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Jüdisch-liberale Zeitung · 1929-10-02 · 40 (2.10.1929) · page 7

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
9 (1929)
Issue
40 (2.10.1929)
Date
1929-10-02
Page
– (sequence 7)
Language
German
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-es sogenannten jüdischen K'lal glaubten, einer Anregung widersprechen zu müssen, die eine Angleichung an die nichtjüdische Umwelt bedeutet. Hier zeigt sich die Grundverschiedenhert jeglicher nationaljüdischer Auffassung von den Anschauungen des liberalen Judentums in Deutschland. Dr. Klee betonte in seiner Diskussionsrede, daß die Toleranz dort ein Ende haben müsse, wo diese Angleichung beginne. Das liberale Judentum aber bejaht das Leben in der nichtjüdischen Umwelt, es weiß, daß diese Umwelt das Empfinden der Juden mitformt. Es ist sich nicht im Zweifel darüber, daß die Ausdrucksform jüdischer Religiosität nicht ohne Beziehung mit der Welt, in der die Juden leben, sein kann^ wenn sie dem Empfinden des in nichtjüdischer Umwelt lebenden Juden entsprechen soll. Die Ausdrucksformen der jüdischen Religion im Altertum entsprachen dem Zeitgeiste des Altertums, die Ausdrucksformen der jüdischen Religion im Orient entsprachen dem Formgei st e des Orients, die Ausdrucksformen der jüdischen Religion in der Gegenwart im Abendland müssen der Formenwelt des abendländischen Denkens der Gegenwart angepaßt sein. Wir verstehen, daß die jüdischen Volksparteiler der liberalen Forderung nicht zustimmten; aber wir meinen, daß wahre Toleranz sich gerade darin hätte zeigen müssen, den Liberalen die Beschreitung des von ihnen gewählten Weges zu ermöglichen. Denkt man die nationaljüdische Auffassung, die sich hier offenbarte, konsequent zu Ende, so muß sie zur Galuthverneinung führen. Da wir das „Galuth" bejahen, so kann, das zeigte die Abstimmung mit aller Deutlichkeit, Gestaltung der jüdischen Zukunft auch auf religiösen Gebieten nicht gemeinsam von Liberalen und Volksparteilern erfolgen. Noch ein weiterer Einwand soll gestreift werden. Bei jeder liberalen Forderung erhebt sich Widerstand, weil man den Auseinanderfall der Einheitsgemeinde befürchtet. Rechtsanwalt Stern betonte mit Recht, daß völlig abwegig die Auffassung derjenigen sei, die im Interesse der Erhaltung der Einheitsgemeinde Jnnehaltung einer „mittleren Linie" fordern. Wer wirklich die Einheitsgemeinde bejaht, der muß verlangen, daß sie jeder Richtung gerecht wird." 1 Mär, i I_I Jewish Agency Von den Zionisten wird versucht, auch IÜchtzionistische jüdische Kreise zur Mithilfe an der Errichtung einer jüdischnationalen Heimstätte heranzuziehen. Nachdem zunächst eine Vereinbarung mit der Marshall-Gruppe in Amerika herbeigeführt worden ist, beginnen auch in Deutschland die Verhandlungen. Der Vorstand der Vereinigung für das liberale Judentum lehnt eine Beteiligung an der Jewish Agency ab. Für seine Stellungnahme waren folgende in einer Resolution niedergelegte Erwägungen entscheidend: „1. Nach dm Besttmmungen des Palästinamandates ist ein Zweck der Jewish Agency, Rat und Mitarbeit zu gewähren bei der Errichtung des jüdischen nationalen Heimes. Im Palästinamandat ist ausdrücklich bestimmt, daß durch die „Errichtung eines nationalen Heimes für das jüdische Volk in Palästina die historische Verknüpfung des jüdischen Volkes mit Palästina und die Grundlage für die Wiedererrichtung seines nationalen Heimes in diesem Lande anerkannt sind." Der Vorstand betont gegenüber der in diesen Formulierungen niedergelegten Auffassung wiederholt, daß die Vereinigung für das liberale Judentum im Judentum eine religiöse Gemeinschaft sieht, deren Bekenner zu den verschiedensten Völkern gehören. 