Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 9 (1929)
- Issue
- 15 (12.4.1929)
- Date
- 1929-04-12
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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9. Zahrgaag Kummer 15 Beilage 12. April 1929 04._y _ - <*ä._ berliner Heptaj entonten-B ersammlung Man fennt nun bald die Verhandlungen der Berliner Repräftniantenversammlung. Wenn man die Tagesordnung einer Sitzung betrachtet, weiß man sofort, bei welchen Punkten sich Diskussionen entspinnen werden, wer zu diesem oder jenem Punkte das Wort ergreifen wird, und man weiß sogar schon vorher, was er sagen wird. Mögen auch hundertmal gegen diesen oder jenen Punkt einer Rede Gegengründe geltend gemacht worden 'sein, die eine Entkräftung nicht gefunden haben, vielleicht weil mcm sie nicht finden konnte, die Reden der Repräsentanten werden dadurch kaum berührt. So ist es nicht verwunderlich, daß mit der Zeit das Interesse an den Beratungen der Berliner Repräsentantenversammlung sich mindert, daß immer stärker die Beschäftigung der Repräsentantenversammlung mit Tatsachen wird, die eigentlich außerhalb der Berliner Jüdischen Gemeinde geschehen sind. Das kennzeichnet vielleicht am besten die gegenwärtige Situation, bei der die Berliner Jüdische Gemeinde nicht mehr führend ist, sondern den Ereignissen folgt. Zu Beginn der Repräsentantenversammlung, die am 4. April stattfand, kam folgendes Schreiben der Liberalen Synagoge Wilmersdorf zur Verlesung: Berlin, den 4. April 1929. „Anläßlich des gestern stattgefundcnen Gemeindeabends der Liberalen Synagoge Wilmersdorf ist aus den Kreisen der Synagogenbesucher dem Wunsche Ausdruck verliehen worden, auch den- ' jenigen, die durch ihre Beschäftigung vom Besuch der Gottesdienste an den Hauptfeiertagen zurückgehalten werden, Gelegenheit zum Besuche eines Pessachgottesdienstes an dem auf den Sonntag, den 21). April d. Js., fallenden Halbfeiertag (chaul hamaued) zu geben. Tiefem Wunsche möchten wir im Interesse der Belebung des religiösen Lebens sehr gern Rechnung tragen, doch erweist es sich als unmöglich, in den von uns benutzten Räumen einen Gottesdienst abzuhalten, da diese anderweit ständig an Sonnabenden vergeben sind. Wir bitten daher, uns zu diesem Zwecke die Benutzung der Synagoge Fasanenstraße zu einem Gottesdienst mit der üblichen Liturgie für die Halbfeiertage zu gestatten. Die Berechtigung dieser Bitte ergibt sich von selbst; es handelt sich dabei nicht um die bisher nicht zur Entscheidung gelangte Feierstunde, sondern um einen ordentlichen Gottesdienst, der zur üblichen Zeit — 10 Uhr vormittags — beginnen und sich nur im Rahmen der Gottesdienstordnung für die Halbfeiertage bewegen soll. Einer sehr großen Anzahl jüdischer Menschen, denen sonst keine Gelegenheit zum Besuch eines Gottesdienstes am Pessach gegeben werden würde, soll damit religiöse Erbauung geboten werden. Wir sind überzeugt, daß sich der Vorstand und das Repräsentantenkollegium der Jüdischen Gemeinde der Berechtigung unserer Bitte nicht verschließen und unser Gesuch genehmigen wird." Professor Türk stellte einen Dringlichkeitsantrag im Sinne des Gesuches der Liberalen Synagoge Witwe r s d o r s und betonte, daß gleichviel, wie man zum Sonntagsgottesdienst stehe, cS sich doch hier schließlich um eine einmalige Hilfsmaßnahme handle, und daß vom religiösen Standpunkt aus gegen diese Hervorhebung eines Halbfeiertags-Gottesdienstes gewiß nichts eingeivandt iverden könnte. Natürlich hielt Herr Dr. Klee, trotzdem er das Schreiben der Liberalen Synagoge Wilmersdorf noch nicht einmal kannte und von der Rede des Herrn Professor Türk nur die letzten wenigen Sätze gehört hatte, seine übliche Rede gegen den Sonntags gottesdienst. Gewiß sei die Erfüllung des Wunsches der Liberalen Synagoge Wilmersdorf noch keine Einführung des Sonntagsgotresdienstes, aber sie sei der Anfang zum Sonntagsgottcsdienst, und da müsse es heißen: principiis obsta. Schließlich könnten auch die Liberalen, wenn der beabsichtigte Gottesdienst gut besucht sein sollte, eine Wiederholung wünschen, und dann wäre doch die Gefahr eines Sonntagsgottesdienstes kaum noch zu bannen. Trotzdem von liberaler Seite R.