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Jüdisch-liberale Zeitung · 1929-02-22 · 8 (22.2.1929) · page 1

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
9 (1929)
Issue
8 (22.2.1929)
Date
1929-02-22
Page
– (sequence 1)
Language
German
Belongs to
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n 2.29 ( - IMchiiberakZkitW Organ der Vereinigung für daliberale Judentum e. D. 9mWprt\* dnrch Mc Geschäfissteg« '/.jährlich BL 230 Moorinammn 030. 8d freier AUsendUng L 3«kraft 035 fb M< BUgflcbr her Berdnlg«n§ is! der Bezngsprd» im RNtgNedsdeitrage enthalten. 9|t<llOt(U.KclclUitt Sfiic »«Uh«. Die »Jüdisch-liberale Zeitungerscheint jeden Ar ei tag. Redaktion und Geschäftsstelle: Verliu STB 48, Withetmstr. 147 jlcnmtf: Bergmann 3350, 3339 Postscheckkonto: Berlin 31 TB 7, 137 060 (Bmtntgnng für da» liberale Zndentnmi Rachdrnck sämtlicher Original-Beiträge nnr mit Vorheriger Genehmigung der Redamon gestattet. LL'ÄLLL"L' Viederholnngen Rabatt. Anzeigenannahmer .öädisch-ttberal« Adkuu-E Inseratenabteiinng; Beriia SV 40. wilhrlmfttahe 14T #tl__1410 OM liflifl MMACKMotfnifhllftBM. 31t. 8 Berlin, 22. Februar 1929 9. Jahrgang Erfüllung einer liberalen Forderung 2» Berlin wird die gemeinsame Teilnahme von Familienangehörigen am Gottesdienst ermöglicht Bor einiger Zeit hat, wie wir berichteten, die Repräsentantenversammlung der Berliner Jüdischen Gemeinde auf Grund eines Antrages der liberalen Fraktion das Ersuchen an dm Gemeindevorstand gerichtet, ein Gutachten der Herren Gemeinderabbiner über die Aufhebung der Trennung der Geschlechter bei der Platzanordnung der im Bau befindlichen liberalen Synagoge Prinzregentenftraße einzuholen. Wir veröffentlichen die Gutachten, an anderer Stelle dieses Blattes in vollem Wortlaut. Auf Grund dieser Gutachten hat der Gemeindevorstand grundsätzlich beschlossen, in der Berliner Synagoge Prinzeegentenftraße zu gestatten, daß weibliche Familienangehörige von Plätzemieter« neben diesen Plätze «hatten. Die Beschlußfassung über die Einzelheiten der Ausführung soll später erfolgen. Tie Repräsentantenversammlung der Berliner Jüdischen Gemeinde ist in chrer Sitzung vom 18. Februar diesem Beschluß beigetreten. Damit wird zum ersten Male in einer Mischen Gemeindesynagoge Deutschlands (die Synagoge Prinzregentenstraße wird 2300 Plätze enthalten) die gemeinsame Teilnahme von Familienangehörigen am Gottesdienst ermöglicht. * Tie Frankfurter Generalversammlung der Bereinigung &das liberale Judentum von 1927 brachte in einer einmig angenommenen Resolution zum Ausbruch daß die glaste Aufgabe der Bereinigung sei, den jüdischen Gottesdienst in Form und Jnhatt so zu gestalten, daß er mit dem rttigiösen Empfinden und den geistigen Bedürfnissen der deutschen Juden, insbesondere oer Jugend, in Einklang gebracht wird. Es muß dankbar anerkannt werden, daß die liberale Fraktion der Berliner Repräsentantenversammlung, die ja in erster Linie eine Aenderung des bisherigen Zustandes herbeizuführen in der Lage ist, sich in der letzten Zeit mit Entschiedenheit dieser Forderung angenommen hat. Tie TatsaHe, daß von den Mitgliedern der Berliner Jüdischen Gemeinde mindestens 50 000 erwachsene Juden keinen jüdischen Gottesdienst mehr aufsuchen, daß die Mehrzahl der etwa 80000 SynagvHenbesucher sich damit begnügt, an den höchsten jüdischen Feiertagen an einem Gottesdienst teilzunehmen, zeigt, daß die Gefahr gar nicht überschätzt werden kann, die die Beibehaltung des jetzigen Zustandes für den Bestand der jüdischen Gemeinschaft darstellt. Die Liberalen Berlins haben denn auch erkannt, daß es von besonderer Bedeutung ist, das Interesse der