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Jüdisch-liberale Zeitung · 1929-10-23 · 43 (23.10.1929) · page 6

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
9 (1929)
Issue
43 (23.10.1929)
Date
1929-10-23
Page
– (sequence 6)
Language
German
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sessor Harris, Reltor an oer Brigam Jang Universität, nngksähr aus: Biro-Bidschan, ein Territorium von etwa 10 Millionen Morgen Land im Fernen Osten im Amur- Gebiet an oer transsibirischen Bahn, besitzt einen guten Boden von natürlicher Fruchtbarkeit. Millionen Morgen Land sind anbaufähig. Tie ausgedehnten Waldungen sind reich an Nutzholz, das Land besitzt auch andere natürliche Rcichtümcr, sooaß Vorbedingungen für die Entstehung von Industrien vorhanden sind. Wie alle unerschlossencn Länder stellen sich hier neuen Kolonisten Schwierigkeiten und Unannehmlichkeiten entgegen. Alles muß, von dem Siedler selbst geschasfen werden. In dem Territorium leben im ganzen 28000 Menschen; un letzten Jahre sind 1700 jüdische Pioniere dort angesiedelt worden. Es sind befriedigende Fortschritte gemacht worden, freilich auch Fehler, die nicht wiederholt werden dürfen. Da das Land regenreich ist, ist eine Entwässerung (Drainage- Voraussetzung für erfolgreichen Ackerbau. Wege müssen gebaut, Wälder ausgerodet werden. Bei dem Bau der Wohnungen sind von vornherein Typenbau und arbeitsparende Methoden anzuwenden. Ta Wälder vorhanden sind, können Teer, Holzkohle und sonstige Testillationsprodukte berge stellt werden. Zur Landwirtschaft gehören Molkereien, Käseindnstrie, Mühlen, Oclpressen zur Ausnutzung der Soja-Bohne und Fabriken zur Verarbeitung der Ftachsfaser. Das nass. Wetter während der Erntezeit wirkt ungünstig aus den Weizen, dagegen gedeihen sehr gut Haser, Buchweizen, Rüben unb Kartoffeln, aller Art Hülsenfrüchte und vor allem die verschiedensten Arten der Soja-Bohne unb Reis. Größere Weide- 'flachen für Viehzucht müssen noch angelegt werden. Bienenzucht hat in dem Gelände schon einen Beweis für ihre Rentabilität gegeben. Tie Kommission macht den Vorschlag, daß die gesamte Kolonisation von Biro-Bidschan einer Zentralstelle üertragen wird, die sie zur Unterstützung der Kolonisationsarbeit heranzieht, verantwortlich sein würde. Tie Kommission empfiehlt tooperative Arbeit, damit die Ausrüstung, die allen dient, durch die vereinigten Hilfsquellen aller Siedler beschafft werde. Professor Harris schloß mit der Bemerkung, er bringe den Juden die frohe Botschaft, 'daß ihnen ein Land zur Verfügung steht, das gleich Amerika und Kanada Zukunftsmöglichkeiten birgt und ein Zentrum des Wohlstandes werden könne. Er forderte zur Unterstützung der jüdischen Siedlung in Biro-Bidschan aus. Auf Fragen, die aus der Mitte der Pressevertreter an die Kommission gestellt wurden, erwiderten Pros. I. Tavidson, Dekan an der landwirtschaftlichen Fakultät in Poun, der Soziologe Kunz, der Agronom Pros. K. Sauls und Direktor Bonsch Braun. Pros. Harris erklärte ans eine Frage, er wolle keine Vergleiche zwischen den Aussichten der Kolonisation in Palästina und der in Biro-Bidschan ziehen, beide Länder sind gut. Palästina hat etwas zu wenig Regen un-) braucht künstliche Bewässerung, Biro-Bidschan hat zuviel Regen uno braucht Trainage. Ter Sekretär von Jcor Herr Talnr erklärte, es gebe in Rußland eine halbe Million Juden, für die es keine andere Rettung gibt, als sie in Landwirtschaft un) Industrie unterzubringen. Biro-Bidschan wird auch das Problem de: jüdischen Kultur und der Staatlichkeit lösen, indem mit Hilfe von Komzet, der Regierungstommissron für Ansiedlung der Juden, der das Versügnugsrecht über Bico- B..fchcm übertragen wurde, die Errichtung einer autonomen jüürschen Republik irr Biro-Bidschan geplant wird. Nächstes Zrel ist, im Verlauf von fünf Jahren 12 000 jüdische Farn:,ien in vi.sem Lande anzusiedeln. (Jta.) Vorkriegszeit in die