Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 9 (1929)
- Issue
- 28 (10.7.1929)
- Date
- 1929-07-10
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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zu geben'uud mich mit dieser oberflächlichsten und vielleicht ^Wr Schaden als Nutzen stiftenden Fürsorgemaßnahme ab- Wden, denn dem Strafentlassenen irgend eine Stellung zu ^erschaffen, ist gänzlich ausgeschlossen, falls nicht die Familie sich seiner annimmt. Ist es da ein Wunder, we-ln wir Rückfälle zu verzeichnen haben? Schwer lastet auf uns die Anklage: o Ihr führt ins Leben uns hinein, Ihr laßt den Armen schuldig werden, Tann überlaßt ihr ihn der Pein; Tenn alle Schuld rächt sich auf Erden. Wohl existiert in Köln eine interkonfessionelle Arbeiterkolonie unter dem Namen Segenborn, die vor allem als Arbeitsstätte für Strafentlassene gedacht ist, aber bisher ist es mir noch nicht gelungden, auch nur einen jüdischen Strafentlassenen dort ullterzubringen, denn diese Arbeiterkolonie ist auf landwirtschaftlichen Betrieb eingestellt, und zu dergleichen Arbeit sind unsere Strafentlassenen nicht zu bewegen. Abhilfe kann hier nicht eine Gemeinde schaffen, sondern einzig und allein die Zusammenfassung aller, der Landesverband preußischer Synagogengemeinden. Meine Ausführungen gipfeln daher in folgende Vorschläge: 1. Um eine systematische Seelsorge zu ermöglichen, sollen der Rabbinerverband beziehungsweise dessen sozialer Ausschuß und der Landesverbano mit der Justizverwaltung in Verbindung treten, damit eine größere Zentralisation des jüdischen Gefangenenwesens erfolge als bisher. Vielleicht empfiehlt es sich, für jede Provinz oder noch größere Gebiete eine Zentralstelle einzurichten. 2. Um die Seelsorge während der Strafzeit auch für oie Zukunft wirksam werden zu lassen, ist für die Strafentlassenen ein Uebergangsheim mit eigenen Werkstätten zu schaffen, in welchem sie ihren Neigungen entsprechend beschäftigt werden können. Ein solches Heim wird ihnen den Uebergang vom Leben im Gefängnis zu einem ordnungsmäßigen Leben in Freiheit außerordentlich erleichtern. Tas scheinen mir augenblick die dringlichsten Foroerungen zu sein, die wir im Interesse der jüdischen Gefangenen und damit auch im Interesse des Judentums zu erheben haben. Fragen der Gefangenenfürsorge Von Hilde O t t e n h e i m e r. Das neue deutsche Strafgesetzbuch, über das zur Zeit im Reichstag beraten wird, verzichtet bewußt auf den früher in der juristischen Wissenschaft üblichen Streit um den Vorrang des Prinzips der Vergeltung und Abschreckung oder der Zweckmäßigkeit, Vorbeugung und Besserung. Dieser Verzicht bedeutet eilten gewaltigen Umschwung in der Auffassung von Vergehen und Strafe seit der Gesetzgebung des Drako, die an dem Rechtsbrecher die beleidigte Staatsautorität durch barbarische Strafen rächte bis zu dem modernen Strafwesen, das — ausgehend von Theorien über individuelle Schuld und gesellschaftliche Gesamtverschuldung — den asozialen Rechtsbrecher sozial machen und in die Gesellschaft einbauen will. Wohl gab es auch früher schon vereinzelte Stimmen, die, wie z. B. Plato und Aristoteles, nicht nur die T a t be- und verurteilt wissen wollten, sondern eine gewisse Teilnahme für den Menschen zeigten. Ihre Anschauung blieb jedoch in der Praxis unbeachtet. Der Begriff der Gefangenenfürsorge in seiner gegenwärtig üblichen komplexen Form, die Fürsorgemaßnahmen vor der Anklage, während des Strafvollzuges und n a ch der Entlassung umfaßt, ist das Ergebnis einer Entwicklung der allerjüngsten Zeit, das bei weitem noch nicht gedankliches und praktisches Allgemeingut in Deutschland geworden ist. Ursprünglich erfaßte der Fürsorgegedanke nur Teilgebiete, zuerst: Gefängnisreform und sittliche Besserung, in den letzten Jahren: Probleme der Gefangenenseelsorge