Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 9 (1929)
- Issue
- 28 (10.7.1929)
- Date
- 1929-07-10
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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Jahrgang Wische Aufgaben im modernen Strafvollrug Zum Problem der jüdischen Gefangenenfürsorge Non Rabbiner Tr. Caro-Köln. folgende Ausführungen geben im wesentlichen be>i Inhalt eines Referates wieder, das der Verfasser ans der letzten Tagung des Rheinisch-Westfälischen Rabbincrverbandes in Tüffcidorf gehalten har. Tie Reform des Strafrechts, die nach langwierigen Vorarbeiten urimittelbar vor dem Abschluß, steht, wird unter anderem auch eine Umwandlung unseres Gesängniswesens bringen. Während bisher noch mehr oder weniger an dem Prinzip festgchalten wurde, die Strafe in Form der Freiheitsentziehung sei eine Sühne für das gegen die Rechtsordnung der Gesellschaft begangene Vergehen, wird seht die Strafe fast ausschließlich nur als ein Mittel aufgesaßt, um die Besserung des Gefangenen herbeizufühlen. Nicht mehr das Reckt der Strafe an sich, sondern ihre pädagogische Wirkung wird in den Vordergrund gerückt, und darum soll der Strafvollzug in Stufen erfolgen; er soll von der Einzelhaft zur Gemeinschaftshaft, von der gänzlichen Entziehung der Freiheit zur fortschreitenden Lockerung des Zwanges, von der unpersönlichen zu der immer mehr individualisierenden Behandlung des Straffälligen übergehen. Also Erziehungsarbeit im höchsten «sinne, Erziehungsarbeit an denen, die als bereits Erwachsene, als bereits Augebildete gefehlt haben, soll geleistet werden. Ob unsere Gefangenenanstalten nach der ganzen Art ihrer Struktur geeignet find, diese schwere Aufgabe zu erfüllen, soll und kann nicht erörtert werden. Es liegt nun einmal an der Unvollkommenheit menschlicher Einrichtungen, daß sie weit hinter dem Ideal zurückstehen, und hier, wo es sich um die höchste Kunst, um die Kunst der Erziehung handelt, werden wir noch viel reformieren müssen, bevor wir zu einigermaßen günstigen Ergebnissen gelangen werden. Uns bleibt nichts anderes übrig, als das Gegebene hinzunehmen und in diese Gegebenheit die Fürsorge für die jüdischen Gefangenen hineinzustellen, zumal der Staat ausdrücklich auf sie rechnet und der Mithilfe der konfessionellen Fürsorge nicht entcaten zu können glaubt. Und wenn, wie mir scheinen will, aus gewissen organisatorischen Gründen wir aus diesem Gebiete rückständig sind, so müssen alle Hebel in Bewegung gesetzt werden, um die vorhandenen Schwierigkeiten zu beseitigen und eine den anderen Konfessionen gleichwertige Gefangenenfürsorge bei uns einzuführen. Wir, die wir für das Judentum mit Recht den Anspruch erheben, daß es zuerst unter allen religiösen Gemeinschaften den sozialen Gedanken mit allen seinen Konseauenzen nicht nur verkündet, sondern auch Lurchgeführt hat, dürfen in der Gegenwart nicht ins Hintertreffen kommen, und ich bin überzeugt, daß die zustäirdigen Instanzen des deutschen Judentums alles tun werden, um die Wege zu einer systematischen Betreuung der jüdischen Gefangenen zu ebnen. Tarum sei an die Spitze meiner Ausführungen die Hauptforderung gestellt, daß ein jeder jüdische Gefangene den Anspruch auf Betreuung durch den zuständigen Rabbiner hat, aus eine Betreuung, die sich nicht nur aus die religiöse Einwirkung zu erstrecken hat, sondern auch auf alle Möglichkeiten, um den Interessen des Gefangenen in geistiger, sittlicher und materieller Hinsicht zu dienen, denn wir dürfen uns nicht aus den Standpunkt stellen, daß wir in jedem Gefangenen einen unverbesserlichen Sünder erblicken, auf den einzuwirken doch verlorene Liebesmühe ist. Eine solche Stellungnahme würde der Auffassung des Judentums vollständig widersprechen, das