Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 11 (1931)
- Issue
- 16 (22.4.1931)
- Date
- 1931-04-22
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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IWchKberakZeÜW Orooti der Bereinigung für daliberale Judentum e. D. Die Vereinigung für dos liberale Judentum übernimmt nur für diejenige« Aufsätze, die ausdrücklich als in ihrem Tiamen oder in ihrem Aufträge verfaßt getennzelchnet sind, die Verantwortung. Alle anderen Artikel. Aeutzerungen und vorfchlöge erfcheinen unter der Verantwortung der Redaktion. Die südlich-liberale Zeitung" erscheint jeden Mittwoch. Redaktion und Geschäflsslelle: Berlin SW 11. Hallesche Slr. 1 Fernruf: Bergmann 3358, 3359 Postscheckkonto: Berlin NW 7, 137069 (Bereinigung für dos liberale Zudentnm) Hochdruck sämtlicher vriginat-Beittage nur mit vorheriger Genehmigung der Redaktion gestattet. Bezugspreis durch die GefchäftssteUe '/«jährlich M. 3.— Einzelnummer 0.2. Bei freier Zusendung i. Inland (UO Aür die Mitglieder der Vereinigung ist der Bezugspreis im Mitgliedsbeitrage enthalten. Anzeigenpreise: Dir 12gespalt.Ronporelllezeile0.45 Anzeigentarif durch die GeschSftssielle. Anzeigenounahme bei der Geschäftsstelle u. (Sinkt. Annoncen-Expedit. Itr. 16 Berlin. 22. April 1931 11. Zahrgavg . , im Gollesdienst Von Rabbiner Dr. Max Wiener, Berlin. Nicht von der hebräischen Thora-Vorlesung noch vom Vortrag der Hastarah, der deutschen oder hebräischen, soll hier die Rede sein. Bei diesen handelt es sich um so tiefe historische und gefühlsmäßig verankerte Teile unseres Gottesdienstes, daß wesentliche Veränderungen die Grundlage des Ganzen überhaupt verrücken würden.' Auch die Frage des Ausmaßes des Hebräischen und des Deutschen soll hier unerörtert bleiben. Wir erblicken im Hebräischen, sei es im Gebet, sei es in der Thora-Vorlesung, das statuarische, das konservative Element im gottesdienstlichen Ausdruck der Religion, die allen Juden gemeinsame Betätigung der öffent liehen Andacht. Es kommt uns darunt hierbei nicht bloß auf die Wirkung des gedankenmäßigen Inhalts an, sondern wir sehen in dieser Form einen jo wesentlichen Wert, in der heiligen Sprache, im Klang ihrer Worte, im Geheimnis der Urlaute jüdischer Menschen, ein solches Gut, daß wenigstens unserer persönlichen Empfindung ein grnndstürzender Wandel untragbar erscheint. Hier steckt nun einmal das Unvariable, Tiefwurzelnde, das Gefühl Beflügelnde, das Beharrende, gleichsam die schweren tragenden Grundtöne unserer öffentlichen Andacht überhaupt bildend. Wir gehen da von einem Gottesdienst aus, wie er etwa in den Berliner Orgelsynagogen seit zwei Generationen eine irgend ins Gewicht fallende Veränderung nicht erfahren hat. Unser Interesse wenden wir hier dem deutschen Teil zu. Er sollte im Gegensatz zum Hebräischen der veränderliche Faktor sein. Am deutlichsten kommt es ja in her Predigt zu Worte, wenigstens grundsätzlich. Wo sie freilich, wie neuerdings in unseren Berliner Orgelsynagogen, in Ueberfülle erscheint, kaum noch ein Abend- oder Morgengottesdienst sie entbehren zu können vermeint, da kann sie auf die Dauer schwerlich der Forderung genügen, stets der eigentümliche Ausdruck eigener persönlicher und doch allgemein interessierender Ideen zu sein. Die stereotyp werdende Darlegung der häufig gleichen Ideen muß aber auf die Dauer für Hörer und Redner ermüdend uüd erschöpfend wirken. Auch Wahrheiten bürfen nicht ins Endlose wiederholt werden, ohne daß ihre Kraft verdampft und ihre Eindringlichkeit stumpf wird. Mahnungen und Ermahnungen werden wirkungslos, wenn sie immer aufs neue in kaum wesentlich variierter Gestalt vorgetragen werden. Nur die Leute, die wenig oder gar keine Gedanken haben, glauben, daß die Welt der Gedanken grenzenlos ist. Und manch einer verwechselt das häufige Anhören von gut gemeinten und gewiß sehr berechtigten Forderungen mit ihrer Ausführung. Das alles wird unerträglich, wenn die Distanzierung, welche die hebräische Sprache auch für den ihrer vollkommen Mächtigen immer