Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 10 (1930)
- Issue
- 27 (2.7.1930)
- Date
- 1930-07-02
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Zum 75'Iiihrigeu Zubilaum der Mannheimer Hanpl-Symgoge B. Rosenthal (Mannheim). Am 29. Jnni sind 75 Jahre verflossen, seitdem die Mannheimer Hauptsynagoge eingeweiht wurde. Die Erstellung dieses Baues, die ihr vorangehenden und sie begleitenden Auseiimndersetzungen und Kämpfe zwischen liberaler und orthodoxer Auffassung bilden einen Markstein in der Geschichte der jüdischen Reformbewegung. Es dürfte deshalb angebracht sein, auch an dieser Stelle dieses für die Entwicklung des jüdisch-liberalen Gedankens bedeutungsvollen Ereignisses zu gedenke::: Eigentlich ist es ein Doppeljubelfest, das die Mannheimer Judenschaft feiern darf. Neben dem 75 jährigen Bestehen des Synagogengebäudes kann auch in diesem Jahre der Tag begangen werden, an dem vor 260 Jahren das erste jüdische Gotteshaus auf dem gleichen Platze eingeweiht wurde. Wenige jüdische Gemeinden Deutschlands sind in der Lage, Nachweisen zu können, daß sich ihre Glieder schon so lange bald in der zehnten Generation — an derselben Stelle zum Gebete vereinigen. Dieses erste, 1670 erbaute Gotteshaus bestand aber keine 20 Jahre. Mit der Zerstörung der Stadt durch Melac (1689) sank auch die „artig wohlgebaute Syna-- wie Liselotte von der Pfalz sic in einem Briefe bezeichnet hatte, in Asche. Als die in die verheerte Heimat zurückgekehrte Bevölkerung in den letzten Jahren des 17. Jahrhunderts mit dem Wiederaufbau der Stadt begann, ließ die Jndenschast auf der alten Stelle „wieder" ihr Gotteshaus erstehen. Der pfälzische Kurfürst Johann Wilhelm hatte befohlen, .,oaß man mit Aufnahme der Juden nicht also faul sein soll". So entstand zu Beginn des 18. Jahrhunderts in Mannheim eine starke Judengemeinde. Einzelne ihrer Glieder waren, dank ihrer verwandtschaftlichen und geschäftlichen Beziehungen^ zu seu Wiener Oppenheimer und Wertheimer, während des spanischen Erbfolgekrieges zu großem Reichtum gelangt. So sie! es der Gemeinde nicht schwer, die 6000 fl. betragenden Bau kosten, eine für die damaligen Verhältnisse hohe ^umnre, aus zubringen. Um die Mitte des 18. Jahrhunderts wohnten in der Stadt über 250 schutzberechtigte und privilegierte Judenfamilien, die etwa ein Achtel der Gesamtbevölkcrung ansmachten. Mehrfache Erweiterungen des Synagogengebäuoes trugen diesem Wachstum Rechnung. Als die Stadt 1803 mitsamt bei: meisten rechtsrheinischen Gebieten der Pfalz an die Dynastie der Zähringer überging und infolge der für die damaligen Zeitverhältnisse weitherzigen Judenpolitik des erster: badischen Großhcrzogs Karl Friedrich die Mannheimer Ju- -aengemeinde sich noch mehr vergrößerte, rvar der Raum der Synagoge nicht mehr ausreichend. Zu diesem Platzmangel gesellte sich noch ein Wandel der religiösen Auffassung bei der Mehrheit der jüdischen Be Dölkerung. Die geänderte religiöse Einstellung drängte ganz besonders zu einer Umgestaltung des öffentlichen Gottesdienstes, für den das bisherige Gotteshaus keinen geeigneten Rahmen mehr abgab. Später als nördlich des Mains, erst im dritten Jahrzehnte des 19. Jahrhunderts, machte sich die religiöse Reform, die sich früher nur schüchtern zu zeigen gewagt hatte, mit Nachdruck geltend. Namentlich war es der Gründer und Leiter der jüdischen Volksschule, Dr.'Simon Wolfs, zuvor Prediger des Karlsruher Tempelvereins, der religiöse Aufklärung unter der reiferen Jugend verbreitete und dieser Mission bis zu seinem Lebensende (1860) mit Begeisterung und Eifer oblag. In dem Klausrabbiner Hayum Wagner (heute wäre so etwas undenkbar!) hatte er einen rührigen Mitarbeiter gefunden, so daß bis um die Mitte des Jahrhunderts die Zahl ihrer Anhänger, die