Mittelschichten Deutschlands einkehren kann, wird menschlichem Ermessen nach auch die jetzt Heranwachsende Generatioir zu Grabe getragen werden. Wir und unsere Kinder brauchen mehr denn je die Stütze der Religion. Wie gelangen wir nun zum Glauben, ohne unsere philosophischen und wissenschastlicheu Erkenntnisse zu verleugnen? Diese Frage bewegt alle jene, die zum Glauben nicht durch ein Saltomortale der Vernunft kommen wollen, die an einen anßerweltlichen, übernatürlichen Gott nicht glauben können. Auch die Kriegs- und Nachkriegsjahre haben an der Weltanschauung von der Alleinheit des Seins nicht gerüttelt. Nach wie vor bestcht der Denkzwang, die Mannigfaltigkeit der Erscheinungswelt auf einen letzten Einheitsgrund zurückzuführen, den Dualismus zwischen Ich und Nichtich, Wahrnehmendem und Wahrgenommenem, zwischen Seele und Leib und Zeitlichkeit und Ewigkeit zu tilgen und aus Thesis und Antithesis zur Synthesis, zum Absoluten, zu gelangen. Ist nun die monistische Weltanschauung mit der jüdischen Religion überhaupt vereinbar? Wer bei dieser Frage an das früher im traditionellen Unterricht Gelehrte denkt, wird mit einem schnellen Nein bei der Hand sein. Wie wenige aber beschäftigen sich im reiferen Alter noch mit jüdisch-religiösen Fragen und versuchen die Stellung der jüdischen Religion zu ihren Problemen aus eigenem Forschen sestzustellen. Dabei bedarf es gar nicht eines größeren Studiums, um unsere Frage aus eignem Wissen beantworten zu können. Man braucht nur einmal die das Morgengebet eröffneirden Gebete Jigdal und Adaun aulom, uwd sei es auch nur in deutscher Uebersetzuug, aufmerksam durchzulesen und weiß dann, daß Gott nach jüdischer Auffassung ewig, unendlich urrd allgegenwärtig ist. Auch die jüdische Orthodoxie faßt Gott als das ewig unveränderliche Sein, das Absolute, aus. Wenn Gott unendlich ist, kann er nicht außerweltlich, nicht außerhalb der Natur sein, denn die Natur würde ihn begrenzen und beschränken. Gott und Natur können also nach jüdischer Auffassung keine Gegensätze sein. Der Monotheismus führt vielmehr zum Monismus. Nach Spinoza ist alles, was ist, in Gott und nichts kann außerhalb von Gott existieren oder gedacht werden. Gott hat nach Spinoza unendlich viel Eigenschaften, Attribute. Wir Menschen können aber nur zwei solcher Attribute erkennen, nämlich Ausdehnung und Denken oder, was gleichviel ist, Körper und Geist. Die unendliche Substanz, Gott, offenbart sich uns als Ausdehnung und Denken. Körper und Geist sind die beiden uns wahrnehmbaren Aeußerungssormen Gottes. Können wir so von Gott nach Spinoza nur diese zwei Teiteigenschaften kennen, so lehrt uns Kant, daß wir über die Welt des reinen Seins, über das Ding an sich, also über das, was jenseits von Zeit und Raum liegt, nichts aussagen können. Unsere Domäne ist die Welt des Scheins, die Welt der Wahrnehmungen. Wir kennen die Welt nur, wie sie sich mit den Ordnungsprinzipien Zeit und Raum, durch die wir wie durch Brillen Wahrnehmungen machen, darstellt, nicht wie sie wirklich ist. So erfassen wir nach diesen beiden größten Philosophen aller Zeiten das Absolute nicht restlos. Auch ein Mose vermochte nicht das Antlitz Gottes zu schauen. Wir können die Gottheit nur in ihrem lebendigen Kleid, der Natur, erkennen. Die Systeme alter Philosophen haben als letzten Grund ein Unendliches und Absolutes und ebenso wie der jüdischen Religion erscheint dem Naturwissenschaftler das Ableben als eine Ausgießung des Absoluten. Bei den verschiedenen Anschauungen über das Absolute handelt es sich letzten Endes nur um eine andersartige Auslegung ein und derselben Wahrheit, die, um Menschen Unendliches zu verbildlichen, als Metapher dargestellt wird und Gott bald zu bildlich in die Welt, bald die Welt zu bildlich in Gott versetzt. Da, wo es sich um einen Streit mit Worten handelt, mahnte Moses Mendelssohn zum Frieden: „Tuet, auf Worte Verzicht und