2. Hieraus folgt, daß dem Land Palästina in der Zukunftsgestaltung des Judentums nach liberaler Auffassung keine Sonderstellung eingeräumt werden kann. Die Palästinasiedlung kann einen Teil der zur Hebung der Judennot erforderlichen Maßnahmen bilden; sie muß sich jedoch dem kolonisatorischen Gesamtplan einordnen. 3. Die Besiedlung eines Latrdes kann in der Gegenwart nicht lediglich mit historischen Gründen gerechtfertigt werden. Eine Besiedlung Palästinas darf in der Gegenwart nur im Einvernehmen mit der Bevölkerung des Landes durchgeführt werden. Der Vorstand der „Vereinigung für das liberale Judentum" muß es der Zionistischen Organisation überlassen, die zur Zeit bestehenden Hindernisse für die Mitarbeit der Vereinigung zu beseitigen. Er ist überzeugt, der Befriedung des Judentums am besten zu dienen, wenn er unter den jetzigen Umständen die Zionisten den von ihnen beschritteneN Weg allein gehen läßt." In einer Vorstandssitzung des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens gelangt zur gleichen Frage folgende Resolution zur Annahme: „Für den Centralverein ist die satzungsmäßige wesentliche Aufgabe die Vertretung unserer Ideale und unserer Interessen in der deutschen Heimat. Allem voran steht uns deshalb die Wahrung der Geschlossenheit der deutschen Juden für diese Ziele. Die Tatsache allein schon, daß das Palästina-Werk im Kreise der deutschen Juden ntcht einheitlich beurteilt wird, und daß weite Kreise die Mitarbeit hieran seiner nationaljüdischen Bedeutung und Wirkung wegen ablehnen — diese Tatsache allein schon bestimmt den Hauptvorstand unbeschadet aller anderen Gründe von einer Entsendung von Vertretern in die Agency abzusehen." April --- Beitritt der Liberalen Vereinigung zur Liga für Völkerbund Die Frankfurter Hauptversammlung für das liberale Judentum hatte nach eingehender Aussprache den folgenden Antrag angenommen: „Die Vereinigung tritt für tätige Mitarbeit an dem allgemeinen Frickenswerk, insbesondere durch interkonfessionelles Zusammenwirken der Geistlichen und der Jugend ein und ersucht den Vorstand, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten." Unter Bezugnahme auf diesen Beschluß hat der Arbeitsausschuß der Vereinigung nach mehrfachen Beratungen einstimmig den korporativen Beitritt der Vereinigung für das liberale Judentum zur Deutschen Liga für Völkerbund mit Wirkung vom 1. April 1929 beschlossen. Mai Zum 10. Todestag von Gustav Landauer Der 2. Mai war Anlaß, des Wirkens von Gustav Landauer zu gedenken. Hier wurde dargestellt, daß seine Auffassung von Sozialismus und Anarchismus nichts mit der üblichen Terminologie gemein hat, sondern Wiedererweckung und Verwirklichung des Geistes bedeute. All das hat in doppelter Beziehung mit dem Judentum Verknüpfung. Landauers Werk entspringt religiösem Geist, der freilich weder konfessionell eingeengt noch mit Zeremonialvorschriften belastet noch in Dogmengläübigkeit erstarrt ist. Und es ist gewiß kein Zufall, daß in dem „Aufruf zum Sozialismus" an einer der schönsten Stellen auf die mosaische Gesetzgebung verwiesen wird: „Da sollst du die Posaune blasen lassen durch all euer Land am zehnten Tage des siebenten Monats als dem Tage des Ausgleichs .. „Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und ihr sollt ein Freijahr ausrusen im Lande allen, die drinnen wohnen; denn es ist euer Jubeljahr; da soll ein jeglicher bei euch wieder zu seiner Habe und zu seinem Geschlechte kommen." „Das ist das Jubeljahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll." Wer Ohren hat zu hören, der höre. Da sollst du die Posaune blasen lassen durch all euer Land! Die Stimme des Geistes ist die Posaune, die immer und immer und immer wieder ertönen wird, solange Menschen beisammen sind. Immer wird Unrecht sich festsetzen wollen, immer wird, solange die Menschen wa^r'ast lelendis sind, der Ausruhr dagegen entbrennen. Der Aufruhr als Verfassung, die Umgestaltung und Umwälzung als ein für allemal vorgesehene