Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 9 (1929)
- Issue
- 48 (27.11.1929)
- Date
- 1929-11-27
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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George Clemenceau und die Affäre Dreyfus In der Nacht zu Sonntag, den 24. November, ist der große französische Staatsmann und ehemalige Ministerpräsident George Clemenceau im Alter von 88 Jahren gestorben. George Clemenceau hat sich durch sein Eintreten für den unschuldig verurteilten und aus die Teuselsinsel verbannten jüdischen Generalstabshauptmann Alfred Treyfus unvergängliche Verdienste um die Wahrheit und Gerechtigkeit, nicht zum wenigsten um die französische Republik, erworben. Er wurde der politische Vorkämpfer für die Rehabilitierung -es Opfers des französischen reaktionären Militarismus und stellte die von ihm gegründete Zeitung „Aurore" ganz in den Tienst dieses Kampfes. Nachdem er in der vordersten Reihe den Sieg der Wahrheit erfechten half, wurde er l906, im Alter von 65 Jahren, zum erstenmal Ministerpräsident, und er nahm den Obersten Picquart, dem die aktenmäßige Aufdeckung der Schuldlüge gegen Treyfus zu verdanken ist, als Kriegsminister in sein Kabinett aus. Tiefes erste Kabinett Clemenceau statte eine für Frankreich ungewöhnliche Tauer von drei Jahren. (Jta.) Abflauen der Studentenunruhen Tie Studentenunruhen in Prag sind, wie die Meldungen der letzten Tage erkennen lassen, erfreulicherweise im Abflauen begriffen. Turch die entschiedene Haltung der Rektoraisbehörden sowie der staatlichen Organe ist das Treiben der verirrten Studentenschaft zum Glück rechtzeitig unterdrückt worden. Tas Ministerium für Schulwesen urrd Volkskultur der Tschechoslowakei hat entschieden den Standpunkt vertreten, daß von dem Grundsatz der Lehr- und Lernfreiheit nicht abgewichen werden dürfe und daß niemand aus nationalen, politischen oder religiösen Gründen vom Hochschulstudium ausgeschlossen werden dürfe. Fürsorge für jüdische Gefangene Wir hatten vor einiger Zeit Vorschläge von Rabbiner Dr. Caro, Köln, über Gefängnisseelforge veröffentlicht. Zu diesen Vorschlägen gehe» uns von einem Insassen der Strafanstalt Münster i. A. die nachstehenden Ausführungen zu. Die Red. Die Zentralisation der zu Zuchthaus verurteilten jüdischen Strafgefangenen ist gemäß den Wünschen von Herrn Rabbiner Dr. Caro bereits so weit fortgeschritten, daß eigentlich nichts zu wünschen übrig bleibt. Eine Zusammenfassung aller jüdischen Zuchthausgefangenen in einer einzigen Anstalt ist den Gefangenen aus mehreren Gründen unerwünscht. Zunächst wäre zu betonen, daß der jüdische Strafgefangene sehr gern einmal im Monat zirka l4 Stunde mit seinem Seelsorger- Rücksprache itimmt. Eine Berücksichtigung dieses Wunsches wäre dem betreffenden Rabbiner unmöglich, wenn er 150 Gefangene in einer Anstalt hat. So nebensächlich wie dem Außenstehenden dieser Einwand erscheint, so wichtig ist er. Der Strafgefangene hat das Bedürfnis, sich von Zeit zu Zeit mit einem Menschen auszusprechen, der bemüht und befähigt ist, für seine Lage Verständnis zu finden. Es darf auch nicht vergessen werden, daß ein Strafgefangener, dessen Familie z. B. in Breslau wohnt und der aus Zmtralisationsgründen in die Strafanstalt Brandenburg kommt, aus finanziellen Gründen selten oder gar nicht von seiner Familie besucht werden kann. Ein Uebergangsheim ist nicht nur unerwünscht, sondern höchst überflüssig. Ein solches Heim käme doch nur für Gefangene nach langer Strafhaft in Frage, also in erster Reihe für Zuchthausgefangene, die, bedingt durch unsere schnellebige Zeit, einen Uebergänz von der absoluten Abgeschlossenheit zum Zeittempo finden sollen. In Deutschland gibt es kaum mehr als 150 