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Jüdisch-liberale Zeitung · 1931-04-22 · 16 (22.4.1931) · page 2

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
11 (1931)
Issue
16 (22.4.1931)
Date
1931-04-22
Page
– (sequence 2)
Language
German
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tvird. Dennoch haben wir unter den Abgeordneten des preußischen Berbandstages in allen Fraktienen eine AnMl Rabbiner und Lehrer utrd, soweit ich sehe, wiederum nicht einen einzigen Kantor. Nun ist freilich richtig, daß Abgeordneter nur werden turnt, wer auf der Lifte einer der vorhandenen Parteien kandidiert, und die gottesdienstlichen Funktionäre sollen von parteipolitischer Agitation sich fernhalten. DaS bedeutet aber nicht, daß sie sich nicht rückhaltlos zu einer der Weltanschauungen bekennen dürften, welche den Parteien zugrundeliegen und sie gebildet haben, und Zurückhaltung von Agitation bedeutet auch keineswegs Zurückhabtung von der so außerordentlich wichtigen Verwaltungs- und Kulturarbeit, die in den (freilich aus „Parteien" zusammengesetzten) Körperschaften geleistet wird. — Das hier Gesagte trifft auch ans die Mitarbeit der Kantoren in den freien Organisationen zu. Ob sie nun aus einem begrenzten praktischen Gebiet arbeiten wie z. B. Gesellschaft „ORT" zur Förderung des Handwerks, der Landwirtschaft und der Industrie unter den Juden, Zentralwohlfahrtsftelle der deutschen Juden, Reichsbund für jüdisches Siedlungswesen, U. O. B.B., Jüdischer Friedensbund; oder ob sie Organisationen zur Pflege und Realisierung bestimmter Weltanschauungen sind wie Vereinigung für das liberale Judentum, Mittel- Partei, Konservative Vereinigung, Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, Zionistische Vereinigung für Deutschland —: überall stehen Rabbiner mit an der Spitze und in der ersten Reihe der Mitarbeiter, ebenso die Lehrer; abev Kantoren, die an unserem jüdisch-organisatorischen Leben teilnehmen, gibt es m. W. in ganz Deutschland nur zwei, nird selbst wenn es mehr sein sollten, sind es itnmer noch zu wenig, denn die Beteiligung des Kantorenstandes an der jüdischen Oeffentlichkeit ist gleich Null. Die jüdische Oeffentlichkeit reagiert auf diesen Zustand auch dementsprechend, indem sie meint: der Kantor ist zum Singen da, und sonst geht er uns nichts an! Bei der Schilderung aller dieser Dinge ist mit Absicht nicht von dein eigentlichen Tätigkeitsfeld des Kantors gespro chen worden, von der Synagoge. Auch da kommt dem Bor btter eine höhere Stellung zu, als er jetzt allgemein innebal. Daß ein wenig vorgebildeter Jnterimskantor sich strengstens an die vorhandenen Vorschriften und die traditionellen, bereits eingeführten Kompositionen halten muß, ist selbstverständlich. Ader der musikalisch gebildete Sänger - Künstler und ’JJiu sikwissenschaster zugleich müßte der Musikdirektor seiner Synagoge oder Gemeinde sein, müßte neue Kompositionen — wenn er Komponist ist, auch aus eigener Feder_ ein führen dürfen; und es geht nicht an, daß er nicht befugt sein sollte, einen bei Amtsübernahme Vorgefundenen musikalischen Mißstand aus eigener Machtvollkommenheit zu beseitigen, oder daß ein erstrangiger Künstler zur Seeleuseier ein zwar nicht im Gebetbuch stehendes, aber traditionell gewordenes beul sches Geb et stück nicht zunr Vortrag bringen darf, weil eine Verwaltungsstelle es ihm verbietet! Im Zusammenhänge dieser Betrachtungen mag auch eine Angelegenheit besprochen werden, die — von einem andern Standpunkt aus freilich — des öfteren in der jüdischen Presse behandelt worden ist. Für den „Geistlichen" gibt es eine Reihe gesetzlicher Sonderbestimmungen: bevorrechtigter Anspruch auf Zuweisung einer Wohnung, Erlaß der Hauszins steuer u. ä. Vor einigen Jahren nun wollte das Wohnungsamt einer preußischen Stadt einen; Rabbiner keine Wohnung bevorzugt