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Jüdisch-liberale Zeitung · 1929-12-18 · 51 (18.12.1929) · page 3

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
9 (1929)
Issue
51 (18.12.1929)
Date
1929-12-18
Page
– (sequence 3)
Language
German
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führte, Förderung Gewerbetreibender, Zweck der Gesellschaft irar, läßt \it diese Tätigkeit angesichts der von anderen Organisationen ausgehenden Hilfe für diese Kreise (Kredit« genossenschaft,!$citb'fcerttalfomb) jetzt fallen. Sie will jetzt dem Wuschen Künstler ihren sozialen und kulturellen Existenzkampf erleichtern in organischer Zusammenarbeit mit Gemeinde-Wohlfahrtsamt und Logen und Zusammenführung von Männern der Wrrtschaft und der Kunst selbst. Regie» rungsbaumeist ec Grün selb zeigte an der Geschichte der von Ludwig Loewe gegründeten Gesellschaft den Struktur- und Sch.chtwechsel im Berliner Judentum: Während 1815 noch d.e Gewerbesreiheit ausstand und das jirdische Gewerbe um Anerkennung kämpfen mußte, gilt die Fürsorge heute dem Kampfe des jüdischen Künstlers um seine Geltung als Jude, mehr: um die Geltung der Kunst. Bildhauer Jacob Pleßgrer und Emil Lind von der „Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger" referierten über ,chie Not des schassenden Künstlers". 'Beide entwarfen ein Bild des Elends, das sich unter einer gleißenden Obemläche birgt: Durch die Behandlung von Ateliers als „Gewerberäume" und die Unmöglichkeit, selbst kostbare Werke ,;u beleihen, werden hochwertige Künstler aus die Straße und in die Verzweiflung getrieben, und Schauspieler verfallen, wie Lind sagte, durch die Not des Tages der „inrreren Verlumpnng": Ein Drittel aller deutschen Schauspieler isl völlig, v:ele andere säst völlig erwerbslos, alle aber sind nickt einmal mehr „Saisonarbeiter"," sondern werden von Monat zu Monat zu neuen Engagements getrieben. Doppelt leidet der jüdische Künstler, dem Boykott oder Ablehnung aller Art überall droht, wo irgerrd reaktionäre Faktoren Einfluß haben, d. h. heute in säst allen Orten. R. A. Dr. Lamm sichert für Vorstand und Wohlfahrtsamt der Berlrner Jüdischen Gemeinde Hilfe nach Maßgabe der vorhandenen Mittel zu und betont hierbei, daß bereits mehr als eiir Drittel de-- Gemeindeetats Wohlsahrtswerken diene. Tr. Goldschmidt, Großsekretär der Grvßloge Bnei Brith, plädiert für eine Arbeitsgemeinschaft aller gleichst rebeuden Hiftsoiganijatwnen und verspricht tätige Mitarbeit der Logen. Rabbiner Tr. Emil Bernhard-Cohn erinnert an das Schicksal von Arno Holz und Oscar Ranchl, Märtyrern des Existenzkampfes der Künstler in einer Zeit unerhörten Aufschwunges von Journalismus und Reportage. - wünscht namens des jungen „Jüdischen Museumsvereins" die wünscht namens des jungen „Jüdischen Museumsvrreins die Zusammenarbeit aller jüdischer .Vümii und jüdischen Künstler,, dienenden Faktoren. Tie Versammlung beschließt, mit einen, von allen Anwesenden zu unterzeichnenden Ausruf zu tätiger Hilfe an dre jüdische Oeftentlichkeit zu treten. Unter den Anwesenden befanden sich u. a. Prof. Max Liebermranri, Ignatz Waghalter (Städt. Oper), Alexander Gran ach, Leo Hirsch, Egon Jacobsohn, Alexander Weinbaum, Margarete Fried, Gemeindebaumeister Beer, Tr. Margarete Edelheim. Sympathiekundgebungen hatten Pros. Albert Einstein und Pros. Georg Bernhard (M. d. R) geschickt. Dem Ausschuß der „Gesellschaft von 1845" gehören außer Professor Max Lwbermann und Generalintendant der Staatlichen Schauspiele Professor Leopold Jetzner hervorragende Maler, Kunstschrfttstellcr, Bildhauer und Schauspieler an, so u. a. Generalmusikdirektor Leo Blech, die Schauspieler Kurt