haben. Zu Pribrams Schülern gehören u. a. Professor Dr. Jakob Singer, der Vorstand der Poliklinik in Prag, der verstorbene Professor der Wiener Universität und Primarius des Rudolfspitals in Wien, Professor Dr. Rudolf Ritter v. Limbcck, Professor Dr. Fried! Pick in Prag. Dozent Dr. Ritter v. Funke, Dozent Dr. Franz Bardachzi. Eine Pkibramstiftung im Prager israelitischen Krankenhaus. Aus Anlaß des Ablebens des Herrn Hofrates Prof. MUDr. Alfred Pribram haben die dankbaren Schüler und Verehrer des Verewigten beschlossen, eine Bettstiftung im Rahmen des israelitischen allgem. Krankenhauses zu gründen, um so das Andenken des Toten in würdiger Weise zu ehren und den Namen des großen Arztes und edlen Menschen ewig der Nachwelt zu erhalten. — Spenden nimmt der israel. Spitalbauverein in Prag entgegen. Darf ein Nichtjude aus einen jüd. Friedhofe begraben werden? In Brünn fand vor kurzem das Begräbnis eines Nichtjuden auf dem jüdischen Friedhofe statt. Der Verstorbene, dessen Gattin Jüdin war, hatte den Wunsch an der Seite seiner verstorbenen Frau beerdigt zu werden. Wir haben, ohne uns auf einen engherzigen, fanatischen Standpunkt zu stellen, das Vorgehen der Chevra Kadischa mißbilligt und um nicht gegen uns den Vorwurf heraufzubeschwören, daß wir immer nur den rein oppositionellen Standpunkt einnehmen, uns an unseren hervorvorragenden Mitarbeiter Sr. Ehrw. Herrn Prof. Dr. Ad. Kurrein in Teplitz, mit dem Er>uchen gewendet, uns, hierüber ein objektives fachmännisches Urteil zukommen zu lassen. Herr Prof. Dr. Kuriein hatte die Liebens- Würdigkeit unserer Bitte zu willfahren, wofür demselben an dieser Stelle herzlichster Dank gesagt sei. Wir veröffentlichen tieferstchend das betreffende Gutachten. Ohne eine weitere Kritik zu üben, gestatten wir uns an die maßgebenden Faktoren die Anfrage, ob dieser' Akt von Toleranz auch einem armen Nichtjuden gegenüber geübt worden Zu bemerken wäre noch, daß vor Jahresfrist in Breslau sich ein analoger Fall zugetragen und daß seitens der Breslauer Judenschaft in vornehmer jedoch entschiedener Weise dagegen Stellung genommen wurde. Was wird wohl die Brünner jüdische Bevölkerung hiezu sagen? Geehrte Redaktion! Auf Ihre, Anfrage betreffend die Beerdigung eines Konfessionslosen, ehemaligen Christen, auf einem jüdischen Friedhofe in der Reihe der anderen Gräber erteile ich Ihnen die Antwort: Einen Nichtjuden auf einem jüdischen Friedhofe in der Reihe der Gräber zu beerdigen ist zweifellos nicht erlaubt. Die geltend gemachte Berufung auf die Stelle im Talmud (Gittin 61): ״Man begräbt die Toten der Heiden mit den Toten Js.aels um des Friedens willen", gestattet durchaus nicht das Begraben der Nichtjuden auf jüdischem Friedhöfe, wie sofort jeden der Kommentator Raschi belehrt: ״Man begräbt sie nicht auf jüdischem Friedhofe, sondern man beschäftigt sich mit ihrer Beerdigung, wenn man sie tot neben toten Israeliten gefunden hat." Diese Erklärung erweitert Ran zu Alfasi: ״Nicht allein wenn Nichtjuden mit Juden zusammen tot gefunden, sondern auch wenn Nichtjuden allein ge funden wurden, begräbt man sie um des Friedens willen, unter allen Umständen werden sie nicht auf jüdischem Friedhofe in der Reihe der Juden begraben." (R:f Gittin c5 f 172a.) Diese Entscheidung fällt auch Tur (Jore deah c 367) und Bet-Josef zur Stelle. Eine Frage wäre allerdings bei besagtem Falle am Platze: Wie ist der konfessionslose Christ zu beurteilen? Ist er