Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 10 (1930)
- Issue
- 6 (5.2.1930)
- Date
- 1930-02-05
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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1V. Jahrgang Hummer 6 Beilage 5. Jebruar 1930 Umschau Die „Times" über Lady Reading. Am M. Januar starb in London die Frau des bekannten englisch-jüdischen Staatsmanns, des vorletzten Vizekönigs von Indien, Lady Alice Edith Reading. Tie „Times" widmete ihr einen Nachruf, in dem es heißt, „die Verstorbene werde wegen ihrer Tätigkeit zugunsten der Frauen und Kinder in Indien in Erinnerung bleiben. Sie war selbst eine bewundernswürdige Frau und Mutter. In der letzten Rede, die er als Vizekönig von Indien gehalten hat, sagte ihr Mann, Lord Reading,, von ihr, sie sei .,im wahrsten Sinne des Wortes der beste Kamerad gewesen, den ein Mann finden könnte". Sie war die dritte Tochter von Albert Cohen, heiratete ihren Mann, der damals noch Rusus Jsaacs hieß, 1887. Ihrem Einfluß hatte er es zu verdanken, daß er damals sich nicht ganz der geschäftlichen Tätigkeit widmete (er hätte damals Teilnehmer an einem Geschäftsunternehmen werden können), sondern in seiner Rechtsanwaltslaufbahn blieb, die ihn schließlich zum Justizminister und Lordoberrichter von England führte. Als Lord Reading anfangs 1921 der Posten des Vizekönigs von Indien angeboren wurde, hatte er Zweifel, ob das indische Klima seiner Frau, deren Gesundheitszustand schon damals zu-wünschen übrig ließ, nicht schädlich sein würde. Sie veranlaßte ihn aber, sein Zögern auszugeben. Trotz ihres fort währenden Unwohlseins leistete sie dort eine praktische Arbeit, die angesichts ihres körperlichen Leidens beachtenswert war. Sie setzte die Tätigkeit ihrer Vorgängerinnen (der Frauen der früheren Vizekönige) fort als Vorsitzende des Gräfin Dufserin- Fond und der von Lady Chelmsford gegründeten „Liga für Mutterschaft und Kindersürsorge". Im ersten Jahr ihres Aufenthalts in Indien gründete sie den „Indischen Frauen so-nd" (Women of Jndia Fund), der zu Simlo ein modern eingerichtetes Frauen- und Kinderkrankenhaus mit 80 Belten schuf, ferner 3 Lakh Rupim (22> ■> Tausend Pfund Sterling) für ein Krankenschwesternheim am Lady Hardinge-Kranken- Haus zu Delhi und eine Musterschule für Hebammen und Gesundheitspsleger aus alten Teilen Indiens ebendort zur Verfügung stellte. Aus ihre Veranlassung entstand 1923 in Indien die „nationale Babywoche", die sich seither fast in allen Teilen Indiens eingebürgert hat. Der Anstoß, der dadurch der Kinderfürsorge gegeben wurde, kann kaum überschätzt werden, wenn man bedenkt, daß in diesem Land die Kindersterblichkeit 2 Millionen jährlich erreicht. Auch haben sie Anteil an der Bewegung, die 1929 die Annahme des Gesetzentwurfs über die Erhöhung des Heiratsalters ermöglichte. Durch diese ihre Tätigkeit trug sie zur Besänftigung der politischen Schärfen während der Ämtsperiode ihres Mannes bei, die begann, als die von Gandhi gepredigte „noncooperation" Bewegung auf ihrem Höhepunkt stand. Lady Reading erhielt 1920 das Großkreuz des Ordens des Britischen Reichs (G. B. E.), 1921 den Orden der Indischen Krone, 1924 die Kaisar-i-Hind-Goldmedaille. Sic hinterließ einen einzigen Sohn, Viscount Erleigh, der die älteste Tochter von Lord Melchett (des früheren Sir Alfred Mond) heiratete und einen Sohn und zwei Töchter hat." Die Beerdigung fand am Sonntag, 2. Februar, auf dein jüdischen Friedhof, .Hoop Laue, Golders Green, zu London statt. Schächtverbotsgesetz in Bayer« angenommen. Der Bayerische Landtag ging in seiner Bormittagsfitzung in die Behandlung des von der Regierung eingebrachten und vom Berfassungsausschuß bereits angenommenen Gesetzentwurfes über das Verbot des betäubungslosen Schlachtens in zweiter und dritter Lesung ein. Nach einer Aussprache von wenigen Stunden schritt man zur Abstimmung. Ter Gesetzentwurf wurde mit 65 Stimmen aller Fraktionen, einschließlich der Sozialdeniokraten, gegen 12 Stim men der Fraktion der Bayerischen Volkspartei angenommen. Tie Anregung, eine Ausnahme für die jüdische rituelle Schächtung zu statuieren, wurde nicht berücksichtigt. Tie Annahme des Gesetzes bedeutet demnach ein Verbot der Schächtung nach jüdischem Ritus in