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Jüdisch-liberale Zeitung · 1929-04-12 · 15 (12.4.1929) · page 6

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
9 (1929)
Issue
15 (12.4.1929)
Date
1929-04-12
Page
– (sequence 6)
Language
German
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der Gutachten sei aus einen Wunsch der Liberalen Fraktion zurückzuführen, die schon aus diesem Grunde in diesem Falle völlig hinter der Zeitung stehe. Die Gutachten sind eingeholt morden auf Wunsch der Repräsentantcnversammlung und für die Repräsentantcnversammlung. Die Rabbiner mußten sich also über die Wahrscheinlichkeit öffentlicher Verwendung der Gutachten klar sein. Im Ausschuß habe Einmütigkeit darüber zwischen sämtlichen Fraktionen bestanden, daß eine Veröffentlichung derartiger Gutachten nicht nur nicht schade, sondern zweckmäßig und wünschenswert sei. Die r a b b i n i s ch e Literatur stelle zum großen Teil eine Sammlung von Rabbinergutachten dar. Die Oefsentlichkeit habe einen Anspruch auf die Publizierung derartiger Gutachten. Dr. Klee setzte sich ebenfalls für den Ausschußantrag ein, konnte es sich aber nicht versagen, wieder einmal gegen die „Jüdisch-liberale Zeitung" zu Felde zu ziehen. Vor garnicht langer Zeit hat derselbe Herr Dr. Klee zwar erst unter dem üblichen Pochen mit der rechten Faust auf die linke Brustseite bei Verteidigung eines zionistischen Redakteurs in der Repräsentantenversammlung betont, daß er als Vertreter einer Partei jedem Journalisten, der ihn um Auskunst bittet, diese restlos erteilen würde, soweit die Dinge nicht unbedingt geheim gehalten werden müßten. Vom Gemcindevorstand machte der Vorsitzende K a r e s k i einige Bedenken gegen die Veröffentlichung geltend. Erfreulicherweise wurde aber diesen Ausführungen aus zionistischen Kreisen selbst entschieden entgegengetreten. Oskar Cohn (Poale Zion) erblickte in dem Wunsch der Rabbiner eine völlige Verkennung ihrer Stellung als Führer. Die Gutachten seien keine Angelegenheit von Religionsbürobcamten. Er tvandte sich gegen die Ausführungen von Dr. Klee und warf den Rabbinern vor, daß sie nicht von sich aus zu dem strittigen Punkt Stellung genommen hatten, sondern daß es dazu erst der Einholung der Gutachten bedurfte. Es sei früher eine Ehre gewesen, so zu schreiben, daß jeder es lesen könne. Der Vorstand sei zu bereitwillig gegenüber der weltfremden Zumutung der Rabbiner. Tic Resolution der Repräsentantenvcrsammlung sei eigentlich selbstverständlich und stelle nur eine pädagogische Arbeit gegenüber den Gemeinderabbinern dar. Auch Ministerialrat Goslar (Bolksp.) betonte die Berechtigung des Vorgehens der „Jüdisch-liberalen Zeitung". Er zog eine Analogie mit den Drucksachen eines Parlamentes und bezeichnete dementsprechend die Veröffentlichung als loyal und zulässig. Bei dieser Gelegenheit tischte Rechtsanwalt Klee noch den gläubigen Zuhörern als neuestes Märchen die Behauptung auf, die Redaktion der „Jüdisch-liberalen Zeitung" sei neuerdings unter rabbinische Vorzensur gestellt worden. R.