Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 10 (1930)
- Issue
- 31 (30.7.1930)
- Date
- 1930-07-30
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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10. Jahrgang Nummer 31 MWLemkMmz 1. Beilage 30. Zu« 1930 Kammergerichtsrat Wolff 60 Jahre alt Wenn Kammergerichtsrat Leo Wolff fo gewollt hätte, wie es der Herzensstimmung feiner liberalen Gesinnungsfreunde, feiner Weg- und Kampfgenossen entspricht, so würde der 29. Juli von der „Vereinigung für das liberale Judentum" und vom „Liberalen Verein für die Angelegenheiten der Jüdischen Gemeinde zu Berlin" festlich begangen werden, denn es ist ja mit Jubiläen immer so, daß nicht der Jubilar feiert,s ondern vielmehr seine Freunde feiern ihn. Kammergerichtsrat Wolff hat, einem tief in ihm liegenden Charatterzuge folgend, vorgezogen, in aller Bescheidenheit jeglicher Feier aus dem Wege zu gehen; seine nächsten Freunde wissen nicht einmal, wo er seinen heutigen 60. Geburtstag verbringt, ob er sich in einen deutschen Kurort zurückgezogen hat, oder ob er, der in der vorigen Woche an der Weltkonferenz des liberalen Judentums in London teilgenommen hat, noch in England verblieben ist. Wenn wir nun aber aus diese Weise verhindert sind, dem Freunde die Hand zu reichen, so gibt es doch für gute Gedanken, die Menschen einander senden wollen, keine Grenzen und keine Räume. Wir können den Jubilar nicht so feiern, wie wir wohl möchten, aber wir können ihm doch an dieser Stelle zum Ausdruck bringen, bafr wir ihm danken für all die Arbeit, die er im Tienste des liberalen Judentums vollbracht hat. Geborener Berliner, wurde er in der Anfangszeit feiner beruflichen Laufbahn aus verschiedene Posten in Preußen berufen und kehrte 1910 als Amtsrichter nach Berlin zurück. Im Jahre 1922 wurde er zum Kammergerichtsrat ernannt. Inmitten seiner beruflichen Arbeit hat er stets warmes und tätiges Interesse für jüdische Angelegenheiten bewiesen. Tie Jüdische Gemeinde zu Berlin hatte daher den Wunsch, sich seine Kraft dauernd zu sichern. Sie tat das, indem sie ihn in das höchste Ehrenamt wählte, das sie zu vergeben hat: sie ernannte ihn 1918 zum Mitglied des Vorstandes. Als Vorstandsmitglied bearbeitete Kammergerichtsrar Wolfs zunächst Schulangelegenheiten und wurde bald Vorsitzender des Schul- und Talmud-Thora-Vorstandes. Seine Leistungen auf den verschiedensten Gebieten des Gemeindelebens waren aber so vielseitig, dazu seine Persönlichkeit so liebenswürdig und repräsentabel, daß er bald in noch höhere Ehrenstellung vorrückte. Er wurde Vorsitzender des Gemeindevorstandes, und in dieser höchsten Stellung der Gemeinde erhielt er zugleich im Jahre 1925 bei der Gründung des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden auch dort die Stellung an der Spitze, wurde der Präsident des Großen Rates. Von allen Parteien und Gruppen geachtet und geehrt, hat der Jubilar niemals ein Hehl daraus gemacht, daß er mit Leib und Seele der Weltanschauung und eben deshalb ^auch der Parteiorganisation des liberalen Judentums angehort. Bei den Wahlen znm Preußenverbande war er einer der Spitzenkandidaten, aus den Tagungen des Weltverbandes für religiös-liberales Judentum — 1928 in Berlin und jetzt in London — war er jedesmal offizieller Delegierter; die verschiedenen Aktionen liberaler Gruppen gegen den Zionismus und gegen die Jewish-Agency-Bewegung hat er in der ihm eigenen geraden und offenherzigen Art stets mit seinem Namen und seiner Autorität gedeckt. Auch dem Centralverein gehört er als Hauptvorstandsmitglied all. Tie