Bayern. Laut einer Bestimmung des Gesetzes tritt es am 1. Oktober 1930 in Kraft. Man ist aber in maßgebenden jüdischen Kreisen, wie die Indische Telegraphen-Agentur meint, des festen Glaubens, daß mit der Annahme des Gesetzes durch den Landtag die Angelegenheit noch nicht definitiv erledigt ist. Tas Gesetz bedeutet, wie dies schon in den Entschlüssen des Verbandes der Bayerischen Israelitischen Religionsgemeinden und der Bayerischen Rabbinerkonferenz dargetan wurde, einen Verstoß gegen die Reichsverfassung, die die religiöse Gewissensfreiheit aller Staatsbürger garantiert, während das Gesetz, wie es im 'Landtag angenommen worden ist, einen Bruch der religiösen Gewissensfreiheit bedeutet. Ter Landtag hat nicht, meint man in jüdischen interessierten Kreisen, die Kompetenz, ein solches Gesetz zu beschließen, ohne eine Ausnahme für die jüdische Religionsgemeinschaft zu statuieren. Es wird mit Bestimmtheit angenommen, daß ein Appell an die Reichsregierung und den Staatsgerichtshof ergehen wird, in dem Sinne, daß das vom Bayerischen Landtag angenommene Gesetz als gegen die Reichsverfassung verstoßend an den Landtag zur entsprechenden Abänderung zurückverwiesen wird. Lernt Sachsen von Ungarn? Während noch das beantragte Schächtverbot im Hintergründe lauert und nachdem ganz kürzlich erst die immer mehr überhandnehmende „Politisierung der Schuljugend" - zu deutsch: Verhetzung eine sehr lebhafte Interpellation im sächs. Landtag zur Folge hatte, haben die Nationalsozialisten an gleicher Stätte schon wieder ein neues Geschütz abgeseuert, die Einführung des n u - merus clausus an den sächs. Hochschulen. Es schlug zwar fehl, insofern der Antrag trotz Unterstützung der Teutschnationalen und der Landvolkpartei ab gelehnt wurde. Aber muß nicht diese systematische Stufenfolge allen Einsichtigen zu denken geben? Diese krampfhafte Wühlarbeit ist sie gleich Wahnsinn, hat sie doch Methode darf nicht einfach als ein Zeichen der Schwäche unserer Gegner angesehen und entsprechend geringschätzig abgetan werden; sie ist vielmehr trotz äußerlicher Stille symptomatisch für ein gewisses „Hei lewet noch", das uns durch irgend einen Zufall und bei nicht genügender Abwehrbereitschaft leicht gefährlich werden kann Berlin, Wien, Prag haben offenbar Schule gemacht, denn der Redner, der den Aittrag zu begründen sich bemühte, berief sich darauf, daß den dortigen Studenten in ihrem Kampf gegen eine „Ueberfremdung durch fremd rassige Elemente" bei getreten werden müßte. Dagegen wurde von demokratischer Seite mit allem Nachdruck das unzweideutig antisemitische Mäntelchen dieses neuen Antrags gelüftet, die Sozialdemokratie lehnte ihn eo ipso im vollen Umfange ab, zum Teil auch unter Bezugnahme ans die zu wahrende studentische Freizügigkeit die Volkspartei. Wie der ministerielle Regie rungsvertretcr in seiner Erklärung aussprach, ist natürlich eine Ueberfüllung der Hochschulen und damit der akademischen Berufe überhaupt vorhanden, doch müsse dem Uebel da ge steuert werden, von wo es ausgehe: in der Schule. Das Kownoer Jüdisch« Kinderheim abgebrannt. In der Nacht zum 28. Januar brach in dem Kownoer Jüdischen Kinderhaus, welches über die Grenzen Litauens hinaus in der gesamten jüdischen Welt populären Waisenerziehungsinstitution, ein Brand aus, der das Gebäude zu einem großen Teil vernichtete. Ein Kind fand dabei den Tod, zwei erhielten schwere Brandwunden, so daß bei ihnen Lebensgefahr besteht. Tie übrigen Kinder konnten alle, ohne daß sie an ihrer Gesundheit.^Schaden genommen hätten, gerettet werden. Tie obdachlos gewordenen Kinder wurden vorübergehend an verschiedenen Stellen untergebracht. Ter entstandene Sachschaden ist groß. Tie Verwaltung des Kinderhauses wandte sich an ausländische Institutionen, die das Kinderhaus fördern, um Hilfe. Ter Hilfsverein der deutschen Juden, der schon bisher das Kinderhaus laufend unterstützt hatte, hat bereits aus telegraphischem Wege einen entsprechenden Betrag überwiesen. Auch von Joint wurde Hilfe in Anspruch. genommen. Hundert Zahre Württembergische Israelitische Religionsgemeiuschafi Tie erste Tagung der am 8. Dezember 1929 gewählten Israelitischen Landesversammlung fand am 26. Januar, 10 Uhr vormittags, im Sitzungssaale des Wütttembergischen