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Jüdisch-liberale Zeitung · 1929-04-12 · 15 (12.4.1929) · page 4

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
9 (1929)
Issue
15 (12.4.1929)
Date
1929-04-12
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Wahrscheinlich noch heute, sicher aber noch am Ende des vorigen Jahrhunderts, pflegten Eltern als besonders kräftiges Erziehungsmittel ihren Kindern bei einer Ungezogenheit -nzurufen: „Gott wird dich strafen/' Auch dieses Drohmittel wird, zur Durchführung rabbinischer Vorschriften, schon von den Mischnalehrern angewandt. Heute noch wird in den konservativen Synagogen am Freitagabend vor Schluß des Gottesdienstes ein Mischnakapitel „gelernt", beginnend mit: „Bmneh madlikin." Im Satz 6 der Abhandlung heißt es: „Wegen dreier Sünden sterben die Frauen bei der Entbindung: Wenn sie nicht sorgfältig die Gesetze der Reinigung, des Chalanehmens und des Lichteranzündens beobachten." Glauben Sie das? Heute noch ist, „unberufen, dreimal unter den Tisch geklopft", ebensoweit verbreitet, wie der Wunsch an den hohen Feiertagen: „bitte dir etwas Gutes aus". Dieser Wunsch wird allerdings im östlichen Teile Deutschlands dadurch vielleicht ein berechtigter, weil man dort in die Owinu Malkenu die schönen Sätze eingefügt hat: „Unser Vater, unser König, fülle unsere Hände mit deinem Segen" und „fülle unsere Speicher mit Sättigung". Im Westen Deutschlands und in anderen westlichen und südlichen Ländern hat man sich zu solchen Gebeten noch nicht aufgeschwungen. Man soll aber nicht ungerecht sein, auch außerhalb Ostelbiens hat man ähnliche Gebete. So lautet der erste Vers des Liedes am 'Sabbat-Ausgang (Hamawdil den Kodesch lechol): „Der den Sabbat vom Wochentag geschieden, Vergeh' unsere Sünden uns hienieden, Er vermehre unsere Kinder und unser Geld, Wie Meersand und Sterne am Himmelszelt." Auch außerhalb des Judentums gibt es ähnliche schöne Gesangsbuch-Lieder: „Herr Gott, gib Regen und Sonnenschein, Für Reuß — Greiz — Schleiz und Lobenstein, Und wollen die Andern auch was haben, So mögen sie es dir selber sagen." Amulette kannte man schon im Altertum, ich erinnere an Tefilin und Mesusa, aber erst der Kabala blieb eine Ausdehnung dieser Sitte Vorbehalten. In wie vielen Schlafzimmern der Kranken oder der Wöchnerinnen mag man heute nicht noch Amulette finden? Bei einer Kranken werden „Tillim gesagt" und lange Gebete gesprochen. Nützt das Gesundbeten nichts, und wird die Krankheit schlimmer, so schreitet man zur Namensänderung, damit der Todesengel den Kranken nicht finden kann. Im Talmud heißt es: „Vier- Dinge zerreißen den über den Menschen verhängten bösen Beschluß: Fromme Werke, Gebet, Veränderung des Namens und Besserung des Wandels", 36 Psalmen müssen „gesagt" werden, dann wählt man aus Psalm 119 alle Verse, die mit den Buchstaben des Namens des Kranken beginnen und weitere, deren Anfangsbuchstaben den Satz: „zerreiße den Satan" ergeben. Dann kommt das Gebet mit der Namensänderung. In den bezüglichen Fällen, die ich erlebt habe, war aber die Umnennung ohne Erfolg. Auch der „böse Blick" oder das „böse Auge" ist, wie bei vielen anderen Völkern, ein uralter jüdischer Aberglaube, der bis in frühe talmudische Zeiten zurückreicht. Das „Tage wählen" ist auch ein Aberglaube. Weil es im