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Jüdisch-liberale Zeitung · 1931-03-18 · 11 (18.3.1931) · page 6

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
11 (1931)
Issue
11 (18.3.1931)
Date
1931-03-18
Page
– (sequence 6)
Language
German
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auch an andern Stellen des Etats sich verkappte Ausgaben sür Profanschulzwecke (z. B. sür die private jüdische Volksschule in der Fasanenstraße) befinden. Alles in allein kann man also behaupten, daß etwa W—V12 der Gemeindesteuern für Profanschulzwecke Verwendung finden, für Aufgaben also, die nach liberaler Auffassung entweder überhaupt nicht erforderlich find oder von Stadt oder Staat als Abgeltung für die Leistungen jüdischer Steuerzahler in Deutschland bezw. in Berlin zu erfüllen wären. Es mag vielleicht bei dem jetzigen Rechtszustand auch einzelnen Juden unbenommen sein, durch private Vereinsgründungen ihre Schulwünsche in die Tat umzusetzen. Daß das aber auf Kosten der Allgemeinheit der Steuerzahler geschieht, ist eine Praxis, die von der kommenden liberalen Mehrheit unbedingt wird beseitigt werden müssen. Gelegentlich der Wahl ist auch bereits mehrfach von liberaler Seite brnauf hingewiesen worden, welche unhaltbaren Zustände sich im Schuletat im einzelnen herausgebildet haben. So betragen nach dem Etat für 1930 beispielsweise die Ausgaben sür die besonders unrentable Knabenmittel schule nicht weniger als 350 000, Mk. Die Besucherzahl der Schule beschränkte sich auf 218 Kinder. Nach Abzug des Staatszuschrrsses und der Schuleinnahmen blieb 1030 ein Zuschuß der Gemeinde von nicht weniger als 2231013,- - Mk. erforderlich, d. h. die Ausgaben der Jüdischen Gemeinde aus jüdischen Kultusstenern für jedes Kind der Knaben,- mittelschule betrugen l 023,— Mk. Da die Mittelschule sechsklassig ist, ergibt sich, daß für die Ausbildung eines jüdischen Kindes in dieser Schule ein Betrag aus jüdischen Steuern von Der 6 000,— Mk. erforderlich ist. Daß derartige Ver. hältnissc vom Standpunkt einer gesunden Finanzpolitik nicht verantwortet werden können, daß sie eine unbillige Zumutung an den Steuerzahler der jüdischen Gemeinde darstellen, sollte eigentlich auch von denen anerkannt werden, die die Frage nach der Berechtigung jüdisch-konfessioneller Schulen bejahend glauben beantworten zu müssen. Es kann im Rahmen dieses Artikels nicht aus die verschiedenen Vorschläge, die für eine Wandlung gemacht worden sind, näher eingegangen werden. Immerhin muß betont werden, daß hier nicht halbe Kompromisse eine Lösung ermöglichen, sondern nur Beschlüsse, die eine entschiedene Abkehr von der bisherigen Schulpolitik bedeuten. Die neue Aberale Fraktion dürfte deshalb auch unzweifelhaft nach Beginn ihrer Arbeit in der Gemeinde Beschlüsse über die Auflösung der beiden bestehenden Mittelschulen. herbeisühren und ferner bei der Stadt den Antrag stellen, daß die drei von der Jüdischen Gemeinde unterhaltenen Volksschulen in städtische öffentliche Volksschulen umgewandelt werden. Wesentliche Ersparnisse dürften sich aber auch bei dem Religionsunterricht selbst erzielen lassen. Die Äesamtzuschüsse sür die Position Religionsunterricht betragen im Etat 1930 Lirka 450 OM,— Mk. Hierbei ist zu beachten, daß ein Teil der Ausgaben in