jüdische Zuchthausgefangene, von denen ein großer Teil ausländische Juden sind, die nach Verbüßung der Strafe über die Grenze geschoben werden. Selbst wenn man für dieses Heim auch noch die wenigen zu langjährigen Gefängnisstrafen Verurteilten hinzuninnnt, so würde diese geringe Anzahl Gefangene die großen Aufgaben eines Heimes nicht rechtfertigen. Ich selbst und mit mit alle vernünftig denkenden Strafgefangenen, sehen die Vorteile eines ttebergangsheimcs nach langer Strashast unbedingt ein. Trotzdem besteht gegen diese Heime eine kaum überwindliche Autipatyic, die sehr verständlich ist; denn wenn man sich viele Jahre dem Zwang einer Strafanstalt unterordnen mußte, so wünscht man, selbst unter erheblich freieren Verhältnissen, keine Unterordnung unter die immer noch recht scharf begrenzten Vorschriften eines Uebergangsheimes. Ueberflüssig ist ein Uebergangsheim insofern, als die Vorschriften des neuzeitlichen Strafvollzuges eine sogenannte Hl. Stufe vorsehen, in der die Strafgefangenen zwar im Hause schlafen müssen, aber am Tage in ihren eigenen Berufen wie alle andern freien Menschen arbeiten dürfem Unter diesen Umständen vollzieht sich der Uebergang von der bedingten zur absoluten Freiheit vollständig reibungslos. Das, was die entlassenen jüdischen Strafgefangenen brauchen, sind nicht mehr oder weniger große Geldgaben oderähnliche Unterstützungen, sondern Arbeit, und zwar Arbeit vom ersten Tage der Freilassung an. Das ist die Vorbedingung für ein weiteres ordnungsmäßiges Leben. Eine scharfe Grenze muß zwischen denjenigen Gefangenen gezogen werden, die Erstbestrafte sind, die in das Zuchthaus hineingeschliddert sind, ohne sich der Tragweite ihrer Handlung voll bewußt zu sein, die den festen Willen haben, unter ihr bisheriges Leben einen Strich zu ziehen, und denjenigell, die immer wieder rückfällig werden, die unverbesserlich sind. Man kann einem Arbeitgeber nicht zumuten, einen Menschen zu engagieren, bei dem er oder sein Geschäft Gefahr läuft, zu Schaden zü kommen. Bei fast allen Erstbestraften hat die Haft einen sehr nachhaltigen Eindruck hinterlassen. Eine direkte Gefahr bei entlassenen Erstbestraften besteht demnach nicht und wenn ja, dann nur in der Einbildung verschärft durch die allgemeine Antipathie gegen alle diejenigen Menschen, die irgendwie mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind. Es gibt aber auch eine Anzahl jüdische Strafgefangene, welche sich wegen politischer Vergehen in Haft befinden, die ihre Existenz und den Anschluß an ihre Familie verloren haben, und die am Tage ihrer Freilassung vor dem Nichts stehen. Hier muß eingesetzt werden. * Den Erstbestraften nnd vor allem den wegen politischer Vergehen Verurteilten muß Arbeit und Berdienstmöglichkeit geschaffen werden. Obwohl eine Organisation besteht, die den entlassenen Gefangenen Arbeit besorgen soll, scheinen mir die Erfolge dieser Organisation kaufmännisch nicht so vollwertig zu sein, wie sie die schwierige Materie bedingt. Es muß eine Zentralstelle mit kaufmännisch geschulten Mitarbeitern geschaffen werden, die die entlassenen Gefangenen, so weit es nötig, einkleidet und ihnen ihren Fähigkeiten entsprechende Arbeit verschafft. 