Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 10 (1930)
- Issue
- 15 (9.4.1930)
- Date
- 1930-04-09
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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10. Zahrgaug Hummer 15 Beilage 9. Upr»1SZ0 Bann kommt das neue prentzlsche Zndengefetz? Bon Rechtsanwalt T-r. Walter Breslauer. Mit dieser Frage, die sich jeder, der am Leben der jüdischen Gemeinden interessiert ist, immer wieder vorlegt, hatte sich auch der letzte Vetbandstag wieder zu beschäftigen. Tie Verhandlungen über diesen Punkt der Tagesordnung fanden jedoch am Abend des zweiten Tages vor einem bereits vollkommen erschöpften und stark geleerten Haufe statt und die Liberale Fraktion begnügte sich daher auf Ausführungen, die der Redner der Boltspartei, Herr Tw. Sandler, zu diesem Thema machte, in der Debatte nicht weiter zu antworten, vielmehr lediglich einen Antrag vorzulegen, dessen Inhalt für sich selbst sprach, und der dann auchj, lediglich gegen die Stimmen der Boltspartei, ohne weiteres zum Beschluß erhoben wurde. Ter Beschluß des Verbandstages sei im Folgcnoen noch nachträglich kurz begründet. Er lautet wie folgt: „Tic Schaffung des neuen Judenrechts erscheint dem Verbandstag nach wie vor dringendstes Gebot. Der Berbandstag ersucht den Rat, um umgehende Portegung eines Ministeriumentwurses an den Landtag hinzuwirken. Der Berbandstag verweist aus seine Beschlüsse vom 26. März 1928." Ta dem Leser nicht zngemutet werden kann, den Gang der ganzen Angelegenheit im Gedächtnis zu haben, sei der Hergang in Kürze wiederholt. Der Berbandstag des Jahres 1927 hatte mit den Stimnien der Liberalen und eines Teils der Konservativen einen Entwurf für das neu zu schaffende Judengesetz verabschiedet. Tie überstimmten Teile des Verbandstages, insbesondere die Volkspartei, hatten diesem Entwurf heftige Fehde angesagt. Aus der Tagung des folgenden Jahres, 1928, war dann eine Einigung der Parteien zustandegelommen. Der auf Grund dieser Einigung in einzelnen Punkten abgeänderte, nunmehr durch j'aft1 einhelligen Beschluß gebilligte Entwurf ist dem Ministerium vorgelegt worden, nachdem die Bemühungen auch mit der im Landesverband nicht vertretenen Trennungs-Orthodoxie (Halbem,ädter Verband) zu einer Einigung zu gelangen, ohne Erfolg geblieben waren. Tie Konzessionen, die die Liberalen im Kompromiß des Jahres 1928 gemacht haben, bezogen sich insbesondere darauf, daß der Austritt jüdischer Gemeindemitglieder aus der jüdischen Gemeinde und der Austritt von Gemeinden aus einem der bestehenden Landesverbände im Interesse der Gemeinden und Landesverbände erschwert werden sollte, und zwar derart, daß im Interesse der Währung der Gewissensfreiheit und des Schutzes gegen Bergewrltigung der Austritt, entgegen den ursprünglichen Wünschen oer Boltspartei, unter gewissen Modalitäten möglich blieb. Es würde zu weit führen, hier die Einzelheiten nochmals zu erörtern. Tas Ministerium hat sich bisher nicht entschließen tonnen, oenr Landtag einen dem Entwurf des Landesverbandes entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Tie Bedenken, die der Referent des Ministeriums noch kurz vor dem diesjährigen Berbandstag erhoben hat, beziehen sich bemerkenswerter Weife in ihren wesentlichen Punkten gerade auf die Kompromißlösungen des Jahwes 1928. Es hat sich ergeben, daß ohne den Widerstand, dev insbesondere von der Jüdischen Volksparter dem Entwurj von 1927 entgegengesetzt worden ist und dem man 1928 im Interesse der Einigkeit des preußischen Judentums Rechnung getragen hat, das neue Judengesetz aus oer Grundlage der Beschlüsse von 1927 vermutlich, schon Gesetz sein würde. Tiefe für uns Liberale besonders unerfreuliche Situation hätte leicht zu dem Wunsche Anlaß geben können, vom Kompromiß abzngehen und zu dem Standpunkt