Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 9 (1929)
- Issue
- 12 (22.3.1929)
- Date
- 1929-03-22
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Was bedeutet Amalek als Geschichtsbegriss? Aegypten im für Israel Unterdrückung, es war die Hand des Mächtigen über dem Schwachen, aber in seiner Knechtung der Israeliten folgte es nur jenem selbstverständlichen Gesetz des Altertums, den Fremdling zum Sklaven zu machen. Amalek hingegen war das Bott der Hinterlist, das heimtückijch und grundlos Israels Freiheit rauben wollte. Nicht im ehrlichen Kamps, sondern schleichende List überfiel dre ermatteten und geschwächten Nachzügler, so griff Amalek Israel aus seinem Wege zum Sinai an. War es nicht, als ob auf dem Wege zur ewigen Wahrheit und Offenbarung aller Religion sich die Lüge und Niedertracht selbst ihr hindernd in den Weg stelle sie zu vernichten? — So wurde Amalek das Sinnbild alles Trugs, das Symbol der Lüge, Gottlosigkeit und Kulturfeindlichkeit. Weist das Andenken an die Knechtschaft Aegyptens den Juden in die Vergangenheit seiner Leiden zurück, damtt es durch sein Leid zum Verständnis des Menschheitsleides gelange, so verpflichtet das „Gedenke Amaleks" ihn zu seiner Aufgabe und seinem Sinaiweg für alle Zukunft. Du warst Sllave, du sollst frei sein! Freiheit haben heißt den Weg bahnen der Sinaiidee, darum „schaffe hinweg das Böse aus dernec Mitte" und „lösche aus das Andenken Amaleks", tilge hmweg Lüge, Zwietracht, Haß, Hinterlist und Unduldsamkeit unter dem Himmel! Ist. die eine Seite unserer Ethik ein demutsvolles Gedenken und Verstehen des Leides, ein leuchtendes Lernen ans Schmerz des eigenen Jchs das Weh der Welt zu begreifen und zu lindern, so heW die andere Seite — Kampf gegen Amalek! Nicht blinde, wirklichkeitsfremde Nächstenliebe ist der Anhalt dieser Seite, sondern sie fordert den von heiligem Zorn erfüllten Kamps gegen das kulturhemmende Böse, gegen den Menschenhaßj, wo immer er aus dem Hinterhalt hervorschleicht! Tie ethische Forderung des Judentums wird begriffen und erlebt in der Geschichte unserer eigenen Gemeinschaft, wird erfüllt in der beglückenden Vollendung der ganzen Menschheit. Nicht blasse Farben emer allgemeinen Morallehre entnerven den Grundkern des Judentums, sondern der ewig pulsierende Blutstrom der lebendigen Volks¬ und Menschheitsgeschichte ist das Herz jüdischen Wesens, gibt der Ethik ihre Zielsetzung für alle Ewigkeit. Das ist die sieghafte Gewißheit des Purimfestes, daß es uns fern mahnendes „Sochaur, Gedenke" zuruft. Gedenke in demutvotlec Erinnerung der Zeit deiner Erniedrigung und der wunderbaren Hand Gottes, die dich befreite, gedenke mit unversöhnlicher Kraft Amaleks und aller Taten, die der Amaleks gleichen. Purim ruft dich zum Kampf gegen Verleumdung und Bosheit in dem Bewußtsein, daß „Der Ewige dein Gott wandelt in Mitten deines Lagers"! Polizei und Juden Als letzte in der Reihe der „Montagsvorlesungen" fand am Montag, den 18. März, abends in der Hochschule für die Wissenschaft des Judentums ein Vortrag des Berliner Polizeivizepräsidenten Tr. Bernhard Weiß über „Polizei und Juden in Vergangenheit und Gegenwart" statt. Der Referent gehört als Nachfolger seines Vaters dem Kuratorium der Anstalt als tätiges Mitglied an. Mehrfach wirkt sich, so führte Tr. Weiß aus, die antisemitische Hetze auf die Polizeibeamten aus. Zunächst werden sie von ihr als Privatleute, als Staatsbürger erfaßt, dies umsomehr, als wir in Deutschland die Beamten nicht der staatsbürgerlichen Rechte, etwa zwecks „Entpolitisierung", beraubt haben. Ter Beamte hat