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Jüdisch-liberale Zeitung · 1929-06-12 · 24 (12.6.1929) · page 8

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
9 (1929)
Issue
24 (12.6.1929)
Date
1929-06-12
Page
– (sequence 8)
Language
German
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»der Gemeindevorstand im Recht, ohne Gemeindebeim Notfälle den oder jenen Beamten aushilfsweise einzustellen. Aber er darf nicht diesem Beamten ein Monatsgehalt zubilligen, das bei weitem die Summe übersteigt, die der betreffende Beamte bekäme, wenn er angestellt wäre. Tas aber scheint nach der Mitteilung der Jüdisch-liberalen Zeitung der Fall zu sein. Tie Angelegenheit der Berufung des Lehrers Rosenthal aus Haifa hat wohl mit einer „Verwaltung" nichts mehr zu tun. Ter betreffende Lehrer ist nur vom Schulvorstand gewählt wocken, aber nicht durch die Gemeindebehörden. Trotzdem tritt der Lehrer sein Amt an, da er wahrscheinlich vom Schulvorstand die Mitteilung bekommen hat, daß er gewählt worden sei. Es ist selbstverständlich, daß er Umzugskosten zu verlangen hat, nach seiner Meinung mehr als 2500 RM. Als über die Umzugskosten im Schulvorstand beraten wird, stellt sich heraus, daß Herr Rosenthal noch gar nicht angestellt ist. Aus folgendes soll noch hingewiesen werden: In der April-Nummer des Gemeindeblattes gibt der Schul- und Talmud-THora-Vorstand folgendes bekannt: „Wir beabsichtigen nunmehr, weitere Kurse (hebräische Sprachkurse) im Westen einzurichten." Und weiter heißt es: „Tie Ansängerklassen im Westen beginnen den Unterricht Mittwoch, den IO. April, in den Räumen des Beth Am Jwri, Grolmanstraße 36." Nun hat zwar meines Wissens der Schul- und Talmud-Thora-Vorstand keinen diesbezüglichen Beschluß gefaßt, Kurse im Westen einzurichten. Aber der jüdische Schulverein hatte diese Kurse bereits eingerichtet. Und nun stellt er bei dem Schulvorstand den Antrag, diese Kurse zu übernehmen. Dementsprechend wird beschlossen, und der Lehrer, der bereits den Unterricht im Aufträge des Schulvereins gibt, von der Gemeinde übernommen. Man sieht hieraus, wie der jüdische Schulverein und die Schulverwaltung miteinander arbeiten, ohne den Schulvorstand zu befragen. Es mag einstweilen genügen, auf diese Dinge hinzuweisen. Möglich, daß durch solche Verwaltungsmaßnahmen das „jüdische Milieu" gefördert wird. Videant consules.. Selmar Silber mann. Todesstrafe und Wiener Zuristentag In unserer Nr. 19 vom IO. Mai haben wir zwei Artikel verössentlicht, die .die Frage der Todesstrafe im Lichte jüdischer Religion behandelten. Es rväre interessant und erwünscht gewesen, aus unserm Leserkreis Zuschriften zur Veröffentlichung zu erhalten, die die grundsätzliche Bejahung der Todesstrafe im Zusammenhang mit der religiös-ethischen Idee des Judentums zu begründen versucht hätten, da uns das wesentliche die religiöse Grundlage der Betrachtungsweise ist und nicht ein bestimmtes praktisches Resultat. Statt dessen ist zu einem Nebcnpunkt eine Diskussion entstanden. Wir bringen nachstehend eine Zuschrift von Herrn Ministerialdirektor Dr. Badt, der in der Jüdischen Rundschau vom 31. Mai in der gleichen Angelegenheit einen „Offenen Brief" an Herrn Rechtsanwalt Dr. Ernst Emil Schweitzer veröffentlichte. In dem Offenen Brief stellt Herr Dr. Badt u. a. auch die Frage: „Wann und wo haben je deutsche Zionisten ihren Ehrgeiz darein gesetzt, sich möglichst in allen Fragen der Lebensanschaunng den damals in Deutschland herrschenden konservativen Strömungen anzupassen?" Herr Dr. Schweitzer hat unserer Redaktion auf diese Frage unter Anführung von Zitaten eingehendes Material dargelegt. Er hat aber im Ein-- vernehmen mit uns von einer Veröffentlichung Abstaird genommen, um nicht die über di« Todesstrafe erösfncte Debatte auf ein ganz anderes Gleis zu bringen. Es genügt, darauf hinzuweisen, daß sich Dr. Schweitzer insbesondere auch auf die ganze Tendenz der in der Lichtheimschen offiziellen Programmbroschüre des Zionismus (2. Ausl. 21.