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Jüdisch-liberale Zeitung · 1930-09-10 · 37 (10.9.1930) · page 1

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
10 (1930)
Issue
37 (10.9.1930)
Date
1930-09-10
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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NWhÄmieZMms Organ -er Vereinigung für das liberale Judentum e. V. B«r««t»»rtt. »eb«k§e«r: Br««» Vayda. «eVeeeintaang für da» liberale -ibevtm» übernimmt nur (Ar bieierügen Avffähe. die aurdrSckKch al» in ihrem Namen «tat in ihrem Austrage versaht gekennzeichnet Pud. die Der- Mag. Meanbereu«rükel.Aenhernugennndvorerscheine« «ater der Verauboorlnnq ber Rebaknou. Die jüdisch-liberale Zeitungerscheint jeden Mittwoch. Redaktion und Geschäftsstelle: Berlin SW 11, Hallesche Str. 1 Fernruf: Bergmann 3358, 3350 II Nachdruck fümtticher Original-Beiträge Postscheckkonto: Berlin NW 7. 1370öS | rar «U vorheriger Genehmigung tar (VerLügvag für da» liberale Zndentumj |j RedakKou gestattet. Bezugsprei» durch die Geschäftsstelle 'Mhriich M Einzelnummer 0.25. Bei freier Zusendung i. Inland MV Für die Mitglieder der Vereinigung ist der Vez«g-prri» im Mitgaedsbeitrage enthatteu. An zeig e np r ei se: Die 12 gespal». Noapareillezeile 045 Anzeigentarif durch die Geschäftsstelle. Anzeigena»- aahme bei der Geflbäftsstelle u. sämtl. Anuoncen-EMedit. Nr. 37 Berlin, 10. September 1930 10. Zahrgang Ae Parteien zur Reichstagswahl Um die immer noch bestehenden Unklarheiten bei der kommenden Reichstagswahl nach Möglichkeit zu beheben, haben wir uns mit führenden Persönlichkeiten derjenigen politischen Parteien in Verbindung gesetzt, die für die Entscheidung der jüdischen Wähler von Bedeutung sein dürften. Dabei hat uns die hier mehrfach vertretene Auffassung geleitet, daß eine Entscheidung lediglich unter jüdischen Gesichtspunkten nicht angebracht ist, sondern daß die jüdischen Deutschen in all den Parteien, in denen sie unbeschränkt Mitglied werden können, daraus hinarbeiten sollten, daß die Judensroge aus diesen Parteien verschwindet. Wir haben andererseits geglaubt, uns bei den Fragen, die wir stellten, auf jüdische Probleme konzentrieren zu sollen, da die sonstige politische Tätigkeit der Parteien aus dem politischen Tageskampf hinreichend bekannt ist. Für die Sozialdemokratische Partei Deutschlands ist uns vom Parteivorstand das folgende Schreiben zugegangen: Hiermit stelle ich Ihnen meine Antworten auf Ihre Fragen vom 3. September zu: 1. Die Frage: Unterliegen bei Ihrer Partei jüdische Deutsche in Bezug aus ihre Mitarbeit Beschränkungen bzw. welchen? Tie Antwort: Nein. 2. Ist Ihre Partei gewillt, alle Bestrebungen auf versassungs-- und verwaltungsmäßige Gleichberechtigung der jüdischen mit den nichtjüdischen Deutschen zu fördern? Die Antwort: Ja. 3. Haben in der Ideologie Ihrer Partei Fragen der Rasse, des Blutes cü>er dergl. einen Platz? Tie Antwort: Nein. Oder werden Persönlichkeiten nach Tun und Geist unabhängig von ihrem Rasseherkommen gewertet? Die Antwort: Ja. 4. Lehnt Ihre Partei im Reichstage eine Koalition mit den Nationalsozialisten grundsätzlich ab? Tie Antwort: Ja. 5. Welche Stellung nimmt Ihre Partei zur Frage des Verhältnisses von Kirche und Staat ein? Wie erstrebt Ihre Partei das Verhältnis von Religion und Schule? Die Antwort: Tie Sozialdemokratie ist für die Trennung von Staat und Kirche und von Schule und Kirche. — Den Kirchen und Religionsgemeinschaften sollen alle Rechte, die die Verfassung des Deutschen Reiches für die freie Meinungsäußerung für das Versammlungs- und Vereinigungswesen, für die Glaubens- und Gewissensfreiheit aufftellt, im vollen Umfange gewährleisten werden. Dagegen gehört die Belehrung der Kinder über die Religionen und ihre geschichtliche Entwicklung im Zusammenhänge mit der übrigen kulturellen Entwicklung zum Pslichtunterricht, auch' in den von der Sozialdemokratie geforderten, weltlichen Schulen. .Hochachtungsvoll Crispien. Für die Deutsche Staatspartei kandidiert auf der Berliner Liste hinter dem Reichsfinanzminister Dietrich, der aber die Wahl in Baden annehmen dürste, der Vorsitzende des Gewerkschastsbundes der Angestellten, Herr Gustav Schneider. Ec schreibt uns: Sehr geehrte Herren! Ta ich durch den Wahlkampf so stark in Anspruch genommen bin, daß ich eine engere Fühlungnahme mit der