-A. Stern trat der Legende des Herrn Dr. Klee mit Entschiedenheit entgegen und verwahrte sich gegen die Art, in der Dr. Klee fortgesetzt die „Jüdisch-liberale Zeitung" in der Repräsentantenversammlung angreise. — Zum Uebersluß sei hier festgestellt, daß niemals die Redaktion der „Jüdisch-liberalen Zeitung" sich unter irgend welche Vorzensur begeben habe, sondern das Recht besitze, in der „Jüdisch-liberalen Zeitung" das zu schreiben, auch über Rabbiner, was sie für erforderlich hält. Die Legende des Herrn Dr. Klee dürfte ihren Ursprung in einer etwa \'[-> Jahre alten, eigentlich selbstverständlichen, internen Abmachung haben, derzufolge unsere Redaktion in solchen Fragen, die den Liberalen Rabbinerverband a l s Organisation oder reine Rabbiner st andcsfragen betreffen, mit dem dem Arbeitsausschuß der Liberalen Vereinigung angchörenden rabbinischen Mitglied vor der öffentlichen Behandlung, Fühlung nimmt, selbstverständlich ohne dadurch in der freien Vertretung ihrer Redaktionsansicht auf irgend einem Gebiete gehindert zu sein. vor hundert Zähren Am 6. April beging die Synagogengemeinde Wattenscheid die Feier des 100jährigcn Bestehens ihrer Synagoge. Aus diesem Anlaß erschien eine Festschrift von S. Oppenheim, der wir das folgende Dokument entnehmen. Es stellt den Vertrag dar, den die Gemeindemitglieder schlossen, um die Anleihe, die zur Bestreitung der Bausumme ausgenommen tvar, tilgen und die Zinsen begleichen zu können. Die Red. Wattenscheid, am Mittwoch, 12. Tebeth 5587. (Tezember/Januar 1827/28.) Heute, dato, haben wir Unterschriebene uns vereinbart und verabredet, weil wir ein Beth hachneses4) haben wollen und müssen und dazu Geld aufzunehmen gezwungen sind, so sind wir alle einstimmig entschlossen, nach folgenden Artikeln eine Abgabe zu entrichten, bis das Kapital, welches wir dazu aufitehmen müssen, wieder abgelegt und bezahlt ist. 1. ) Wer ein Pferd verkauft oder vertauscht 5 Silbergroschen. 2. ) Von einer Kuh, sie wird geschlachtet, verkauft, vertauscht oder fettgeweidet, von jeden: Stück 3 Silbergroschen. 3. ) Von einem Kalb, einem Schaf oder einer Ziege 6 Pfennig. 4. ) Jeder Unterschriebene zahlt wöchentlich extra 1 Silbergroschen. 5. ) Wer nach einer bedeutendeir Messe reist, zahlt 4 Taler, ein Geringer zahlt ausnahmsweise nur 2 Taler. > 6.) Wer zum Wareneinkauf nach Elberfeld geht, zahlt 10 Silbergroschen, ein Geringer nur 5 Silbergroschen. 7.) Wer am Sabbat zur Thoravorlesung geht, zahlt 4 Pfennig, in der Woche 2 Pfennig. Wenn am Sabbat aus zwei Thorarollen vorgelesen wird oder am Feiertag ist als Matonoh lizdokolst) 1 Silbergroschen zu entrichten, wie auch jeder Mischeberach"') mit 1 Silbergroschen bezahlt wird. £.) Wenn eine Frau aus dem Kindbett geht mit einem Knaben, so kostet der erste Mischeberachch 10 Silbergroschen, mit einem Mädchen 5 Silbergroschen. 9.) Wer nach Kaddisch uworchu4) zum Gottesdienst kommt, zahlt 9 Pfennig. 