SchöpsungÄbericht beim dritten Tage zweimal heißt „und Gott sah, daß es gut war" (Kitow), (nämlich die Scheidung des Wassers vom Trockenen und das Hervorsprießen der Pflanzen), deshalb ist der Dienstag ein Glückstag, darum feiert man an ihm gern Hochzeiten. Die Zeit zwischen Passah und Wochenfest ist aber eine Unglückszeit, weshalb? Darüber gehen die Ansichten auseinander, aber einig ist man sich, daß — abgeschen von einigen Ausnahmetagen — in dieser Zeit keine Hochzeiten stattsinden dürfen. Bei der Hochzeit zertritt der Bräutigam ein Glas, das soll Glück bringen; auf den Kopf, oder in einen Gürtel streut man ihm in vielen Gegenden Weizenkörner, als Symbol des Zweckes der Ehe. Ob das wohl helfen wird? Naturgemäß erwächst bei Sterbefällen am leichtesten eine für Aberglauben empfängliche Stimmung. Tritt ein Todesfall ein, so wird alles Wasser der betreffenden Wohnung ausgegossen, Spiegel und Bilder im Sterbezimmer werden verhängt — in Rücksicht auf die Schedim. Bei der Einsargung werden mancherorts Scherben auf die Augen der Leiche gelegt, damit die Dämonen die Augen nicht aussressen. Ob das ihre Lieblingsspeise ist, oder — Aberglaube? Eine sehr ernste Angelegenheit ist aber die circumcisio post mortem. Heute noch wird solche in großen Gemeinden, die nicht einmal orthodox sind, ausgeführt, wenn ein Orel zur Bestattung kommen soll, das ist mehr als Aberglaube! Viele unserer religionsgesetzlichen Bestimmungen sind aus der Notwendigkeit der Zeiten entstanden. Der Kampf gegen den Götzendienst erforderte die schärfste Ablehnung aller götzendienerischen Gebräuche und Sitten. Weil es bei Heidmpriestern gebräuchlich war, das Gesicht glatt zu rasierenerfolgte das Verbot des Bart- und Glatzescherens. Später hat man dieses Verbot aus das Rasiermesser beschränkt, andere Entsernungsmethoden, wie Zwicken urü> Auripigment aber erlaubt. Weil die Heidenpriester barhäuptig fungierten, mußten erst die jüdischen Priester, später alle Juden den Kops stets bedeckt halten. Zur Motivierung diente ein Wortspiel. Weil im Hebräischen „Leichtsinn" ganz ähnlich klingt, wie „barhäuptig" erklärte ein Rabbi, barhäuptig sei leichtsinnig, daher dürfe der Jude nie ohne Kopfbedeckung sein. Auch die Verbote, Gemenge zu säen und Kleidung aus Gemisch von Wolle und Leinen zu tragen, sind aus dem Gegensatz zu heidnischen Sitten entstanden. Die Unsittlichkeiten, die die Dienste der Astarte und Aphrodite mit sich brachten, führten zu den Uebertreibungsvorschriften im Verhalten den Frauen gegenüber. Es wurde bestimmt, daß ein Mann sich nicht mit einer fremden Frau allein in einem Zimmer aufhalten dürfe, eine fremde Frau nicht ansehen und ihr nicht Annahme von Bestellungen auf die Jüdisch-liberale Zeitung fcd alle« Postämtern Deutschlands m die Hand geben solle, eine Frau bei der Verheiratung sich die Haare abzuschneiden habe, damit der Anblick ihrer Haare keine erotischen Gefühle bei anderen Männern errege, daß ein Mann keine Frauenkleürer, eine Frau keine Männerkleidung tragen dürfe, daß man sich Frauen gegenüber, selbst der eigenen, äußerster Einschränkung in der Unterhaltung befleißigen müsse. Aber auch andere Bestimmungen wurden getroffen, die nicht nur keine Abwehr des Heidentums waren, sondern sogar direkt gegen den Glauben an einen allwissenden, allgegenwärtigen Gott