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Jüdisch-liberale Zeitung · 1929-10-02 · 40 (2.10.1929) · page 8

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
9 (1929)
Issue
40 (2.10.1929)
Date
1929-10-02
Page
– (sequence 8)
Language
German
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zulegen, und aus seiner Gläubigkeit heraus stand ihm der religiöse Charakter des Judentums im Vordergründe. So wurde er zum bewußten Verfechter der Gedanken, die das Judentum der Gegenwart als religiöses Gebilde innerhalb der Volkstümer unserer Zeit darstellen. Er lehnte jede nationale Begründung ab. Seine Synthese von Judentum und Deutschtum gipfelte in der Erkenntnis von der Notwendigkeit der Verbindung jüdischer Religiosität und den Ideen deutscher Kultur und Staatlichkeit. Seine jüdische Religiosität war ihm in Form und Gedanke ein Selbstverständliches, und genau so selbstverständlich war ihm sein Atmen in der Zeit deutscher Kultur, sein Durchdrungen- und Erfülltsein von deutscher Geistigkeit. Mit bezwingender Klarheit zeichnete er die Parallelen im Schicksal des deutschen Volkes und der Juden, wie aus demselben Gedanken die Vorwürfe stammen, welche dem Deutschen von der ihm feindlichen Umwelt entgegengeschleudert werden, und die, die dem Juden entgegentönen. Mit der gleichen Klarheit zeigte er auf, wie es dieselben Ideen sind, die den Neuaufbau deutschen Volkstums und deutscher Staatlichkeit ermöglichen, die auch dem Judentum der Gegenwart Grundlage seiner Lebensmöglichkeit sind. In den letzten Jahren verstärkte sich sein Einfluß nach außen durch die von ihm gegründete Zeitschrift „Der Morgen". In ihr vollzog sich jene Synthese von Judentum und Deutschtum. Hier offenbarte sich neben der Treue zur jüdischen Religiosität der tiefe Respekt vor jeder Religiosität. tier ließ er Fragen und Aufgaben der Gegenwart von ertretern aller Bekenntnisse erörtern, hier vollzog sich so eine tiefe und ehrliche Verbindung der Konfessionen, und so entstand ein Bewußtsein von der Gemeinsamkeit der Verpflichtung und der Zielsetzung. Nicht hoch genug kann dies Werk innerer Befriedung bewertet werden. Im „Morgen" wurden die großen Fragen der heutigen Weltgestaltung von der jüdischen Idee aus unterbaut, damit wurde durch ihn, den geistigen Leiter des Ganzen, eine wichtige Erziehungsarbeit geleistet, die Gewöhnung, an die Erscheinungen der Gegenwart mit dem Willen zum Durchdenken heranzutreten. iüii 1 L-l Moderner Strafvollzug Dje Reform des Strafrechtes, die n. cr. auch eine Umwandlungdes Gefängniswesens bringen wird, will die Strafe als ein Mittel aufgefaßt wissen, um die Besserung des Gefangenen herbeizuführen, während bisher vielfach die Strafe in Form der Freiheitsentziehung für das gegen die Rechtsordnung der Gesellschaft begangene Vergehen betrachtet wurde. Durch die Umwandlung des Gefängniswesens zu einer Erziehungsarbeit wird selbstverständlich auch der Gefängnisseelsorge erhöhte Bedeutung zukommen. Rabbiner Dr. Caro hat hier auf Grund ausführlicher Darlegungen folgende Vorschläge formuliert: „1. Um eine systematische Seelsorge zu ermöglichen, sollen der Rabbinerverband beziehungsweise dessen sozialer Ausschuß und der Landesverband mit der Justizverwaltung in Verbindung treten, damit eine größere Zentralisation des jüdischen Gefüngenenwesens erfolge als bisher. Vielleicht empfiehlt es sich, für jede Provinz oder noch größere Gebiete eine Zentralstelle einzurichten. 