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Jüdisch-liberale Zeitung · 1930-09-10 · 37 (10.9.1930) · page 2

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
10 (1930)
Issue
37 (10.9.1930)
Date
1930-09-10
Page
– (sequence 2)
Language
German
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vollzieht sich teilweise ebenso unter Wehen, wie die im Evlösungswerke Christi sich krönende Erneuerung des Menschen. Bei dem Mensch gewordenen Gott ringe dieses Weh ebenso nach Ausdruck nste bei den Geschöpsen. Wenn man dieses Weh, — diesen Ursprung zur Erneuerung, — als Kernpunkt des Vergleiches ansehen dürfe, dann könne schon objektiv von einer Beschimpfung keine Rede sein.- Auch der folgende Fall ist unabhängig vom Judentum, — auch er bezieht sich auf ein künstlerisches Werk. Kein Gedicht, diesmal, sondern eine Zeichnung. George Grosz bringt eine Graphik heraus: Zwei Soldaten, — Schweyjk, der brave Soldat, darunter, — im Schützengraben; darüber ein eigentümliches Kruzifix: Christus mit Militärstiefeln, den Stahlhelm anstelle der Dornenkrone, das Gesicht verhüllt von der Gasmaske. Unterschrift: „Maulhalten und weiterdienen." Anklage aus 8 166. Nicht wegen eigentlicher Gotteslästerung, die nach Wortlaut und Entstehungsgeschichte des Gesetzes im Wege bildlicher Darstellung nicht erfolgen kann?) sondern wegen Nachimpfung seiner Einrichtung der christlichen Religion. — Aus einer politischen Wochenschrift entnehme ich einen Teil der Vernehmung des Angeklagten, die dort nach stenographischer Aufnahme wiedergegeben ist. Es ist die Vernehmung vor dem Schöffengericht in Charlottenburg. (Tagebuch vom 22. 12. 28, S. 2210 ff.): Grosz: „Ich sehe ihn — (Christus) — hauptsächlich als einen Menschen, der die Liebe predigte. Ich dachte also, wenn Christus plötzlich so ankümmen würde, — natürlich wird das nicht Vorkommen, — er wird nicht zurückkehren, und wenn, dann würde er nicht in den Schützengraben kommen. Aber ich bin eben ein altertümlicher Mensch und habe mir so vorgcstellt, daß Christus zwischen den Schützengräben herumgeht und verkündet: Liebet Euch untereinander! Ich dachte mir: In demselben Moment wird man ihn packen, ihm eine Gasmaske geben und Militärstiesel anziehen, — also kurz: Man würde ihn überhaupt nicht verstehen. Also hier kommt Christus sogar sehr gut weg. Er wird von einer anderen Macht vergewaltigt. Vorsitzender: Soll „Maul halten und weiter dienen" ein Wort sein, das an ihn gerichtet wird, oder eines!, das er spricht? Grosz: Das wird an ihn gerichtet. Die liefere Vision dieses Blattes ist nämlich die: die einfache, gekreuzigte Kreatur, die doch im Grunde lebcnserhaltend ist —. Ich bin persönlich kein Pazifist, aber man hat als Mensch immer ein tiefes Mitleid mit dem kaputtgehenden Menschen, der unschuldig immer wieder hekatombenweise geopfert wird. Sicher ist das im historischen Geschehen der Dinge notwendig, aber trotzdem wird es immer wieder Menschen geben, die dieses tiefe Mitleid mit der gemarterten Kreatur haben. Ich finde dies sogar sehr schön. — Das ist hier dargestellt. Vielleicht ist es nicht klar genug dargestellt, nicht süß genug, denn dieser Christus ist natürlich ein verhungerter Mensch. Sein Gesicht sieht man nicht. Unten an diese zarten Füße hat man ihm Militärstiesel angenagelt. Man könnte sich vielleicht darüber wundern, daß er noch ein Kreuz hält. Das ist ein Kreuz der Liebe vielleicht, — oder der Nächstenliebe, — der Verbrüderung. -" Das Schöffengericht hat Grosz verurteilt. Die Sache ging an die Strafkammer. Diese spricht frei, unter dein Vorsitz eines der feinsinnigsten, innerlich unabhängigsten Berliner Richters, des gerade durch dieses Urteil weitesten Kreisen 3) In dem inzwischen in Jur. 23. 