verstoßen. Dazu gehören zum Beispiel die verschiedenen Arten des Erub; die Nichtigkeitserklärung alles Gesäuerten, das sich, trotz strenger Untersuchung, doch am Passah etwa noch im Hause befinde, die Verlängerung des Sabbatweges, die Erlaubnis am Feiertag für den darauf folgenden Sabbat zu kochen, das Umziehen einer Stadt mit einem Draht, um die ganze Stadt für ein Gehöft zu erklären, und damit das Verbot, am Sabbat etwas von einem Gehöft in ein anderes zu tragen, zu umgehen. Solche Vogelstraußpolitik gilt als Frömmigkeit, obwohl es eher als Gotteslästerung angesehen werden könnte, wenn man dem lieben Gott ein X für ein U Vormacht. Wenn nach dm alten Anschauungen der Zeiten, in denen man noch keine klare Vorstellung von Gott hatte, in denen man sich noch durum stritt, wie lang und breit Gott sei, solche Anschauungen auch entschuldbar sein mögen, so sind sie doch hmte nicht nur veraltet, sondern auch sinnlos und unwürdig. Aber sie sind einmal niedergeschrieben und deshalb verbindlich, werden hmte noch von vielen Juden für verbindlich erachtet! Einst konnten sie als Glaubenssatzungen betrachtet werdm, aber heute nur als Aberglaube. Dieses blinde Beibehalten irgend eines Gebrauches, den irgend ein Rabbi zu irgend einer Zeit ausgeübt und ausgeschrieben hat, kann derjenige, welcher sehen will, täglich beobachten. Es hat einmal ein alter Rabbi die Gewohnheit gehabt, bei dem Satze „Schma Jisroel" sich die Augen zuzuhalten und das Wort Echoooood so lang auszudehnen, wie sein Atem es aushielt. Ein Anderer sprang bei Kodausch, Kodausch, Kodausch dreimal in die Höhe. Auch diese Gepflogenheiten muß ein Mann, der „streng-fromm" sein will, hmte noch beobachten. Man könnte diese Erwähnungen noch weiter ausdehnen, aber das Gesagte dürfte genügen! Wir wollen zum Anfang zurückkehren. Wir kennen von religionswegen keinerlei überirdische Wesen, außer Gott, keinen Satan oder Teufel, keinen Todesengel, überhaupt keine Engel, keine Gespenster, Geister oder Dämonen, wir dürfen keinerlei Aberglauben hegen, wir kennen nur einen, einzigen Gott, der schafft und erhält, aus dem Werden und Vergehen beruht. Deshalb war, ist und wird der Grundsatz unserer Religion immer nur sein: „Höre Israel, der Ewige, unser Gott, der Ewige ist einzig!" Vereinsnachrichten In der Psiugstwoche veranstaltet die Hochschule für die Wifseuschaft des Judentums in Berlin einen Fericnkursus. Nähere Mitteilungen über die Vorlesungen werden noch bekannt gegeben. Anmeldungen nimmt schon jetzt das Sekretariat der Hochschule, Berlin N. 24, Artilleriestraße 14, entgegen. Statt Karten Die Verlobung, ihrer Tochter Ilse Margot mit Herrn Rabb. Dr. Davin Schönberger beehren sich anzuzeigen. Dr. med. Otto Hertz und Frau Meta geb.Simson. Jülich Ilse Margot Hertz Rabbiner Dr. Davin Schonberger Verlobte Jülich Aachen Luisenstr. 20 J r l Die glückliche W*6" Geburteines prächtigen Töchferchens zeigen hocherfreut an Dr. med. Leopold Reinsberg u> Fran Lucie geb. Rosenberg Neukölln, Kftiset-Friedrichstr. 