zuweisen, weil Geistliche im Sinne des preußischen Landesrechts nur diejenigen der evangelischen, der romisch-katholischen und der alt-katholischen Kirchen seien. Des gleichen gab es vor kurzem einen Streitfall mit einem Finanzamt, welches mit der gleichen Begründung einem Rabbiner den Erlaß der Hauszinssteuer verweigerte. In beiden Fällen wurde von jüdischer Seite auf die durch die Reichs- Verfassung gewährleistete Gleichberechtigung der Religionsgesellschaften verwiesen und geltend gemacht, der Rabbiner sei Geistlicher im Sinne des Gesetzes. Daß er nicht Geistlicher im Sinne der christlichen Kirchen ist, ist eine rein religionsgesetzliche Angelegenheit; aber hier handelt es sich um die Stellung im Staat und gegenüber der Verwaltung. Während man aber in der jüdischen Presse diese Frage lediglich vom Standpunkt der Gleichberechtigung der Juden mit den anderskonfessionelten Staatsbürger, der jüdischen mit deir anderen Religionsgesellschaften aus behandelte, meine ich daß auch noch eine weitere Betrachtungsart der Frage, wer Geistlicher im Sinne des Gesetzes sei, im Hinblick aus unsere jüdischen Kantoren nötig ist. Gewiß ist die Tätigkeit der Kantoren eine andere, aber auch die Funktionen, die kirchenrechtliche und dogmatische Stellung der Rabbiner, der evangelischen Pfarrer und der katholischen Priester weichen erheblich voneinander ab, und so ist es „nichts Besonderes", daß auch der Kantor seine besondere Stellung einnitmnt, seine besonderen Funktionen hat. Diese Besonderheiten sind ja gerade das, was die Existenz des Amtes ausmacht. Daß der Kantor, der als Scheliach Zibbur für die Genreinde vor Gott hintritt, die Gebete der Gemeinde spricht, Amtstcacht trägt, bei Bar-Mizwah-Einsegnrmgen, Trauungen, Beerdigungen mitwirkt, Geistlicher zunächst im Sinne unseres landläufigen Begriffes vom Geistlichen ist, ist ebenso selbstverständlich wie z. B. auck die Tatsache, daß wir die altisraelitischen Priester als die damaligen Geistlichen empfinden - trotz ihren ebenfalls ,,anderen Funktionen", welche bekanntlich vorwiegend im Schlachten von Tieren bestanden. Man schädigt aber nicht nur den Kantorenstand, sondern das Ansehen des Judentums, wenn man dem Kantor die Berufsbezeichnung „Kultusbeamter" aufzwingt. Wie anders z. B. ftüube die jüdische Gemeinde einer kleinen Stadt da, lvenn sie gegenüber den dort immerhin vorhandenen zwei bis vier Pastoren des Ortes von ^unserem Geistlichen" sprechen wollte, anstatt, wie bisher leider üblich, von „unserem Beamten", was allzusehr nach einem Registrator, oder von „unserem Kultüsbeamten", was sogar nach einein Kastellan klingt und wenig geeignet erscheint, die Synagogengemeinde mit den evangelischen und katholischen Kirchengemeinden der betreffenden Stadt in einer Reihe rangieren zu lassen. Aber auch der Kantor der Mittel¬ und Großgemeinde ist aus Grund seiner Funktionen man lese die wenige Zeilen höher gegebene Zusammenstellung der selben noch einmal nach — m. E. ein Geistlicher im landläup figcn Sinne, und wieder wäre es eine Ausgabe des Kan torenverbandes, ihm die Bezeichnung als Geistlicher im Sinne des Gesetzes zunächst innerhalb der jüdischen Gemeindever walturigen zu erkämpfen; gegenüber den öffentlichen Behörden wird sich das Weitere dann allmählich von selbst ergeben, wie ja auch die vorerwähnten Konfliktsfälle zwischen Syna. gogengemeinde bzw. Rabbiner einerseits und Wohnungs bzw. Finanzamt andrerseits durch ministerielle Verfügung in dem von den Rabbinern gewünschten Sinne beigeiegt worden sind. Nochmals fei bei dieser Neliencinandecstellung betont, daß alle diese Forderungen in keiner Weise aus eine Gleichstellung des Kantors mit dem Rabbiner Hinzielen -: der Rabbiner wird immer die erste Stelle in der Gemeinde einnehmen. Das engere Fachgebiet des Kantors ist, wie schon einmal bemerkt, absichtlich