3—4 Monate vor der Entlassung muß der Rabbiner, der für die Anstalt zuständig ist, der Zentralstelle genau detaillierte Informationen übersenden, so daß der Zentralstelle ein Zeitraum von 3—4 Monaten für die Arbeitsbeschaffung bleibt. Daß bestmöglichst auf die Individualität Rücksicht genommen werden müßte, ist selbstverständlich. Wenn alle jüdischen Mittel, die bisher zersplittert bei den verschiedenen Fürsorgestellen für diesen Zweck verbraucht wurden, in Zukunft einer Zentrale zufließen, die nach obenstehenden Direktiven arbeitet, sind größte Erfolge zu erwarten. Ratstagung des Preußischen Landesverbandes Am 20. November 1929 trat der Rat des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden unter dem Vorsitz des Präsidenten Kammergerichtsrat Leo Wolfs zu einer Sitzung zusammen. Bei ihrer Eröffnung widmete der Vorsitzende dem verstorbenen stellvertrelenden Präsidenten Pros. Dr. Türk einen warmen Nachruf, den die Anwesenden stehend anhörten. Cs wurden alsdann einige Personalangelegenheiten erledigt. Zunächst wurde als Nachfolger des Rechtsanwalt Dr. Katzenstein-Kassel in seiner Eigenschaft als Abgeordneter des Berbandstages Siegmund Freudenthal-Eschwege festgestellt. Als Nachfolger von Professor Dr. Türk wurde zum stellvertretenden Präsidenten des Rates Dr. Jsmar Freund gewählt. Dessen Stelle als Beisitzer des Rates wurde dem von der Berliner Gemeinde an Stelle Türks noch zu benennenden neuen Ratsmitgliede Vorbehalten, das auch Mitglied der Subventionskommission werden soll. Als weiterer Beisitzer wurde an Stelle des Rechtsanwalt Dr. Herzfeld- Essen, der sein Amt im Engeren Rat niedergelegt hat, der Rechtsanwalt Dr. Katzenstein Bielefeld gewählt. Zum Vor- Johann-Georg- Garagen (am Kurfiirstendamm) Johann - Georg - Str. 9/10 Tel.: H 2 Uhland 5300-9825 Modernster Komfort sitzenden des Wohlfahrtsausschusses wurde Direktor Ostberg, zum Mitgliede des liberalen Unterrichtsausschusses Professor Elbogen bestellt. Diesem wurde auch der Vorsitz im Kura torium der Borbereitungsanstalt für Lehrer in Berlin übertragen. Der Abschluß für das Rechnungsjahr l928 20 sowie der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1930 31 wurden festgestellt. Dabei wurde von dem Schatzmeister, Direktor Kareski, nachdrücklich auf die gespannte Finanzlage des Lan desverbandes hingewiesen, die dazu zwinge, sich ül allen Ausgaben die größte Zurückhaltung aufzuerlegen und die Erfüllung mancher driilgender Ausgaben für bessere Zeilen zurückzustetlen. Eine Erhöhung der wieder auf - "<> des Einkommensteuersolls der Mitgliedsgemeinden festgesetzten Umlage ist wegen der auch in diesen herrschenden finanziellen Bedrängnis und der allgemeinen wirtschaftlichen Depression nicht möglich. Eine Besserung der Verhältnisse ist nur von der Erhöhung der Staatsbeihilfen zu erwarten, für die in dessen bei den in Frage kommenden Stellen leider nicht immer das erforderliche Entgegenkommen angetrosfen wird. Es wurde ferner noch beschlossen, den nächsten Verbandstag aus den 23. März 1930 und folgende Tage einznbernsen. Der übrige Teil der vom frühen Morgen bis in die zehnte Nachtstunde dauernden Sitzung wurde von einer Besprechung über die Lage des preußischen Judentums ausgesülll. Diese Erörterungen werden durch, einen an den Rat ans Gruno des Art. 16 der Verfassung des Landesverbandes gelangten Antrag der Fraktion der jüdischen Volkspartei des Verbanostages veranlaßt. Ter Antrag forderte die sofortige Einberufung des Berbandstages mit der Tagesordnung: „Anssprache über die Lage im preußischen Judentum" und wurde im Rat von Ministerialoirektor Tr. Badt und Tr. Sandler, die zugleich Mitglieder des Rates und des Verbandstages sind, begründet. Sie knüpfte an den Aufruf .Hilfe durch Ausbau", welcher anläMch der in Palästina durch! Araber verübten Judenmetzeleien von den deutschen Mitgliedern der Jewish Agency erlassen woro-en ist, und an die ihm gegenüber veröffentlichte „Erklärung deutscher Juden" an. Nachlanger Aussprache, bei der die gegensätzlichen Anschauungen oft stark zutage traten, gelang es, ihr Ergebnis in der folgenden Entschließung zusammenzufassen, mit deren Wortlaut alle Anwesenden einverstanden waren, und die demzufolge einstimmig angenommen wurde: „Der Große Rat