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Jüdisch-liberale Zeitung · 1929-11-20 · 47 (20.11.1929) · page 6

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
9 (1929)
Issue
47 (20.11.1929)
Date
1929-11-20
Page
– (sequence 6)
Language
German
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tionaljudentum beharrm (so fast sämtliche Unterzeichner der „Erklärung deutscher Juden und Jüdinnen"), 4. diejenigen Unterczeichner dieser Erklärung, die dem Kreise um Naumann angehören. Sämtlichen Richtungen gehören Persönlichkeiten an, die das Judentum nach außen repräsentieren; wem kann damit gedient sein, daß die Anhänger auch nur einer dieser Richtungen verächtlich gemacht werden. Gibt es wirklich in der Provinz und geschweige denn in der Reiche Hauptstadt noch viele, die geistig so minöebemittelt sind, daß sie einer derartigen Haßpropaganda Glauben schenken, bereu 'Augen so trübe sind, daß sie nicht vermögen das Gesicht des Nachbarn zu erkennen? Wir liberalen Juden wollen uns von solchem Treiben fernhalten und gerade weil ich dem Nationaljudemum eben so fern stehe wie der Naumannschen Richtung, möchte ich hier bekennen: Tie .schönsten Eindrücke die ich in vielen Jahren in jüdischen Versammlungen gewann, verdanke ich einer Rede des Zionisten Martin Bubcr und andererseits einem Vortrage, den der Tichter Wilhelm von Scholz in einer Versammlung des Verbandes nationaldeulscher Juden hielt. Aber nun wird man mir sagen, wenn du mit solcher Achtung von den Angehörigen der anderen jüdischen Richtungen sprichst, wie konntest du dann jenen Ausruf unterzeichnen, in dem viele eine Kriegserklärung erblicken. Tarauf antworte ich: Jener Aufruf diente lediglich der Richtigstellung und der Selbstbehauptung. Ter Tcpst des Ausrufes der Jcwish Agency war irreführend - das läßt sich beweisen — und er war gefährlich, das 'ist unsere Ueberzcugung. Daß er irreführend war, ist nicht nur von uns Unterzeichnern der Gegenerklärung, sonder» auch vom Vorstände der Vereinigung für das liberale Judentum und, was besonders zu betonen ist, vom Arbeitsausschuß des E.V. festgestellt worden. Leugnen kann man es nur, wenn mau von der Geistes- Haltung des Herrn Ludwig Fürder (Jüdische Zeitung für Ostdeutschland vom 2r. Oüober polemisiert und sich damit zu einer Taktik bekennt, die wenn mau sie ans das Geschajtslebeu üb er nagen wollte - nach unseren heutigen Rcchlsanschannngen den Tatbestand dev un laute een Wettbewerbs darstellen würde. Wie gefährlich aber die Moralanffasstuig des .Herrn Fürder ist, das haben inzwischen die Zionisten im eigenen Lager erfahren: denn sehen beschwert sich die 1;nn:a!c der Misrarhi darüber, daß man sich ihres Parteinamens seitens einer arideren zionistischen Gruppe mit dem ..Versuch einer bewussten Irreführung' beDieni. (Bergt. Jüdische Rundschau 'o. L. N. 29 S. öS'.).) Dieser Aufruf der Jewisb Agency war zugleich besonders gefährlich, weil er eine Verstärkung der jüdischen Einwanderung gerade im jetzigen Momente forderte, aber meiner Ucberzeugung auch deshalb, weil er eine Reihe von aus gezeichneten Namen als Unterschriften trug. Eben weil manche Männer, die sich mit diesem Aufruf ideniisizierten, außerordentlich schätze, eben weil zu ihnen auch Persönlichkeiten gehören, die bisher dem Zionismus sernstandcn, war meiner Meinung eine Gegenaktion