andern Etatpositionen enthalten sein dürfte (z. B. Rabbinergehalter). Auch hier zeigt sich ein überraschend starkes Anschwellen der Ausgaben. Sind doch die Ausgaben für Religionsunterricht von 1924 bis 1930 verdreifacht. Da die Kosten für den jüdischen Religionsunterricht an Volks- und höheren Schulen von Her Stadt zu tragen sind und auch getragen werden, erfolgt die Ausgabe von 450 OM,— Mk. für die etwa 3200 Schüler, die die Religionsschulen besuchen. Mithin bezahlt die Gemeinde plr den besonderen jüdischen Religionsunterricht eines Kindes jährlich einen Betrag von nicht weniger als 140,— Mk. Daß diese Ausgabe bei der geringen in Frage kommenden Stundenanzahl als horrend bezeichnet werden muß, bedarf wohl keiner besonderen Betrachtung. Es soll davon abgesehen werden, einige andere interessante Kapitel des Unterrichtswesens hier näher zu erörtern. Daß die Hebräische Lehranstalt einen Ausgabenetat von über 37 OM,— Mk. aufweist, erscheint ganz gewiß nicht vertretbar. Abendkurse in Hebräisch, wie sie von dieser Anstalt abgehalten werden, müßten sich bei anderen bestehenden Institutionen für einen Bruchteil der jetzigen Kosten pnschwer einstigen lassen. In der letzten Repräsentantenversammlung ist nun noch schnell vou der scheidenden zionistischen Mehrheit der Beschluß gefaßt worden, in Zukunft an den jüdischen Volksschulen ein Schulgeld zu erheben. Es mag ''dahingestellt bleiben, vb eine derartige Regelung rechtlich zulässig ist, und ob sie unter sozialen Gesichtspunkten vertreten werden kann. Soviel aber steht wohl unzweifelhaft fest: Vom finanziellen Gesichtspunkt aus foimnt diesem Beschluß eine Bedeutung nicht zu. Betragt doch beispielsweise bei der Knabenmittelschnle, bei der selbstverständlich ein höheres Schulgeld erhoben wird als bei einer Volksschule, die tatsächliche jährliche Schulgeldcinnahme nur etwa 6000,— Mk. Das ,Vt apitel W 0 hlfa h r 1 s w e s e u soll spa er hier einmal einer gesonderten Betrachtung unterzogen werden. Der Etat ist bei diesem Kapitel außerordentlich unübersichtlich, er bietet für eine grundsätzliche Betrachtung nur eine schlechte Grundlage. Bekannt ist, daß die Liberalen dm Versuch unternehmen wollen, stärker als bisher die Privatinitiative aus dem Gebiete der Wohlfahrt zu beleben und daß sie die in den letzten Jahren erfolgten Versuche einer Produkt!- Vierung ans dein Gebiete der Wohlfahrt weiterzuführen beabsichtigen. Nur einige Bemerkungen, zu denen die Etallektüre zwingt, seien hier niedergelegt. Die Gesamtausgaben sür das Wohlfahrtswesen, zu dem im Sinne des Etats das Wohlfahrts- und Jugendamt, die Altersversorgungs-Anstalten und Waisenhäuser, Hospitale, Krankenhaus und Poliklinik gehören, betrugen 1924 etwa 1,5 Millionen, 1930 etwa 3.6 Millionen. In der gleichen Zeit stiegen die Einnahmen von 0,8 auf 1,8 Millionen, so daß der Zuschuß ans Gemeindesteuermitteln 1924 etwa 0,7 Millionen, 1930 etwa 1.7 Millionen betrug. Daß auf dem Gebiete des Wohlsahrtswesens in der jetzigen Zeit keine Ersparungen möglich sind, ist ja selbstverständlich. Wohl aber dürfte es möglich sein, durch eine zweckmäßigere Gestaltung in Einzelheiten gelegentlich eine bessere Verwendung der Mittel herb eizuführen. Beispielsweise verursacht die Kleiderkammer im Jahre 1930 Ausgaben in Höhe