1930 Seite 2135 veröffentlichten Reichsgerichtsurteil in dieser Sache hat das Reichsgericht diesen, bisher ständig vertretenen Standpunkt aufgegeben und gesagt, daß auch eine bildliche Darstellung eine Anwendung des / 166 StGB, rechtfertigt. Dreyfus im Mm Von Doris Wittner. Die historische Wiederaujuahme des Falles Treysus, der zwar der noch lebenden Vorkriegsgeneration stark im Gieoächt-- nis hasten mag, weil er für sie eines der aufwühlendsten Erlebnisse langer Jahre vorstellte, der aber der Nachkriegs^- generation schon nichts mehr als eine geschichtliche Episooe bedeutet, muß — um im Operettenstil zu reden - „in der Lust gelegen haben", da vor kaum einem Jahr mehrere kluge, findige und dabei der „Forderungen des Tages" gewärtige Köpfe unabhängig von einander fid) des gleichen Stoffes bemächtigt haben. Fast zur selben Stunde nahmen die Dramatiker Hans I. Rehsjsch und Wilhelm Herzog und der Berliner Rechtsanwalt Tr. Bruno Weil, — ein gebürtiger Elsässer — oie öffentliche Erörterung eines Justizirrtmnes wieder ans, der zwar seit Jahrzehnten wiedergutgemacht worden ist, der aber seinerzeit geeignet schien, ein großes Land und ein stolzes Volk nahezu in den Abgrund zu reißen. Rehsisch und Herzog haben die öffentliche Diskussion dank dramatische Mitteln auf dem Theater, Tr. Bruno Weil als Redner und Publizist von Rang, sie in Wort und Schrift mit neuem Leben zu erfüllen verstanden. Im Bühnenfall waren es fast ausschließlich die menschliche Durchschlagskraft der Tragödie an sich, sowie die heroischen Gestalten der französischen Kämpfer um Wahrheit und Gerechtigkeit, die ihres suggestiven Erfolges auf das Publikum nicht verfehlten. Die Bearbeiter hatten nicht 'viel zu tun gehabt. Der Stoff selbst hatte für sie gearbeitet. Anders gelagert schon war der Fall des Tr. Bruno Weil. Dieser berufsmäßige Vertreter des Rechtes brachte — in seinen Vorträgen und Zeitungsartikeln sowohl als auch in seinen: brillant geschriebenen Buch „Der Prozeß des Hauptmanns Dreyfus" — ganz neues, dem Laien bis dahin unbekanntes, politisches, militärisches und diplomatisches Material zur restlosen Aufklärung der „Affäre" ins Tressen. Das Buch hat gezündet, hüben wie drüben, diesseits wie jenseits des Rheins, und als Tr. Bruno Weil den nunmehr siebzigjährigen Oberst Alfred Dreyfus aufsuchte und auch in Paris in funkelnder Rede den gigantischen Kampf beleuchtete, den. Frankreichs beste Männer zehn Jahre hindurch geführt haben, um der Wahrheit zum Siege zu verhelfen, haben alle Pariser Blatter ihm stark cMamiert. Nachdem der Stoff mithin seine theatralische, literarische und politische Wirksamkeit erprobt hat, wollte auch der Film nicht Zurückbleiben, und nahm sich seiner an. Richard Oswald hat mit den Prominentesten der Prominenten — Albert Bassermann, Heinrich George, Fritz Kölner, Oskar Homolka, Grete Mosheim, Paul Bildt, Ferdinand Bonn, Bernhard Götzke, — einen Treyfus-Fism gedreht, der allabendlich flutende Menschenscharen in den „Gloriabekannt gewordenen Landgerichtsdirektors Siegert. Die Sache kommt an das Reichsgericht. Das freisprechende Urteil wird aufgehoben, der Prozeß an die Vorinstanz zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen. Eine Kritik dieser Urteile, — die mir weder im'Wortlaut nock in zuverlässigen Auszügen*) erreichbar waren, — muß ich mir versagen; man pflegt als Jurist nicht in ein noch schwebendes Verfahren einzugreifen. Was mir aber, nach der Aussage von Grosz, fraglich erscheint ist das: Hat der Angeklagte das Bewußtsein gehabt, seine Zeichnung könnte als Beschimpfung der Kirche oder einer ihrer Einrichtungen ausgefaßt werden? Fehlte ihm dieser Vorsatz — und das hat die Strafkammer angenommen —, dann war er sreizusprechen. Das Gesetz straft nur die vorsätzliche, nicht aber die fahrlässige Gotteslästerung. Und jetzt kommen die Fälle, die, — der breiten Oeffentlichkeit weit weniger bekannt als der vorige, — dennoch des gesteigerten Interesses gewiß sein dürsten. müssen die innerjüdischen Aufgaben wieder in den Vordergrund treten. Die Wahlen zum „Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden“ müssen vorbereitet werden. Deshalb, Freunde und Mitglieder, sendet sofort Euren Umlage - Beitrag von mindestens RM 10.