Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 10 (1930)
- Issue
- 3 (15.1.1930)
- Date
- 1930-01-15
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Was aber wird au« diesen „Fällen", für die keine Stelle zuständig, keine geeignete Einrichtung vorhanden ist? Trotzdem vor diese Frage jeder Fürsorger täglich ge stellt wird, trotzdem seit Jahren darauf hingearbeitei wird, diese Lücke im System der Fürsorge zu schließen ausge gangen sind die Bestrebungen von katholischer Seite, getragen sind sie van« Tentschen Verein für öffentliche nuo private Fürsorge hat es den Anschein, als ob der Zeitpunkt zur Verabschiedung eines Reichsbewahrungsgesetze« auch jetzt noch nicht gekommen wäre. Und doch liegeil seit längerer auch (Grundsätze der Reichsregierung dazu vor. In einer das Problein, die bisherigen Bestrebungen, die entgegeustehenden Schwierigkeiten eindringlich und um fassend schildernden Schrift (Tr. .Hilde Eiserhardt: Fiele eine« Bewahrungsgesetzes, Frankfurt UWwerden für dieses Fö gern als Gründe angeführt: die allgemeine Finanznot, die Schwierigkeit der Abgrenzung des in Frage kommenden Per fonenkreises und die Unwissenheit der Richtfachkreise über jene Rotstände, die ja mit der Beivahrnng ans der Welt geschafft werden sollen. Nachdem »achgewiesen worden ist, das; die Finanz frage mehr eine Verlagerung der kosten als eine Mehranf Wendung bedeutet, wird die Frage der A b g r e n z »> u g d e s P e r s v ii e n t r e i s e s mit Recht als Schicksalsfrage des Be wahrungsgesetzes bezeichnet. Rach der heutige», viele Me tamorphoscu durchgemachten Fiel s e tz >l n g kan» „eine Person bewahrt werden, die zur Sarge für die eigene Person unfähig ist und verwahrlost ist oder zu verwahrlosen droht, wenn dieser Zustand auf Geistesschwäche oder geivvhnheits mäßigem oder übermäßigem Genuß geistiger (Getränke oderanderer berauschender Mittel beruht." „Tabei ist davon auszugehen, daß der Begriff Geistesschwäche nicht nur durch Verstandesschwäche, sonder» auch durch Schwäche des Willens, Störungen des (Gefühlslebens oder Entartung des Charakters erfüllt wird." Vielleicht ist der letzte Grund des Zögerns, dieser Be stimmung Gesetzeskraft zu geben, die Scheu vor einem Ein griff i >r die P e r s ö n l i eh teil eines einzelnen Menschen. Tiefe Bedeutung hat ohne Zweifel ein Gesetz mit der an geführten -Zielsetzung. Umso sorgsamer sind aber auch in den Entwürfen Sichecungsbestimmuugen gegen unberechtigte Eingriffe vorgesehen: Recht auf persönliche Anhörung, psh chiatrische Untersuchung, Beschwerde. Und schließlich ist die individualisierende und humanisierende Tendenz der Neuzeit liehen öffentlichen Maßnahme» eine sichere Gewähr gegen Mißbrauch. Teimoct: ist ganz klar zu erkennen, daß der .(kreis derjenigen, die gegen ihren Willen, oder besser: ohne eigenen Willen bewahrt werden sollen, einen großen Teil der BewahrungSbedürstigen überhaupt ausmachen. Ter Für sorgezwang, der bei ihrer Beivahrnng zur Anwendung gelangt, steht nicht nur in krassem Gegensatz zu Nietzsches individualistischer Ausfassung: „Was fallen will, soll auch gestoßen werden", er scheint nicht nur unvereinbar mit dem in allen Kulturstaaten verfassungsrechtlich ausgesprochenen Grundsatz der Unverletzlichkeit der persönlichen Freiheit, sondern er könnte auch bei äußerer Betrachtung als ungerechtfertigte Ueberspaunung des Fürsorgegedankeus er scheinen. Sehen wir jedoch de>i .(kreis jener erwachsenen „.