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Jüdisch-liberale Zeitung · 1931-07-08 · 26-27 (8.7.1931) · page 6

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
11 (1931)
Issue
26-27 (8.7.1931)
Date
1931-07-08
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
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Verbindlichkeit des Zeremonialgesetzes? Entgegnung*) Bon B. Jacob. D>aß «reine Ausführungen („Zeremonial- und Sit' tengesetz", Gemeindeblatt der Jüdischen Gemeinde zn Berlin, Dez. 1930) Widerspruch erfahren würden, habe ich erwarten müssen. Keine wie immer geartete Behandlung des mir zugewiesenen Themas wird sich so ungeteilten Beifalls erfreuen dürfen wie etwa ein Hymnus auf die jüdische Ethik oder das Wesen des Judentums oder eine geschichtliche Studie oder eine zuständliche Schilderung. Aber ich hatte weder engeren noch „weiteren Kreisen" zu Gefallen zu reden, sondern die autoritative Lehre des Judentums, wie sie vor allem in seinem Grundbuche, der Thora, ausgesprochen ist, darzustellcn und verständlich zu machen. Das Blatt, das mich dazu aufgefordert hatte, ist meines Wissens kein Parteiorgan, sondern ein Gemeindeblatt. Will man aber eine Darlegung bestreiten, so genügt es nicht, zu widersprechen, sondern man must mit gediegenen Gründen widerlegen. Herr Tr. Sternseld beruft sich auf seinen Geschmack, für den ich „etwas reichlich viel" von dem „Heiligen Israels" rede, hingegen aus „Minderwertigkeitsgefühlen" den Namen Jesus meide und dafür „der Stifter" der neuen Religion sage. — Grundsätzlich meide ich nur die Bezeichnung „Christus", weil dies die Uebersetzung von Meschiach, Messias, d. i. Gesalbter, Heiland ist und eine Anerkennung bedeuten würde, zu der sirb ein Jude niemals verstehen wird, selbst wenn er ihn für einen „guten Juden" oder „den letzten der großen Propheten" halten würde, was ich gleichfalls nicht tue. Ich sage Jesus, wenn ich, wovor sich auch frühere Lehrer des Judentums nie gescheut haben, nicht umhin kann, ihn mit seinem Eigennamen zu bezeichnen. Das; der Name im gewöhnlichen Leben von dcu Juden gemieden wurde, war nicht der Ausdruck eines Minderwertigkeitsgefühls, sondern eher des Gegenteils. Wenn man bedenkt, was dem Juden viele Jahrhunderte lang in diesem Namen angetan worden ist, wenn man weiter bedenke, wie leicht der Name im Munde eines Juden mißdeutet werden konnte, so war die gänzliche Vermeidung einerseits eine begründete Vorsicht, andererseits tue vornehmste Form der Ablehnung. Meine Ausgabe aber ist nicht, die Sache des Christentums zn.Dhren, sondern die des Judentums. Um so freudiger hatte ich von dem Heiligen Israels zu sprechen. Diese Bezeichnung für Gott stammt nicht von mir, sondern von den Propheten, auf die sich mein Gegner so gern Lernst, und ist z. B. ein LieblingSwort des Propheten Jesaja, der es etwa dreistigmal gebraucht. Herrn Dr. S. ist offenbar die Sprache und Vorstellungswelt der Bibel nicht vertraut, sonst könnte. er keinen Anstoß daran nehmen, daß ich von dem Gotte Israels, von seinem, von unserem Gotte rede. Sind doch hiervon sämtliche Bücher der Bibel voll. Allein in dem fünften Buche Moses kommen diese Ausdrücke mehrere hundertmal vor. Es genügt, wenn ich nur eine Stelle anführe, ebendieselbe, auf die sich Jesus als aus den Inbegriff auch seiner Lehre beruft: Höre Israel, der Ewige, unser Gott, ist