nur mit einigen Andeutungen behandelt worden : die.Befugnisse des Kantors bei der musikalischen Gestaltung des Gottesdienstes werden zwangslünfig in dem gleichen Maße zunehmen, in dem feine Stellung iu der Ver waltnug und in der Oeffentlichkeit an Achtung gewinnt. Ist auf dein Gebiet der Hebung des Rabbiner- und des Lehrer standes - wahrlich nicht zuletzt dank der Betätigung liberaler Körperschaften und Orgaire - schon manches erreicht worden, so muß das nun auch für den Kantorenftaird ge schehen. Allerdings ist dazu noch ein Weiteres nötig, das in diesen Zeilen noch nicht direkt ausgesprochen wurde, aber doch wohl überall hindurchschimniert. Einleitend wurde gesagt, jeder Chef, jeder Betrieb, jede Gemeinschaft fördern sich selbst, wenn sie ihre Angestellten und Beamtet! fördern. ES ist, als Vorbedingung, hinzuzufügcn, daß freilich die Angestellten und Beamten dann auch danach fein müssen! Deshalb fino all die Bestrebungen und die in den Landesverbänden gestellten Anträge zu begrüßen, die auf sorgsame Auswahl und f a ch g e m ä ß e V o r b i ld u n g der Kantoren Hinzielen (Kantorenbildungsanstalteu, Kantorenexamen, Kantorendiplome-: selbstverständlich auch diejenigen Bestrebungen, die die materielle Hebung und Sicherstellung des Standes bezwecken (Verbesserung der Anstellungs- und Disziplinarverhältnifse; Ruhestands- und .Hinterbliebenenversorgung). Aber das altes ist nur Jnnenarbeit, unentbehrlich und -ringend nötig, doch nicht genug. Die Kantoren sind da in einer ähnlichen Lage wie wir Juden überhaupt: die Gleichstellung aller Staatsbür ger und darum die Emanzipation der Staatsbürger jüdischen Glaubens ist eine Notwendigkeit für den gesamten Staat, für die gesamte Nation, dennoch müssen die Juden selbst für ihre Emanzipation arbeiten; die Hebung des Kantorenstandes ist gesamtjüdische Notwendigkeit, dennoch ist auch hier Selbst emanzipatiou notwendig! Die Schuld liegt, wie fast stets, so auch hier bei beiden Parteien: die Oeffentlichkeit ^zieht den Kantor nicht heran, aber der Kantor meldet sich auch seinerseits nicht. Auch fehlt es, wie mir persönliche Freunde oft geklagt haben, ain Staudesbewußtsein und Korpsgeist. Das mag daran liegen, daß die Kantoren bisher keine einheitliche^ gemeinsame Ausbildung durchmachen, während Rabbiner rnfr Lehrer zu ihrem vorbildlichen Zusamnuenhalt schon in de» Jahren genteinsamen Studiums den Grundstock legen, um so mehr als ja nicht nur die Studenten eines JahrgarrgeS, sondern alle Teilnehmer aller jeweils att einer Bildungsaustalt vorhandenen Semester einander persönlich kennenlernen. -- Woran und an wem aber immer es liegen mag: es muß anders werden. Die jüdische Oeffentlichkeit gebe dem Kantor und er selber nehme sich, was des Kantors ist. 30 Jahre HUfsverem der deutschen Juden Zu einer in ihrer Schlichtheit besonders eindrucksvolle» Feier gestaltete sich die Hauptversammlung des Hilfsvereins der deutschen Inden, die am Sonntag, dem 19. d. Mts. i» den Räumen des Kaiserhofes stattfand. Schon die verehrungswürdige Persönlichkeit des Präsidenten Dr. James Simon, der nach schwerer Krankheit sich wieder vollkomme» erholt hat und die Versammlung in bewundernswürdiger Frische leitete, gab dem Ganzen ein besonders eindrucksvolles Gepräge. Im Saal sah man eine große Anzahl von Männern uttü Frauen des deutschen Judentums, die seit Jahrzehnten im Hilfsverein Mitarbeiten, aber auch auf anderen Gebieten/ in vorderster Reihe stehen. Es genügt, die Namen Eugen Landau, Max Marburg, Julius Blau, Bernhard Kahn usw. zu nennen. Ein ausführlicher Bericht über die Tagung selbst und über die Arbeit des .Hilfsvereins wird in der nächsten Nummer erscheinen. Hier sei nur kurz darauf hingewiesen, daß der Verein trotz der materiellen Not der Zeit seine Organisation bedeutend ausgebaut und seine Mitgliedschaft vergrößert