Bois, Alexander Granach, Fritz Kortner, Oberregissenr Emil L'nd, Irene Triefch. ferner Persönlichkeiten wie Regierungsbaumeister Beer, Professor Georg Bernhard (M. d. R.), Joseph Budkv, Dr. Emil Bernhard-Cohn, Adolf Donath, Prag. Tr. Ludwig Stein, Tr. Margarete Edelheim. Margarete Fried, Wilhelm Graetz, Pros. Heinrich Loewe. Arno Nadel, Dr. Max Osborn, Else Opplcr-Legband, Jacob Meßner, Tr Earl Schwarz, Eugen Spiro, Georg Dich, Louis Wolft u. a. m an Pros. Tr. Albert Einstein gehört ebenfalls dem Ausschuß an. «Es lebt ein anders denkendes Geschlecht" Die Wertung der Frau im Judentum. Von Joseph K auffmann, Weißensee. Es ist vielfach erörtert worden, welches die Ursache sei, daß die Judenheit und das Judentum sich trotz aller Stürme uub Anfeindungen, trotz blutiger Verfolgungen und unerhörtester Zwangsmaßnahmen bisher in so wunderbarer Weise erhalten haben und hoffentlich auch für unabsehbare Zeit weiter erhalten werden, bis einst ihr Zweck und Ziel erreicht sein wird. Woran liegt es, daß die Judenheit alle anderen Völker des Altertums überdauert hat, daß ihre Glaubensansichten sich seit grauer Borzeit erhalten haben? Darüber gibt es verschiedene Ansichten. Die Einen sagen, es beruhe aus göttlichem Willen, der Israel zur Verbreitung der Erkenntnis des einen einzigen Gottes auserwählt habe: andere meinen, die treue Anhänglichkeit an die Bibel habe Judentum und Judenheit erhalten; wieder andere behaupten, nur die strenge Absonderung und ausgedehnte Gesetzlichkeit seien die Ursache; manche sehen den Grund in der größeren Sittlichkeit und Enthaltsamkeit des jüdischen Lebens und viele sprechen dem jüdischen Familienleben und der jüdischen Frau das Verdienst zu. Und wieder andere Meinung geht dahin, daß die erzwungene Abschließung und Absonderung von der' Umwelt, die Verachtungen und Verfolgungen die Erhaltung bewirkt haben. Wer vermag zu entscheiden, welcher dieser Gründe der richtige ist, oder ob es nicht vielleicht noch andere Ursachen dafür gibt? Vielleicht sind alle diese Meinungen richtig und haben gemeinsam gewirkt, vielleicht ist aber auch eine oder die andere einer zu rosigen Anschauung entsprossen. Hätte sich nicht die Judenheit und ihre Religion auch ohne die scharfe Absonderung und die starre Gesetzlichkeit erhalten können? Hätte nicht das Verhältnis zur Umwelt sich günstiger gestalten können, wie z. B. doch Jahrhunderte lang in Spanien, ohne daß das Judentum gelitten hätte? Und waren wirklich das jüdische Familienleben, der Einfluß mrd die Stellung der jüdischen Frau, so hervorragend, wie sie uns in der jüdischen Literatur des neunzehnten und zwanzigsten Jahrhunderts so oft geschildert werden? Mit dieser letzten Frage wollen wir uns hier beschäftigen. Viele Schriften sind im neunzehnten und zwanzigsten Jahrhundert über die jüdische Frau verfaßt worden, teils vom dichterischen, teils vom wissenschaftlichen Standpunkte aus, aber wohl immer von einem sehr verherrlichenden — namentlich soweit es sich um ferner liegende Zeiten handelt. Man schreibt über die Frauengeftaltm der Bibel, führt Aus- Versammlungskalender Dortmund. Einladung zu der am Mittwoch, den 16. Dezember 1929, stattstndenden Mitgliederversammlung. Tagesordnung: 1. Rechenschaftsbericht über die Tätigkeit der Repräsentanz in den letzten 3 Jahren. Referent: Albert Heinemann. 