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Jüdisch-liberale Zeitung · 1931-05-13 · 18-19 (13.5.1931) · page 9

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
11 (1931)
Issue
18-19 (13.5.1931)
Date
1931-05-13
Page
– (sequence 9)
Language
German
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11. Jahrgang Nummer 18/19 Mlsch-liberale 3ei(uug 2. Vellage 13. Mai 1931 Zur “ ' ” über Mi I. In voriger Nummer dieser Zeitung sind Aussührungen eines außerhalb des Fachkreises stehenden Interessenten Über die Stellung und Wirksamkeit des Kantors gemacht worden, die mit Recht einiges Aufsehen deshalb erregt haben werden, weil man innerhalb der Judenheit diese Dinge gar nicht so sieht, wie sie sind. * Betrachten wir näher: Der jüdische Gottesdienst hat ebenso seine charakteristischen Seiten wie fast jeder andere konfessionelle. Das demokratische Prinzip der Gleichheit, das ja in dem fundamentalen Satz bereits niedergelegt ist: „Wattem ti'hju li mamleches kauhanim, w'gauj kodausch — Ihr sollt mir sein ein Reich von Priestern und ein heiliges Volk", hat sich durch Jahrhunderte besonders im Gottesdienst ausgewirtt. Gewiß,, die hebräischen Romanciers traten auf, priesen Gott in eigenen Liedern, Gebeten und sonstigen Schöpfungen. Gebetet aber und gelehrt wurde aus der Mitte der Gemeinde. Im Laufe der Zeit hat sich die Stellung' des betenden und singenden Kantors — des Chasans — dieser Ausdruck ist merkwürdigerweise historisch gar nicht zutreffend, der Chasan hatte im Altertum andere Funktionen auszuüben — herauskristallisiert, ebenso wie die Stellung des predigenden Rabbiners. Nun wird endlich in dieser Zeitung mit einem gewissen Freimut, den wir Berufsgenossen mit herzlichem Dank begrüßen, von Schäden gesprochen, die wir alle bitter fühlen, aber trotz Aufklärung in Wort und Schrift nie bessern konnten. Die Schuld liegt auf beiden Seiten. Man wird mir, dem erfahrenen Fachmann, der auf eine langjährige Tätigkeit zurückblicken kann, schon zugestehen müssen, daß meine nachstehenden Ausführungen nicht nur von reinster Objektivität getragen sind, sondern den Dingen auf den Grund gehen wollen. Die Wirksamkeit innerhalb des Gottesdienstes ist bekannt. Es wäre verfehlt, einen besonderen Unterschied zwischen der Tätigkeit im liberalen und konservativen Gottesdienst zu machen. .Hier wie dort werden bestimmte Anforderungen die gleichen sein. An der Wichtigkeit und Bedeutsamkeit wird weder im konservativen Gottesdienst etwas erweitert, noch im liberalen Gottesdienst geschmälert. Der Kantor ist und bteibt der Träger des liturgischen Gottesdienstes. Wir haben die Erfahrung gemacht, daß trotz allen Herumexperimentierens dem Gottesdienst die charakteristisch-jüdische Note dort fehlt, wo man des Vorbeters entraten zu können glaubt. Mit Stolz weisen wir Kantoren immer wieder von neuem auf den Wiener Salomon Sulzer hin, der für das liturgische Gebiet in modern-kulturellem Sinne Pfadfinder und Wegweiser gewesen ist. Die Forderung, die er stellte, hat der unvergeßliche Kölner Rabbiner Frank lapidar ausgedrückt: „Die Tätigkeit des Kantors bedeutet eine Verbindung von Religion und Kunst." Damit ist das Wesentliche gegeben. Hier aber kommt ein zweites Moment hinzu, und das ist die Auffassung. Ist das Gebet an Stelle des Opfers getreten, so trat an Stelle des Priesters der Scheliach zibbur, der Abgesandte der Gemeinde. Ich will den Kantor sehen, der nicht ganz erfüllt ist von der idealen Auffassung, die das Amt bedingt. Gesagt aber muß werden, daß verbitternd und hemmend die Tatsache einer ungerechten Kritik an dieser Tätigkeit wirkt; gesagt muß ferner werden, daß vielfach ringendq hervorragende Kräfte, die sich in dem Kantor bergen, gewaltsam niedergehalten werden, so daß er vielfach zuletzt nach harten Kämpfen resigniert