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Jüdisch-liberale Zeitung · 1929-11-13 · 46 (13.11.1929) · page 5

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
9 (1929)
Issue
46 (13.11.1929)
Date
1929-11-13
Page
– (sequence 5)
Language
German
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s. Zahrgaag Nummer 46 Vellage 1Z.Novembcr192S FWchOmEeiiims Kanzelfreiheit? — kanzelmißbrauch! Die Verhandlungen der Berliner Repräsentantenverscnnmlung, wiedergegeben in Nr. 44 dieser Zeitung, beschäftigen sich mit dem Verhalten des Herrn Dr. Freund aus der Kanzel der Berliner Synagoge Lützowstraße und haben berechtigtes Aufsehen erregt. Die sehr zurückhaltende Ansrage der Liberalen Fraktion wurde vom Vorsitzenden Kareski mit den Worten erledigt, daß „der Grundsatz der Freiheit auf der Kanzel jegliches Einschreiten verbiete". Ein solcher Grundsatz ist weder in der Verfassung noch in einem Gesetz verankert. Art. 118 der Verfassung gibt jedem Deutschen das Recht, innerhalb der Schranken der allgemeinen Gesetze seine Meinung durch Wort. frei zu äußern. Das Recht des Herrn Dr. Freund als Prediger auf der Krümel ist aber durch das Reichsstrafgesetzbuch erheblich beschräntt. Einmal durch §§ 185 ff., welche den Beleidiger auf Antrag bestrafen. Dr. Freund hat durch kränkende Ausdrücke wie „Friedensstörer", „Störer der Einheit der Gemeinde", „verantwortungslose Haltung" die Aufrufsunterzeichner, die ihm einzeln mit Namen bekannt waren, öffentlich beleidigt, und zwar vorsätzlich. ' Dafür spricht die von ihm veranlaßte stenographische Aufnahme der Predigt, die ihn vor voraussichtlichen Eventualitäten schützen sollte. Strafverschärsend ist der Umstand, daß die anwesenden Beleidigten, wie er wußte, während der Präigt den Gottesdienst nicht verlassen durften, also wehrlos die Beschimpfungen über sich ergehen lassen mußten- Eine fernere Beschränkung ist § 166 St.G.B., wonach mit Gefängnis bestraft wird, wer in der Kirche „beschimpfenden Unfug" verübt. Als solchen bezeichnet das Reichsgericht die Verletzung des Gefühls von Personen durch Kundgabe von Mißachtung und Geringschätzung (siehe obige Ausdrücke!). Hätte ein Unterzeichner des Aufrufs sich in der Abwehr zu Gegenäußerungen und Beleidigungen hinreißen lassen, so setzte er sich der Gefahr aus, nach § 167 St.G.B. bestraft zu werden, weil er in der Kirche durch Erregung von Lärm den Gottesdienst vorsätzlich gestört hat. Der Richter wäre gewiß aus dem Gesichtspunkt der Notwehr heraus zu einem Freispruch gelangt, die in einem solchen Falle das Reichsgericht dem Friedensstörer gegen beleidigende Angriffe des Geistlichen in der Predigt zugebilligt hat. Man denke sich eine Gerichtsverhandlung mit Herrn Dr. Freund, in einem Falle als Angeklagter, im anderen Falle als Zeuge. Ob Herr Kareski noch der Ansicht ist, daß der Grundsatz der Freiheit der Kanzel jegliches Einschreiten verbietet? Wichtig erscheint die Feststellung, ob Herr Kareski nur seine persönliche Ansicht äußerte oder die des gesamten Vorstandes. Ist ersteres der Fall, so wird ein förmlicher Beschluß des Vorstandes heÄeigeführt werden müssen. Vertritt dieser ebenfalls die von Herrn Kareski kundgegebene Ansicht, so ist es Pflicht jedes der Unterzeichner, zur Selbsthilfe zu schreiten und dem Gottesdienst unter der Leitung des Herrn Dr. Freund fernzubleiben oder das