2. Gemeindewahlen, a) Besprechung und Beschlußfassung über ein evtl, zu schließendes Kompromiß, b) Aufstellung der Kandidaten. Wir bitten dringend alle unsere Mitglieder, zu erscheine». Jeder ist berufen, mitzilberaten und wird gebeten, seine Mrjinung offen ausznsprechrn. Gottesdienste ¥ Berlin-Norden. Liberale Synagoge Norden (Schönhauser Allee 162). Freitag, 20. Dezember, 7.15 Uhr abends, Gottesdienst. Predigt: Rabbinatskandidat van der Zyl. Sonnabend, vormittags 10 Uhr, Gottesdienst. Berlin-Osten. Liberale Synagoge Osten (Aula der Mädchenschule, Kaiserstraße 29-30). Erössnungsgoltesdienft Freitag, 20. Dezember, 7.15 Uhr abends. Einweihungspredigt: Rabbiner Dr. Salomonfki. Liturgie: Oberkantor Wilhelm Friedmann. ^_ _Berlin-Westend. __ Liberale Synagoge Westend (Aula Leistikowsiraße 7-8, nahe Reichskanzlerplatz). Freitag, 7.00 Uhr abends, Gottesdienst. Predigt: Rabbiner Dr. Klein. Berlin-Wilmersdorf. Liberale Synagoge Wilmersdorf (Cecilienschule, Nikolsburger Platz). Freitag, 7.15 Uhr abends, Gottesdienst. Predigt: Dr. Geis. Berlin. Jüdische Reformgemeinde, Johannisstraße 16. Gottesdienste am Sonntag, den 22. Dezember. Johannisstraße 16: vormittags 10.30 Uhr; Predigt: Dr. Jelski. Kleiststratzc 10: vormittags 1V.30 Uhr; Predigt: Dr. Rosenthal. sprüche aus dieser und dem Talmud au, aber nur solche, die zugunsten der Frauen lauten. Dadurch kommt man zu Ansichten über die Stellung der Frau, die vielleicht für die Zeit bis zur Zerstörung Jerusalems durch die Römer einigermaßen zutreffend sein können. Daun kommt ein großer Sprung. Aus einer Zeit von über tausend Jahren hören wir garnichts weiter, als die Namen einiger Märtyrerinnen aus der Zeit der Kreuzzüge. Es folgt dann aus weiteren Hunderten von Jahren bis zum siebenzehnten Jahrhundert die Aufzählung von sechs bis acht Frauen, deren Namen durch ihre schriftstellerischen Arbeiten erhalten sind. Zwei schrieben Mittelhochdeutsch, die anderen lieferten jüdisch-deutsche Übersetzungen von Gebeten und Ritualien. Das siebenzchnte Jahrhundert bringt dann die Selbstbiographic der Glücket von Hameln, ein sehr interessantes Buch, das aus dem Jargon auch in das Hochdeutsche übersetzt ist. Und dann, kommt die Nach-Mendelssohnsche Periode, der Berliner Salon, der mit dem Judentum aber nichts zu tun hat. Es ist keine Frage, daß es zu allen Zeiten einzelne bedeutende hochgeistige Frauen gegeben haben wird, die weit über dem Durchschnitt ihrer Geschlechtsgenossinnen gestanden haben. Aber das beweist nichts bezüglich des Standpunktes der jüdischen Frau und ihrer Stellung in dem ganzen Zeitraum vom Beginn der jüdischen Einwanderung in Deutschland bis zum Ende des achtzehnten Jahrhunderts, also für weit mehr als tausend Jahre. Man behauptet, daß in den frühesten Zeiten keine Zurücksetzung der jüdischen Frau gegenüber dem Manne bestanden habe, weder im Recht noch im Leben, weder im Tempel zu Jerusalem noch in der Synagoge. Es mag sol ches in manchen Beziehungen >vohl richtig sein, in vielen anderen ist es aber ganz gewiß nicht der Fall. Aus die Beweise aus den ventateuchischen Erzählungen soll hier nicht eingegangen werden, sondern nur aus gesetzliche Bestimmungen, sowie aus einige Stellen der biblischen und talmudischen Schriften. Es sei zunächst auf Kapitel 12 Vers 1 —8 des III. Buches Moses hingewiescn, nach welchem eine Frau, die einen Knaben geboren, vierzig Tage „unrein" bleibt, wenn sie aber ein Mädchen zur Welt bringt, sogar achtzig Tage. Sie darf nichts Heiliges berühren und nicht in das Heiligtum gehen. Ist nicht die „Unreinheit" an sich schon eine seltsame Belohnung für die Erfüllung des ersten Gebotes der Bibel „seid fruchtbar und mehret euch"? Weit seltsamer ist aber die Strafe, die das arme Weib dafür erhält, daß sie ein Mädchen, anstatt des höher gewerteten Knabens, das Licht der Welt erblicken ließ. Hat sie sich dabei ein Verschulden znkommen lassen, für das sie extra vierzig Tage cingesperrt werden muß? Eine weitere, regelmäßig wiederkehrende Absonderung