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Jüdisch-liberale Zeitung · 1929-02-22 · 8 (22.2.1929) · page 2

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
9 (1929)
Issue
8 (22.2.1929)
Date
1929-02-22
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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fiberrcmicn. Wenn er lmigst schon für seine Person Konzessionen gemacht hat, fordert er von der Gemeinschaft als so^chci immer noch das Festhalten an alten, bereits für die Gegenwart als nichtig und überflüssig, ja manchmal als schädlich erwiesenen Ueberlieserun'gen. Er verschanzt sich dem Liberalen gegenüber auf die Forderungen des Religionsgesetzes, ss wie er es versteht und interpretiert, und der Begriff der Toleranz ist ihm fremd. Er betont zwar immer, duldsam gegenüber von ihm als berechtigt erkannten Forderungen der Gegenseite zu sein, aber er behält sich selbst das Recht vor zu bestimmen, wo dem Verlangen der anderen Weltanschauung nachzugeben ist. So läßt sich kaum erkennen, wo der Begriff der Toleranz sich für ihn in die Tat um sehen muß. Will man die Einheitsgemer'nde um ihrer segensreichen Einrichtungen willen und wegen der Zusammenfassung aller Glaubensgenossen ausrecht erhalten, so gibt es nur eine Lösung: getrennte Kultustommissionen, von denen jede me Bedürfnisse ihrer religiösen Richtung befriedigt. Dann setzt sich der Konservative keinen Gewissenskonflikten aus, wenn er liberalen Forderungen zustimmt, und der Liberale fühlt sich nicht in Gegensatz zu feiner Weltanschauung gebracht, wenn er es den Konservativen überläßt, in den Synagogen ihrer Richtung alles das zu tun, was im Widerspruch zu oeu Forderungen des Lebens ihren traditionellen Bedürfnissen entspricht. Biel Zeit kann für wichtige kulturelle und soziale Ausgaben verwandt werden, viele Zerwürfnisse und Jrrtümer lasten sich vermeiden, wenn endlich jeder Richtung das zugebilligt wird, was sie selbst als notwendig und lebenswichtig für sich verlangt. Wenn die letzte Berliner Repräsentantensitzung den Erfolg hat, daß dieser schon oft erörterte Gedanke endlich m dre Tat rungesetzt wird, so ist etwas erreicht worden, was an Bedeuturrg weit über die an sich wichtigen Beschlüsse der Satzung hrnausragt. | Dr. 3- Levy Seid guten Muts und lv ehrt e u ch! Tr. I. Lrvy im Vorwort zur Weuaujlafte br-:- Vortrages „Was hrijst naliona!" non Moritz Lazarus. Wiederum ist ein Kämpftr für Fortschritt und Menschenrecht abberufen worden. Wenn diese Zeitung gedruckt wird, werden die sterblichen Ueberrefte von Tr. Levy der Ewigkeit übergeben. Das j Leben eines Mannes ist beendet, dessen Bedeutung als Journalist nicht ilmftrittcn ist, der als langjähriger Leitartikler der Vossischcn Zeitung beitrug zur Turchbildung des liberalen Bürgertums Berlins, der unter der Chiffre „Tr. I. L." wesentlich die politische Bildung des deutschen Volkes förderte. Hier ist nicht der Platz, den Aufstieg des Journalisten I. Levy zu zeigen, der während seiner Rechtsstudien an der Berliner Universität in der Zeit des Kulturkampfes Zeitungsartikel zu schreiben begann,dann in die Redaktion der Hartungschen Zeitung nach Königsberg berufen wurde (1874), einige Jahre später von Leopold Ullstein zum Chefredakteur für seine „Berliner Zeitung", die Vorläuferin der heutigen „B. Z. am Mittag", gewonnen wurde und seit dem Jahre 1887 der Leitartikler der Berlinischen Zeitung von Staats¬ und Gelchttensachen, der „Vossischen Zeitung", gewesen ist. Bis in die letzten Wochen hat Tr. I. Levy historisch-politische Rückblicke zu Einzelsragen der Gegenwart geschrieben. Neben seiner Tätigkeit für die Vossische Zeitung hat er anr „Tagebuch" mitgcarbeitet und insbesondere auch der Jüdisch liberalen Zeitung und der C.V.