und jenen gefährlichen Standpunkt einnimmt, der gerade in diesem Beruf so unendlich schädlich ist, nämlich seine Pflicht zu erfüllen und eine eigene Meinung nicht mehr zum Ausdruck zu bringen. Es braucht kaum gesagt zu werden, welch' ein unendlich großer Schaden damit angerichtet wird. Die Sorgsamkeit der Auswahl eines Kantors für die Gemeinde — darüber wird noch zu sprechen sein — steht in gar keinem Verhältnis zu den Rechten, die mau ihm einräumt. Von der formlosen Art seines Amtsantrittes ist schon gesprochen worden. Sie ist ebenso formlos wie jene Trauerseierlichkeiten beim Hinscheiden hochverdienter Berufsgenossen, denen man nicht die Ehre antut, sie an jene Stätte zu bringen, in der sie Jahrzehnte hindurch gewirkt haben. Nur der Gemeinde Königsberg war es in den letzten Jahrzehnten Vorbehalten, ihrem Kantor diese letzte wohlverdiente Ehrung zu erweisen. Im Laufe der Jahre hat sich in vielen Gemeinden eine besonders drückend empfundene Einrichtung herausgebildet: Es wird dem Kantor eine sogenannte musikalische oder Kultus-Kommission beigegeben. In diesem Gremium wirkt der Kantor nicht etwa als erster Fachmann, sondern diese Kommissionen treten diktatorisch auf. Sie sehen in dem Kantor nichts anderes als das ausführende Organ, „der ersucht wird". Daß hierdurch Reibungsflächen und Kleinlichkeiten nicht ausbleiben, versteht sich von selbst. Diese Kommission besteht gewöhnlich aus musikalischen Laien, d. h. der musizierende Rechtsanwalt und der singende Arzt wirken in dieser Kommission. Haben sie hebräische Kenntnisse und sind sie mit der Liturgie des Gottesdienstes genau vertraut, dann werden sie kluge, wertvolle Helfer für den Kantor und er wird mit vieler Freude mit ihnen zusammenarbeiten. Diese Fälle aber sind selten. Vielfach sitzen in den musikalischen und Kultuskommissionen Mitglieder, die nur geringe Ahnung von der Gebetsprache und noch weniger Kenntnisse von der Liturgie haben. Mit diesen Männern zusammen^u arbeiten, ist für den Kantor eine Qual. Die größte Schwierigkeit bleibt die Anerkennung der Autorität. Was für den Rabbiner eine Selbstverständlichkeit ist, bleibt dem Kantor fast überall versagt. Woraus resultiert dieser Mißstand? Die nicht genügende Anerkennung des Kantors ist beinah historisch geworden. Die Judenheit Deutschlands vergißt, daß in ihren Gemeinden eine große Anzahl hervorragender, gebildeter und hochbesähigter Männer wirkt. Immer wieder muß der Kantor um eine soziale Position ringen. Nur sehr, lehr schwer kommt er zum Ziel. Jetzt stehen wir an einem Wendepunkt. Die Stellungen der Nur-Kantoren sind an den Fingern abzuzahlen. Die überwiegende Zahl bekleidet dieses Amt in Verbindung mit anderen Aemtern. Die Frage der Lehrerakademie steht heute im Vordergrund. Noch wirken, im besten Alter stehend, viel seminaristisch gebildete Kantoren in Deutschland. Was aber! Stellung des Kantors wird weiter? Ist es den Landesverbänden je eingefallen, erfahrene Kantoren zu ihren Beratungen einer Frage heranzuziehen, die sehr bald eine starke Aktualität erfahren wird? Wo gibt es in ganz Deutschland eine einzige Kantoceuschule? Was tut man hierfür? So gut wie gar nichts! Wir, die wir in Groß-Gemeinden uns mühen, so gut es nur irgend möglich ist, junge Lehrer zu Kantoren zu erziehen, die wir uns mühen, in alljährlich wiederkehrenden Fortbildungskursen den vorhandenen und amtierenden Kantoren' Anregung und Belehrung zu geben, wir sehen mit Bangen in die Zukunft unseres Berufes. Wir haben oben von der Sorgsamkeit der Auswahl gesprochen, schon jetzt zeitigt diese Auswahl von Kantoren Auswüchse, denen, man mit aller Energie entgegen treten muß. — Ist es denn ein Wunder , wenn man Kantoren die Autorität versag t wenn bei mancher Besetzung der Stelle nur die stimmliche Befähigung maßgebend