(linder des Staates und der Fürsorge" vor uns, jene Typen, die auch dem jüdischen Fürsorger durch ihr dauerndes Wieder austauchen im Zustande völliger .Hilflosigkeit nur zu bekannt sind, s o wissen wir auch gleichzeitig, daß es zu ihrem Schutz nicht eine« Uebermaßes an Fürsorge bedarf, sondern einerganz neuen Art, eben der, welche der Begriff der Bewahrung in sich schließt. Es gehören zu diesem Kreis jene schwachen Naturen, die ohne Hilfe der Mitmenschen von vornherein ihr Leben nicht vernünftig meistern können und auch jene Abgeglittenen, die nach gelungenem Anfang eine« geordneten Daseins aus der Bahn geschlendert wurden und immer tiefer gesnnken sind. Warum soll man eigentlich nicht zunächst an eine E r z i e h b a r k e i 1 erwachsener Menschen glauben? Wenn schon Rousseau in seinem „Eontrat social" feststetlte, daß es sogar keinen „Bösewicht" gäbe, den inan nicht in irgend etwas tauglich machen könne, um wieviel mehr ist bei diesen Be wahrnngsbedürstigen Sie ja gar nicht mit der Rechtsord nung in Konflikt zu kommen brauchen daran zu glauben, daß die Bewahrung sie an Arbeit und an ein geordnetes Lcbeil gewöhnen kann. Wo dic Erfahrung lehrt, daß diese Auffassung auch bei geringen Anforderungen noch zu opti niistisch ist, bedeutet die Bewahrung sürsorgerischcn Schutz in einer geeigneten Familie oder Anstalt für vorübergehende Feit oder für dauernd. Sowohl die Erziehung zu Arbeit und Ordnung als auch die schützende Bewahrung bedeutet für diese unglückliche» Menschen, deren Lebe» ein dauernder, au« ihrer Natur und ihrem Verhalten jich ergebender Kreislauf von Freiheit und Anstalt« , sehr leichr auch Gefängniszivang, ist, da« höchst mögliche Mas; an Freiheit, da sie ja diesem Kreislanf ent rissen und zu äußerer und innerer Ordirung und Ruhe ge führt werden. Es wäre falsch, bei der Bewahrung nur an die nnbe mittel len Kreise zu denken. F» Sachsen und Hamburg, wo eine Bewahrung bereits rechtlich möglich ist. hat eine Um frage in den entsprechenden Anstalten ergeben, das; aus sozial höberen .Kreisen (n. a. au« Kreisen der Unternehmer, Dir «ÜWMM1 muss in liberalem (leiste erteilt werden, wenn anders unsere heutige Jugend, die ein feines, unverbildetes Empfinden dafür hat, Abgestorbenes von’Lebensfähigem zu unterscheiden, nicht dem Judentum entfremdet werden soll. Unsere Vereinigung kämpft dafür, daß der jüdische Religionsunterricht dieser für das Judentum lebenswichtigen Forderung angepabt wird. Darum fördert den „Hilfsfonds des liberalen Judentums“! Die Namen der Spender werden fortlaufend in der „Jüdisch-liberalen Zeitung veröffentlicht. — Alle, die ihren Sonderbeitrag noch nicht geleistet haben, werden gebeten, sogleich Mk. 1<L — auf das Postscheckkonto der „Vereinigung für das liberale Judentum e. V.“ Berlin Nr. l.'!70(>9 zu überweisen. Jeder Einzelne muss durch einen Beitrag zeigen, dass er mitbauen will an dem Werk, welches wir für unsere Kinder und Kindeskinder schaffen. Darum gebt alle, der Vermögende mehr, der andere weniger, und gebt schnell! Vereinigung illr das liberale Judentum E. V. der selbständigen Kauslente, leitenden Angestellten usw.) ein verhältnismäßig großer Prozentsatz der Zwangsinsassen stammt. Reben der Frage des Eingriff« in die persönliche Frei heit spiegeln die vielfachen Wandlungen in der Begriff« bestnnmung der Bewahrung uns der Zielsetzung de« Be wahrungsgesetzes als zweites Problem wieder, ob das Gesetz dem Schutze des Individuums oder dem Schutze der Gesellschaft dienen soll. Tie Vertreter der Fürsorge (einschließlich der jüdischen) stehen geschlossen aus dem Stand Punkt, daß das Gesetz als reines Fürsorgegesetz den Schutz de« Individuums als vorherrschendes Fiel betrachtet. Tenn bei der heutigen straffen Organisation deS öffentlichen Lebens könne diese Gruppe mehr oder weniger passiver Ra turen die Gesellschaft nicht ernsthaft gefährden. Auch die Auffassung, das; das Gesetz ein r e i n e s F ü r - sorgegefetz ist, hat sich