jetzt noch die Synagogen Besuchenden zu erhallen und ein neues Band zwischen den Absellsfkehenden und der Synagoge zu knüpfen. Mrt Rücksicht auf die letzteren haben sie vor einiger Zeit beanttagt, in einigen Orgelsynagogen religiöse Feierstunden am Sonntag einzuführen, in denen Gegenwartsfragen im Geist jüdischer Religiosität bettachtet werden sollen. Ter Antrag wurde von der damals noch bestehenden Blockmehrheit mit den 11 nichtliberalen Sttmmen gegen die 10 Liberalen abgelehnt. Dennoch hat er berells segensreich gewirkt. In München, Karlsruhe, Hamburg, Frankfurt a. M. usw. hat man den Gedanken dieses Antrages ausgenommen und in die Praxis umgesetzt. Der Erfolg, den man bei den Versuchen erzielte, gibt die Gewähr, daß die Einführung derartiger Feierstunden in der Berliner Gemeinde durch die Ablehnung nur aus kurze Zeit hinausgezögert sein wird. Die Liberalen habm weiterhin in der Berliner Jüdischen Gemeinde durch Einführungder zweitenFre> tagabendgottesdien.ste in den Wintermonaten dafür gesorgt, daß auch den Berufstätigen die Möglichkell zum Besuch der Freitagabendgottesdienste gegeben ist. Sie haben, als das Nebeneinander der beiden Gottesdienste zu ttner Zersplitterung zu führen drohte, beschlossen, in der Synagoge Fafanenstraßc nur noch den Spätgottesdienst beizubebalten. Sie haben jetzt durch die Neuordnung für die Synagoge Prinzregentenstraße einen weiteren Erfolg errett. Was spricht für die jetzt beschlossene Neuordnung? Ten wesentlichsten Grund hat Rechtsanwalt Heinrich Stern 'n der Berliner Repräsentantenversammlung in die Wotte gekleidet: „Bei der erhabensten Gemeinschaftshandlung des Judentums, dem Gottesdienst, sollte die innigste Gemeinschaft von Menschen, die Familie,n:chtgetrennt werden." Die neuartige Stellung der Frau im Leben der Gegenwart, die moderne Auffassung von der Bedeutung der Mutter und Frau im Judentum, das nicht mehr nack Geschlechtern geschiedene religiöse Gemeinschaftsempfinden läßt fortan keinen Raum für die Beibehaltung der bisherigen Geschlechte rtrennung im Gotteshaus. Mit vollem Recht betonte Lily H. Montague in einem Attikel über 'hre Eindrücke vom Berliner Weltkongreß des liberalen Judentums: „Tie Frauen müssen von ihren Galerien herunterkommen — in wörtlichem, und übertragenem Sinn — und teilnehmen an dem Kamps um eine lebendige Religion für die ganze Gemeinschaft." Bedenkt man noch, daß die jetzt in Berlin beschlossene Neuordnung sich in den Synagogen Amerikas, in der Synagoge Montefiores in London und in den drei liberalen Privatgottesdiensten Berlins aufs beste bewährt hat, so sollte ihre Einführung in der im Bau befindlichen liberalen Syna-?;oge Prinzregentenstraße eigentlich eme Selbstverständlichell sein. Welche Gründe wurden gegen den liberalen Wunsch geltend gemacht? Wir wollen nicht von den Unheilspropheten sprechen, die mit jeder Aenderung gleich den Untergang der jüdischen Gemeinschaft als unausbleibliche Folge herannahen sehen. Sie überwerten die Form und verkennen die Lebenskraft des geistigen Inhalts. Wir wollen auch nicht von jenen reden, die mll Forschungen in tausendjähriger Vergangenheit ergründen wollen, welche Form heiüe dem Jnhall gegeben werden darf. Auch auf Bedenken wegen Einzelheiten der praktischen Durchführung kommt es nicht an. Wenn sämtliche Mitglieder oer Jüdischen Bolkspartei in der Repräsentantenversammlung gegen die liberale Forderung stimmten, so geschah es, well sie aus dem Gedanken des sogenannten jüdischen Kllal glaubten, einer Anregung widersprechen zu müssen, die eine Angleichung an die nichtjüdische Umwelt bedeutet. Hier zeigt sich die Grundverschiedenhen