Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 10 (1930)
- Issue
- 11 (12.3.1930)
- Date
- 1930-03-12
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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10. Zahrgavg Nummer 11 Beilage 12. März 1SZ0 ssüt>flchÄemÜ3eÄiV Gemeindehäuser Die Forderung nach Gemeinde- und Jugendheimen ist solche Selbstverständlichkeit,. daß sie einer Begründung nicht mehr bedarf. Es gibt niemand, weder in den Parteien noch in dm Gemeindebehörden, der es wagen könnte oder wagen wollte, die Notwendigkeit zu leugnen. Mer bisher blieb es nur bei schönen Wortm. Es ist gewiß sehr eindrucksvoll, wenn in einer großen Versammlung Vorstand und Repräsentanten sich einmütig zur Idee der Jugendheime bekennen. Aber diese Reden hören wir seit Jahren, ohne daß irgend eine nmnenswerte Tat darauf gefolgt wäre. Immer wird vom Mangel an Mitteln, wird von „dringenderen Aufgaben" gesprochen. Gibt es dringmdere Aufgaben als die Schaffung von Zmtrm für Gemeinde und Jugend?! Hie und da haben sich die Bezirke selbst geholfen und mit Gemeindegeldern tmre Wohnungen gemietet und hergerichtet. Wie stark der Wunsch der Jugend nach einem Heim, wie notwendig ein solches Zentrum für das Gemeindelebm im Bezirk ist, das beweist die ständige Inanspruchnahme der meist unzureichenden und ungeeignetm Räume durch die Jugendverbände, durch jüdische Vereine aller Art. Darum fordern wir würdige, ausreichende Heime! Und das ist mit geringen Opfern zu erreichen, wmn man will. In verschiedenm Teilen der Stadt sind Gemeindehäuser, die noch immer Wohnungen für einige wenige Beamte enthalten. Heute ist es doch nicht mchr unmöglich, eine Wohnung zu erwerben, und was jedem Bürger möglich ist, wird ja wohl auch für die Beamten sich tun lassen. Die Kostenvergütung durch die Gemeinde wäre eine einmalige Aufwendung, die gering ist im Vergleich zu den ständigen Mieten in dm Bezirkm. Der Bau der Synagoge Prinzregentenstraße steht vor der Vollendung. Wie oft schon haben wir gefragt, was mit dem Vorderhaus geschehen soll, ob dies Haus, wie wir es wieder und wieder verlangen, ein Gemeindehaus im wahrm Sinne des Wortes wird. Noch nie haben wir eine klare und gerade Antwort erhalten. Soll zu dem alten Unrecht neues hinzngefügt werdm? Wo ein Witte ist, ist ein Weg! Bei der Synagoge Münchmer Straße sind ausgezeichnete Ncbenräume für die Gemeindejugend und die Gemeindemitglieder, für die Wohlfahrtsküche, für das Wohlfahrtsamt geschaffen. Also es geht, und es geht sogar gut. Darum fordern wir eindringlich: Gebt endlich die Gemeindehäuser frei für die Gemeinde- und Jugendheime. Bertha F a l k e n b e r g. Umschau Altersversicherung des Jüdischen Frauenbundes. Der Jüdische Frauenbund bittet uns um Veröffmtlichung nachfolgender Ausführungen: Der Jüdische Frauenbund hat, einer wiederholt gegebenen Anregung folgend, mit dem Phönix für sich und die ihm angeschtossenen Organisationm einen besonders günstigm und empfehlenswerten Beamtinnm-Versicherungsvertrag abgeschlossen. Es handelt sich, da die Beamtinnen größtenteils alleinstehende Fraum sind, um eine Altersversorgung in Form einer Versicherung für dm Erlebensfall. Hierbei sind drei Kombinationen vorgesehen: 1. Reine Erlebensfallversichernng mit Auszahlung der vollm Versicherungssumme bei Fälligkeit und ohne Rückgewähr von Prämim, falls der Fälligkeitstermin nicht erlebt wird. 2. Reine Erlebensfallversichernng einschließlich Prämienbefreiung im Jnvaliditatsfalle. Bei Eintritt von Invalidität hört die Prämienzahlung ganz oder teilweise, je nach dem Grad der Invalidität, auf. Der Eintritt der Invalidität, resp. der Grad derselben, wird durch eine ärztliche Kommission, die ans einem Vertrauensarzt des Jüdischen Frauenbundes, einem Vertraumsarzt des Phönix und einem von beidm Parteien erwähltm Obmann besteht, festgestellt. Es ist gleichgültig, ob die Invalidität infolge eines Unfalls, oder eines geistigen öder körperlichen Leidens emtritt. 