sachlichen und fachlichen Leistungen, die er in allen diesen Ehrenämtern vollbracht hat, können in einem kurzen Artikel nicht gewürdigt werden. Als er vor etwa zwei Jahren schwer verunglückt war, kamen ihm von allen Seiten, nicht zuletzt von seinen liberalen Freunden, Beweise der Teilnahme, der Hochschätzung und Liebe zu; es ist wohl allen seinen Freunden eine große Genugtuung, daß sie heute aus freudigerem Anlaß noch einmal alles damals Gesagte wiederholen können. Ein herzliches Glückauf also ihm zu seinem 60. Geburtstage, uns selber aber zu diesem Mitstreiter und Freund, der uns, seiner Familie und sich selber noch viele, viele Jahre in ungebrochener Kraft angehören soll! George G o e tz. Umschau Die deutschen Dreyfus-Akten unauffindbar. Nach einem Vortrag des Berliner Rechtsanwaltes Dr. Bruno Weil in Paris hat die Französische Liga für Menschenrechte auf parlamentarischem Wege die Publikation, aller bisher noch nicht bekanntgewordenen Dreyfus-Akten gefordert. Gleichzeitig hat sich Dr. Weil mit dem Reichswehrministerium wegen der Veröffentlichung der auf den Fall Dreysus bezüglichen preußischen Generalstabsakten in Verbindung gesetzt. Dr. Weil erhielt soeben die Antwort, die Akten seien im Reichswehrminifterinm trotz Nachfrage b-ei den verschiedensten Ressorts unauffindbar. Die Nachforschungen würden fortgesetzt werden, doch sei es nicht ausgeschlossen, daß die Akten in der Revolutionszeit in Veklust geraten seien. Alfred Adler Ehrenbürger ovn Wien. Dr. Alfred Adler, der bedeutende Wiener jüdische Seelenarzt und Begründer der individualpsychologischen Schule in der Psychotherapie wurde zum Chrenbürrger der Stadt Wien ernannt. Alfred» Adler, ein früherer Schüler Siegmund Freuds, der sich später von seinem Lehrer losfagte, um eine eigene psychologische Theorie und psychotherapeutische Methode zu verkünden, hat nicht nur als Arzt und Führer der individualpsychologischen Bewegung internationale Bedeutung gewonnen, er hat auch als Angehöriger der sozialistischen Bewegung viel für die sozialistische Bildungsarbeit in Wien getan und auf die neuartigen Einrichtungen der Stadt Wien, besonders die pädagogischen und jugendpflegerischen, weitgehend Einfluß genommen. Herzog Mba über die Vertreibung der Juden aus Spanien. Ter gegenwärtige spanische Außenminister Herzog von Alba und Berwick gewährte der Jüdischen Telegraphen-Agentur während seines Aufenthaltes in London ein Interview, in dem er sich insbesondere über die Frage der gegenwärtigen Gültigkeit des gegen die Inden in Spanien im Jahre 1492 erlassenen Vertreibungsediktes äußerte. Tie Frage ist durch eine vor kurzem erfolgte Mion des Präsidenten der Jüdischen Völkerbundsliga in Bulgarien, Tr. Mezan, angeregt worden, der an den Präsidenten der Internationalen Unioft der Völkerbundligen die Bitte richtete, anläßlich der in Madrid abzuhallenden Jahreskonferenz der Union seftzustellen, ob er und andere jüsdische Delegierte an der Tagung teilnehmen gemacht worden ist. Herzog Alba beantwortete die an ihn gestellte Frage mit der Gegenfrage, ob das gegen die Juden in England verfügte Vertreibungsedikt von 1290 je zurückgenommen worden ist. Eine Regierung setzt Gesetze und Erlässe, die im Laufe von Jahrhunderten erlassen worden sind, nicht einzeln außer Kraft. Durch die jetzt in Spanien geltende Verfassung sind alle vor dem Jahre 1800 in Spanien gültig gewesenen Gesetze und also auch, das Edikt von 1492 automatisch außer Kraft gesetzt. Tie Lage der in jetzt in Spanien lebenden Juden ist genau die gleiche, wie die aller anderen Bewohner des