sich aber trotz weitestgehender Gesinnungsfreiheit auch außerdienstlich eines „achtungswürdigen Verhaltens" nach dem Disziplinargesetz zu befleißigen. Damit verträgt sich zwar antisemitische Gesinnung, u. a. auch ihre Bekundung, nicht aber ihre provokatorische Betätigung. Vor der Staatsumwälzung schadete selbst eine solche Betätigung einem Polizeibeamten nichts. Aber auch das Tienstleben der Beamten sucht die antisemitische Hetze zu beeinflussen. Einerseits will man beim „Endkampf" die Staatsmacht geschwächt wissen, andererseits die tägliche Staats- und Verwaltungspraxis langsam umgestalten und so die Staatsautorität unterhöhlen. Heute ist die Polizei im Großen wie im Kleinen — dank Severings Arbeit — absvlut immun gegen derartige Wühlarbeit. Früher gehörte der Antisemitismus förmlich zum „guten Ton" bei den Verwaltungsbehörden. So war die Einbürgerung eines ausländischen Judm schlechterdings unmöglich. Im Berliner Polizeipräsidium setzte z. B. — wie sich Tr. Weiß durch Aktenstudium überzeugt hat — der den schon formularmäßigen Ablehnungsbescheid vorbereitende Subalternbeamte rot unterstrichen an den Rand „Jude", in einem Falle sogar „getaufter österreichischer Jude". Andererseits tolerierte die Polizei offene antisemitische Exzesse in der Stöcker-Zeit, wenn sie sie auch nichtgeradezu begünstigte oder gar inszenierte, wie die russische Polizei in ihrem Machtbereich. Tie Kriminalpolizei — Instrument zur Aufllärung von Straftaten — verhielt sich früher nicht anders. So konnten angesehene Juden in dem berühmten Neustettiner Fall (in den 80 er Jahren) wegen Synagogenbrandstiftung verurteilt werden infolge Lässigkeit der Kriminalpolizei. Während durch die reichsgerichtliche Kassierung des Urteils und Neuverhandlung der Sache sich erst die Schuld des Hauptantisemiten am Orte einwandfrei ergab. Heute dagegen kann z. B. eine Ritualmordlüge sich gar nicht erst auswirken, da die Kriminalpolizei durch intensive, vor allem objektive Arbeit sofort die Aufklärung bewirkt, oder doch wenigstens von der Trugspur sich nicht beirren läßt, was Tr. Weiß an einem bisher unbekannten Berliner Fall aus dem Jahre 1927 und am Fall Haas-Magdeburg illustrierte. Andererseits kommt natürlich eine Vorzugsbehandlung der Juden unter dem jetzigen Regime nicht in Frag7. Zuletzt behandelte Tr. Weiß den Juden als Subjekt der Polizei. Nach §§ 2, 3 des Judengesetzes von 1847 konnte bis zum Umsturz kein Jude höherer Verwaltungsbeamter werden. Tr. Weiß ist selbst der erste. Berufen wurde er - - wie er erzählte — im Frühjahr 1918 vom damaligen Innenminister, jetzigen Oberverwaltungsgerichts ° Präsidenten Trews, der damit seine liberale Gesinnung bekunden wollte und darob noch lange heftig befehdet wurde. Seine — Tr. Weiß' — Position war die denkbar schwierigste. Als der bestgehaßte Beamte werde er von der antisemitischen Hetze in der Presse, in Versammlungen und gemeinsten Troh- und Schmähbriefon verfemt und verleumdet. Jetzt sind die Drahtzieher allerdings vorsichtig geworden, da ihre Parteikasse die empfindlichen Geldstrafen, zu denen Tr. Weiß, wie er erzählte, der Staatskasse durch seine Strafanträge r *; VerfammtimgskMLser ★ Breslau. Jli „Adraham Seiger". Mittwoch, den 27. März. 20.15 Uhr. im Bereinslokal: „Soziale Gruppe", Kaiser Wilhelmstraße 16: Gemütliches Purim-Beisammensein. Rezitationen, Klavier- und Eesangsvorträge, Tanz. Frankfurt a. M. Jüdisch-liberale Jugendgemeinschaft. Am 28. März findet unsere Osterfahrt nach Braunschwrig statt. Anmeldungen sind umgehend au Herrn Dr. Hoffmann, llntermainanlage 7, zu