—30. Tausend 1913) auf S. 13 und S. 20 gemachten Ausführungen bezieht, und daß Herr Dr. Schweitzer ferner ausführt: „Wie weit man darin gelegentlich ging, dafür ist charakteristisch ein Leitartikel der Jüdischen Rundschau vom 3. 11. 1911, der die Ueberschrifl „Machtkonservatismus und Kulturkonservatismus" trägt. Der Aufsatz ist nicht gezeichnet, muß also als redaktionelle Arbeit des offiziellen zionistischen Organs gelten. In diesem Aussatz wird zunächst mit Bedauern festgestellt, daß nach wie vor damit zu rechnen sei, daß die überwiegende agrarische Mehrheit der deutsch-konservativen Partei nie und nimmer aus ihrer antisemitischen Haut heraus können würde. Dann heißt eS weiter: „Das hindert nicht, daß wir ein Wahlabkommcn gutheißen können, etwa wie cs 1907 in vorbildlicher Weise zwischen dem konservativen Grafen Westarp und seinen jüdischen Wählern geschlossen wurde. Gerade im Hinblick auf die Schächtfrage, die den nächsten Reichstag beschäftigen toird, dürfte sich eine derartige Möglichkeit öfters bieten, und wir würden uns freuen, wenn auf diese Weise recht viele konservative Abgeordnete durch jüdische Wahlhilfe ihren Weg ins Reichshaus finden würden. Im allgemeinen aber sehen wir, wie gesagt, für die deutschen Juden wenig Aussichten, die zweifellos in ihnen ruhenden konservativen Energien in der deutschen Parteipolitik zu betätigen. Hatte uns damals die durchsichtige Inszenierung der Komödie verhindert, ernsthaft auf den Gegenstand einzugehen, so bietet doch eine Beschäftigung mit jener Anomalie, die Tausende von im Grunde stockkonservativen deutschen Bürgern in das radikale Lager gedrängt hat, einiges Interesse. Nur daß sich, wie die Dinge liegen, fürs erste keine Konsequenzen für das deutsche Parteileben daraus ziehen lassen. Wir bedauern bas, müssen uns aber damit abfinden. Für uns Zionisten hat die Sache nämlich noch eine besonders ernste und verflucht praktische Seite. Wir wollen nämlich alle jüdischen Energien, demokratische und konservative, in den Dienst unseres Volkstums stellen; und für das, was wir dort unten in unserer alten Stammesheimat schaffen wollen, brauchen wir eine Mischung, in der die letzteren wahrhaftig nicht die minder wertvollen sind. Auch hier streben wir von der Anomalie des Golus zur Normalisierung unseres Volkslebens." Die Red. Ministerialdirektor Dr. Badt. Berlin, den 28. Mai 1929. Redaktion der Jüdisch-liberalen Zeitung Berlin W. Wilhelmstraße 113. In Nr. 19 Ihrer Zeitung vom 10. Mai 1929 bringen Sie unter der Ueberschrift „Todesstrafe und Judentum" einen Aufsatz des Herrn Rechtsanwalt Dr. Ernst Erich Schweitzer. Darin wird die Behauptung aufgestellt, bei der Abstimmung auf dem Juristentag in Wien habe ein Assessor D., ein Zionist aus konservativ-jüdischem Hause, für die Beibehaltung der Todesstrafe gestimmt und durch diese Abstimmung den Ausschlag gegeben, da es sich damals nur um eine Mehrheit von einer Stimme'gehandelt habe. D., der durch jene Abstimmung „das geistige und ethische Erbe des Judentums verleugnet" habe, sei jetzt Ministerialdirektor in einem preußischen Ministerium. Es werden laus dieser Tatsache Schlüsse auf die damalige und heutige