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Jüdisch-liberale Zeitung · 1931-06-10 · 22-23 (10.6.1931) · page 3

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
11 (1931)
Issue
22-23 (10.6.1931)
Date
1931-06-10
Page
– (sequence 3)
Language
German
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. Wirt» gegen den Gewählten wegen des Verdachts einer Straftat, die den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte nach sich ziehen kann, die Anklage erhoben oder die Haft angeordnet, so ruht die Ausübung des Amtes bis zur rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens oder bis zur Enthaftung. Ehegatten, Verlobte, Verwandte oder Verschwägerte ersten Grades können nicht zur gleichen Zeit Mitglieder des Vorstandes sein. 8 12. Die Amtszeit eines Vorstandsmitgliedes endet, sobald die Voraussetzungen des § 11 Ms. l vorliegen. 8 13. Der Vorstand wählt seinen Borsitzettden und einen stellveriretenden Vorsitzende. 8 14. Ter Vorstand verwaltet die Gemeinde und vertritt sie nach außen. Zur Vornahme von Rechtsgeschäften bedarf es Dritten gegenüber nicht des Nachweises, daß der Vorstand unter Zustimmung der Gemeindeversammlung handelt. Rechtsgeschäftliche Erklärungen des Vorstandes sind von denr Vorsitzenden, notfalls dessen Stellvertreter und einem weiteren Mitglied« des Vorstandes, abzugeben. Ter laufende Schriftwechsel bedarf nur der Unterschrift eines Vorstandsmitgliedes. 8 15. Ist ein Knltusbcamter vorhanden, so nimmt er an den Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teil. 8 16. Die Sitzungell des Vorstandes sind llicht öffentlich. Die gesamten Beschlüsse sind zu protokollieren. Das Protokoll ist voil dem jeweiligerr Vorsitzenden zu vollziehen und in der folgenden Sitzung dem Vorstand zur Genehmigung vorzulegen. Mit Vi Mehrheit der Anwesenden kann Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit über einzelne Verhandlungen beschlossen werden. G e m e i n d e v e r s a m nr l u ii g. 8 >7- Zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung (G. V.) berechtigt sind alle volljährigen Gcmcindcmitglieder, die am Endtermin der letzten Auslegung der Liste der Gemeindetnit gliedcr (8 18) der Gemeinde seit einem Jahr allgehören. Tie Vorschriften der §§ l l und 12 finden entsprechende Aiiwendulig. 8 18. Tie Gemeindeversammlung wird vom Vorstand jeweils im Dezember, außerdem so oft einberusell, als der Vorstand es für erforderlich hält. Aus Antrag von mindestens der stimmberechtigten Gemeindemitglieder muß eine G. V. so anberaumt werden, daß sie spätestens zwei Wochen irach Eingang des Antrages stattfindet. 8 19. Eine Liste der stimmberechtigten Gemeindemitglieder wird vo» dem Vorstand geführt und jeweils während des ganzen Monats November öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung kann jedes Gemeindenritglied Einspruch gegen die Richtigkeit der Liste erheben. lieber den Einspruch'entscheidet der Gemeindevorstarid binnen zwei Wochen. 8 20. Zur Gemeindeversammlung sind alle stimlnberechtigten Gemeindemitglieder schriftlich einzuladen. In der Regel soll eine Frist von einer Woche eingehalten werden; in dringenden Fället« kann hiervon abgesehen werden, über die Dringlichkeit eirtscheidet die Gemeindeversammlung. § 21. Tie Gemeindeversammlung leitet der Vorsitzende des Borstaildes, notfalls dessen Stellvertreter. Tie Beschlüsse sind zu protokollieren. Das Protokoll ist von der Gemeindeversammlung, notfalls von der der Bescktlußsassung folgenden, zu genehmigen. 8 22. Die Abstimmung in der Gemeindeversammlung erfolgt durch Handaufheben oder Erheben von den Plätzen, auf Antrag öou der Anwesenden durch Stimmzettel. 