Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 11 (1931)
- Issue
- 3 (21.1.1931)
- Date
- 1931-01-21
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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f) die Uebernahme und Förderung sonstiger Aufgalien eines Landesverbandes auf dessen Ansuchen, g) die Vertretung der deutschen Juden'gegenüber den Juden des Auslandes und deren Organisationen auf dem Gebiete religiöser und sozialer Arbeit, h) die Schaffung eines Ausgleichsfonds zur Förderung des Religionsunterrichts in leistungsschwachen Verbänden nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel. Der Reichsverband kann die Durchführung einzelner Aufgaben einem Landesverbände mit dessen Zustimmung übertragen. ProtokollerklSrungen. 1. Der Reichsverband soll die Arbeit der freiwilligen Bereinigungen, deren Tätigkeitsgebiet sich auf Gegenstände seiner Zuständigkeit erstreckt, fördern und in möglichst weitem Umfange mit ihnen Zusammenwirken. 2. Zu Abs. 2 lit. b: Die Uebernahme von Anstalten wird der Errichtung gleichgeachtet. Bei. der Schaffung von Anstalten sind dje religiösen Hauptrichtungen altgemessen zu berücksichtigen; diese können fordern, daß die Errichtung von Anstalten und Einrichtungen des Reichsverbandes für sie getrennt erfolgt. Sitz des Reichsverbandes. 8 2. Der Reichsverband hat seinen Sitz in Berlin. Zugehörigkeit zum Reichsverband. 8 3. In den Reichsverband können künftige Verbände jüdischer Gemeinden Deutschlands ausgenommen werden, die entweder satzungsgemäß ihre Tätigkeit mindestens auf das Gebiet eines Landes erstrecken oder wenigstens 10000 Seelen umfassen. Verbände von Gemeinden, die einem Mitgliedsverbande angehören, können die selbständige MitgliÄschaft Nicht erwerben. P r o t v k o l l e r k l ä r u n g. Die Gemeinden Hamburg, Bremen und Lübeck gelten als Gemeindeverbände im Sinne dieser Verfassung. 8 4 Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftliche Beitrittserklärung und durch Aufnahme in den Reichsverband. Die Aufnahme erfolgt durch das Präsidiunr. Der Beitritt erfolgt mit Wirkung vom Beginn des lausenden Geschäftsjahres. 8ö. Der Austritt aus dem Reichsverband muß schristlich erklärt werden. Es wird mit Ablauf des zweiten auf den Eingang der Erklärung folgenden Geschäftsjahres wirksam. Rechtlich« Stellung. 8 6. Ter Reichsverband ist eine öffentliche Körperschaft nach Art. ,137, Abs. 5 der Reichsverfassung. Protokollerklärung. Die beteiligten Verbände stimmen darin überein, daß die Wirksamkeit ihres Zusammenschlusses durch die Anerkennung des Reichsverbandes als einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes nicht bedingt ist. Organe des Reichsverbanoes. 8 7. Verbandsbeschlüsse werden durch die Delegiertenversammlnng gefaßt. Die Deteyiertenversa»nmlung besteht aus den Delegierten der dem Rerchsverband angeschlossenen Gemeindeverbände. Jeder Gemeindeverband hat Anspruch auf mindestens einen Vertreter. Umfaßt der Gemeindeverband mehr als 10000 Seelen, so entfällt auf je 10000 Seelen und auf jeden Ueberschuß ein Delegierter. Maßgeblich sirrd die Ergebnisse der jeweils letzten Volkszählung. Die Delegierterl werden von den Gemeindenverbänden benannt. Die Delegation hat durch Verbandsbeschluß der einzelnen Gemeindeverbände zu erfolgen. Sind mehrere Vertreter zu bestellen, so sind bei der Delegation die Grundsätze der Verhältniswahl anzuwenden. Für die Delegierten