-A. Stern, Moritz R o s e n t h a l, Dir. G u t m a n n und E h r e n r e i ch sich entschieden für die Forderung der Liberalen Synagoge Wilmersdorf einsetzten und betonten, daß in dem Brief doch ein starkes religiöses Bedürfnis zum Ausdruck komme, dem map die Zustimmung nicht versagen dürfe; daß aus der ewigen Beschwörung des Sonntagsgottesdicnstcs durch den Führer der Jüdischen Volkspartei eine unverständliche Angst spräche; daß die Gemeinde nicht nur jüdische Chefs, sondern auch jüdische Angestellte umfasse, denen Rechnung getragen werden müsse, — trotz alledem zeigten sich die Volksparteiler und der Führer der Konservativen in ihrer üblichen Unbelehrbarkeit. Der liberale Dringlichkeitsantrag wurde schließlich mit 11 Stimmen angenommen, da der mittelparteiliche Repräsentant, Gcheimrat Stern, für ihn stimmte. Herr Klee drohte mit fürchterlich ernster Miene, er werde den Fehdehandschuh ausnehmen, da hier mit Hilfe eines Schwankenden - womit er ivohl den von ihm selbst vorgeschlagenen und gewählten Vorsitzenden der Repräsentantenversammlung meint - - eine Christianisierung des Gottesdienstes erreicht werden soll! Wir wollen hoffen, daß der Gemeindevorstand trotz dieser Drohung des Herrn Dr. Klee den Beschluß der Repräsentantenversammlung zur Durchführung bringen tvird. Um den dringenden Wünschen der Studenten der hiesigen Universität, der Hochschule für die Wissenschaft des Judentums und des Rabbinerseminars zu entsprechen, ist von interessierter Seite ein Verein „M e n s a A c a d e m i c a I u d a i c a" gegründet worden. In der Versammlung wurde einstimmig beschlossen, für Bau- und Jnstallations kosten eines geeigneten Raumes diesem Verein einen Zuschuß von Mk. 6000, zu bewilligen. In der Diskussion ivünschte G u t m a n n (lib.), daß auch Schülern die Teilnahme an diesem Mittagstisch ermöglicht iverden sollte, und Ehrcnrcich (lib.) forderte eine Belieferung der Bcamtenkantine der Jüdischen Gemeinde durch die Mensa. Für Schülcrsahrten in die mittelalterlichen jüdischen K u l t u r st ä d t e wurde ein Betrag von Mk. 500, - bewilligt. Die erste Reise ist für zirka 20 Kinder in Aussicht genommen und soll etwa 8 Tage dauern. Die Kosten hierfür würden sich auf 50, - Mt. pro Kind stellen, zu denen die Hälfte von den Kindern zugegeben iverden sollen. Aus Grund eines Antrages des liberalen Repräsentanten Wilhelm Marcus ivurde einstimmig beschlossen, der G a r t c n b a u s ch u l c Ahlem für 1929 eine Subvention von 5000, - Mk. zu gewähren. Ferner gelangte ein Antrag zur Annahme, in dem der Gemeindevorstand ersucht wird, den b c - stehenden jüdischen Kreditinstituten Einlagen von Geld zuzuweiscn. Zu einer längeren Diskussion gab dann noch ein Antrag Anlaß, der eine Ueberprüfung der Gebühren für die Aufstellung von Grabdenkmälern auf dem Friedhof wünscht. Der Antragsteller, Wilhelm Marcus, betonte. daß die gegenwärtige Gebühr, die bis 10 o/n betrage, eine unbillige Härte darstclle und wegen ihrer Höhe nur zu Hinterziehungen Anlaß gäbe. Vom Gemeindevorstand wurden gegen eine Herabsetzung Bedenken geltend gemacht; dennoch gelangte der Antrag einstimmig zur Annahme. Schließlich tvurden noch die Satzungen für einen Jugendpflege Ausschuß der Jüdischen Gemeinde angenommen. Der Aufgabenkrcis des Jugendpflegeausschusses umfaßt alle Bestrebungen zur Förderung des körperlichen, geistigen und sittlichen Gedeihens der