-Zeitung Rat, Unterstützung und Belehrung gewährt. Seine Artikel in unserer Zeitung haben in jüdischen Kreisen stets besondere Beachtung gesunden. Als er noch zu Beginn dieses Jahres in einem Leitartikel das Verhältnis von „Bismarck und Rothschild" schilderte, konnte man erneut die geistige Frische dieses 77jährigen Veteranen der Feder bewundern. Nun hat er den Kamps ausgekänlpst. Einen Kamps, der dem aufrechten, unbeugsamen Mann neben Erfolgen auch manche Stmrde des Leides zusügtc. Man braucht nur daran zu denken, das; Tr. I. Levy, entsprechend der gegen freiheitliche Redakteure geübten Justiz des kaiserlichen Deutschland, drei Monate die Redaktionsstube mit der Gefängniszelle in Plötzensee vertauschen mußte, daß er ein halbes Jahrzehnt im Exil zu leben gezwungen war, um den Klauen eines Brausewelter, des später als geisteskrank befundenen Staatsanwalts, und einer erneuter: Bestrafung zu entgehen, um zu erkennen, welch stolzes Selbstbewußtsein, rvelch ent' schiedener Zukunftswille in diesem Marine lebten. Levy wollte ein besseres Deutschland. Ein Deutschland, in dem das Volk nicht nur als Untertanenmasse betrachtet wurde, irr derrr die Menschen irr Freiheit urrd Liebe zu leben vermögen. Wo imrner Rückschritt und Demagogie, Ungeist und Muckerturn sich geltend machten, rief er, geschult durch historische Kenntnisse und juristisches Wissen, zum Kampf für Freiheit uub Fortschritt auf. * Tr. I. Levy war eine in sich geschlossene Persönlichteit. Voll Stolz bekannte er sich zur jüdischen Gemeinschaft. Und es war selbstverständlich für ihn, daß er auch irr dieser die Grundsätze des Liberalismus und des Fortschritts vertrat. In einem Artikel dieser Zeitung „Ter Jude wird^ verbrannt?" (18. November 1927) zeigte er an vielen Einzelbilderrr, wie die antisemitische Hetze immer rvieder zu dem Bernichturrgsrus gegen die Juden führt. Und wenn sich auch nur langsam die hellere Zukunft rraht, dennoch leuchte ein Licht in der Finsternis. Damals hat er hier auch gegen die Unduldsamkeit in den eigenen Reihen geschrieben. Da hieß cs: „Maunonides ist brr Anklage bei Ketzerei nicht entgangen. Uvicl Ülcojta ist immer noch eine* der wirksamsten Bühnenstücke Gutzkows. Baruch Spinoza wird allgemach auch von sonst unduldsamen Häuptern der Orthodoxie als eine Zierde der Judenhcit anerkannt. Aber wie ist es ihm bei seinen Lebzeiten gegangen! Und welchen Denunziationen und Anfeindungen tvar nicht gerade Moses Mendelssohn ausgesetzt! Machte er sich doch durch seine Bibel' Übersetzung in den Augen der Starrgläubigen einer Todsünde gegen die heiligsten Ueberlieferungcn schuldig! Es hat auch später noch Erbpächter der Frömmigkeit gegeben, die den großen Bann über jedes Gemeindemitglied schleuderten, das aus anderen als hebräischen Schriften Bildung