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Jüdisch-liberale Zeitung · 1931-01-21 · 3 (21.1.1931) · page 1

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
11 (1931)
Issue
3 (21.1.1931)
Date
1931-01-21
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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IüUchÜberaleZeltmL Organ -er Vereinigung für das liberale Judentum e. D. Bir>»ß»»rtt. Redakteur: Vrnae LlaBOrrinignufür da» liberale' Mr diejenige» Ärffütze, l Odarin ihre« ilußrage i wfcMctaoa. Alle ande ßchMG« «1cheiuev unter der Verantwortung der Redattlou. V o y d a. le Judentum übernimmt nur Die «Jüdisch-liberale Zeitung" erscheint jeden Mittwoch. Redaktion und Geschäftsstelle: Berlin SM 11, Hattesche Skr. 1 Fernruf: Vergmana 33SS, 3359 p»stfcheckk»»t»: Ser«» 7tTB 1, 137969 (B«rdnigang für de» liberale Judentum) Nachdruck sämtlicher Origtual-Belträge nur mit »orberiger Genehmigung der Redatnoa gestattet. Bezugsprei» durch die Geschäftsstelle '/ijährNchM. 3.—- Einzelnummer 0^5. Del freier Zusendung U 2nlaud OJO Jür die Mitglieder der Vereinigung ist der Bezugspreis im Mitgliedsbeitroge enthalten. Anzeigenpr«lfe: Die 12gefpalt. Tlonpareiliezeile9^49 Anzeigentarif durch die Geschäftsstelle. Anzeiaeuannähme bä der Geschäftsstellen, fämtl.Aanoncen-Expedit. Nr. 3 Berlin. 21. Januar 1931 11. Jahrgang Ser Weg MM Reichsverbmd Ein liberaler Entwurf Von Rechtsanwalt Tr. Zweimal haben die leitenden Gremien der in den «reisten deutschen Freistaaten bestellenden Landesverbände der Jüdischen Gemeinden sich über die Bildung eines Reichsverbandes geeinigt. Zweimal bat die Verbarrdsversammlung des größten, des »preußischen, Landesverbandes den vorgelegten Entwurf abgelehnt. Tic Wichtigkeit, die der Bildung einer Reichsorganisativn gerade in den informierten Kreisen beigemessen wird, geht aus diesen Vorgängen ebenso hervor wie die ungemeine Schwierigkeit, eine allseitig befriedigende Lösung zu finden. Unter den deutschen Jnderr hat Partikularismus nie eine Stätte gefunden. Tas ist« historisch bedingt durch die zeitliche und gesinnungsmäßige Verbindung der Judenemanzipation mit dem Einheitsstreben des deutschen Volkes. Andererseits kann es sich die Organisation der deutschen Jndenbeit, gerade soweit es sich um die Erfüllung der Gemeindeausgaben handelt, nicht leisten, von den rechtlich gegebenen Zuständigkeiten abzusehcn. Es sind nun aber einmal nach Art. 137, 138 der Reichsversassung die religiösen Angelegenheiten Lau? dessachen, unbes war daher nicht Willkür, soridern sachlich gegeben, daß, sich die Jüdischen Gemeinden zunächst in den einzelnen Ländern organisiert haben, um ihre Ausgaben im Rahmen des geltenden ^Landesrechts und .im Benehmen mit den Landesbehörden zu erfüllen. Bekanntlich^ sind diese Landesorganisationen in mehreren Staaten sogar seit langen Jahren gesetzlich geregelte Körperschaften des öffentlichen Rechts. Es wäre demnach vollständig utopisch, wenn man den Versuch machen wollte, die silbischen Landesverbände schon jetzt in einer Reichsorganisation der jüdischen Gemeinden aufgehen zu lassen. Tie Entwicklung wird vielmehr in der vnitarisierung der allgemeinen Gesetzgebung nicht vorangehen können. Ist denn nun trotzdem eine Reichsorganisation überhaupt geboten? Die Frage ist gerade von unterrichteter Seite stets bejaht worden, weil es eine große Zahl Aufgaben gibt, — es mögen nur die Gebiete des Wohlfahrtswesens und der Lehrerbildung erwähnt werden — deren zentrale Regelung für ganz Deutschland sachlich außerordentliche Vorteile bietet. Es ist bezeichnend, daß die deutschen Landesverbänbc schon jetzt eine Arbeitsgemeinschaft gebilder haben, um wenigstens einigermaßen denjenigen Aufgaben gerecht werden zu können, die zentralisierte Regelung für ganz Deutschland erbeischen. Es ist deshalb wünschenswert, daß