und das dürftigste Wissen gerade gut genug ist? Hat darum seit über 26 Jahre unsere große deutsche Berufsgenossenschast immer wieder von neuem die Forderung umfassender Vorbildung erhoben? Was heute in manchem Gotteshause sich vollzieht, ersstllt uns mit größter Besorgnis. Darum sei kürz zusammengesaßt gesagt: man wähle sich den Kantor, der nicht nur stimmlich brilliert, sondern dem umfassendes Wissen eigen ist, damit er innerhalb des Gottesdienstes als wahrhafter Priester seiner Gemeinde anerkannt wird. Diese priesterliche Auffassung sollte auch außerhalb des Gotteshauses ihre Geltung haben. Das Betätigungsgebiet ist in dieser Zeit großer sozial-jüdischer Aufgaben weiter denn je. Tie Jugendfürsorge wird dem Lehrer-Kantor eine heilige Ausgabe sein. Tie Mitwirkung in der Wohlsahrtsarbeit wird er ebenso gern auf sich nehmen, wie andere an ihn gestellte und der Würde seines Amtes angemessene Anforderungen. Für all diese Dinge würde er einen 'heiligen Eifer entwickeln, wenn mau ihm jenen Platz einräumt, der ihm gebührt. Ich vermeide mit Absicht von jenen verbitternden Dingen zu sprechen, die in dem verdienstvollen Artikel der vorigen Nummer bereits behandelt wurden. Nur auf Momente möchte ich Hinweisen, die ein grelles Schlaglicht auf die betrüblichen Anschauungen loerfen, die man in Hinsicht aus die Stellung des Kantors noch immer hegt. So besteht z. B. in verschiedenen großen und größten Gemeinden Deutschlands der Modus, daß „laut Gemeindestatut" der Rabbiner aus Lebenszeit angestellt wird, während der Vertrag des Kantors nach 3 Jahren stets erneuert werden muß. Ich tenne Gemeinden, in denen die Kantoren sich nicht anders zu Helsen wußten, da die Ungerechtigkeiten zu groß wurden, als daß sie die Flucht in die Oeffentlichkeit antraten und nur dadurch erst ihre elementarsten Forderungen durchsetzten. Das Bild, das ich hier gegeben habe, ist traur'g genug. Ich hätte gewünscht^ die Aussührungen des vorwöchentlichen Artikels widerlegen zu können. Ich kann das leider nicht, sondern mußte in den vorliegenden Aussührungen nur ergänzen bzw. unterstreichen, was dort angedeutet wurde. Magnus D a v i d s o h n. * II. Die dankenswerte Initiative des Herrn George Goetz hat unter dem überschriftlich genannten Titel in Nr. 16 der Jüdisch-liberalen Zeitung vom 22. April d. Js. ein Thema angeschnitten, über das einmal von Grund aus ernstlich gesprochen werden muß. Wer .Herrn Goetz kennt, so wie ich ihn seit einer Reihe von Jahren kenne, der weiß, daß er in der jüdischen Oeffentlichkeit immer noch zu den seltenen Erscheinungen gehört, die gewillt sind, dem Kantor voll und ganz Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Und darum hat sein Appell an die jüdische Oeffentlichkeit hundertprozentige Bedeutung. Im allgemeinen, von Ausnahmen immer abgesehen, verhält es sich mit der Stellung des Kantors in der jüdischen Oeffentlichkeit so, daß sie mit der des Rabbiners aus früheren Zeiten sehr wohl verglichen werden kann. Es ist noch gar nicht so lange her, daß auch die Rabbiner im Banne der Parnosim standen, und daß auch ihre Stellung in der jüdischen Oeffentlichkeit vieles zu wünschen übrig ließ. Wie ist es aber gekommen, daß dieser jüngere Berufsstand im Leben des Judentums den Weg für die Emanzipation in verhältnismäßig kurzer Zeit zurückgelegt hat, während der ihm wesensverwandte Berufsstand der Kantoren heute noch teilweise zu Boden liegt? - Der Grund dafür kann .nur darin erblickt werden, daß die Rabbiner frühzeitig zu der Erkenntnis gelangt sind, daß nur durch den Eintritt in die Kultursphären der Welt eine Vollwertung des Standes zu ermöglichen sei. Sie haben sich aus eigener Kraft an den Stätten universeller Bildung Anstalten geschaffen, die sie beruflich und mit profanen Wissenschaften so ausstatten, daß