Landes, gleichgültig, ob sie spanische Bürger oder Ausländer sind. Als spanifche Bürger genießen die Juden die gleichen Rechte, wie die nichtjüdischen in Spanien lebenden Ausländer . Tie spanische Staatsbürgerschaft können die Juden in gleicher Weise wie alle anderen erwerben. Es gibt auch bereits eine Anzahl von Juden, welche die spanische Staatsbürgerschaft erworben haben, und ich selbst kannte persönlich einen von ihnen, Tenor Bauer, der Mitglied des spanischen Parlaments geworden ist. Ich persönlich, sagte der Herzog Alba, bin der Meinung, daß die Vertreibung der Juden aus Spanien ein Fehler war. Aber die Juden sind nicht das einzige Volk, das zu jener Zeit aus Spanien vertrieben worden ist. Auch die Mauren sind damals vertrieben worden, obwohl diese Maßnahme auf sehr starke Gegnerschaft stieß. Juden und Mauren waren beides fleißige Bevölkerungsschichteu, und so wie die Großgrundbesitzer in den Mauren eine sehr nützliche Schicht von landwirtschaftlichen Pächtern fanden, so wußten auch die maßgebenden tzandelskreise den Wert der Juden einzuschätzen und sie machten die größten Anstrengungen, um den Beschluß der Inquisition zu mildern. Tie Inquisition war keineswegs, wfe weithin angenommen wird, das Instrument der katholischen Kirche, die mit deren Grausamkeit durchaus nicht immer einverstanden war. Die spanische Jnqusition war eine Einrichtung des spanischen königlichen Regimes zur Herstellung der religiösen Einheit im Lande, weil man damals annahm, daß es ohne religiöse Einheit keine Einheit der Bevölkerung und keine Autorität der Krone gäbe. Gegen eine starke Opposition setzten Ferdinand und Jsabella ihren Willen durch und Juden und Mauren wurden aus Spanien vertrieben. Das sind aber alles Fragen einer längst vergangenen Geschichte, die jetzt neu auszurühren nichts Gutes bewirken würde. Herzog Alba ging dann auf Fragen der Gegenwart ein und sagte: Die spanische Regierung kennt die noch heute anhaltende Loyalität und innere Neigung für Spanien und die spanische Sprache bei Hunderttausenden von Abkömmlingen spanischer Juden in nichtspanischen Ländern. Die spanische Regierung hat es schon vor Jahren unternommen, enge und rege kulturelle Beziehungen mit diesen Sephardim in verschiedenen Teilen der Welt aufzunehmcn und trägt zur Unterhaltung ihrer Erziehnngsinstitutionen, besonders in Marokko, bei. Wir wissen, wie diese Juden über die spanische Periode der jüdischen Kultur denken, die in Wahrheit ein ruhmvolles Blatt in der Geschichte füllt. Es gibt noch eine große Anzahl von Juden in Marokko, z. B. in Tetuan, die noch immer spanische Staatsbürger sind, ttnd in einer gewissen Zahl kommen auch Juden aus Marokko nach Spanien und siedeln sich dort an. Die Zahl ist nicht sehr groß, das hat aber seinen Grund darin, daß Spanien ein armes Land ist, und daß es für einwanvernde Juden daher keine großen Möglichkeiten bietet. Das bringt uns zu der Frage, ob eine große Rückwanderung spanischer Juden nach Spanien wahrscheinlich ist. In Spanien gibt es Arbeitslosigkeit; natürlich nicht in einem solchen Ausmaß wie hier in England, Spanien ist ein industriell nicht so hoch entwickeltes Land wie England, aber die Einwanderung in ein Lund muß sich immer nach den ökonomischen Bedürfnissen des Landes und seiner Absorptionsfähigkeit richten. Ich glaube nicht, duß die plötzliche Ankunft von hunderttausend sephardischen Juden auf einer Arche Noah in England durch die Bevölkerung geradezu begrüßt werden würde und in Spanien liegen die Dinge in dieser Hinsicht nicht anders als in irgend einem anderen Lande. Insoweit