der Versuch der Bildung einer Reichsorganisation nicht ansgegeben, sondern trotz aller Schwierigkeiten und Mißerfolge weiter verfolgt wird. Dabei ist iedoch eines ganz besonders und als zur Zeit leitender Gesichtspunkt hervorzuheben: Ist an sich schon die Gefahr einer Ueberorganisation im jüdischen Gemeindeleben Deutschlands nicht anders als im staatlichen Leben eine große und wohl beachtliche, so gilt -res ganz besonders für die augenblickliche Zeit wirtschaftlicher Rot. Unter allen Umständen wird in den nächsten Jahren irgend ein neues Organisationswerk nur dann verantwortet werden können, wenn es sich auf ein Minimum von Verwaltungsarbeit und Verwaltungskosten beschränkt, und wenn die zu erzielenden sachlichen und finanziellen Vorteile dieses Minimum an Passiven erheblich überschreiten. Die liberale Fraktion des Preußischen Landesverbandes hat einen neuen Entwurf eines „Reichsverbandes jüdischer Gemeindeverbände Deutschlands" dem Rat als Diskussionsgrundlage eingereicht und übergibt diesen Entwurf hiermit der Oesfentlichkeit. Sie tut dies in anbetracht der Verantwortung, die gerade der Preußische Landesverband durch die zweimalige Ablehnung des vorgelcgten Verbandsentwurfes auf sich genommen hat. Aber sie unterbreitet den Entwurf den zuständigen Körperschaften nicht etwa als Antrag, sondern lediglich als Material. Und dies aus doppeltem Grunde. Der Preußische Landesverband ist soeben neu zusammengesetzt worden. Der vorliegende Entwurf ist nicht von den liberalen Mitgliedern der m ^gewählten Berbandsversammlung, sondern von denen der abtretenden einer (auch nur schriftlichen) Prüfung unterzogen worden. Irrwischen haben sich auch die Zeitverhältnisse verändert und die Wirtschaftsnot weiter zugespitzt. Es konnte daher die Fraktion der neugewählten Verbandsversammlung auf den Entwurf weder im Ganzen noch in seinen Einzelheiten irgendwie festgelegt werden ,vielmehr mußte für die Behandlung der Sache volle Handlungsfreiheit allen Beteiligten Vorbehalten bleiben. Dies ist auch bei der Einreichung zum Ausdruck gebracht worden. Zum andern aber ist man sich bewußt, daß die Schaffung des Reichsverbandes nicht ersolben kann ohne eine ganz intensive Vorarbeit und Verständigung aller in Betracht kom- Walter Breslauer. inenden Instanzen. Tie früheren Versuche sind gerade bovau gescheitert, daß diese Vorarbeit, so nnisangreich sie auch gewesen ist und so anerkennenswert die Arbeitsleistung der be teiligten Persönlichkeiten war, doch nicht umfassend genug war, und daß sich daher gerade in der Versammluilg des größten Landesverbandes die Schwierigkeiten nicht überwinden ließen. — Einige Begleitworte sollen zeiget', von welchen Gesichtspinlkten der vorliegende Entwurf ansgeht. Der Entwurf bringt bereits in der Namensgebung zum Ausdruck, daß er utopische Zielsetzungen ablehut und lediglich die bestehenden iind nach der Rechtslage unentbehrlichen Gemeindeverbände zu gemeinsamer Arbeit zusammenfassen will. Er nennt daher den zu gründenden Verband int Gegensatz zu den beiden abgelehnten Entwürfen nicht „Reichsverband der deutschen Juden", sondern „Reichsverband der jüdischen Gemeindeverbände Deutschlands". Der Entwurf gibt dem Reichsverband durch die Zielsetzung im 8 1 die Möglichkeit weitgehenden sachlichen Wirkens. Aber er hebt als s el b st v e r st ä n d lich hervor, daß die Aufgabeu d es Reichsverbandes innerhalb der Grenzen zu erfüllen sind, die ihm als religiöser Gemeinschaft gezogen sind. Ein Judenparlament für eine „jüdisch-nationale Minderheit" wollen wir nicht schaffen. Weggelassen bei der Zielsetzung ist auch die früher aufgenommene, eines sachlichen Inhaltes entbehrende Phrase, daß der Verband diene „zur Pflege des Gesamtbewußtseins der deutschen Juden". Dem Geiste der Wirtschaftlichkeit mit Sparsamkeit ist weitgehend Rechnung