geboten. Es mußte de wiesen werden, daß wir auch da sind, daß wir nicht einer Massensuggestion unterlegen sind, daß wir unseren Weg sortsetzen, auch wenn Andere,mit denen wir ein großes Stück gemeinsam gingen, sich nun von uns scheiden. Wir trennen uns von jenen nricht als Feinde, sondern als Freunde, nicht mit einem Gefühl des Hasses, sondern eher mit einen: Hauch von Tragik. II. Besonders beschämend ist es, wenn die Gehässigkeit im jüdischen Parteikampf schon so weit geführt hat, daß man im Streit nicht einmal halt vor dem Tore der Synagoge macht. In der Jüdisch-liberalen Zeitung ist eingehend über die Angriffe berichtet worden, die Dr. Jsmar Freund am 2. Tage des Neujahrsfestes von der Kanzel der Synagoge Lützowstraße gegen die Untcwzeichner jener Erklärung erhob, sowie über die Debatte, die sich hieran in der Sitzung der Repräseutantcn- Versammlung vom 21. Oktober 1929 schloß. Einige grundsätzliche Bemerkungen erscheinen aber auch hier noch geboten. Nicht daraus kommt es bei der Beurteilung des Verhaltens des Dr. Jsmar Freund an, ob man jene Erklärung billigt oder nicht billigt: was zur Entscheidung steht, ist einzig 'die Frage, ob es überhaupt zulässig ist, daß an einem hohen Feiertag in eurem Gotteshause parteipolitische Reden gehalten Werden. Tiefbedanerlich ist daher auch die Antwort, die Direktor Karcsü in jener Sitzung aus diese Interpellation namens des GemcindcvorstandeS erteilt hat und die ich hier nach dem Bericht der doch.gewiß unverdächtigen Jüdischen Rundschau vom 1. Noveinüer 1929 wiedergebe: „er betonte, daß der Interpellant sich eigentlich selbst die Antwort gegeben habe, wenn er die Gewi ss e n s s.r e i h e i t des Rabbiners anerkenne. Gerade der Kanzelredner muß oft polemisieren, lieber Fragen des Taktes läs/en sich eindeutige Urteile nicht abgeben. Der Gemeindevorstand Lehe P.densalls keinen Gnnid zum Einschreiten." Zn diesen Ausführungen ist zu bemerken, daß die Gewissensfreiheit des Rabbiners keineswegs ausschließt, daß er seine Ausführungen in einer Form zu machen hat, die der Würde des Raumes und der Stunde angemesseu ist. Es ist weiter zu betonen, daß eine Verwaltungsbehörde, die von vornherein darauf verzichten wollte, über Fragen des Taktes Urteile zu geben, überhaupt keine Garantie mehr dafür bieten würde, daß auch nur die einfachsten Anforderungen von Sauberkeit und Anstand im Leben der Gemeinde gewahrt werden. Das ist eben gerade eine Hauptaufgabe der DisziplinargerichtSbarkcit der Beamten, daß sie nicht nur gegen kriminelle Vergehen einschreitet, sondern daß sie auch grobe Taktlosigkeiten 'und Würdelosigkeiten ihrer Ahndung unterwirft. Werden nicht von jüdischer Seile Beschwerden erhoben, wenn etwa Lehrer gegenüber jüdischen Kindern oder Beamte gegenüber jüdischen Parteien in grober Weise gegen die Forderung des Taktes verstoßen? Wohin würden wir in Preußen kommen, wenn etwa seitens des Ministeriums bei der Aufsicht über die Beamten dieselben Grundsätze vertreten werden würden, wie sie hier Herr Kareski im Namen des Gemeindevorstandes ausgestellt hat. Was nun die Stellung des Kanzclrednecs anbetrifft, so hat die Diszivlinargerichtsüarkeit der protestantischen Kirche stets den Grundsatz vertreten, daß die Stellung des Geistlichen eine andere ist, wenn er in der Kirche, eine andere, wenn er außerhalb der Kirche das