des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden gibt der Ueberzeugung Ausdruck, daß die Würde des jüdischen Namens und das Ansehen der deutschen Juden es dringend erfordern, den innerjüdischen Kampf zu entgiften. Die Austragung von Meinungsverschiedenheiten, sei es vor der jüdischen, sei es vor der nichtjüdischen Öffentlichkeit, muß ohne jede Minderbewertung einzelner jüdischer Gruppen in staatsbürgerlicher Hinsicht erfolgen. Ebensowenig darf eine Herabsetzung von Gegnern, sofern sie vom Willen Lur jüdischen Gemeinschaft erfüllt sind, als Juden stattfinden." Nachdem diese Resolution angenommen worden war, wurde der Antrag der Volkspartei aus Einberufung eines außerordentlichm Berbandstages zurückgezogen. Ileugestattung des Synagogengesanges Ein Bettrag zur Diskussion. Von Rektor a. D. B. C o b l e n z, Köln. Wenn die Hinleitung der Jugend zu einer verstärrdnisvollen, lebendigen Teilnahme am Gottesdienst der Gemeinde zu. den Aufgaben der jüdischen Schule gehört, so darf, so soll auch der Schulmannzu obigem Thema das Wort ergreifen, ohne sich — als Nichtsachmann im Sinne der Musikalität -- an der Kontroverse der Fachleute über die Qualität der synagogalen mehrstimmigen Chorgesänge beteiligen zu müssen. Es darf Herrn Felix Saul durchaus als Verdienst angerechnet werden, die Frage als solche überhaupt wieder angeschnitten zu haben. Mit Herrn Ehrenreich aber vermag ich ihm nicht zuzustimmen, wenn er in der nach seiner Ansicht geringen musikalisch-künstlerischen Qualität der synagogalen mehrstimmigen Chorwerke die Hauptursache schlechten Synagogenbesuches erblickt. Es ist auch nicht an dem, daß in den christlichen Kirchen die sicherlich hochstehende Kirchenmusik die eigeichliche, ausschlaggebende Anziehungskraft auf die Scharen der Gläubigen ausübt. Der bei weitem größere Einfluß auf den Besuch des Gottesdienstes muß bei allen Bekenntnissen, also auch beim jüdischen, dem der betenden Gemeinde zugestandenen Maß aktiver Teilnahme am Gottesdienste zugeschrieben werden. Aber gerade die liberalen Gottesdienste in den größeren jüdischen Gemeinden kranken, daran, daß der gesangliche Teil — es ist dies keine Uebertreibung — ausschließlich dem Vorbeter und dem Chore zugewiesen und die Gemeinde ausgeschattet ist. Und das ist es, was einen solchen Gottesdienst zum „Konzert" stempelt: dort oben die ausübenden Künstler, hier unten die lauschenden Zuhörer. Aber was das Konzert zu einer Quelle auserlesenen musikalischen Genusses macht, das gerade wirkt aus den Synagogenbesucher auch bei höchster musikalischer Leistung aus die Dauer langweilend und abstumpsend. In das K o n - z e r t gehe ich in der Tat nur, um zu hören und hörend zu genießen. In die Synagoge gehe ich, um zu beten, mit der Gemeinde mich betend zu vereinigen, im leisen nnd im lauten. Gebet - hier ist auch Gesang Gebet — in stän diger Wechselbeziehung zum Vorbeter. Indem unsere Altvorderen dies durch die entsprechende Einrichtung der Gebetbücher ermöglichten, ja, vorschrieben, haben sie ein weit besseres Verständnis für die Psyche des Beters bewiesen als gar manche Konstrukteure moderner liberaler Gottesdienste, die eben, als sie mit Recht die Unordnung und das Durcheinander- Schreien. beseitigen wollten, im Gegensatz zu den heutigen konservativen Gottesdiensten in das andere Extrem verfielen. Und zwar nicht als Chukkas haggoj, denn in allen christlichen Gottesdiensten ist der betenden Gemeinde die aktive Teilnahme in hohem Maße zugewiesen. Es entspricht dies ja auch sowohl nach der Seite der Aktivität als auch einer gewissen Sangesfreudigkeit der einzelnen Beter einem tiefen, inneren Bedürfnis. Dies Bedürfnis ist nicht jüdisch, nicht christlich, nicht heidnisch, es ist