— auf das Postscheckkonto Berlin Nr. 137069 der Vereinigung für das liberale Judentum! Der § 166 verlangt eine Lästerung Gottes, die öffentlich in beschimpfender Aeußerung erfolgt und Aergernis erregt. Ein Urteil des Reichsgerichts, das für die richtige Behandlung dieses Anwendungssalles des Gesetzes vorbildlich erscheint. (Urt. vom 6. 7. 28, L.Z. 28, Nr. 18?: Ein in einer Novelle geschilderter junger Jude hat nach der Darstellung des Schriftstellers beim ersten Anblick eines nichtjüdischen Mädchens das Empfinden, Jahwe führe ihm dieses Mädchen als Opfer zu. Das Reichsgericht bestraft den Schriftsteller wegen Vergehens gegen § 166 und sagt: In der völkischen Presse wird immer und immer wieder gesagt, der Geschlechtsverkehr jüdischer Männer und nichtjüdischer Frauen sei eine, vom Gott der Juden gewollte, ihm wohlgefällige Handlung. War der junge Jude der Novelle der Ueberzeugung, Gott habe ihm abermals ein Opfer zngeführt, — der Ueberzeugung also, derartiges Handeln entspreche dem Wesen seines Gottes, — "dann liege darin eine Bezeichnung Jahwes als Kuppler. Und das sei eine Lästerung Gottes, die zu bestrafen sei. Eigenartiger Weise ist dieses Urteil aber gar nicht so selbstverständlich, wie man annehmen sollte.^ 0 Der Aussatz ist vor dem Erscheinen der in vorigen Anmerkung erwähnten Jur. Wochenschrift geschrieben worden. B) Die folgenden Urteile und ihre Wertung sind großenteils der beim Philoverlag erschienenen 'Broschüre „Deutsches Judentum und Rechtskrisis", insbesondere der darin enthaltenen Arbeit Eycks entnommen. Palast" lockt. Woher schreibt sich nun dieses unbestreitbar! große Interesse einer zeitgebundenen, zeitbedrängten, in ihrer! eigenen Gegenwart verhafteten und mit eben dieser Gegenwart ringenden Masse an dem Opfer eines vor sechsunddreißig Jahren begangenen Rechtsirrtums, das, nach zwölfjährigem Leiden, dank den unerbittlichen Wahcheitskämpen seines Landes, endlich wieder rehabilitiert wurde und heute in behäbigem Ruhestand in der französischen Hauptstadt lebt? Doch offenbar nur aus der Erkenntnis, daß jene 1891 begonnene uno durch ein Dutzend Jahre schmälende Campagne auch unserer Zeit oder gerade unserer Zeit motivisch verwandte Saiten anschlägt, weil die ewige Antithese zwischen Nationalismus und Chauvinismus einerseits und Antisemnitismus andererseits zu einem der aktuellsten Probleme unserer Tage geworden ist Mitten in einer der erbittertsten Wahlbataillen, die das deutsche Voll je durchzusechten hatte, prallen eben die Gegensätze, die auch zur Affäre Dreyfus geführt haben, nämlich die Vorurtei 1 e von Rassen, Klassen und Konfessionen mit leidenschaftlicher Wildheit aus- und widereinander. Und darum ist dieser scheinbar zeitentrückte Film ein Zeitsilm par excellence, weil er auszeigt, welches Unheil ein solches Vorurteil und eine dadurch gröblich getäuschte Menge nicht nur über einzelne Menschen, sondern über ganze Familien uno bisweilen auch über eine Nation zu bringen vermögen, sofern dieser Nation nicht, wie es in Frankreich geschehen, im rechten Augenblick aufopfernde Streiter — wie Zola, Clemenceau, Oberst Picquart, Jaures, Schenrer-Kästnec, Demange, Leblois uno Labori — erstehen, die unter Hintansetzung ihrer eigenen Person nur der Idee der Wahrheit zu dienen beflissen sind. Chauvinismus, Militarismus und Antisemitismus sind