Einstellung der deutschen Zionisten gezogen. Gestatten Sie mir. Sie darauf aufmerksam zu machen, daß Herrn Rechtsanwalt Schweitzer ein Irrtum unterlaufen ist. U. — er meint ja zweifellos mich — hat damals nicht für die Todesstrafe gestimmt! Herr Schweitzer hat ihn einfach mit seinem Freunde Z. vertvechselt, der in der Tat durch seine Abstimmung den Ausschlag gab. Da Z. liberaler Jude ist und dem Zionismus fernsteht, dürste die Irrigkeit aller Schlüsse, die Herr Schweitzer aus dieser Abstimmung zieht, evident sein. Ich darf wohl erwarten, daß Sie diese Mitteilung ungekürzt an Ihre Leser weiterleiten. Mit dem Ausdruck vorzüglicher Hochachtung gez. Dr. Badt. ««trv«rt auf de« offenen Brief des Herr» Ministerialdirektor Badt in »er Jüdischen Rundschau »on, 31. Mai 1929. Von Rechtsanwalt Dr. Ernst Emil Schweitzer, Berlin. I. In der Jüdischen Rundschau vom 31. Mai 1929 veröffentlicht Ministerialdirektor Badt einen an meine Adresse gerichteten offenen Brief, der meinen Artikel in der Jüdisch-liberalen Zeitung vom 10. Mai 1929 zum Gegenstand hat. Es sei hierzu folgendes festgestellt: Badt hat zunächst insofern recht, als die von mir mitgeteilte Anekdote auf einem Irrtum beruhte, weil tatsächlich Badt nicht für die Todesstrafe, sondern gegen die Todesstrafe gestimmt hat. Badt bestätigt, daß im übrigen meiner Schilderung eine wahre Begebenheit zugrunde liegt. Es ist also richtig, daß ein früherer Breslauer Rechtsantvalt, der jetzt Ministerialdirektor ist, bei der entscheidenden Abstimmung einen jungen Breslauer Juristen mit herangeholt hat, weil er hoffte, daß dieser Kollege jüdischer Abstammung gegen die Todesstrafe stimmen lvürde. Tatsächlich hat dann aber der Kollege durch seine Abstimmung gerade den Ausschlag für die Todesstrafe gegeben. Dieser Herr war aber nicht Badt selbst, sondern ein Freund von ihm, und es liegt also eine Verwechslung vor. Badt behauptet weiter, daß jener Rechtsanwalt eher liberal als zionistisch ist; ich vermag dies nicht nachzuprüfen, da der Name jenes Kollegen mir nur in neuerer Zeit aus zivilrechtlichen Arbeiten bekannt geworden ist. Aus jüdischem Gebiete ist er, soweit ich weiß, niemals hcrvorgetreten, ebensowenig aus politischem Gebiet. Wie sich jener Irrtum erklärt, kann dahingestellt bleiben. Ta Badt auf dem fraglichen Juristentage war, so ist die Wahrscheinlichkeit gegeben, daß mir bei jener Unterredung mein Gewährsmann davon Mitteilung machte, er habe Herrn Badt und jenen, mir damals überhaupt nicht bekannten Kollegen auf dem Juristentage getroffen, und daß ich damals mißverständlicher Weise eine Anekdote, die mein Gewährsmann über jenen Kollegen berichtete, auf Herrn Badt bezog. So habe ich Herrn Badt volle 17 Jahre in dem Unrechten Verdacht gehabt, daß er auf dem Juristentage den Ausschlag für die Bejahung der Todesstrafe gegeben habe. Psychologisch steht es so, daß ich jedesmal, wenn ich den Namen des Herrn Badt hörte oder las, darar; dachte, daß dies der Mann ist, der die Annahme des Todesstrafe auf dem Juristentage verschuldet hat. Ich habe diesen Verdacht schweigend in meinem Busen gewahrt zu keinem Menschen darüber gesprochen, am allerwenigsten an eine Veröffentlichung gedacht. Hätte mich nicht zufälligerweise die Jüdisch-liberale Zeitung zu einem Artikel über die Todesstrafe aufgefordert, so würde ich den ungerechten Borwurf mit mir ins Grab genommen haben. Nur durch diesen Zufall bin ich in die Lage gekommen, nicht zu meinem Schmerze, wie Herr Bradt annimmt, sondern zu meiner besonderen Freude sestzustellen, daß ich mich 17 Jahre völlige grundlos gegrämt