ganz besonders aus der geistigen und besitzenden Oberschicht der Gemeinde hervorgegangen waren, stetig zunahm. An eine grundlegende Umgestaltung des Gottesdienstes war vorerst aber nicht zu denken. Während der kurpfälzischen Zeit hatte die Mannheimer Judenschaft eine weitgehende Autonomie besessen und konnte ihre Angelegenheiten ganz nach ihren Bedürfnissen regeln. Sie brauchte sich dabei nicht einmal nach der übrigen pfälzischen (La:ü)-)Judenschaft zu richten. Diese Selbständigkeit hatte aber mit dem Uebergang an Baden auf gehört. Nun waren die Mannheimer Jud en ein Teil der von Karl Friedrich geschaffenen jüdischen Landeskirche geworden und unterstanden dem durch das Organisationsedikt von 1809 ins Leben gerufenen Großherzoglichen Oberrate der Israeliten. Und diese Behörde, bei der sich in kurzer Zeit ein straff-zentralistischer mit bürokratischen Allüren verbundener Verwaltungsstil berausgebildet hatte, war nicht willens, etwaigen Mannheimer Sonderwünschcn entgegenzukommen, umsoweniger, als die damalige Ober ratsmehr heit für Reformen wenig Verständnis zeigte. Auf Anregung des an der Spitze des Oberrats stehenden nichtjüdischen RegiernngSkommissars wurde zwar 1821 eine sog. Reformverordnung verkündigt, die damals in allen jüdischen Kreisen größtes Aufsehen erregte, die sich aber hinsichtlich des Gottesdienstes lediglich daraus beschränkte, althergebrachte Mißstünde und Auswüchse zu beseitigen. Die vermeintlichen Neuerungen waren so zahm, daß man sie zum größten Teil heute auch in der orthodoxesten Synagoge als etwas Selbstverständliches ansieht. Mit den oom Zentralismus ausgehenden Hemmungen verbindet: sich örtliche Widerstände. Diese gingen ganz besonders vom Mannheimer Stadtrabbiner Herfch, Tranb aus, der sich jeder durchgreifenden Umgmaltung des Gottesdienstes entgegenstellte und seiner konservativen Einstellung auch als Konserenzrabbiner (geistliches Mitglied des Oberrats) Geltung zu verschaffen wußte. Ern nachseinem Tode (1819) biKien die Reformer, Die jetzt die Mehrheit tu der Gemeinde bildeten, die Zeit zur Verwirklichung ihrer Pläne für gekommen, obwohl die politische Konstellation keineswegs günstig war. Die nach den Ausständen von 1848-19 einsetzeude Reaktion sah auch jn religiösem Rejormeiser staatsgefährliche Umtriebe. Schon vor der Revolution waren ans den einzelnen Reihen „die religiös Neuerungssüchtigcn auch als . eine in politischer Hinsicht gefährliche Partei" der Regierung in empfehlende Erinnerung gebracht werden. j Ter Raummangel war in der Mannheimer Synagoge, obtvohl 1816 nochmals Umbauten vorgenommen wurden, unerträglich geworden und zwangen zum Neubau. Deshalb wurde 1852 das alte Gebäude niedergerissen und mit dem Ban der dritten Synagoge aus dieser Stelle begonnen. Nun wollte der Synagogenrat im Einverständnis mit der überwiegenden Mehrheit der Gemcindemitglieder den Orgelgottesdienst! im neuen Gotteshaus einjühren und ersuchte den Obcrrat um Billigung dieser Maßnahme. Rabbinatsverweser Lindmann hatte diesem Ersuchen eine Denkschrift beigegeben, in der er nachwies, daß der Gebrauch der Orgel beim Gottesdienste religionsgeschlich erlaubt, sogar das Spielen daraus an Sabbaten und Feiertagen durch Israeliten zulässig sei. Zur Begutachtung dieser Angelegenheit betraute der Oberrat die Konserenzrabbiner. Der' gemäßigte Fürst (Heidelberg) kam zu dem Ergebnis, der Einführung der Orgel in den israelitische:: Gottesdienst stehe lein religiöses Hindernis im Wege, sie fer sogar zur Weckung und Hebung der Andacht, sowie zur Erhöhung der Würde des Gottesdienstes ratsam und Meckmäßig. Geismar (Sinsheim) hält die Orgel in der Synagoge, da sie dem christlichen Kultus entnommen sei, mcht für zulässig; eine Verletzung der Reinheit des jüdischen