richten. Nächster Heimabend Dienstag, den S. April, im Sitzungszimmer der Westendsynagoge, Freiherr v. Stein-Straße: „Aktuelle Tagesfragen". Frankfurt a. M. Freitag, den 22. März 1929, 19.45 Uhr. nächster Jli-Sottesdienst. Ansprache: Fräulein Edith Falk. Nach dem Gottesdienst Essen und Purimfeier bei Dr. Hvssmann, Untermainanlage 7, III. Köln/Rhein. Die „Gemeinschaft", Verein für fortschrittliches Judentum, wird Sonntag, den 24. März, ihre zweite Veranstaltung haben. Herr Prediger Dr. Karl Rosenthal, von der Jüdischen Reformgemeinde in Berlin, wird einen Vortrag halten über das Thema: „Religiöse Jugenderziehung im Geiste des fortschrittlichen Judentums". Das Korreferat wird Herr Rektor Loblenz halten. Die Versammlung findet vor geladenen Gästen statt. Ratibor. Jli. Dienstag, den 26. März, abends 8 Uhr, Kostümfest: „Im Warlesaal 4. Klasse". Sotteadleufie verllu-Rsrtze». Liberale Synagoge Norden, Schönhauser Allee 162. Jeden Freitagabend liberaler Gottesdienst mit Chor und Predigt. Beginn 19.15 Uhr pünktlich. Freitag, den 22. März, Gottesdienst. Predigt: Rabbiner Dr. Klein. Sonnabend, den 23. März, vormittags 10 Uhr, Gottesdienst: Predigt: Rabbiner Dr. Salomonfki. Freitag, den 29. März, Gottesdienst. Predigt: Rabbinatskandidat Werner van der Zyl. — Purim-Gottesdienst. Montag, den 25. März, abends 7.15 Uhr. Predigt: Rabbiner Dr. Baeck. Berlin-Weftend. verein Liberale Synagoge Westend, Leistikowstratze 7-8 (Schulaulaf, nahe Reichskanzlerplatz. Jeden Freitagabend liberaler Gottesdienst mit Chor und Predigt. Beginn 19.15 Ahr pünktlich. Freitag, den 22. Marz, Gottesdienst. Predigt: Rabbiner Dr. Galliner. Freitag, den 29. März, Gottesdienst. Predigt: Rabbiner Dr. Salomonfki. Berlin-Wilmersdorf. Liberale Synagoge Wilmersdorf (in der Aula der CScilienfchule, Nikolsburger Platz): Jeden Freitagabend liberaler Gottesdienst mit Chor und Predigt. Beginn 19.15 Uhr pünltlich. Freitag, do« 22. Marz, Gottesdienst. Predigt: Rabbiner Dr. Salomonfki. Freitag, den 29. März, Gottesdienst. Predigt: Rabbiner Dr. Klein. verhilft, nicht mehr tragen kann. Tie Anträge stellte er nicht etwa aus der viel gescholtenen „jüdischen Empfindsamkeit" heraus, sondern im Interesse der Staatsautorität, die jene Hetzer angeblich so sehr festigen wollen. Trotz allem dürfe sich der jüdische Beamte nicht zur Einseitigkeit hinreißen lassen. Gerade er müsse in der Gerechtigkeit und in der Befriedung des ganzen Volkes, in dem wir Juden verwurzelt seien, sein Ideal sehen. Dr. Weiß schloß unter dem stürmischen Beifall des Auditoriums mit dem Jesaja- Wort, das des jüdischen Beamten Wahrspruch sein müsse: „Ter Gerechtigkeit Frucht wird Friede sein!" (Jta.) Vom Jüdisch-liberalen Wellverband Ter Vorstand des „Wellverbandes für religiös-liberales Judentum" trat am 11. März 1929 in London zu einer Sitzung des Vorstandes zusammen. Aus Deutschland nahm Rechtsanwalt Heinrich Stern an der Sitzung teil. Außer laufenden Verwaltungsgeschäften wurden insbesondere die Berichte aus den verschiedenen Ländern über die Fortschritte des liberalen Judentums eingehend erörtert und im einzelnen Maßregeln eingeleitet, mit den Liberalen der betreffenden Länder in engere Fühlung zu kommen. Tie Einzelheiten entziehen sich natürlich der öffentlichen Darstellung. In Ausführung der Beschlüsse der Weltkonferenz vom August 1928 wurde ein kleiner Ausschuß, bestehend aus den Herren Rechtsanwalt Dr. Hoffmann, Frankfurt a. M., M. L. Perlzweig, London, und Mr. Roger Strauß, New Dork, eingesetzt, der unter evtl. Kooptatton anderer Ländervertretey dazu bestimmt ist, die liberale