habe. Es bleibt freilich nach wie vor die historisch interessante Tatsache bestehen., daß bei jener Abstimmung auf dem Wiener Juristentage, bei der es sich keineswegs dem Wesen nach nur um eine sachjuristische Einzelfrage handelte, sondern die die politisch und kulturell bedeutsamste Auseinandersetzung eines deutschen Juristentages vor dem Kriege darstellte, daß bei einem Kampfe, wie er so grundsätzlich, so leidenschaftlich unter deutschen Juristen noch nicht geführt worden war, es die Irrung einer jüdischen Stimme war, die den Sieg des krassen Vergeltungsprinzips über den Humanitätsgedanken entschied. Herr Badt sucht, was ein menschlich sympathischer Zug von ihm ist, auch seinen Freund, der für die Todesstrafe gestimmt hat, zu verteidigen und die Angelegenheit ein wenig zu bagatellisieren. Damit wird er aber der Sachlage nicht gerecht. Man muß, um sich die Bedeutung jener Abstimmung klar zu machen, in Betracht ziehen, daß mit der Bejahung der Todesstrafe damals von dem deutschen Juristentage eine Justiz bejaht wurde, die heute keinen ernsthaften Verteidiger mehr hat. Das „Ja" war ein unbedingtes; mittelbar wurde damit also das geltende Strafgesetzbuch verteidigt, das für den Mord die Todesstrafe absolut andro^, ohne daß der Richter die Motive des Verbrechens, die Persönlichkeit des Verbrechers bei der Strasabwägung in Betracht ziehen tonnte — ein Gesetz, das einst dem widerstrebenden Reichstage durch die Regierung ausgenötigt worden war und das die schärfste Absage an alle Grundsätze einer humanen Strafrechtspflege darstellt. Man muß weiter, um die Abstimmung richtig zu werten, sich klar machen, daß die damalig» Praxis der Gerichte wie auch die damalige Ausübung des Begnadigungswesens eine ganz andere war als heute. Während wir cs in den letzten Jahren vielfach erlebten, daß gerade bei Mordprozessen das Gericht selbst dann freisprach, wo ein sehr starker Verdacht aus dem Angeklagten richte, war in der Vorkriegszeit die Neigung der Gerichte auch bei zweifelhaften Fällen, zu einer Verurteilung zu kommen, eine weit größere. Es waren seitens eines Berliner Kriminalisten eine große Anzahl von schweren Fehlurteilen, die in Strafsachen in der Vorkriegszeit gefällt worden waren und die im Wiederaufnahmeverfahren sestgestellt worden sind, literarisch gesammelt worden. Das berühmteste Fehlurteil der Vorkriegszeit war das im Essener Meineidsprozeß, durch das eine ganze Reihe von Angeklagten unschuldig schwere Zuchthausstrafen erlitten. Von Todesurteilen jener Periode möchte ich die Entscheidung im Krosigk-Prozeß erwähnen, wo der Angeklagte auf Grund eines schwachen Indizienbeweises zum Tode verurteilt worden war und wo es dem Verteidiger nur infolge eines zufälligen Formfehlers gelang, das Urteil zur Aushebung zu bringen. Es ist kein Zufall, daß das klügste und tiefdringendste, was in neuester Zeit von einem deutschen Dichter über das Problem der Justiz geschrieben tvorden ist, Wassermanns „Fall Maurizius" gerade an ein Todesurteil der Vorkriegszeit anknüpst. Dabei verdankt Hau seine Begnadigung vielleicht nur dem Umstand, daß er in Baden abgeurteilt Eben dies tvar das schlimmste, daß damals die Begnadigungen auch bei Todesurteilen so vereinzelt waren wie heute umgekehrt di« Hinrichtungen, daß auf eine Begnadigung selbst dann nicht mit Sicherheit zu rechnen war, Ivo ein Schuldbeweis im strengsten Sinne der Kriminalistik nicht geführt worden war. Daß wir auch in der Nachkriegszeit in einem deutschen Kleinstaate unter einem demokratischen Justizminister einen solchen Fall erleben konnten, beweist nur, wie