sind Ersatzpersonen zu bestellen, die bei dem Ausscheiden oder der Verhinderung des Mitglieds an seine Stelle treten. Die Mitglieder der Delegiertenversammlung üben ihr Amt bis zum Eintritt ihrer Nachfolger aus. Die Mitglieder der Delegiertenversammlung werden unmittelbar nach der Neuwahl der für die Delegation zuständigen Gremien neu bestimmt. § «. Die Delegiertenversammlung gibt sich eine Geschäftsordnung. Sie wird mindestens im Jahre einmal einberufen. Die Berufung muß außerdem erfolgen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies unter Angabe der Tagesordnung schriftlich beantragt. Die Verhandlungen der Delegiertenversamnrlung sind öffentlich. Auf Antrag kann die Oefsentlichkeit für die ganze Tagung oder einen Teil der Verharrdlungen ausgeschlossen werden. Sie ist beschlußfähig, wenn wenigstens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Ihre Beschlüsse werden, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit unbedingter Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefaßt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Wird bei einer Wahl eine unbedingte Mehrheit nicht erzielt, so erfolgt Stichwahl. Ergibt sich Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. Die Mitglieder der Delegiertenversammlung sind bei den Abstimmungen an Weisungen nicht gebunden. Die Beschlüsse der Delegiertenversammlung werden im Amtsblatt des Reichsverbandes veröffentlicht. Sie find den Mitgliedsverbänden bekanntzugeben. 8 9. Die Delegiertenversammlung wählt alljährlich aus ihrer Mitte das Präsidium, daß die Aemter unter sich verteilt« Es besteht aus einem Präsidenten, zwei stellvertretenden Präsidenten, einem Schriftführer, einen: Schatzmeister, je einem Stellvertreter des Schriftführers und des Schatzmeisters und 8 Beisitzern. Die Wahl hat nach den Grundsätzen der Verhältniswahl stattzufinden, sofern nicht eine Uebereinkunft erfolgt. Der Präsident yder einer seiner Stellvertreter vertritt den Reichsverband nach außen. Für jede den Reichsverband verpflichtende Willenserklärung sind die Unterschriften zweier Mitglieder des Präsidiums erforderlich. Das Präsidium bereitet die Vorlagen für die Beschlußfassung der Delegiertenversammlung vor und führt deren Beschlüsse aus. Es erledigt die laufenden Geschäfte. Es kann, wenn Gefahr im Verzug ist, Beschlüsse selbständig fassen und durchführen, zu denen au sich die Zustimmung der Delegiertenversammlung erforderlich wäre. Diese Beschlüsse sind der Delegiertenversammlung bei ihrem nächsten Zusammentreten zur Genehmigung vorzulegen und, falls diese die Genehmigung untersagt, außer Kraft zu setzen. § 10. Fragen des Kultus und Ritus sind aus Antrag von mindestens einen: Zehntel der Mitglieder der Delegiertenversammlung. vor der Beschlußfassung der Delegiertenversammlung zur Begutachtung Ausschüssen der beiden religiösen Hauptrichtungen zu überweisen. Auf Verlangen von mindestens einem Fünftel der Mitglieder der Delegiertenversammlung ist ein weiterer religiöser Ausschuß zu bilden. Die Wahl-er Ausschüsse erfolgt durch die Delegiertenversammlung. Jedes Mitglied wirkt nur bei der Wahl des Ausschusses mir, dessen Richtung er sich anschließt. Wählbar sind die Mitglieder der Delegiertenversammlung und deren Ersatzmänner. Gegen den Einspruch eines Ausschusses wird ein Verbandsbeschluß nicht zugelassen. Der Einspruch kann nur auf religiöse Bedenken gestützt werden. Wird Einspruch