Wort ergreift. Mag sich der Geistliche als Privatmann mit aller Freiheit äußern, wenn er von der Kanzel herab spricht, hat er ans die Gefühle au'h Andersdenkender Rücksicht zu nehmen und alles zu rer meiden, was einen Teil seiner Zuhörer unnötig kränken würde. Das sind Grundsätze, die nicht nur für den Bereich jener Kirche ihre Bedeutung haben, sondern die auch für andere religiöse Gemeinschaften eine wertvolle Lehre enthalten. Man muß sie in Betracht ziehen, um zu durchschauen, wie unbefriedigend die Antwort des Gemeindevorstandes ist. Ter Hinweis auf „die Gewissensfreiheit des Rabbiners" ist im Hinblick auf jene vom Gemeindevorstand ignorierte Unterscheidung nichts anderes als ein leeres Schlagwort. Wir Liberalen können es nur mit Freude begrüßen, wenn man die Gewissensfreiheit des Rabbiners respekliert und wenn man z. B. liberale Rabbiner nicht zur Befolgung zeremonieller Gesetze selbst, in ihrem Privatleben auch gegen ihr Gewissen zu nötigen sucht. Im Falle des Dr. Jsmar Freund handelt es sich aber darum, daß er einen hohen jüdischen Feiertag benutzt hat, um 'heftige Angriffe gegen einen genau bestimmten Kreis von Personen (nämlich die Unterzeichner jener Erklärung/ zu richten. Ich würde solche Angriffe in gleicher Weise verdammen, wenn sie von einem Rabbiner der entgegengesetzten Richtung gegen die Unterzeichner der Erklärung der Jewish Agency oder von eurem Rabbiner der revisionistischen Richtung gegen die Leitung des Zionismus oder von einem Rabbiner der offiziellen zioni'.uschen Richtung gegen Lichtheim und öie Revisionisten erhoben werden würden. Ein Mann wie der zionistische Rabbiner Warschauer genießt die größte Wertschätzung auch in den Kreisen völlig anders denkender Gemeindcangchörigerz ebensowenig ist es die positive Einstellung zum Zionismus als solche, derentwegen wir die Vorwürfe gegen Herrn Jsmar Freund erhebe:!. Was wir Herrn Freund zum Vorwurf machen, ist die Niedrigkeit der Denkungsart, die darin liegt, daß er einen hohen jüdischen Feiertag dazu benutzte, um von der Kanzel herab die zur Andacht erschienenen .Hörer gegeneinandech zu entzweien, daß er einen Gottesdienst zu einer Volksverfanunluttg machte, daß er an einer Stelle, wo cs darauf ankam, religiöse Ausgaben zu erfüllen, lieber parteipolitischen Leidenschaften diente, daß er alle geziemende Rücksicht auf die Würde des jüdischen Gottesdienstes außer Acht ließ. Man überlege sich, zu welchen Folgen derartige Exzeße eine: Kanzeiredners führe.: können. Schon jüngst soll der Fall vorgekommen sein, daß eilt Rabbiner durch einen Zwischenruf unterbrochen worden ist. Ein solches Verhalten eines Gemeindeangehörigen ist natürlich grundsätzlich aufs schärfste zu verurteilen und siellr nach § 16/ St.G.B. uw Vergehen dar, das mit Gefängnis bestraft wird. Ganz anders steht es aber dann, wenn der Geistliche selbst durch Anssührungeu, die einzelne der Gemcindemitgtieder beleidigen, eine Gegenaktion provoziert. Das Reichsgericht hat in einer berühmten Entscheidung Band 21 S. 168 sich auf den Standpunkt gestellt, daß in solchem Falle dem Angegriffenen, der sich alsbald zur Wehr setzt, der Gesichtspunkt der Notwehr zur Seite steht. Der Kommentar der Neichsgerichtsräte zum St.G.B. (3. Auslage 1928 zu § 53 Ziffer öc) zitiert diese Entscheidung mit dem Hinzufügen, daß „Gottesdicnstausübung unter