getragen. Während der letzte abgelehnte Entwurf das Zweikammersystem vorsah, enthält der neue Entwurf ein Einkammersystem, also eine wesentlich einfachere und billigere Organisalionsporm. Für diejenigen Landesverbände, die ihrerseits ein Zweikammersystem haben, besteht trotzdem keine Schwierigkeit bei der Bildung des Reichsverbandes, da es ihnen überlassen ist, durch ihre Verfassung die Art und Weise der Delegation, zum Reichsverband zu regeln. Abgelehnt ist in dem vorliegenden Entwurf auch die Reichstagnng, über die der abgelehnte Entwurf ausführliche Bestimmungen enthielt. Es ist klar, daß, dieses Gebilde, wenn es tatsächlich einen Sinn haben und Arbeit leisten, soll, erhebliche Kosten verursachen und einen solchen Umfang annehmen müßte, daß das Wesen der Reichsorganisation als Tachgemeinschast von Verbänden dadurch gesprengt werden würde. Es ist ebenso klar, daß, diese Reichstagung wahrscheinlich nur Kosten und keine Arbeit leisten, vielmehr sich in unfruchtbaren theoretischen Debatten erschöpfen würde. Es handelt sich bei diesen Organisationsfragen keineswegs, wie häufig vorgegeben wird, um Fragen der Demokratie. Die Grundlage einer fruchtbaren Verwalttrngsarbeit tft freilich die demokratische Willensbitdung durch Wallen oller Gemeindemitglied-er. In welcher Weise aber die Organisation weiter ansgebaut wird, in welcher Weise sich die Gemeinden und Gemeindeverbände für bestimmte Zwecke Organe schaffen, ist nicht Frage der Demokratie, sondern Sache gesunder und sparsamer Verwaltungstechnik. Unter dem Deckmantel der Demokratie hat im Mischen Geineindeleben der Nationalismus schon allzu häufig lediglich seine parteipolitischen Ziele verfolgt: wie wenig ernst die vorgebliche und am unpassenden Orte agitatorisch verwertete demokratische Gesinnung dieser Richtung zu neknnen ist, bat sich gezeigt, als sie ihre Jewish Agency unter völliger Mißachtung der Demokratie auf dem „Notabelnsyftem" ausbaute. Fortgefalten ist gegenüber den bisherigen Entwüvslen die Bestimmung, daß die Zabl der Vertreter des Preußischen Landesverbandes unter der Hälfte der Gesamtzadl der Vertreter aller Landesverbände bleiben muß>. Bekanntlich wolmen in Preußen gut alter deutschen Inden, sodaß diese Bestimmung eine erheblich zu geringe Vertretung der preußischen Genieinden gegenüber den außerpreußischen zur Folge hätte. Es wird sich fragen, ob unsere süddeutschen Freunde, die bisher in Anlehnung an Bestimmungen der Reichsverfassung diese Beschränkung der preußischen' Vertreterzahl gewünscht haben, sich nicht davon überzeugen können, daß dieser „Schutz" für sie entbehrlich ist. Tie Verhältnisse haben sich inzwischen eindeutig so entwickelt, daß die Zlbftimmungen in derartigen Körperschaften sich nicht nach den Landesgrenzen, sondern stets nach den Parieikonsteklatronen richten. Es kann darauf verwiesen werden, daß.! im Breußischen Landesverband noch niemals eine Abstimmung stattgefunden hat, bei der etwa die Vertreter Berlins oivcr der Großgemeinden gegen die übrigen Bertteter gestimmt hätten. , In Fortfall gekommen sind ferner die Sonderrechte des j bisherigen Entwurfes jür Rabbiner, Lehrer, Kantoren- Zentralwoblfahrtsstelle und D. I. G. B. Derartige Sonderrechte müssen die Zusammensetzung der Telegiertenversam'mlung als Vertretung der Gemeindeverbände unnötig verwischen. Sie sind auch entbehrlich, weil es in der Natur der Sache liegt, daß die Führerpersvnlichkeiten der Rabbinerschast und Lehrerschaft auch ohne Sonderrechte ebenso Berücksichtigung finden werden, wie Vertreter der großen jüdischen Organisationen. Tie neugewählte liberale Fraktion enthält z. V. 7 Rabbiner und l Lehrer. Bei den andern Parteien j dürste es nicht anders sein. > Von besonderer Bedeutung für den Liberalismus ist es I ferner, daß der vorgelcgte Entrvurf diejenigen Bestimmungen in Wegfall