erhoben, so kommt nur ein Beschluß der Mitglieder einer religiösen Richtung zustande, der nach außen als solcher zu bezeichnen ist. Zur Beschlußfassung vereinigen sich die Delegierten entsprechend der Vorschrift des Abs. 2. Wird der Verband von Behörden zur Stellungnahme aufgefordert, f o hat er, wenn Einstimmigkeit nicht vorliegt, die Ausschüsse zu hören und abweichende Anschauungen getrennt bekanntzugeben. Den Ausschüssen sollen rabinische Mitglieder angehören. Tagegelder. § 11 Die Gemeindeverbände tragen für die von ihnen bestimmten Delegierten die Kosten der Teilnahme an den Delegiertenversammlungetr. Für die Teilnahme an Sitzungen des Präsidiums und der Ausschüsse erfolgt die Erstattung von Reisekosten und Gewährung von Tagegeldern durch den Reichsverband. Umlage. 8 12. Die Ausgaben des Reichsverbandes toerden auf die Gemeindeverbände uurgelegt, soweit sie nicht durch andere Einnahmen gedeckt werden. Die Umlage wird nach der Seelcnzahl bemessen. Zu einem Beschlüsse durch den eine Jahresumlage festgesetzt wirb«, ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der Delegierten erforderlich, falls sie mehr als .... Prozent ausmacht. Die Abstimmung wird im einzelnen durch die Geschäftsordnung geregelt. Das Präsidium kann auf Antrag leistungsschwacher Verbände deren Umlagen stunden, ermäßigen oder Niederschlagen. Der Haushaltsplan wird auf die Dauer eines Jahre» ausgestellt. Geschäftsjahr. 8 13. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Bekanntmachungen. *8 14. Die Bekanntmachungen des Reichsverbandes erfolge» durch das Amtsblatt. Das Präsidium kann außerdem weitere Blätter zur Veröffentlichung.bestimmen. Verfassungsänderungen. 8 15. Aenderungen der Verfassung erfordern die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder der Delegiertenversammlung. — Vorlagen auf Aenderung der Verfassung sind mindestens drei Monate vor der Verhandlung den Mitgliedern der Delvgiertenversammlung sowie den Gemeindeverbänden bekannt zu geben. 8 16. AiUflSsung -es Reichsverbandes. Zur Auflösung des Reichsverbandes ist eine Mehrheit von drei Vierteln der bei der Beschlußfassung anwese:rdeu Mitglieder der Delegiertenversammlung erforderlich. Ei» hierauf gerichteter Antrag kann nur dann zur Beschlußfassung gestellt werden, wenn dies von der Hälfte der Gemeinbeoerbände, Hie mindestens den fünften Teil der Seelenzaht des Reichsverbartdes umfassen, beantragt wird. Im Falle der Auflösung wird das Vermögen gemeinnützigen jüdischen Zwecken zugeführt, die allen religiösen Richtungen gemeinsam sind. ' . Uebergangsbestimmungen. * Sprechsaal * Für diese Rubrik übernimmt die Echftftleitung lediglich die preßgesetzliche Verantwortung. Judentum und Pazifismus Juden, ihr setzt euch gegen den Judenhaß, zur Wehr, der in diesen Zeiten verschärfter politischer Kämpfe und surchtbarer wirtschaftlicher Nöte iinnter mächtiger auslodert, der nicht einmal' mehr Halt macht vor den Grabstätten eurer teuren Toten. Das ist euer gutes Recht, ja sogar eure Pflicht. So, lvie es iin Mittelalter geschah, als Lügner behaupteten, eure Borfahren hätten die Brunnen vergiftet und so die Pest ins Land gebracht, so sollt ihr auch heute der Sündenbock sein für alles Ungemach, das über Deutschland gekommen, ihr, die ihr doch selbst an diesem Leide nicht minder tragt als eure christlichen Mitbürger. Noch einmal, setzt euch zur Wehr, /aber nicht allein so, wie ihr »es