10. ) Wer zu Hause ist und geht am Montag, Tonnerstag oder Tonis zibbur3) nicht zum Gottesdienst, zahlt 9 Pfennig. 11. ) Wird an der Synagoge ein Kahls-Mikwe8) gebaut, wenn es möglich ist, 12. ) Wird, sobald wir die Synagoge fertig haben, das Schiur-Lernen7) Sabbat und Wochentags, wie auch das Lernen am Schanoh rabboch und Schowuaus2) allemal auf 1 Jahr verpachtet. 13. ) Tie benannten Gelder, wie auch die lausenden Steuern müssen monatlich bezahlt werden. 14. ) Wenn einer kommt, der bedürftig ist, so darf der Einnehmer nichts ausgeben, ohne daß der dazu Bestimmte eine Bescheinigung ausgestellt hat. 1b.) Wenn ein Jahrzeit ist, muß jeder zum Gottesdienst kommen, wer ausbleibt, zahlt 1 Silbergroschen. 16. Es steht der Gemeinde frei, jederzeit den bestimmten Einnehmer aufzufordern, das Buch sowohl, wie auch die eingenommenen Gelder auszuweisen und Rechnung davon zu geben. Dieser Kontrakt langsam und deutlich vorgelesen, genehmigt und unterschrieben. (Es folgen die Namen sämtlicher Gemeindemitglieder., i) Gotteshaus. 2) Spende. 3) Segen. 4) Gebetsabschnitt. 6) Fasttag. 6) rituelles Frauenbad. 7) Lehrvortrag. 8) letzter Tag des Hüttenfestes. *9 Wochenfest. Spenden für den Hilfsfonds Wir veröffentlichen nachstehend die dritte Liste der danken an dieser Stelle den Einsendern herzlichst. I. Haymann, Aachen; Erich Wolfs, Arnswalde; Max Schloß, Augsburg; Dr. Franz Fürstenheim, Berlin; R.-A. Siegfr. Margolinski, Berlin; Dr. Ludw. Tietz, Berlin-Wilmersdorf; Julius Feig, Berlin-Wilmersdors; Oberbaurat Arthur Silber, Berlin-Steglitz; Tir. I. Deutsch, Berlin-Z Wiendors-West; Rud. Mayer, Berlin-Schöneberg; Pros. Dr. Türk, Berlrn-Charlottenburg; Beruh. Meyer, Dortmund; Jjak Stern, Dortmund; Fritz Elsbach, Dortmund; Fr. Ww. H. Vorrcuter, Dortmund; Josef Meyer, Dortmund; Max Neub>'.rg, Dortmund; Frau Clara Eichmann, Dortmund; Frau Alfred Apfel, Dortmund; Arthur Jordan, Dortmund; Jacob Bruckmann, Dortmund; Siegm. Struch, Dortmund; Max Würzweiler, Dortmund; Tr. Hans Lion, Dortmund; Moritz Laer, Dortmund; Dr. S. Neubeck, Dortmund; S. Markhofs, Dortmund; Tr. Fritz Weinberg, Dortmund; R.-A. Tr. Goldberger, Dortmund; Hugo Heide, Dortmund; Siegm. Engel, Dortmund; Eugen Bachenheimer, Dortmund; Louis Spiegel, Dortmund; Herm. Rosenbaum, Dortmund; Heinr. Scheibe, Dortmund; Herm. Wolfs, Dortmund; R.-A. Sondheim, Dortmund; Julius Stoppelmann, Dortmund; Fritz Rosenthal, Dortmund; Martin Lesser, Dortmund; Frau N. Kanner, Dortmund; Frau Paul Bergmann, Dortmund; N. N., Dortmund; Gustav Hamburger, Düsseldorf; Moritz Klein, Tüsteldors; Fritz Alexander, Düsseldorf; Tr. med. Josts Scherer, Frankfurt a. M.; Leo Gompertz, Gelsenkirchen; Leo Hirsch- Homburg (Saar); R.-A. Dr. Siegst. Kaufmann I, Köln; Tr. Moos, Konstanz; Jsi Gans, Magdeburg; Max Mayer, Mannheim; Theod. Bauer, Mannheim; Fa. Maienthau u. Wolfs, Nürnberg; Tr. Marlin Meyer, Stettin; Hermann Metzger, Augsburg; Frau Helene Meyer-Stargard, Berlin; R.-A. Tr. Max Mayer, Berlin-Schöneberg; San.-Rat Tr. P. Samter, Berlin; R.