Regel, die Ordnung durch den Geist als Vorsatz; das war das Große und Heilige an dieser mosaischen Gesellschaftsordnung. Das brauchen wir wieder: eine Neuregelung und Umwälzung durch den Geist, der nicht Dinge und Einrichtungen endgültig festsetzen, sondern der sich selbst als permanent erklären wird. Die Revolution muß ein Zubehör unserer Gesellschaftsordnung, muß die Grundregel unserer Verfassung werden. Neben der Verknüpfung des Werkes mit dem Judentum verdient aber auch Beachtung das Verhältnis seines Schöpfers zu ihm. In einem Aufsatz „Sind das Ketzergedanken?", der 1913 in einem von einer Gruppe junger Zionisten herausgegebenen Sammelbuch „Vom Judentum" erschien, findet sich hierfür Wesentliches. Hier gibt Landauer von seinem Bewußtsein der Zugehörigkeit zur jüdischen Nationalität klaren Ausdruck. Und doch bedeutet der Aufsatz, was ja schon die Uckerschrift vermuten läßt, eine Absage an den Zionismus. Da heißt es: Nation sein heißt ein Amt haben, und wo mein Amt ist, da ist mein Vaterland. Haben wir Abgesprengte als unser Judentum den Dienst an der Umwandlung der Gesellschaft, an der Begründung neuen Volkes und allererst neuer Menschheit entdeckt, haben wir gefunden, daß wir im Suchen nach unserem inneren Wesen, der grenzenlosen und schrankensprengenden Erneuerung der Völker durch die Abstreifung oberflächlicher Gewaltbeziehungen und die Durchsetzung echter freudig-liebevoller Gemeinschaft begegnet sind, haben wir staunend und beglückt als das urältest in uns Versenkte nichts anderes als all die ungeheuer mächtigen und innigen Triebkräfte der Reinigung zum Licht gehoben, — wer, der so weit ist, wer also, der der Dumpfheit entronnen sich selbst vor Augen sieht und in der Hand hält einen, der soll und will, wer wollte da nicht als den Ort seines Wirkens die Welt erkennen und als seine Welt die Gegenwart, in der es zu wirken gilt? Kein rechter Mensch vermag es, sich nur als Brücke für kommende Geschlechter, als Vorbereitung, als Same und Dung zu wissen; er will selber etwas sein und leisten. Mag sein, daß die Muttersprache irgendwelcher aus meinen Lenden entsprossenen Nachkommen hebräisch sein wird, es rührt mich nicht, meine und meiner Kinder Sprache ist deutsch. Mein Judentum spüre ich in meiner Mimik, in meinem Gesichtsausdruck, meiner Haltung, meinem Aussehen, und so geben diese Zeichen mir die Gewißheit, daß es in allem lebt, was ich beginne und bin. Weitaus mehr aber — sofern es da ein Mehr gibt — als Chamisso der Franzose ein deutscher Dichter war, bin ich, der ich ein Jude bin, ein Deutscher. Deutscher Jude oder russischer Jude — diese Ausdrücke empfinde ich als schief, ebenso wie jüdischer Deutscher oder Russe. Ich weiß da von keinem Abhängigkeits- oder Adjektivitätsverhältnis, die Schickungen nehme und bin ich, wie sie sind, und mein Deutschtum und Judentum tun einander nichts zuleid und vieles zulieb. Wie zwei Brüder, ein Erstgeborener und ein Benjamin, von einer Mutter nicht in gleicher Art, aber im gleichen Maße geliebt werden, und wie diese beiden Brüder einträchtig mit einander leben, wo sie sich berühren und auch, wo jeder für sich seinen Weg geht, so erlebe ich dieses seltsame und vertraute Nebeneinander als ein Köstliches und kenne in diesem Verhältnis nichts Primäres oder Sekundäres. Ich habe nie das Bedürfnis gehabt, mich zu simplifizieren oder durch Verleugnung meiner selbst zu unifizieren, ich akzeptiere den Komplex, der ich bin, und hoffe noch vielfältiger eins zu sein als ich weiß. Da ich aber jetzt lebe und wirke, also auch als Jude jetzt bin und tue, was zu tun mir obliegt, kann ich mich innerlich nicht auf eine Sache bereiten wollen, kann den Willen zu einer neuen Vorkehrung nicht in mir finden, die einen Teil meines Wesens auslöschen oder hemmen würde. Am 2. Mai 1919 wurde Gustav Landauer ermordet. Spartakistenführer? Volksverhetzer? Das