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Jüdisch-liberale Zeitung · 1929-06-12 · 24 (12.6.1929) · page 7

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
9 (1929)
Issue
24 (12.6.1929)
Date
1929-06-12
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Wendet man sich nach dieser allgemeinen Betrachtung den Einzeletats zu, so ergeben sich recht interessante Einblicke. Nachstehende Aufstellung gliedert den Etat für Kultus und Ritualangelegenheiten. Rabbiner und Kantoren . Einnahmen Ausgaben 533 060 Sttnaaogenvevwaltung 377 600 459 537 Festaottesdienste . . . 95100 252 290 Subventionen an Religionsvereine . . . — 380 000 Trauungen . . . . 20000 12 000 Beschneidungen . . . — 1 500 Quellbad . 8300 17 150 Kas ch rut hv erw altung . . 80000 130 000 Beerdigungswesen . . 606 750 606 750 Friedhofsgärtnerei . . 810000 806 000 1 997 750 3 198 287 Schon ein flüchtiger Blick auf diese Zusammenstellung erweckt einen reichlich konservativen Eindruck. Dieser wird bei näherer Prüfung noch verstärkt. Von den Subventionen an Religionsvereine beispielsweise erhält etwa ein Fünftel die Jüdische Refonngemeinde, ein weiteres Fünftel wird an liberale Religionsvereine gezahlt, drei Fünftel gelangen an konservative Religionsvereine zur Auszahlung. Ueber das Kapitel „Synagogenverwaltung" unterrichten folgende Zusammenstellungen: Konservative Synagogen. Einnahmen Ausgaben Alte Synagoge . . . 14 000 32 056 Kaiserstraße . . . . 20 300 32 288 Rykestraße .... . 30 300 43 567 Kottbuser Ufer . . . . 11600 33 279 Pestalozzistraße . . . 17 300 34102 Münchener Straße . 24 900 27 838 119000 203 130 Liberale Synagogen. Einnahmen Ausgaben Neue Synagoge . . . 33 450 51646 Lindenstraße . . . . 35300 37 947 Lützowstraße . . . . 56 400 39 216 Fasanenstraße . . . . 58 900 49 659 Levetzowstraße . . . . 39 200 45119 Markgraf Albrechtftraße 35 350 32 820 258 600 250 407 So ergibt sich, daß für Kultus- und Ritualangelegsuheiten der Konservativen etwa Vi Million Mark mehr aus Stenermitteln verwendet werden, als für entsprechende liberale Zwecke und daß die Verwaltung der sechs liberalen Synagogen einen Ueberschnß von 2000 Mark erbringt, während die Verwaltung der sechs konservativen Synagogen einen Zuschuß von 84060 Mark erfordert. Von den weiteren Einzeletats muß noch besondere Beachtung das Unterrichts- und Bibliothekswesen beanspruchen. Dieses stellt sich wie folgt dar: Einnahmen Ausgaben Schulreserent .... — 11712 Knabenmittelschule . . 117 400 348150 Mädchenmittelschule . . 120 200 320000 Lehrerbildungsanstalt . 30 220 18 420 Hebräische Lehranstalt . . 1500 31 521 Knabenvolksschule . . — 26 789 Mädchenvolksschule . . — 19 933 Volksschule Rykestraße . . — 42 000 Religionsunterricht . . 87 900 485 850 Bezirks-Schulkommissionen — 200 Beschaffung von Büchern — 6 000 Reisestipendien ... — 1500 Bibliothek . . . . . -_82 724 357 220 1 394 799 Hieraus ergibt sich, daß die Jüdische Gemeinde bereits jährlich über y2 Million aus Steuergeldern für jüdische Profanschulen verwendet, mehr als für ihren gesamten Religionsunterricht. Das muß ganz besonders bedenklich stimmen, wenn man berücksichtigt, daß sich die jüdischen Profanschulen z. T. noch im Aufbau befinden und in Zukunft deshalb noch größere Zuschüsse erfordern werden. Es ist natürlich nicht möglich, hier sämtliche Spezialetats kritisch zu überprüfen. Ta der Vorstand der Jüdischen Gemeinde sich auch noch nicht dazu aufgerasft hat, der jüdischen Presse ein Exemplar des Etats vor Beginn der Etatberatungen zur Verfügung zu stellen, so kann die Kritik zudem erst post festum erscheinen. Hervorgehoben werden muß, daß das Cemeindeblatt trotz Umstellung noch erneu jährlichen Zuschuß von 66000 Mark