Wirtschastsministeriums statt. Sie wurde durch ein Gebet des theologischen Mitgliedes des Israelitischen Oberrates, Stadtrabbiner Tr. Rieger-Stuttgart, feierlich eröffnet. Nach der Begrüßung durch den Präsidenten der Landesversammlung hielt der Präsident des Israelitische Oberrates, gicrungsrat Tr. Nördlinger eine Ansprache, in der er nach einem geschichtlichen Rückblick aus die jetzt beinahe 100 Jahre bestehende Organisation der Wütttembergischen Israelitischen Religionsgemeinschaft besonders ihre Entwicklung während der letzten sechs Jahre nach der Einführung der neuen Verfassung darstellte. Er verpflichtete hierauf die neu gewählten Abgeordneten Frau Rosenbusch-Stuttgart und die Herren Dreysuß-Ludwigsburg, Oberlehrer Theodor Rothschild-Eßlingen, Tavid Stein-Crailsheim, Simon L. Steiner-Laupheim und Eduard Weil-Stuttgart in der sahungsgemäß vorgeschriebenen Form. Nachdem der Alterspräsident Tr. Gump-Ulin, unterstützt von seinem Schriftführer Hermann Kahn-Baisingen die Leitung übernommen hat, erklärte der Präsident des Oberrates Tr. Nördlinger', daß er sich zu seinem aufrichtigen Bedauern gezwungen sehe, eine etwa auf ihn fallende Wiederwahl zum Präsidenten ablehnen zu muffen, er lege auch das Amt als rechtskundiges Mitglied des Oberrates nieder. Sein Stellvertreter im Oberrat Louis Hirsch sprach ihm sodann im Namen des Oberrates und der Landesversammlung in tiejergrifsenen Worten den Tank für seine bisherige so ausgezeichnete Leitung aus und verlas eine Ehrenurkunde, in der beide Körperschaften dem Scheidenden ihre unauslöschliche Dankbarkeit bekundeten. In schlichten herzlichen Worten dankte Tr. Nördlinger für die ihn überraschende Ehrung. Unter dem Vorsitz des Alterspräsidenten wurde sodann die Wahl des Präsidenten der Israelitischen Landesversammlung vorgenommen, in der Tr. Hayum-Tübingen elf Stimmen, Tr. Wolf-Stuttgart sechs Stimmen erhielt. Ter neugewählte Präsident übernahm hieraus die Leitung der Versammlung mit Tankeswotten, an deren bisherigen Präsidenten Julius Rothschild. Bei der Wahl der zwei Vizepräsidenten wurden, nachdem Tr. Wols eine Wähl abgelehnt hat, Tr. Lepman und Sieg fried Kahn-Cannstatt durch Zuruf gewählt. In gleicher Weise erfolgte die Wahl des Schriftführers Oberlehrer Adler- Cannstatt und seiner beiden Stellvertreter Tr. Würzburger- Heilbronn und M. Treyfußi-Ludwigsburg. Da aus der Mitte der Versammlung der Wunsch laut geworden ist, daß die Wähl des rechtskundigen Mitgliedes des Oberrates erst nach der Mittagspause erfolgen sollte, um den Abgeordneten Gelegenheit zu einer vorbereitenden Aussprache zu geben, wurde zuerst Punkt 12 der Tagesordnung: die Verabschiedung der Dienstordnung für die Rabbiner und Religionslehrer behandelt Rechtsanwalt Tr. Gunzenhauser-Ltuttgart berichtete als Referent über die Grundsätze des der Lanvesversammtung vorgelegten Entwurfes. Tr. Gump-Ulm wies darauf hin, daß bfe Dienstordnung ein Beschwerderecht der Beamten gegen Entscheidungen des Oberrates nicht enthalte, weil die vorbereitende Kommission der Ansicht gewesen wäre, daß dieses Beschwerderecht erst bei einer gelegentlichen Durchsicht der neuen Verfassung seine Behandlung finden sollte. Grundsätzliche Aeußerungeu zur Tienstordnung machten Rothschild, Rabbiner Tr. Berlinger-Hall, Weil, Siegfried Kahn, Dr. Würzburger und Herz-Hall, worauf Dr. Gumbel-Heilbronn vorschlug, den vorgelegten Entwurf en bloc anzunehmen. Diesem Vorschläge schlossen sich Tr. Gump und Ministerialrat Dr. Hirsch an, woraus der vorgclegte Entwurf mit 14 gegen 5 Stimmen mit der besonders erklärten Befugnis des Obecratcs angenommen wurde, sprachlich-rebaltionelle Aendernn- Wk HeWiche-Angebole den Herrn Pyjama ( Weldicr Hltflildlt { I Flanell oder Zephir § moderne Form | | 8.75 | 11.90 1 TniMIMIMmUlHIMHIlUmMUMMUUMNINMHHIUMtUUIINUIINIIIIIIttllllllimiUHMNMtttllllllT fiändSltlUhß Wasclileder- Imit., Marke „Simples“, gelb . . Paar BandsdiuheSÄSi ichsel.-Uich, gelb. Paar Soeben sr^iS. weiß oder weiß-bunt Paar reine Wolle, .Jacquard. oder Flor m. künstl. Waschseide Paar Fil d'ecosse Derby, od. reine oderne JViuster Paar Ranilsihuhe-sd'iS mutterknopf, graue Farbtöne . Paar 1 OS [Suchen m. künstl. 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