Wissen um ihn wandelt unseren Zorn in überlegwes und zukunftsgewisses Lächeln; und mahnt uns, trotz alledem und alledem, zu arbeitw.im Dienste des Geistes, des Geistes, der wieder Gemeinschaft bilden soll. Todesstrafe und Judentum Die Beratungen im Strafrechtsausschuß des Reichstages über die Todesstrafe gaben Anlaß, auch vom jüdisch-religiösen Standpunkt aus dazu Stellung zu nehmen. Rabbiner Dr. Schönberger, Aachw, kam auf Grund des Entwicklungsganges des jüdischen Strafvollzugs zu dem Ergebnis, daß im Judentum auf die Todes Strafe nicht Verzicht geleistet wurde, daß man sich aber bereits früher über die ungeheure Verantwortung bei ihrer Vollstreckung bewußt gewesen ist. Dwtlich tritt eine Entwickelung zu Tage, die die strenge Rechtsanschauung zu Gunsten einer milden Rechtssprechung (im Falle der Todesstrafe) wandelt. Man kennt nicht die Unschädlichmachung durch lebenslängliche Gefangensetzung (wwn wir die obw erwähnten Zufluchtsorte nicht zugleich als Art Gefangenschaft betrachten), man kennt nicht die erst in der Neuzeit auf getauchte Theorie der Abnormität jckes Verbrechers und zieht somit eine vollständige Abschaffung der Todesstrafe nicht in Erwägung. Trotzdem liegt eine solche radikale Rechtsent- Wickelung des Vollzugs der Hinrichtung durchaus im Wesen des theokratischen Prinzips jüdischer Rechtsauffassung! Wie sich bereits frühe mit der zunehmenden Reinheit der Gottesidee der Gedanke der Sühne, des Opfers, des Gebetes usw. klärte, so ruht im Empfinden der modernen jüdischen Gotteserfassung der Gedanke, das Recht der Tötung nur allein Gott, dem Beleber der Toten, zuzuerkennen. Der moderne Richterstand ist die Vertretung eines staatspolitischen Rechtsprinzips, ihn leiten menschliche Rücksichten und Erfordernisse, und er ist nicht heilig. Nach jüdischem Recht kann nur theokratisches Rechtsprinzip über Leben und Tod entscheidw und auch .das kann irren. Die Todesstrafe ist nach Wissen und Gewifsm des gegenwärtigen Judentums abzuschaffen! Rechtsanwalt Dr. Ernst Emil Schweitzer, verweist auk die Haltung Hermann Cohens in seiner Ethik des reinen Willens: „Die Zurechnung und die Strafe dürfen niemals die Grenzeder Selbsterhaltung überschreiten. Die Selbfterhaltung hat aber, wie das Selbst überhaupt, das natürliche Individuum zur unauslöschlichen Voraussetzung. Mit der Seele des Menschen ist rechtlich nichts anzufangen und nichts anszurichtw, wenn sie die des getöteten Menschen ist. Die Seele kann einen ethischen Sinn rechtlich nur haben, als die Seele des lebeirdigw Menschw. Daher bricht die Todesstrafe das sittliche Lebenswerk ab; und sie ist sittlich nur denkbar unter der anderweitigw Voraussetzung, daß es für die Seele ein Leben nach dem Tode gebe; und mit der fälschlich daraus hergeleiteten Berechnung, Rechtsnormen mit jenem unrechtlichen Begriffe in Verknüpfung zu bringen. Die conditio sine qua non aller Ethik, welche mit dem Rechte sich in Verbindung setzt, und alles Rechts, welches auf der Ethik beruhen will, ist die Selbsterh altung für die Selbstverantwortung." l- I Juni i - Jüdische Frauentagurigen In Hamburg erfolgt die Gründung eines Weltbundes jüdischer Frauen, zu dem Mrs. Rebekah Kohut die Anregung gegeben hatte. Im unmittelbaren Anschluß fand in Berlin die Jubiläumstagung des Jüdischen Frauenbundes in Deutschland stand. Rückblick über die Entwicklung und Arbeit des Jüdischen Frauenbundes gab Paula Ollendorff. Bor 25 Jahren sei in Bertha Pappenheim Idee und Bild des Jüdischen Frauenbundes entstanden. Ausgangspunkt war der Kampf gegen die sittliche Gefahr, die durch Mcwchenhandel und Prostitution entstellen und die Reinheit der jüdischen Frau beflecken. Eine Zeugin dieser inspirierten Stunde hat diese Inspiration ausgenommen und in praktischer Arbeit verwirklicht. Heute sei der Frauenbund mit seinen Ortsgruppen