3. Reine Erlebensfallversicherung erweitert durch Jnvaliditätsversicherung. Hierbei ist eine jährliche Invalidenrente in Höhe von 10 °/o der Versicherungssumme vorgesehen. Selbstverständlich fällt auch hier die Prämienbezahlung bei voller Invalidität sott, oder ermäßigt sich je nach dem Grad der Invalidität. Trotz Zahlung der Invalidenrmte wird bei Fälligkeit im Erlebensfälle die volle Berficherungssumme ausbezahlt. Der Jüdische Frauenbund, resp. die ihm angeschlossmm Organisationen, haben sich verpflichtet, für jede auf Grund dieses Sondervertrages abgeschlossene Beamtenversicherung einen Teil der Prämie selbst zu zahlm und hierdurch eine besonders niedrige Prämienber«hnung erreicht. Die Tarife für jede der drei Kombinationm sind durch dm Jüdischen Fraumbund erhältlich. Selbstverständlich könnm auch andere Versicherungskombinationen, z. B. für bestimmte Bersicherungsdauer usw., in Betracht kommen. Auf diesbezügliche Anfragen, bei denm stets Geburtsdatum und gewünschte Dauer anzugebm ist, wird gern Auskunft gegebm. Kombination 2 und 3 bedingt vorherige ärztliche Untersuchung und Feststellung eines einwandfreien gesundheitlichen Zustandes. Trotz der niedrigm Prämie sind die Bersichertm am Gewinn der LÄmsversicherungsgesellschast beteiligt, in Form von Zinsdividende, beginnend nach 4 Versicherungsjahren, die zur succeffiven Verbilligung' der Prämie verwendet wird. Die Prämie wird also mit dm Jahrm ständig niedriger, so daß die Beamtin in vorgerücktm Jahren bei Verminderung ihrer Arbeitskraft durch niedrigere Prämienzahlung entlastet ist. Der Jüdische Frauenbund empfiehlt seinm angeschlossmm Organisationen diese lang erstrebte Altersversorgungsmöglichkeil für seine Angestelltm dringendst. Weitere Anfragm sind an folgende Adresse zu richtm: Berlin: Geschäftsstelle des Jüdischm Frauenbundes E. B., Berlin N. 24, Monbijvuplatz 10, Frau Johanna Meyer-Lövinson, Berlin-Wilmersdorf, Pfalzburger Straße 25. Sprechsaal Breslau: Frau Anna Daniel, Breslau 13, Victoriastraße 62. Frankfurt a. M.: Frl. Else Zedner, Frankfurt a. M., Melemstraße 22. Königsberg i. Pr.: Frau Käte Sluszewer, Königsberg i. Pr., Tiergartenstraße 27 a. Reue Argumente zur Treyfiis-Afföre. Band 13 der Sammlung der diplomatischen Akten des Auswärtigen Amtes enthält einen Bericht des preußischen MilitarAttachees in Paris, Freiherrn von Süßkind, über seine Unterhaltung mit dem seinerzeitigen französischen Kriegsininister Gmeral Gallifet über die Affäre Dreyfus. Es warm damals wenige Tage vor Beginn des zweiten Dreyfus-Prozesses vor dem Kriegsgericht in Rennes. Die französische Regierung, deren Ueberzeugung von der Unschuld des Angeklagten im Gegensatz zur Ueberzeugung des Kriegsgerichtes festftand, versuchte bei den zuständigen deutschen Stellen die Bekanntgabe der Wahrheit zu erwirken. Der französische Ministerpräsident Waldeck Rousseau war sich klar darüber, daß nur offene Auskunft über den Inhalt der deutschen Militärakten und die eidliche Vernehmung der eingeweihten militärischen Persönlichkeiten Deutschlands dem Prozeß eine Wendung geben konnten. Waldeck-Rousseau unternahm zunächst persönliche Schritte. Als diese zu keinem Resultat führten, wagte er einen letzten, fast verzweifelten Schritt: er schickte, mit bestimmten diplomatischen Instruktionen, seinen Kriegsminister, den General Gallifet, vor, der