2. Um die Seelsorge während der Strafzeit auch für die Zukunft wirksam werden zu lassen, ist für die Strafentlassenen ein Uebergangsheim tmt eigenen Werkstätten zu schaffen, in welchem sie ihren Neigungen entsprechend beschäftigt werden können. Ein solches Heim wird ihnen den Uebergang vom Leben im Gefängnis zu einem ordnungsmäßigen Leben in Freiheit außerordentlich erleichtern." Minderheilenprobleme Die Frage des Rechtes nationaler Minoritäten hat mehrfach die Öffentlichkeit beschäftigt. Insbesondere hat es im Völkerbundsrat zu wiederholten Diskussionen Anlaß gegeben. Durch die Minderheitsfragen werden auch große Teile der Judenheit betroffen. Dr. Werner Rosenberg hat hier auf Grund eingehenden Studiums die Situation in den verschiedenen Ländern klargelegt: „Mit Ausnahme der Juden in der Türkei und in Ungarn nehmen heute Minderheitsrechte für sich die Juden aller osteuropäischen Länder in Anspruch. Fast überall bilden sie eigene Fraktionen in den Parlamenten, so in Lettland, Estland, Rumänien und Polen. In Litauen waren sie bis zum Beginn der Diktatur Woldemaras ebenfalls im Parlament vertreten. Besonders günstig ist ihre Stellung in Estland, dem Musterländle des Minderheitenschutzes. Das dort in Kraft befindliche vorbildliche Kulturautonomiegesetz gibt ihnen trotz ihrer geringen Zahl die Möglichkeit einer auch von öffentlichen Mitteln mitunterhaltenen eigenen Kulturselbstverwaltung. Ebenso ist ihre Lage in Finnland besonders günstig, dessen Regierung stets ebenfalls in vorbildlicher Weise den Wünschen der Minderheiten entsprach. Am ungünstigsten dürfte heute die Situation der Juden in Rumänien sein. Rumänien, dessen Pogrompolitik ja bereits seit Dezennien berüchtigt war, wurde zum ersten Mal auf dem Berliner Kongreß von 1878 einem völkerrechtlichen Minderheitenschutz zu Gunsten der Juden unterworfen. Es ist auch historisch mtereffant und bezeichnend, daß mit die erste völkerrechtliche Intervention zum Schutze nationaler Minderheiten zu Gunsten der Juden in Rumänien erfolgen mußte. So hat die Behandlung der rumänischen Juden in den Vereinigten Staaten von Amerika bereits im Jahre 1902 zu einer energischen Intervention bei der rumänischen Regierung Veranlassung gegeben. Es muß jedoch hervor^ehoben werden, daß, wie von nationaljüdischer Seite häufig verschwiegen wird, ein erheblicher Teil der in Groß-Rumänien lebenden Juden die Geltendmachung von Minderheitsrechten aus natioualiüdischen Tendenzen überhaupt entschieden ablehnt. So fühlte die überwiegende Mehrzahl der Juden Alt-Rumäniens sich bis zum Kri^sende als „Rumänen jüdischer Abstammung". Sie hatten sich nationalpolitisch assimiliert. Auch heute noch scheinen die führenden Männer der „Vereinigung der rumänischen Juden" ein Bekenntnis zum Nationaljudentum abzulegen. Weiter hält aber auch ein großer Teil der Juden in den von Ungarn abgetrennten Gebieten, insbesondere in Transylvanien, dem Ungartum die Treue, sie fühlen sich noch heute als Magyaren mosaischer Konfession. Die von der Regierung gÄuldeten berüchtigten fudenseindlichen Ausschreitungen von Klausenburg, Großwardein, Kischinew, systematische Schikanen bei den Bakkalaureatsprüfungen (das Bestehen dieser Prusung ist Voraussetzung des Universitätsstudiums; die jüdischen Schüler sowie Angehörige der deutschen und ungarischen Minorität etc. fallen zum größten Teil durch) treiben die verbitterten Juden Rumäniens immer mehr in die Arme der national-jüdischen Propaganda. Ungeklärt ist die Lage in der Tschechoslowakei. Wenn auch, nicht zuletzt durch den unklugen Antisemitismus der Sudetcndeutschen, erhebliche Teile der Juden dem Deutschtum verloren gingen und sich dem National-Judentum zuwandten, so stehen doch heute noch hervorragende Juden im deutschen Lager. So ist z. B. der bekannte deutsche Stadtrat und Minderheitenrichter .Dr. Epstein-Prag Jude. Wie stark dort die nationaljüdische Bewegung bei Geltendmachung von Minderheitsrechten für die Juden ist, läßt sich im Augenblick nicht überschauen. Ein Abgeordnetenmandat haben jedoch die Nationaljuden in der Tschechoslowakei bisher nicht ernannt. Daß in dem übrigen Zentralunb Westeuropa die Juden keine