sie neben jedem Gebildeten andersgearteter Berussschichtung glänzend bestehen können. Seitdem ist der Stand der Rabbiner ein in seinem Ansehen und demgemäß in seiner Anerkennung gehobener, während die Kantoren immer noch abwartend beiseite stehen. Alles das natürlich nicht ohne Ausnahme, denn in deutschen.Landen gibt es heutzutage auch im Kantorenstand eine ganze Reihe Berufsangehöriger, die in puncto beruflicher Tüchtigkeit, verbunden mit einer respektablen allgemeinen Bildung jedem andern Gebildeten die Stirne bieten und ihre Ansprüche geltend machen können. Soweit der Lehrer-Kantor in Betracht kommt, ist es dann vielfach, ich sage ausdrücklich vielfach, weil nicht immer, so, daß die allgemeine Bildung die stärkere Betonung erfährt, während das Kantorat vernachlässigt wird. Wir sehen dgraus, daß die Ausbildung des Kantors eine heterogene, eine aus allerlei Zufälligkeiten beruhende ist. Und daher kommt es, daß der ganze Berussstand in seinem Ansehen darunter zu leiden hat. Der N n r - K a n t o r ist in den meisten Fällen ein guter Sänger nnd ein guter Chasen; aber damit hat es dann auch sein Bewenden. Vergleichen wir damit die weit stärkere Position des Rabbiners, so rührt sie einfach daher, daß die Gesamtheit des Rabbinerstandes eine homogene, weil auf einer einheitlichen Basis ausgebildete ist. Es ergibt sich daraus die Notwendigkeit, daß auch der Kantor in einer Weise ausaebildet wird, die es ermöglicht, in jedem Einzelnen des Standes die gleichmäßigen Voraussetzungen zu erblicken, die ihn im Rahmen der jüdischen Oeffentlichkeit als gleichberechtigten Faktor erscheinen lassen. Das wird aber nur möglich sein, wenn analog der Rabbiner-Ausbildung diejenigen Anstalten geschaffen werden, die für einm wohlvorgebildeten, einheitlichen Kantorenstand in beruflicher wie in profaner Beziehung die nötige Gewähr zu bieten vermögen. Aufgabe der berufsständigen Vertretung im Kantorenveriband wird es daher sein, auf Grund intensiver Propaganda eine Zeit vorzulbereiten, die gewillt ist, diejenigen Mittel zu beschaffen, die für die Errichtung einer Kantorenhochschule nötig sind. Die Abiturienten einer solchen Bildnngsanstalt werden dann mit dem Qualifikationsnachweis ausgestattet sein, und sie werden in ihrem beruflichen Ansehen ganz anders dastehen und bewertet werden, als das bedauerlicherweise bei dein Kantor von heute andauernd noch der Fall ist. Dann werden sich aber auch die „Reisekantoren" des Rabbinerverbandes umstellen müssen, denn dann wird es heißen, für den Kantorenstand zu arbeiten und die ans rabbinischem Gebiet gemachten Erfahrungen ihm zugute kommen zu lassen. Aufgabe des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden und des zukünftigen Reichsverbandes wird es sein, sich einer rationellen Ausbildung der Kantoren anzunehmen. Ich selbst habe vor noch gar nicht allzulanger Zeit innerhalb des Preußischen Landesverbandes einer Kommission angehört, die sich mit der „Ausbildung von Kantoren" befaßte. Leider ist diese Kommission sehr schnell wieder in die Versenkung verschwunden. Und in diesem Zusammenhang hat Herr Goetz vollkommen recht, wenn er für den Rat des Preußischen Landesverbandes einen Kantor verlangt, der neben den Rabbinern und Lehrern als Fachmann aus seinem Gebiete anzusprecheu ist. Auf eine theatralische Amtseinführung des Kantors lege ich keinen Wert. Nur wenn auf diesem Wege eine neue Zeit heraufgesührt wird, die aus ihrem Wesen heraus einen sozialen Aufstieg des Kantors bedeutet, nur dann wird es in größerem Umfang möglich sein, auch den Kantor in die jüdische Oeffentlichkeit zu stellen. Hermann Zivi, Elberfeld. III. George Goetz hat in seinem Aufsatz „Die Stellung des jüdischen Kantors in der jüdischen Oeffentlichkeit" (Nr. 16 d. Bl. vom 22. April 1931) die Worte des Berliner