Parteileitung aus Zeitmangel nicht Herstellen kann, kann ich die von Ihnen gestellten Fragen nur von mir aus und aus meinen persönlichen Erfahrungen heraus beantworten In keinem Stadium meiner Mitarbeit in der Deut^ scheu Staatspariei habe ich die Beobachtung gemacht, daß. jüdischen Deutschen Schwierigkeiten oder gar Beschränkungen in ihrer staatsbürgerlichen Arbeit gemacht worden sind. Tie Einstellung der Deutschen Staatspartei zu Ihrer zweiten Frage ergibt sich! aus ihrer Stellungnahme zur Weimarer Verfassung, in der die Gleichberechtigung aller Staatsbürger ausgesprochen ist. Daraus ergibt sich, daß die Deutsche Staatspartei für die Gleichberechtigung aller Deutschen ohne Unterschied der Konfession eintreten wird. Ihre dritte Frage kann ich dahin beantworten, daß in der Deutschen Staatspartei lediglich die Persönlichkeiten nach, Leistung und Charakter gewertet werden. Daß "eine Koalition mit den Nationalsozialisten für die Deutsche Staats^ Partei unmöglich ist, wurde wiederholt öffentlich erklärt. Diese Stellungnahme ergibt sich daraus, daß. die Deutsche Staatspartei den sozialen Volksstaat fordert und die Diktatur in jeder Form ablchnt. Die Beziehungen zwischen Staat und Kirche sollen beiden geben, was zu ihrer Erhaltung erforderlich ist. Ich öiu aber der Auffassung, daß der Staat das Primäre sein muß. Die Schule ist eine Einrichtung des Staates, in der aber die Religion zur Erhaltung der sittlichen, ethischen und religiösen Werte einen angemessenen Platz einnehmen muß. Mit vorzügliche Hochachtung Gustav Schneider. Ter Spitzenkandidat des Zentrums in einem der Berliner Wahlbezirke, Tr. Heinrich Krone, charakterisiert die Stellung der Zentrumspartei dadurch, paß er uns einen Auszug seiner Rede übersendet, die er am 18. August in Berlin gehalten hat. In dieser Rede hieß es: „Mir heißen in unseren Reihen dieser großen politischen, sozialen und kulturellen Ziele wegen auch diejenigen willkommen, die mit uns von dem Ernst der Lage überzeugt sind, und in der Politik des Reichskanzlers Brüning den einzig gangbaren Weg ans der schwierigen Gegenwart erblicken. Zur Mitarbeit sind alle deutschen Staatsbürger berufen. Wir lehnen ganz entschieden den Kampf des Nationalsozialismus gegen Teile des deutschen Volkes ab, wir bekämpfen ihren Haß gegen unsere jüdischen Mitbürger. Das ist für uns das Kennzeichen eines wahren deutschen Staatsbürgers, daß er stets und besonders in dieser Notzeit seine Kräfte dem deutschen Staat und unserem Volk zur Verfügung stellt. Ich bekenne mich in diesem Zusammenhang zu dem Briefe, den unser früherer Reichskanzler Marx im Sommer 1822 der Oeffentlichkeit zur Verfügung gestellt hat, in dem es heißt: „Tie vaterländisch gesinnten Juden dürfen un Wesentlicher als das Verlieren in theoretische Betrachtungen erscheint die Notwendigkeit, ein Bild der praktischen Bedeutung des Gesetzes und seiner Anwendung durch die Gerichte zu geben. Vorher noch eine Vorbemerkung. — Dem Rahmen dieser Zeitung entsprechend habe ich Fälle und Entscheidungen gewählt, die zum großen Teil das Judentum betreffen, — Entscheidungen, die nicht immer dem Empfinden der Leser dieses Blattes entsprechen werden. Was aber dem Juristen dank der Schulung durch seinen Berus eine erste Selbstverständlichkeit ist, wird Laien nicht ohne weiteres Gebot sein Deshalb kann selbstverständlich aus einer Reihe von Einzelfällen, — krassen Einzelfällen zum Teil, — nicht etwa ein Recht zur Verallgemeinerung hergeleitet werden; man darf nicht glauben, daß die Rechtspflege von einer bestimmt gerichteten Tendenz durchzogen wird. Schon die Tatsache, daß diese Entscheidungen, oft nur erstinstanzlicher Behörden, weiteren Kreisen bekannt werden konnten, beweist, daß sie Fehlentscheidungen sind. Auch der Strafrichter ist nur ein Mensch, der oft unbewußt dm Strömungm seiner Zeit, den Einflüssen seines Milieus unterliegt; man bedenke ferner, daß der Richter lieber freispricht, als verurteilt, — der Staatsanwalt lieber das Verfahren einstellt als anklagt. — Wo Kritik zu üben ist, wird sie geübt werdm, — aber nicht aus dem Gefühl einseitiger Parteinahme heraus, sondern objektiv und sachlich. Zunächst allerdings soll ein, das Judentum nicht berührender, vom Reichsgericht entschiedener Fall einen allgemeinm Eindruck richterlicher Urteilstätigkeit geben. Ein Dichter schreibt eine