nicht kampflos und nicht voic gestern auf heute durchgesetzt. Es galt begriffliche und tat sächliche Abgrenzungen vor allem zum Strafrecht und Strafvollzug und zur Jrrenfürsorge zu treffen. Tenn weder soll es möglich sein, durch eine Anstaltsunterbringung auf Grund strasrichterlichen Beschlusses ein Mittelding zwischen Fürsorgeanstalt und Gefängnis zu schassen, noch kann da« Gesetz sich ccm die Geistes krau k e» kümmern, deren Anstatts- Versorgung ans Gründen öffentlicher Sicherheit gefordert wer den muß. Engere Beziehungen bestehen zur allgemeinen Fürsorge, zur Wander und Gesährdetensürsorge. ' E« ist eine Erfahrung der Fürsorgepraxis, daß in den beiden letzten Gruppen sich am ehesten die Menschen befinden, aus welche die Voraussetzungen eine« Bewahrungsgesetzes zutresfen. Besonders eng ist der Z u t n m m e n h a n g z >v i f ch e » d e r F ü r s o r geerzi e li n n g und de r B e w a h r u u g. Tie Bewahrung bildet einerseits eine Fortsetzung, andererseits eine Ergänzung der Fürsorgeerziehung. Eine Ergän zung, weil sie der 'Fürsorgeerziehung alle „»»erziehbaren", „asozialen" Elemente abnehmen kann, die nicht nur die Ursachen der in der öffentlichen Tisknssion so sattsam kritisierten Unzulänglichkeiten der Fürsorgeerziehung sind und diese durch die Aussichtslosigkeit einer Erziehung belasten, sondern deren ungünstiger Einslnß aus die leichter erziehbaren Anstaltszöglinge auch bei einer pädagogisch geschickten Lei lnng iticht ganz ausznschalten ist. Und eine Fortsetzung der Fürsorgeerziehung ist die Bewahrung, da sie erst bei vollendetem 18. Lebensjahr angeordnel werden kann. Wird auch die Verabschiedung des Bewahrungsgesetzes noch nicht heule oder morgen erfolgen, so ist es doch, dank der sorgfältigen, unablässigen Vorarbeiten ganz entschieden aus dein Marsche. Tie jüdische Wohlfahrtspflege wußte sich noch immer mit ihren Maßnahmen und Einrichtungen den Notständen und Fcitersordernissen anzupassen. Tennoch aber ist nicht zu verkennen, daß mit dem Begriff und den Maß nahmen der „Bewahrung" die Fürsorge Neuland betritt, dessen Bewältigung neue Wege, neue Einrichtungen (bziv. Uzrstel lnng der alten), vor atlem viele zur Altfnabme von Be wahrnngsbedürstigen bereite Familien erfordert. Umschau Programm der Märztagung des Preußischen Landesverbandes. Tie Tagesordnung des BerbandStages des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden, der zur Sonntag. den 23. März 1980, vormittags 11 Uhr, und die folgenden Tage nach dein Plenarsaal des ehemaligen Pr-ußischeu Herrenhauses zu Berlin einbernse» wurde, iß- 'folgende: 1. Eröffnung, 2. Tätigkeitsbericht des Rates, 3. Rechnungsabschluß für da« Rechnungsjahr 1928/29, 1. Voranschlag für das Rechnungsjahr 1930 31, 5. Wahlordnungen iiir den Berbandstag und Rat, 6. Revision der Verfassung des Landesverbandes, 7. Judengesetz. Sprechsaal * 9ti diese (Rubrik ttbernunim Du Schrtftlrimn, lediglich die pr+ arieklidu Veranlworuum Die Bewertung jüdischer Gruppen in staatsbürgerlicher Hinsicht Ter Rat des Preußischen LandcsverbatrdeS jüdischer Ge meinden hat sich vor einiger Feit, wie ich leider erst jetzt in der Jüdisch-liberalen Feitung tese, eingehend mit den Tifferetczen besaßt, die durch den Aufruf der Jewish Agency und die Erklärung deutscher Inden weithin erkennbar wurden. Er hat dabei durch die einstimmige Annahme einer Resolution den erfreulichen Versuch unternommen, die scharfen Gegensätze aus der überhitzten Atmosphäre politischen Tages gezänts wieder auf ein sachliches Niveau zu bringen. Ter Wunsch nach Befriedung darf aber selbstverständlich nicht dazu führen, Klarheit unmöglich zu machen. Deshalb gestatte ich mir, zu dem ersten Absatz der angenommenen Re