nationale Minderheit darstellen, braucht hier nicht besonders betont zu werden. Seit dem von Hugo Preuß entschieden zurückgewiesenen Vorstoß des Abgeordneten Cohn im Verfassungsausschuß der deutschen Nationalversammlung haben nationaljüdische Kreise in Deutschland es nur selten gewagt, die Stellung als nationale Minderheit auch für die deutschen Juden in Anspruch zu nehmen. Tief bedauert muß jedoch werden, daß österreichische Zionisten es für richtig hielten, bei einem der letzten Nationalitätenkongrefse als Vertreter einer jüdischen Minderheit in Deutsch-Oesterreich aufzutreten und die Zulassung dieser Minderheit zu beantragen. Der Nationalitätenkongreß hat erfreulicherweise diesen Antrag abgelehnt, da er kein nationalpolitisches Kuriositätenkabinett darstelle und nur faktische, d. h. zahlenmäßig nicht zu unbedeutend in Erscheinung tretende Volksgruppen als Minderheiten anerkennen will, nicht irgendwelche Splittergruppen, wie z. B. die Friesendeutschen, aufnehmen will. Diese kurze Betrachtung dürfte die Bedeutsamkeit des Minderheitenproblems auch für uns Deutsche jüdischer Abstammung klarlegen. Wir werden der Entwicklung der Frage mit gespanntester Aufmerksamkeit folgen, wo es angebracht erscheint, unsere Unterstützung gewähren, wo jedoch unsere vitalsten Interessen verletzt werden, zu energischer Abwehr bereit sein müssen." August ~j 10 Zähre deutsche Reichsverfassung Der 11. August galt der Feier des zehnjährigen Bestehens der Weimarer Reichsverfassung. Durch diese werden auch für die Gestaltung des jüdischen öffentlichen Lebens Grundsätze aufgestellt, die leider auch von jüdischer Seite in ihrem Geiste oft genug nicht beachtet werden. Deshalb wurde hier gefordert, daß man nicht nur die Verfassung feiern, sondern daß ihr Geist in der Praxis des Lebens mehr als bisher befolgt wird. „... Besonderes Interesse können vom Standpunkt des Judentums aus die Ausführungen der Artikel 135 bis 141 beanspruchen, in denen die Bestimmungen über „Religion und Religionsgesellschasten" enthalten find. Hier und in dem. Abschnitt „Bildung und Schule" wgr es naturgemäß besonders schwierig, eine Einigung der Parteien der Weimarer Koalition herbeizuführen. Zwischen der Zentrumsauffassung, nach der den christlichen Kirchen weitgehendste Privilegien und möglichst umfangreiche Einflußmöglichkeiten auf das öfstntliche Leben einzuräumen sind und der sozialdemokratischen Auffassung von der Gleichberechtigung aller Religionsgesellschasten und von der „Trennung von Kirche und Staat" mußte ein Ausgleich gesunden werden. Die Weimarer Verfassung bestimmte, daß alle Bewohner des Reichs volle Glaubens- und Gewissensfreiheit genießen; sie gewährleistet die ungestörte Religionsübung und stellt sie unter staatlichen Schutz. Sie bestimmt, daß die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt werden und daß der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte sowie die Zulassung zu öffentlichen Aemtern unabhängig sind von dem religiösen Bekenntnis; eine Bestimmung, die leider für Juden, wie selbst Hugo Preuß erfahren mußte, auch in der Republik noch nicht volle Wirklichkeit geworden ist. Am bedeutungsvollsten wohl ist der Artikel 137, dessen erster Satz lautet: „Es besteht keine Staatskirche". Hier beseitigt die Verfassung die Ueberbleibsel des Staatskirchentnms und verwirklicht das System der Staatskirchenhoheit. Mit Recht sagt Lilienthal in seiner Untersuchung über „Die Staatsaufsicht über die Religionsgesellschasten nach Artikel 137 der Reichsverfassung: „Wie die Verfassung auf den meisten Gebieten den Abschluß einer etwa hundertjährigen Entwicklung in Deutschland darstellt und nur einzelne Ansätze zu neuen Entwicklungen enthält, so stellt sie auch den Abschluß der staatskirchenrechtlichen Entwicklung des letzten Jahrhunderts