bekanntermaßen die Sympathien ^es deutschen Kaisers genoß. In einer äußerst denkwürdigen Unterredung Gallifets mit Freiherrn von Süßkind machte Gallifet einen hochpolitischen Vorstoß allererster Ordnung, indem er die Hilfe des Kaisers für die Festigung des republikanisch gesinnten Kabinetts gegenüber dem Druck der Nationalisten erbat und in ziemlich unverblümter Weise einen Gegendienst von europäisch-internationalem Charakter in Aussicht stellte. Es war die Zeit der ersten deutschenglischen Entfremdung und zugleich des französisch-mglischen Zwischenfalls von Faschoda. Gallifet bot als Preis für die Wahrheit in der Affäre Dreyfus nicht mehr und nicht weniger an, als ein deutsch-französisches politisches und militärisches Zusammengehen. Der Fortbestand Frankreichs, erllärte General Gallifet, sei in Gefahr. Seine Majestät der Kaiser könne im Interesse des europäischen Gleichgewichts dies nicht wünschen. Käme es einmal zu einein politischen Gegensatz zwischen Deutschland und England, so könnte ein Zusammengehen von Deutschland und Frankreich von Vorteil werden. Seine Bitte um den allerhöchsten Beistand Seiner Majestät zur Aufklärung der Wahrheit trage keinen egoistischen Charakter. Die Person zählt für ihn nicht, nur die Wahrheit. Das „Berliner Tageblatt" bemerkt zu diesem Bericht: Eben hatte Frankreich die ersten Annäherungen an Rußland vollzogen, und damit den Keim der Einkreisungspolitik gelegt. Wie bätten sich die Tinge entwickelt, wenn Deutschland damals auf die französische Anregung eingegangen wäre? Hätte die Einkreisungspolitik sich noch sprengen lassen? Wäre der Weltkrieg vermieden worden? (Jta.) Wissenschaft und biblische Ueberlieferung. Tie Mauern von Jericho sind tatsächlich, wie es die Bibel beschreibt, plötzlich eingestürzt, und zwar deuten alle Anzeichen daraus hin, baf5sich dieses Ereignis während der Belagerung der Stadt durch Josua zugeiragen hat. Diese Entdeckung ist dem Professor Garstang gelungen, der zur Zeit in den Ruinen der biblischen Stadt umfangreiche Ausgrabungen vvrnimmt. Professor Garstang erllärte dem Korrespondenten der United Preß, daß der Einsturz der Mauern anscheinend durch ein Erdbeben erfolgt sei. Genauere Feststellungen darüber könnten erst im weiteren Verlauf der Ausgrabungen erfolgen. Jedenfalls aber sei die Stadt vollkommen niedergebrannt worden, offenbar durch die Truppen Josuas. Professor Garstang hat sogar noch halbverbrannte Getreidevorräte in ihren ursprünglichen Aufbewahrungsräumen auffinden können. Ein äußerst wichtiger Fund besteht in einer Inschrift in archaischem Hebräisch, die wahrscheinlich nähere Angaben über dre Eroberung der Stadt onrch die Israeliten enthalt. Tie Feststellung des genauen Zeitpunktes dieser biblischen Ereignisse, so erllärte der Prosesior, werde auch weiterhin durch die klar erkennbaren Scherbenschichten ermöglicht, die bei den Ausgrabungen zutage getreten seien. Jedenfalls scheint festzustehen, daß die riesigen zusammengestürzten Mauern der Stadt den Bewohnern, die in Friedenszeiten außerhalb der Befestigungen wohnten, im Kriegsfälle als Zuflucht dienen sollten. Auch machte Pros. Garstang die Entdeckung, daß die Bewohner Jerichos in der Bronzezeit vor der Eroberung der Stadt durch die Israeliten ihren Göttern Kinderopfer darbrachten. (Jta.) Für diese Rubrik übernimmt die Schrillleitung lediglich die preßgesetzliche Verantwortung Jüdische Wohlfahrtspflege Zum Auffatz von Eugen Caspary in Nr. 9 vom 26. Februar. Bon Richard Paul Frank, Berlin. Die wahrlich wegweisenden Forderungen von Eugen Easpary verdienen nicht nur als Sorgen eines Führers der jüdischm Wohlfahrtspflege