hat, daß aber naturgemäß gegenüber der gewaltigen Fülle der Arbeit vor allem irr Osteuropa der .Hilfsverein einen viel größeren Zuzug braucht, als dies bisher geschehen ist. Wer, wie der Schreiber dieser Zeiten, die soziale Arbeit mit und an den Juden Osteuropas für das wichtigste jüdische Gemeinschaftswerk unserer Tage ansieht, der kann nur auf dem Standpunkt stehen, den der Vorsitzende der Genteinde BrcSlan. Herr Geheim rat Goldfeld, in seiner Ansprache vertrat, daß es keinen Juden und keine Jüdin geben dürfe, welcher Richtung im Judentum sie auch immer angeboren, die nicht nach Kräften zu der Aufbauarbeit des Hilfsvereins beitragen sollen. Wie sehr der .Hilfsverein auch von nichtdeutschen Juden noch immer als der wahre Förderer der Aufbauarbeit im Osten angesehen wird, hat in geradezu großartiger Weise die Stiftung des verstorbenen Professors Hasskine bewiesen, der, obwohl in England lebend und Mitglied des Vorstandes der Alliance, nicht diese, sondern den Hilfsverein damit betraute, fein bedeutendes Vermögen zugunsten des orthodoxen Schulwerkes im Osten zu verwalten und zu verwerten/ Tie Persönlichkeit dieses großen Gelehrten, Juden und Menschenfreundes schwebte auch am Sonntag ungesehen über der Versammlung. Endlick sei schon jetzt berichtet, daß für den im September d. Js. stattfindenden 80. Geburtstag von James Simon eine Dr. James Simon-Stiftung beim Hilfsverein in Vorbereitung ist, zu der beizutragcn eiue Pflicht des Dankes für den hochverdienten Präsidenten des Hilfsvereins sein muß. Max Marburg, der von dieser Stiftung mit herzlichen Worten des Tankes und der Verehrung Kenntnis gab, konnte mitteilen, daß, trotzdem die Werbung für die Stiftung noch nicht in die Oeffentlichkeit getreten ist, ein nennenswerter Grundstock für die Stiftung bereits gelegt worden ist. -u. * (Einen Ueberblick über die Leistungen des Hilfsvereins in den 30 Jahren seiner Tätigkeit geben wir in der nächsten Nummer.) Annahme von Bestellungen auf die Jüdisch-liberale Zeitung bei allen Postämtern Deutschlands >i Das Lied der Lieder Bon Rabbiner Dr. orde n, Elberfeld. Wie viel ist doch schon über das Hohelied geschrieben worden! Wie viele Versuche hat malt Anternonnnen, um das Lied in die richtige Dichtungsgattung einzureihen! Ist es ein dramatisches, ein episches oder ein lyrisches Gesicht? Und weiter hat man die Frage erörtert, ob in dem Lied die irdische oder die himmlische Liebe besungen wird, ob die Gefühle zweier Menschen geschildert werden, die in glühender Liebe zu einander entbrannt sind, oder ob die inmge Liebe gezeigt wird, durch die Gott und sein auS-erwähltes Volk in alle Ewigkeit miteinander verbunden sind. Tie Gelehrten, die dem Lied einen Ehrenplatz tu der Sammlung der heiligen Schriften einräumten, haben zweifellos an die allegorische Deutung gedacht. So ist der begeisterte Ausruf eines Rabbi Atiba zu verstehen: „Wenn alle andern biblischen Schriften heiligs ind, so ist das Lied der Lieder hochheilig." Auch die alten Kirchenlehrer haben sich dieser Auffassnng anacschiossen und haben in dem Liebenden die Person des .Heilands, in der Geliebten, die Kirche erblickt. In den letzten Jahrhunderten ist man von oer allegorischen Deutung abgekommen und hat das Lied als eine profane Dichtung erkannt. Darüber aber, ob es als ein Drama anzusprechcn ist oder nicht, in von den Gelehrten viel gestritten worden. Heute hat die Wissenschast die Drama- Hypothese aus gewichtigen Gründen aufgegeben. Dagegen wird nock vielfach die Fragmenten-Hypothcse ausrecht erhalten, noch der das Lied als eine Sammlung von kürzen, uns nur brnckstückweise überlieferten Liebesliedern anzusehcn ist. Mehr als zwanzig Liederfragmente sollen im Hohenlied enthalten sein. Selbst ein Max Brod, der im zweiten Band seines Werke» „Heidentum, Ehristentuin, Judentmn" die ganze Lauge feines