Beleidigung des Aiiwefenden rechtswidrig ist". Ebenso werden in demselben Kommentar zu tz 167 Ziffer 10 mehrere Entscheidungen des Reichsgerichts dafür zitiert, daß eine Abwehr gegen beleidigende Angriffe des Geistlichen ans dem Gesichtspunkt der Notwehr zugelassen wird. Endlich wird aus einer Entscheidung des Reichsmilitärgerichtes der Grundsatz entnommen, daß, „wenn der Geistliche die Kanzel zu einem politischen Vortrage mißbraucht, für die Zeitdauer dieser nur den Namen einer Predigt führenden Ausführungen der Gottesdienst als unterbrochen anzusehen ist". Inwieweit jener Entscheidung des Reichs-Militärgerichtes zuzustimmen ist, kann dahingestellt bleiben. Sicher ist, daß es schon nach der Rechtsprechung des Reichsgerichtes an sich zulässig gewesen wcche, wenn anwesende Unterzeichner der Erklärung oder ihre Freunde an Ort und Stelle die per sönl'ichcn Angriffe des Herrn Jsmar Freund zurückgewiescn hätten. Wenn dies nicht geschah, so ist dies ans die Selbstdisziplin der Zuhörer und aus die Tatsache zurückzusühren, daß die Gemeindeangehörigen mehr Achtung vor der Heiligkeit des Ortes hatten, als jener ungeeignete Redner. Wohin aber soll es führen, wenn sich solche Vorfälle mehren. Will der Vorstand der jüdischen Gemeinde wirklich die Verantwortung dafür übernehmen., daß durch Hctzpredigten nach der Methode Jsmar Freund schließlich turbulente Szenen in jüdischen Gottesdiensten hervorgerusen werden. Will der Vorstand vielleicht für Herrn Freund eine» besonderen Saalschutz reservieren? Es ist mir außerordentlich bedauerlich, gerade gegen .Herrn Freund polemisieren zu müssen; ich schätze seine Arbeitskraft, aber sein Vorgehen am Neujahrstage nmß von den ruhig Denkenden aller Richtungen verurteilt werden. Nicht nur um einen Mangel an Takt handelt es sich. Wenn sich an hohen Feiertagen GemcindeangGörige aller Richtungen von der Arbeit des Tages frcimachen, um in der Synagoge Stunden der Andacht zu erleben, und ein Kanzelredner mißbraucht dann sein ernstes Amt dazu, mit der Gier gemeinsten Schimpfes einen Teil dieser Zuhörer zu provozieren und anzugreifen (es mögen die Angegriffenen nun Zionisten oder Antizionisten fein, das spielt keine Rolle) so ist dies ein Mangel an elementarer menschlicher Kultur, an einfacher Bildung des Herzens. A nmerfu n g d e r Redaktion: Der vorliegende Artikel ist uns vor Erscheinen oes Au: sag es von Juilizrat Dr. Ernst Schlesinger jn oer Jüdisch-liberalen Zeitung vom 13. November o. I. zugegangen. Wenn sich die Gedanken gange dieser beiden Aussätze berühren, so wird dadurch nur bestätigt, daß. auch verschiedene Juristen ganz unabhängig voneinander den Fall des Tr. Freund durchaus übereinstimmend bcurUiU'u. Ta über die Aeußerungen des .Herrn Tr. Freund in der beanstandeten Predigt die verschiedensten Gerüchte kursieren und nur das Eine zeststeht, daß zahlreiche Gottesdien st besucher durch die Predigt verletzt wurden, ist folgendes ststznstellen. Bekanntlich hat Herr Dr. Freund t'-'oä des hohen Feiertages seine Predigt in der Synagoge mitstenograph'ecen lassen. Er hat die Niederschrift des Stenogramms nunmehr einem größeren Kreis von Personen zugesandt. Nach dieser von ti;m selbst verbreiteten Darstellung hat er als Kenn'.eichen sür den Gred der Verwirrung die Tatsache bezeichnet, „daß in diesen Tagen als Anstatt unserer