Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 9 (1929)
- Issue
- 8 (22.2.1929)
- Date
- 1929-02-22
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2613366-2614000-2614008--3056-2620598- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Gruppe z»»sammengeschvbeu ist." Treffend ist das Bild, das Leopold > A»nz (Zur Geschichte und Literatur. 171) von den deutschen Juden fener Zeit entwirft: „Der Umgang mit den Frauen hatte einen Charakter. der heutiger Sitte fast entftemdet ist. Beide Geschlechter waren überall, auch im Gotteshause, scharf voneinander getrennt, besonders Fromme sahen weder das Weid noch dessen Putz an. ja mancher Rabbiner lvohnte und speiste getrennt von seiner Frau, die er aber liebte und ehrte, in einem besonderen Hause." In der Neuzeit wurden in Deutschland, wie schon ftüher in den Synagogen Italiens, Fraucnemporen eingeführt. In der Berliner Reformgemeindc sitzen Männer und Frauen im unteren und einzigen Geschosse voneinander getrennt; in den Reformsynagogen Amerikas nach christlichem Vorbild sogar untereinander in Familienlogen. Bei einer Trauung sitzen selbst in den konservativen Berliner Synagogen Männer und Frauen untereinander. So lehvt die Geschichte, daß die Bauart der Synagoge Wandlungen unterworfen war, aber auch, daß die Frauen, wenn sic dem Gottesdienste beiwohnten, in den Synagogen von den Männern getrennt, wenn auch manchmal in demselben »Geschosse, ihre Andacht verrichteten. 2. Religionsgesetzlich. Im Schulchan Aruch (O- CH 75, 1 2) sinder sich folgende Bestimmung: „In Gegenwart einer Frau, deren Kleidung (z. B. an den Armen) den Körper nicht ganz bedeckt, oder deren Haupthaar nicht ganz verhüllt ist, darf man das Schma »richt beten. Nach dem Buchstaben aber auch im Geiste dieses Gesetzes ist das Zusammensitzen von Männern und Frauen nicht erlaubt. In der Millionenstadt, in der die nebeneinandersitzenden Beter oft einander gar nicht kennen, ist zu befürchten, daß ein Mann nicht neben seiner Frau, sondern neben einer fremden Frau, oder daß ein junger Mensch neben seiner Freundin, vielleicht einer Christin, sitzen wird, und die Stätte der Andacht zu einer Stätte des Flirtes herabgewürdigt werden könnte. Stellung der Frau in der Gemeinde. Es ist die Pflicht der Gemeinde, die jüdische Frau als Gemeindemitglied für die joziate Gemeindetätigkeit, das Schulwesen und das religiöse Leben zu aktivieren. Allein eine völlige Gleichstellung der Frau ist jetzt unmöglich. Bei den letzten Wahlen zum Synagogenvorstand hat sich jetzt gezeigt, daß eine Frau vorläufig noch nicht aus dem Vorsteherplatz -ihres 'Amtes walten kann. Sie kann nicht bei der Thora als Vorsteher stehen und kann auch nicht zum Oesfnen der Lade, zum Herumtragen der Thora und auch nicht zur Thoravorlesung gerufen werden. Das widerspricht vorläufig dem Empfinden auch der liberalen Gemeindemitglieder. In der Tat haben die Resormsynagogen, in denen Männer und Frauen als gleichberechtigt zusammensitzen, das Ausrufen zur Thora abgeschafft. Barmizwah Knaben tverden dort nichts als Mitglieder der Gemeinde, in die sie cintreten, am Sabbat zur Thora aufgerufen, sondern mit den Mädchen zusammen an einem Sonntag bei einem besonderen Einsegnungs Gottesdienst eingesegnet. Wo eine Thoravorlesung in einer Reformsynagoge noch stattfindet, ist sie tvie der ganze Gottesdienst ausschließlich eine Eruktion des „Geistlichen" geworden. Das aber ist ein Schritt mehr zum „Unjüdischen", denn :m Mittelpunkte des jüdischen Gotteshauses soll nicht der „Geistliche", sondern die ll-erneinde stehen. Sie und nur sie ist die Trägerin unseres Gottesdienstes. Die Gemeindemitglicdcr sollen an allen Funktionen sich beteiligen, zum Oesfnen der Lade und zum Thoragerusenwerden, und i>k Knaben sollen womöglich selber aus der Thora vorlesen. 