Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 9 (1929)
- Issue
- 27 (3.7.1929)
- Date
- 1929-07-03
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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1. Einräumung eines entsprechenden Einflusses aui die Palästina-Arbeit. 2. Respektierung unserer nichtnationalen siedlungsmäßigen Einstellung zum Palästinawerk auch nach außen. Eine Palästinawerbung auf der Grundlage nationaler Anschauungen ist nicht möglich. 3. Tie Entpolitisierung der gemeinsamen Palästinaarbete muß ihren Ausdruck finden in zweierlei: a) bei der Einwanderung in dem Grundsatz des Gleichgewichts zwischen der Zahl der Einwanderer und oen wirtschaftlichen Fähigkeiten des Landes; b) in der Herstellung eines vernünftigen Verhältnisses zu den Arabern. 4. Palästina-Abkommen als Teil eines Gesamtkolonisationsabkommen mit dem Ziel einer planmäßigen Sieslung in der ganzen Welt. Ta diese Voraussetzungen nicht ersülit wurden,!,at die Vereinigung für. das liberale Judentum eine Betelligiuig an der Jewish Agency abgelehnt. Auch der Central-Verem deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens hat sich an der Bildung der erweiterten Jewish Agency nicht beteilig:. Tie Tatsache, daß eine Einheit der deutschen Judenheil in dieser Frage nicht bestehe, hätte dem Gemeinvevorstand Zurückhaltung gebieten müssen; denn dieser habe ja die Interessen der Gesamtgemeinde wahrzunehmen, nicht die eines Teiles. Tic Zionisten sprechen immer von der jüdischen Renaissance in Palästina. Sie vergessen aber, daß drei Weltreligionen in diesem Land Ansprüche zu stellen gaben. Wie es um die religiöse Renaissance in Palästina bestellt sei, besage ein Hinweis auf die dortigen areligiösen Strömungen Eine nationale Renaissance fei aber nicht unser Wunsch. Die nationalen Ideen von Herzl schwinden freilich in Palästina, doch der Wunsch eines Achad Haam, der in Palästina ein jüdisches Kulturzentrum schassen wollte, seien gewiß nicht minder gefährlich. Wir brauchen und wollen kein jüdisches Rom. Nationaffudentum ist Assimilation an den Nationalismus der Welt, muß Minderung unseres Ansehens in der Welt zur Folge haben. Wir kennen keinen Klal der indischen Raffe oder des jüdischen Volkes, sondern nur einen Klal der lüdischen Religion. Unsere Kultur ist deutsch, die Kultur Palästinas ist uns nicht Vorbild. Rabbi Meir hat das Judentum einmal mit dem Inhalt eines Fasses verglichen, das ein eiserner Reifen zusammenhält. Zerbreche dieser Reifen, so müsse sich der Inhalt verlaufen. Dieser Reifen sei in der Gegenwart die Einheitsgemeinde. Sie sollte von den Zionisten nicht fortgesetzt gefährdet werden. An der folgenden Aussprache beteiligen sich Prof. Loewe, Moritz A. Loeb, Prof. Türk, Jji Kahn, Kareski, Frau Falkenberg. Neue Gesichtspunkte ergeben sich nicht aus der Tiskussion. Besondere Beachtung finden die Ausführungen von Landgerichtsrat T r. Li ti ent hat, der die Ansicht der Minderheit im Gememd?- vorstand vertritt und begründet, weshalb die 'Liberalen des Gemeindevorstandes gegen den Telegationsbeschluß gestimmt haben. Direktor K t e e m a n n hat die Telegation abgelchnt, weil er nicht die Ansichten der Mehrheit des Vorstandes in der Agency vertreten könne. Bei der Telegation handele es sich nach der Struktur der Agency um eine Äknou der Nichtzionisten, diese seien aber in ihrer Mehrheit gegen die Delegation. Das bedeutet keine grundsätzliche Ablehnung jeglicher Palästinaarbeit. Auch wir Nichtzionisten haben eine gefühlsmäßige Verbundenheit mit Palästina, auch uns ist Palästina ein Stück unserer Geschichte. Das rann aber für eine Gegenwartsaufgabe nicht entscheidend sein, eine Entscheidung nur aus dem Pietätsgesichtspunkt ist nicht möglich, zumal unser Judesein unabhängig von Palästina ist. Tie Zweckbestimmung der Jewish Agency Errichtung elnes nationalen Heims -- macht uns die