solntion hier einen abweichenden Standpunkt zu vertreten, der sine ira et stndio Anlaß zum 'Nachdenken auch dort geben „Apollo, Drmmenstrahe". Berliner Votlsstück von Stefan Gcvßmann itub Franz Hessel Uraufführung in der Berliner Volksbühne am 9. Januar 1930. Tic Volksbühne am Bülowplatz, die in ihrem neuen literarischen Tircttor Karl-Heinz Martin einen äuß?cst klugen und geschickten Leiter mit der in Berlin so seltenen „glücklichen Hand" hat. tonnte am letzte» Tonnerstag wieder einmal einen großen Abend und lauten, berechtigten Erfolg feiern. Wenn zwei so bedeutende Männer wie der ansgezeickp nete Rümanschriitstetler und europäische Journalist Ste-- ja» Großmann und der liebenswerte Berliner Lyriker Franz Hessel, Spezialist für Auffindung de« Versteckt-Poetischen rn der Picrmillionenstadt, sich zusammentnn, um er» Stück zu schreiben, so kann man schon sicher sein, daß auch etwas Annehmbares dabei herauslomint. Etwas wirtlich Hübsches ist's ja nun auch geworden, aber das, ivas de» oeiden Autoren voisckwebte, ein richtiges Berliner Votlsstück zu schreiben, ist in keinerlei Weise gelungen. Konnte heutzu tage, auck gar nicht glücken! Gute mld wirkliche Volks stücke gibt es i» unserer Literatur nur sehr wenige, zeitliche Voraussetzung für ihr Elttstehen iß das Vorhandenscin einergewissen, in äußerer Sicherheit lebenden, größeren, homoge neu Bcvölkerungsgrnppe, deren Wesenheit, Hninore, Freuden und Leiden auSschwingen und einen dichterischen Gestalter finden können. Ter melancholische Wiener Zucker-- bäckerlehriiiig, F e rd i n a n d R niinun d, früh durch Selbstmord endend, wurde den vormärzlichen Wietlerir solch richtiger Bollsstückdichiter, dessen Werke die Zeile» überdanern. Später war es wieder ein echtes Voltskind, Anzen grub e v, der Volt «stücke verfaßte. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, als in Berlin noch eine kleinbürgerliche Bevölkerung die Oberhand hatte, waren es bezeichnenderweise gerade „entwurzelte" (!) Juden, die wenigstens Ansätze zum Bolksstück, zur Lokal Posse, schufen. Tie Berliner- Volksstücke und Schwänke von David Kalisch, Justinus (Cohn), Louis Hermann, L'Arronge und anderen jüdischen Schriftstellern bebeutetcu immerhin für jene längst vergangnen Jahre nützliche und gute. Unterhaltung. In unserer verworrenen, uneinheitlichen, in Nöten und Krisen krampfhaft zuckenden und sich windenden Zeit jedoch, in der die Umschichtung der verschiedene» Bcvölc'crungsgcuppen noch in vollem Gange ist, in der noch nie dagewesen! in Berlin allein täglich etivli ein Dutzend Menschen ans Nahrungssorgen ihrem Le ben ein Ende machen, kann kein richtiges Votlsstück entstehen! Und so ist den beiden hochbegabte», jüdischen Verfassern Großmann und Hessel auchnur eine große, sehr lustige, mit vielen hübschen Einfällen und Beobachtungen angesüllt: Revue gelungen, aber wie gesagt, nichts weniger als das beabsichtigte Bolksstück mit einheitlicher Handlung und werbender Idee. Alles, was äußerlich die Berliner von hellte bewegt, ist mit glücklichem Griff, guter Laune und aneriennenswerter Geschicklichkeit hcrangehvlt. Tie ersten der neun Bilder spielen im .Hinterhanse der Brunnenstraß-' 12-1. Ei» bißchen zu sehr idyllisiene Berliner Type»! Wohnungsnot und Liebe, Radio-Lautsprecher, Frühling, Kino und Sportsimmel. Aufregender Boxkampf im Sportpalast. Tann das Verhältnis des ruppigen Burschen mit dem Filmt Flittchen Sehr komische, ausgezeichnet beobachtete Mieterratssitzung im Schnttheiß-Patzenhoier. Ueberlvältigendcr Ult in den Büroräumen und Ateliers der Apollo-Film-A.