selbst den größten Verbrecher nicht preisgibt und den reuigen Sünder höher stellt als den Gerechten, der niemals gestrauchelt rst. Sie wäre aber auch mit den Tatsachen unvereinbar, denn tatsächlich machen heute — soweit wenigstens jüdische Straffällige in Frage kommen - in den meisten Fällen solche mit dem Gefängnis Bekanntschaft, die nicht aus angeborener Neigung Vergehen begehen, sondern die wirtschaftliche Not, die zerrütteten pekuniären Verhältnisse sind es, die häufig, leider nur allzuhäusig zu strafbaren Handlungen, zu Unterschlagung, Betrug und anderen Delikten gegen fremdes Eigentum führen. Aus der sozialen Gerichtshilse ist es mir bekannt — und in Köln dürften die Verhältnisse nicht anders liegen als in anderen Orten —, wie trostlos sich die Lage ganzer Klassen von Berufen, die hauptsächlich in jüdischen Händen liegen, gestaltet hat. Ich übertreibe nicht, wenn ich sage, daß ein Bettler heute besser daran ist als der größte Teil der sogenannten Provisionsreisenden und Agenten. I» Parenthese möchte ich nur bemerken, daß ich befürchte, es könnte durch die Perschlechterung der wirtschaftlicher« Lage, welche die Juden in viel schärferem Maße betroffen hat als bte übrige Bevölkerung, das numerische Verhältnis der jüdischen Gefangenen zu dem der anderen, das bisher von jüdischem Gesichtspunkt aus als ein durchaus gürstiges betrachtet werden muß. sich zu unseren Ungunsten ändern. Jedenfalls würden wir unseren Gefangenen ein großes Unrecht tun, wenn wir in ihnen geborene Verbrecher sehen würden. Und ick scheue mich nicht, es offen uuszusprechen, so mancher, der sich eines guten Namens erfreut, würde sich vielleicht nicht weniger strafbar machen, wenn er in dieselbe Notlage käme und unter denselben Verhältnissen ausgewachsen wäre. Wie oft fühle ich mich veranlaßt, wenn ich mit dem einzelnen Inhaftierten in seiner Zelle spreche, oder auch wenn ich beim Gottesdienst oder Unterricht vor allen stehe, zu sagen: Es ist nur ein Zufall, daß ich vor Ihnen stehe. Wer weiß, wenn ich in dieselbe Lage gekommen wäre wie Sie, ob ich mich nicht auch vergangen hätte. Tas Wichtigste, was für eine Seelsorge in Frage kommt, ist, sich das Vertrauen derer zu erwerben, die unserer Obhut anvertraut sind, und dieses Vertrauen hat schon so manchem die Zunge gelöst und den Rabbiner zum Mitwisser von Handlungen gemacht, die er keinem Richter und keinem Staatsanwalt oenaten hat. Aber dieses Vertrauen kann man sich nicht erwerben, wenn man die Gefangenen streng von oben herab behandelt, wenn man eine unüberbrückbare Distanz zwischen sich und ihnen aufrichtet. Ter Gefangene muß merken, daß man mit ihm fühlt und empfindet, und diese menschliche Einstellung wird ihm die Herzen öffnen und ihn einen tiefen Blick in des Unglücklichen Seele tun lassen. Von diesem Gesichtspunkt ist es auch klar, wie die Predigten und Ansprachen vor den Gefangenen gehalten sein müssen. Ich möchte sagen, daß sie sich im wesentlichen nicht von Reden unterscheiden dürfen, die wir sonst im Gotteshause halten, nur daß sie besonders dem Verständnis der Zuhörer angepaßt fein müssen. Keinesfalls darf der Prediger agressiv sein. Mit einem Schlage würde er sich um all das Vertrauen bringen, oas er sich erworben hat. Ist es schon an sich schwer, den auf den Abweg Geratenen zu beeinflussen und auf rechte Bahnen zu führen, so erschwert man sich dadurch die Beeinflussung noch mehr, weil im Hintergründe ja immer das Mißtrauen lauert: Ich weiß doch, wie der über mich denkt. Ich meine nun damit nicht, daß der Seelsorger vollständig arglos dem Gefangenen gegenüberstehen und ihm alles aufs Wort glauben soll. Eine gewisse Tosis Skepsis wird angebracht sein, und dort, wo er die Angaben des Gefangenen prüfen kann, foll er sich