von über 60 OM,— Mk., obwohl schon im Etat von 4929 eine Reorganisation gefordert wird und es dort heißt: „Diese Ausgabe muß in einem angemessenen Verhältnis zu dem Wert der Gegenstände stehen. Es erscheint dringend erforderlich, daß, wie es auch das Wohlfahrtsamt selbst ankündigt, eine gründliche Reorganisation der Kleiderkammer vorgenommen wird. Dann muß es möglich sein, mit dem sür dieses Uebergangsjahr in den Etat eingestellten Betrag von 30 000,— Mk. auszulommen. Für die Zukunft muß ein noch geringerer Betrag für diesen Zweck »eichen." Der Etat von 1939 läßt leider nicht ersehen. daß ucan dieser richtigen Erkenntnis Rechnung getragen hat. Hier muß man, wie leider oft bei einer Untersuchung der Gemeindeetats mehrerer Jahre, fcststellen, daß gute Vorsätze recht schnell tu Vergessenheit geraten sind. Ter Arbeitsnachweis erfordert im Etat 1030 einen Zuschuß von 60OM,— Mk. Es inag dahingestellt bleiben, ob ein derartiger konfessioneller Nachweis zur Zeit erforderlich oder wünschenswert ist. Nicht einzusehen aber ist, weshalb mau dieseru Arbeitsnachweis nicht auch Einnahmen verschafft. Das ließe sich doch mit voller Berechtigung da durch erreichen, daß wenigstens diejenigen, die durch ihn eine Arbeit zugewiesen erhalten, von ihrem ersten Gehalt einen Prozentsatz an den Arbeitsnachweis absühren. Sehr bedenklich muten auch die wenigen Zahlen über den ueueingerichteten Jugendpflegeausschuß an, der einen Gemeindezuschuß von 80 000,— Mk. erfordert. Hier scheint sich eine neue Finanzquelle der zionistischen Jugendbetmgung aufgetau zu haben. In dein Zuschuß von 80 000, Mk. sind u. a. enthalten: Unterhaltungskosten u. Mieten für Sportplätze 10000, Mk. Zuschüsse an Sport- und Turnvereine . . . 20000, Mk. Eigene Sport- und andere Veranstaltungen . 8000, Mk. Schule der jüdischen Jugend.10000, Mk. Für Jugendheime , . 14 000,- Ml. Schließlich sei noch daraus hingewiesen, daß das Krankenhaus der Gemeinde im Etat 1930 einen Zuschuß von 190000, - Mk. erfordert. Die Gesamtausgaben für das Krankenhaus betragen 1231 MO,— Mk., denen Einnahmen in Höhe von 1 041 OOO,— Mk. gegenüberstehen. Hierbei verdient Beachtung eine Feststellung im Etat von 1929, die leider eine Aenderung nicht veranlaßt hat. Dort heißt es, daß, nach dem ursprünglichen Voranschlag für 1929 und bei Fortfall der von der Stadt Berlin noch gezahlten Miete sowie des Heizungszuschusses, jedes Bett etwa einen Zuschuß von 10M,- Mk. .pro Jahr erfordern würde. ,,Dieser Betrag erscheint so hoch, daß die Verwaltung beizeiten, d. h. vor der nach der Räumung der von dem Bezirksamt benutzten Teile des Krankenhauses zu erwartenden Umstellung eingehend die Frage prüfen muß, auf welche Weise ein besseres wirtschaftliches Ergebnis des Krankenhauses erzielt werden kann. Dabei dürfte in erster Reihe die Frage des Personalst eine Rolle spielen. Nach der dem Etat beigefügten Personalnachweisung sind ohne Apotheke und Poliklinik 249 Personen beschäftigt, gegenüber einer Zahl von 345 Betten überhaupt, und 304 durchschnittlich belegten Betten. Es ist dies ein Zahlenverhältnis, wie es in keinem Berliner Krankenhaus existiert. Hier müßte durch geeignete Maßnahmen eine erhebliche Aenderung eintreten können. Bei einer durchgreifenden Neuorganisationen ließen sich sicher erhebliche