es jedoch wirtschaftliche Möglichkeiten im Lande gibt, sind die Juden als Einwanderer in Spanien ebenso willkommen wie irgend wer sonst, und können einer sehr liberalen Behandlung gemäß den Gesetzen des Landes sicher sein. Die Frage einer Rückwanderung her sephardischen Juden nach Spanien ist in weitem Umfang von ökonomischen und anderen Erwägungen delikater Natur abhängig, und es scheint, was immer in Zukunft geschehen mag, für eine Masseneinwanderung nach Spanien geringe Aussichten zu geben. Das Problem ist allerdings eines von vielen, die jetzt Gegenstand der Untersuchung durch die spanische Regierung sind. Zweite Sitzung Nach kurzein gemeinsamen Lunch nahmen am Sonntag Nachmittag die Verhandlungen unter Leitung von Rechtsanwalt Stern-Berlin ihren Fortgang. Das erste Referat hielt Rabbi Israel Mattuck von der Liberal Jewish Synagogue London: „Der jüdische Begriff der Frömmigkeit." Wir müssen uns begnügen mit einer kürzen Aussprache über die Entwicklung und den Wandel in dem jüdischen Begriff 'der Frömmigkeit, wie er durch, die besonderen Lehren des Liberalen Judentums notwendig wurde. Das Wesenselement bleibt das gleiche — das Gefühl oder die Verwirklichung einer persönlichen Beziehung zu Gott — trotzdem sich die Voraussetzung dieser Gedankenbeziehung für viele gewandelt hat, entsprechend der Entwicklung ihrer Auslassung von Gott. Auch die ersten Ableitungen bleiben die gleicher: — Glaube, Zuversicht, Demut — vielleicht im Inhalt etwas gewandelt durch die Ablehnung des Dogmatismus und durch die Entwicklung in der Auffassung vom Begriff! des persönlichen Gottes. Tie besondere 'Haltung des Liberalen Judentums zum Gesetz erfordert eine grundsätzlich andere Auffassung des traditionellen Begriffs der Frömmigkeit. Das Gesetz war im Polizewizepräfidenk Dr. Bernhard Weiß 50 Jahre alt Wie wir nach Redaktionsfchlutz erfahren, rollendtt der Berliner PokizeiciMrafident Tt. Bernhard Weiß, eines der eifrigsten und tätigsten Mitglieder des liberalen Judentums, am Mittwoch, den Z0. Juli, sein 50. Lebensjahr. Wir werden in der nächsten Woche noch eine ausführliche Würdigung reröffentlichen. orthodoxen Judentum der Weg, sich Gott zu nahen, die Verwirklichung der Beziehung zwischen dem einzelnen Juden und Gott, der Führer zum Dienst! an Gott: es wurde als die vollkommene Offenbarung Gottes ausgesaßt. Unser Begriff der Propheten in älter als das Gesetze (Thora), und wird durch eine verschiedene Bewertung der sittlichen und zeremonialen Grundlagen des Gottes-Dienstes charakterisiert. Das liberale Judentum räumt demgemäß der Sittlichkeit, bei Ausübung der Frömmigkeit, den ersten Platz, ein. Im pharisäischen Judentum war das prophetische Element nicht verloren gegangen, wenn auch mit priesterlichen Elementen verknüpft; eine eifervolle Sittenreinheit war die besondere Eigenschaft oer Frommen (siehe Büchler: Tvpes os Palestinian piety), aber Gehorsam gegenüber dem Ritualgesetz. wurde allgemein als religiöse Verpflichtung betrachtet, ja es wurde durch die Umstände beinahe zum Hauptelement der jüdischen Frömmigkeit übersteigert. Das Gesetz, gab die Grundlage für diese hohe Einschätzung der Observanz. Das liberale Judentum mag die Beobachtung des Zeremonials durch den einzelnen verschieden bewerten, aber man kann sie keinesfalls als das Wichtigste oder auch! nur als das annähernd Wichtigste in der persönlich«!! Frömmigkeit betrachten. Tie Beziehung z. B. der Speisegesetze zur Frömmigkeit hängt ab von dem Glauben, bafr bi^e Gesetze per können, da seines Wissens "das Edikt von 1492 nie rückgängig geofsenbarte Wille Gottes seien; sodaß also ihre Beobachtung Der verlaus der liberalen Weltkonserenz (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) „L'schem schamajim" geschieht. Ais Erziehungsmittel wird ihr Wen manchmal aufgehoben durch! ihre Vernunftwiorigteit, und sie sind unnötig, weil wesentlichere Elemente der Frömmigkeit an ihre Stelle treten. Sittlichkeit, als ein Element der Frömmigkeit, zeichnet sich aus 1. durch Innerlichkeit und 2. durch strengere Normen. 