heiligen Feste ein Rus lnnausgiiis' in die Welt, der das Judentum nichc nur inncr- > lieh zerceisst. sondern der die Richtung vor ihm draußen in der Welt aufs tiefste gefährdet." Am Schluß, seiner Predigt ist dann nochmals von dem Ausruf gegen die Irreführung durch die Agency die Rede, „von dem man sich wohl nicht bewußt war, aber sich doch sagen mußte, daß er geeignet war, unseren Brüdern in dem Kampf um ihr Schicksal irr den Rücken zu fallen und den Schrei der Vergeltung zu lähmen." Entscheidung? Sehr geehrter Herr Stern! Tie Diskussion über die Erweiterung der I e - wish Agency hatte in der Jüdisch-liberalen Zeitung in den letzte» Wochen eine Form angenommen, als ob sie zu einem ernsten Riß innerhalb des liberalen Judentums führen sollte. Mit Ihren Ausführungen in Nr. 39 des Blattes vom 25. September haben Sie sich das Verdienst erworben, eine Aussprache zwischen Freunden und Gegnern der Agency innerhalb unseres Lagers und an dieser Stelle wieder zu ermöglichen. Ich fühle mich verpflichtet, diese Möglichkeit zu nutzen, weil ich zu der jungen Generation gehöre, an die Sie sich besonders gewandt haben, vor allem aber, weit ich mich auf der einen Seite durch den Beitritt zum Jni'tiarivkomitee für die Erweiterung der Jewish Agency eingesetzt habe und zugleich airdererseits auf Grund liberalen Mandats in der jüdischen Gemeindearbeit tätig bin. Außerdem weiß ich, daß ich auch ohne Auftrag nicht nur für mich allein spreche. Eine stattliche Zahl hochangesehener Repräsentanten des liberalen Judentums sind dem Initiativkomitee beigetreten und, wie Sie wissen, halten auch viele andere — darunter die überwiegende Mehrzahl der liberalen Rabbiner — das für sehr wohl vertretbar — im Gegensatz zu. Ihnen und zum Vorstand der Liberalen Vereinigung. Umso notwendiger muß geklärt werden, ob die Mitarbeit an den Aufgaben der Agency unvereinbar i st m i t l i b e r a l e m Jude u 1 u m, ob h i e r eine wirkliche Entscheidung zu treffen ist. Ich will versuchen, zu dieser Klärung beizutragen, indem ich in alter Oftenyeil Ihren und unseren Standpunkt konfrontiere. Es sei zunächst mit Genugtuung festgehalten, daß auch Sie es für nicht mehr zulässig halten, die Mitarbeit am Aufbau Palästinas mir dem V o r w u r f des schlechteren Teulschtüms zu bekämpfen. (Jn der Tat kann nur eine allzu oberflächliche Betrachtung zu Befürchtungen wegen eines Konfliktes zwischen unserem Deutschtum und unserem Judentum führen.) Sodann Witt ich einmal seststetten, worin wir mit Ihnen übereinstimmeii. Es ist nach meiner 'Auffassung das Enlscheiornde: wir glauben mit Ihnen, daß das Judentum seine Aufgabe in der ganzen Welt zu erfüllen har, und daß die Errichtung eines jüdischen Zentrums in Erez Israel keine notwendige Voraussetzung für die Erfüllung dieser Ausgabe ist. Wir sehen ebenso gut wie Sie den .Gegensatz zwischen diesem Glauben und dem Zionismus und wollen ebensowenig wie Sie — und ebensowenig wie die Zionisten! — an diesem Gegensatz mit geschlosseneu Augen oorbeigeycn. Unsere Auffassung unterscheidet sich aber von der Ihren, weil wir trotzdem es für möglich halten, an dein Ausbau Palästinas mitzuarbeiten, auch wenn die Zionisten es ablehnen, sie völlige Unabhängigkeit der Diaspora im innerjüdischen Sinne als gemeinsame Grundlage der Arbeit in der Agency ausdrücklich anzuerkennen. Ja