von 1927 zurückzükehren. Tie liberale Fraktion hat sich jedoch aus den Standpunkt gestellt, daß eine derartige Stellungnahme, nachdem einmal das Kompromiß, geschlossen war, nicht loyal fein würde, daß vielmehr auch weiterhin versucht werden müsse, ein Gesetz durchzusetzen, dessen Inhalt dem Kompromiß entspricht. Sie hat in Konsequenz dieses Standpunktes in ihrem vom Berbandstag angenommenen Antrag ausdrücklich aus die Beschlüsse vom März 1928 hingewiesen. Nur darf bei der Art und Weise der Verfolgung dieses Zieles nicht außer Acht gelassen werden, daß Taktiken vermieden werden müssen, die geeignet sind, das ganze Reformwerk weiter zu verzögern. Wenn oer Landesverband dem Ministerium gegenüber aus dein Standpunkt beharren würde, daß er nur die Einreichung eines Gesetzentwurfes an den Landtag wünsche, wenn der Entwurf sich mit dem Kompromiß-Entwurf von 1928 deckt und dieser Standpunkt ist von der Boltspartei vertreten worden so wäre mit Sicherheit vorauszusehen, daß die ganze Reform zum Schaden der jüdischen Gemeinden überhaupt versandet. Fordert man aber, wie es durch den Beschluß vom 31. März 1930 geschehen ist dqs Ministerium auf, die Sache unter allen Umständen zw fördern und dem Landtage einen Gesetzentwurf vorzulegen (mag derselbe auch die Bedenken des Ministeriums berücksichtigen) und gelingt es, das Ministerium hierzu zu veranlassen, was bei der grundsätzlich einer Reform geneigten Stellung der staatlichen Instanzen möglich, sein müßte, so ist man ein erhebliches Stück weiter gekommen. Tas preußische Unterrichts-Ministerium hat im letzten Jahre bas Verhältnis des Staates zur katholischen Kirche neu geregelt: es ist dabei, das Verhältnis des Staates zur evangelischen Kirche durch die Gesetzgebung ebenfalls neu festzulegen. Es rann grundsätzlich der jüdischen Glaubensgemeinschaft, deren Verhältnisse sich nach einem mehr als 80 Jahre alten Recht regeln, das Gleiche nicht versagen. Komm! ein Gesetzentwurf zum Landtag, so wird der Landesverband dem Landtag gegenüber diejenigen Gesichtspunkte, die zum Kompromiß von 1928 geführt haben, und seinen eigenen Entwurf in der geeigneten Weise zu vertreten haben. Tabei ist insbesondere zu berücksichtigen, daß die Bedenken des Ministeriums zum wesentlichen Teil nicht sowohl politischer, als rein rechtlicher Natur find. Es ist auch garnicht zu leugnen, daß vom rein rechtlichen Standpunkt manchen dieser Bedenken die Berechtigung schwer zu versagen ist Der Preußische Landesverband steht auf dem Standpunkt, daß der jüdischen Glaubensgemeinschaft durch Artikel 137 der Reichsversassung das Recht der Selbstverwaltung, der Autonomie, gewährleistet ist. Der Gesetzentwurf des Landesverbandes aber wünscht durch Staatsgesetz aus praktischen und politischen Erwägungen mancherlei Regelungen zu treffen, die mit diesem Grundsatz der Autonomie kaum zu vereinen sind. Es kann angenommen werden, daß beim Landtag, einer politischen Körperschaft, die praktischen und politischen Erwägungen in erster Reihe stehen werden, und daß das Ministerium Wünsche, die, vom Landesverband an den Landtag gebracht, von oiesent ausgenommen werden, trotz rechtlicher Bedenken sich nicht versagen würde. Der Gang einer Entwicklung, die von mancherlei Faktoren bestimmt wiro, läßt sich selbstverständlich! nicht Voraussagen. Ta die Politik aber die Kunst des Erreichbaren ist, so erscheint im Interesse der endlichen Durchführung der Reform oer von der Liberalen Fraktion vorgeschlagene und vom Verbanostag akzeptierte Weg der allein Mögliche. Mit der Jüdischen Boltspartei wird aber in diesem Zusammenhang noch ein ernsthaftes Wort zu sprechen sein. Trotz oer von den Liberalen bekundeten und in ihrem Anträge sestgelegteu absoluten loyalen Haltung zum Kompromiß, hat sich der Vertreter der Boltspartei nicht versagen