erfordert. Erstmalig in den Etat eingesetzt sind 15000 Mark für einen Lehrstuhl an der hebräischen Universität in Jerusalem. Eigenartig berührt die Feststellung, daß im vergangenen Jahr von dem im Etat enthaltenen Betrag zur Förderung jüdischer wissenschaftlicher und künstlerischer Arbeiten und Studien nichts verausgabt worden ist. Recht interessante Einzelheiten enthält noch der Etat des Krankenhauses, das einen Zuschuß von etwa 200 000 Mark aus Steuermitteln erfordert. Nach der dem Etat beigefügten Personalnachweisung sind ohne Apotheke und Poliklinik im KraNkenhausdieust 249 Personen beschäftigt bei durchschnittlich 304 belegten Betten. Es ist dies ein Zahlenverhältnis, wie es in keinem Berliner Krankenhaus existiert. Hoffentlich werden in der Spezialdebatte zum Etat die hier angeschnittenen Fragen noch eingehend erörtert werden. Damit wird den jüdischen Steuerzahlern mehr gedient werden, als mit der Aufzeigung neuer Wege zum „jüdischen Milieu". Bruno Woyda. Die kampsesweise der Wischen Rundschau Tie in der vorigen Woche in der Jüdisch-liberalen Zeitung veröffentlichten „Streiflichter zur Berliner Gemeindepolitik" haben in der Jüdischen Rmrdschau eine Entgegnung von s. n. (Moses Waldmann?) gefunden, die wir wegen des bekannten vorbildlichen Tones der zionistischen Presse unseren Lesern nicht vorenthalten wollen. Tie JÄische Rundschau schreibt: Streiflicht auf „Streiflichter". In Nr. 23 der „Jüdisch-liberalen Zeitung" vom 5. Juni befaßt sich B. W. (Bruno Woyda) unter dem Titel „Streiflichter zur Berliner G e m e i n d e p o l i t i k" mit einigen Beschlüssen und Maßnahmen der Berliner Gemeindevertvaltung in der letzten Zeit. Besonders ausfällig lvird Woyda wegen der Subventionierung der hebräischen Schulorganisation „Tarbuth" in Polen mit dem Betrage von 1000 M. und wegen einer Zuwendung des Landesverbandes preußischer Gemeinden in der Höhe von 2000 Mk. an den Deutschen Verband zur Förderung der Universität Jerusalem für die Zwecke der Univcrsitätsbibliotyek. Schließlich führt er im dritten Abschnitt seiner Streiflichter drei Fälle von Anstellung dz>v. Beschäftigung von Zionisten in der Gemeinde an, aus denen angeblich der Mißbrauch der Zionisten in der Personalpolitik hervorgeht. Was die ersten zwei Vorwürfe anbelangt, so verlohnt es sich kaum, mit Bruno Woyda zu polemisieren. Er hat während der Inflation nicht dagegen protestiert, daß man von den in Amerika lebenden russischen und polnischen Juden reichliche Unterstützungen für die Erhaltung der jüdischen Institutionen in Deutschland cntgegennahm. Er ist still geblieben, als auch mit den Stimmen der Liberalen vor wenigen Monaten die jiddische Schulorganisation in Polen ebenfalls mit einem Betrage von 1000 Mk. durch die Gemeinde Berlin unterstützt wurde. Allerdings ist die jiddische Schulorganisation antizionistisch. Somit ist die Ablehnung Woydas von Subventionen an ausländische jüdische Institutionen durch die Berliner Gemeinde nicht ans dem Grundsatz zu erklären, daß deutsch-jüdisches Geld unter allen Umständen nur für deutschjüdische Institutionen zu verwenden sei, sondern aus seinem kindischen 5) aß gegen den Zionismus und gegen die hebräische Sprachbewegung. Damit muß man sich schließlich absindcn. Trotz Woyda und seinen Gesinnungsfreunden erobert der zionistische Gedanke die besten Geister der jüdischen Gemeinschaft, die Massen des jüdischen Volkes und die Anerkennung aller wirklich fortschrittlichen Persönlichkeiten der gesitteten Menschheit. Was aber Woydas Behauptungen und Zahlenangaben betreffen, die sich auf die erfolgte Anstellung und Beschäftigung von Zionisten in der Berliner Gemeinde beziehen, so sind diese Behauptungen durchaus unsachlich, geben den wahren