durchgelesen, sondern auch ernstlich durchdacht zu werden. Nur dann besteht Aussicht aus Verwirklichung. Zu diesem Zwecke einige grundsätzliche Bemerkungm und praktische Vorschläge: Heranziehung der Hilfsbedürftige« zur Mitarbeit in der jüdischen Wohlfahrtspflege: Uebrigens nicht eine „sozialistische", sondern eine „soziale" Forderung der Gerechtigkeit, aber auch rein wirtschaftlicher Klugheit. Der immanent jüdische Charakter dieser Idee ist berrtts von Eugm Caspary hervorgehoben worden. Umso bedauerlicher ist es, daß trotz dieser und mancher anderen Übereinstimmung altjüdischer Wohlfahrtstradition und modern sozialpolitischer Fürsorge, die jüdische Wohlfahrtspflege es bisher nicht verstanden hat, die Mitarbeit und dre Selbsthllfe der minderbemittelten und hilfsbedürftigen Kreise zu gewinnen. Zum Mindesten nicht in dem Umfange, wie dies der öffentlichen Fürsorge, z. T. auch der christlichen und Humanitären Wohlfahrtspflege bereits seit über einem Jahrzehnt möglich war. In den behördlichen Wohlfahrts- und Jugendämtern, der Kriegsbeschädigten- und Hinterbliebmenfürsorge, in den Arbeits- und Berufsänttern, den Sonderfürsorgen für Blinde, Gehörlose, Taubstumme, Krüppel, im Bolksbildungsweseninsbesondere aber auch in der Klein- und Sozialrentnerfürsorbe haben die Vertreter der „besürsorgten" Personenkreise Srtz und Stimme. Teils aus Grund reichs- oder landesgesetzlicher Zwangsvorschriften, örtlicher Satzungen oder auch traditionsgemäß. Letzteres insbesondere in kirchlichen Gebilden. Bei den behördlichen Wohlfahrtsstellen haben die Selbsthilfebünde, Gewerkschaften oder die sonst in Betracht kommenden Interessenvertretungen sogar ein direktes Vorschlagsrecht für die in die Ausschüsse zu entsendenden Personen. Oft genug sind diese Vettreter jüdischen Glaubens. Nicht alle Erwartungen haben sich durch diese Neuregelung der Wohlfahrtspraxis erfüllt. Es hat in der ersten Zeit nrcht an unliebsamen Kämpfen gefehlt und auch heute ergeben sich manche Schwierigkeiten. Und doch wird kaum eine der genannten Behörden und Organisationen auf die verantwortliche und gleichberechtigte Mitarbeit aus dem Kreise der Hilfsbedürftigen (oder wenigstens ihrer engeren Urnwelt) verzichten wollen. Dies muß auch in der jüdischen Wohlfahrtspflege der Fall werden. Nicht etwa sei gefordert, daß z. B. der Arbeiter nur von einem Arbeiter, der Ostjude nur von einem Ostjuden, der Kleinrentner, Blinde, Krüppel usw. immer nm von einem Berufs- oder Schicksalsgenossen sürsorgerisch betreut werden soll. Noch weniger ist gemeint, daß diese Mitarbeiter stets die besseren Helfer sein werden. Ganz gewiß nicht! Aber auch nicht etwa deshalb, weil sie allzu parteiisch urteilen. Die Erfahrung beweist im Gegenteil, daß sie nicht selten viel zu strenge Kritiker sind. Natürlich bedürfen auch sie einer sorgfältigen und planmäßigen Schulung. Aber der Rat, die befruchtende und ergänzende Mitarbeit von Personen,, die das Los und die Art der Hilfsbedürfttgen, die Sitten und Anschauungen der einzelnen Notstandsgruppen aus eigenem Erleben kennen und die gleiche Sprache der Notleidenden sprechen, — diese Mitarbeit darf auch in der jüdischen Wohlfahrtspflege nicht fehlen. Ob nun allerdings die von Caspary geplante Hinzuziehung von Arbeitslosen in die Abteilung „Arbeits- und Berufsfnvsorge" besonders aussichtsreich sei, bleibe dahingesteltt. Der Versuch möge gemacht werden, obgleich die Erfahrungen mit den „ Erwerbslosenaus schüssen/' bei den öffentlichen Arbeitsämtern wenig erfreulich waren. Wie soll aber eigentlich die Auswahl der Jnteressenvertrtter der jüdischen Stellenlosen erfolgen? Bon der Abteilung „Arbeits- und