die Mühe geben, ihnen nachzugehen. Tas wird ein gutes Mittel sein, um sich ein Bild über die Wesensart des Gefangenen zu machen. Im allgemeinen aber habe ich keine schlechten Erfahrungen mit den Gefangenen zu verzeichnen. Sie sind persönlichen Mahnungen durchaus zugänglich, und was die religiöse Einwirkung anbetrifst, so kann ich mich nicht den pessimistischen Urteilen anschließen, die geäußert wurden, als ob die Gefangenen der Religion gänzlich gleichgültig, ja feindlich gegenübecstehen. Immer wieder und wieder habe ich die Beobachtung machen können, daß die Gefangenen zum Gottesdienst und zum Religionsunterricht sämtlich erscheinen, wenn sie nicht dringend verhindert sino, und als ich einmal einen Gefangenen — übrigens das erste Mal in meiner Praxis — wegen störenden Verhaltens aus dem Gottesdienst ausschloß, da bat er das nächste Mal, an dem Gottesdienste teilnehmen zu dürfen, was ich ihm unter dem Versprechen künftigen Wohlverhaltens zugestand. Ich will allerdings nicht behaupten, daß einzig und ckllein religiöse Gründe bei den Gefangenen mitsprechen, wenn sie öftere Zusammenkünfte gern sehen. Viele von ihnen sind in Einzeljjuicu eumefchlosfen und hoben kern-. Gelegenheit, mit anderen außer vielleicht mit Beamten ein Wort zu sprechen. Ta empfinden sie es als große Wohltat, je öfter und länger der Rabbiner sie zu gemeinschaftlichem Gottesdienst und gemeinsamer Belehrung zusammenkommen läßt. Ties zugestanden, glaube ich doch wahrgenommen zu haben, daß bei so manchem ausgesprochenes religiöses Bedürfnis besteht und daß unsere Gefangenenseelsorge doch nicht auf ganz unfruchtbaren Boden fällt. Doch abgefehen von der menschlichen Einstellung zu den Gefangenen, die die Grundvoraussetzung für ein Vertrauensverhältnis zu ihnen ist, muß auch der Gefangene die Ueberzeugung haben, daß der Seelsorger bereit ist, in der uneigennützigsten Weise ihm zu helfen, soweit dies im Rahmen des Gesetzes möglich ist. In dieser Hinsicht möchte ich von den vielerlei Mitteln, die dem Rabbiner zur Verfügung stehen, besonders zwei horvorheben. \ Einmal ist dies seine regelmäßige Teilnahme an der Beamtenkonferenz. Ich halte es für überaus wichtig, daß der Rabbiner dieser Konferenz beiwohnt, auch wenn keine Gesuche von jüdischen Gefangenen vorliegen,. denn dadurch wild die Stellung des jüdischen Seelsorgers nach außen hin sehr gefestigt und seine Gleichstellung mit den Vertretern der anderen Bekenntnisse dokumentiert. Außerdem aber vermag er in viel wirksamerer Weise die Belange der ci: zelnen Gefangenen, ob es sich um vorzeitige Entlassung, um Begnadigungen oder sonstige Vergünstigungen handelt, zu vertreten, als wenn er gelegentlich mit dem Strafanftaltsdircktor über einzelne Fälle verhandelt. Em zweites wichtiges Mittel der Hilfe und Seelsorge erblicke ich darin, dem Gefangenen in seiner Lage, wenn erforderlich, juristischen Beistand zu verschaffen. Wie hälftig ist der Angeschuldigte gar nicht in der Lage, den Richtern klar und deutlich feinen Fall auseinanderzusetzen. Ich denke dabei nicht nur an Ausländer, auch auf viele Inländer trifft dies zu. Tarum ist es vielfach notwendig, für üen Gefangencn sich um einen Anwalt zu bemühen, damit er dessen Lache vertrete. Und noch niemals habe ich mich vergeblich an eenen jüdischen Rechtsanwalt gewandt. In der uneigennützigsten, tatkräftigsten Weise hat er sich mir zur Bcrfnanng'gestellt.