8 23. Im Falle von Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit der Einberufung oder Beschlußfassung der Gemeindeversammlung entscheidet nach Einsetzung eines Wahlprüfungsgcrichtes der Landesverband dieses. war einst zur Zeit des jüdischen Königs Jchu der Gottsucher Asscr und in mannigfach gewandelter Gestalt durchschreitet diese Versinnbildlichung des Höchsten und Großartigsten im Judentum durch die Jahrhunderte die Wüste ihrer Sehnsucht, and Möchte nicht früher untergehen, als bis' sie ihren Gott gesunden und sein Wesen aus Erden verwirklicht hat. Das letzte Lebensjährzehnt des Dichters war mit Kämpfen angefüllt. Er, der in Bozen Aufgewachsene und Verwurzelte würde ein leidenschaftlicher publlzistischer Streiter für die Rechte der Deutschen jenseits der Brennergrenze. Und er leistete hier und gleichzeitig als europäischer JounraM und Anwalt des Deutschtums in großen ausländischen Zeitungen wahrlich mehr und Besseres, als unzählige Nazi-Maulheloen, d e mit kindischer Geistlosigkeit Mussolinische Manieren nachabmten und inneren Unfrieden stifteten. Trotz fortwährenden Kränkelns machte der Dichter als Schiffscrrzt noch! großx Weltreisen, schrieb viel Wissenschaftliches, war ständiger Korrespondent der Vossischen Zeitung, häuftg erscheinender Referent auf wissenschaftlichen Kongressen. Sein jüdisches Bewußtsein ward nach, dem Kriege -mmer stärker, ja es überschlug sich! sogar, denn er sympathisierte schließlich mehr und mehr mit zionistischen Idealen. Seine Bücher sind zu tief, zu sein und zu hoch, als daß sie je Massenerfolge geworden wären. Obwohl erste deutsche Verleger wie Albert Langen nno Georg Müller sie druckten und propagierten, sind sie nie recht durchgedrungen. Aber Werke wie „Ter Tod der Götter" und „Beatus" werden wohl dereinst noch einmal den allgemeinen Ruhm finden, den sie verdienen. Mit Richard Huldschiner ist ein Mann dahingegcvngen, aus den Deutschtum und Judentum gleichermaßen stolz sein können, ein makelloser, nach jeder Richtung hin hochstehender .Mensch, der ans vielen GMeten Hervorragendes, auf dichterischem Unvergängliches geleistet hat. Tr. Ludwig Dav sosehr^Berlin. Versammlungskaleud« ★ Li zu Be in dev Alt'M tüMlick sind b Berlin. deralrr Verein für die Angelegenheiten der Jüdische« Sr rlin E. 8. Sonnabend, 13. Juni 1931, große» So« Eesamträumen und im Park der Landesausstellung oadit 4,10. Auftreten erster Künstler, Tanz im Freien. K Preise. Beginn 17 Uhr. Unsere Mitglieder uvd £ erzlichst eingeladen. (Näherer siehe unser heutiges Insert «einße werfest lUlap), Soll«, freunde it.) Gottesdienste : * : «erktn-Norde». Liberale Synagoge Norden, Sch-nhanser Allee 182. Freitag, de« 12. Junß abends 7.15 Uhr, Gottesdienst. Predigt: Dr. Swar» senfki. Sonnabend, vormittaj-s 10 Uhr, Gottesdienst. Knaben-Ein* segnung. Predigt: Dr. Tmarsensii. Freitag, da» IS. Juni, abends 7.15 Uhr, Gottesdienst. Predigt: Dr. Salomonfli. Sonnabend, vormittags 10 Uhr, Gottesdienst. veridtovveu. Liberale Synagoge Osten» ttaiserstraße 30. Aula der Mädchenschule. Freitag, den 12. Juni, ajbends 7.30 Uhr, Gottesdienst. Predigt: Dr. Andorn. Freitag» den 19. Juni, abeuds 7.30 Uhr, Gottesdienst. Predigt: Dr. Smarsenski. Verlin-Nestenb. Liberale Synagoge Westen-, Leistikomstraße 7»L, Aula. Freitag, de» 12. Juni, abends 7.15 Uhr, Gottesdienst. Predigt: Rad-.- Kand. Mehler. Freitag, den 19. Juni, adends 7.15 Uhr, Gottesdienst. Predigt: Dr. Andorn. Berlin Jüdische Resormgemeinde. Gottesdienste am Sonntag, dem 14. Juni. Johannisstraße 16: vormittags 10 Uhr; Predigt: Dr. Lehmann. Kleiststraße 10: vornrittags 10 Uhr; Predigt: Dr. Rosenthal. Gottesdienste am Sonntag, dem 21. Juni. Johannisstraße 16: vormittags 10 Uhr; Predigt: Dr. Rosenthal. Kleiststraße 10: vormittags 10 Uhr; Predigt: Dr. Lehmann. Geineindebeamte. 8 21. Tie Rechtsverhältnisse der Gemeindebeamten bestimmen sich nach der Beamtenordnung des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden. Notwendige G e m e i n d e b e s ch l ü s s e. 8 25. Eines Gctneindebeschlusses bedarf es in folgenden Fällen: 1. Festsetzung des Haushaltsplanes, 2. Festsetzung der Höhe des Steuerzuschlages, 3. Kauf oder Verkauf eines Grundstückes, 4. Aufnahme oder Rückzahlung eines Darlehns oder einer Anleihe, 5. Wahl und Kündigung von Gemeindebeamten, 6. Errichtung neuer Gemeindeanstalten, 7. Annahme oder Ablehnung von Stiftungen, Vermächtnissen oder solchen Schenkungen, mit deren Annahme eine Verpflichtung der Gemeinde verbunden ist, 8. Aenderung des bestehenden Kultus, 9. Erhebung von Prozessen mit einem Streitwert von mehr als 600 Reichsmark sowie Vergleich in diesen, 10. Aenderung der Satzungen, 11. Austritt aus dem Landesverband jüdischer Gemeinden, 12. Eintritt in Vereine oder sonstige Organisationen, sowie Austritt aus denselben, ' 13. außeretatmäßige Geldausgaben. Verhältnis von Gemeindeversammlung zum Vorstand. 