bisher getan habt. Es genügt nicht, daß ihr euch zusammen-- schtteßt, um Verleumdungen festzunageln und sie zu bekämpfen, daß ihr Flugblätter hinaussendet und Versammlung«» einberuft, um in Wort und Schrift AuMrung zu verbreiten. Ter Kampf gegen Lüge und Bosheit muß in dieser Weise fortgesetzt werden, .gewiß, wenn aber sonst nichts geschieht, um dem Antisemitismus zu begegnen, so geschieht zu wenig. Die Inden nehtnen sich selbst zu wichtig. Sie bedenke« nicht, daß unter der Flagge des Antisemitismus außer de» wirklich von Judenhaß erfüllten Fanatikern eine ganze Anzahl von Mitläufern segeln, die, mit ihrer gegenwärtigen Lage unzufrieden, vom Mitten Reich" oder von ähnliche« Fontasiegebilden eine Besserung erhoffen. Sie würden i« Grunde ihres Herzens den jüdischen Volksgenossen recht gleichgültig gegenüberstehen, wenn nicht eine von interessiert» Seite betriebene Propaganda diesen unkritischen Menschen Wandern Von Rabbiner Dr. Fuchs, Chemnitz. „Zu wandern ist das Herz verdammt, das seinen Im aendtag versäumt...", so schildert C. F. Meyer die bittere Sehnsucht der Unvollkommenheit nach dem Ideal. Wandern ist Verdammnis, Fluch. Ahasver, der ewige Jude, lebt unter diesem Fluch, nach der Anschauung der mittelalterlichen Kirche. Die alten Germanen wanderten auch, aber nur wenn sie keinen Platz in der Heimat hatten, oder aus der geheimen Sehnsucht zurück nach dem ewigen Licht der südlichen Länder, ans denen vielleicht ihre arischen Urväter gekommen waren, — und ihr Weg führte meist ins Verderben! Das eigentliche Wandervolk sind wir Juden. Es gibt keinen Augenblick in unserer Geschichte von den ältesten Zeiten an, wo wir nicht ans Wanderschaft waren. Unsere Geschichte beginnt mit Gottes Wort an Abraham (Gen. 12,1): „Wandre. ..!", und ebenso wie er pendelt sein Enkel Jakob nnd alle seine Urenkel 2000 Jahre lang zwischen Mesopotamien und Aegypten, ob nun Mose Israel „40 Jahre" durch die Wüste führt, oder Elia vom (Karmel an den Sinai flieht, ob Jecemia nach Aegypten und sein König ins babylonische Exil geschleppt wird, oder Serubabel, Esra und Nehemia ins heilige Land zurückkehren, oder ihre Nachkommen Alexandria und die Lehrhäuser von Sura und Puimbedita füllen. Sie werden gleichzeitig in Persien Minister und in Rom Geldverleiher. Mit den Römern gehn sie dann über den Rhein und mit den Arabern nach Spanien, mit den Deutschordensrittern nach Polen und vom Schwarzen Meer her nach Südrußland ins Chazarenreich. Dann wandern die portugiesischen Marannen nach Amsterdam und die Sefarhim nach Italien, der Türkei und Palästina zurück, und die holländischen Juden nach Amerika, wenn nicht schon vorher mit Columbus manche dort eingewandert sind, was noch nicht ganz sicher ist. Andere Splitter aber setzen sich in Südarabien und Ostafrika, in Indien und China fest, wer weiß wann. In der Neuzeit aber wandern die Pogromgehetzten nach New Jork, Australien, Argentinien und Kavland —, kein Land, das nicht seine Juden hat! Und dabei sind die Einzelwanderer noch nicht einmal mitgerechnet, die Jrcka Halevi und Benjamin von Tudela, Ascher den Jechiel und Meir Rotenburg, Abraham ibn Esra und Emin Pascha! Von Ost nach West und von West nach Ost wandert die Judenheit in immer größer werdenden Kehren, zuerst nur vom Euphrat zum Jordan und Nil und zurück, dann vom Euphrat zum Ebro und zurück bis wieder zur Weichsel und Wolga, und schließlich vom Schwarzen und