Jugend der einzelnen Länder einander näher zu bringen und eine evtl, zu schaffende Organisatton dem Weltverband anzuschließen. Ferner wurde beschlossen, gemäß der entsprechenden Resolution der Weltkonferenz eine systematische Zusammenstellung der in den einzelnen Ländern üblichen gottesdienstlichen Einrichtungen, insbesondere der Gebetbücher, herzustellen. Diese zusammenfassende Uebersicht, die sich an einen genau ausgearbeiteten Fragebogen anschließen soll, soll nach Fertigstellung den Organisationen der einzelnen Länder zur Information zugänglich gemacht werden. Es wurden auch Vorbereitungen für die Vollversammlung, die voraussichtlich 1930 stattfinden soll, ungebahnt. Ter Ort der neuen Tagung steht jedoch noch nicht fest. Umschau Centraloerein und Jewish Agency. Nachdem die „Vereinigung für das liberale Judentum" als erste nichtzionistische deutsch-jüdische Orgrnisatton zur Frage des Eintrttts in die Jewifh Agency Stellung genommen hat — bekanntlich lehnte der Vorstand in seiner Sitzung vom 24. Februar die Beteiligung ab — wird nnnmchr der „Centralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens" sich mit der gleichen Frage befassen. Die C.V.-Zeitung Nr. 11 vom 16. d. Ms. kündigt für den 24. März eine Hauptvorstandsisitzung an, in der als Hauptpunkte Nationalsozialismus und Jewish Agency zur Tratte stehen und in der, wie es im STOlkWERCK tDohlSchmeckand. L nahrhaft. gleichen Blatte heißt, „eine leidenschaftslose sachliche Prüfung" darüber vorgenommen werden soll, „inwieweit diese unsere Stellungnahme („unerschütterliche Bindung zwischen Judentum und Deutschtum") durch Beteiligung der deutschen Juden an der Agency gefährdet wird". Ter Ausfall der Entscheidung wird für uns liberale Juden.von einem gewissen Interesse sein, weil der von uns vertretene religiöse Liberalismus und der vom Centralverein vertretene Emanzipationsgedanke, wie hier des öfteren ausgeführt wurde, in einem tiefen innerlichen Zusammenhang stehen. Heber den Ausgang der Wchbedeutsamen Sitzung wird die C.B.-Zeitung, wie sie. mitteilt, berichten, und auch wir werden zu den zu erwartenden Beschlüssen Stellung nehmen. Außer der ^»Bereinigung für das liberale Judentum" hat vor kurzem in einer offiziösen Form auch die Agudas Jisroel zur Jewish Agency Stellung genommen. Herr Jacob Rosenheim hat in einer öffentlichen Aguda-Kundgebung die Bereitwilligkeit zur Mitarbeit unter gewissen Voraussetzungen — z. B. Beschränkung der Agency-Arbeit auf wirtschaftliche Kolonisation und Schulautonomie der jüdischen Orthodoxie — ausgesprochen. Diese Bedingungen sind aber, wie das Wiener offizielle Misrachi-Blatt „Tie jüdische Wett" in Nr. 2 vom 15. d. Mts. mitteilt, in der Praxis absolut unausführbar und laufen also ebenfalls auf Nichtbeteiligung an der Agency hinaus. Nationalsozialistische Beschimpfungen sind strafbar. Das Reichsgericht hatte bekanntlich im Jahre 1923 ein Urteil der Ersten Strafkammer des Landgerichts Gotha gegen Mitglieder des Jungdeutschen Ordens, die das Lied von der Judenrepublik gesungen hatten, aufgehoben unter der Begründung, daß nicht festgestellt worden sei, in welcher Weise der Ausdruck „Judenrepublik", der in verschiedenem. Sinne gebraucht werden könne, gemeint sei. Der Ausdruck könne die besondere Form der verfassungsmäßig sestgestellten demokratischen RepMik bezeichnen, er könne auch die gesamte Staatsform umfassen, die in Deutschland seit dem gewaltsamen Umsturz im November 1918 bestanden hat; gemeint sein könne auch die neue Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland, die „unter