dar, indem sie deren Tendenzen zu restloser, reichsrechtlich gesicherter praktischer Verwirklichung zu bringen versucht." Es muß bedauert werden, daß Juden, die im allgemeinen Leben diese Sinnrichtung der Verfassung restlos bejahen, im jüdischen Leben aus partikularem Eigeninteresse nicht selten gegen sie verstoßen, daß hierdurch auch Juden durch ihr Tun zu der abwegigen Auffassung beitragen, die Grundrechte der Verfassung seien „Monopole des Gesetzgebers" ohne rechtsverbindlichen Inhalt, während sie ja unzweifelhaft eine definierbare Rechtsnorm setzen. Bestimmt der Artikel 137 der Verfassung eindeutig: „Jede Religionsgesellfchaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes", so verdient die Tatsache Beachtung, daß von jüdischer Seite wiederholt auf dieses Selbstbestimmungsrecht verzichtet worden ist, und daß im Gegensatz zum Geist der Reichsverfassung staatlicher Zwang zur Errichtung von Zwecken der Religionsgemeinschaft erstrebt wird. Der vom Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden der preußischen Staatsregierung unterbreitete Entwurf eines Gesetzes für die jüdischen Religionsgemeinden zum Verfassungstag in Preußen sieht beispielsweise vor, daß für die Repräsentantenwahlen der Mischen Gemeinden die Unabhängigkeit des Wahlrechts von der Steuerleistung, Verhältniswahlrecht und Wahlrecht der Ausländer durch Staatsgesetz geregelt werden; daß durch Staatsgesetz Bestimmungen über Steuerzahlungen von Juden bei Austritt aus der Gemeinde, über die Zugehörigkeit von Gemeinden zu einem Landesverband getroffen werdm. Mögen die Regelungen sämtlich vom jüdischen Standpunkt aus erwünscht sein — mit der Deutschen Reichsverfassung vereinbar sind sie unzweifelhaft nicht. Und ß kann sich noch einmal als eine kurzsichtige Politik Herausstellen, daß von jüdischer Seite fortgesetzt der Grundsatz der Selbständigkeit der Religionsgesellschasten, den die Verfassung enthält, aufgegeben wird durch die Forderung staatlicher Zwangsvorschristen für ihre internen Angelegenheiten..." Religiöse Friedenskonferenz Das Executiv-Komitee der Religiösen Weltfriedenskonserenz hielt in Frankfurt a. M. seine zweite Sitzung ab, an der etwa 70 Vertreter von insgesamt 11 Religionen von den verschiedenen Ländern der Erde teilnahinen. Die Verhandlungen galten den Vorbereitungsarbeiten für die im Jahre 1932 stattfindende religiöse Weltfriedenskonferenz. In der Eröffnungssitzung, die am Montag nachmittag im Frankfurter Rathause stattfand, sprachen u. a. Präsident Dr. Shailer Mathews, Professor der evangelischen Theologie in Chikago; die Grüße des Friedensbundes „Deutscher Katholiken" übermittelte Pfarrer Weidner (Frankfurt); für den Weltbund für internationale Freundschaftsarbeit der Kirchen sprach Pfarrer Manz (Frankfurt). Als Vertreter der Frankfurter Jüdischen Gemeinde und des Friedmsbundes der deutschen Juden begrüßte Rabbiner Dr. Seligmann die Versammlung. Der dem Exekutivkomitee vorgelegte Bericht über die Weltkonferenz sieht die Bildung von vier Kommissionen vor, die folgende Fragen behandeln sotten: 1. Welches sind die Einflüsse in der Welt, die zum Kriege führen? 2. Welches sind die geistigen Kräfte der Menschheit, die diesen Einflüssen entgegentreten können? 3. Prüfung der Arbeiten, welche von den Beteiligten der verschiedenen Religionen gemacht wurden im Interesse des internationalen Friedens und des gegenseitigen Verständnisses. 