mit sich bringt, fehlt. Daraus folgt, daß der deutsche Teil unseres Gottesdienstes grundsätzlich aus dem Beharrungszustande herauszunehmen ist, der für ihn ebenso unberechtigt, wie für den hebräischen Teil notwendig ist. Die deutschen Gebete müssen vielfältige Formulierungen erhalten. Vor allem aber soll in viel umfassenderer Weise dieser Teil wirklicher Belehrung und religiöser Bildung nutzbar gemacht werden. Das Nächstliegende ist, daß der hebräisch verlesene Bibelabschnitt verdeutscht wird. Das wird in sehr vielen Fällen zweckmäßig am Freitag-Abend geschehen. Es wird sich bei dem dreijährigen Zyklus nicht immer ermöglichen lassen, daß die deutsche Lesung mit der hebräischen zusammerifällt. Vielmehr ist das Augemiierk darauf zu richten, daß ein abgerundetes Ganzes gegeben wird. Dieser Vorlesung kann vorausgehen oder folgen eine ganz knappe, wortkarge Erklärung wirklich dunkler und schwieriger Stellen, unter Verzicht auf jede Ausweitung ins Erbauliche. Auch solche Abschnitte brauchen nicht gänzlich gemieden zu werden, die nur Zeitbedingtes enthalten, wie Opfer, Reiuheitsgesetze u. dgl., nur daß hier statt Verdeutschung eine Inhaltsangabe mit Erklärung der religiösen und geschichtlichen Motive der behandelten Texte zu bieten ist. Für die Einzelausführung kann es keine bindende Norm geben. Sie muß der verständigen und sich einfühlenden Handhabung des Vortragenden überlassen bleiben. Wir wollen hier nur die Richtung weisen, die Richtung auf die Belehrung über konkrete und handgreifliche Dinge. Die Alten haben bei der Zuordnung bestimmter Haftaroth zu bestimmten Wochenabschnitteu sich häufig von ganz äußerlichen Assoziationen leiten lassen, dem gemeinsamen Vorkommen eines und desselben Wortes in Thora wie Propheten-Kapitel. Dem lag zugrunde, daß das ganrwortwörtlick als Gottesoffenbarung gilt. ES ist der orthodoxe Standpunkt, für den die Bibel Ursache der Religion ist, während der Liberale umgekehrt die Religion zur Quelle der Bibel macht. Jener Glaube wurzelt in der Gewißheit von der Kraft, man darf sagen, der göttlichen Gewalt jedes einzelnen Bibelwortes. Wo diese Auffassung fehlt, und ihr Fehlen kennzeichnet ja eine freiere Einstellung zur Bibel, dp wird Auswahl und Auslese zur Pflicht. Und gerade der freie Bezirk des Nichthebräischen sollte sich das zunutze machen. In ihm als dem Ort wirklich positiver Belehrung muß es statthast sein, auch aus jenen weiten Teilen der Heiligen Schrift, die im Gottesdienst überhaupt keine althergebrachte Stelle haben, Stücke zu verwenden, die sonst der Ueberzahl unserer durchschnittlichen Synagogenbesucher' gänzlich unbekannt bleiben. Von den fünf Rollen z. B. ist nur noch das Buch Esther bekannt. Hohes Lied und Ruth und Kcheleth, theoretisch gewiß den drei Wallfahrtssesten zugewiesen, bleiben der Masse unserer sadbatlichen Syuagogenbesucher wie der festtäglichen nnvertraut, da für sie die private Lektüre kaum in Frage kommt. Man darf schätzen, daß die Berliner Orgelsynagogen am Freitag-Abend von durchschnittlich 2000 bis 2500 Menschen besucht sind, und zwar wechselnd. Es scheint keine ganz unlohnende Ausgabe zu sein, einer so stattlichen Zahl einige Kenntnis von der Bibel, die der größte Teil bestimmt nicht durch selbständige Lektüre erwirbt, zu vermitteln. Die Sprüche der Väter, nach der traditionellen Ordnung für die Sabbat-Nachmittage der Sommerzeit bestimmt, dürften ebenfalls, in einem besuchteren Gottesdienst zu Gehör gebracht, viel Freunde finden. Auch sonst gibt es weite Gebiete unseres religiösen Schrifttums, Aggadot aller Art, Sittenbücher, ja selbst hochinteressante Abschnitte aus den mittelalterliche Gesetzeslehren, die zahlreiche jüdische Menschen eine Fülle interessanter Einblicke verschaffen würden. Was ich will, ist dieses. Das Gotteshaus, und zwar gerade die liberale Synagoge, svll mehr als bisher eine Lehrstätte sein. Durch die Verkürzung der traditionellen hebräischen Liturgie und ihre Durchsetzung mit der Muttersprache ist Raum und auch das Mittel dafür geschaffen, um diesem Ziel