menschlich, und uns Juden war gerade dieses Menschliche niemals fremd. Versucht man aber, dieses echt menschliche Bedürfnis zu ersticken, so wird man durch kein noch so schönes, noch so modernes Surrogat es verhindern können, daß nicht nur das Bedürfnis des (auteu Betens, sondern des B e t e u s überhaupt erstickt wird. Noch hat kein Forscher durch wissenschaftliche Messung fest gestellt, welchen Anteil die Alleinherrschaft des Chores an der Entfremdung so Vieler vom öffentlichen Gottesdienste hat. Aber unbestreitbar ist, daß dieser Anteil nicht gering ist, daß viele, selbst musikalisch veranlagte und musikbegeisterte Glaubensgenossen, gegen den übermäßig, besonders auch den ausschließlich gepflegten Kunstgesang in der Synagoge abgestumpft werden und jedes Interesse für den öffentlichen Gottesdienst vertieren, weil sie selbst nicht laut mitbeten, mitsingen dürfen. Sicher ist hierdurch schon viel verdorben worden, sicher drohen hier weiter Gefahren. Gerade auch bei der Jugend ist dies der Fall, bei der für gemeinsamen Gesang so sehr empfänglichen Jugend. Gewiß aber kann vieles wieder gut gemacht, vieles verhütet werden, wenn man in den Gemeinden, die es angeht, endlich die Einsicht, den Mut, die Entschlossenheit zurUmkehr auszubringeu vermag. Die im Gebetbuche und Machsor der betenden Gemeinde zugewiesenen Responsen und Gesänge, ebenso die deutschen Predigt-, Eingangs- und Schlußlieder dürfen nicht länger Domäne des Chores bleiben, sondern müssen der Gemeinde als einstimmige Gesänge übertragen werden. An einfachen, gefälligen, würdigen Melodien ist natürlich heute schon kein Mangel, die großen Meister des Synagogengesanges bieten gerade in dieser Richtung genug des Schönen und Erhebenden. Ich denke beispielsweise — lieber Freund Saul, lächeln Sie immerhin über den krassen Laien — an die m. E. wunderschönen Aus- und Einhebegesänge von Lewandowski, die nicht umsonst eine so weite Verbreitung gefunden haben. Wenn sie, von der ganzen Gemeinde, von Alt und Jung, angestimmt, die weiten Hallen des Gotteshauses durchbrausen, so wecken sie bei weitem mehr Freudigkeit am Besuche der Synagoge, als es der auf noch so künstlerischer Höhe stehende ausschließliche Gesang des Chores auch nur annähernd vermag. So ist der Chorgesang also überflüssig, so willst du dieses Schoßkind der Gemeinde verstoßen? O nein, mein. Leser, der Chor soll keineswegs verschwinden, aber seine Aufgabe muß geändert werden, wenn er wirklich Segen stiften und seinen Zweck erfüllen soll. Diese Aufgabe ist m. E. ziueifacher Natur: 1. Ter Chor sei der Führer der Gemeinde bei ihrem Singen, sein Gesang bilde das Rückgrat des Gemeindegesanges. Darum fall der Chor nicht etwa schweigen, wenn die Gemeinde singt, im Gegenteil, er trägt nach wie vor auch die Gemeindegesänge in sorgfältiger Einstudierung vor, aber gemeinsam mit der Gemeinde. Auf diese Weise wird der Gemeindegesang stets einen Rückhalt haben und mehr und mehr veredelt werden. 2. Der Chor soll an besonderen Sabbaten, an den Festtagen und bei sonstigen außerordentlichen Gelegenheiten zur Verschönerung des Gottesdienstes, zur Erhöhung der Feierlichkeit Gesänge vortragen, die nicht im Bereiche des Gemeindegesanges liegen, so daß die Gemeirrde hier wirklich nur Zuhörer ist. Diese Gesänge müssen freilich, darin stimme ich Herrn Saul bei, in künstlerischer Hinsicht den höchsten Anforderungen genügen. Diese Doppelaufgabe sichert dem Synagogenchore m. E. vollkommen seine Existenzberechtigung und weist ihm eine überaus dankbare, segensreiche Tätigkeit zu. Eine Neugestaltung des Synagogengesanges auf dieser Basis würde auch, wie ich überzeugt bin, in gleicher Weise der Würde der Gottesdienste und der Psyche des Betenden entsprechen.