Ersparnisse erzielen." Zu dem erst in der Nachkriegszeit geschaffenen Kapitel „Allgemeine jüdische Angelegenheiten" ist nichts Wesentliches zu bemerken. Hier ist als beachtlichste Position die Zahlung an den Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden (1930: Mk. 368 000,—) enthalten, und ferner findet sich neben Zuschüssen für wissenschaftliche und Wohlfahrtszwecke die in der vorigen Legislaturperiode erfolgte Bewilligung für dm Lehrstuhl in Jerusalem, die selbstverständlich in dm künftigm Etats in Fortfall kommen wird. Bei der Zahlung an dm Landesverband ist zu beachten, daß bei gleichbleibendem Beitragssatz des Landesverbandes und sinkender Stmereinnahme der Gemeinde auch der Beitrag der Gemeinde an den Landesverband nicht unerheblich sinken wird. Ueber die beiden letzten Etatkapitel, „Vermögensverwaltung" und „Allgemeine Verwaltung" wird vielleicht noch in einem späteren Artikel zu sprechen sein. Mit einem Wort aber sei zun Schluß noch auf die wichtigste Einnahmeposition der Gemeinde, die Steuern eingegangm. In dem ersten Artikel war bereits eine Tabelle veröffentlicht, aus der die Höhe der erzielten Gemeindestmern zu ersehen war. 1930 waren insgesamt etwas über 7 Millionen Mark Stmereinnahmen veranschlagt. Die Gemeinde erhebt zur Zeit, wie bekannt, eine Stmer in Höhe von 100/0 der Reichseinkommensteuer. Daß eine Erhöhung dieser Steuer, wenn irgend möglich, vermieden werden muß, ist selbstverständlich. Wohl zu erwägen aber ist, ob nicht bei der Erhebung neben der Einkommensteuer auch noch eine andere Grundlage sür die Festsetzung der Gemeindesteuer gewonnen werdm sollte. Die Berliner Synode hat, wie Pressenreldungen zu entnehmen ist, in allerneuester Zeit eine (ie gewissen Grenzen gestaffelte) Kopfsteuer eingefiihrt. Eine derartige Regelung, die die sozial schwächsten Kreise am stärksten belastet, erscheint mir in der Religionsgemeinde ganz besonders unangebracht. Wohl abe,r ist zu erwägen, ob nicht eine Heranziehung der Reichsvermögeilssteuer angebracht wäre; denn ganz gewiß ist die Zeit, in der in der Einkommensteuer nicht nur das Einkommen, sondern die gesamte Vermögenslage zum Ausdruck kam, gerade in unseren Tagen vorbei. Aus diesem Anlaß hat wohl auch der Oberpräsident der Provinz Ostpreußen nach Fühlungnahme mit den dortigen Synagogcngemeinden diesen einen Musterentwurf für Satzungsbestimmungen übersandt, soweit sie die Steuererhebungen betreffen. In diesem Entwurf werden folgende Umlegungsuraßstäbe zugelassen: 1. Die Reichseinkommensteuer unter Zugrundelegung des Einkounnenstenerbescheides und der Lohnsieuerbeträge. 2. Die Realsteuern: a) Grnndvermögenssteuer, b) Gewerbesteuergrundbeträge, und zwar nach dem Ge- >verbeertrag und dem Gewerbekapital, bzw. derLohnsumme, wo diese an Stelle des Gewerbckavitals tritt. 