sich vielleicht ein Stück zu nähern. Statt der Ueberbelastung des Gottesdienstes mit Predigten, predigtartigen Gebeten und ähnlichem wird vorgeschlagen, wieder im alten ursprünglichen Sinn die Schrift zu „erklären", d. h. die Thora in den Mittelpunkt religiöser Bildung auch im Gotteshanse zu rücken, eine Forderung, welche durch die heutige Predigt nur höchst unvollkommen erfüllt wird. Alt das ist unausführbar, wenn man ein System, eine feste Ordnung hierfür verlangt. Diese Ordnung hat ihre Stelle im hebräischen Teil als im konservativen Element des Gottesdienstes, an dem man nicht immerfort herumreformieren sollte. Haben wir uus aber einmal durch Entbürdung von so vielem Alten Raum geschaffen, so sollten wir ihm mit dem erfüllen, was unseren Menschen wahrhaft nottut. Die Stellung des Kantors in der jüdischen Oeffenllichkeit Von George Goetz. Wir stellen den nachfolgenden Aussatz, der lediglich persönliche Aeußerung des Verfassers ist, zur Diskussion und bitten um Ausnahme der Erörterung besonders aus den beteiligten Kerufskreisen. — Sch-ristleitung. Im Wirtschaftsleben bricht sich unter dem Einfluß, allgemeiner sozialer und sozial-ethischer Bestrebungen allmählich die Erkenntnis durch, daß jeder Chef, jeder Betrieb, jede Gemeinschaft sich selber fördern, wenn sie ihre Angestellten und Beamten fördern. Wo eine Gemeinschaft diesen Grundsatz nicht (ifocfitet, schädigt sie sich selbst. Aehnliche Gedankengänge mögen, neben traditionellen Erwägungen, maßgebend gewesen sein, als vor Jahren in dem offiziellen Organ der- Vereinigung für das liberale Judentum, Jahrgang für Jahrgang der damaligen Monatsschrift, die Hebung des Rabbinerstandes gefordert wurde; und so ist es denn ebenfalls keineswegs einseitige Jnteressendertretuug für einen einzelnen Stand, sondern Förderung des Gefamtjudentums, wenn hier der Versuch gemacht wird,'das Gewissen der jüdischen Oeffentlichkeit gegen den unerträglichen, empörenden und das Judentum schwer schädigenden Zustand aufzurusen. der in unseren neuzeitlichen Gemeinden den Träger unseres Gottesdienstes, den Vorbeter, zum Aschenbrödel unter den jüdischen Beamten gemacht hat. — Das war in früheren Zeiten anders: mit Recht führte der Berliner Oberkantor Hanns John in einem kürzlich vor seinen Berufskollegen gehaltenen Vorträge aus: „Werfen wir einen Blick in die Geschichte des Gottesdienstes ., so dürfen wir sagen: Im Anfang war der Chasan. Bevor noch an einen Siddur zu denken war, steht schon der Chasan, Sänger und Dichter zugleich, vorder andächtigen Gemeinde, die Gebete in freier Jmprovifatiou vortragend. Die Worte des Dichter-Chasan des Altertums haben sich allmählich zu den Texten geformt, die den Grundstock zu unserer Liturgie, zu unserem Siddur gebildet haben .... So ist der Vorbeter der älteste Diener, der erste Beamte der Synagoge und ihrer Gemeinde. Seine Berufung als Scheliach zibbur, Sendbote der Andachtsgemeinschast, sichert ihm das Ansehen, das er in der Gemeinde genießt." Mit diesem „Ansehen" ist es leider nicht immer weit her. Jahrzehnte hat es gedauert, bis in unseren neuzeitlichen Gemeinden dem Rabbiner die ihm zukommende Stellung erkämpft wurde, und auch da gibt es noch vielerlei und vielenorts zu bessern; doch ist ein Anfang gemacht, und die Bewegung schreitet zwangsläufig fort. Es ist an der Zeit, die gleiche'Bewegung für den Kantorenstand einznleiten, zumal in vielen Gemeinden Predigtamt, Lehramt und Kantorat auf eine Person konzentriert sind. Aber auch der Lehrer-Kantor c>er Groß- und Mittelgemeinden und die wenigen Nur Kantoren in einzelnen Großgemeinden haben als Träger des Gottesoienstes Anspruch auf eine autoritative Stellung, die die Gemeinden im Gesamtinteresse ihnen geben sollten. Daran fehlt es bisher allerorten. Daß mit dem Wort „autoritarive" Stellung etwas anderes gemeint ist als die rabbi nische Autorität, ist selbstverständlich: höchstens dort, wo kein Rabbiner vorhanden, wird der eine Beamte zu seinen alle Funktionen umfassenden Verpflichtungen dementsprechend auch alle ans