heute, wie anno 1895 für das französische Volk, auch für die deutsche Nation Schlagworte, unter denen sie die Wähler ihrer Volksvertretung zur Wahlurne ausruft und entsendet. Es ist dämm gut und lehrreich, zu gewahren, daß. eine derartige Volksverhetzung dem Lande, in dem sie betrieben wird, niemals zu Nutzen gereicht; daß sie vielleicht Individuen zu schädigen, aber niemals ein Gemeinwohl zu. fördern vermag. Vertrauenskrisen, ob auf militärischem oder juristischem Gebiet, untergraben uno erschüttern immer den Boden, am dem sie die Möglichkeit haben, sich zu entfalten. Ter Dreysus-Film mit seinen tragischen und heroischen Szenen wirkt umso stärker vielleicht auf den Zuschauer, der gerade aus dem heutigen Frankreich kommt und dort nach monatelangein Aufenthalt erfahren durfte, daß Frankreich heutzutage vielleicht das einzige Land des Kontinents ist, das weder einen beruflichen noch gesellschaftlichen Antisemitismus kennt. Das Hakenkreuz ist in Frankreich ein unbe- Die Flamme, ein Bamberger Blatt, spricht von „Frauenschändung gemäß rabbinischer Lehre". Die Staatsanwaltschaft lehnt ein Einschreiten ab. Sie meint, der Ausdruck enthalte keinen Angnff gegen die jüdische Religion, sondern gegen die Lehre. Solche Angriffe gegen die Lehre unterstünden aber nicht dem Schutz des § 166 und seien deshalb straffrei. Das ist an sich richtig. Aber mit einer Einschränkung nur, die der Bamberger Staatsanwalt nicht gekannt hat. Das Reichsgericht hat sie schon vor vielen Jahren (Bd. 26) ausgesprochen: „eine Beschimpfung der Lehre oder einzelner Sätze derselben fällt unter die Strafvorschrift des § 166 nur dann, wenn der Täter die b e t r e f s e n d e R e l i g i o n s g e s e l isch a f t s e l b st beschimpfen wollte". Daß dieser Angriff so gemeint gewesen ist, dürste ebenso klar sein wie die Tatsache, daß eine solche Lehre garnicht besteht! Auch der in Nürnberg erscheinende „Stürmer" sagt einmal, das Blut nichtjüdischer Mädchen sei dem Jahwe-Gott wohlgefällig. Die Nürnberger Staatsanwaltschaft lehnt ebenfalls ein Einschreitens ab; sie hält eine Beschimpfung Gottes nur dann für strafbar, wenn sie sich durch besondere Roheit und besonders verletzende Form des Ausdrucks kennzeichne. Dies sei aber hier nicht der Fall. — Schon über diese tatsächliche Ansicht könnte man durchaus anderer Meinung sein. Aber der Begriff der Rohheit ist nun einmal nicht meßbar. Nur muß außerdem dem Nürnberger Staatsanwalt eine, ebenfalls schon uralte Reichsgerichtsentscheidung entgangen sein (RGStr. 28, S. 403), die bei einem Fall, in den Ritualmordlüge Hauptgegenstand war, sestgestellt: Es sei nicht nötig, daß etwa Schimpfworte oder dergleichen gebraucht werden; es genüge vollauf, wenn die behaupteten Tatsachen an sich schimpflich seien. Wer könnte hier diese Schimpflichkeit bezweifeln?- Fürchterlich ist der folgende Fall. Es ist schwer, als Mensch wie als Jurist hier die Fassung zu bewahren. Nach dem grausigen Eisenbahnattentat von Leiferde, dem viele Menschenleben zum Opfer sielen, glaubte wiederum der Nürnberger Stürmer, daß einer der Täter mit Namen „Schlesinger" Jude sei. Dies hat sich später als irrig herausgeftellt. Aber der Stürmer hatte schon geschrieben, Schlesingers Tat sei eine religiöse Tat im Sinne des Talmud. Von den Blutopfern sprach er, die dem Judengott dargebracht worden seien. Durch Beschluß vom 2. September 1926 (L 681 653 26) lehnt das Amtsgericht Nürnberg die aus Grund des § J.66 geforderte Beschlagnahme des Blattes ab. Grund? Ter Satz von den dem Judengott dargebrachten Blutopfern greife nicht den Jüdengott an, sondern Moses, den Juden führ er, der solche Opfer verlange. Woher der Nürnberger Amtsrichter diese Kenntnis hat, hat er nicht verlautbart. Aber rein rechtlich ist feine Auffassung