4. Bau technisch. Wenn Männer und Frauen zusammeniihen sollen, ist eine Ausnützung des Raumes nicht in gleichem Maße, wie bis jetzt, möglich: die Synagoge darf dann nur ein Geschoß, aber leine Empore haben, denn es ist nicht denkbar, daß ein auf der Empore neben seiner Frau sitzender Mann zum Oesfnen der Lade »der zur Thora oder zu einer anderen Funktion erst von der Empore heruntergermen wird. 5. Einheit d e r (>5 e m f in b e. Auch von diesem Gesichtspunkte aus betrachtet, muß die neue Einrichtung abgelehnt werden. Jetzt haben »vir orgcltose und Orgelsynagogen und es kommt schon jetzt vor, daß ein konservatives Gemeindemitglied nicht zur Barmizwahstier oder Trauung seines Verwandten in die Orgelsynagoge kommen will. Durch das Zusammensitzen von Männern und Frauen wird unter den Orgelsynagogen selbst ein neuer Unterschied geschaffen: von jetzt an wird es neben liberalen Synagogen in unserer Gemeinde auch Resormsynagogen geben. Nicht jeder liberale Besucher einer Orgeliynagoge wird in eine Reformsynagoge gehen wollen, in der Männer und Frauen zusammensitzen. Durch die Einrichtung zweier getrennter Kultuskommissionen ist die Berliner Gemeinde aus dem Wege nach zwei Extremen hin auseinanderzugehei»: bald wird es Gemeindesyna - gogen mit dem Almemor in der Mitte und vielleicht gar nrit einem Frauengitter und aus der anderen Seite Gemeindcsynagogen geben, in denen Männer und Frauen zusammensitzei» und die Thoravov tesung ganz dem „Geistlichen" als Funktion übertragen wird. Die Einheit der Gemeinde darf nicht gefährdet werden. In diesem Punkte war das Denken der Liberalen immer weiter und jüdischer als das der Konservativen. Haben doch gerade die Liberalen immer den „Klal Jisrael" und die Einheit der Geineinde hochgehalten. Selbst die Resormgemeinde ist keine Austrittsgcmeindc. Gerade in den letzten liberalen Konferenzen wurde das Problem „Individuum und Gemeinschaft" behandelt und das Gemeinschaftsgefühl und die Pflicht zur Einheit werden betont. Wenn die Konservativen bei der Einrichtung der beiden Kultuskommissioncn die Durchführung ihrer Grundsätze im Auge hatten, so haben die Liberalen bei aller Parteitreue die historische Sendung, die Einheit der Gemeinde zu erhalten und die Radikalisierung der religiösen Richtungen und den Zerfall der Gemeinde abzulehnen. Das liberale Judentum in Europa geht einen anderen und wichtigeren Weg als das in Amerika. Was den amerikanischen Juden in ihren Resormsynagogen recht ist, ist den deutschen Juden noch nicht billig. Aus allen diesen Gründen darf nach meinem Dafürhalten der Wohllöbliche Vorstand das Zusammensitzen von Männern und Frauen m der Synagoge Prinzrcgentenstraße nicht zugebcn, sondern er muß, Tradition und Fortschritt verbindend, an der bis jetzt üblichen Bauart der Orgelsynagoge sesthalten. Dr. L.Vlumenthal: Auf das gfl. Ersuchen um Aeußerung über die Aenderung dcr Plätzemrordnung in der im Bau befindlichen Synagoge Prinzregentcnstraßc erividere ich ergebenst folgendes: Nach den Ergebnissen der wissenschaftlichen Forschungen Leopold Lötvs (Gesammelte Schriften, IV, 5,5 ff.) und Jsmar Elbogens (Der jiidischc Gottesdienst in seiner geschichtlichen Entwicklung, 466 ff.) haben die Frauen an dem