Weißen Meer über den Atlantischen zum Stillen Ozean! Und ebenso wandern sie im kleinen vom Land in die Stadt, aus der Kleinstadt in die Großstadt, und innerhalb Deutschlands jetzt von Ost nach West, wie in früheren Jahrhunderten umgekehrt, — und von der Stadt wieder aufs Land als Hausierer, Marktfahrer, Vieh- und Getreidehändler und Reisende! Eine ewige Unruhe ist in dieser Judenheit, wie in keiner anderen Gemeinschaft in gleich starkem Maße! Ein geistiges Wandern, ebenso ohnegleichen, geht damit parallel! Keine Kultur, aus der das Judentum nicht gelernt, kein System, das sie nicht befruchtet haben! Aus Babylon und Aegypten lernen sie in der Urzeit Bußpsalmen und Totenlieder, Ur-Epen und Rechtsgesetze, aus Persien Engel- und Auferstehunslehre und von Arabern Religionsphilosophie. Sie geben dafür die Bauten der Vorratsstädte Pithom und Ramses, den Militärschutz von Elephantine, die Ethik Sirachs und die griechische Bibelübersetzung, werden aber auch mit der Philosophenschule von Alexandria zusammen zugrunde gerichtet. Sie lernen von Plato und Aristoteles, erweitern aber auch deren Systeme durch Philonische und kabbalistische Theorien. In alle Wissenschaften des Mittelalters dringen sie ein, nehmend nnd gebend. Die jüdische Messias- Idee hüllen sie in vorderasiatisch-apokalyptische Visionen, aber Avicebron befrachtet auch die Theologie des Papsttums. Spinoza lernt von Eleaten und Stoikern, von Giordano Bruno und Cartesius, hilft aber auch Goethe und Hegel und Wundt zu ihren modernen Weltanschauungen! Vom 19. Jahrhundert ganz zu schweigen, wo alle Künste und Wissenschaften, Handel, Technik und Politik, Schach und Sport und Frauenbewegung den Juden neue Lebensinhalte geben und von ihnen solche empfangen! Ja, Juden wandern von Baal zu Jahweh, vom Moloch zum einzigen Gott des Himmels und der Erde, dem Gott der Sittlichkeit und Messiashoffnung. Philo wandelt den Horns zum Logos, Jjob den Ahriman zum Satans Tammus-Adonis wird Messias, Totemtiere zu verbotener Speisen, Planetengötter zu Sefiroth. Koheleth nascht vo» Skeptikern wie Stoikern und die Talmudisten von aller Beeten des philosophischen Paradieses. Mystik nnd Ratio, Kant und Hegel, Monismus und Irrationalismus sind Stationen auf dieser Weltanschauungswanderschaft, ebenso wie der Liberalismus, der Marxisnms und der Nationalismus, sowohl der der Nanmannianer wie der der Zionisten. Aber Maimon, Rüls, Cohen nnd Buber geben der Welt mehr zurück, als sie von ihr empfangen haben: Auch hier eine ständige Bewegung, ein ruheloses Nimmerzufriedensein, nie am Ende, nie im Scholom! „Wer ist weise? Wer von jedem lernt!" nnd „Die Umkehr in dieser Welt ist mehr als die Ruhe des Jenseits!" Was ist der Sinn dieses jüdischen Wanderns? Ist es ein Fluch, eine bittere Notwendigkeit? Sind wir der verdammte Ahasver, verdammt, weil wir irgendwo unfern Jugendtag versäumt haben? — Ich glaube es nicht! Rein aus geschichtlichem Grunde nicht, weil ein so heller Klang gerade durch die Jugend Israels geht! Ob nvn diese nun in der Erzväterzeit oder in den Jahrhunderten der Einwanderung in Kanaan findet, sie ist hier wie dort voll Kraft und Freude am Eigenen: Die Erzvätergeschichten wie da» Deboralied nnd die Geschichte von Gideon inü> David atmen Optimismus und Frühling und Tatendrang! Kein Volk hat mehr Helden in seiner Jugend gehabt, keins seine Eigenart fester gehalten inmitten der besäten Autochthonen! Und