Mitarbeit unmöglich. Wrr verwechseln ebenso wenig Jute die Zionisten die Begriffe national und nationalistisch. Wenn aber Prof. Loewe sagte, der jüdische Nationalismus habe seine natürliche Fortsetzung im Begriff des Internationalismus, so sei damit der Gegensatz zwischen den Zionisten und ihren Gegnern nur verdeutlicbt. Für uns deutsche Juden geht der Weg zum Internationalen durch das deutsche Nationalbewußtsein, bei den Zionisten hingegen durch jüdisches Nationalbewußtsein. Ter Zionismus hat das Gefühl der Verbundenheit mit Palästina zu einer gewaltigen Triebkraft gestaltet. In dieser palästinozentrischen Einstellung können wir einen Segen für das Judentum nicht sehen. Wenn diese Einstellung wieder gewichen sein wird, dann werden uns viele danken, daß wir uns trotz der begeisternden Tätigkeit der Zionisten unsere klare Ablehnung bewahrten. Zur Abstimmung gelangt der folgende Antrag T r. F e i sch e r : „Tie Repräsentantenversammlung wolle beschließen: 1. Tic offizielle Abordnung von Mitgliedern des Gemeindevorstandes in das Initiativkomitee der jüdischen Agency liegt außerhalb des Aufgabenbereichs der 'Gesamtgemeinde Berlin. 2. Tie Festlegung des Gemeindevorstandes aus das Programm der jüdischen Agency, die seine Abordnung nach außen hin bedeuten muß, ist nicht vereinbar mit seiner pflichgemäß neutralen Vertretung der Gesamtgemeinde. 3. Ter Vorstand wird deshalb ergebenst ersucht, die Abordnung zum Initiativkomitee der Agency zurückzuziehen." Ter Antrag wird gegen die liberalen Stimmen abgelehnt. Tie Abstimmung zeigt aber deubtlich, daß diese „nicbtzionistischc" Telegation nur durch die Stimmen der Zionisten möglich ist. ~ Tie öffentliche Sitzung der Repräsentantenversammtzung wird nun gegen tzf.>2 Uhr nachts geschlossen. Es folgt eine geheime Sitzung, die erst nach 3 Uhr beendet ist. Als charakteristisch mag aus ihr ein Satz des zionistischen Repräsentanten Rothenberg hier sestgeyalten werden. Er lau e : „Ich rechne cs mir zur besonderen Ehre an, Repräsentant des jüdischen Volkes von Berlin zu sein." Jedem das Seine. B. W. Liberales Zubenlum und die Formen des jüdischen Eherechls Von Rabbiner Tr. Julius Gal l in er, Berlin. In Nr. 22 der Jüdisch-liberalen Zcilung vom 31. Mai 1929 haben wir ausführlich über die Tagung des liberalen Rabbinerverbandes berichtet, die vor allem einer Klärung der Frage galt, ob oder besser >vie das jüdische Ehcrecht mit den Forderungen des modernen Lebens in Einklang gebracht werden kann. Mit dem folgenden Artikel und einigen weiteren Beiträgen,^ die wir in den nächsten Wochen veröffentlichen werden, setzen wir die bedeutungsvolle Aussprache fort. Tie Red. Fragen des Kultus und des Unterrichts stehen mit Recht im Vordergründe des religiösen Interesses. Das ist immer so gewesen, seitdem es einen religiösen Liberalismus gibt. Tenn auf dem Gebiete des Kultus und des Unterrichts muß immer von neuem der Beweis erbracht werden, daß das Judentum eine Knlturreligion ist und sich dem Zeitgeiste anpasfen kann. Tie Fragen des jüdischen Eherechts dagegen sind in den letzten Jahrzehnten immer mehr zurückgetreten. Tenn Eheschließung und Ehescheidung werden in den meisten Staaten durch Landesgesetz geregelt. Nur in denjenigen Staaten,^ in denen die Religionsgemeinschaft vom Staate autorisiert 'st, von sich aus Eheschließungen und Ehescheidungen vorzunehmen, haben die Fragen des Eherechts eine größere Rolle gespielt. Bon der Einführung der Zivilehe fürchtete man insbesondere auch in Deutschland, daß die religiöse Eheschließung immer mehr aufhören werde. Das ist nicht der Fall gewesen. Auch heute noch lassen die meisten Juden auf die standesamtliche Eheschließung die religiöse Trauung folgen. Daß rel'gionsgesetzliche Bestimmungen vorhanden sind, die e'ne jüdische Trauung ausschließen, wird den Juden meist erst bekannt, wenn sie vom Rabbiner eine Trauung