stark jene Traditionen bis in unsere Tage noch fortwirken konnten. Charakteristisch ist hierbei, wie sehr jener Fall heute unsere Gemüter erregt und mit welchem Gleichmut früher von den deutschen Juristen selbst zweifelhafte Urteile hingenommen wurden. Als der Rennfahrer Breuer zum Tode verurteilt worden war, veröffentlichte dessen Verteidiger — einer der besten und angesehensten Kriminalisten — in einer führenden deutschen Zeitschrift einen Artikel, in dem er nachzuweisen suchte, daß das Schwurgericht ein Fehlurteil gefällt hatte. Breuer wurde begnadigt. Der Anwalt aber wurde vor das Ehrengericht gestellt und der Leipziger Ehrengerichtshof verurteilte ihn, weil durch die Veröffentlichung ein Druck auf die Begnadigungsinstanz ausgeübt worden war. Nach der Ethik der höchsten anwaltlichen Ehreninstanz hätte der Verteidiger zunächst im Bratenrock mit feierlicher Würde zusehen müssen, wie sein Klient geköpft wurde und es wäre dann sein Recht gewesen, eine Träne im Auge, dem Verschalten einen Nachruf zu widmen. (Wenn ich in den letzten Jahren mich mit besonderer Schärfe für eine Reform des Ehrengerichtshofes einsetzte;, — die vereinigten Ausschüsse des Berliner Anwaltvereins haben vor einiger Zeit mit allen gegen eine Stimme die in meinem Referat ausgestellte Forderung gebilligt —, so war es neben sehr bedauerlichen neuesten Entscheidungen auch die in mir nachzitternde Empörung über jenes frühere Urteil, die mich zu meiner Stellungnahme bestimmte.) Dies also war der Geist, gegen den Liepmann auf dem Wiener Juristenlage zu Felde zog — und gegen den er unterlag. — Gegen eine Stimme Mehrheit — gegen eine jüdische Stimme Mehrheit, ierbei mag noch in Betracht gezogen tverden, daß bei der damaliges rganisation der Schwurgerichte gerade ein jüdischer Angeklagter leichter Gefahr laufen konnte als ein anderer, in erregter Zeit daß Opfer eines Justizirrtums unkritischer, politisch leicht verhetzbarer Laierichter zu werden. Es sei aus der Vorkriegszeit an die schweren Kämpfe in der Konitzer Ritual-Mord-Affäre erinnert; aus neuester ' Zeit sei auf die eigentümliche Batermordaffäre hingewiesen, die jetzt vor ländlichen Geschworenen im benachbarten Oesterreich abgeurteilt wurde. So erklärt es sich also, daß ich jene mir vor 17 Jahren mitghteilte Anekdote so schmerzlich empfand, daß ich sie in all den Jahren nicht vergessen konnte. Es bleibt mir nunmehr der Trost, daß es sich bei dem dissentierenden Juristen wenigstens nicht um einen Kollegen handelt«, bei dem ich nach seinen Geistcsgaben, nach seiner Herkunft und Betätigung einen solchen Irrtum doppelt bedauern mußte. II. Badt stellt eS fo dar, als hätte ich aus der ganzen Angelegenheit! eine Haupt- und Staatsaktion gegen den Zionismus gemacht. Davon kann in Wahrheit keine Rede sein. Es war weder die Absicht meines Aussatzes, den Zionismus, noch gar den Ministerialdirektor Badt persönlich anzugreifen. Hätte ich in jener Anekdote irgendwie eine politische Waffe gegen den Zionismus gesehen, so hätte ich sie längst veröffentlichen können. Mein Artikel vom 10. Mai 1929 ist auf Anforderung der Redaktion der Jüdisch-liberalen Zeitung geschrieben »vorden, die mir das Thema „Todesstrafe und Judentum" stellte. Zur Abfassung dieses Artikels stand mir kaum eine Woche Frist zur Verfügung. Bei der Abfassung meines Artikels glaubte ich kurz zwei Probleme behandeln zu sollen: 1. Wie stellen sich heute die deutschen Juden zur Frage der Todesstrafe? 