Weisheitsfreund umarme deinen Bruder." Wenn so die Pforten der jüdischen Religion dem monistischen Philosophen und Naturwissenschaftler offen stehen, so ist doch hiermii die Kluft zwischen Wissenschaft und Religion noch nicht überbrückt. In jüdischen Blättern wurde kürzlich die Antwort Albert Einsteins auf die an ihn gerichtete Anfrage: „Glauben ^Sie an Gott?" veröffentlicht. Sie lautet: „Ich glaube an L>pinozas Gott, der sich in der gesetzlichen .Harmonie des Seienden offenbart, nicht an einen Gott, der sich mit den Schicksalen und Handlungen der Menschen abgibt." Wir kommen jetzt zu dem Punkte, an dem sich die Geister scheiden. An dieser Grenzscheide vollzieht sich der Trennungsstrich zwischen Glauben und Nichtglauben. Nach Einstein gibt sich Gott mit r Md Religion Von Tr. Strauch, Frankfurt a. M. Der wissenschaftlich Gebildete der Vorkriegszeit fand bei seinem Ringen um eine Weltanschauung nur selten von seinen philosophischen und naturwissenschaftlichen Erkenntnissen eine Brücke zur Religion und zum Glauben der Väter. Etwa seit der Jahrhundertwende scharten zwei einander gegenüberstehende Vereinigungen, der Monistenüund auf der einen Seite unb der Keplerbund auf der anderen ihre Anhänger um ihre Fahnen. Der Keplerbund suchte Wissenschaft und Glauben zu vereinen, seine Gefolgschaft war im Verhältnis zum Monistenbund gering. Zu letzterem bekannten sich alle die, welche einen außerweltlichen Gott leugneten und von der Alleinheit des Seins überzeugt waron. Zum Monismus führen folgende Gedankengänge. Werm wir alles zusammenfassen, was ist, Erde, Sonne, Mond, Sterne und die unendlichen Himmelssernen, so neunen wir dies das Alt, das Sein oder den Kosmos. Innerhalb dieses Alls, dieses Seins, befindet sich die ganze organische und anorganische Welt, befindet sich alles, was ist und gedacht werden kann. Die Welt kann nicht aus dem Nichts von einem außerweltlichen Wesen geschaffen sein. Es steht kein Gott der Welt gegenüber, kein Jenseits dem Diesseits. Wenn es einen Gott gibt, so ist er im All. Dieses ist ewig und wird von ewigen, ehernen und unabänderlichen Gesetzen regiert. Unsere Welt, die Erde, hat sich aus einer feurigen Masse durch allmähliches Erkalten und nach rein physikalischen und chemischen Gesetzen in Jahrmillionen zu dem entwickelt, was sie jetzt ist. Alle pflanzlichen und tierischen Lebewesen, auch der Mensch, sind aus niederen Formen in unendlichen Zeitläuften durch organische Entwicklung entstanden. Diese monistische und evolntionistische Weltanschauung fand durch die Welträtsel Haeckels auch in die Kreise der weniger Gebildeten, in die breite Masse, Eingang und beherrschte fast alle geistig Regsamen, vor allem aber die weitaus überwiegende Mehrheit der Gebildeten und ans Grund wissenschaftlicher Erkenntnis nach einer einheitlichen Weltauffassung Strebenden. Jedenfalls waren in der Vorkriegszeit weite Schichten von glaubensfremden, wenn nicht gar glanbensfcindlichen Ansichten erfüllt. Es ging uns vor dem Kriege in Deutschland gut. Mangel am Nötigsten, Existenzsorgen und Elend waren im allgemeinen jedem fremd, der etwas gelernt hatte und den guten Willen besaß sich zu betätigen. Gewiß verblieb trotz des Fehlens von materiellen Sorgen eine Leere des Gemüts, ein Unbefriedigtsein, aber man begnügte sich damit, daß der Glaube der Kindheit vor den Tatsachen der Wissenschaften keinen Bestand haben könne. Dies war auch der resignierende Standpunkt gebildeter Kreise, die sich zu der materialistischen, atheistischen Naturphilosophie Haeckels ablehnend verhielten. Wer einiges philosophisches Rüstzeug besaß, konnte leicht erkennen, daß der große Naturforscher Haeckel sich mit seinen philosophischen Deduktionen auf ein ihm nicht genügend bekanntes Gebiet gewagt hatte und, daß es naiv von ihm war zu glauben, mit seiner Naturphilosophie alle Welträtsei ein für alle male gelöst zu haben. Solche Kritik jedoch reichte