nicht haltbar, Nicht nur die schon vorhin genannte sein, — er erkennt auch das Gesetz, das auch Beschimpfungen anerkannter Religiousgesellschaften bestraft, — er kennt den maßgebenden, von Reichsgerichtsräten herausgegebenen, sog. Ebermayerschen Kommentar zum Strafgesetzbuch nicht, der besagt: Auch in der Beschimpfung des Talmud kann eine Beschimpfung der jüdischen Religionsgesellschaft liegen. — Der Antisemitismus von heute arbeitet mit der Raoenlehre. Wir lehnen diesen Wahn ab. Welches Unheil er aber anzurichten geeignet ist, können die folgenden Beispiele zeigen. Wiederum ist es die Flamme, die wiederum von jüdischen Schweinekerlen spricht, die, getreu ihrem Religionsgesetz, nichtjüdische Frauen und Mädchen schänden. Gibt'es einen deutlicheren Angriff gegen das jüdische Religionsgesetz? Ich glaube kaum. Aber der Erste Staatsc) Entscheidung vom 27. 9. 26. tauntes Symbol. Uno wo es in die Erscheinung tritt, darf man sicher sein, daß es deutscher Import ist, ebenso sicher aber auch, daß es von den Einheimischen entweder ignoriert oder bestaunt und — belächelt wird. Und man weiß, daß kein Fluch in Frankreick: rascher tötet als der der Lächerlichkeit. Die Fälscher uno Militäroerbrecher der Dreyfus-Affäre, die Esterhazy und Paty de Clam, Major Henry, General Mercier, General de Boisdoffre und Genossen, sind im heutigen Frankreich anachronistische Erscheinungen. Können wir ein gleiches von dem Deutschland der Hitler und Frick, der Treoiranus und Goebbels sagen? Wir wagen diese Frage nicht zu beantworten. Aber eines wissen wir nämlich, daß uns die großen Kämpfer für Recht und Gerechtigkeit, für Wahrheit und Gleichheit, die Zola, Jaures, Clemenceau, Picquart und ihresgleichen, fehlen. Tier Dreysus-Film ist geeignet, sich politisch weittragend auszuwirken. Seine künstlerischen Qualitäten mögen anfechtbar sein, trotz so hervorragender Leistungen wie diejenigen Albert Bassermanns, Heinrich Georges, Kortners und Oskar Homoskas (verkleinlicht, auch rein darstellerisch', i>t leider die Gestalt Clemenceaus, zu einer unwürdigen Charge erniedrigt die Rotte Jaures') aber alle etwaigen Mängel fallen nicht Ins Gewicht, weil hier ein dramatischer Stoff von Ueberlebensgröße vorliegt, der jede Form sprengt. Gegen die Regie, soweit bei dieser menschlichen Tragödie überhaupt von Regie die Rede sein kann, ist nichts Wesentliches einzu,wenden. Unsereni persönlichen Geschmack entsprechend würde dieses! grandiose Drama von der Wiederherstellung des Rechtes und dem Siege der Wahrheit als stummer Film einen mindestens so eindringlichen und einprägsamen Eindruck Hervorrufen, wie er es als Tonfilm tut. Ae Chöre der instinktlosen, auf gepeitschten Massen beispielsweise Manzen sich doch nur als unartikulierte Laute in den Zuschauer- und Zuhörerraum fort, und tonfilmisch große Leistungen sind nur von Heinrich George als Emile Zola, von Bassernrann als Oberst Picquart und von Kortner als Alfted Dreyfus zu verzeichnen, dessen im Gefängnis für und für gebrülltes „Ich bin unschuldig" nicht nur die Ohren, sondern auch die Seelen der Hörer packt. Eine ebenfalls tonfilmisch aufgenommene Conference von Tr. Bruno Weil legt in klarer und all g eine i n verstMidlicher Weise die historische ^Bedeutung eines Prozesses dar, in dem der Ewigkeitsgedanke der Wahrheit und Gerechtigkeit über die zeitlichen Irrungen und Wirrungen des Chauvinismus und Antisemitismus, sowie über die Bewegung der Unduldsamkeit gesiegt hat, wie er immer wird siegen müssen, wenn ein Volk sich nicht selbst ausgeben will. Es ist verdienstlich, diesen Film gerade in unserer Epoche allgemeiner politischer und konfessioneller Verworrenheit und Zerfahrenheit der Masse zugänglich gemacht zu haben.

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