ein einiger Gott, du sollst den Ewigen deinen Gott lieben! Gemeint ist natürlich nicht, daß er nur Israels Gott ist, sondern daß Israel sich ihm enger anzuschliesteu habe. Es ist gar nicht selten, daß auch innerhalb Israels jemand zu einem andern sagt: dein Gott, z. B. sollte der Israelit, wenn er die Erstlinge zum Heiligtume brachte, zum Priester sprechen: ich bekenne heute dem Ewigen deinem Gotte usw. Der Priester mußte durch sein ganzes Leben ein innigeres Verhältnis zu Gott haben. Jedoch wie absurd diese alte Mißdeutung von „dein Gott" ist, kann man bereits an jenem Worte sehen, insofern es von Mose ausgesprochen wird: du sollst den Ewigen deinen Gott lieben. Will etwa Mose sagen, daß der Ewige nur der Gott der angeredeten Israeliten sei, nicht aber der seinige? Drin Gott ist eine Mahnung, nicht ein Anspruch. Ebenso gröblich mißverstanden wird immer wieder die Auserwählthe'it Israels. Als geschichtliche Tatsache 'wird sie nicht einmal vom Christentum bestritten, und was sie für uns bedeutet, wird jedem jüdischen Kinde im Religionsunterricht eingeprägt: nicht daß wir besser und heiliger als andere sind, sondern sein sollen, indem wir ihnen durch Gottverbundenheit, Tugend und Heiligkeit des Lebenswandels voranleuchten. Es ist eine Aufgabe und ein Schicksal. Dies hat niemand schärfer ausgesprochen als der Prophet, mit dessen Donnerwort gegen mich Herr Dr. S. schließt: nur euch habe ich auserwä'ylt von allen Geschlechtern des Erdbodens, darum suche ich an euch alle eure Vergehungen heim. Das ist unser „Hochmut" und unsere „Ueberheblichkeit". Am stärksten ist mein Gegner durch meine Charakterisierung des Zeremonialgesetzes und seine Beziehung zum Sittengesetz in Harnisch gebracht worden. Sie ist aber lediglich die Entwicklung des fundamentalen Grundsatzes: heilig sollt ihr sein, denn heilig bin ich euer Gott. Es wird heftig bekämpft, daß ich das Zeremonialgesetz das u n t e r s ch e i b e u b c Merk m a l des Judentums genannt haben. Ist meinem Herrn Gegner ein anderes be kannt? Dann möge er es gütigst nennen. Ich habe wohl weislich nicht gesagt: Lehre,' sondern Merkmal, d. h. etwas, was den Juden, der seine Religion praktiziert, von Anhängern anderer Religionen unterscheidet, wenn man ihm „anmerkt", woran man ihn erkennt. Vorstellungen, Be griffe, Lehren, Gesinnungen hat er vielfach mit andern gemein, abgesehen davon, daß man sie niemandem ausehen kann. Aber nur er hat den Sabbath, die jüdischen Feste, die Speisegesetze, eigene Symbole, die ganz besondere rituelle und kul tudle Lebensordnnng, kurz das Zeremouialgesetz m seiner Totalität. Weiter ereifert sich mein Gegner, daß ich das Zeremonialgesetz ein Gesetz und verbindlich nenne. Nach seiner „Ansicht" ist es kein Gesetz und für niemand verbindlich. — Es handelt sich nicht um Ansichten, sondern um Argumente. Sein „Beweis" — die Leser sollen entscheiden — ist: daß zwischen *) Die nachfolgenden Ausführungen hatte ich dem Berliner Gemeindeblatt auf seinen Wunsch, mich zu dem mir vorgelegten Angriff des Herrn Dr. Sternseld zn äußern, eingesandt. Ich gebe sie unverändert wieder, damit alle Einwände des Gegners zur ungeschmälerten .Geltung kommen, auch diejenigen, die er anscheinend zurückgenommen hat, nachdem er bereits von obiger Entgegnung Kenntnis gewonnen hatte. Denn es ist möglich, daß sie nunmehr von andern erhoben