schöpfen wollte. Es ist noch unvergessen» wie in Berlin gegen Reformen im Gottesdienst selbst die Macht der Staalsregierung angerufcn wurde, wie die deutsche Predigt als Beweis verruchter Abtrünnigkeit gelten sollte, geordneter Kunstgesang als nnjüdisch und vollends die Orgel, die heute in keinem größeren Konzertsaal fehlt. als „christliches" Instrument verpönt und leidenschaftlich bekämpft wurde. Rur muß der Knorr den Knappen hübsch vertragen. Rar muß ein Äipselchen sich nicht vermessen. Daß es allein der Erde nicht entschossen — mit Nichten, diese Worte Nathans finden bei den Bannerträgern jüdischer Buchstabenkrämerei und vermeinter Gesctzestreue keineswegs immer willige Billigung. Wer voit der Möglichkeit und Notwendigkeit der Entwicklung auch auf religiösem Gebiet redet, wird oft genug verdächtigt, als stehe er schon vor der Taufe; er ist mindestens „Assimilant", und der „Assimilant" steht eben angeblich aus dem Sprunge. Wobei man über seine Ankläger lächeln darf, die sich selber soweit „assimiliert" haben, daß sie nicht im Kaftan und mit Stirnlöckchen über das großstädtische Pflaster promenieren. Am Ende sind sogar sie im Innern ein »veniges stolz, daß ein recht radikaler „Assimilant" wie Walter Rathenau aller Versuchung zum Trotz Jude geblieben tvar. Jude aus Ehrgefühl. Aber de» „Nathan" hätten sie, wären sie in der Macht, heute noch auf de» Index gesetzt!" Tr. I Levy hatte ein Recht zu derartigen Ausführungen. Eine Reihe von Jahren war er Mitglied der Repräsentantenverzammlnng der Berliner jüdischen Gemeinde, deren liberarer Fraktion er angehörte. Hier hatte er Gelegenheit/ jüdischorthodoxe Unduldsamkeit an der Quelle kennenzulernen. dr hatte aber auch ein Recht zu derartigen Ausführungen, weil seine Arbeit als deutscher Journalist nicht znletzt dem Kampfe | tmmmmmmmmmmammmmmmmmmmammmmmmmmmmummmmammmmm gegen den Anmemuismus gatr. Gegen die Liebermann *«« Sennenberg, Stöcker imb Ahlwardr, gegen den Affeftsvar-- Paragraphen, bic Zurücksetzung der Juden im Notariat, m der Verwaltung, in der Armee und m den Professuren er zu Felde gezogen, gegen den Verein deutscher Studenten, gegen dre Ritualmordhetze, gegen die Unduldsamkeit „chrHi> sicher" Freimaurerlogen hat er aus seinem Ehrgefühl als Deutscher und Jude seine Feoer gewandt. Wo es galt, das Heimatrecht der deutschen Juden klarzulegen, wo es galt, Angrckte gegen die jüdische Religionsgemeinschaft zurückzuweisen, da stand er mit seinem gewaltigen Wissen und vollen Können zur Verfügung. Sein Wissen wird in dem Kampse, der weiter geht, ia Zukurrft entbehrt werden müssen. Wir haben einen unserer wertvollsten Mitarbeiter verloren. Seiner Tochter, der bekannten Schriftstellerin und Mitarbeiterin dieser Zeitung Doris Wittner, sei zur Gewißheit, was uns zum Trost: Das Artdenken an Dr. I. Levy wird in den Kreisen des liberalen Judentums bewahrt werden. Im Qteifts von Dr. I. Levy wird der Mische Liberalismus weiterhin kämpien > für Deutschtum und Judentum. B.W. Re berliner Rabbiner-Gulachken Wir veröffentlichen nachstehend die Rabbinergutachten zur Frage des Zufammensitzens in der Synagoge Prinzregeutenstraße (vgl. den Leitartikel in der heutigen Nummert. Von den liberalen Rabbinern haben sich Dr. Blumenthal, Dr. Galliner und