ihnen sich ergebende Ansprüche haben, wird z. B. mit beratender Stimme an den Sinnigen des Vorstandes tcilnehmen dürfen, wie das für die Rabbiner schon seit langem gefordert und vielenorts erkämpft worden ist. Aber von dem Seenalfall der Kleingemeinden abgesehen, gibt es auch für die Kantoren der Mittest und Großgeneeinden noch viel zu bessern. Vor etwa Jahresfrist wies ich darauf hin, daß man eineir neu ins Amt tretenden Kantor, ganz ebenso wie einen neuen Rabbiner, in öffentlicher Feier durch den Gemeinde- Vorstand in die Synagoge einführen solle. Der Vorschlag ist damals von dem offiziellen Organ des Berussverbandes der Kantoren übernommen und dahin ergänzt worden, daß, ßu solchen Feiern auch Kantoren aus Nachbargemeinden in Amtstracht erscheinen sollten. In einem einzelnen Falle ist bann auch eine derartige Amtselnführungsfeier vorgenommen worden; daß sie aber noch keine allgemeine Gepflogenheit geworden, gehört in das gleiche Fchlergebiet wie etwa in Berlin die Tatsache, oaß man s. 'Zt. auf dem Programm für die Einweihungsfeier der neuen Synagoge Prinzregentenstrafe zwar die Namen der zwei amtierenden Rabbiner, nicht aber den des amtierenden Oberkantors Gollanin nannte. Tie Namensnennung wird überhaupt uneinheitlich, und das heißt: zum Schaden des Kantorats gchandhabt. Aus dem Umstand, daß, vielfach zwei oder mehrere Rabbiner, selten aber mehr als ein Kantor in einer Gemeinde bzw. Synagoge amtieren, hat sich der Brauch entwickelt, den Prediger namentlich anzukündigen, nie aber den Vorbeter, während man folgerichtig überall da, wo mehrere Kantoren fungieren, auch den Namen des jeweils amtierenden Kantors voraulündigen — oder, worüber sich aus prinzipiellen Erwägungen durchaus reden ließe, jede namentliche Vorankündigung unterlassen müßte — auch die oes Rabbiners. — Ten Kantor gleich dem Rabbiner mit beratender Stimme au den Sitzungen des Vorstandes teilnehmen zu lassen, wird vorläufig nicht überall möglich sein — diese Einrichtung ist ja auch noch, nicht einmal für den Rabbiner überall erkämpft — aber z. B. in Berlin haben wir für die nur 16 Gemeinderrbbiner zwei ständige Vertreter, je einen für die liberalen und orthodoxen Rabbiner, beim Gemeindevorftand, und es müßte für die 19 Kantoren ebenfalls ein ständiger Vertreter ernannt werden, der zweckmäßig jedes Jahr von den Kantoren neu zu wählen und vom Vorstand zu seinen Sitzungen — zumindest zu allen Sitzungen, bei denen gottesdienstliche Angel egen heilen auf der Tagesordnung stehen — einzuladen Ware. — Was aber in den Gemeinden nicht oder noch nicht möglich ist, das hatte in den Landesverbänden längst durchgeführt werden müssen. Und da ist es nun wirtlich eipe beklagenswerte Lücke, daß, z.B. im Preußischen Landesverband' jüdischer Gemeinden unter den sogenannten „Kulturträgern", die neben den Vertretern der Mitgliedsgemeinden verfassungsgemäß in den Rat gewählt werden, nur „sechs an Gemeinden oder Rabbinerbildungsanstalten wirtende Rabbiner sowie zwei Lehrer" und kein einziger Kantor vorgesehen ist, obwohl doch der Chasan in hohem Maße und ganz unbestreitbar jüdischer Kulturträger ist. Man kann darüber streiten, ob diese Sonderstellung einzelner Gruppen überhaupt berechtigt ist, und z. B. in dem liberalen Reichsoerbandsentwurf hat man die entsprechenden Bestimmungen ganz fallen lassen, weil man sich sagte, hervorragende Persönlichkeiten haben, auch, ohne Vorrechte für ihren besonderen Beruf, auf dem allgemeinen demokratischen Wege unseres Wahlrechts hinreichende Möglichkeit, in den Körperschaften Sitz und Stimme zu erlangen. Ueber dieses Prinzip läßp sich, wie gesagt, streiten. Solange aber Vorrechte für Rabbiner und Lehrer bestehen, müssen sie auch für die Klantoren gefordert werden. Hier erwächst dem Allgemeinen deutschen Kantorenoerbaud die Aufgabe, einen Anspruch anzumelden, dessen Erfüllung nicht versagt werden darf. — Was für den Rat gilt, trifft in ähnlicher Weise auch für den Berbandstag zu, nur daß; hier niemand als Vertreter einer bestimmten Kategorie gewählt 1484