3. Die Rcichsvermögenssteuer, wobei bei Gesellschaftern einer offenen Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft auch ein ihrem Anteil am Gesellschaftsvermögen entsprechender Bruchteil der von der Gesellschaft zu entrichtenden Reichsvermögenssteuer der Berechnung zugrunde zu legen ist. Und die Israelitische Zentralkasse in Württemberg hat neuerdings eine Landesumlage erhoben, die berechnet wurde in Höhe von 4Vt %: a) Ms der Reichseinkommenstcuer für das Kalenderjahr 1923; b) aus dem dreifachen Betrag der auf ersten Januar 1929 veranlagten Vermögenssteuer. Ob nicht eine ähnliche Anwendung verschiedener Steuer-- quellen au^r bei der Berliner Jüdischen Gemeinde am Platz wäre, müßte einmal eingehend erörtert und untersucht werden. Alles in allem kann gesagt werden, daß die wirtschaftliche« Verhältnisse selbstverstäMich auch der Berliner Jüdisch« Gemeinde in diesem Jahr einige Kopfschmerzen verursach« werdm. Zu einem übertriebenen Pessimismus aber liegt kein Anlaß vor. Gewiß wäre es besser gewesen, wenn in M fetten Jahren von der Gemeindeverwaltung Reserven für kommende magere Jahre erspart und nicht statt dessen auch die vorhandenen Reserven noch anfgezehrt worden wären. Aber im Etat der Gemeinde sind, wie hier gezeigt wurde, Abstriche in recht erheblichem Maße möglich, und es wich eine gewiß nicht ganz leichte, aber sehr wesentliche Aufgabe der neuen liberalen Fraktion sein, die Finanzen der Gemeinde zu reorganisieren und die Großzügigkeit der letzt« Jahre von ihren Uebertreibungen zu befreien, um sie bann mit dem ebenso angebrachten Prinzip der Sparsamkeit z» paaren. vom Sächsischen Israelitischen Gemeindeverband Um die Beihilfe für jüdische Kuttuszwecke. — Aederhrücku»t des Chemnitzer Semeindekonflikts? — Der neue Etat. — SB« ist „Beamter" einer jüdischen Gemeinde? — Reichsgericht n«d Kirchenaustritt. - Neue Religionssteuern. - AssivVttfq- Altersheim. — Drohendes Schachtverbot, evtl. Klagen bei« Staatsgerichtshof. — Beitritt zum Reichsverdand. Dadurch, daß. der Verband 1929 zwei Sitzungen abgehalten hatte, machte sich erst jetzt wieder eine Zusammenkunft zwecks Ausarbeitung des inzwischen angesammeften Stoffes notwendig. Sämtliche angeschilossenen Gemeinden sind vertreten, außerdem wohnen einige nicht st i «unberechtigte Gäste den von morgens 10 Uhr bis abends 7 Uhr wahrenden Beratungen, die wie bisher m den gastlichen Raumen d« Fraternrtasloge stattfinden, bei. Nach beu üblichen Bcgrüßungsworten und Entgegennahme herzlichen Dankes für die mühevolle Geschäftsführung gibt zunächst Rechtsanwalt Saling er als Vorsitzender einen Ueberblick Mer das im letzten Jahre im wesentlichen Vorgejailene. Ten Verlust von 3 Mitgliedern hatte der Ausschuß zu beklagen, und ihrer, nämlich der Herren Isidor Brauer-Löbau, Emil Plaut und D. Gutmann-Lei'pzig wird an erster Stelle mit geziemendem Dank für ihre Verdienste um den Verband gedacht. — Plauen konnte seine neue Synagoge einweihen, ein Ereignis, bei dem der Verband nicht nur selbst durch den Vorsitzenden vertreten war, sondern das auch in seiner Bedeutung angesichts gerade der herrschenden schweren Zeit Veranlassung gibt, die Tatkraft des dortigen Gemeindevorstehers, R.-A. Goldberg, die es mit schaßen half, rühmendst hervorzuheben, — An den Ges etzesvorlagen, die den Ausschuß später erneut beschäftigen, hat sich gegenüber dem letzten Stande kaum etwas geändert. — Es besteht Aussicht, daß die sog. Sabbat-Verordnung für jüdische Schüler durch mimstenellc Regelung nunmehr auch aus den Freitag-Nachmittag erstreckt wird, was in Sachsen bislang nicht der Fall war; als besonders erfreulich hebt R.