1. Tie Innerlichkeit zeigt den Weg, das gegenwärtige moralische Chaos zu ent.virren. Die rabbinische Lehre vom moralische „Lischma" wird aus die moralische' Verpflichtung angewandt. 2. Tie strengeren Normen machen die Sittlichkeit zu einem Erziehungsmittel, sie bringen den bewußten Gedanken eines höheren Lebens und verpflichten uns zu dem in geistiger Kultur uno individuellem Leben notwendigen Opfer. Für einige ist der soziale Tienst Betätigung der Frömmigkeit — aber für alle ist ein Interesse an sozialen Fragen unausweichliche religiöse Pflicht. Das liberale Judentum hat die Aufgabe, eine Lehre herauszuarbeitcn über die neuen Pflichten unter den neuen Bedingungen des jüdischen Lebens, die, als Bestandteil der heutigen Auffassung von jüdischer Frömmistteit, den einzelnen Juden obliegen. Inwieweit ist! das Gesetz, im einzelnen Richtschnur zu moralischer Verpflichtung? Im allgemeinen stellt es den Grundsatz, auf. daß die sittlichen Verpflichtungen, wie sie von oem Gewissen der Besten anerkannt werden, von Gott geofsenbart sind, und daß, der Unterschied zwischen Recht und Unrecht nicht aus den Launen oder Modestcömungen der Menschen stammt, sondern im Wesen Gottes begründet ist. Ter Versuch einer vittständigen Analyse des jüdischen Frömmigkeitsbegriffes würde vor allem die Aufmerksamkeit aus das Gebet lenken, die charakteristische und direkte Betätigung des Gefühls einer Beziehung zu Gott. Ter Begriff des Gebets wandelt sich, mit der Auffassung von Gott. Das Gebet als Hingabe an Gott ist ein Akt des GeMls, des Willens und des Intellekts. Der öffentliche Gottesdienst steht in Beziehung zur persönlichen Frömmigkeit, sofern er dem Gebete dient. Andere Werte des öffentlichen Gottesdienstes sind Gemeinschaftswerte, die zuweilen in Widerspruch stehen mit der Kraft, persönliche Frömmigkeit zu fördern. Ter Konflikt zwischen Individuum und Gemeinde i>sti ein neues Element im modernen jüdischen Leben. Wo es sich um Gebet handelt, muß das liberale Judentum voni seiner hohen Einschätzung persönlicher Frömmigkeit sich leiten lassen. Lernen", 'als ein Element persönlicher Frömmigkeit, kam in die jüdische Gedankenwelt dadurch!, daß! der Jüjde dem Gesetz, seine Aufmerksamkeit zuwandte. Für das liberale Judentum hat alles Wissen Offenbarungswert. Für die Vervollkommnung der Persönlichkeit im Glauben und zur Vermeidung oer moralischen Gefahr, die übertriebenem Gefühlsüberschwang entspringt. ifi' die Vergeistigung der Frömmigkeit von Wichtigkeit. Vergleiche hierzu die heutigen Chassidim. Tementsprechend mußte die Auffassung der Frömmigkeit danach streben, das Rationale und das Mystische zu vereinen. Alles in allem gibt es also zwei besondere und unmittelbare Ausdrucksfoimen der Frömmigkeit: Gebet und „Lernen". Tie Heiligung des Lebens wird im allgemeinen nicht dadurch ausgedrückt, daß. man rituelle Zeremonien bei jeder Gelegenheit aüshäuft, sondern daß. man jede Gelegenheit benutzt als ein Mittel, um das Ideal der „imitativ dei" zum Ausdruck zu bringen, indem man die Moral verinnerlicht und ihr als Erziehungsmittel das Opfer hinzusÄgt. Tie Hei-