Reihe von Gedichten, übergibt sie einer Zeitung mit der Weisung, sie nur gemeinsam zu veröffentlichm. Trotzdem wird ein einziges herausgegriffen. Es schließt mit dm Worten: „Wenn der Wind im Frühling bläst von Nord Heißt er Knospentod und Blütmmord. Auf den Dächern schrein die Katzm Weh Wie der Herr im Garten von Getsehmaneh." Das Münchmer Schwurgericht verurteilt den presserechtlich verantwortlichen Redakteur wegen Vergehens gegm § 166 StGB., weil „durch die Gleichstellung des widerwärtigen und Abscheu erregenden Geschreis der Katzm im Frühjahr — mit dem Ausdruck des tiefstm Schmerzes des Erlösers zu Beginn Kampfe gegen die antisemitische Hetze auf die Unterstützung des katholischen Volkes und auch der Zentrumspartei rechnen." Von der Reichspartei des deutsche« Mittelstandes beantwortete der Spitzenkandidat Jacob Mollath unsere Fragen Me folgt: „Bei der Reichspartei des deutschen Mittelstandes unterliegen jüdische Deutsche in keiner Weise in ihrer Mitarbeit Beschränkungm irgend welcher Art. Die Partei ist unter allen Umständen gewillt, die verfassungs- und verwaltungsmäßige Gleichberechtigung der jüdischen Dmtschm zu fördern, Persönlichkeiten unabhängig von Rasseherkunft zu werten und der Rassenideologie in der Partei und im Staate feinen Platz einzuräumen. Eine Beantwortung der Frage, ob die Partei im Reichstag eine Koalition mit den Nationalfozüvlisten grundsätzlich ablehnen wird, hat Herr Mollath abgelehnt, dies habe der Reichsausschuß der Partei zu entscheiden. Herr Mollath betonte dann weiter, daß seine Partei allen religiös aufbauenden Kräften gegenüber positiv eingestellt sei, und deshalb auch beispielsweise dem Konkordat seinerzeit zugestimmt habe. Die Partei vertrete die Auffassung, daß per Wille der Eltern entscheidend dafür sein müsse, in welchem! Geist sie ihre Kinder erzogen haben wollen." Ta der volksparteiliche Spitzenkandidat, Herr von Kardorff, infolge Ortsabwesenheit unsere Fragen nicht selbst beantworten konnte, gab uns für die Deutsche Volkspartei deren Geschäftsstelle Bescheid. Dabei zeigte sich, daß unsere Fragen 1), 2) und 3) von der Sozialdemokratischen Partei bis zur Bolkspartei gleichlautend beantwortet werden. Bei der Frage, ob die Partei im Reichstag eine Koalition mit den Nationalsozialisten grundsätzlich ablehnen wird, erfolgte als Antwort unter Bezugnahme auf eine Rede des Parteiführers Scholz ein eindeutiges Ja. Tie Partei tritt für eine Trennung von Staat und Kirche ein. Sie fordert die Aufrechterhaltung des Religionsunterrichtes in den Schulen. (Fortsetzung.) seiner Leiden — die Klage des Hellands herabgewürdigt und als etwas Widerwärtiges und Abscheu erregendes hingestellt" werde. „Damit werde Christus selbst in den Staub gezogen. Ein solcher Vergleich sei roh, gemeinverletzend und daher für Christus beschimpfend." Gegen dieses Urteil wird Revision eingelegt, die das Reichsgericht aus folgenden Erwägungen für begründet ansieht: Es sieht, — im Gegensatz zu manch anderer Auffassung, — hier auch die Person Christi als göttlich an. Dann sagt es: Eine Lästerung liege dann vor, wenn in schmähsüchtiger Weise etwas Verächtliches über Gott ausgesagt werde, was seiner Ehre und Heiligkeit Abbruch tun könne. Wenn man das Gedicht mit dem eigenartigen Vergleich nun so auffrsse, wie das Schwurgericht es getan hat, dann müsse man allerdings von Gotteslästerung reden. Aber es sei fraglich, ob diese Auffassung auch richtig sei. Dichterische Vergleiche dürften nicht immer wörllich ausgelegt werden. Wenn der Evangelist Paulus in seinem Briefe an die Theffaloniker etwa gesagt habe: „Ihr wißt, daß der Tag des Herrn (und damit auch der Herr selbst), so kommt, wie der Dieb in der Nacht, —" dann setze er auch nicht den Herrn mll den Dicken gleich. Er meine vielmehr nur die Plötzlichkeit des Erscheinens beider und seine Unvermutetheit. — Die zwei Elemente eines Vergleiches sollten glso durchaus nicht immer miteinander, sondern häufig mit einem garnicht ausdrücklich genannten Dritten in Beziehung gesetzt werden. Was kann nun hier das Dritte, Uckergeordnete sein? Das Reichsgericht meint: Die Naturerneuerung im Frühling Das Berliner Wahlbüro des Liberalen Vereins befindet sich am Telefon: Bergmann 9666—67 Religion uud modernes Strafrecht Von Genchtsassesfor Hans Lennhoff

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