Gottesdienst der Synagoge ursprünglich als vollberechtigte Mitglieder teilgenommen. In der'ältesten Zeit durften sie sogar ebenso wie die Männer aus der Thora vorlescn. Weder in der Bibel noch im Talmud ist die räumliche Trennung der Geschlechter beim Gottesdienste gesetzlich vorgeschriebe»». Von Frauengallerien, wie ne sich gegenwärtig in vielen Synagogen besolden, weiß der Talmud nichts. Diese Einrichtung stammt vielmehr aus dem Anschauungskreise des späteren Mittelalters, in welchem die theoretische Ausbildung und praktische Durchführung eines das intimste Privatleben umfassenden and vor keiner Konsequenz zurückschrcckendeu Ritualismus als höchster Frömmigkeitsbeiveis galt. Dieser Ritualismus hielt die Erschwerung jedes harmlosen geselligen Verkehrs zwischen Männern und Frauen kür religiös geboten und führte, unter Außerachtlassung der ursprünglichen religiösen Gleichberechtigung der Geschlechter beim Gottesdienste, zu einer immer schärferen und strengeren Absonderung der Frauen von den Männern in der Synagoge. Da diese mittelalterlichen, in den ältesten Quellenschriften des Judentums nicht begründeten Anschauungen aus dem religiösen Bewußtsein und Leben der deutschen Juden nahezu völlig geschtvundcn sind, so kann ich cs wohl verstehen, daß manche Gemeindemitglieder sich mit dem für sie bedeutungslos gewordenen Brauche der Trennung der Geschlechter beim Gottesdienste nicht mehr befreunden können. Die Stellung der Frauen im Leben der Gegenwart hat dank dem Fortschritt der allgemeinen Kultur eine wesentliche und tiefgreift^>e Aenderung erfahren, die sich wie auf allen Gebieten der staatlichen, wirtschaftlichen und sozialen Betätigung, so auch in der Er- Mlung der religiösen Aufgaben der jüdischen Gemeinden auswirkt. v a*arUen ^öen ihren vollen Anteil an den bürgerlichen Rechten und Pflichten erhalten und fordern, deshalb auch im religiösen L^cn die u »»eingeschränkte Gleichstellung mit den Männern. Demgemäß s hat ihnen auch nnserc Gemeinde das aktive und passive Wahlrecht l eingeräumt, und die Führer aller Richtungen im Judentum erkenne» ihre Mitarbeit an der Pflege, Erhaltung und Förderung des jüdischen Lebens in Familie und Gemeinde als unentbehrlich an. Bei dieser Sachlage würde es mir als eine Inkongruenz erscheine,», wenn die Verwaltung der größten Gemeinde Deutschlands sich dem nun einmal geäußerten Wunsche, in einer ihrer Synagogen das Zusammensitzen der Frauen mit ihren Männern, der Eltern mit ihren Kindern zu ermöglichen, widersetzen würde. Die Nichtberücksichtigung dieses mit den ältesten und besten jüdischen Traditionen wohl vereinbaren Wun ches würde in manchen Kreisen unserer Gemeinde eine unverständliche Zurücksetzung der Frauen oder gar als eine Hemmung ihres berechtigten Verlangens nach tätiger Anteilnahme am Gottesdienste aufgefaßt werden. Ob die Erfüllung des Wunsches, den Segen des Gottesdienstes auch für die Stärkung des jüdischen Familienlebens rvirksamer zu machen, die von den Antragstellern erhoffte Förderung des religiösen Interesses bringen wird, vermag niemand vorher zu sagen. Da aber der Antrag von religiös eingestellten, Pflicht und verantwortungsbewußten Gemeindemitgliedern ausgeht, darf wohl angenommen werden, daß sie ihrerseits alles im Bereiche der Möglichkeit Liegende tun werden, um den von ihnen geforderten Versuch durch Herbeiführung eines günstigen Erfolges zu rechtserttgen. Ich fasse meine vorstehende Aeußerung dahin zusammen, daß ich gegen die Zulässigkeit der Aenderung der