gebieten Kapitel 15 Verse 19 ff. Interessenten mögen die Stelle selbst Nachlesen. Nur der Vers 31 soll wörtlich angeführt werden: „Ihr sollt die Kinder Israels fern halten von ihrer Verunreinigung, daß sie nicht sterben durch ihre Verunreinigung, indem sie verunreinigen meine Wohnung, die unter ihnen ist." Diese Wohnung besteht seit fast neunzehnhundert Jahren nicht mehr, der Grund ist also verschwunden, die Bestimmungen sind aber in Kraft geblieben. Ferner lese man Kapitel 5, Verse 5—30, des IV. Buches Moses. Ein Mann ist eifersüchtig, beschuldigt seine Frau des Ehebruches, ohne Beweise zu erbringen. Ein unglaubliches Verfahren wird durchgeführt, das die Würde der Frau, einerlei ob schuldig oder unschuldig, auf das Tiefste verletzt. Und dann kommt Vers 31: „Der Mann ist frei von Schuld, aber das Weib trägt ihre Strafe." Eine schöne Gleichberechtigung! Dann Kapitel 24, Verse 1—4, des V. Buches Moses: Das Recht des Mannes, seine Frau mit einem Scheidebriefe Briefe zu entlassen, „wenn er etwas Schändliches an ihr gefunden hat". Wenn die Frau am Manne aber etwas „Schändliches" findet? Ja, Bauer, das ist ganz etwas anderes! Und doch sagt dasselbe Buch Kapitel 29, Verse 9—10: „Ihr stehet heute Alle vor dem Herrn, eurem Gotte, die Häupter eurer Stämme, eure Aeltesten, eure Beamten, alle Männer von Israel; eure Kinder, eure Weiber und der Fremdling, der inmitten eures Lagers, vom Holzhauer bis zum Wasserschöpfer." Allerdings stehen hier auch die Frauen rvTicVJ S>TOU:WERC*{ billig, iDohlSchmecJiend, L nahrhaft. erst hinter Männern und Kindern, während sie in Kapitel 31, Vers 12, vor den Kindern rangieren. In den Sprüchen Salomos stehen mancherlei Verse, die sich aus die Frau beziehen. Am bekanntesten ist das Schlußkapitel des Buches, das das schöne Lied vom Biederweib enthält. Ein schöneres Lob der Frau kann nicht gesungen werden, aber - es war kein Mann, der es gesungen hat, sondern: „Worte an Lemuel, den König, Vortrag, womit seine Mutter ihn belehrte." Man weiß weder etwas von einem König Lemuel, noch Sicheres über Ort und Zeit, in denen dieses Lied verfaßt sein könnte. Weitere „schöne" Sprüche des Buches sind: „Ein goldener Nasenring im Rüssel des Schweines ist eiir schönes Weib, das ohne Verstand ist." „Ein wackeres Weib ist die Krone ihres Mannes, und wie Fraß in seinen GÄeinen ist die Boshafte." „Ein kluges Weib baut ihr Haus, ein törichtes aber reißt es mit eigenen Händen nieder." „Ein törichter Sohn ist seinem Vater ein Verderben, und eine immer rinnende Traufe _ die Zänkerei seines Weibes." „Besser allein zu wohnen auf einer Dachzinne, als in einem Hause in Gemeinschaft mit einem zänkischen Weibe." Das Buch ist nachexilisch und wahrscheinlich erst kurz vor der .Hasmonäerzeit zusammengestellt. Auch Kohelet, Kapitel 7, Verse 26—29, spricht nicht, sehr liebenswürdig von der Frau: „Auch fand ich das Weib bitterer als den Tod, sie ist eine Falle; ihr Herz ist ein Fangnetz, ihre Hände sind Bande; wer gottgefällig ist, entrinnt ihr, aber der Sünder wird von ihr gefangen."^ „Die meine Seele stets suchte, die fand ich nicht. Einen treffliche» Mann habe ich unter tausend gesunden, aber ein treffliches Weib fand ich unter allen diesen nicht." Das Buch stammt aus derselben Zeit, wie die Sprüche Salomos. In den nachbiblischen Zeiten ist die Stellung der Frau etwas verbessert worden. Schon etwa hundert Jahre vor der jetzigen Zeitrechnung wurde der Ehevertrag, die Kethuba, eingeführt, um den Mann zu verhindern, leichtfertig seiner Frau einen Scheidebrief zu geben und sie mittellos in die Welt zu jagen. In der talmudischen Zeit sind dann die Scheidungsgesetze weiter auügebildet, teils