BecufsfürftMcge" selbst ansgewählte Personen würden kaum das Vertrauen ihrer arbeitslosen Kollegen gewinnen. Und die Schaffung besonderer jüdischer Erwerbslosenbünde wäre mehr als eine Ueberflüssigkeit. Arbeitslosigkeit soll doch kein Dauerzustand sein. Es entstände die Gefahr, daß die gewählten Bettreter, nachdem sie sich eingearbeitet haben, wieder ausscheiden müssen. Anders wäre es, wenn man nicht Erwerbslose, sondern Glaubensgenossen aus den einzelnen — schon ohnehin bestehenden — jüdischen oder interkonfessionellen Arbeitnehmerverbänden zu gewinnen suchte. Bedeutungsvoller, leichter und aussichtsreicher wäre die Hinzuziehung der HilfsbÄürftigen in die allgemeine jüdische Wohlfahrts- und Jugendpflege. Unsere soziale Arbeit hat sich heute in großem Umfange mit der Not des Mittelstandes und der Kleinrentner zu beschäftigen. In die Satzungen der — sozusagen — jüdisch-amtlichen Wohlfahrtspflege (von den Gemeinden ausgehend) und auch der freien Fürsorge (Vereine, Stiftungen usw.) sollten bindende Bestimmungen ausgenommen werden, daß in jedem Wohlfahrtsbezitt, Vorstand, Kuratorium, Arbeitsausschuß (also in leitende und ausführende Stellen) Vettreter der Kleinrentnerdünde usw. gewählt werdm müssen. Dies gilt natürlich — je nach dem Arbeitsbereich der einzelnm Jnstituttonm — sinngemäß auch für die jüdische Blindm-, Taubstummen-, Altersfürsorge usw. Derarttge Interessenvertretungen sind zwar nur zum Teil vorhanden. Keineswegs soll aber die Begründung der fehlmdm Selbsthilsebestrebungen der jüdischm Hilfsbedürftigen erstrebt werdm. Aber man wird aus dm bestehenden. interkonfessionellen Verbänden auch jüdische Mitarbeiter gewinnen können, indem man diesen Bünden ein Vorschlagsrecht einräumt. Wohlverstanden aber nicht lediglich nur als Konzession an dm Zeitgeschmack, sondern als eine wahchast jüdische, demokratische und liberale wie soziale Notwendigkeit; nicht im einseittgm Interesse der Hilfsbedürftigen, sondern im wettverbesserndm und auch kosten sparenden Gemeiniuleresse. Einige Berliner Bezirke des Jüdischm Wohlfähtts- und Jugendamtes habm es bereits verstanden, ehemalige Hilfsbedürftige und auch ganz allgemein „Männer und Fraum aus dem Volke" als Mitarbeiter zu gewinnen. Und Herr Caspary wivd sicherlich bestätigen, daß dies nicht die am schlechtem acbeitendm Bezirke sind. Gewiß liebt es dis jüdische Mentalität selbst der minderbemittelten Kreise repräsentative und intellektuelle Personm an der Spitze ihrer Institutionen zu sehen. Keineswegs soll aus Wissen, Erfahrung und Tradition dieser Mitarbeiter verzichtet werdm. Aber auch jüdische Mentalität wird vom sozialen Zeitgeschehm erfaßt und fordett insbesondere in der Wohlfahrtspflege die vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Berufskreise und Bildungsgrade, von hilfsbereiten und hilfsbedürftig en Fraum und Männern. Planwirtschaft in der jüdischen Wohlfahrtspflege. Jahrzehnte lang wähtt nun schon der Kampf gegm Zersplitterung, unwürdige und unwittschaftliche Formm der Geldmittelbeschrsfung, gegm unnötige Neugründungm und Dilettantismus, für Vereinheitlichung und Zusammenfassung und somit Vertiefung und Verbesserung der WohlfahttsÄslege. Gewiß sind Fortschritte zu verzeichnen, aber es will leider - scheinm, daß diese in der anders- und interkonfessionellen Fürsorge größer als im jüdischen Wohlfahrtswesen sind. Es ist dies umso bedauerlicher und erstaunlicher, als eS mit an erster Stelle Judm waren (vor allem Dr. Albett Levy fel. A. und Siddv Wronsky), die die wirtschaftliche und sittliche Notwendigkeit, sowie die praktische Durchführbarkeit dieser Reformen bewiesen habm. Run schreibt Caspary, daß es