verlangen, die nach dem Relig'- vnsgesetz nicht zulässig ist. Es war daher selbstverständlich, daß man bei der Reformbewegung im Judentum auch die Bestimmungen des jüdischen Ehercchts zu reformieren suchte. Es handelt sich bei diesen Bestimmungen im wesentlichen um die Stellung der Frau. Schon im ersten Heft des dritten Jahrganges der Geigerschen Zeitschrift „Für jüdische Theologie" macht ein Gelehrter auf die Stellung des weiblichen Geschlechts jener Zeit aufmerksam und auf die bedeutenden, störend in das Leben eingreifenden Uebelstände, welche aus jener verkehrten Stellung der Frau hervorgeheu. Das war vor neunzig Jahren. Und heute ist man, offiziell wenigstens, in der Frage der Stellung der Frau im jüdischen Eherecht kaum weitergekommen. Man hoffte, daß von den im Jahre 1912 veröffentlichten „Richtlinien für das liberale Judentum" eine klare Stellungnahme zu den Fragen des jüdischen Eherechts erfolgen werde. In den Richtlinien heißt es: „Tie Eheschließung erhält ihre Weihe nur durch die religiöse Trauung. Tie an den Bestand des Tempels gebundenen Priestergesetze und die für das alte jüdische Staatswesen erlassenen Bestimmungen des Familien- und Erbrechts bilden kein Hindernis ffür die relig'öse Trauung. Tie rituelle Ehescheidung soll auf dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau beruhen und nach erfolgter bürgerlicher Scheidung oder Nichtigkeitserklärung der Ehe gegen böswillige Hemmnisse gesichert sein, die von dem einen oder anderen Ehegatten bereitet werden können. Die Form der rituellen Ehescheidung ist zu vereinfachen." Diese in den Richtlinien aufgestellten Forderungen find gewiß nicht als umstürzlerisch zu bezeichnen. Sie bedeuten für den Eingewe-hten nichts Neues. Tenn ein erheblicher Teil der liberalen Rabbiner hatte sich schon damals über die Bestimmungen über die Leviratsehe (Chalizah) und über die Bestimmungen, die sich aus den Priestergesetzen als Ehehindernisse ergaben, hinweggesctzt. Auch für die Ehescheidung hatte man manchen Ausweg gefunden, der der Frau zu ihrem Recht verhalf. Es ist daher bis zum heutigen Tage noch unerklärlich, daß die religiösen Führer des orthodoxen Judentums und auch die der D ittelpartei nach Veröffentlichung der Richtlinien gerade gegen diese Forderungen des liberalen Judentums mit einer kaum noch dagewesenen Heftigkeit ihre warnende Stimme erhoben haben. In der Erklärung des orthodox-separatistischen Rabbincrverbandes heißt es: „Religiöse Entscheidungen und Aulorifationen liberaler Rabbiner haben keine Gültigkeit." „Ein Zusammenschluß des überlieferten und liberalen Judentums in religiösen Dingen ist nicht denkbar." „Zum Schutze der Reinheit des jüdischen Familienlebens müssen Maßnahmen getroffen werden, die in jedem Einzelfalle den Nachweis aller vom Religionsgesetz geforderten Vorbedingungen ermöglichen"; in der Erklärung der mittelparteilichen Rabbiner steht: „Turch diese Richtungen werden biblische Satzungen, die ein teures Erbe unserer Gesamtheit find, außer Kraft gesetzt. Insbesondere bedrohen schwere Eingriffe in die biblischen Ehegesetze die Heiligkeit der jüdischen Familie." Seit diesen Erklärungen hat man wenig von einer Reform der jüdischen Ehegesetze, die der Frau die gebührende Stellung geben, gehört. Es^ war daher zu begrüßen, daß in der letzten Versammlung der liberalen Rabbiner Deutschlands diese Frage zur Diskussion gestellt wurde. Es ist möglich, daß zu der Wahl dieses Themas die bekannte Not der Agunoth (d. h. jener Frauen, die keine neue Ehe schließen können, weil der Tod des verschollenen Gatten durch Zeugenaussagen nicht bekundet ist) geführt hat. Das grundlegende Referat hat Dienemann-Offenbach gehalten. Es ist in der Jüdisch-liberalen Zeitung Nr. 22 veröffentlicht. Bemerkenswert ist an diesem Referat, daß die Grenzlinien zwischen der Orthodoxie und der liberalen Auffassung scharf gezogen