4. Wie können diese Kräfte in Bewegung gesetzt und gegen die Ursachen zur Wirkung gebracht werden? Entsprechend den Vorschlägen der Erkennungskommission wurden zu Vorsitzenden und Sekretären gewählt: 1. Professor Rappard, Schweiz, Pfarrer Jules Jezequel, Paris; 2. Professor Dr. Otto, Marburg, Professor Hoffmann, Breslau; 3. Dr. Bertrand Picard, Genf, M. Lowenthal, Paris; 4. Dr. Shailer Matthews (U.S.A.), Lindly Gordon (U.S.A.). Rabbiner Dr. M. Löwenthal, Paris, der in den Vorstand gewählt wurde, nahm auch einen Sitz in dem Redaktions- und Vermittlungskomitee an. Die Mehrheit des neugewählten Vorstandes stimmte dem Vorschlag des Generalsekretärs Atkinson, den großen Friedensweltkongreß der Religionen 1932 in Jerusalem abzuhalten, zu. — September Moses Mendelssohn Die Feiern, die in den verschiedensten Orten des Deutschen Reiches anläßlich des 200. Geburtstages von Moses Mendelssohn stattsanden, sind in allgemeiner Erinnerung, so daß hier darauf verzichtet werden kann, nochmals Mendelssohn zu würdigen. Besonders einprägsam war die Feier in Berlin, bei der u. a. der Berliner Oberbürgermeister Böß, Reichsinnenminister Severing und Rabbiner Dr. Baeck Ansprachen hielten, sowie die Feiern in Dessau. In Dessau und später auch in Berlin und Frankfurt fanden Mendelssohn- Ausstellungen statt. Moritz Türk Die Berliner Jüdische Gemeinde hat in dem vergangenen Jahr eine große Zahl prominenter Persönlichkeiten verloren. Besonders schmerzlich war der Verlust von Leopold Badt, der als „Vater der Armen und Alten" sich unvergängliche Verdienste um das soziale Werk der Berliner Jüdischen Gemeinde erworben hat. Bald nach seinem Ableben wurde die deutsche Judenheit durch einen weiteren Verlust schwer betroffen. Professor Dr. Moritz Türk, der nach kurzer schwerer Krankheit verstarb, hat einen wesentlichen Teil seines Lebens der Mitarbeit an der jüdischen Gemeinschaft gewidmet. Als Führer der liberalen Fraktion der Berliner Repräsmtantenversammlung, als führender Schulmann der Berliner jüdischen Gemeinde, als Führer auf dem Gebiete des Wohlfahrtswesens, gleichviel, ob dieses im D.J.G.B., im Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden oder in der Zentralwohlfahrtsstette der deutschen Juden zu vollbringen war, hat er entscheidenden Einfluß aus die Gestaltung des jüdischen Lebens ausgeübt. Unruhen in Palästina Die blutigen Unruhen in Palästina, die jetzt endlich im Abklingen sind, haben den widerspruchsvollen Inhalt der Palästina-Politik Englands erneut llar werdm lassm. Aus den Vorgängen sind Folgerungen zu ziehen, die eine Pflicht zur Umkehr insbesondere auch für zionistische Kreise erforderlich macht. Was also hat zu geschehen? Zunächst muß die Ruhe und Sicherheit von der Mandatsmacht wieder hergestellt werden. Doch das ist nur ein Anfang. Denn zu der alten Erkenntnis hinzu, daß man mit Bajonetten vielerlei anfangen, jedoch nicht auf ihnen sitzen könne, sollte ja jeder dmkende Mensch aus dem Weltkrieg auch noch die Erfahrung geschöpft haben, daß man mit Hilfe von Macht Länder zerstören, nicht aber aufbauen kann. Der jetzige Zustand, bei dem die Angstgesinnung eine dauernde Spannung erhält, muß beseitigt werden. Glaubt man wirklich, ein segmsreiches Aufbauwerk vollführm zu können, bei dem eine Hauptrolle der Polizist einer dritten Macht spielt? Und wer kann etwa die Verantwortung dafür übernehmen, daß in absehbarer Zeit neue Tausende jüdischer Brüder zur Wanderung nach Palästina veranlaßt werden und das Feuer neue Nahrung erhält? Wer den schleichenden Krieg in Palästina will, der mag festhalten an der Balfour-Deklaration und dem Palästinamandat und dem Glauben der Durchsetzung des „historischen Rechts". Wer aber den Fricken will, der wird die Tatsache gelten lassm müssm, daß die Bevölkerung eines Landes ein Recht darauf hat, über die Einwanderung in das Land zu bestimmen, und daß deshalb dm Gliedern der jüdischen Gemeinschaft nur geholfen werdm kann durch dm Kampf für die Gleichberechtigung in dm Heimatländern. Der Weg des Zionismus hat sich als ungangbar erwiesm. Es gibt Zeitm, in dmm man der Befriedung der Welt dient, wenn man seinm Irrtum eingestcht.

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