Tatbestand entstellt wieder und operieren mit Zahlenangaben, die absolut falsch sind. Es i st nicht wahr, daß dem angestellten zionistischen Lehrer aus Palästina (Rosenthal, Bruder des Predigers der Reformgemeinde Dr. Rosenthal) Umzugskosten in Höhe von 25OO Mk. vergütet wurden. Bei dem „anderen Herrn, selbstverständlich auch Zionist, der mit etwa 12 000 Mk. Jahresgehalt in der Gemeinde beschäftigt wird, ohne daß jemals seine Beschäftigung von der Repräsentantenversammlung beschlossen worden ist", handelt es sich (und das sollte Bruno Woyda Lenau wissen) um eine selbstverständliche Verpflichtung bei der Uebernahme einer Synagoge durch öie Verwaltung der jüdischen Gemeinde. Diese Uebernahme ist unter der Bedingung erfolgt und konnte nicht anders bewerkstelligt werden, als daß man diese Verpflichtung übernahm. Im Falle des Predigers, der mit zehn gegen zehn Stimmen angesteilt wurde, wobei der zionistische Vorsitzende dirimierte, handelt es sich um einen verdienstvollen Mann, gegen den sachlich und fach- Uch nichts einzuwenden ist, als daß er sich zum Zionismus bekennt, zollte etwa die Jüdische Gemeindeverwaltung Berlin sehr gut qualifizierte Menschen, die sich in öffentlicher jüdischer Betätigung durch viele Jahre bewährt haben, nur darum ablehnen, weil sie nicht jüdisch-liberal sind? Keineswegs handelt es sich in allen Fällen um Bevorzugung von Menschen, trotz mangelnder Eignung, wegen ihrer zionistischen Gesinnung. Bruno Woyda wird zugeben müssen, daß der in der letzten Zeit hinzugekommene Nachwuchs von Beamten und Angestellten der Jüdischen Gemeinde sich ruhig neben den vielen Personen sehen lassen kann, die während der liberalen Alleinherrschaft in-den Dienst der Gemeinde eingestellt tourden, oft unter Nachsicht ihrer jüdischen und fachlichen Qualifikation. Auf all diese Dinge soll noch bei anderer Gelegenheit eingegangen werden. Heute sei nur gesagt, daß die Verdächtigungen Bruno Woydas in den Tatsachen nicht die geringste Begründung finden. Sie sind das Ergebnis seines Zionistenhasses und sollen vor der Wählerschaft den Popanz eines Zionistenschrecks errichten. Die jüdische Oesfentlichkeit wird aber nach den vollbrachten Leistungen und nicht nach gehässigen Verdächtigungen ihr Urteil über die Tätigkeit der Zionisten in der Gemeinde fällen. s. n. Wir versagen es uns, auf den Ton dieser Aussührungen einzugehen und begnügen uns damit, die sachliche Bedeutung der Entgegnung der Jüdischen Rundschau zu illustrieren durch folgende Feststellungen. 1. Es ist nicht wahr, wenn die Jüdische Rundschau uns die Behauptung unterstellt, „daß dem angestellten zionistischen Lehrer aus Palästina (Rosenthal, Bruder des Predigers der Reformgemeinde Tr. Rosenthal) Umzugskosten in Höhe von 2500 Mark vergütet wurden". Wahr ist vielmehr, daß hier die Personaleinstellungen bei der Jüdischen Gemeinde, die nicht auf rechtmäßigem Wege erfolgen, beanstandet wurden und daß es in diesem Zusammenhang hieß: „Ein zionistischer Lehrer, der aus Palästina nach Deutschland zurückzusiedeln wünscht, wird angestellt. Tie erforderliche Genehmigung der Repräsentantenversammluna einzuholen wird „vergessen". Schließlich stellt sich im Schulvorstand das Versehen heraus, als für den bereits erfolgten Umzug etwa zweieinhalbtausend Mark Umzugskosten bewilligt werden sollen." Kann die Jüdische Rundschau diese Tatsachen bestreiten? 