248 den 10. April 1929 filmt uns Familien- Anzeigen M. BelioiBos-BenieMcliliiflotteDliBfBE.il. Beginn des sommersemesters der Religionsschule 9. April BnmeMung hei Dr.Saloimn, westend 1838 Gegen Diebstahl Motten und Feuer schützt unsere bewährte Komervierung Jhre wertvollen Pelze «Teppiche, durch Pflege und Versicherung Mäßige Gebühren Kostenlose Abholung in Groß-Berlin Pelz-Umarbeitungen n©oh eigenen neuesten Modellen sowie Reparaturen jetzt zu besonders niedrigen Preisen. Herpich C.A. Söhne Berlin W. Leipziger Straße Fernspr. Zentrum 10 04-1 - 43 451 fTBüfi. SflddeutsGhe Kl asseniose 3 Ji 6 M 12 24 T vT //2 Vi noch erhältlich. Ziehung I. Kl. 18. 4. PerlS, staatl. Lotterie-Einnehmer SW ei. RsizBschstr. 6.161. nrgnaon 365 Verein für Feuerbestattung In Berlin von 1874, e. V. verat. kostenlose Feuerbestattung Annahme W 35, Lfltiowstraüe 44, Telephon: Lfltsow 960-61 und Charlottenburg, Kantstr. 154 a Ecke Pasanenetraße, Telephon: Steinplatz 1835 Junger Doktor der Musikwissenschaft u. Philosophie gestützt a. erste Referenz, sucht Anstellung als Musikod. Hilfskritiker. Auch wäre er bereit sich an einer Zeitschrift zu beteiligen. Offert, unter W. L 948 befördert Rudolf Mosse, Danzig. Julius Simon Kunstu. Bauglaserei Bilder-Einrahmungen C harlotte nburg Eosander Strasse 8 Wilhelm 8157 2 lenwwinff nnoimh Interessenten yddUbll ■ (keine Anfänger) wollen sich zwecks näherer Besprechung melden unter Ziffer S 155 an die Expedit, dieses Blattes, Berlin SW 48, Wilhelmstr. 147. Hier fehlt mr Inserat Abitur. QberseMi Vormittags-Abendschule Private Vorbereitungsanstalt Direktor Danziger Berlin, Alte Jakobstraße 125 UberaleSynaflog^Norden In einigen Tagen erscheint das resach Heil der .6emeinschar 8m HAGADA für die Sederabende bearbeitet von Hermann Falkenberg PffllS WIK. 0.50 Für Mitglieder der liberalen Vereinigung ermässigter Preis Bestellungen an die Geschäftsstelle A. Zander, Berlin, Linienstrasse 45, Telephon Norden 3233 Staatlich genehmigte wirtschaftliche Frauenschule auf dem Lande Wolfratshausen im Isartal / 580 m Ober dem Meer (Gründung des jüdischen Frauenbundes, Ortsgruppe München)' bildet junge Mädchen ans zu tüchtigen Hausfrauen und schafft die Grundlage zum Wirtschaftsberuf, zum Sozialberuf und zum Lehrberuf Die Schule wird streng rituell geführt. Anmeldungen für das Winterhalbjahr jetzt erbeten. Prospekte durch die Schulleitung. Darmstädter und Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien Bilanz per 31. Dezember 1928 Aktiva Kasse fremde Geldsortcn und fällige Zins- und Divi- . EM. 23089208 PL 43 Guthaben bei Noten- und Abrechnungs-(Clearing-) 69301309 11 Schecks, Wechsel und unverzinsliche Schatz- 556862890 97 Nostroguthaben bei Banken und Bankfirmen mit 270096881 02 Beports und Lombards gegen börsengängige Wert- 138 681357 41 'Vorschüsse auf verfrachtete oder eingelagerte Waren 266380901 25000000 97 25000000 Dauernde Beteiligungen bei anderen Banken und 24000000 889247904 71 25000000 Summa der Aktiva 2312660448 65 Passiva RM. 60000 000 Pf. 55000000 2082620310 .46 80465 047 '86 4000 000 Sonstige Passiva. (Gewinn-Saldo. 18864 141 16710 349 18 20 Summa der Passiva 2312660448 65 flewlnn« und Verlustkonto pro 1928 Soll RM 56184724 Pf. 97 10087 441 28 Öewinn-Saldo. 16710340 20 82932515 45 Haben RM 41023739 Pt 41 Wechsel und Zinsen einschliesslich des Gewinnes 84318222 »6 5000000 2590553 08 82932515 45 Verlag: Bereinigung für daS liberale Judentum e. B., Berlin SW. 48. — Verantwortlicher Redakteur: Dipl.-Jng. Bruno Woyda, Berlin NW. 23. Druck: Hermann & To., Berlin-Martendorf.

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