Dr. Weyl für die Neuerung ausgesprochen, Dr. Bergmou», Dr. Lewkowitz und Dr. Warschauer dagegen. Dr. Baeck und Dr. Wiener haben Kompromißlösungen vorgeschlagen. Der mittelparteiliche Rabbiner Dr. Weih« hat gegen bas Zufammensißeu votiert, ebenfalls haben sich die konservativen Rabbiner Dr. Bleichrvde, Dr. Freier, Dr. A. Levy und Dr. E. Levy in ihrem gemeinsamen Gutachten gegen die liberale Forderung ausgesprochen. Dieses Gutachten wirkt besonders befremdlich, weil es neben den religionsgesetzlichen Eivwänden, die ja zu erwarte« waren «nd für die Entscheidung der Liberalen nicht maßgebend sein konnten, von seltener Weltfremdheil zeugt. Die Redaltion. Dr. S. Baeck: Für die Stellung zu der Frage, wie in Oer zu erbauenden Synagoge Prinzregenlenstraße die Pläpe der Männer und der Frauen an : zuordnen seien, kommen mehrere Argumente in Betracht.!. R e l i g i o n s g e s e tz und Gewohnheitsrecht. Tie Frage, welcher Platz den Frauen im Gotteshaus zuzuwessen sei, hat weniger durch das eigentliche Religionsgesetz mit seiner ins Einzelne gehenden festen Vorschrift (Halacha) ats vielmehr durch das Gewöhn heitsrecht mit seinen gewordenen Sitten und Bräuchen (MinHag) ihre jeweilige Entscheidung gefunden. Die einzelnen Gebiere und die einzelnen Feiten haben daher hier ihre Besonderheit und ihre Verschiß denheil: denn cs liegt im Wesen des Gewohnheitsrechtes, daß es durch den kulrurcllen Gesaintcharattcr eines Landes und eines Jahrhunderts ganz wesentlich beeinflußt oder sogar gestaltet wird, bis in den Ritus und Kultus hinein. Demgemäß sind die Formen, welche die Sitte überhaupt für das Leben der Frau jerveils geschaffen hat, auch für ihren Platz in der Synagoge maßgebend geworden. So >var in dem Palästina des zweiten Reiches eine genaue Trennung der Geschlechter in dem Gottesdienst, dem des Tempels, wie dem der Synagoge, wohl kaum durchgeführt. Nur für das Fest des „Wasscrschöpfens" waren besondere Frauentribünen vorgesehen, aber nicht der gottesdienstlichen Ordnung wegen, sondern nur um der Vorsorge willen, welche sich bei diesem lebhaften Volksfeste empfahl. Aus ähnlichen Erwägungen, mit Rücksicht nämlich auf den starken Besuch, wurden in babylonischen Synagogen an den Feiertagen behelfsmäßige Abgrenzungen zivischen den Männern und den Frauen angebracht. Tie bestimmte Trennung setzt erst im Mittelalter ein. Im Orient hat wohl der Jsiam mit seiner strengen Absonderung eingewirlt; cs scheint, daß dort die Teilnahme der Frau am Gottesdienst überhaupt eine seltene war. Auch im Abcndlande machte sich eine veränderte Sitte geltend. „Der Umgang mit den Frauen hatte einen Charakter, der heutiger Sitte fast entfremdet ist. Beide Geschlechter waren überall, auch in dem Gotteshause, scharf von einander getrennt: das Tanzen von Jünglingen mit Mädchen wurde stets gemißbilligt, oft verboten, war selbst bei der .Hochzeitsfeier nicht gestattet, indem man ans solches Tun den Vers (Sprüche 11, 21) anwandte: „Hand mit Hand bleibt nicht rein." Mit einem erwachseneu Franenzimmer allein zu sein oder einer Verheirateten die Hand zu geben, lvar verboten" (Zuuz, Zur Geschichte und Literalur, S. 171). Dem. entsprach das; die „Männerschul" und die „Frauenschut" von einander geschieden sind, ja, daß sie, wie die alte Synagoge in Worms sehen läßt nird wie russische Synagogen es heute noch zeigen, eigentlich getrennte Gebäude bilden. 