jeglicher nationaljüdischer Auffassung von den Anschauungen des liberalen Judentums in Deutschland. Dr. Klee betonte in seiner Diskussionsrede, daß die Toleranz dott ein Ende haben müsse, wo diese Angleichung beginne. DaS liberale Judentum aber bejaht das Leben in der nichtjüdischen Umwelt, es weiß, daß diese Umwelt das Empfinden der Juden mitformt. Es ist sich nicht im Zweifel darüber, daß die Ausdrucksform jüdischer Religiosität nicht ohne Beziehung mit der Welt, in der die Juden leben, sein kann, wenn sie dem Empfinden des in nichtjüdischer Umwelt lebenden Juden entsprechen soll. Tie Ausdrucksformen der jüdischen Religion im Altertum entsprachen dem Zeitgeiste des Altertums, die Ausdrucksformen der jüdischen Religion im Orient entsprachen dem Formgeiste des Orients, die Ausdrucksformen der jüdischen Religion in der Gegenwart im Abendland müssen der Formenwelt des abendländischen Denkens der Gegenwart angepaßt sein. Wir verstehen, daß die jüdischen Bolksparteiler der liberalen Forderung nicht zustimmten; aber wir meinen, daß wahre Toleranz sich gerade darin hätte zeigen müssen, den Liberalen die Beschreitung des von ihnen gewählten Weges zu ermöglichen. Denkt man die nationaljüdische Auffassung, die sich hier offenbatte, konsequent zu Ende, so muß sie zur Galuthverneinung führen. Da wir das „Galuth" bejahen, so kann, das zeigte die Abstimmung mit aller Deutlichkeit, Gestaltung der jüdischen Zukunft auch auf religiösen Gebieten nicht gemeinsam von Liberalen und Bolksparteilern erfolgen. Noch ein weiterer Einwand soll gestreift werden. Bei jeder liberalen Forderung erhebt sich Widerstand, weil man den Auseinanderfall der Einheitsgemeinde befürchtet. Rechtsanwalt Stern betonte mit Recht, daß völlig abwegig die Auffassung derjenigen sei, die im Interesse der Erhaltung der Einheitsgemeinde Jnnehalrung einer „mittleren SinV' fordern. Wer wirklich die Mnheitsgemeinde bejaht, der muß verlangest, daß sie jeder Richtung gerecht wird. Schließlich muß noch — bedauerlicherweise — mll aller Entschiedenheit ein Argument zurückgewiesen werden, das sich leider sogar auch in den rabbinischen Gutachten findet. Da meinen Leute wirklich, die Moral sei in Gefahr, wenn, Gott behüte, einmal Menschen verschiedenen Geschlechts in der Synagoge nebeneinander sitzen. Welche Weltfremdheit spricht aus derartigen Vermutungen! Wie gering muß das Zutrauen derer, die so argumenriecen, zum jüdischen Gottesdienst sein. Heißt das nicht, daß der jüdische Gottesdienst noch nicht einmal wie ein mittelmäßiges Theaterstück das Denken des Teilnehmenden zu lenken vermag. Tr. Klee versuchte eine Ehrenrettung dieses verfchlten Arguments dadurch, daß er von einer „hochstehenden" Frau erzählte, die im Gotteshaus beengt sein würde, wenn ein männliches Geschöpf ihr auch dott die üblichen Formen der Höflichkeit bezeugen würde. Nun, wir meinen, daß die Forderung ja nicht für Frauen erhoben wird, die Ritt erlich "eit mit Sinnlichkeit verwechseln. Für sie wird ja auch weiterhin Gelegenheit zum Alleinsein in der Synagoge Prinzregentenstraße bestehen. Cs widerstrebt uns, hier allzuviel von diesen Dingen zu redete. Beschämend ist und bleibt, daß das sexuelle Moment überhaupt unt der Frage der Anordnung der Synagogenplätz« verknüpft werden konnte. » Für die Berliner Gemeinde ergeben sich noch zwei besondere Folgerungen aus der Behandlung der liberalen Forderung. Es muß einmal ganz offen die Frage eröttert wecken, welchen Sinn eigentlich die Einholung liberaler Rabbinergutachten noch haben soll. Bon den acht liberalen Rabbinern haben drei (Blumenchal, Galliner, Weyl) in ihren Gutachten für den