-'G., nicht ohne eli sten sozialen Hintergrund, lind zuletzt als leuchtender Blick in die Zukunft: neue „Siedlung im Grünen", nachdem das morsche Alte gefallen ist, nachdem die gedrückten, nusgeb'u tötet! Mieter sich endlich selbständig gemacht haben. Das alles ist mit soviel munterer Anmut, geistvollem Witz und unterhaltsamer Tarstellungslunst gemixt, daß man an dem (Lanzen schon seine helle Freude haben kann. Vor allem auch bei den prächtigen Bühnenbildern von Tuhr. der außerordentlichen Regie Fehlings und dem blendende» Spiel. Lueic M a n n h e i m als Couplets Vortragende Filmdiva, glänzend karikierend. Blandine Ebinger als Berliner Laufmädchen, Aribert Wäscher als oller ehrlicher Setzcrgeselle usw. waren ganz köstlich, ja geradezu unvergeßlich! Im Parkett sah inan eine illustre Gesellschaft beisammen: Reichskanzler und Reichstagspräsident, Reichsinnenminister, die Spitzen der Berliner Geistige it waren versammelt und applaudierten lebhaft. Tie liebenswürdige lustige Ausstatturrgsrevue wird in stark gekürzter Form - sicher noch sehr viele 'Ausführungen erleben, noch über viele Bühnen gehen, von sehr vielen Menschen belacht werden! Deshalb muß auch noch ein ernstes Wort des Protestes gegen die Behandlung des jüdischen Elements in dem Stück gesagt werden. Ter böse Geist dieser Berliner „Mittelständler", der ausbeutende. grnndstücksspeiulierende und schiebe rische Kino-Tirektor ist ausgerechnet der „Jude Landsberger". Er nützt, geil wie ein Bock, auch seine Ftlmstatistinnen aus, verkriecht sich, als er verprügelt werden soll, feige unter seinen Schreibtisch, ist ein Umhin, an Betriebsamkeit und will die biederen Bürger ans ihren Wohnungen rücksichtslos exmittieren, um dort seinen Kino Palast zu bauen. (Leonhard Stele! spielte den dunkle» Ehrenmann übrigens hinreißend gut.) Prominente der „Brnnnenstraße" find'auch die fortwährend mauschelnden und jiddisch klingende Inversionen gebrauchenden Textil-Jiiden, H>rr und Frau Levy. Wir Juden sind betauntlich. um ein viel zitiertes Wort von Lazarus zu gebrauchen, das klassische Volk der Selbst kcüit. Wir sind wahrlich frei von den; Verdacht, lediglich pro domo zu sprechen. Wir kennen alle jüdischen Fehler und Vorzüge mit schmerzender Genauigkeit. Nichts liegt uns ferner, als zu verlangen, daß die Juden etwa stets als weiße Länunchen au, der'Bühne erscheinen, um dort „soziales Borbild" zu mimen. Aber wenn schon Juden dargestellt werden, noch dazu in einem Bolksstück, das doch Typisierung verlangt, so müssen diese schon richtig und auch wirklich typisch gezeichnet sein, nicht als Schreck und Zerrbilder, wie sie lediglich in der Phantasie obskurer, verhetzter Welt fremdlinge existieren. Solch jüdischer Gewinnjäger wie .Herr Landsberger ist zumindest und ganz sicher kerne Berliner Volks Type, mag er auch in der Vereinzelung einmal existent gewesen sein! Von zwei so guten jüdischen Schriftstellern wie Großmann und Hessel kann man verlangen, daß sie die Inden etwas besser kennen. Natürlich gibt es auch recht un angenehme und gewissenlose Glaubensgenossen irr einer so großen Stadl wie Berlin, aber als solche Prototypen der Pelksausbeutung und Gemeinheit kommen sie nur in den Spalten kleiner antisemitischer Zeitungen, nicht in Wirtlichkeit vor! Es handelt sich in diesem Stück leider um eine Spekulation aus den latent immer vorhandenen Judenhaß, wenn auch in diesem Falle nicht an politische Auswirkungen, sondern nur an verständnisvolles Mitlachen gedacht wird. Ties Mitlachen ist aber in Wirklichkeit verständnislos, denn das Typische des modernen Großfstädtjuden ist etwas ganz anderes als Ausbeutungssncht und soziale Skrupellosigkeit. Seine Leidensfähigkeit, seine äußere uird innere Not sind von jeher viel größer gewesen als die der übrigen Bcvölkernngsgrnppen. Durch die Jnflatiot, und Vermögens«