2. Die Gegenwart. Im 1!). Jahrhundert hat der ganze Sittenlomplex eine entscheidende Wandlung erfahren, und daher ein neues Gewohnheitsrecht sich vielfach durchgesetzl. Die Formen des gesamten sozialen, wirtschaftlichen und geselligen Verkehrs, auch die Formen des häuslichen Lebens, wie sie heute in allen Gruppen beinahe der ganzen Judenhcit nach und nach ein Selbstverständliches geworden sind, widersprechen in jeder Beziehung dem, lvas die Jahrhunderte zuvor jüdische Sille und Norm für die Beziehung der Geschlechter gewesen war. Tiefe Wandlicng mußte auch auf den Platz der Frau im Gotteshause einwirken. Am rveitesten hat sie sich in Amerika gellend gemacht, Ivo aus mancherlei Gründen, besonders dem der geringen Zahl der Frauen in der kolonialen Zeit, sie Frau in allen Kreisen des Lebens sehr hervorgetreten ist. In Amerika, das ja einen sehr beträchtlichen Teil der Jndenheit umfaßt, ist die alle Trennung der Geschlechter in den allermeisten Synagogen, einschließlich vieler in ihrer Gesamlhaltnng >vie in ihrem Ritus streng konservativer 0>e- | meiitbeii, aufgehoben. Aehnkich wirkt im heutigen Palästina die ungezwungene Freiheit der Lebensformen, die sich dort entlvickelt. Bei dem sogenannten „Oneg Schabbat" zlvifchen dem Mincha und^Maarib- Gebet sind Männer und Frauen ohne jede Trennung in der Synagoge bereint. In Deutschland ist die frühere Sonderung der Plätze geblieben, allerdings allenthalben mannigfach gemildert. Diese Einschränkung ist vis dahin erfolgt, daß es in den Berliner Betsäten an den hohen Feiertagen ein Selbstverständliches geworden ist, daß nicht als eine Neuerung empfunden wird, das; Männer und Frauen nur durch einen schmalen Gang geschieden sind. Man imune vielleicht I)eule im allgemeinen jede gemilderte alte Form als deutsche jüdische Sitte, als deutsch-jüdischen Stil bezeichnen, und das Gefühl für das Eigenrecht des Heimatlichen könnte hier seine Ansprüche erheben. 9. D a s II eneProbl e m. Das geschichtliche Zeichen der Gegenwart ist die Stellung, welche die Frau in der Gesamtheit des Lebens, in seinem Geistigen, Wirtschaftlichen und Sozialen sowie Politischen erlangt hat; nichts bedeutet heute so sehr eine Umwälzung, eine geschichtliche Revolution. Hierdurch zumeist ist unsere Zeit von der gesamten vorangegangenen mit allen ihren Jahrhunderten wesentlich geschieden, ist sie eine neue Zeit. Alle Richtungen im Judentum sind hiervon ersaßt worden, die konservative wie die liberale. In unserer Zeit steht die neue jüdische Frau, die das neue Recht der Frau in den alten jüdischen Wert zu verbinden, beide in gleicher Weise zu verwirklichen sucht. Es ist begreiflich, daß sic sich, wie es erfolgreich geschehen ist, im Gcmeindeleben durchzusetzen strebt, und es ist begreiflich, daß sie auch für den Platz im Gottesdienst gewisse Forderungen erhebt. Es handelt sich hierbei im wesentlichen nicht um ein „Zeitgemäßes", sondern um eine neue Idee, mit der das Judentum, innerlich sich treu bleibend, heute sich auseinandersetzen muH, in welcher Form immer, so wie es im Gange seiner Geschichte mit io manchem neuen tsh-danken und um ihn gerungen und