8 26. Tie Gemeindeversammlung ist ferner berechtigt und verpflichtet: 1. Die Gemeindeverwaltung laufend zu überprüfen, 2. den Rechnungsabschluß zu genehmigen. Der Vorstand ist verpflichtet, der Gemeindeversamm lung über alle Gemeindeangelegenheiten Auskunft zu geben. Seine Mitglieder sind berechtigt an den Sitzungen der Gemeindeversammlung teilzunehmen und Gehör zu verlangen. Finanzen. §27. Die Geldbedürfnisse der Gemeinde müssen für jedes Haushaltsjahr in einem Haushaltsplan veranschlagt werden. Das Haushalts- und Berwaltungsjahr stimmt mit dem Kalenderjahr überein. Die Ausgaben werden in ersten Reihe dürch Einkünfte aus dem Vermögen, sodann durch Besteuerung dyr Mitgliärer und Erhebung von Gebühren gedeckt. §28. Die Beitragspflicht eines Mitgliedes beginnt mit dem Monatsersten, der auf die Begründung des Wohnsitzes in der Gemeinde folgt. Sie endet am Schluß des Monats, der auf den Todesfall oder den Wegzug aus der Genleinde folgt, im Falle des Austritts am Schlüsse des Jahres, jedoch nicht vor Ablauf von drei Monaten nach Abgabe der Austrittserklärung. §29. Die Besteuerung geschieht im übrigen nach Maßgabe der Muftersteuersatzung des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden. . > 8 30. : Der Rechnungsabschluß ist alljährlich, spätestens zwei Monate nach Ablauf des Haushaltsjahres vom Vorstand und sodann von der Gemeindeversammlung zu prüfen. §31. Für die Benutzung von Gemeindeeinrichtungen und Anstalten kann eine Gebühr erhoben werden, und zwar nach festen allgemein gültigen Maßstäben. Das Nähere wird durch GemeindÄeschluß geregelt. Für Rechtsmittel, Stundung« Erlaß oder Ermäßigung gelten die Vorschriften" der Mustersteuersatzung entsprechend. Aufsichtsbehörden. 8 32. Die Mitwirkung der staatlichen Aufsichtsbehörden bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Satzungsänderungen. 8 33. Satzungsätrderungen bedürfen im Vorstand, sowie in der Gemeindeversammlung der Zustimmung von mindestens -k der Mitglieder dieser Körperschaften. § 34. Uebergangsbestinnnungen. Der polnische Misrachi gegen Danzig Mau weiß, wie Polen seine Juden behandelt; man weiß aber auch, daß den Polen in ihrem Konkurrenzkampf gegen Danzig jedes Mittel recht ist, sodaß ihnen die Danziger nationalsozialistischen Ausschreitungen willkommener Anlaß sind, unter dem Vorwände, die eigenen jüdischen Staatsbürger, d. h. die polnischen Juden in Danzig, zu schützen, gegen die Freie Stadt Danzig vorzugehen. Niemand, sollte man meinen, kann s olche Methoden mehr verabscheuen, als diejenige jüdische Gruppe, die von einer nationalen Einheit der Juden aller Länder schwärmt: die Zionisten, zu denen ja auch, als religiös-orthodoxe Untergruppe, der Misrachi gehört. Aber seltsam, durch die „Jüdische Telegraphen-Älgentur (Jta)" wird folgendes verbreitet: Warschau, 1. Juni (J.T.A.). Der Präsident des polnischen: Misrachi, Farbstein, hat das Zentralkomitee des Weltmisrachi in Jerusalem telegraphisch ausgesordert, die Misrachi-WeltkonseteNz, die für die zweite Juni-Hälfte nach Danzig einberufen wurde, nickt ' in Danzig, sondern in einer anderen Stadt abzuhalten. Zur Begründung wies Farbsteiu auf die antisemitischen Ausschreitungen der Danziger Hakenkccuzter hin, die mehrmals polnische Juden überfallen und mißhandelt haben. Farbstein teilte .mit, der - polnische Misrachi werde sich an einer Konferenz, die in Danzig stattfindet, nicht beteiligen. Wir mischen uns sonst nicht in innerzionistische Zwistigkeiten, und in solche innerhalb des Misrachi schon, gar nicht. Aber hier möchten wir doch fragen: Ist das