und Entlassenensürsorge. Diese beiden Formen der Hilfstätigkeit wurden und werden sogar auch zuweilen noch gegenwärtig fast ohne Zusammenhang untereinander ausgeübt; die Ent lassenenfürsorge durch die freie Liebestätigkeit: die Gefängnisgesellschaften. Sie sind eine Frucht des humanitären Denkens der Aufklärung und bestehen — anknüpfend an die Namen John Howard, Elizabeth Fry, Pastor Fliedner und den (von Geburt jüdischen, später katholischen) Arzt Dr. Julius — seit 100 Jahren in Deutschland. Teils sind es ihrer Struktur nach konfessionelle, teils interkonfessionelle Vereine. Ihre Aufgabe besteht in erster Linie in der Beschaffung von Arbeit, Arbeitskleidung, Arbeitsgeräten und vorübergehender Unterstützung. Die Bedeutung der Gefängnisgesellschaften ist seit der Zentralisierung der Arbeitsnachweise etwas zurückgegangen. Tie Gefangenenseelsorge wird — auf Grund gesetzlicher Regelung — durch vom Staat bestellte evangelische, katholische und jüdische Geistliche ausgeübt. Wenn es auch kein idealer Gedanke ist, daß der Geistliche gleichsam als Staatsbeamter dem Gefangenen entgegentritt, so sind doch in der Tätigkeit des Gefängnisrabbiners die Anfänge einer jüdischen Gefangenenfürsorge zu suchen. Seitdem die Gerichtshilfe als Vorläufer der sozialen Strafrechtsreform durch Geheimrat Bozi, Bielefeld, geschaffen wurde, herrscht — auch unter dem Einfluß des erziehlichen Jugendstrafrechts, infolge der fortschreitenden Erkenntnisse auf den Gebieten der Pathologie und Psychologie und durch die wissenschaftliche Erforschung sozialer Tatsachen — die Tendenz, den Rechtsbrecher als krankes, abwegiges Glied der Gesellschaft zu betrachten und Wesen und Sinn der Strafe in der Erziehung und gesellschaftlichen Einordnung (evtl, auch in der Bewahrung) zu sehen. Außerdem faßt - und das ist eine weitere Neuerung — der Erziehungsgedanke im modernen Strafrecht die Fürsorge vor der Anklage, während Verbüßung der Strafe und nach der Entlassung zu einem organischen Ganzen: sir einem Instrument der Hilfe für Staat und Gesellschaft, aber auch für den Rechtsbrecher zusammen. Strafrechtspflege und Wohlfahrtspflege sind daher heute nicht mehr zu trennen. Seyffarth z. B. in „Probleme des Strafwesens" bringt die modernen Bestrebungen auf den richtigen Hauptnenner, wenn er den Gedanken der Fürsorge als das dem Strafrecht zugrundeliegende Prinzip bezeichnet. (Ter Erziehungsgedanke allein würde sich mit der Einstellung und der Praxis nicht ganz decken, da es sich beim neuen Strafgesetzbuch nicht nur um die Erziehung des Rechtsbrechers, sondern auch um seine Unterbringung in Heil-, Pflege- und Trinkeranstalten, sowie auch um die Sorge für die Familie handelt.) Tie Widerstände und Kämpfe, die da und dort noch gegen die Fürsorge im Strafrecht zu beobachten sind, gelten in den meisten Fällen wohl nur noch der organisatorischen Gestaltung eines anerkannten Prinzips und einer vielfach schon üblichen .Handhabung. Staatliche Fürsorge und die Fürsorge der freien Liebestätigkeit find bei der Hilfe für Gefangene natürlicher»- weife enger ineinander verflochten als auf jedem anderen Gebiet sozialer Arbeit. Die staatliche Fürsorge erstreckt sich mehr auf die Zeit der Strafverbüßung. Sie begann, als die Gefängnisarbeit und ihre Konkurrenzwirkungen die Soziatpolitiker auf den Plan rief, und Gefängnistgeistliche und -ärzte sahen, daß ohne Fürsorge und Hygiene ihre Arbeit wirkungslos bleiben müßte. Dazu kamen dann noch die pädagogischen Gesichtspunkte durch das Jugendlichenproblem. So bedeutet heute jede Lockerung des Zwanges, jede Individualisierung durch das Progressivsystem, durch berufliche Aus- und Weiterbildung, durch Pflege der Gesundheit, durch Turnen und Leibesübungen, durch geistige Anregung und seelische Beeinflussung staatliche Fürsorge. Ferner kann auch nach