hervorragender Beteiligung deutscher und ausländischer Juden aufgerichtet wurde"; gemeint sein könne wiederum auch „die übermäßige Macht und der übermäßige Einfluß, den die im Verhältnis zur Gesamte bevölketung kleine Anzahl der Juden nach Ansicht weitester Kreise in Deutschland tatsächlich ausüben". Es sei nicht ausdrücklich fcstgestellt, daß die Angeklagten die verfassungsmäßig festgelegte Staatsform des Reiches beschimpft haben, sondern nur, daß sie die gegenwärtige Staatsform gemeinr haben. Im Gegensatz zu dieser Auffassung des Reichsgerichtes vat jetzt das Königsberger Schöffengericht unter Vorsitz des Amtsgerichtsrat Boehm einen Nationalsozialisten, der dm Ausdruck „Judenrepublik" in einer öffentlichen Versammlung als Zwischenruf gemacht hatte, verurteilt. In Königsberg fand im Dezember eine große öffentliche Versammlung statt, in der der bekannte Berliner Schriftsteller Helmuch! v. Gerlach über das Thema „Gegen völkischen Terror und Diktatur" sprach. Im Laufe des Abends versuchten die Nationalsozialistm eine Sprengung zu unternehmen, die jedoch mißlang. Als der Redner davon sprach, daß die Monarchie abgewirtschaftet habe und Wilhelm ll. gehen mußtet machte der als Hetzer bekannte und wegen politischer Delikte vorbestrafte Führer der Nationalsozialisten, Kaufmann Scherwitz, den Zwischenruf „Judenrepublik". Er wurde sofort aus dem Saale verwiesen und gegen ihn ein Verfahrm auf Grund des Republikschutzgesetzes eingeleitet. Das Königsberger Schöffengericht unter Vorsitz des Amtsgerichtsrats Boehm verhandelte kürzlich wegen dieses Vergehens gegen Scherwitz. Vor Gericht versuchte sich der Angeklagte damit herauszureden, daß es ihm serngelegen habe, die Republik als Staatsform' zu beschimpfen. Er habe vielmehr nur die Zustände krittsierm wollen, wie sie kurz nach der Revolutton in Deutschland bestanden hätten. Das Gericht schenkte dem Angeklagtm jedoch keinen Glauben und erblickte in dem Ansdruck „Jiü>enrepublik" eine Beschimpfung der bestehenden Staatsform. Lediglich mit Rücksicht darauf, daß es sich um einen Zwischenruf gehandelt hatte, der spontan infolge der Ausführungen des Referenten gefallen war, sah das Gericht -on einer höheren Strafe ab und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von Mk. 300,—. In letzter Zeit hohen sich auch die Fälle gehäuft, in denen die Nationalsozialisten bei ihren öffentlichen Umzügen den Ausruf „Juda verrecke!" ausgestoßen haben. Insbesondere war dies in Königsberg und anderen Städten der Provinz Ostpreußen der Fall. Der Landesverband Ostpreußen des Centralvereins hatte daraufhin beim Oberstaatsanwalt in Königsberg eine Bestrafung der betreffenden Nationaksozialisten wegen Aufreizung zum Klassenhaß verlangt. Der Oberstaatsanwalt lehnte jedoch ein Einschreiten ab und erklärte, daß es sich hier nicht um eine Aufregung zum Klassenhaß und mithin zu ernsten Gewälttälrgkerten handle, sondern daß lediglich eine Beleidigung vorliege. Auf eine Beschwerde beitn Generälstaatsanwalt stellte sich dieser auf den gleichen Stiindpunkt.' Mt diesen Entscheidungen begnügte sich jedoch der, Cetttralverein nicht, sondern trat mit einer Beschwerde an den Preußischen Justizminister heran. Dieser üat nunmehr mitgeteilt, daß er sich der Auffassung der Alter der Staatsanwaltschaften nicht anschließen könne und daß er in dem Ausstößen des Ausrufes „Juda verrecke!" ein Vergehen gegen § IM R.St.G.B. erblicke. Mithin werden künftig sämtliche Vveußischen Staatsanwaltschaften eiuzuschrertkn haßen, sobaw dieser Ausruf wieder einmal von Hakenkrmzlern äusgestoßen wird.