werden, und in eine weitere Polemik möchte ich nicht rintreten. den zehn Geboten keines steht: du sollst leinen Fisch ohne Schuppen essen. — Gesetz ist die grundsätzliche Forderung, etwas zu leisten, zu tun oder zu unterlassen, ausgesprochen von einer dazu befugten Autorität. Das Zeremonialgesetz ist von derselben göttlichen Autorität gegeben wie das Sittengesetz, also für den Juden, dem allein sie es gegeben hat, ebenso verbindlich. Es ist ganz vergeblich, dies mit Vernunstgründm widerlegen zu wollen, wie überhaupt ein Gesetz nicht „widerlegt" werden fanit, da es sich an den Willen richtet, nicht, und jedenfalls nicht zuerst, an beit Intellekt. — Es kann nur zwet Beweggründe (Motive) geben, das Gesetz abzulehnen: ich will nicht, womit natürlich die Diskussion aufhört, oder: ich kann nicht, d. h. ich bin zn schwach — die Verhältnisse sind zu stark. Ich befinde mich in Verhältnissen, die mir z. B. die Beobachtung des Sabbaths unmöglich machen. In dieser Lage war Israel in Aegypten, und in der gleichen Pharaonischen Knechtschaft befindet sich gegenwärtig der größte Teil der westeuropäischen Judenheil. Ihr Tyrann ist der übermächtige Zwang der wirtschaftlichen Verhältnisse innerhalb einer nichtjüdischen Umgebung. Ich habe tue in die Bernhmung eittstimmen mögen, das Judentum habe keine Dogmen, also auch leine sektenbildenden dogmatischen Streitigkeiten. Allerdings nicht, aber wir haben andere Nöte: das Gesetz, seine Geltung und Möglichkeit. Aber mich dazu zu äußern, war ich nicht anfgefordert worden. Ich sollte nicht über das Verhältnis des Zeremonialgesetzes zum modernen > Leben handeln, sondern zum Sittengesetz, wozu ich erst sein Wesen auseinandersetzen mußte. Man kann viele Zeremonialgesttze ansühren, die gegenwärtig unausführbar sind, aber kein einziges, das der Vernunft widerspricht. Ferner ist es etwas anderes, eine Bestimmung mildern, wobei aber auf keinen Fall persönliche Willkür und Gelüste zn entscheiden haben, als altes Gesetz in Bausch und Bogen prinzipiell zn verwerfen. Das ist der Standpunkt des päulinischen Christentums, nicht des Judentums. Ein Gesetz: du sollst keinen schuppenlosen Fisch essen, steht allerdings nicht in den zehn Geboten, aber ein anderes: Gedenke des Sabbathlages, ihn zu heiligen, du sollst an ihm keinerlei Arbeit verrichten. Ist das auch „eine papierne menschliche Satzung, abhängig von dem, der sich danach richtett will?" Und wenn ja, warum nur das vierte Gebot, warum z. B. nicht auch das fünfte: du sollst Vater und Mutter ehren? Daß cs dem oberflächlichen Sinn so leicht wird, über Einzelheiten des jüdischen Zeremonialgesches zu spotten, hat mancherlei Ursachen. Dieser Sinn begreift nur, was irgend einen praktischen Nutzen bringt. Er wird nie das Wort begreifen: das Ueberflüssige ist das Notwendige. Für Symbole hat er umso weniger Verständnis, je weniger sie äußerlich imponieren, und wenn sie die Zugehörigkeit zu einer gering geachteten Minorität verraten. Dieselben Dinge würde mau ohne Besinnen üben, wenn es die andern täten. Endlich besteht das Zeremoniatgesetz seiner Natur nach eben nur aus Einzelheiten, die zu würdigen man die Gesamtidee erfaßt haben muß. .Herr Dr. S. stellt einen andern Unterschied auf: Das Sittengesetz lebt in uns auch ungeschrieben. Beweis: Abraham, der die zehn Gebote gehalten hat, obwohl er sie nicht kannte. Aber an die