ernst'gemeint? Oder wäre dem polnischen Misrachi vielleicht als Tagungsort der Misrachi-Weltkonferenz — - Gdinq en lieber?! Jüdische Studentenseelsorge an der Universität Berlin Am 3. Juni, abends 8.30 Uhr, fand im Hörsaal der Berliner Universität die erste Veranstaltung der jüdischen Studentenseelsorge statt. Es hatten sich zu diesem Abend etwa 350 Studenten und Studentinnen versammelt. Herr Dr. Prinz hielt die einleitende Rede. Wir werden noch später ausführlich darauf eingehen. Zum Tode Felix Holländers Ganz plötzlich und unerwartet ist nach ganz kurzer Krankheit der bekannte Berliner Dramaturg, Schriftsteller, Kritiker und Journalist Felix Holländer int 64. Lebensjahre gestorben. Und mit dem Gedenken an ihn wird die Erinnerung an die Entwicklung und die Geschichte des gesamten deutschen und vor allem Berliner Geisteslebens während der letzten vier Jahrzehnte wach. H olländer, geb. 1867 m Leobsch ütz als Sproß einer kinoerreichen jnd. Arztsamilie, die eine ganze Reihe Künstler, vor allem Musiker, hervorgebracht hatte, kam schon in jungen Jahren nach Berlin. Er brauchte keine Lebens-Umwege zu gehen, konnte nach Beendigung der Schulzeit sofort Literatur studieren und begann schoy als Student seine umfassende Tätigkeit als geistiger Organisator, Anreger, Kritiker und Kämpfer gegen alle überkommene leere Konvention. Er gründete moderne Zeitungen und Zeitschriften, half der jungen naturalistischen Literatur in den Sattel, wurde Vorkämpfer für Hauptmann, Ibsen, Strindberg und Wedekind. Wurde Theaterintendant, war jahrelang Max Reinhardts rechte Hand und einer der fleißigsten und einflußreichsten Kritiker der Reichshauptftadt. Die ganz und gar mit Arbeit ungefüllte Lebensführung des ungeheuer aktiven und tätigen Mannes hatte geradezu etwas Ehrfurchtgebietendes an sich. Auch seine .Lebensleistung als Romanschriftsteller war außerordentlich reich und umfassend. Er begann mit einigen dichterisch-wertvollen Büchern wie „Der Weg des Thomas Truck"; schließlich! Rieb chm aber immer wem'ger Zeit für seine eigene Produktion übrig, diese verflachte imrn-er mehr, und schließlich verfaßte er bloß noch technisch interessartt auf» gebaute, kino-artige, mit psychologischen Problemen äußerlich drapierte Unterhaltungsromane, die bald vergessen.sein werden. Wie aber Antäus nach der griechischen Sage'bloß Kraft bei der Berührung mit seiner Mutter Erde erhielt, so gelangen Holländer.später nur noch gewichtigere Werke, wenn er sie aus dem Judentum schöpfte, dem er entstammte und zeitlebens verbunden blieb. In dem autobiographischen Roman „Unser Hau s" schilderte er allen Reiz und Zauber eines ehrenwerten, festgefügten jüdischen Familienlebens vor der Jahrhundertwende. Prächtig sind in detn Buche die liebevoll und sorgfältig gezeichneten Charaktergestalten der Familie Holländer, zumal seines aufrechten Vaters, des bewußten Juden, und der gütigen Mutter. ( Auch in dem nachdenklichen Roman „Salomons Schwiegertochter" (1921) findet sich viel Feines und Tiefes über jüdische Probleme, und die Darstellung israelitisch-patriarchalischer Verhältnisse in einem jüdischen Patrizierhaus ist wohl gelungen. Unübersehbar groß ist die Zahl von Künstlern, Dichtern und Schauspielern, denen Holländer während seines Lebens g eh olfen hatte, sei es durch fördernde Kritik, sei es durch persönliche Verwendung oder sonstige Hilfeleistung, .Die Trauer um den seltenen Mann ist dechalb allgemein und aufrichtig. Ludwig G a ß m a n n, Berlin. Lhajim Bloch 50 Zahre all Am 27. Juni wird der bekannte Wiener Schriftsteller Chajim Bloch, eine Autorität auf dem Gebiete der hebräischen Mystik, 50 Jahre alt. Bloch ist besonders durch seine Werke „Der Prager Golem", „Die Gemeinde der Chassidrm", „Kabbalistische Sagen", „Priester der Liebe", „Lebenserinnerungen des Kabbalisten Vital", „Das jüdische Volk in der Anekdote" u. a. m. bekannt geworden. Gegenwärtig arbeitet Bloch an einem großen Kulturwerk „Das jüdische Volk im Spiegel eines Jahrtausend".

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