Plätzeanordnung in der Synagoge Prinzregentenstraßc keine grundsätzlichen religiösen Bedenken hege. Dr. I. Gattiner. Die in Staat und Gesellschaft durckMführte Gleichstellung der Frau mit dem Manne, die Anerkennung des Rechts der Frau sind von entscheidendem Einfluß auf die Stellung der Frau im religiösen Leben gewesen. Die Frauen haben aktives und passives Wahlrecht für die Vertretung des Preußischen Landesverbandes und der jüdischen Gemeinden erhalten. Sie sind infolgedessen berufen, an der Gestaltung des jüdischen Lebens, besonders in Fragen der Erziehung und des Kulms, mitzuarbeiten. Es ist daher ein Selbstverständliches, daß den Frauen eine Sonderstellung im Kultus nicht zugewiesen werden kann. Diese Sonderstellung wird im Gotteshause besonders dadurch gekennzeichnet, daß die Frauen nur auf den Emporen, die Männer dagegen in dem eigentlichen Synagogenraum sitzen dürfen. Es bedeutet dies ohne Zweifel eine sichtbare Zurücksetzung der Frau ürt Gottesdienst. Sie war freilich in früheren Zeilen durch ein Gitter, hinter dem die Frauen standen, noch deutlicher gekennzeichnet. Eine »vettere Aufrechterhaltung der Trennung von Männern und Frauen im Gotteshause verträgt sich nicht mit dem Begriff einer Kulturreligion, die unser Judentum sein will. Die Entwicklung im Kultus hat dem insofern Rechnung getragen, als bei bestimmten Anlässen die Trennung der Geschlechter in Gotteshäusern der Berliner Gemeinde aufgehoben wurde. Ich erinnere darkm, daß bei Einweihungen von Synagogen, bei Trauungen, bei Traucrandachten, bei Einsegnungen der Koufirmandiilnen, a»n Abend vor Simchas Thora stets Männer neben Frauen sitzen. Auch darf darauf hingewiesen werden, daß selbst in konservativen Synagogen die Trennung nicht immer aufrechterhalten worden ist. Bemerkenswert ist auch, daß konservative Gemeindcrabbiner in den Orgelsynagogen trauen, obwohl Männer und Frauen beim Mincha-Gottcsdienst und bei der Trauungszcrcmonie nebeneinander sind. In der Synagoge Fasanenstraße ist es seil ihrem Bestehen üblich, daß in der Wochcntagssynagoge Männer und Frauen nebeneinander sitzen. Der Antrag, in der im Bau besiudlichen Synagoge Prinzregentenstraßc die Plätze so zu verteilen, daß Männer und Frauen nebeneinander sitzen, bedeutet darum nichts anderes, als die Aufhebung eines Brauchs, der eines tieferen religiösen Sinnes entbehrt. Nicht aus Nachahmungssucht ist dieser Antrag gestellt worden, sondern aus dem Bestreben heraus, das religiöse Leben zu verinnerlichen. Wenn die Elter»» neben ihren Kindern im Gotteshaus sind, wird es auch dahin kommen, daß die Kinder wieder einmal die Eltern beten sehen, und es werden dadurch Erinnerungsbilder geschaffen werden, die tief in der jugendlichen Seele haften bleiben. Durch das Nebcneinandersitzen der Frauen mit den Männern würde außerdem die Möglichkeit geschaffen tverdcn, am Freitagabend und am Sabbat bei geringem Besuch die Emporen zu schließen und so im unteren Raum eine geschlossene Gemeinde zu schaffen. Das Gefühl der Zusammengehörigkeit würde dadurch weit mehr gestärkt werden, als wenn in einem großen Gotteshause auf den Emporen und im unteren Raum zerstreut wenige Personen vorhanden sind. Alle jene Schädeir, die durch das Getrenntsein der Männerplätze von den Frauenplätzcr» hervorgcrusen werden, wie das Zuwinten, das Sprechen der Frauen untereinander, würden beseitigt tverden. Aus allen diesen Gründen bin ich der Meinung, daß dem vorstehenden Anträge in vollem Umfang stattgegebcn werden muffe. Dr. I. Lewkorvitz: Wohllöblicher Vorstand! Aendcrungcii der religiösen Tradition sind meiner Ueberzeugung nach nur dann erlaubt, wenn zwingende Gründe für sie vorhanden sind. Für die Aufhebung der Geschlechtertrennnng im Gotteshause gibt es meiner Ansicht nach solche Gründe nicht. Die seelische Verbindung zwischen den Mitgliedern einer Familie wird nicht stärker, wenn sie beim gemeinsamen Gebet nebeneinander sitzen, und sie ist nicht geringer, wenn Männer und Frauen in demselben Gotteshaus räumlich getrennt sind. Entscheidend ist die Gemeinsamkeit religiöser Eindrücke und Empfindungen und die räumliche Nähe. Daß die beantragte Reform zu einer Erhöhung der Andacht führen würde, ist demnach nichtanzunehmen. Dagegen kann nicht mit Sicherheit erwartet werden, daß Herren und Damm» sich dann entsprechend der Würde des Gotteshauses verhalten tvürden. Auch aus der veränderten Stellung der Frau im Leben der Gegenwart läßt sich die Forderung nicht herleiten, daß die Trennung der Geschlechter beseitigt werden u»uß. Die Einrichtung besonderer Frauengallerien in der Synagoge bedeutet nicht, daß Frauen minderen Rechtes sind, und wird von ihnen auch nicht so empfunden. Sic beruht vielmehr auf der Verschiedenheit der Geschlechter, die durch ihre politische Gleichberechtigung nicht aufgehoben wird und dient der sittlichen Reinheit des Gottesdienstes. Gegen eine geringschätzige Behandlung hätten die Frauen sich längst aufgelchnt. Die Annahme, daß das Interesse am Gottesdienst größer wäre, wenn die Mitglieder einer Familie im Gotteshaus zusammensitzen könnten, ist schon deshalb hinfällig, tveil Männer, erwerbstätige Frauen und ihre erwachsenen Söhne und Töchter durch ihre Berufs- Pflichten dein Gottesdienst ferngehaltcn werden. Für den Antrag auf Beseitigung der Geschlcchtertrennung lassen sich also wichtige Gründe nicht ansühren. Gegen ihn spricht zunächst ein geschichtliches Argument. Seit Jahrhunderten sind in der Synagoge Männer und Frauen getrennt. Das gibt dem jüdischen Gotteshaus sein eigentümliches Gepräge und stärkt das Bewußtsein unserer religiösen Eigenart. Beseitigen wir dieses charakteristische Merkmal der Synagoge und assimilieren das Judentum an die Umwelt, dann schtvächen wir es in dem schweren Kampfe, den es für seine Erhaltung zu führen hat. Die Zukunft unseres Glaubens ist nicht nur durch die assimilierenden Kräfte der Umwelt bedroht, sondern ebenso durch den Gegensatz der religiöse»» Parteien. Eine Verschärfung dieses Gegensatzes muß daher unter allen Umständen vermieden werden. Im Interesse der Einheit des Judentums und der Einheitsgcmcinde ist die Forderung zu stellen, daß alle Parteien auf radikale Anträge verzichten. Dr. Al. Warschauer: Für die Entscheidung der vorliegenden Frage scheint es mir ohne Bedeutung, ob die bisherige Trennung der Geschlechter im öffentlichen Gottesdienst der Synagoge »miner oder ob sie zeitweilig nicht bestmrden hat, sowie ferner, ob sie rcligionsgeschichtlich unbedingt begründet und gefordert »st. Entscheidend scheint mir, daß sie nunmehr seit vielen Jahrhunderten besteht und dem jüdischen Gotkeshause ein charakteristisches äußeres und inneres Gepräge gegeben hat. In ihr kommt vor allem der ernste Charakter jüdischer Andacht zum Aus¬ ST01kWEFtCI-< iDohlfchmackc nd L nahrhaft. druck, die den Einzelnei» voll erfassen soll, dem sie daher jede störende. Ablenkung, jeden profanen, geschweige denn unreinen Gedanken fernhalten will. Hierin liegt ihre auch tief in das Bewußtsein des Volkes cingegange»»e Begründung, und