Gotteshaus vor der Predigt zu verlassen. Wir wollen im Interesse des inneren Friedens in der Gemeinde hoffen, daß der sonst um das Wohl des Landesverbandes und der Berliner Gemeinde wohlverdiente Herr Dr. Freund nicht mehr in die Lage gebracht wird, als Seelsorger auf der Kanzel zu stehen und das Gebet zu sprechen: „Segne unsere Gemeinde, segne ihre Vorsteher und Vertreter ." Herr Dr. Fl eisch er hat es sich in zu vornehmer Zurückhaltung versagt, die hinterhältige Kampfesweise des leider nicht benanuten Zurufers zu charakterisieren, der vom sichern Ort aus dem herausgehenden Journalisten Szanto zurief: „Also Sie verlassen Ihre Stellung?" (gemeint war die Stellung als Stenograph des Gemeindeblattes). Diesem Zurufer muß vor Augen gehalten werden, daß er, selbst als jüdisch-nationaler Vertreter, noch immer die Deutsche Reichsverfassung achten und befolgen muß, die im oben genannten Art. 118 Satz 2 besagt: „An diesem Rechte (freie Meinungsäußerung in Wort und Schrift) darf ihn kein Arbeits- oder Angestelltenver- Kundgebung gegen das vationaljudenlum Im ehemaligen Herrenhaus fand am Montag abend eine Kundgebung deutscher Juden statt, die sich gegen die zionistische Agitation uno> den nationaljüdischen Paläitinaauchau wanndte. Ter Plenarsaal des Herrenhauses und die Tribünen waren lange vor Eröffnung oec Kundgebung überfüllt, sooah eine Parallelversammlung in einem wellcren Saal des Herrenhauses stattftnden mußjte, der ebenfalls bis auf den letzten Platz besetzt war. Ueber 1200 Menschen folgten mit gespanntester Anteilnahme oen Worten der Redner, die wieder und wieder von dem Beifall der Zuhörer unterbrochen truroen. Der Leiter der Hauptversammlung, Dir. Hugo Ostberg, wies eingangs darauf hin, daß, die deutsche Oeffentlichteit durch die hemmungslose Propaganda einer zionistischen Minderheit und das Wirten der Jewsih-Agency ein vollkommen falsches Bilo von der geistigen Einstellung des deutschen Judentums erhalte. Als erster Redner betonte Dipl. Ing. Bruno Woyda, daß die Judenheit nicht aus historisches Recht pochen dürfte, wenn das Recht lebender Menschen^ sich dagegen au,bäumt. Tie Forderungen, die von arabischer Seite bei den jetzigen Auseinandersetzungen aufgestellt worden sind, müssen berücksichtigt werden, soweit sie der Vcrwirtiichung des demokratischen Gedankens und dem Weltgewissen der Gegenwart entspreche. Eine weitere jüdische Einwanderung in Palästina oür,e nur unter solchen Bedingungen stattfinden, daß dadurch die Wiederherstellung des Friedens nicht er. schwert werde. Der Redner verlas ein Schreiben, das der Dichter Jakob Wassermann zu der Kundgebung gesandt habe. In diesem führt Jalvb Wassermann aus, daß das Judentum in seiner Diaspora, legitimiert und durch seelisches Martyrium beinahe geheiligt durch zwei Jahrtausende, der letzte Hort der Humanität ist, ihr letzter Schutzwall vor dem Anmarsch der neuen grauenhaften Barbarei des Nationalismus. Zwischen den fanatisierten Zionisten unö der rabiaten Phraseologie des Völkischen bestehe kein Unterschied. Julius Bab, der nächste Redner geht vom Älter des jüdischen Lebens in Deutschland aus; ihm gegenüber habe Palästina nur einen Symbolwert. Höchste gefährlich sei es, aus diesem Sinnbildeine nationale Realität zu machen. So wenig es eine jüdische „Internationale" gäbe, so sehr sei es doch Religion und