Speisegesetze hat er sich nicht gekehrt, als er den „drei Männern" Kalbfleisch in Milch vorsetzte. — Auch dieser Einwand ist uralt und stammt aus dem Christentum und von Paulus. Trotzdem gehört nicht viel dazu, ihn zu widerlegen. Ich will nicht dabei verweilen, daß ja nicht Abraham das Kalbfleisch mit Milch gegessen hat. Er hätte es ruhig tun können, weil zu seiner Zeit dies Verbot ebensowenig bestand wie dasjenige, zwei Schwestern zü heiraten, zur Zeit Jakobs. Erst unter Mose ist dem Volke Israel das Gesetz gegeben worden, nachdem Gott es ans Aegypten geführt und zu feinem Volke gemacht hatte. Das Zeremonialgesetz ist in der Geschichte Israels begründet und konnte wie alle Geschichte erst zu gegebener Zeit erscheinen. „Stehen die Juden heute, soweit sie durch strenge Befolgung der Vorschriften des Schulchen Aruch „geheiligt" worden sind, sittlich höher als die alten Propheten?" so fragt mein Gegner. Der Dr. Jacob will am Ende stur in dom durch das Zeremoniatgesetz „geheiligten" Juden den besseren Juden und gegenüber den Andersgläubigen den besseren M e n s ch e n erblicken! Das ist eine Ueberheblichkeit usw. — Die ganze Fragestellung ist grundfalsch. Formal stehen Sittengesetz und Zeremoniatgesetz auf derselben Linie, insofern sie beide ein von derselben Autorität gegebenes Gesetz und verbindlich sind. Welches auch immer ihr Wertverhältnis sei, halten soll der Jude das eine wie das andere. Auch die bürgerlichen Gesetze müssen wir ohne Unterschied beobachten, ganz gleich, ob eines wichtiger sei als das andere. Ich kann nicht ohne das Herz leben, aber will ich darum den kleinett Finger mifsett? Wenn ich das Sittengesetz wegen seiner umfassenden Allgemeinheit und bis in die Wurzel dringenden Tiefe preise, so 'ist damit nicht gesagt, daß das andere nicht zu gelten habe. Es ist eine Würdigung für das System und das Sittengebot ist überhaupt nur eine begriffliche Maxime, Grund'satz, Richtschnur. Was die alten Propheten anbctrifft, so kann man sich daraus verlassen, daß sie samt und sonders das Ritualgefetz und den „Schnlchan Aruch" ihrer Zeit auf. das Gewissenhafteste beobachtet haben, von Mose, dem größten von ihnen, der es sogar b egr ü n d et hat, angcfangen bis zn „dem letzten der großen Propheten", dem „Stifter", der bekanntlich das jüdische Gesetz streng.gehalten hat. Wogegen sie eiferten, das war immer nur seine Uebung ohne sittliche Gesinnung und Lebensführung. Sie predigten gegen die Ucberschätzung des Opfers und Kultus, aber sie haben niemals im Ernste verlangt, daß sie abgefchafft und der Tempel abgebrochen werde. Wenn sie predigten: zerreißet eure Herzen, nicht eure Gewänder, so waren sie sicherlich die ersten, die in einem Trauerfalle ihre Kleider einrissen. Und wenn sie zürnten: ist das ein Fasten, daran ich Wohlgefallen habe usw., so zweifelt wohl niemand daran, daß sie nichtsdestoweniger selbst gesaftet haben. Das alte Judentum hat dies immer richtig verstanden und gerade diese Worte für den Fa st tag bestimmt! Tie Propheten betonten, was zu ihrer Zeit von ihren Volksgenossen vernachlässigt wurde, aber es wäre eine lächerliche Nachahmung, wenn unsere Prediger ihnen gedankenlos nachsprechen wollten, auch wenn die Fehler unserer Zeit die entgegengesetzten wären. Heute führen die Menschen im Gegenteil immer die Moral, das Sittengesetz, im Munde, die übrigens starke .Helfer schon im bürgerlichen Gesetz und der öffentlichen Meinung haben. Aber das Zeremoniatgesetz hat keinen andern Annehmer, und wieviel Menschen gibt eK denn, die es überschätzen und übertreiben? Wenn ein Hillel oder R. Akiba die Nächstenliebe für das umfassendste Gebot erklärt haben, so ist es ihnen nicht im Entferntesten beigekommen, damit das Zeremonialgesetz aufzuheben. Sie selbst haben es nicht nur auf das Peinlichste beobachtet, sondern sind sogar diewahrenSchöpferdes „„Schnlchan Aruch", und es ist sehr unvorsichtig von seinen Gegnern, sich auf sie zu berufen, oder vielmehr, ste können keine Ahnung von dem Leben und Wirken dieser Männer haben. Tie Speisegefetze waren z. B. zu ihrer Zeit noch unendlich ausgedehnter und komplizierter. Man braucht nur an die Reinheitsgesetze, den Zehnten, die Hebe u. dgl. m. zu denken. Dies alles anzuerkennen, gebietet einfach die durch keine Parteistellung betrübte Wahrhaftigkeit. Es ist niemandem verwehrt, sich ein neues Judentum auszudenken und dafür zu werben, aber er hat kein Recht, es für die jüdische Religion auszugeben. Aellere Leser erinnern sich vielleicht, wie ich schon vor etwa einem Biertetjahrhunderl gegen solche Fälschung Front gemacht habe. Den durch Befolgung des Zeremonialgesetzes geheiligten Juden halte ich s e l b st v e r st ä n d l i ch für den besseren I u - d e n, d. h. für den jüdischeren Menschen und auch für den besseren Menschen, wenn das Zeremonialgesetz ihn wirklich geheiligt hat — aber auch nur dann. Auch der orthodoxeste Eiferer wird nientals einen unsittlichen Juden, nur weil er sich streng an das Zeremoniatgesetz bindet, für einen guten Menschen oder wahrhaft guten Juden erklären. Mein Gegner beachtet nicht den Unterschied zwischen dem Juden als Menschen und als Angehörigen der jüdischen Gemeinschaft. Er verwechselt ferner beständig sittlich mit heilig und Heiligkeit mit Heiligung. Sittlich gut kann und soll jeder Mensch sein, aber „heilig Zt keiner als der Ewige". Wohl aber sind wir Israeliten mit einer Heiligungsordnung beschenkt worden, die uns der Heiligkeit unseres' Gottes, des Heiligen Israels, nahe bringen möge. Die Grundunterschiede zwischen Judenium und Christentum sind der Messias und das jüdische Gesetz. Das Christentum behauptet: der Messias ist schon gekommen und damit i't das Gesetz ausgehoben. Wir leugnen das eine wie das andere. Und ebensowenig genügt uns die Tue-recht-und-scheue-Niemand-Religion. * Nachwort Von Rechtsanwalt Heinrich Ster n, Berlin. Seit langem ist in diesen Spalten kein so wichtiges und grundsätzliches Problem besprochen worden wie das, welches zwischen Herrn Rabbiner Dr. Jacob und Herrn Dr. Sternfeld erörtert wurde. Wegen der grundsätzlichen Wichtigkeit dieser Auseinandersetzung haben wir auch den Artikel des Herrn Dr. Sternseld gebracht und hätte ihn auch das Genteindeblatt bringen müssen; denn was hier auf gerollt wird, ist kein müßiger Wortstreit, sondern rührt an die tiefsten Grundlagen unserer religiösen Ueberzeugung. Ich meine die Frage der Verbindlichkeit des sogenannten Zeremonialgesetzes, das die Frage der Verbindlichkeit des Religionsgesetzes überhaupt mit umfaßt. Es nützt nichts, hier mit Beschönigungen um die Sache herumzugehen, hier muß Wahrheit und Klarheit herrschen. Die Frage, ob gerade das sogenannte Zeremonialgesetz, das heißt das äußere Brauchtum, das