sind. Mit Recht sagt Dienemann, nachdem er auf die Schwierigkeiten der Turchführung der religionsgesetzlichen Bestimmungen hingewiesen hat: „Ich stelle fest, in diesen Situationen einen Ausweg zu finden, haben diejenigen, die sich die Rolle als einzige Wahrer und Hüter des echten Judentums zu gelten, zugeschrieben haben, bislang nicht die Kraft gefunden. Sie haben sich einfach auf die These zurückgezogen, daß sie nicht das Recht hätten, an dem bestehenden Zustand irgend etwas zu ändern, sie haben nicht einmal den Weg versucht, den die rabbinische Methode seit ihrem Beginn und in allen Jahrhunderten ihrer Blüte gegangen ist, auf dem Wege der Interpretation die Möglichkeiten zu finden, die dem Bedürfnis Rechnung tragen und seine Befriüngung mit dem Ueberlie!- ferten in Verbindung setzen und aus ihm herleiten. Sie haben die Dinge einfach laufen lassen urü> sich vor der Not der zur Ehelosigkeit verurteilten Frauen die Ohren zugehalten und die Augen abgewandt. Noch mehr, sie haben jeden Versuch, aus diesen verzweifelten Lagen einen jüdisch-gesetzlichen Ausweg zu schaffen, als eine Trübung der Heiligkeit des Familienlebens gebrandmarkt." Diese Ausführungen über das Verhalten der Orthodoxie sind recht wertvoll. Auf der Weltkonferenz hat man von dem beuqemen Weg gesprochen, den die Orthodoxie geht. Aber weit wichtiger ist doch die Frage, wie sich das liberale Judentum zu den religionsgesetzlichen Bestimmungen des jüdischen Eherechts stellen sott. Für das liberale Judentum in Amerika existiert diese Frage nicht mehr. Dort ist das gerichtliche Scheidungsurteil maßgebend, und es verdient erwähnt zu werden, daßt, wie Dienemann berichtet, die amerikanische Orthodoxie sich damit abgesunden hat und auch nicht einmal den Versuch gewagt hat, die von den nichtorthodoxen Rabbinern vorgenommenen Handlungen zu disqualifizieren. In Deutschland liegen die Dinge doch anders. Es steht fest, daß es in Deutschland keinen liberalen Rabbiner gibt, der eine religiöse Trauung vollzieht, ohne daß vorher die religiöse Scheidung stattgesunden hat. Diese Tatsache zeigt deutlich, daß die liberalen Rabbiner bei uns auf dem Standpunkt stehen, daß die Religion bei den entscheidenden Wendepunkten des Lebens mitzusprechen habe. Solche Wendepunkte im Leben sind die Eheschließung und auch die Ehescheidung. Aber ebenso, wie die Eheschließung eine Form bekommen hat, die dem religiösen Empfinden unserer Zeit entspricht, so müßte auch die Form der Scheidung sich wandeln. Es dürfte von Interesse sein, darauf hinzuweisen, daß die Traurede eine Schöpfung des Reformjudentums ist. Für die Traurede gibt es keine Tradition, und dennoch wird sie auch von den orthodoxen Rabbinern in Deutschland gehalten. Sollte man sich nicht dazu entschließen, da wir den amerikanischen Rabbinern nicht folgen und auch nicht folgen können, weil das religiöse Empfinden bei uns in Deutschland doch anders geartet ist, auch dem Scheidungsakt eine feierliche Form zu geben? Es wäre richtig gewesen, wenn auf der Tagung der liberalen Rabbiner Deutschlands in dieser Hinsicht feste Beschlüsse gefaßt worden wären. Ich teile nicht die Ansicht Dienemanns, daß in Dingen, die einen über die persönliche Religiosität hinausgehenden Gemeinschaftscharakter haben, wir liberalen Rabbiner nicht eher zu bestimmten Beschlüssen schreiten sollen, bis jede Aussicht auf eine Gesamtregelung rettungslos geschwunden ist. Sollen wir etwa noch darauf warten, bis die Orthodoxie von ihrem bisherigen Standpunkt abgeht? Es ist doch sicherlich kein Geheimnis, daß eine Verständigung zwischen dem liberalen Judentum und der Orthodoxie unmöglich ist. Es dürfte doch allgemein bekannt sein, daß es kaum einen orthodoxen Rabbiner gibt, der sich mit einem liberalen Rabbiner zu einem Beth-Din zusammensindet, vor dem ein Scheideürief ausgestellt wird. Sollen wir die Dinge aus sich beruhen