Gottesdienstes verursachte sie jedoch nicht. Der reformfreudige Schott (Randegg) stimmte mit Fürst. Jn seinem ausführlichen Gutachten sagt er u. a.: „Man muß ein für allemal entschieden zurückweisen, daß aus dem Gebiete des Judentums das Bestreben nach Kultusoeredelung aus bloßer Neuerungsfucht oder aus Rationalismus entspringe. Ganz im Gegenteil. Tie Vorschläge zur Kultusoeredelung entspringen den allerpositivsten Religionsgrnndsätzen. aus dem innigst gefühlten Bedürsnifse einer kräftigeren religiösen Erbauung und wollen nur die uralte Würde des jüdischen Gottesdienstes wiederhcrstellen." Der Mannheimer israelitischen Gemeinde dürfe man daher aus voller Seele Glück dazu wünschen, daß sie im neuen Gotteshause den Gottesdienst durch würdige Synagogenmusik ergreifender und eittdrucksvoller zu gestalten suche. Sie verdiene daher, vom Oberrat in diesem schönen Streben gefördert und ermuntert zu werden. Tie politischen Verhältnisse und die Zusammensetzung' des Oberrats bemerkten, oaß dieser nur sehr zaghaft und behutsam der Orgelsrage näher trat. Dazu kam noch, daß von Mannheim selbst Widerstand ausging. Eine Anzahl Mitglieder der israelitischen Gemeinde wandte sich 1853 direkt an das Ministerium, es möge die Einführung der Orges untersagen. Ta die Petenten den Gottesdienst' in der Klaussvnogoge besuchten, tonnten sie einen Gewissenszwang nicht geltend machen. Hingegen verlangten sie, daß, da jedes Gemcindemitglied zu den Kosten des Neubaues beitragen müsse, auch jedes berechtigt sei, dem Gottesdienste in der neuen Synagoge ohne Bedenken beiwohnen zu können. Ter Oberrat, dem dieses Gesuch zur Aeuß.rung zugiug, wies ans die Gutachten oer Konsercnzrabbmcr .hin und betonte, daß bereits in anderen Synagogen die Orgel erngesührt sei. Eine Ablehnung müsse eine Spaltung der Mannheimer Gemeinde herbeisühren, deren Mehrheit sich trennen und einen Gottesdienst, nach eigenem Bedürsnifse einrichäen würde. Das Ministerium ließ die Angelegenheit fast zwei Jahre unerledigt. Erst 1855 überließ es >dem Oberrate, „das Begehren des Spnagogenrats zu Mannheim nach seiner Kompetenz zu erledigen." Diesen! ward nun der Bescheid, „dak matt vom religionsgesejkichen Standpunkte aus gegen die beabsichtigte Einführung der Orgel nichts 51t erinnern Hobe, daß man jedoch wünschen müsse, daß von dieser neuen Einrichtung nur eia solcker Gebrauch gemacht werde, daß hicrdum'. ein etwaiger Zwiespalt unter den dortigen israelitischen Gemein.dcmitglieoern vermieden werde." Der Bau der neuen Synagoge war mittlerweile beendet worden. Schon 1851 hatte der Prinzregcnt und nachmalige Großherzog Friedrich den Neubau heftctftigl. Die Gemeinde hatte leine Kosten gespart, um das Gotteshaus innerlich und äußerlich würdig auszustatten. Jn einfachen Formen gehalten, bildet der Bau heute noch eine Sehenswürdigkeit der Stadt, der durch die Gediegenheit des Materials, d-cssen schlichte, aber doch edle Verarbeitung wohltuend witit und den Beter in feierliche Stimmung versetzen Hilst. Ein Teil der. Innenausstattung (Orgel, Kanzel, Leuchter, Vorhänge, Decken, Thoramäntel u. a.) waren freiwillige Schenkungen. Hierbei hatten sich ganz besonders die Familien Ladenburg und Hohenems er ausgezeichnet. Am 29. und 30. Juni 1855 tonnte endlich das Haus unter Orgelklang feierlich eingeweiht werden. Am Tage vorher beschenkte der Synagogenrat die jüdischen Armer: und ließ, den evangelischen und katholischen je 300 fl. überweisen. Die Weiherede hielt der neuernannte Stadtrabbinec Moses Präger (Sohn des Bruchsaler Rabbiners Elias Präger). Jn ihm hatte die Geme:ndc einen des neuen Gotteshauses würdigen Seelsorger erholten, der mit hohen Gaben des Geistes und Gemütes ausgestattet war. 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