in seinem christlichen Glauben verblieben und ist seine gerichtliche Erklärung nur eine formelle, um die Ehe, die das Gesetz verbietet, zu schließen, und ist trotzdem als Christ zu betrachten, oder mar die Erkläxung eine seiner Ueberzeugung entsprechende und ist er auch in seinem Glauben vom Christentunte abgefallen? Im letzteren Falle wäre die Sache nach dem Talmud (Nedarim 25 a Megillah IH a und Maimonides h. Akum c 2, 4) einer anderen Auffassung fähig: ״Hakofer boh keilu modeh battoroh kulo. ״Negation des einen ist Zugestäudnis des andern." Auffallend und kaum erklärlich scheint es, wenn ein Rabbiner selbst im Salonrock einem Konfessionslosen einen Nachruf hält. Die Kutte macht doch bei uns Juden absolut den Mönch nicht. Man ist auch ohne Tatar Rabbiner. Was für den Rabbiner nicht zulässig mit dem Talar ist, darf es auch ohne Talar nicht sein. Es könnte ja dem konform auch der Rabbiner im Salonrock ein konfessionsloses Brautpaar im Salon trauen und dem Bezirkshauptmanne die Mühe ersparen. Niemand aber wird sagen, Herr L. hat ihm einen Nachruf gehalten, sondern der Rabbiner, denn Rabbiner ist man auch ohne Talar und Bäffchen. Wird ein Rabbiner einem konfessionslosen Juden.einen Nachruf mit oder ohne Talar halten? Dem, der ein bestimmtes Bekenntnis von sich weist, muß auch der Vertteter eines besttmmten Bekenntnisses ferne bleiben. Daraus könnten die Gemeinden und die Rabbiner die Einsicht holen, wie not es gerade dem modernen Judentume tut, eine Organisation seiner Geistlichen zu verlangen, damit nicht auch eine Religionsanarchic im Judentume einreiße. Ein Anfang dazu ist schon lange gemacht. Das beweist der Vorgang der Chewra Kadischa, die den ersten oder den Hauptfehler machte, als sie das Grab verkaufte und reservierte. Damals war es an der Zeit, das Rabbinat — und in Mähren gibt es auch noch ein Landesrabbinat und einen Rabbinerverband — zu befragen, ob das zulässig ist, und die wohlüberlegte Antwort wäre anders ausgefallen, als das oberflächliche Zitat: ״Man begräbt auch die Heiden", ohne nach Raschi zu fragen, wie die Chewra nicht nach dem Rabbinate fragte. Teplitz, 14. Nissan 5672. Prof. Dr. Ad. Kurrein. Aus der Brünner Kultusgemeinde. Bericht der am 14. April stattgefundene Vorstandssitzung. Anwesend die Herren Dr. H. Fiala, H. Kätscher, S. Perlhefter, B. Rischawy, Ad. Herdan, Dr. Schimmerling, Dr. Scherbak, Stadtrat Feldmann, Sigmund Schwarz, Statthaltereirat Dr. Spitzer. Herr Dr. Fiala eröffnet die Sitzung und beglückwünscht Herrn Sigmund Schwarz zu der demselben von Sr. Majestät dem Kaiser erhaltenen hohen Auszeichnung. Herr Sigmund Schwarz dankt den Herren im Vorstande für die Glückwünsche und hebt insbesondere hervor, daß es ihm zur besonderen Ehre gereiche diese Auszeichnung als Jude, für seine Tätigkeit auf jüdischem Gebiete erhalten zu haben. Herr Dr. Fiala berichtet, daß seitens der Steuerbehörde an die Chevra Kadischa die Aufforderung gerichtet wurde, den Reingewinn zu satteren. Jntereffant ist die Bemerkung des Herrn Dr. Fiala, daß angeblich ein Jude diese Anregung gegeben habe. Ein Gesuch des Diakonissinenheims um Er- Höhung der Subvenüdn von K 25•— gab zu einer längeren Debatte Anlaß und wurde die Subvention auf K 50 — erhöht. Wir glauben denn doch, daß es nicht Aufgabe einer Kultusgemeinde ist, eine derarttg auf Erwerb beruhende nichtjüdische Organisation aus allgemeinen Steuergeldern zu subventionieren. Wenn auch Juden