Sendung des in alle Völker eingebetteten Judentums, einen übernationalen, völkerverbindenden Geist zu pflegen. Es sei ein tragikomisches Schauspiel, Juden selber als nationalistische Kämpfer zu sehen, im Augenblick, wo die Völker der Erde anfangen, sich auf ihr übernationales Menschentum zu besinnen. Rabbiner Dr. Galliner fordert im Gegensatz zu den Bestrebungen des Zionismus, daß mit der Treue zum Väterglauben die Liebe zum Vatcrlande und der Sinn für die Aufgaben der Menschheit geeckt werde. Die Bestrebungen der Zionisten in Palästina einen jüdisch-nationalen Staat zu gründen, widersprech>en den messtanischen Verheißungen des Judentums, wie sie in der heiligen Schrift und den späteren Religionsquellcn enthalten sind. R.-A. Dr. Blanken selb schildert feine Abkehr vom Zionismus. Pflicht der deutschen Juden fei es, die zionistische Gesinnung und Gemütsdisposirwn zu wandeln. Der Zionismus hat seinen bleibenden Wert für das Judentum nur als Warnung vor Irrtum und Traum. Studienrätin Dr. Gertrud Klausner betonte, daß die deutschen Juden in ihrer großen Mehrheit nicht gewellt sino, für die Gründung einer jüdischen, von den englischen Machthabern auf nicht englischem Gebiet versprochenen Heimstätte in Palästina, das zudem wahrend des Krieges den Arabern von denselben Engländern als Teil ihres selbständig zu regierenden Gebiets zugejagt worden war, sich cinzusetzen. Wurzel und Kulturauffassung der deutschen 4 Juden ist deutsch. Unsere nationale Heimstätte, die der nichtzionistischen deutschen Juden, ist Deutschland, unser poetische, unsere staatliche Heimat ist Deutschland. Referendar Tr. Werner Rosenberg zeigte, welch unheilvolle Verwirrung die ncttional-jAnsche Idee eines alle Juden der Welt umfassenden jüdischen Volkstums in der deutsch-jüdischen Jugend gestiftet hat, deren Stellung und Verhältnis zur nichtjüdischen Jugend sie weitgehend gefährdet. Tie antisemitischen Teile der deutschen Studentenschaft, die die Einführung des nmnerus clausus und die Entrechtung der jüdischen Akademiker erstreben, schöpfen einen großen Teil ihrer wichtigsten Argumente aus der national-jüdischen Propaganda und Ideenwelt. Deshalb müsse mit Entschiedenheit festgestellt werden, daß die überwiegende Mehrheit der deutsch-jüdischen Jugend im Bewußtsein ihrer unlösbaren Verbundenheit mit dem deutschen Volke die nationaljüdischen Bestrebungen und einen unter nationaler Flagge segelnden Palästinaaufbau ablehne. Als letzter Redner kennzeichnete Prediger Dr. Karl Rosen thal die nationaljüdische Bewegung als das Pseudo-Judentum derer, die den Glauben an die religiöse uub kulturgeschichtliche Aufgabe des Judentums verloren haben. Um der jüdischen Religion willen lehne er den national-jüdischen Gedanken und seine praktischen Folgerungen als dem Geiste des Judentums widersprechend ab. In der Parallelversammlung, die von Tr. Alfred Caro geleitet wurde, sprachen oie Redner der Hauptversammlung und ferner R.