nicht aus, die verbleibende große Kluft zwischen Glauben und Wissenschaft zu überbrücken. Dann kam das ungeheure Erleben des Krieges. Anstelle des gesättigten Geborgenseins jedes einzelnen Menschenlebens kam der Massentod i'm Felde und der staatlich organisierte Massenzwang zum Entbehren der Lebensnotwendigkeiten. Es folgten die Nachkriegsjahre. Auf den Kummer um den Verlust des Liebsten aus Erden folgte das Hinschwinden von Hab und Gut, die trost- und hoffnungslose Armut für die inzwischen gealterte und nicht mehr kampffähige Generation nird der denkbar schärfste Existenzkampf für die noch Lebenstüchtigen. Was früher nur-eine mehr oder minder nagende Leere des Gemüts war, das Fehlen der Stütze und des Trostes der Religion, wurde, mit Kriegsanfang beginnend, von Jahr zu Jahr, von Monat zu Monat mehr anschwellend, zu einem qualvollen und sehnsüchtigen Schrei nach einem Halt in diesem Meer des Kummers, des Leides und der Sorgen. Wie schon so oft in der Geschichte weckte das Leid und das Unbefriedigtsein mit der Gegenwart, mit dem Diesseits, den Wunsch nach Gewißheit über ein besseres Jenseits. Mangelnder Glauben führt in solchen Zeiten zum Aberglauben. Spiritismus und Occutlismns, Theosophie, Anthroposophie und Astrologie fanden und finden noch heute viele Gläubige. Man suchte, da das Wissen keinen Trost spendete, bei den Scheinwissenschaften eine Antwort auf die Frage nach den letzten Dingen, nach dem Warum des Werdens und Vergehens und dem Zweck und Ziel des Daseins. Die guten, alten Zeiten kehren nie mehr wieder, denn das Rad der Geschichte läßt sich nicht rückwärts drehen. Ehe wieder ein Versorgtsein und eine allgemeine Wohlhabenheit wie in der jüdisches im Handwörterbuch der Rechtswissenschaft. Ueber jüdische Enzyklopädien und dergleichen Sammelwerke, auch über nenerschienene allgemeine Konversationslexika und die in ihnen enthaltenen, Juden und Judentum betreffenden Artikel wird in der jüdischen Presse zuweilen berichtet, oft gar und mit Recht ziemlich ausführlich. Darüber scheinen die großen deutschen „Handwörterbücher", wie sie jetzt z. B. die Staats- und Rechtswissenschaft je eines besitzen, etwas in Vergessenheit geraten zu sein. Zugegeben, in diesen Nachschlagewerken bietet sich der Spezialstoff, der uns hier interessiert, nicht so offen und nicht so leicht auffindbar dar, man muß ihn gleichsam zwischen den Zeilen mühsam suchen. Manche der so „verborgenen Schätze" dürften aber doch ganz beachtenswert sein. Und deshalb wird im folgenden einmal ein Versuch mit dem im Frühjahr 1920 vollendeten sechsbändigen „.Handwörterbuch der Rechtswissenschaft"^ (HdW unternommen, einem Werk, das sich würdig rrebcn seine ältere und noch „umfangreichere" Schwester, das seit dem vorigen Jahre in 4. Auflage vorliegende „Handwörterbuch der Staatswissenschasten" (vorwiegend Wirtschasts- und Sozialwissenschaften) stellen darf. Der bekannte Rechtsanwalt Hachenburg (Mannheim) hat einmal in einer Würdigung jener neuen Rechtsenzyklopädie ausgesprochen, jedes ihrer Einzelstücke sei eine kleine Abhandlung für sich geworden, eine Monographie reihe sich an die andere. — Juden und Judentum unmittelbar und mittelbar berührende Tinge werden zumeist im Rahmen größerer historischer, kulturpolitischer und kirchenrechtlicher Abrisse erwähnt. So zeigt Konsistorialrat Professor Dr. Friedrich Giese- *) Herausgegeben von Dr. jnr. Fritz Sticr-Somlo, ordentlichem Professor an der Universität Köln, und Dr. jnr. Alexander Elster, Berlin. Berlin und Leipzig. 