2. Es ist nicht wahr, 'wenn die Jüdische Rundschau bei dem zweiten der von mir angeführten Personalsälle behauptet, „es handelt sich um eine selbstverständliche Verpflichtung bei der Uebernahme einer Synagoge durch die Verwaltung der Jüdischen Gemeinde. Diese Uebernahme ist unter der Bedingung erfolgt und konnte nicht anders bewerkstelligt werden, als daß man diese Verpflichtung übernahm". Wahr ist vielmehr, daß bei der Uebernahme der betreffenden Synagoge ausdrücklich festgelegt wurde, daß eine Verpflichtung zur Mitübernahme der an ihr tätigen Funktionäre nicht besteht. Wahr ist ferner, daß eine Nichtübernahme des betreffenden Predigers ausdrücklich vereinbart worden ist. Kann die Jüdische Rundschau diese Tatsachen bestreiten? 3. Es ist nicht wahr, wenn die Jüdische Rundschau es so darstellt, als ob hier in dem Fall einer weiteren Predigeranstellung Einspruch erhoben wurde, weil der Betreffende sich zum Zionismus bekennt. Wahr ist vielmehr, baß hier das bei dieser Anstellung geübte Verfahren beanstandet worden ist. Es hieß: „Ein Prediger, natürlich ebenfalls Zionist, wird angestellt mit 10 gegen 10 Stimmen, als der konservative Reprü-- sentant, der wie man weiß, gegen die Anstellung ist, durch eine Reise an der Teilnahme an der Sitzung verhindert ist. Dabei gibt der zionistische Vorsitzende der Versammlung für die Anstellung den Ausschlag. Nun ist schon zweifelhaft, ob nicht für die Prckigeranstellung ebenso wie für die Rabbineranstellung eine Zweidrittelmajorität erforderlich ist; eine liberale Interpellation sollte einmal klären, welche Unterschiede in der Berliner Gemeinde denn zwischen der Tätigkeit eines Predigers und eines Rabbiners bestehen. Daß aber hier neben diesen Bedenken noch eine höchst befremdliche Ausnutzung einer zufälligen Situation durch den zionistischen Vorsitzenden der Versammlung erfolgte, das verdient besonders festgehalten zu werden." Kann die Jüdische Rundschau bestreiten, daß sie in diesem Fall ihren Lesern einen .völlig falschen Eindruck von dem vermittelt hat, was hier stand? 4. Bezüglich der Subventionierung der hebräischen Schulorganisation „Tarbuth" in Polen und der „Zuwendung" des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden an den Deutschen Verband zur Förderung der Universität Jerusalem für die Zwecke der Universitätsbibliothek fei auf die in voriger Woche hier gemachten Ausführungen verwiesen. In beiden Fällen wagt die Jüdische Rundschau nicht, den wahren Kern unserer Beanstand u n g e n ihren Lesern m i t z u 1 e i l e n. Tie zionistische Schulorganisation in Polen ist nach dem in der Jüdischen Rundschau abgedruckten Artikel des polnischen Zionistensührers Grünbaum nur deshalb notleidend, weil bei den polnischen Zionisten „die Sammelarbeit für Palästina absolut den ersten Platz einnimmt". Daß es deshalb völlig unsinnig ist, die jetzige Subvention mit Unterstützungen während der deutschen Inflation für die Erhaltung der jüdischen Institutionen in Deutschland zu vergleichen, braucht wohl nicht weiter begründet zu werden. Daß die Subventionierung der jiddischen, antizionistischen Schulorganisation in Polen durch die Berliner Jüdische Gemeinde ebenso abwegig ist, wie die Subventionierung der zionistischen Schulorganisation in Polen, sei hier ausdrücklich festgestellt. Bei der „Zuwendung" des Landesverbandes schließlich wurde betont, daß dieser gar keine Zuwendung geleistet hat, sondern nur als Reklameschild für eine Zahlung der Berliner Jüdischen Gemeinde gebraucht wurde, und daß die Berliner Jüdische Gemeinde diese Zahlung ohne Wissen der Repräsentantenversammlung geleistet hat. Ich überlasse nunmehr die Ausführungen der Jüdischen Rundschau dem Urteil jedes anständigen Menschen. Sie mögen feststellen, inwieweit meine Behauptungen, wie die Jüdische Rundschau sagt, „durchaus unsachlich sind, den wahren Tatbestand entstellt wiedergeben und mit Zahlenangaben operieren, die absolut falsch sind". B. W. * Sprechsaal gfix diese Rubrik übernimmt die Schristlettung lediglich dir preß" aesedlicke Derantwortuna. „Wege