Judentum von anderen Religionen unterscheidet, will ich hier nicht erörtern. Ich habe bisher angenommen, daß auch gewisse große Lehren des Judentums kennzeichnende und unterscheidende Kraft haben, wie die der Einheit Gottes und die, die Herr Dr. Jacob am Schluß selber nennt, der messianische Glaube, das heißt der Glaube an den Sieg des Guten und an die Einheit der Menschheit. Mir scheinen diese Unterscheidungsmerkmale größer und wichtiger zu sein. Diese Frage aber lasse ich ausdrücklich dahingestellt, weil ich mich mit Herrn Dr. Jacob über einen viel wesentlicheren Punkt auseinandersetzen muß. .Herr Dr. Jacob sagt wörtlich: „Gesetz ist die grundsätzliche Forderung, etwas zu leisten, zu tun oder zn unterlassen, ausgesprochen von einer dazu befugten Autorität. Das Zeremoniatgesetz ist von derselben göttlichen Autorität gegeben wie das Sittengesetz, also für den Juden, de nt allein sie es gegeben hat, ebenso verbindlich.*1 Es ist ganz vergeblich, dies mit Bernunftgründen widerlegen zn wollen, wie überhaupt ein Gesetz nicht „widerlegt" werden kann, da es sich an den Willen richtet, nicht, und jedenfalls nicht zuerst, an den Intellekt." Tie . Definition von „Gesetz" unterschreibe ich. Gesetz ist eine Verpslichtuitg, welche von außen lwr auserlegt wird und verbindlich ist, ohne Rücksicht aus die innere Wahrheit und Zweckmäßigkeit, infolge der Macht des Gesetzgebers. Die Gesetzgebung ist ein einmaliger Akt, abgeschlossen mit der Verkündung des Gesetzes, das verbindlich ist, solange es nicht abgeändert loird. Die Abänderung kann erfolgen, das ist altes Recht, nicht nur durch neuen Gesetzgebungsakt, sondern auch durch entstehendes gegensätzliches Gewohnheitsrecht. Für die gesetzestrcnen Juden ist das sogenannte Religionsgesetz, das heißt das Sitten- und das Zeremonialgesetz, wirkliches Gesetz, das heißt verbindlich um des Gesetzgebers willen. Der elvige außerhalb und über den Menschen stehende Gesetzgeber hat in einem einmaligen Akt, in der Offenbarung auf dem Sinai, gesvrochen. Daraus folgt die Verbindlichkeit all dessen, was tatsächlich im Gesetz enthalten und in das Gesetz hineingelegt worden ist. Herr Dr. Jacob hat ohne weiteres recht, es ist absolut vergeblich, dies mit Vernunftsgründen widerlegen zu wollen, es ist Glaubenssache. Voraussetzung der Verbindlichkeit des Religionsgesetzes als Gesetz ist der Glaube an die göttliche Gesetzgebung. Rur wer an sie glaubt, darf das Gesetz und muß das Gesetz ohne Prüfung und unbesehen, muß es in seiner Ganzheit hinnehmen und üben. Das ist offenbar auch Herrn Dr. Jacobs Standpunkt. Ist es aber der Standpunkt des liberalen Judentums? Gewiß nicht. Herr Dr. Jacob weiß es viel besser als ich, der Laie, daß der wesentliche Unterschied zwischen der liberalen und der orthodoxen Auffassung des Judentums der ist, daß wir Liberalen an den einmaligen übernatürlichen, in sich vollendeten Offenbarungs- und Gesetzgebungsakt nicht zu glauben vermögen. Für uns ist das, was wir Religionsgesetz nennen, eine Bindung, aber eine Bindung nicht um des Gesetzgebers willen, sondern wegen des Inhalts dessen, was geboten ist. Hierbei, und auch das ist wiederholt ausgesprochen worden, wird die Kraft der Bindung dadurch wohl verstärkt, .daß es sich um uralte Bindungen der religiösen Volksseele *) Von uns gesperrt.

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