zugunsten der Frau, teils aber auch zu ihrem großen Nachteil. Die talmudischen Schriften enthalten auch viele schöne Sprüche über die Frau, aber auch manche unliebenswürdige. „Führe nicht viel Geplauder mit der eigenen Frau, geschweige denn mit einer fremden: jeder, der viel Geplauder mit der Frau führt, schafft sich Unglück, zieht sich vom Thorastudium ab und sein Ende ist ewiges Verderben." „Ein zänkisch Weib ist ärger Plag' als Regenguß dm ganzen Tag." „Wer hielt es: wohl in e i n e m Haus lange mit einer Schlange aus?" „Wer sich ein teuflisch Weib gefreit, hat diesseits schon seift Höllenleid." „Wer seines Weibes Herrschaft duldet, hat, wfts er leidet, selbst verschuldet." „Wer ein böses Weib bekommen, hat ein schleichend Gift genommen." „Erst tischt sie aick und schenkt ihm ein, fährt dann mit Keifen hinterdrein, daß ihm der Appetit vergeht, und hungrig er vom Tisch aufsteht." „Wer unheilbar am Leibe ist, beherrscht vom bösen Weibe ist und leben muß von die Dreie sind lebendig tot." „Zehn Maß Geschwätzigkeit ward zuerteilt der Welt, wovon neun ans das Weib, eins auf beit Mann entfällt, ein ungleich Los fürtvahr, das Mann und Weib beschiedeu, und dennoch ist kein Weib mit seinem Tell zufrieden und nähme gern dem Mann sein winzig Tellchen fort; so kommt's, daß, wenn er spricht, sie stets ihm fällt ins Wort." „Unter tausend einem Mann traue dein Geheimnis an, aber unter tausend Frauen darfst du's keiner anvertrauen." Wie alle biblischen Gesetze, so sind auch besonders die „Reinheits"-Bestimmungm, obwohl sie nach dem Falle des Tempels keine Bedeutung mehr hatten, noch weitgehend im Talmud ausgebaut worden. Noch heute muß jede Gemeinde ein Tauchbad nach talmudischen Vorschriften einrichten, ohne darauf Rücksicht nehmen zu können, daß seit fünfzehnhundert Jahren die Technik immerhin einige Fortschritte gemacht hat. Es bestehen heute am Rhein noch einige alte Badehäuser, deren Entstehung viele Hunderte von Jahren znrücklicgt, ein Beweis, daß auch in Deutschland diese Vorschriften beachtet wurden. Aber eine andere Angelegenheit wurde schon früh in Deutschland zugunsten der Frau abgeändert. Nach Bibel und Talmud war Polygamie weder verboten, noch erlaubt, in gewissen Fällen, z. B. der Leviratsehe, aber doch vorgeschrieben. Der Mann konnte auf diese Eheschließung verzichten, die Frau aber nicht. Der Talmud hat darin der Frau etwas weitgehendere Rechte eingeräumt, so konnte eine Frau die Scheidung verlangen, wenn der Mann sich eine weitere Frau nahm. In Deutschland wurde die Mehrehe erst im elften Jahrhundert durch Rabbi Gerson verboten und kam seitdem in Europa nicht mehr vor. Im Orient ist sie de jure immer noch gestattet. Während man also vor den Kreuzzügen in Deutschland bemüht war, die Rechte und die Stellung der Frau immer mehr zu vevbessern, trat nach denselben ein vollständiger Stillstand infolge der Verfolgungen und mit der Einführung des Schulchan Arnch nach dem dreißigjährigen Kriege ein reaüio-- närer Umschwung ein, dieses Gesetzbuch hat eine Anzahl von „Religionsvorschriften" noch wesentlich ausgedehnt und verschärft. Um jede „Verunreinigung" sowie sexuelle Irrungen zu verhindern, verbietet der Schulchan Aruch jedem Manne, außer dem eigenen Ehegatten, mit einer Frau allein in einem Raume zu verweilen. Man darf eine fremde Frau nicht grüßen, chr nicht die 5)and geben, nicht einmal ihren kleinsten Finger berühren, darf ihr Haar nicht betrachten, ihre Stimme nicht hören, nicht hinter ihr auf der Straße hergehen, sondern schnell im Bogen um sie herumlaufen, soll sich überhaupt weit von Frauen fernhalten. Bei der

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