keineswegs soll durch sie der Frau eine mindere Stellung zugewiesen werden. Somit würde eine Aushebung dieser Ordnung einen so starken Eingriff in eine Jahrhunderte bestehende Traditton und das durch diese geschaffene Ernpsinden weiter Kreise bedeuten, daß sie nur durch sehr gewichtige innere, d. i. religiöse Gründe gerechtfertigt tverden könnte. Solche Grü»»de scheinen mir nicht vorhanden. Es besteht keine zwingende Notwendigkeit, der veränderten Stellu»»g der Frau im öffentlichen Leben, die eine Realität ist, im Gotteshause sozusagen symbolischen Ausdruck zu geben. Eine Erhöhung der Andacht kann ich mir bei der seelischen Verfassung vieler heutiger Menschen, der Mode-Unkultur der Frauen, der Verständnislosigkeit u»»d inneren Unbcteiligung vieler unserem Gottesdienste gegenüber gerade von einer Mischung der Geschlechter am allerwenigsten versprechen. Günstige Ergebnisse, die man anderwärts, besonders in den angelsächsischen Ländern, festgestcllt haben will, haben völlig andersgeartete äußere und seelische Verhältnisse zur Voraussetzung. Verweist man auf Vorteile praktischer Art, so stehen diesen gewiß» ebensolche Nachteile gegenüber. Wie »venig schön z. B. »väre es, wenn ein männlicher Besucher, der etwa zur Thora gerufen wird, seinen Weg von der Empore herab oder durch seine Reihe an einer Zahl von Frauen vorbeizunehmcn hätte. Es ist endlich nicht anzunehmen, daß die beantragte Aenderung eine»»» weithin empfundenen in»»eren Bedürfnis entspräche. Nie ist mir in fast drei Jahrzehnten meiner Amtstätigkeit ein solches kundgeworden. Selbst die bisherige Reformgemeinde hat erst anläßlich der „Liberalen Wcltkonserenz" im August v. I. mit Rücksicht auf die Gewöhnung ihrer ausländischen Freunde die Trcnnu»»g eingeführt ur»d dadurch eine,n kleinen Kreise ihr gesinnungsmäßig nahestehender Liberaler unserer Gemeinde einen neuen Impuls gegeben. Einer große» Mehrheit auch liberal Gcsinirter dürfte die beantragte Maßnahme gleichzeitig oder sogar als eine unnütze Beunruhigung und Zwiespalt schassende Radikalresorn» unerwünscht sein. Ich komine aus diesen Gründen zu einer Ablehnung des gestellten Antrages. Für die Zukunft wäre zu erwägen, ob man bei Neubauten von Synagogen nicht die Verkleinerung der Emporen u»»d die Schaffung von Frauenabteilungen im Synagogenschiff ins Auge fassen sollte, uin so die Frauen instandzusetzen, besser, als es jetzt der Fall ist, den Vorgängen des Gottesdienstes, besonders der Predigt, zu folgen. Dr. HL Weyl: Einstmal hat man in das tägliche Morgengebet einen Satz eingefügt, in dem der Mann der Gottheit dafür dankt, daß sie „mich nicht als Weib erschaffen hat". Zwar haben auch die Talmudrabbrnev, die diesen Satz prägten, durch ihn nicht Verachtung des weiblichen Geschlechtes zum Ausdruck bringen wollen; vielmehr erläutern sie ih» selbst dahin, daß eine Gruppe ritueller Vorschriften nach der Lehre der Mischnah nur für Männer verbindlich sei und daß diese die Freudigkeit, mit der sic die höhere Pflichtenlast auf sich nähmen, durch den oben angeführten Dankspruch an jedem Tagesbcginn bekunden sollten. Immerhin ist dieser Satz selbst in dein ersten für eine hiesige Gemeindesynagoge geschaffenen revidierten Gebeibuche, dessen Herausgeber radikale Textänderung im allgemeinen zu vermeide« suchte, nicht mehr enthalten. Aber in den 6 Jahrzehnten, die seit jener Zeit vergangen sind, haben Anschauungen und Verhältnisse bezüglich der Pflichten und Rechte der Frau eine völlige Umwandlung erfahren. In Handel und