jüdischen schulentlassenen männlichen und weiblichen Jugend innerhalb des Gemeindcbczirks. Insbesondere soll der Ausschuß mit allen jüdischen Jngendvercinen eine dauernde Fühlungnahme Herstellen. Die jüdische Jugend in ihrem geselligen Zusammenhang in Bezug auf ihre Weiterbildung und ihre körperliche Ertüchtigung fördern Helsen. Er hat die durch die öffentliche Jugendpflege gebotenen Hilssmöglichkeiten zu benutzen. Dem Jugendpslcgeausschuß müssen u. a. 9 aus Vorschlag der jüdischen Jugendvereine von den Gemeindebehörden auf 3 Jahren zu wählende Mitglieder angehören. In einer einstimmig angenommenen Resolution wurde der Gemeindevorstand ersucht, mit dem Vorsitz in diesem Ausschuß Landgerichtsrat Dr. L i l i e n t h a l zu betrauen. Dann bildete noch, wie nachgerade üblich, die „Iüdisch lihe - r a l e Zeitung" einen Gegenstand der Diskussion. Von rabbinischer Seite ivar Beschwerde über die Veröffentlichung der Gutachten in der Frage des Zusammensitzens der Geschlechter in der Synagoge Prinzregentenstraße erhoben worden. Die Veröffentlichung von beliebiger Seite gefährde die innere Sicherheit und die Unabhängigkeit der Gutachten. Für eine Behörde und einen engen Kreis Sachkundiger schreibe toohl allüberall — nicht in der Sache, aber in Begründung und Form jeder Gutachter anders als für die breite Oefsentlichkeit. Wohin solle es führen, wenn der Rabbiner bei Abfassung seines Gutachtens nicht wisse, in welche Hände dieses geraten könne. Schließlich iväre cs möglich, daß ein solches Schriftstück aus irgendwelchen Gründen auch der nichtjüdischen Presse übergeben werde und so der Gemeinde und der jüdischen Sache moralischer Schaden entstehe. Vom Gemeindevorstand wurden die Repräsentanten in einer Vorlage ersucht, „in Zukunft alles dazu zu tun, daß die Gutachten der Gemeinderabbiner, die der Repräsentantenversammlung zugchen, nicht veröffentlicht werden, es sei denn, daß die beteiligten Rabbiner ihre Zustimmung dazu gegeben haben". Das Echo, das der Wunsch der Rabbiner und die Vorstands- Vorlage fand, bedeutete ein entschiedenes Festhalten der Repräsentantenversammlung an dem Grundsatz der Oefsentlichkeit. Es gelangten einstimmig zwei Resolutionen zur Annahme, von denen die erste den vorliegenden Einzelfall betrifft. Sic lautet: „Tie Repräsentanten-Bersammlung bedauert lebhaft, daß den Herren Gemeindcrabbinern bei Erstattung der Gutachten nicht bekannt gewesen ist, daß diese für die öffentliche Repräsentanten-Bersammlung bestimmt waren. Die Repräsentanten-Bersammlung konnte aus der Art ihrer Uebermittlung durch den Gemeindevorstand an die Repräsentanten-Bersammlung nicht daraus schließen, daß die Gutachten nicht in die Oefsentlichkeit gelangen sollten. Die Repräsentanten müssen sich auch weiterhin Vorbehalten, Vorlagen, die ihnen nicht ausdrücklich als geheim übergeben ivorden sind, der Oefsentlichkeit zugänglich zu machen." In der zweiten, ebenfalls e i n st i m m i g zur Annahme gelangten Resolution wird der Gemeindevorstand ersucht, „alle Rabbinergutachten, soweit sie für die Allgemeinheit von Interesse sind, zu veröffentlichen und die Herren Rabbiner davon zu verständigen, daß dies in Zukunft der Fall sein wird". In der Diskussion setzten sich von der Liberalen Fraktion Rechtsanwalt Stery und Moritz Rosenthal entschieden für das Verhalten der „Jüdisch-liberalen Zeitung" ein. Die Veröffentlichung »Nariiza" besonders eleganierTrotieuz; dunkdbeige mit caramd kombiniert, ans Fabrik, auch mit L.-XV.-Abs, Pumps Ist Mode Linda* aus nndenblflt oder haselnuss Chevreau aus Lack.18*90 HJiiiiiiMiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiMiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiimimnimmiii um Damen - Strümpfe aus Bemberg-Sclde. ys I. 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