2. Aus welchen grundsätzlichen ethischen Gesichtspunkten kommen wir zu einer Ablehnung der Todesstrafe? Im ersten Teil meiner Ausführungen habe ich die These zu vertreten gesucht, „daß eine eigentümliche Annäherung der verschiedenen jüdischen Richtungen auf dem mir fraglichen Gebiete stattgesuwdem habe". Ich habe aus „einen eigentümlichen politischen Richtungswechsel, der innerhalb der leitenden Kreise der zionistischen Partei nachtdein Kriege eingetreten ist", hingewiesen und die Schlußfolgerung gezogen, daß ihm eben „innerhalb der Schichten der zionistischen Partei eine revidierte Stellungnahme zu lebensanschaulichen Fragen wie der der Todesstrafe" entsprechen müsse. Ich habe schließlich damit geschlossen, daß sich bei einer heutigen Abstimmung der Berliner Repräsentantenversammlung aller Wahrscheinlichkeit nach Klee, Heinrich Stern, Loeb und Oscar Cohn brüderlich zusammensinden würden. Wenn Man diesen klaren Sinn meines Artikels in Betracht zieht, so wird man mir zugeben, daß es völlig fehl geht, wenn Badt in seinem offenen Briefe meine Arbeit als einen fanatischen Angriff gegen den Zionismus hinzustellen sucht. Die Tendenz meiner Ausführungen lag vielmehr in folgender These: Ich suchte uachzuiveisen, daß, wenn sich auch heute die verschiedenen jüdischen Richtungen einander gegenübcrstehen, sich doch die Schärfe des Gegensatzes seit der Vorkriegszeit gemindert hat. Es sind zwar immer noch große Gegensätze vorhanden; es bleibt aber festzustellen, daß sich in Grundfragen der Lebensanschauung eine bedeutsame Annäherung vollzogen hat. Damit ist also die Möglichkeit zu einem gemeinsamen fruchtbaren Arbeiten in weit höherem Grade gegenüber früher geivonnen. Ich glaubte, daß gerade das Problem der Todesstrafe einen äußerst illustrativen Beweis für meine Auffassung biete und so schien mir die Behandlung der Frage der Todesstrafe eine Angelegenheit, die über das Problem der Todesstrafe zum Problem der jüdischen Gemeinschaftsarbeit überhaupt führt. Genau so wie man den philosophischen Versuch machen kann, nachzuweisen, daß auch den Programmen und Standpunkten ganz verschiedener politischer Parteien gewisse gemeinsame lebensanschauliche Grundmotive gemeinsam sind, ähnlich habe ich in der Frage der Todesstrafe die Tendenzen darzulegen gesucht, die den verschiedenen jüdischen Richtungen gemeinsam sind. Badt verkennt in seinem offenen Briefe diese ganze Problemstellung und mißdeutet so meinen Artikel geradezu in sein Gegenteil. Daß ich in jenem Artikel keineswegs parteimäßige Zwecke verfolgt habe und daß bei ihm überhaupt von einer „Hitze des Kampfes",' wie mir Badt unterstellt, nicht die Rede sein kann, wird auch dadurch illustriert, daß es in meinem Aussatz über die Vorkriegssituation heißt: „Der jüdische Liberalismus mochte, wie so manche große geistige Idee, in dem Bewußtsein der weiteren Schichten bis zu einem gewissen Grade verflacht sein, aber seine Verbindung mit dem Humanitätsgedanken konnte er nicht verlieren." Ich habe also mit der vollen Objektivität des wissenschaftlichen Beurteilers auch auf die Schwächen im eigenen Lager hingewiesen, und es ist eine unrichtige Darstellung, >venn Badt behauptet, ich hätte ein „Loblied aus den jüdischen Liberalismus" angestimmt. III. " Am allerwenigsten bin ich auf jene Anekdote etwa aus dem Grunde eingegangen, um Herrn Badt persönlich anzugreifen. Wenn ich aus der einen Seite die These verfocht, daß heute in der Fragq der Todesstrafe eine Einheitsfront der verschiedenen jüdischen Richtungen bestehe, und wenn ich weiter der Meinung war, daß diese Einheitsfront für die frühere Zeit keineswegs anzunehmen war, so hatte die Mitteilung der Anekdote offensichtlich ihre innere