dem neuen Strafgesetzentwurf ein während der Gefangenschaft geborenes Kind solange bei der Mutter bleiben als es der Anstaltsarzt fln erforderlich hält. Staatliche Fürsorge bedeuten auch, die ösientlich-rechtlichen Maßnahmen hinsichtlich der Straferleichterungen: bedingter Straferlaß, bedingte Strafaussetzung und vorläufige Entlassung, und die Behandlung Jugendlicher auf Grund des Jugendgerichtsgesetzes. Zur Ausübung der öffentlich-rechtlichen Maßnahmen bedarf es jedoch immer der Mithilfe der freien Liebe s t ä t i g k e i t. Sie war bisher — da das noch geltende Strafrecht Fürsorge im modernen Sinne theoretisch nicht kennt — überhaupt der Träger der Gefangenenfürsorge. Seit ganz kurzer Zeit erst finden sich vereinzelt in einigen deutschen Gefängnissen hauptberuflich tätige Fürsorger und Fürsorgerinnen, und .Hamburg hat wohl als einzige deutsche Stadt eine Abteilung für soziale Angelegenheiten in der Strafanstalt, die ungefähr dieselben Funktionen erfüllt, wie die soziale Krankenfürsorge in den Krankenhäusern. Selbst wenn die Zahl dieser sehr notwendigen Entrichtungen vermehrt wird, wird der Schwerpunkt dennoch wohl immer bei den freien Vereinen liegen, da gerade auf dem Gebiet der Gefangenenfürsorge der Grundsatz der individualisierenden Hilfe nicht fein genug ausgebaut werden kann. Es ist daher sehr zu begrüßen, daß die ArbeitsgemeiM schaft „Jüdische Gefährdetenfürsorge" in einer ihrer letzten Sitzungen zu den Fragen der Gesangenenfürsorge bezw. der sozialen Gerichtshilfe i Stellung genommen und die grundsätzliche Bereitschaft der jüdischen Wohlfahrtspflege zu aktiver Mitarbeit ausgesprochen hat. An sich ist die Zahl der jüdischen Straffälligen absolut und relativ nicht groß. Die Fürsorge für sie hat sich (wie schon erwähnt) aus der Haupt- und nebenamtlich ausgeübten Seelsorge der Rabbiner utrd Lehrer entwickelt. Die beiden Funktionen der Seelsorge und der Fürsorge sind bisher in der Praxis eng miteinander verflochten. So finden sich bei den Ergebnissen einer Umfrage des Rabbiners- Verbandes neben Mitteilungen über Besuche, Gottesdienste, Religionsunterricht, Arbeitsbefreiung an den Feiertagen, Versorgung mit Büchern und Zeitungen auch Berichte der Rabbiner über Bearbeitung von Gnadengesuchen, Beschaffung von Rechtsbeiständen, Aufrechterhaltung der Verbindung mit der Familie, Anregung der Fürsorge für diese, Vorbereitung der Entlassung u. a. Wenn auch die Funktionen der Fürsorge an den jüdischen Gefangenen bis jetzt noch meistens durch die Rabbiner und Lehrer ausgeübt werden, so gibt es doch bereits in einigen jüdischen Großgemeinden, z. B. Berlin, Frankfurt, Köln, Breslau, neben den Rabbinern jüdische G e l a n g c n e n f ü r s o r g e, oder es bestehen Sonderabteilungen in den jüdischen Wohlfahrtsämtern. In manchen Gemeinden wird auch die Fürsorge für weibliche und jugendliche Strafgefangene durch eine Frau rusgeübt. Es ist zu hoffen und zu wünschen, daß im Laufe der Zeit nicht nur die Fürsorge, sondern auch die Seelsorge für weibliche Gefangene durch Frauen ausgeübt wird, wie überhaupt das ganze Gebiet der Fürsorge für jüdische Strafgefangene noch nach mancher Richtung hin auszubauen ist. Grundsätzlich bearbeitet werden die Fragen jüdischer Gefangenenfürsorge beim sozialen Ausschuß des Allgemein eit deutschen Rabbinerverbande s, welcher der Arbeitsgemeinschaft „Jüdische Gefährdetenfürsorge" angeschlossen ist. Die Bestrebungen des Rabbinerverbandes werden tatkräftig von der Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden und vom Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden unterstützt. Eine Dienstanweisung für Gefängnisrabbiner ist gegenwärtig in Vorbereitung. Ter Zusammenhang der jüdischen mit der Gesangenenfürsorge der anderen Konfessionen ist durch den Reichszusammenschluß für Gerichtshilfe, Gefangenen- und