Spottes über die christlichen Bibelkritiker und Theologieprofessoren ausgiestt, die mittels ihrer philologischen Liebhabereien das Hohelied mißhandeln und fernes wunderbaren Reizes berauben, selbst er, der in ehrfurchtsvollem Entzücken ausrust: „Wäre ich zur Weit getontmen, nur um das Geheimnis des' Lieoes der Lieder ahnungsvoll zu erschauen, - es wäre genug gewesen!", selbst er schreckt nicht davor zurück, eine radikale Umstellung der Verse vorzunehmen und das Ganze ans neunundzwanzig Fraginenten bestehen zu lassen, weit er, gleich oieleu christlichen Gelehrten, der Ueberzeugung ist, das Hohelied sei „in einein trümmerhasteu, verwirrten Zustand aus uns gekommen". * Nun ist soeben von Carl Gebhardt eine neue Ab Handlung über das Hohelied erschienen?) Der Verfasser hat sich die Ausgabe gestellt, die Einheitlicht e 11 des Lieoes oarzutun, ohne d c n überlieferten Text an zu tasten. „Eine Deutung", meint er, und wir müssen ihm rückhaltlos beipflichten, „die mit Dm von der Massvrah jestgelegten und von oer Septuaginta tut wesentlichen bestätigten Text austommt und ihn: Sinn und Zusanirnenhang .rögcwinnt, hat unter allen Umstände;! den Vorzug vor einer Deutung, die oen vorgefaßter; Sinn nur durch tiefeinschneidendc Textänderungen und Umstellungen zu erzwingen vermag."") Nach Gebhardt ist das Hohelied als eine Analogie zu den Idyllen des Theotrit anznseheu. Er weist eitle Reihe Uebercinstimmnngen aus in der Sprache und in den Vergleichen: wichtiger noch ist ihm die Uebereinstininrnng in der Kunstform. Wie die Idyllen Theoirils, so ist aück das Hohelied eine bukolische Dichtung, deren Gest alten Hirt und Hirtin sind. Wie die Idyllen Theolrits, so bestelft' auch das Hohelied aus dem Zwiegesang zweier Liebenden. Wie Theokrit, so bedient sich auch der Verfasser des .Hohenliedes eines Refrains: es ist der dreimal wiedertehrende Satz: ') T-as Lied der Lieder, gebertrage« mit Einführung und Kommentar von Carl Gebhardt. Berlin 1931, Philo-Verlag. -) das. S. 13 s. ,Zck beschwöre euch, ihr Töchter Jerusalems, bei den Gazellen oder den Hindinnen dess Feldes: reget und wecket die Liebe nicht aus, bis es ihr selber gefällt" (II, 7; III, 5; VIII, 4; die letzte Stelle in etwas veränderter Form). Unendlich ist das .Hohelied, gleich den Idyllen Theotrits, ein sogenannter Mimos, d. i. „ein volkstümliches Stegreifspie», bei dem in dialogischer Form Charaktere und Geschehnisse des Alltags wiedcrgegeben wurden."^) „Es ist nicht Drama, bestimmt, als Handlung auf irgend einer Bühne dargestellt zu werden, uno es ist auch nicht episches ober lyrisches Gedicht, bestimmt, einfach gelesen zu werden... Es ist Hör- Spiel, nicht Schan-Spiel."H Wenn das Hohelied eine Einheit oarstellt, bemerkt Gebhardt, so must es auch einen E i n h e i t s p u tt ft besitzen, von dem aus es als Einheit zu erfassen ist. Diesen Einheitspnntt findet Gebhardt in den Worten der Sulammith: „Stark wie der Tod ist Liebe, hart wie die Unterwelt Eifer: ihre Gluten sind Fenersgluten, eine Gottesslamine" (VIII, 6V „Damit ist das Thema des Gedicktes gegeben: Tie Liebe ist Schicksal. W e i b e S S ch i ck s a L"5) Und tmn zeigt Gebhardt in überzeugenden Ausführungen an der Hand de» dreimal wtedcrkelirenden Refrains den kunstvollen Aufbau unseres Liedes. Welche Rolle d e r K ö n i g S a l o m v in dein Lies spielt, ist nach den; Gesagten für Gebhardt nicht zweifelbast: er dient als K o it t r a fl j i g ur, „um damit hervorzuheben, woraus es den; Dichter antommt: die einfach-innige Liebe zweier Menschenkinder gegen allen Prunk und alle Ueppigkeit der Welt/") Die Abhandlung Gebhardts darf als ein besonders wertvoller Beitrag zu den Versuchen bezeichnet werden, die Schwierrgkeiten des Liedes der Lieder aufzuhellen. *) S. 20. ‘) S. 21. S. 22. S. 28.

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