Oberkantors Hanns John erwähnt. Zweifellos hat Herr John mit seinen Ausführungen vollkommen recht, soweit diese sich auf die Vergangenheit beziehen. Aber für die Gegenwart und die nähere Zukunft kann man ihm nur mit gewissen Einschränkungen beipslichten. Im „A nfang", d. h. nach der Zerstörung des zweiten Tempels, war die im jüdischen Kultus alles andere überragende Stellung des „ch a s a n" erklärlich und berechtigt. Der „s ch e l i o ch zibbur" war ja sozusagen der Nachfolger des Priesters; er brachte anstatt des bisherigen Tieropfers für die Gemeinde das Opfer des Gebetes dar. Und weil er, der Vorbeter, nicht nur ein wiedergebender, sondern auch schaffender Künstler war, der Worte und Melodien im Sinn und Art seiner Zeit schuf, überragte er im Gottesdienst alle andern, auch den Rabbi und Schriftgelehrten. Aber seine Persönlichkeit als Vorbeter ist uns doch wohl nur durch die von ihm geschaffenen Gebete erhalten. Oder ist es anders? Weiß die Geschichte des Judentums bis zum Anfang des 18. Jahrhunderts auch von der Gesangs tunst großer Kantoren zu berichten? Hat die Geschichte der synagogalen Musik auch bi« Namen großer Chasonim-Komponisten schon vor dem Jahre 1800 verewigt? Bon der Gelehrsamkeit und Frömmigkeit einzelner Rabbiner aus dieser Periode ist uns genug überliefert. — Trotzdem ist die Bedeutung des Kantorats seit ungefähr 100 Jahren eher gewachsen wie gemindert. Und wenn Mancher zeitweilige Besucher der Gottesdienste der Berliner Reformgemeinde, der sich an Predigt und Gesängen erbaut, dort etwas „spezifisch Jüdisches" vernnßt, so fehlt ihm eben der bei dem Kult dieser Richtung abgeschasste Kantor. Aber die Wirksamkeit des Kantors ist trotz ihrer Bedeutung .für den jüdischen Kultus immerhin eine begrenzte. Und zwar ist sie das im Gegensatz zu der des Rabbiners und Lehrers. Der Rabbiner kann in der Predigt durch die Behandlung .moderner Probleme vom jüdischen Standpunkt aus das geistige Interesse der Gemeinde für ihr Judentum verstärken. (Deshalb die Forderung des Liberalismus nach Predigtgottesdieusten.) Der Lehrer kann die Jugend, auch wenn sie indifferent ist, durch vergeistigten Religionsunterricht für das Judentum erwärmen.' Was der Kantor tun kann, liegt lediglich auf bem (für alle Religionen sehr wichtigen) irrationalen Gebiet. Auf diesem aber kann er viel, sehr viel, ja man kann sogar sagen, noch sehr viel mehr leisten wie Rabbiner und Lehrer. Er kann es mit Hilfe der Musik und Gesangskunst, dieser irrationalsten aller Künste. Schon seit Jahrhunderten ist der „ch a s a n" nicht mehr der Schöpfer hebrwscher Gebetstexte. Wie alt mag wohl das „jüngste" hebräische Gebet sein? Der Kantor kann auch Gebete, deren Inhalt vielleicht sonst dem Menschen der Jetztze-.t etwas fremd anmutet, durch seine Gesangskunst, durch schlichten und innigen Vortrag, durch Einführung neuer Melodien neue Wirkung auch auf den religiös Indifferenten verschaffen. Wir sehen bei uns hier in Breslau im Gottesdienst der neuen Synagoge diese Möglichkeit auf das schönste erfüllt. Deshalb wird auch in Breslau „dem Kantor gegeben, was des Kantors ist". Der Oberkantor ist Mitglied des Musik- und Synagogenausschusses, und ich wüßte nicht, daß seine Stellung und Persönlichkeit von irgend einer Seite aus zu «gering eingeschätzt wird. Vielleicht wäre es zu wünschen, daß er in Breslau auch bei Beerdigungen im Ornat und nicht auf der Empore der Leichenhalle, sondern der Trauerversarmwlung sichtbar amtiert. Unberechtigt erscheinen mir aber die Wünsche, die George Goetz für den Stand der Kantoren als ganzen hat. Wenn der Kantor nur solcher und nicht auch Lehrer ist, hat er doch nicht schon durch die Zugehörigkeit zum Kantorenberuf die Eignung für andere Gebiete, mögen 4

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