Entlassenenfürsorge (Sitz .Hamburg), dem die Arbeitsgemeinschaft „Jüdische Gefährdetenfürsorge" angeschlossen ist, gegeben. In viel stärkerem Maße aber, als es gegenwärtig noch der Fall ist, ist die Gesangenenfürsorge als Allgemeinverpflichtung der jüdischen Gemeinschaft zu betrachten, und sie darf nicht nur Rabbinern und Lehrern, allenfalls noch Fürsorgern und Fürsorgerinnen überlaffen werden. Vor allem sollten es sich die Wohlfahrtsämter oder die Frauenvereine zur besonderen Pflicht machen, sich aus eigener Inrtiative um die Familien jüdischer Gefangener in jeder Weise anzunehmen. Auch das jüngste Gebiet der Fürsorge für Rechtsbrecher, die soziale Gerichtshilfe — die Fürsorge vor der Anklage - ist, ohne Rücksicht darauf, wie schließlich die noch im Flusse befindlichen ZnständigkeitSfragen geregelt werden — ohne freie Helfer praktisch nicht durchführbar. Die Gerichtshilfe ist nämlich (nach einer Definition von Professor James Goldschmidt) „eine zuerst im Jugendgerichtsverfahren, jetzt aber auch im' Strafverfahren gegen Erwachsene meist von Wohlfahrtsämtern oder Organen der freien Liebestätigkeit geübte Tätigkeit, deren Ziel sowohl die Fürsorge für den Beschuldigten als aber auch und vor allem die Ermittlung seiner persönlichen und sozialen Verhältnisse, die soziale Diagnose oder Anamnese". Tie Gerichtshöfe wird als das Musterbeispiel beginnender Selbstauflösung einer überlebten Rechtsordnung, als das deutlichste Symptom einer von Grund aus neuen Auffassung vom Wesen und Sinn der Strafe und vom Staat als sozialem Körper bezeichnet. Daß die Gerichtshilfe durchaus nicht eine Verweichlichung der Strafrechtspflege bedeutet, was vielfach von Vertretern der Justizbehörden befürchtet und auch bei der im Mai ds. Js. stattgefundenen Tagung der Internationalen Kriminalistischen Vereinigung geättßert wurde, geht aus einem Aufsatz über „Geschichtliches und Grundsätzliches über soziale Gerichtshilfe" von Eharlotte Meyer in der letzten Nummer der „Zeitschrift für jüdische Wohlfahrtspflege" hervor. Der Aufsatz gibt auch einen Einblick in die Organisation und die Aufgaben dieses neuen Gebietes moderner Strafrechtspflege. Bei ^>er nicht allzugroßen Zahl jüdischer Gefangener wird die Uebernahme von Funktionen der Gerichtshilfe (Ermittlungen, Schutzaufsichten) nur für einen relativ kleinen Kreis jüdischer freiwilliger Helfer in Frage kommen. Eine Aufgabe aber, die von der ganzen jüdischen Oefsentlichkeit Psalm Von Arthur Silbergleit. O Herr, lasse mich von den Zinnen Deiner goldnen Stadt herniederschauen aus die Seen Deiner Gnade, wo die Schwäne in rauschender Schwingenwallfahrt Deine Sternenkreise nachrunden! Oder wandte mich zu einem Palastwächter und Hüter Deines Throngemachs und lasse mich mit einem Hirtenstab und Zepter, um das sich Rose und Rebe zu einem schwesterlichen Bund ihrer Hauchsüße zusammenschlingen, alle Heerscharen Deiner Völker segnen! Leihe mir, ehe Du einschlummerst, Deine Sternenkrone, daß ich. Dein Diener, ihr Leuchten auf meinem Haupte trage, damit nicht die Welt vor den Schrecken ihrer tiefsten Finsternisse vergehe! Oder betreue mich mit einem Gärtneramt, daß ich die Rose Deiner Seele hege und daß in jedem Blumenbeet, in dessen gräserne Gewebe sich die Goldpunkte Deiner Käfer unhörbar leise einsticken, die bunten Teppiche Deiner Freundinnen Lenz- und Sommerphantasie eräuge, auf denen wie zur Buße bereit die Liguster und Zitronenfalter mit gleich Händen andachtsvoll gefalteten Schwingen beten. Gib mir, wenn die .Himmelsvölker Deiner Wolken hoch über meiner Stirn sich, zu großer Heeresfahrt zu Dir scharen und wenn sie ausziehen, um den Sonnenschild als Trophäe zu erbeuten, auf daß sie ihrer Räubergier vergäßen, die versöhnende Kraft einer Deiner Friedensschalmeien, die Du an Seeufern in Schilf und-Röhricht