Gewerbe, auf wissenschaftlichem, künstlerischem, püffkffchem, sozialem Gebiete arbeite»» jetzt Frauen neben Männern, und da die Frau ihren Anteil an Verantwortung und Leistung der Kulturmenscht>eir aus sich nimmt, so beansprucht «ntz erlangt sie in steigendem Maße die früher dem Manne vorbehaltenen bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte. Auch auf dem Boden des Judentums ist die Wirksalnkeit der Frau lä»»gst nicht mehr auf d«S Familienhaus beschränli. Das Bethaus Hatz - nach dem Vorbilde der anderen Anstalten gleichen Ranges sich ihr erschlossen; in' zahlreichen Zweigen der Gemeindeverwaltung darf und soll sie sich betätigen - nur in der Sy»»agoge müssen Platz und Stellung, die man ihr noch »miner zuweist, fast den Vergleich hcrauffordern mit dem Besucher einer Parlamentstribüne. Und doch ergibt sich aus dem Talmud (Megillah 36 a), daß in äftefrer Zeit Frauen beim Gottesdienst zur Thora gerufen tvurden und aus ihr vorlasen; erst später hctbe« die Rabbincn dies für nicht angemessen erklärt: man wird gegen die angestrebte Neuerung also lvoht nicht einwcnden können, daß sie den Kern des Judentums gefährde, eigenartig-jüdisches beseitige. Besorgnisse bezüglich des Benehmens der im Gotteshausc neben-- einanderweilendeu Männer und Frauen werden sich sicherlich dann als unbegründet erweisen, wen»» der Gottesdienst aus der Höhe seiner Ausgabe steht, wenn die Verantwortlichen Verwalter wie Vertu »»der - ihrer Schuldigkeit genügen. Dr. 2K. Wiener: Dein Vorstande der Jüdischen Geineinde Berlin gestatte ich mir ergebenst, meine Ansicht über die für die Synagoge Prinzregentcnstraße in Vorschlag gebrachte Einrichtung des Zusammensitzens der Geschlechter, wie folgt, auszusprcchen. Meine Beurteilung der Frage geht von der Tatsache aus, daß die alten starren, als religiös verbindlich geltenden Bestimmungen, die jeden Verkehr zwischen den Geschlechtern unterbinden wollten, überflüssige Gespräche, Handgeben usw. untersagten, mit dem offenbaren Streben, eine feste Scheidewand aufzurichtcn, in der westländischcn Judenheit, auch in der orthodoxen längst erweicht, ja völlig verschwunden sind. Diese Tende»»z hat in dem von Traditionen weniger bebürdeten Amerika dahin geführt, daß selbst in Synagogen, die nach unseren Begriffen konservativ heißen müssen, die Trennung, der Geschlechter aufgegeben worden ist. Das sei vorausgeschickt, um in folgenden Ausführungen zu begründen, die nicht den auf diesem Gebiet kaum eindeutig faßbaren religionsgesetzlichen Standpunkt explizieren, sondern die sich auf den Boden praktischer religiöser Erwägunge»» stellen, die für unsere Berliner Gemeinde maßgeblich sind. Diese, wie jede Neuerung, ob liberaler oder auch konservativer Tendenz, ist in Rücksicht ihrer Wirkung auf die Gesamtgemeinde, die eine Einhcitsgemeinde ist und bleiben sott, zu prüfen. Das Zusammensitzen von Männern und Frauen, bei uns zu Lande noch kaum in einem jüdischen Gotteshause erprobt, das den Charakter einer Gemeindesynagoge trägt, würde die betreffende Betstätte in den Ruf des extreme»» Radikalismus bringen. Es würde, da diese Aenderung »veit »nehr in die Augen springt als selbst eine beträchtliche lithurgische Umgestaltung, für zahlreiche Personen durch den Fortfall althergebrachter Gewohnheit, die in religiösen Institutionen, selbst, wenn ihre rationale Bcgründu»»g höchst fragwürdig ist, immer Beachtung finden muß, in netten Kreisen ein Gefühl des Unbehagens auslöse»». So »mig vorurteilsfrei dieser Standpunkt sein, wie wenig