zum jüdischen Milieu" Tie Aussührungen in Nr. 23 der Jüdisch-liberalen Zeitung unter „Streiflichter" haben wohl bei allen Liberalen mehr als Kopfschütteln erregt. Es dürste wohl einzig dastehen, wie die Wahl eines Predigers der jüdischen Gemeinde zustandegekommen ist. Tie Repräsentantenversammlung zählt 21 Mitglieder; davon sind 20 anwesend. Bon dem fehlen--- den Mitglied weiß man, daß es gegen die Anstellung des Predigers stimmen werde. Den Vorsitz hat ein Stellvertreter (Zionist) inne und gibt, da die 10 anwesenden Liberalen gegen die Anstellung sind, den Ausschlag. Diese Tatsache muß festgehalten werden. Es soll kein Wort über die Persönlichkeit des betreffenden Predigers trotz der Empfehlung der Jüdischen Rundschau in Nr. 44 gesagt werden. Aber daß diese Wahl dem Geiste des Statuts widerspricht,, darüber dürfte bei keinem gerecht Denkenden ein Zweifel bestehen. Das Gemeindestatut kennt kerne Prediger, sondernnur Rabbiner. Zur Anstellung eines Rabbiners ist eine Zweidrittelmajorität notwendig. Als vor etwa 29 Jahren zum ersten Mal in der Berliner Gemeinde ein Prediger zur Anstellung kam und für diese Wahl eine Zweidrittelmajorität nicht vorhanden war, wandten sich die konservativen Mitglieder der Repräsentantenversammlung an den Polizeipräsidenten wegen Verletzung des Statuts. Auf die Anfrage des Polizeipräsidenten an die Gemeinde, worin der Unterschied zwischen einem Prediger und einem Rabbiner bestehe, hatte der Gemeindevorstand geantwortet, daß der Prediger keinerlei rabbinische und seelsorgerische Tätigkeit ausüben, sondern nur Unterrichtsstunden erteilen und aushilfsweise predigen dürfe. Damit hatte damals die Angelegenheit ihre Erledigung gefunden. In der Folgezeit sind nur wenige Prediger angestellt worden; Deren Anstellung ist stets durch einstimmigen Beschluß erfolgt. Aber das ist ja nicht das Wesentliche. Ohne Zweifel ist in dem Statut eine Zweidrittelmajorität für die Wahl eines Rabbiners verlangt worden, weil man mit Recht der Meinung gewesen ist, derjenige, dem die Gemeinde die Kanzel einräume, müsse auch das Vertrauen des größten Teils der Gemeinde besitzen. Es kommt auch hinzu, daß heute die Gemeindemitglieder keinen Unterschied machen zwischen dem Gemeinderabbiner und einem Prediger. Auch der Prediger w-rd trotz der damaligen Auskunft des Gemeindevorstandes zu allen seelsorgerischen .Handlungen, zu Trauungen, zu Beerdigungen herangezogen. Tie Stimmengleichheit bei der oben erwähnten Wahl bringt doch deutlich zum Ausdruck, daß hier von einem Vertrauen der Gemeinde nicht gesprochen werden kann. Es dürfte auch einzig in einer Gemeindeverwaltung dastehen, daß ein stellvertretender Vorsitzender eine solche Verantwortung übernimmt und, wie die Jüdisch-liberale Zeitung schreibt, die Situation ausnutzt, da ein Repräsentant, der als Gegner der Wahl anzusehen war, gefehlt hat. Ganz eigenartig, ja mtf einer geordneten Verwaltung unvereinbar ist das, was die Jüdisch-liberale Zeitung über die Besoldung eines Beamten, der kein Beamter ist, erzählt. Danach wird dem Betreffenden vom Gemeindevorstand ein Gehalt bewilligt, ohne daß ein Gemeindebeschluß für diese Besoldung vorliegt. Das Gedächtnis der Jüdischen Rundschau scheint in diesem Falle völlig zu versagen. Es müßte ihr bekannt sein, daß bei der Uebernahme jener von ihr erwähnten Synagoge ausdrücklich beschlossen wurde, daß die Gemeinde für die dort tätigen Beamten keinerlei Verpflichtung übernehme. Es müßte ihr ferner bekannt sein, daß der betreffende Prediger zur Zeit der Uebernahme der Synagoge an dieser nicht mehr tätig war, da der frühere Eigentümer den Vertrag mit ihm gelöst hatte. Nun ist ohne

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