wir halten t ro tzd em die Beteiligung an der Agency nicht allein für möglich, fouöeru für wichtig und nötig. Gestatten Sie mir, zu diesen Tifferenzpuntten in Kurze unseren Standpunkt zu begründen. Sie s.tbs: geren zu, daß oer Glaube an eine Ausgabe des Judeutuins in der ganzen Well an sieh nicht unvereinbar ist Mit der Idee eines jüdischen Zentrums in Palästina, und Sie zitieren Hugo Bergmann, Martin Buber und Artur Ruppin zum Beleg vachr, daß auch innerhalb des Zionismus öicje Au,ja,saug stch allmählich ausbreitet. Sie lehnen aber „oeu Glauben nn die Notwendigteit der Zentralisierung des Judentums" ab. weil er „mit aller Folger i ch t i g i e i 1" dazu s ühre, „eine zweifache W e r t st u f e jüdischen Lebens und jüdischer Arbeit au >zust eilen", Zunächst sollten wir uns auch nicht scheuen eine zweitrangige jüdische Arbeit zu tim. Aber ich glaube,, daß unsere gemeinsame Auslassung vom Judentum eine solche Klassifizierung von voruetzercin ausschließt, und ich bestreite jedem das Recht dazu. Sooaun aber kann ich Ihre Behauptung keineswegs als folgerichtig anerkennen. Selbst wenn man eine Zentralisierung als notwendig voraussetzt, erilärt man doch dcuuit die Diaspora nicht sür überflüssig oder minderwertig. Im Gegenteil: es hat nur dann einen Sinn von einem „Zentrum" zu sprechen, wenn man auch den Umkreis besaht. Tie Behauptung eines Widerspruchs zwischen der Mitwirkung am Aufbau Palästinas eincrscäts und der universalen Ausgabe des Judentums oder — wie es soistl oft in Ihrem Kreise formuliert wird — der religiösen Auftastung vorn Judentum andererseits wird aber vollends hinfällig, wenn man den Aufbau nicht für unumgänglich, notwendig zur Erfüllung der jüdischen Ausgabe in der Welt erklärt. Freilich gibt es nicht nur — wie Sie stillschweigend vorausjetzen — diese Entscheidung: entweder ist der Palästinaausöau für die Erfüllung der jüdischen Aufgabe in der Welt notwendig oder er ist abzulehnen. Wir halten ihn nicht für unumgänglich nollrendig, wohl aber für nützlich, wertvoll und bedeutsam. Die Erhaltung der Judenhcit ist die erste Voraussetzung dafür, daß das Judentum seine Aufgabe erfüllt. Darum müssen wir jede mögliche jüdische Siedlung fördern, weil sie der Erhaltung des ' Judentums dient. Daß in Palästina jüdische Siedlung möglich ist, beweisen Tatsachen und sachverständiges Urteil mit gleicher Eindringlichkeit. Ern Mißerfolg würde vor der ganzen Welt nicht etwa dem Zionismus, sondern dem Juderrtum zur Last: fallen und damit die Erfüllung der jüdischen Aufgabe in der Welt gewiß nicht erleichtern. Sollten wir da eine Siedlung gerade in Erez Israel ablchnen? Man nennt gelegentlich in Ihrem Kreis unsere Beziehung zum Lande der Väter eine lediglich historische; in Wirklichkeit löst auch heute bei jedem Juden schon die Erinnerung nn ors Land andere Empfindungen aus als bei jedem Nichiftiden — und damit ist die Beziehung eine lebendige. Darum glauben wir auch, daß Siedlung in Palästina mehr als irgendwo sonst Chance Hai i ü d t s c': z u ,u e r d e n und zu b l e i b e» , auch im religiösen Sinn. Darum wagen wir zu hoffen, daß der Aushau ei» ii'idischos Zentrum schasse — eines neben anderen -- uns best von diesem Zentrum Ströme jüdischen Lebens in alle Welt gehen. Es ist wahrhaftig nicht überMssig.

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