-A. Tr. Alex Pyilipsborn, Berlin; Juftizra't Martin Seligsohn, Berlin; Karl Kiese, Berlin- Charlottenburg; O. Italiener, Berlin-Halensee; Emil Pincus, Berlin W; Bernd. Guitmann, Berlin-Charlottenburg; Kurt Alexander, Berlin; Frau Rosa Sachs, Berlin NW; Georg hei uns eiusegangenen Spenden für den Hilfsfonds und Goldmann, Brieg; Kürt Hirschel, Dresden; Louis Beer G. m. b. H., Elberfeld; Oberkantor Hermann Zivi, Elberfeld; Edrlh Falk, Frankfurt a. M.; R.-A. Herm. Schweizer, Karlsruhe; Tr. Max Lichtcnstein, Königsberg i. Pr.; Kommerzienrat Ludwig Kronenberger, Mainz; Justizrat Dr. Eohn, Münster; San.-Rat Tr. E. Hirsch, Bad Nauheim; Georg Jonas, Ohlau; San.-Rat Dr. Eugen' Edler, Stettin; San.-Rat Dr. Sigmund Weil, Stuttgart; N. Kalm u. Comp., Würzburg; B. Struch, Aachen; Ferd. Fichtelberger, Augsburg; Hans Bchr, Berlin; Paul Pincus, Berlin; R.-A. Dv. Heinr. Elke'les, Berlin; Rabb. Tr. M. Salomonfki, Berlin; Rabb. Dr. Max Wiener, Berlin; Dipl. Ludwig Lewin, Berlin-Charlottenburg; Rabb. Tr. L. Blumenthal, Berlin; H. Ginsberg, Berlin; R.-A. Tr. Katzenstein, Bielefeld; R.-A. Dr. Abraham, Bremen; Emir Weisstock, Breslau; Rudolf Apt, Dresden; Dir. M. Zadikow, Düsseldorf; R.-A. Brück, Elberfeld; A. Blumenau, Elberfeld; Gg. Regensburger, Frankfurt a. M.; San.-Rat Tr. Elbert Ettlinger, Frankfurt a. M.; Arthur Levi, Freiburg i. Breisgau; Adolf Easpary, Hamburg; Otto Hertz, Karlsruhe; Albert Loose, Königsberg i. Pr.; R.-A. Tr. Ernst Scheyer, Liegnitz; Alfred Bruck, Magdeburg; Sal. Lanühecr, Mannheim; Manfred Swarfensky, Marienfließ; Hermann Neumeyer, Nürnberg; Hermann Zeiller, Nürnberg; Rabb. Dr. Diencmann, Ofstnbach a. M.; Hermann Goldberg, Ratibvr; Katzenstein, Steele; Hirschstld, Tilsit; Herm. Kleemann, Würzburg; Justizrat Max Chodziesner, Berlin; Alfred Weinkrantz, Danzig; L. Wolfssohn, Berlin; Karl Graupe, Berlin; Prediger Tr. Karl Rostntyal, Berlin; Gustav Pietrfkowski, Breslau; Guft. Hirschland, Düsseldorf; Jda Coblenz, Düsseldorf; Dr. Otto Heß, Kassel; Tir. Earl Gotthelst, Kassel; Ludwig Haurwitz, Liegnitz; Rabb. Tr. Georg Wilde, Magdeburg; M. Friedlaender, Oppeln; Dir. Hugo Ostberg, Berlin; Tr. Alfred Caro, Berlin-Westend; Emil Cohn, Berlin-Charloitenburg; Robert Gutheim, Berlin W. Weitere Zahlungen für den Hilfsfonds erbitten wir auf das Postscheckkonto der Vereinigung für das liberale Judentum, Berlin 137 069. " ' „ im Znduflriegevlel In den kommenden Wochen wird den Preußischen Landtag ein Gesetz beschäftigen, das auch in jüdischen Kreisen Beachtung finden sollte. Tie kommunale Neugliederung im westlichen Industriegebiet, die auf Grund der Vorschläge des Preußischen Ministers des Innern Grzesinski beraten wird, umfaßt die Neugliederung des linksrheinischen Teiles des Regierungsbezirks Düsseldorf sowie rechtsrheinisch die Teile der Regierungsbezirke Düsseldorf, Münster und Arnsberg, die zum engeren Industriegebiet zu rechnen sind. Mit der Vorlage soll für den Regierungsbezirk Arnsberg — einer Entschließung des Preußischen Landtages entsprechend — die durch die Gesetze vom 26. Februar 1926 und vom 22. März 1928 begonnene Neugliederung abgeschlossen und eine entsprechende Neugliederung in den angrenzenden Teilen der Regierungsbezirke Münster und Düsseldorf durchgeführt werden. Auch die Neugliederung auf dem linken Rheinufer, die an und für sich selbständige Bedeutung beanspruchen kann, ist gegenüber den Städten Duisburg und Düssechors mit der Neugliederung auf der rechten Rheinseite verquickt. Es ist selbstverständlich, daß ein derartiges Gesetz für die jüdischen Gemeindeorganisationen von einschneidender Bedeutung seirl muß. Leistungsschwache jüdische Gemeinden werden zusammengeschlossen werden, rabbinerlose Gemeinden werden nun durch den Anschluß an größere Gemeinden einen geistigelt Führer erhalten und die Fragen der Bezirksrabbiner sowie Vezirkslehrer und Bezirksschächter werden nun für das in Frage stehende Gebiet bei der kommunalen Neuordnung vielleicht auch einer zweckmäßigen Regelung zugeführt werden können. Deshalb sollte insbesondere der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden achtsam die Möglichkeiterc erwägen, die ihm hier für die Schaffung einer Planwirtschaft im jüdischen Gemeindeorganisationswesen gegeben sind. Zumal der Minister in der Begründung seiner Vorschläge ausdrücklich betont, daß „gerade das Gebiet, um das es sich handelt, sehr geeignet erscheint, um über die kommunalen Teillösungen hinweg das ganze Gebiet in eine Arbeitsgemeinschaft zusammenzufassen, eine Arbeitsgemeinschaft, die nicht als eine Organisation mit neuem Ver-, waltungsapparat gedacht ist. sondern lediglich den Zweck haben soll, die beteiligten Städte zu erner freiwilligen Zusammenarbeit zusammenzubringen mit dem Ziele, daß jede der in ihrem Gebiet durchaus selbständig bleibenden Verwaltungen bei ihren Maßnahmen neben dem Lokalinteresse auch das Allgemeininteresse berücksichtigt und so ohne Organisation und Kompetenz auf Grund vernünftiger Ueberein'kunft Gemeinschaftsarbeit geleistet wird." Solche Arbeitsgemeinschaften sind nach Ansicht des preußischen Innenministers für folgende Gebiete vorzusehen: 1. Gebiet der Ruhnnündungsstadt: Duisburg - Hamborn, Gute-Hoffnungs-Stadt, Bottrop, Mülheim, Essen, 2. Gebiet zwischen Bochum und Dortmund: Gelsenkirchen- Buer, Bochum, Wattenscheid, Wanne-Eickel, Herne, Castrop-Rauxel, Dortmund, 3. Gebiet des alten Bestes Recklinghausen: Stadt Reckling? hausen, Landkreis Recklinghausen, Bottrop, Gladbecks Gelsenkirchen-Buer. Außerdem soll den Landkreisen die Möglichkeit gegeben werden, „übergemeindliche Aufgaben, die über den Bezirk und über die Leistungsfähigkeit der einzelnen kreisangehörigen Gemeinden hinausgehen, im Interesse einer gleichmäßigen Versorgung der kreisangehörigen Bevölkerung planmäßig einheitlich und m rationeller Weise zu erfüllen." Durch den Zusammenschluß von bisher selbständigen Gemeinden, dem ja ein analoger Zusammenschluß der betreffenden jüdischen Gemeinden sicherlich nach einiger Zeit folgen wird, werden