lassen und zusehen, wie ein erheblicher Teil eine religiöse Scheidung schon jetzt ablehnt und damit auch auf eine religiöse Trauung verzichten muß? Das würde nichts anderes bedeuten, als daß die liberalen Rabbiner darauf verzichten, auf einem Gebiete die religiöse Führung zu übernehmen, das einen wesentlichen Teil ihrer Gesamttätigkeit bedeutet. Was soll nun geschehen? Zunächst wäre es, notwendig, daß die in den „Richtlinien für das liberale Judentum" ausgestellten Forderungen durchgeführt werden, d. h. erstens: Die Bestimmungen über die Leviratsehe (Chalizah) und die Hindernisse, die aus den an den Bestand des Tempels gebundenen Priestergesetzen hervorgehen, haben für den liberalen Rabbiner keinerlei Geltung mehr. Zweitens: Tie Ehescheidung muß auf dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau beruhen, d. h. auch die Frau muß das Recht haben, in dem Falle, da sie unschuldig an der Zerrüttung der Ehe ist, den Scheidebrief dem Manne zu übergeben; drittens die rituelle Ehescheidung muß nach erfolgter bürgerlicher Scheidung oder Nichtigkeitserklärung der Ehe gegen böswillige Hemmnisse gesichert sein, die von dem einen oder anderen Ehegatten bereitet werden können. Hier ist an diejenigen Fälle gedacht, in denen man durch Interpretation oder durch Weiterbildung der Vorschriften einen Ausweg gesucht hat. Es sind dies an erster Stelle die Fälle, in denen der Mann sich weigert, einen Scheidebrief zu geben, obwohl die Frau ein Recht darauf hat (Zerrüttung der Ehe), oder um diesenigen Fälle, in denen der Mann die Erteilung des Scheidebrieses zu Erpressungen benutzt, und schließlich, wo der Mann geisteskrank, verschollen und unauffindbar ist. Alle diese Fälle werden jetzt bereits von den meisten liberalen Rabbinern nach den Vorschlägen von Heinemann Vogelstein erledigt. Ueberall, wo die Starrheit der Methode zum Verhängnis wird, wird die Machtvollkommenheit der Erteilung des Scheidebriefes einem rabbinischen Kollegium übertragen. Und dieses ist berechtigt, etwaige Hindernisse, — Weigerungen des Mannes oder der Frau, — zu beseitigen. Aber das allein dürfte noch nicht genügen. Es muß unbedingt die rein rechtliche Form der Scheidung in eine religiöse umgewandelt werden. Gerade bei der Ehescheidung, wo häufig die ganze Tragik des Lebensschicksals enthüllt wird, sollte die Religion mitsprechen, und der Situation entsprechend Worte gefunden werden, durch die die Betroffenen über die Schwere des Lebens hinweggehoben werden. So wird es möglich sein, den überlieferten Formen der jüdischen Ehegesetze einen neuen Inhalt zu geben. Umschau Liberales Judentum Amerikas gegen die Nationalheimidee. Im Statler Hotel zu Detroit tagt gegeiuvärtig die vierzigste Convention der Zentralkonferenz amerikanischer Rabbiner (liberale Richtung im Judentum) bei Anwesenheit von etwa 300 Rabbinern aus allen Teilen der Bereinigten Staaten. Zu Beginn der Convention wurde eine Botschaft des Präsidenten der Zentralkonferenz, Rabbi H. G. Enelow, verlesen, in der Rabbi Enelow die Convention auffordert, gegen die von einigen Kreisen propagierte Idee, Palästina als das eigentliche Heimatland des modernen Juden hinzustellen, Stellung zu nehmen. Wo immer Juden leben und bürgerliche Rechte genießen, sagte Rabbi Enelow, da ist ihre Heimat. Er empfiehlt der Konferenz, ihrer Sympathie für jene Bestrebungen Ausdruck zu verleihen, die dahin gehen, Palästina als ein Heim.für solche Juden zu erklären, die dort leben, wollen und insbesondere unpolitische Institutionen, wie hebräische Universität u. ä. m. zu fördern. Er fordert die Convention aus, zum Ausdruck zu bringen, daß sie die Jewish Agency als eine von allen politischen Zusammenhängen und Bindungen befreite internationale und unparteiische Institution zu Förderung und Schutz jüdischer Arbeit im Heiligen Lande ansieht. Vor kurzem wurde unter der Führerschaft von