-A. Tr. Max Mayer, der gegenüber der „Prominentensncht" der Zionisten bei den jetzigen Auseinandersetzungen den Gehalt der Weltanschauung des deutschen Judentums betonte. In beiden Versammlungen wurde zum Schluß gegen die Stimmen von 6 oder 7 anwesenden Zionisten die „Erklärung deutscher Juden" als Resolution angenommen, deren entscheidende Sätze lauten: „Wir bekennen uns zum Judentum, lehnen aber jeden jüdischen Nationalismus ab. Wir betrachten uns mit der überwiegenden Mehrheit der deutschen Juden als Glieder des deutschen, nicht eines jüdischen Volkes. In der Errichtung einer jüdisch-nationalen Heimstätte sehen wir einen Irrweg, der das Emanzipationswerk der Vorkämpfer des deutschen Judentums und die religiössittliche Aufgabe des Judentums in der Menschheit gefährden muß." hältnis hindern und Niemand darfihnbenachteiligen, wenn er von diesem Rechte Gebrauch macht." Dies war eine feige Kampfesweise, gegen die Herr Dr. Freund — nicht von der Kanzel aus — zu Felde ziehen müßte, auch wenn es sich um einen Gesinnungsgenossen handelt. Justizrat Dr. Ernst Schlesinger. * Aus den Gemeinden Anröchte. (G e de nk t a fel w e i he.) Für die gefallenen Söhne unserer Gemeinde wurde in der renovierten Synagoge «ine Gedenktafel ihrer Bestimmung übergeben und geweiht. Lehrer S. Katzenstein aus Soest hielt die Weiherede. Bamberg. (Rabbinernachfolge.) Zum Nachfolger des nach Saarbrücken berufenen Rabbiners Dr. Rülf wurde Herr Rabbiner Dr. Katten zum Gemeinderabbiner nach Bamberg berufen. Herr Dr. Kalten, ein Absolvent des Breslauer Seminars, war bisher Gemeinderabbiner in Görlitz. Berlin. (Prof. Ludwig Stein 70 Jahre alt.) Professor Dr. Ludwig Stein vollendet am 12. November sein 70. Lebensjahr. Aufstieg und Lebensweg Ludwig Steins zeigen das Charakteristikum einer Persönlichkeit von hoher Begabung. Er wurde 1859 zu Erdoe-Benje in Ungarn geboren und besuchte zunächst die Jeschiwah in Mattendorf. Bon dort ging er zur Beendigung seiner Gymnasialstudien nach Holland und bezog dann die Universität Berlin; gleichzeitig besuchte er das Rabbinerseminar von Dr. Ezriel Hildesheimer. Nachdem er in Halle zum Doktor promovierte und gleichzeitig das Rabbinerdiplom erlangt hatte, wirkte er kurze Zeit als Rabbiner in Berlin und ging dann, einem ehrenvollen Rufe folgend, als Privatdozent an das Polytechnikum in Zürich. 1888 erhielt er eine Berufung als Ordinarius an die Universität Bern, wo er gleichzeitig Philosophie und Nationalökonomie lehrte. Generationen von Akademikern, die heute in verschiedenen Landern wirken, denken mit Dankbarkeit und Verehrung an ihren damaligen Lehrer. 1914 übersiedelte Professor Ludwig Stein nach Berlin, wo er bald in der politischen Publizistik Deutschlands führend wurde. Sein Signum „Diplomaticus", das seine Aufsätze in der „Bossischen Zeitung", der „B. Z. am Mittag" und in der „Morgenpost" trugen, war bald in allen politischen Kreisen und unter der Masse der Leser im Jn- und Auslande sehr populär geworden. Später begründete er die große Zeitschrift für internationale Politik, Wissenschaft und Wirtschaft „Nord und Süd", die für die Verständigung zwischen den Völkern in hervorragender Weise wirkt. Professor Ludwig Stein ist Freund und Vertrauter führender politischer Persönlichkeiten, er ist Begründer und Leiter der politischen Mittwoch-Gesellschaft,, die Männer von. Geist und Einfluß vereinigt. Mit dem vor kurzem verstorbenen Alt-Reichskanzler Fürsten Bernhard von Bülow verband ihn Achtung! Wähler und Wählerinnen! Weder Deutschnationale noch Völkische oder Kommunisten dürfen in Berlin bestimmenden Einfluß gewinnen. Darum wählt am 17. November nur SozjajdemokiatenMUstel! Bezirksvorstand Berlin S.P.D.

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