zwei jüdische Gemeinden von je etwa 3006 jüdischen Seelen neu entstehen. Die Städte Elberfeld und Barmen werden zusammengeschlossen, und der vereinigten Stadt Elberfeld-Barmen werden die Städte Vohwinkel, Cronenberg und der Ortsteil Beyental der Stadt Lüttringhausen sowie ferner Teile der Gemeinde Littderhausen, Gennebreck, Schüller und Gruiten sowie der Städte Neviges und Haan eingegliedert. Soweit das Ergebnis der Volkszählung von 1925 in konfessioneller Hinsicht bekannt ist, ergibt sich für das neue Stadtgebiet folgendes: Gesamtbevölkerung Jüd. Bevölkerung Elberfeld . . . 167 577 2 335 Barmen .... 187 099 721 Vohwinkel . . . 16 093 31 Cronenberg . . . 14 051 22 Ronsdorf . . . 15174 39 Elberfeld-Barmen 399 394 3148 Durch die in vorstehenden Zahlen nicht berücksichtigten Gemeinden werden sich die Bevölkerungsziffern nur unwesentlich nach oben erhöhen. Eine jüdische Gemeinde von ähnlicher Größe entsteht durch den Zusammenschluß von Duisburg und Hamborn. Tie vereinigte Stadt Duisburg-Hamborn wird dann noch erweitert im Süden um die Gemeinden Huckingen und Mundelheim und Teile der Gemeinden Angermund und Lintorf, im Norden um den größten Teil des Amts Walsum und einen Geländeftreifen >an der Grenze gegen Sterkrade, im Westen (auf dem linken Rheinufer) um die Stadt Homberg mit an diese angrenzenden Teilen der Stadt Moers und das Amt Rheinhausen. Hier ergibt die Statistik — mit den oben gemachten Vorbehalten — folgendes Bild: Gesamtbevölkerun-g Jüd. Bevölkerung Duisburg . . . 272 798 2 080 Hamborn . . . 126 618 818 Homberg . . . 26 290 87 Duisburg-Hamborn 425 706 2 985 .Hier wird ferner die „Gute-Hoffnung s-Stadt" durch Zusammenschlus; der Städte Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld gebildet: Gesamtbevölkrruug Jüd. Bevölkerung Oberhausen. . . 105436 513 Sterkrade . . , . 50 757 130 Osterfeld . . . 32 592 48 188 785 691 Es würde zu weit führen, hier sämtliche vorgesehenen Aenderungen zu behandeln; auch wäre das unzweifelhaft noch verfrüht, da die Verhandlungen im Preußischen Landtag, wie schon die Beratungen im Preußischen Staatsrat lerkennen lassen, gewiß noch Aenderungen gegenüber den Vorschlägen des Ministers ergeben werden. Erwähnt seien noch: 1. Tie drei Städte München-Gladbach, Rheydt, Odenkirchen werden zusammengeschlossen unter gleichzeitiger Erweiterung des vereinigten Stadtgebietes um die Landgemeinden Giesenkirchen, Schelsen und Hardt. Gesamtbevölkerung Jüd. Bevölkerung München-Gladbach 115 302 951 Rheydt .... 45 124 288 Odenkirchen . . . 20 076_88 180 502 1327 2. Tie Stadt Uerdingen wird mit Krefeld zu einer neuen Art kommunaler Gemeinschaft zusammengeschloffen. Tie neue Gefamtstadt soll den Namen Krefeld-Uerdingen a. Rhein erhalten. Ihr wird nahezu der gesamte Landkreis Krefeld einverleibt. Gesamtbevölkcrung Jüd. Bevölkerung Krefeld . . . . 131098 1626 Uerdingen ... 11779 55 Landkreis Krefeld . 31913_96 1 nr o<v t nnn 177 820 1 777 0934543482

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