und angeschlossenen Vereinen, die insgesamt 52000 Mitglieder zählen, ein sehr beachtlicher Faktor im Frauenleben Deutschlands. Die Stärke des Bundes liege darin, daß er in alter jüdischer Ethik und Tradition wurzelnder Arbeit in einer neuen Form im Geiste modernen Frauenempfindens fortführe . Im Sinne des Gemeinschaftsgedankens und getragen von der Verantwortung für die Zukunft gründete man viele Jugend-- und Kinderheime, Werkstätten, Erziehungsanstalten für gefährdete und gefährdende Jugendliche. Das soziale und gemeindliche Arbeitsgebiet wich nach modernen Gesichtspunkten durch Erwerbsfürsorge für Frauen und Mädchen, Erholungsfürsorge für Leidende und Gesunde, soziale Gerichtshilfe, Arbeitsbeschaffung, Berufsberatung und -Hilfe, Ausbildung zu produktiver Arbeit u. a. m. bearbeitet. * In Deutschland sei nichts auf dem Gebiete der Jugend- und Gefährdetenfürsorge ohne Anregung und Mitwirkung des Jüdischen Frauenbundes geschehen. Die Zentralstelle für Adoptionswesen und Pslegestellen beruhe auf dem Gefühl der Verantwortung für das Unrecht gegenüber den unehelichen Kindern. Zwei Erziehungskonferenzen haben sich mit diesen Fragen beschäftigt. Die Arbeit an den schwer Erziehbaren, die Bahnhofshilfe und andere Teilgebiete der Fürsorge seien noch nicht entwickelt, es sei noch viel zu tun. Die Gründung kleiner Durchgangsheime für entlassene Gefangene, Durchreisende und Gefährdete ist das jüngste Kind der sozialen Arbeitsvermittlung. Die Sammlung der jungen Erwerbs^ tätigen in Gemeinde-Jugendheimen, eine Idee, die aus England und Amerika zu uns gekommen ist, beugt ebenfalls der Gefährdung vor. Durch die Gemeinschaft, zu der Mädchen und Knaben in jüdischem Geiste sich dort zusammenfinden, wird praktische Bevölkerungspolitik getrieben. Hier wird in der Zeit der Raumnot versucht, der Jugend das, was die zerstörten Elternhäuser ihr nicht mehr bieten können, zu geben: jüdisches Leben. Die völlige Gleichberechtigung, die eine neue Zeit der jüdischen Frau teils gegeben habe, teils geben müsse, werde ihr in der alten jüdischen Ethik wurzelndes Sein steigern. Der Bund sei eine glückliche Synthese von Tun und Sein. Er führe vom Dienst am Einzelnen zum Dienst an der Gemeinschaft und zum Dienst an Gott! Alle Formen der Arbeit sind im wesentlichen von diesem großen Gedanken getragen worden. Ein neuer Beitrag ist die Früh-Ehekasse des Mischen Frauenbundes, ein wichtiges Glied in der bevölkerungspolitischen Arbeit des Bundes. In immer stärkerem Maße sei es der Mitarbeit der Frauen gelungen, die Gemeinde aus Verwaltungskörperschaften zu Stätten der sozialen Arbeit zu gestalten, von der bisherigen Praxis der Unterstützung zur produktiven Hilfe und Selbsthilfe zu gelangen. Arbeitsstätten, Arbeitsnachweise, Nähstuben u. a. nt. dienen diesem Ziel. Daß die Frauen gleichberechtigt mitraten, mitgestalten, mitverwalten wollen, ist nicht Egoismus oder übertriebener Geltungstrieb, sondern Erfüllung der kulturellen.Forderung des Bundes, daß sie, die mitverantwortlich sind, auch in dieser Verantwortung wirken müssen. In dem Namen „Jüdischer Frauenbund" sind bereits die drei Grundgedanken seiner Tätigkeit enthalten. Die zwei ersten, bewußt jüdisch, und bewußt, Frau zu sein, sind uns von Gott zu treuen Händen übergeben. Der dritte, bewußt als Bund zu wirken, ist in der Arbeit in Verbindung mit den beiden anderen durchzuführen.! ' Julius Goldstein Das Ableben von Julius Goldstein bedeutet für die deutsche Judenheit einen schmerzlichen Verlust. Er war in seiner Religion und seiner philosophischen Erkenntnis, wie Rabbiner Dr. Dienemann hier ausführte, in bewußtem Gegensatz zu jeglicher Art der Erfassung des Judentums vom nationalen Gesichtspunkt aus. Keiner verstand wie er die Unterschicke von Stamm und Nation philosophisch dar-»

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