bringt, durch die bisher alle etwaigen Anstalten des Reichsverbandes auf den Standpunkt der allerstrengsten Orthodoxie festgelegt werden sollten. Das ging so weit, daß sogar besondere Klauseln ausgenommen waren, die selbst eine spätere Abänderung dieser Bestimmung durch Verfassungsänderung aus das äußerste erschwerten, ja geradezu unmöglich machten. Es geht nicht an, daß der Liberalismus für ewige Zeiten als minderen Rechts in der jüdischen Gemeinschaft hingcstellt wird. Wir haben volles Verständnis dafür, daß die konservative Richtung in dem Bewußtsein, daß sie auf unabsehbare Zeit nur eine Minderheit im deutschen Judentum vertreten kann, für ihre Einrichtungen und Anstalten Schutz und Sicherheit sucht. Das ernstliche Bestreben, den Wünschen und Interessen der konservativen Richtung Rechnung zu tragen, hat sogar dazu geführt, daß wir Liberalen in unserer Mehrheit über schwerwiegendste Bedenken hinweg trotz der erwähnten Bestimmung dem früheren Entwurf zugestimmt haben, während allerdings eine beachtliche Minderheit sich hierzu nicht entschließen konnte und infolgedessen dazu beigetragen hat, den Entwurf zu Fall zu bringen. Wir können von uns aus nur einen „liberalen Entwurf" vorlegen, einen Entwurf, der irgendwelche derartigen Beschränkungen nicht enthält und Raum für die Entwicklung aller religiösen Richtungen auch in der Reichsorganisation bietet. Aller Voraussicht nach wird auch die künftige liberale Fraktion gern bereit sein, die Wünsche der konservativen Richtung ernstlich zu beachten und zu diskutieren. Soll aber ein Erfolg erzielt werden, so müssen andere Wege gegangen und neue Formulierungen gesucht und gefunden werden, durch die das liberale Judentum nicht als minderen Rechts hingcstellt und seine Entwicklungsmöglichkeiten im Arbeitsbereich des Reichsverbandes nicht unterbunden . werden. Wir hoffen, daß> der vorgelegte Entwurf zu einer fruchtbaren Diskussion Anlaß geben und die Schaffung des Reichsverbandes wesentlich fördern wird, daß; er andererseits aber auch aufzeigen wird, daß! die Liberale Partei weder den Zionisten bei ihren Bestrebungen zur Nationalisierung und Politisierung des jüdischen Gemeindelebens zu folgen^ gewillt ist, noch die Zukunft smöglichkeiten des liberalen Judentums beeinträchtigen laßen will, um nur etwas zustande , zu bringen. * Entwurf einer Verfassung des Reichsverbandes jüdischer Gemeindeverbände Deutschlands Die folgenden Verbände jüdischer Gemeinden des Deutschen Reiches, nämlich., treten zu einem Bunde zusammen, der den Namen „Reichsverband jüdischer Gemeindeverbände Deutschlands" führt und sich die nachstehende Verfassung gibt. Aufgaben des Reichsverbandes. 8 1 ' Der Reichsverband vereinigt die jüdischen Gemeindeverbände zur Pflege ihrer gemeinsamen Interessen. Er vertritt die Gemeindeverbände und die ihnen angeschlossenen Gemeinden im Rahmen ihrer Zuständigkeit gegenüber Reich und Oesfentlichkeit. Die Selbständigkeit der Gemeindeverbände und Gemeinden in Verfassung und Verwaltung, in Unterricht, Kultus, und Ritus wird durch die Zugehörigkeit zum. Reichsverband nicht berührt. Die Aufgaben des Reichsverbandes sind innerhalb der Grenzen zu erfüllen, die ihm als religiöser Gemeinschaft gezogen sind. Hierzu gehören insbesondere: a) die Förderung der allgemeinen Interessen der jüdischen Reli gwnsgemcinschast, b) die Errichtung, Erhaltung und Förderung von Anstalten und Einrichtungen für das Reich oder gemeinsam für mehrere Länder, c) die Beratung der Landesverbände in gemeinsamen Angelegenheiten, d) die Schaffung einer Schiedsstelle bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Landesverbänden und zwischen dem Reichsverband und einem Landesverbands e) auf Antrag von Landesverbänden deren Vertretung gegenüber ihren Ländern, >

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