-A. Salinger hierbei das Wohlwollen hervor, welches das Ministerium auch svnll jüdischen Angelegenheiten entgegenbringe; Hand in Hand hiermit sec eine zunehmende Staatsautorität jüdischen Dingen gegenüber festzwtellen und im Interesse unserer Selbstverwaltung nur zu begrüßen. Unter den Eingängen wird verlesen, oaß die vom Standpunkte der Gleichberechtigung aus geforderte staatliche Beihilfe für jüdische Kultnszwecke keine Aussicht hat, bewilligt zu werden, und zwar mit einer rein formellen, sehr billigen Begründung. Ans Antrag von Prediger Heimann wird im Falle endgültiger Ablehnung 6cw schlossen, gegen den Staat zu klagen, dies aber echt, nachdem ein Gutachten, möglichst von Geheimrat Apelb-DreSden, beigezogen wroden ist. Tie Köllen sollen durch Umlage aufgebracht werden. Ueber den Stand der Kalenderreform wird Herr Heimann um Abfassung eines Referats gebeten. — Schließlich liegt noch ein nach verschiedenen Seiten gehender Briefwechsel mit der Jüdischen Volkspartei Chemnitz vor, weiche, wie schon letztes Mal, sich auch jetzt wieder darüber beklagte, im Verbandsausschuß nicht vertreten zu sein. Der Vorsitzende hat erwidert, daß^ wenn die Chemnitzer Wahlen ordnungsmäßig vor sich gegangen seien, er nach 8 2 der Satzung keine Möglichkeit sehe, irgendwie Einfluß ans diese innere Angelegenheit der V er da ndsg einer nbe Chemnitz zu nehmen. Einige Redner stimmen hiermit nicht ganz überein, anderseits betont der Vorsitzende selbst, wie sehr er es — und dies ginge schon aus der Zulassung der ganzen Debatte hervor —< begrüßen würde, wenn Chemnitz von sich aus entgegenkäme, was zweifellos sehr zur Befriedigung der oortcgen G e m ern de ver h ät t ni sse beitragen würde. Dieser Atmosphäre friedlicher Verständigung sucht aus moralischen Gründen in mehreren Wortnahmen Herr Schocken- Zwickau, selbst Volksparteiler, den Weg zu bahnen, und wenn auch Herr Kahn als liberaler Chemnitzer Gemeindrvorlleher erwidert, daß die Wunden noch zu frisch seien, um im Augenblicke eine solche Verständigung zu ermöglichen, so lleht doch zu hoffen, daß, in Kürze, eine sachliche Aussprache zwischen Vertretern der beiden Gruppen unter iuosfizEtler Förderung durch oen Verband erfolgt. Sehr lang wird auch über den neuen Etat gesprochen in Verbindung mit der glatten Verabschiedung des alten. Während im letzten Jahre RM. 25 566 ausgegeben wurden, macht sich jetzt die Knappheit der Gemeinden an Steuereingängen derart bemerkbar, daß der neue Voranschlag auf RM. 15 30V, also auf rund 60 Prozent herabgedrückt werden muß. Dies hat zur bedauerlichen Folge, daß einzelne soziale Positionen wenn nicht ganz gestrichen, nur mehr mit der Hälfte des bisherigen Betrages bedacht werdm können (Landeswohlfahrtsstelle 2000, Wandersürsorge 1500 RM.). Zwei Anträge, die Beiträge zum Verband ans üb er 2 p. M. des Steuersotts der einzelnen Gemeinden zu erheben, werden abgelehnt, indem vor allem die Großgemeinde Leipzig, daneben auch Dresden erklärt, unter keinen Umstanden über dm jetzigen Satz hinausgehen zu können. Der neue Etat wird damit genehmigt, der Vorschlag des Herrn Schocken, eine direkte Besteuerung ins Auge zu fassm (wozu der Ver- . band nach, seiner Satzung berechtigt ist), auf nächstes Mat I verschoben; Zwickau und Leipzig übernehmen es, Referate > zur Klärung dieser schwerwiegenden Frage vorzubereiten. WLM

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