tausendstäbig aufgepflanzt hast und durch deren seligkeitsoffenen Mund die Musik Deiner Südwinde so süß und buhlerisch flüstert, daß alle Hochzeitspaareführer und Gondoliere ihrer Ruder und des Flutgeplätschers nicht mehr gedenken, und daß die friedevolle See einen Sabbat feiert, ihr linnengeschmückter Festtagstisch aus weißen Wasserrosenblättern ausgebreitet zu sein scheint, die Blütenkelche zum Empfang der Sternenkerzen sich erwartungsvoll öffnen, als würde mitten auf der See im Geheimnis des Nachtdunkels Dir plötzlich ein Lichterbaum erbrennen. Lenke auch mein Lebensschiff nach der Magnetnadel Deines Willens zu Deinen Gezelten am Ufer, von denen Du die Ein- und Ausfahrt aller Nachen erspähst und gib, daß auch ich in meinem schwarzweißen Gebetmantel, gewoben aus Licht und Dunkel, Deiner Insel der Priester und Propheten nahe und im stärksten Halt der Welten, Deinem .Herzen, meine Anker werfe! Jung-Stilling, der Freund Goethes, im Verkehr mit Zuden... Von Siegmund Reis, Hindenburg OS. Johann Heinrich Jung, genannt Stilling, ist eine seltsame Figur des 18. Jahrhunderts. Bekannt und berühmt wurde er als Straßburger Jugendfreund und Zeitgenosse Goethes, der ihn 1770 in Straßburg, zuerst 'beim gemeinsamen Mittagsmahle im Hause der Jungfern Lauth in der Knoblochgasse kennen lernte. Ten 30jährigen Studenten hat Goethe dann öfters in „Wahrheit und Tichtung" erwähnt. Stilling, 1740 in dem damaligen Fürstentum Nassau- Siegen als Sohn eines armen Dörflers geboren, wurde mit 14 Jahren Torsschulmeister, später wurde er Schneidergeselle. Nach traurigen Jahren hat der wissenseifrige Mensch es unter ungeheuren Anstrengungen doch erreichen können, daß er Medizin studieren durfte. Ties tat er in StraWurg an der Universität. Er wurde Augenarzt und als solcher berühmt wegen seiner Staaroperationen. 1817 ist er in Karlsruhe vielbetrauert von seinen Anhängern — er war zuletzt ein religiöser Mystiker — gestorben. Jung-Stilling hat in Straßburg, dazu angeregt von Goethe, seine Jugenderinnerungen ausgezeichnet, um sie einem Kreise junger Leute vorzulesen. Ganz ohne Wissen Jung- StillmgS beförderte Goethe diese „Jugend Jung-Stillings" zunt Trucke. Tas Buch machte großes und berechtigtes Aussehen, wegen seiner innigen Echtheit und wegen der Schicke säle, die da geschildert wurden. Es war das Leben des Torfes eingefangen und kann als eine der ersten Torsgeschichten gelten. Seine Zeit hat viel von dieser Erzählung gehalten und selbst Freiligrath hat in seinem Wrdntungsgedichte an Berthold Auerbach diese „erste deutsche Torfgeschichte" gelobt. Auch Nietzsche zählt sie unter wenigen Erzeugnissen der deutschen Literatur, die man neben Goethes Schriften lesen könne. Später hat Jung-Stilling, angereizt durch den Erfolg seiner ersten Arbeit und weil das Lesepublikum eine Fortsetzung verlangte, sein ganzes weiteres Leben beschrieben und in weiteren Teilen: „Jünglingsjahre", „Wanderschaft", häusliches Leben", „Lehrjahre" und „Heinrich Stillings Alter" von seiner ganzen Lebensreist erzählt. So überging das ganze Werk unter dem Titel „Jung-Stillings Lebensgeschichte" als ein dichterisches, dabei treues kulturhistorisches Dokument, in die deutsche Literatur. Jtt seinem vierten Buche: „Häusliches Leben" erzählt er von seinem Wirken als gesuchter Augenarzt. Mit allerlei Menschen kam er zusammen und so kann er, charakteristisch genug, auch aus dem Jahre 1775 seine Begegnung mit Juden, bester jüdischen Patienten schildern. Ter gütige Mann erzählt frei und freundlich, und doch erkennt man da das bestimmte Leben der Jrrden diestr Zeit. Stilling kam nach Frankfurt a. M., „er kehrte im Goetheschen Hause ein und wurde mit wärmster Freundschaft empfangen". Patienten suchten ihn aus. Ter erste war der Hofrat und Doktor H u t aus Wiesbaden, den er glücklich heilte.