^ Selbstverständlich ist es nicht mein Bestreben, daß Ltrasfällige straflos ausgehen sollen, aber es sollen, wie es l? auch das moderne Strafverfahren verlangt, nicht nur die Tat als solche, sondern auch die Motive, die sie veranlaßt haben, beurteilt werden, um wo irgend möglich eine Milderung der Ltrafe, sei es durch Verkürzung, sei es durch bedingte Strafaussetzung zu erreichen. Natürlich erschöpft sich darin die Tätigteil des Seelsorgers nicht; er hat den Verkehr mit dem Untersuchungsrichter, und wenn notwendig, mit dem Staatsanwalt zu pflegen. Er führt auch Korrespondenz mit den Angehörigen, teilt ihnen Beobachtungen mit, die er wayrgenommen harüberhaupt fällt dem Seelsorger die Aufgabe zu, die Verbindung zwischen dem Inhaftierten und der Außenwelt aufrecht zu erhalten. Und wieviel Wünsche privater Natur haben nicht die Gefangenen? Sofern sie im Rahmen des Geseccs zu erfüllen sind und nicht ganz aus dem ihm zustehenden Au>- gabcnkreis herausfallen, muß der Seelsorger sie berücksichtiaen, denn er ist der einzige, bei dem sie hoffen, Gehör zu finden und der sic auch in ihrer Hoffnung möglichst nicht enttäuschen darf. Hierhin gehört in erster Reihe die Unterstützung der Familie. Bei weiblichen Gefangenen wird er sich ver Mithilfe einer geeigneten Fürsorgerin versichern müssen, weil sie sich besser in die Psyche ihrer Geschlechtsgenossinnen yiueinversetzen kann, als es dem Seelsorger möglich ist. Freilich erfordert solche Seelsorge viel Zeit. Außer der Abhaltung von Gottesdiensten an jedem Sabbat und Feiertag halte ich die Belehrung der Gefangenen aus den verschiedensten Gebieten jüdischer Religion und Geschichte zu besonderen Zeiten für außerordentlich wichtig. Gerade diese letztere möchte ich unter keinen Umständen missen, weil sich nicht selten daran. Aussprachen knüpfen, in welchen die Gefangenen ihre Erfahrungen und Beobachtungen in jüdischen Tingen auslauscheu und die unwillkürlich uns ihre Einstellung zu Menschen und Lebensanffassungen enthüllen. Zur Unterstützung dieser Belehrung ist eine besondere jüdische Bibliothek von unschätzbarem Werte, für deren Aufbau es wichtig ist zu wissen, daß Unterhaltungslektüre und gute populärwissenschaftliche Schriften bevorzugt werden; besonders beliebt sind Bücher mit humoristischem Einschlag; dagegen finden sogenannte 'Erbauungsschriften, die eine ausgesprochene Tendenz haben, absolut keinen Anktang. Zu diesen Zusammenkünften zwecks Gottesdienst und Belehrung kommen sodann die Besuche der Gefaugenen in ihren Zellen, die Gänge zum Gericht und die Erledigung privater Wünsche, für welche auch die entsprechenden Gemeindeinstitutionen heranzuziehen sind. Taß auch den religiösen Empfindungen bezüglich der rituellen Kost Rechnung getragen werden muß», falls der Gefangene es verlangt und der Untersuchungsrichter 'oder die Verwaltung die Erlaubnis dazu erteilt, soll nur nebenbei erwähnt werden. Wie läßt sich nun solche Seelsorge für alle jüdischen Gefangenen ermöglichen? Dazu erscheint mir eines unbedingt erforderlich: es müssen bestimmte Zentralstellen für jüdische Gefangene geschaffen werden, denn es wäre eine Zersplitterung und Vergeudung von Kräften, wenn, wie das jetzt wohl meistens der Fäll ist, hier und dort sich einige Gefangene zusammenfinden. Für diese kann man selbstverständlich nicht einen, solchen Aufwand machen. Was Köln betrifft, so rst dies Zentrale für den ganzen Oberlandesgerichtsbezirk und sino in der letzten Zeit im Durchschnitt etwa 25 Inhaftierte, Frauen miteingerechnet, vorhanden gewesen. Ob nicht noch größere» Zusammenfassungen notwendig sind, das wäre wohl der Erwägung wert. Und weiter: Was nützt alle Seelsorge während der Zeit der Haft, wenn wir keine Fürsorgeinstitutionen für die Strafentlassenen besitzen? Hier versagt die jüdische Gemeinschaft vollständig. Ich muß mich damit begnügen, dem Strafentlassenen einige' Mark aus der mir zur Verfügung stehenden Gefängnis- Sendet de« sSNige« Vertrag für das 3. Quartal 1929 in Höhe von Mk. 2,50 auf das Postscheckkonto der Bereinigung für das Nberale Judentum Berlin Nr. 137 089 ein.