können, seine Ausführungen mit Angriffen gegen die Liberalen zu durchsetzen. Anlaß dazu gab ihm einmal ein Erlast den der Unterrichtsminister unter dem 14. August 1929 veröffentlicht hat. In diesen! Erlaß hat der Minister, im Einverständnis mit den Ministern des Innern und der Justiz, die Oberpcäsidenten ermächtigt, Statutenänderungen durch die das Frauenwahlrecht eingeführt wird, die staatliche Genehmigung zu erteilen, desgleichen Beschlüsse, durch die das Ansländerwahlrecht beschränkt wird. Daß dieser Beschluß der Rechtslage gerecht wird und gerade dem rechtlichen Standpunkt, den der Landesverband zum Artikel 137 der Reichsversassung einnimmt, entspricht, kann nicht zweifelhaft sein. Das ist auch von dem Führer der Jüdischen Botkspartei und Vizepräsidenten des Landesverbandstagcs. Herrn Tr. Kollenscher, in einem Artikel vom 12 Uhr vorbei und noch so viel zu erledigen. Orba - Bitter besänftigt den knurrenden Magen, regt zur Arbeit an und erquickt köstlich. Xi 1 HOCHFEIN BITTER 16. März 1930 in der „Jüdischen Welt" ausdrücklich anerkannt worden. Politisch war oer Erlaß, soweit er sich; auf das Frauenwahlrecht bezieht, angesichts der unerhörten Schwierigkeiten die diesem heutzutage selbstverständlichen und auch, von namhaften Autoritäten der rabbinischen Orthodoxie anerkannten Prinzip von einzelnen Teilen der Orthodoxen immer noch gemacht werden, unbedingt erforderlich. Dagegen steht der zweite Teil des Erlasses, der sich auf das Auskänderwahlrocht bezieht, im Widerspruch zu dem Standpunkt, der im Kompromiß, der Landesverbandsparteien angenommen worden ist. Die liberale Fraktion des Landesverbandes sowohl wie die „Vereinigung für das liberale Judentum" steht diesem Teil des Erlasses vollkommen fern. Es ist nicht einmal möglich gewesen sestzustellen, welche Personen etwa diesen Erlaß, herbeigeführt haben, ob es sich um Mitglieder der liberalen Organisation oder überhaupt um Liberale gehandelt hat. Unterstellungen, die diesbezüglich von volksparteilicher Seite gegen die Liberalen gerichtet werden, müssen daher entschieden zurückgewiesen werden. Dabei ist aber noch ein Weiteres zu beachten. Das Kompromiß vom Jahre 1928 gibt nicht etwa jedem, der in eine jüdische Gemeinde zuwandert, sogleich das Wahlrecht, läßt vielmehr eine Karenzzeit von nicht mehr als zwei Jahren zu. Wenn die Liberalen sich ihrerseits an das «Objektive" Berichterstattung Bei der letzten Tagung des Preußischen Landesverbandes führte, wie wir bereits berichteten, der der Volkspartei angehörende ostjüdischc Führer Benzion Fett gegenüber den Liberalen aus, „wir werden es nicht dazu kommen lassen, daß Sie die jüdische Gemeinde zu einer Religionsgemeinde degradieren". Diese Aeußerung ist natürlich den Zionisten selbst unangenehm, und so bemühen, sie sich um eine Umbiegung des Gesagten. Die Jüdische Rundschau mildert den Satz durch das kleine Einschiebsel „rein" und gibt ihn dann in folgender Form wieder: „Wir werden es nicht dazu kommen lassen, daß die Gemeinde zu einer rein religiösen Institution degradiert wird." Die angeblich neutrale „Jüdische Telegraphen-Agentur" (J.T.A.) ist noch konsequenter in ihrem Vorgehen. Dort heißt es: Redner schließt: „Wir werden es nicht dulden, daß die jüdische Gemeinde zu einer rein religiösen Gemeinschaft zurück ge schraubt wird." Das ist besonders interessant noch deshalb, weil der Korrespondent der J.T.A. selbst den Satz noch in der unkorrigierten Fassung an die J.T.A.- Redaküon weilergegeben hat. ft'1» f § m 1 iw I TfaupjfahrtfynFfbm# Erlesene Tabake, moderne Organisation undhohe Sorgialtbei allen Phasen der Herstellung ergeben die Qualität und Preiswürdigkeit unserer Zigarren. ♦ Die abgebildelen Marken gehören zu den meislgerauditen Zigarren ihrer Preisklasse. LOESER L Zentrale: Berlin W 35, Potsdamer Str. 24-25