zuleyr, an sich sesthallend, ihn in sich ausgenommen hat. 4. Das Stimmungsmoment. In allen Fragen dieser Art und diesen Ernstes sprechen Gefühlsmomentc mit. Es ist kein Zlveifel, daß das Empfinden so mancher dahin spricht, im Gottes Hause in der unmittelbaren Nähe der Ihren zu sein, und daß eS wieder andere, sehr viele, gibt, denen das Fürsichsein, diese Grundbedingung der Andacht, inniger erfüllt ist, toenn Männer und Frauen im Gotteshause getrennt find. Das eine wie das andere Empfinden hat den Anspruch seiner Echtheit, das letztere zudem den einer geschichtlichen Weihe. Das eine kann nicht aus seiner Erfahrung hervor in die des anderen hinein argumentieren. Schwer wird es zu entscheiden sein, welcher der beiden Empfindungsrichtungen die größere religiöse Kraft innewohnt. 5. Die gottesdienstliche K u l t u r. Die Würde des Zusammenseins von Menschen im Gotteshause setz: eine gewisse gottesdienstliche Kultur voraus. Diese lvar der mittelalterlichen Synagoge, lvio sie im Osten bis in unsere Tage sortlebt, unzweifelhast trotz allem, lvas dem Fernerstehenden als Unordnung erscheint, in sehr hohem Maße und in sehr bezeichnender Weise eigen. Sie fehlt aber vielfach der Synagoge unserer Zeit, -im Gegensatz zu dem katholischen und dem evangelischen Gottesdienste, welcher sic wie ehedem besitzt. Sie ist doppelt erforderlich, toenn die Gofchtechter im Gottesdienst nicht getrennt sind. Die Frage, für die auch im be jahenden Sinne sich manches ansühren ließe, >ift, wie weit dre Aushebung der Trennung in dieser Hinsicht erzieherisch lvirten wrrd. 6. Die E i n h e i t s g e m e i n d e. Trotz aller Parteiungen besitzen >vir in Deutschland in vorbildlicher Weise die Einhcitsgemeindk. Wie viel sie bedeutet, tvird dem von uns bewußt, der anderes kennt, und dem Fremden auch, der aus Ländern, wo sie fehlt, zu uns kommt. Tie treibenden und die beharrenden Kräfte, die autoritativen und die sichenden Elcntcnte sind hier zu einer wesentlichen Einheit verbunden; das Bewußtsein der großen tstemeinschaft und der gegenseitigen Bcr antwortlichkeir wird immer wieder lebendig gemacht. Die Einheitsgemeinde fordert dafür von jeder Gruppe eine gewisse Rücksichtnahme auf dieses Gesamtcmpftnden und damit aus die andere Gruppe; Extreme nach der einen oder anderen Seite hin werden ihr sernbleiben müssen. Es ist doch immer ein gemeinsames Besitztum, das verwaltet und gewahrt lverden soll. Wenn alte diese Argumente mit und gegen einander gewertet lverden, so kann als Votum sich ergeben, daß in der neuen Synagoge ats ein Versuch, den die nächste Zeit zu bewähren hat, eine Anordnung der Plätze geschaffen iverde, der dem Wunsche nach gemeinsamen Familienplätzen in geeigneter und liberaler Weise Rechnung trägt und im übrigen die in den Betsälen üblich gewordene Art einer besonderen Abteilung für Männer und Frauen scsthält. Dr. 3. Bergmann: In höflicher Beantwortung Ihrer Anfrage vom 22. d. M. gestatte ich mir darauf hinznweisen, daß die gleiche Anfrage über das Zusammensitzen von Männern und Frauen schon 1912 vor der Erbauung der Synagoge Levetzowstraße an die Gcmeinderabbiner gerichtet worden ist, und daß der Gemeindevorstand seiner Zeit in der Frage einen ablehnenden Standpunkt eingenommen hat. Ich will die mir