Berechtigung und ein illustrativer Wert dieser Anekdote ist auch nach der durch Badt vorgenommenen Berichtigung gegeben. Es bleibt nach wie vor der Reiz der Geschichte, daß jener liberale Rechtsanwalt von vornherein der Meinung »var, ein jüdischer Kollege müsse auch gegen die Todesstrafe stimmen und daß andererseits er sich eben hierbei insofern bitter täuschte, als dann jener zugezogene jüdische Kollege gerade gegen die Todesstrafe bei der Abstimmung den Ausschlag gab. Wenn ich im Zusammenhang meines Artikels aus die jetzige Stellung des von mir übrigens nicht genannten Ministerialdirektors Badt hinwies, so hatte das alles andere als einen herabsetzenden Sinn. Ich habe vielmehr in der gleichen Weise auch die jetzige Stellung meines Gewährsmannes als Ministerialdirektor in einem Rcichsministerium hcrvorgehoben. Der Sinn dieser Ausführung wird durch die Bemerkung klargestellt: „Beide Herren, die im Mittelpunkte der Erzählung stehen, sind keine gleichgültigen Personen." Es kam mir also daraus an, darzutun, daß der Gegensatz der beiden jüdischen Kollegen eine umso größere typische Bedeutung habe, als beide Helden meiner Erzählung eine ganz außerordentliche Karriere gemacht haben und somit als prominenteste Vertreter der jüdischen Juristen angesehen werden können. Wenn es Herr Badt so darstellt, als wäre ich ein besonders gehässiger Feind bes Zionismus, so steht dem gegenüber, daß ich mich überhaupt nicht erinnern kann, etwa in den letzten 8 oder 9 Jahren irgend wo einen Artikel veröffentlicht zu haben, der sich gegen den Zionismus richtete oder sonst rednerisch gegen den Zionismus Stellung genommen zu haben. Ich habe, nachdem ich mich lange Jahre absichtlich von jedem politischen Parteistreite im Judentum völlig scrngehalten habe, in ber letzten Zeit in der Jüdisch-liberalen Zeitung mich gelegentlich mit den Zuständen innerhalb der Berliner jüdischen Gemeinde beschäftigt, und zwar deshalb, weil es sich hier um Probleme handelte, die mich speziell in meiner Eigenschaft als Juristen interessierten. Soweit in diesen Artikeln überhaupt eine Stellungnahme gegen die zionistische Partei zu erblicken ist, wendet sie sich in gleicher Weise auch gegen die Vertreter der nichtzionistischen Richtung, welche die Koalition in der Berliner Repräsentantenversammlung gebildet hatten. Dagegen beweist meine erst kürzlich in diesem Blatte veröfsenblichte Auseinandersetzung mit Rabbiner Bacck, mit welcher vollen Unabhängigkeit ich gerade auch zu Streitfragen innerhalb des liberalen Judentums Stellung nehme und wie weltenfern mir alle parteipolitische Engherzigkeit liegt. An einer persönlichen Polemik gegen Ministerialdirektor Badt habe ich überhaupt nicht daS geringste Interesse. Soweit etwa von liberaler Seite gegen Badt Stellung genommen worden ist, habe ich mich hieran nie auch nur mit einem Worte beteiligt. Maßgebend hierfür tvar der Gedanke, daß ich bei aller grundsätzlichen Gegnerschaft mir und anderen iil der jetzigen Zeit nicht die Möglichkeit erschweren wollte, mit den Zionisten in juristischen Dingen zusammenzuarbeiten. Die Tendenz jener umstrittenen Ausführungen, die ich in meinem Artikel über die Todesstrafe machte, ging in Wahrheit dahin, darauf hinzuweisen, daß die Möglichkeit für ein Zusammenarbeiten in verschiedenen großen Fragen heute trotz aller politischen Gegensätze gegeben ist. Ich muß es der Loyalität des Herrn Badt überlassen, ob er die Darstellung, die er in der Jüdischen Rundschau über meine Tätigkeit gegeben hat, insoweit berichtigt.

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