1926—1929. Walter de Grnyter 8c Co. Frankfurt in seiner Abhandlung „Bekenntnis- und Kultusfreih eit", welche Weitherzigkeit im jüngeren brandenburgisch-prenßischen Staate in religiösen Angelegenheiten bestairden hat. Er erinnert da an Friedrichs des Großen Ausspruch „Jeder soll nach seiner Fa?on selig werden" und an den Satz des Allgemeinen Landrechts „Jedem Bewohner im Staate muß eine vollkommene Glaubens- und Gewissensfreiheit gestattet werden". Nur für die Juden wurden hieraus keine Folgerungen gezogen. Erst das Emanzipationsedikt Hardenbergs vom 11. März 1812 machte sie zu „Inländern und Staatsbürgern" und gab ihnen Bckenntnisfreiheit. Volle Gleichheit erlangten die Juden aber erst durch die Preußische Bersassungsurknnde vom 31. Januar 1850, die in ihrem Artikel 12 folgendes bestimmt: „Die Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Vereinigung zu Religionsgesellschaften und der gemeinsamen häuslichen und öffenttichcn Religionsübung wird gewährleistet. Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse. Den bürgerlichen und staatsbürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen." Für die deutschen Einzelstaaten wurden diese Grundsätze zwingende Vorschriften durch das Reichsgesetz, rich-! tiger Bundesgesetz, vom 3. Juli 1869, dessen einziger Artikel! lautet: „Alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit der I religiösen Bekenntnisse hergeleiteten Beschränkungen der bür-! gerlichen uird staatsbürgerlichen Rechte werden hierdurch auf-, gehoben. Insbesondere soll die Befähigung zur Teilnahme an der Gemeinde- und Landesvertretung und zur Bekleidung öffentlicher Aemter vom religiösen Bekenntnis unabhängig sein" (Bundesgesetzblatt 1869, S. 292). Die Weimarer Verfassung hat das Grundrecht der Religionsfreiheit, d. h. der Glaubens- und der Kultusfreiheit, von Reichswegen staatsgrundgcsetzlich verbrieft (Artikel 135). Artikel 136 resümiert die Grundsätze des Gesetzes vom Jahre 1869. Von der Religion bängt nicht ab die Zulassung zu öffentlichen Aemtern. Für den Artikel „G l a u b e n s-, Gewissens- und Bekenntn i s s r e i h e i t", der sich mit dem vorher besprochenen inhaltlich im wesentlichen deckt — und darin ist unnötige Doppelarbeit zu erblicken — zeichnet Stier-Somlo. Er weist noch aus den Westfälischen Frieden hin, der Religionsfreiheit nur für das lutherische, reformierte und katholische Bekenntnis einführte, die christlichen Sekten verbot und die Juden bloß duldete. Unter dem Stichwort „E m a n z i p a 1 i o n" wird die Emanzipation der Juden als „Befreiung aus der Hand der Obrigkeit bei Rechtsminderung Fremdslämmiger" definiert (Alexander Elster). Bei der Erklärung des Begriffs der „Nationalität" gedenkt der .Hamburger Universitätsprofessor Dr. Rudolf Laun eines Antrages des unabhängigsozialdemokratischen Nationalversammlungsabgeordneten Dr. Cohn, den dieser sowohl im 8. Ausschuß als auch im Plenum gestellt hat. Cohn verlangte nämlich, den Ausdruck „fremdsprachliche Volksteile" in Artikel 113 der Reichsverfassung, wonach diese einen gewissen Schutz eigener Kultur und eigener Sprache genießen, durch den Ausdruck „nationale Minderheiten" zu ersetzen, und führte dazu aus: „Es ist nicht nur der national gerichtete Teil der jüdischen Bevölkerung, es finb ebenso Kassuben, es sind Polen, die ihre polnische Muttersprache schon vor Generationen aufgegeben haben. Alle diese nationalen Minderheiten, die solche sind kraft eigenen Willens, ein eigenes nationales Kulturleben zu führen,.... würden in ihren Rechten verkürzt werden, wenn Sie (gemeint sind die Abgeordneten) die Fassung aufrechterhallen, die der Ausschuß gewählt hat, wonach die Zugehörigkeit zu einer Nation allein nach der Sprache entschieden wird." (Verhand-; lungen der Nationalversammlung, Bd. 328, S. 1572.) Prcnß, der damalige Reichsinnenminister, habe, so berichtet Laun weiter, im Ausschuß erklärt, daß es sich immer um die Svrache bandele; dem Zionismus dagegen, d. h. dern Wunsche, daß brutsch sprechende Zionisten als besondere Nationalität aufqesaßi und eines be'orrderen, sonst nur fremdsprachigen Bevölkerungsteilen zustehendcn nationalen Schutzes teilhastig werden, könne nicht entsprochen werden. Der Antrag Cohn wurde ab gelehnt. 5155

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