vorgelegte Anfrage von verschiedenen Gesichtspunkten aus betrachten: l. Historisch. Historisch steht es fest, daß gleich dem Gottesdienst und dem religiösen Leben auch die Bauart der Synagoge im Laufe der Jahrtausende sich gewandelt hat. Einen besonderen Raum für Frauen erwähnt die Bibel bei der Schilderung des Salomonischen Tempels nicht. Im Herodianischen Tempel dagegen gab es einen „Frauenvorhof". In ihm saßen bei den ernsten Thoravorlesungen, die am Laubhüttenseste des Erlaßsahres dort stntlsanden, Männer, Frauen und Kinder zusammen. Bei dem Fest des „Wasserschüpftns" jedoch, das mit Spiel und Tanz verbunden war und bei dem die Nähe der Frauen zu Mißbräuchen führte, lvurden nicht nur Männer und Frauen voneinander getrennt, sondern cs wurde vor der Empore des Frauenvorhoses sogar eine Brustwehr angebracht, die ein Zusammenkommen von Männern und Frauen unmöglich machte, und nach dem Festc fortgeräumt ivurde. Nach der Zerstörung des Tempels saßen im lalmudischen Zeitalter Männer und Frauen in der Synagoge zivar in demselben Geschosse, aber voneinander getrennt. Die Quellen berichten wieder von einer provisorischen Einrichtung in den babylonischen Synagogen gleich der Errichtung einer Brustwehr im Frauenvorhos des Tcmpüs. So ließ Abaji (922 397) an den Festlagen, an denen die Beter in großer Zahl sich einfanden, in der Synagoge zu Pumpcdita eine Reihe irdener Krüge ansstellen, um Männer und Frauen auseinanberzuhalten Wenn das Fest vorüber war, lvnrdcn die Krüge entfernt. Auch im Mittelalter beteten Männer und Frauen in demselben Becraum und Geschosse, aber voneinander getrennt. Rabbi Elieser aus Bonn (nni 1200) erwähnt wieder einen provisorischen Brauch, daß an Sabbaten, wenn eine Predigt stattfand und die Zahl der Zuhörer groß lvar, vor der Predigt Vorhänge zivischen Männern und Frauen ausgehängt wurden. Stabile Scheidetoände waren also zuerst nicht vorhanden. Allein bald trat in Deutschland eine völlige Wandlung ein. 1219 entstand in Worms die erste „Weiberschul", in der die Frauen von der „Männerschul" völlig abgesondert beteten. Während z. B. in Italien die Frommen in der um die Männersynagoge lausenden Frauenempore saßen, diente ats „Frauenschul" in Deutschland ein besonderer Anbau, der oft lange nach der Erbauung der Männer.- synagoge an diese erst angeschlossen wurde. So wurde die Synagoge in Worms 1034, die Fraucnschule erst 1213; die Synagoge in Frantftlrt a. M. 1463, die Fraucnschule aber erst 1603 an sic angebaut. Bon jetzt an saßen die Frauen in ihrer Frauenschule völlig isoliert. Sie hatten sogar eine eigene Vorbeterin, die sich mit ihrem Einsatz nach dem Gebe: der Männer richtete. Die Verbindung zwischen der Fraucnschule und dem Hauvtbau wurde, wie z. B. in der Alten Schule in Prag, durch Lücken hergestellt und nur die an Lucken sitzenden Frauen konnten die Vorgänge in der Männersynagoge beobachten. Krautheiiner, Mittelalterliche Synagogen, 137, schreibt: „Die Zusammenfassung der Männermit der Weiberschule unter einem gemeinsamen Dach ist nur in der Pinkas Synagoge in Prag und in Fürch erfolgt. In allen anderen Fällen, auch wo die Bauten gleithkzeittg sind, bleiben sie als ein Gesondertes fühlbar, das nicht zur

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