liberalen Antrag votiett, drei (Bergmann, Lewkowitz, Warschauer) dagegen und zwei tzBaeck, Wiener^ haben einen mittleren Weg vorgeschlagen. Soweit die Gutachten religionsgesetzliche Ausführungen enthalten, entbehren sie für dre .Liberalen des akuten Interesses. Auf den Übrigen Gebieten aber find die Laien, wie die Debatten in der Repräsentantenversammlrmg zeigten, zumindest nicht sachunkundiger als die befragten Rabbiner. Tie Tatsache, daß die rabbinischen Gutachten bei der Diskussion in der Repräsentanten Versammlung nur eine untergeordnete Rolle spielten, sollte den Rabbinern selbst zu der ernstlichen Frage Anlaß geben, ob sie durch die Abgabe derartiger, nur geringe Beachtung sinderrder Gutachten, ihrem Ansehen nützen. Ter zwelle Punkt betrifft Folgerungen aus dem Abstimmungsergebnis. Für den Antrag stimmten die 10 Liberalen. Gegen ihn stimmten die 7 volksparteilichen Repräsentanten mll ihrem Anhängsel, den beiden Mittelpatteilern. Der Stimme enthielt sich der konservative Repräsentant M. A. Lock: mll der Begründung, daß er den Liberalen nicht in die Ordnung ihrer religiösen Angelegenheiten Hineinreden wolle, weil er sa auch verlange, daß diese den Konservativen die Möglichkell zur selbständigen Gestaltung ihrer Angelegenheiten belassen. Der Stimme enthielt sich ferner noch der Bettreter der Poale Zion, Oskar Cohn, da er befürchttte, daß von semer Stimme die Entscheidung abhängen würde. Es ist kuttos, daß nun tatsächlich seine Stimmenthaltung — er hätte sonst negativ gestimmt -- die Annahme des liberalen Antrages heckeigeführt hat. Wir haben hier stets die Auffassung öerircten, daß in der Gemeindepolittk die religiösen Gruppen gemeinsam unter gegenseitiger Duldung arbeiten sollten. Wenn diese Erkenntnis in der Bettiner Gemeinde sich jetzt durchsetzt, dann wird ein wesentlicher Schritt vorwätts gttan sei». Es kann nicht Aufgabe der Liberalen sein zu bestimmen, wer in der Gemeinde das religiös-konservative Judentum vertritt. Hierüber haben die konservativen Wähler zu entscheiden. Die Tatsache, daß kein einziger der volkspattellichen Repräsentanteu sich zur Stimmenthaltung entschließen konnte, daß die Bolkspatteiler die eigentlich selbstverständliche Stimmenthaltung des Herrn Lock aber sogar noch durch Protestrufe glaubten rügen zu müssen, sollte die liberale Fraktion darüber belehren, daß sie religiöse Polittk nicht durch Abmachungen tritt der Bolkspartei treiben kann. B.W. (Ucker die weiteren Einzelheiten der Repräsentantenversammlung berichten wir in der Rubrik „Aus den Gemeinden".) Schafft getrennte kulkuskommisfioneu! Bon Hugo Ostberg. Wer ein Freund fesselnder sachlicher Diskussion ist, wer es lickt, in Rcke und Gegenrede Tinge der religiösen Weltanschauung eröttett zu sehen, so daß der Gegenstand der Betrachtung von allen Seiten beleucht«, scharf Umrissen in seiner Bedeutung hervortritt, konnte mit Genugtuung den Debatten der letzten Repräsentantenversammlung folgen, die sich in der Hauptsache mll der Vorlage des Vorstandes über das Zusammensitzen der Geschlechter in der neuen Synagoge Prinzregentenstraße befaßten. Mll einem Ernst und einer Würde, wie sie dem Thema angemessen war, wurde Stellung zu dem Problem genommen. Jeder hatte Achtung vor der Ansicht des Gegners, setzte ohne weiteres auch bei dem Andersdenkenden edle Absichten voraus, so daß die Verhandlung in einer deratt angemessenen und erfteulichen Form verlief, daß sie als nachahmenswettes Bockild für kommende Ätzungen empfohlen wecken kann. Eines kann als Ergebnis gebucht werden und sollte zu praktischen Folgerungen fübren: Keine der beiden religiösen Richtungen konnte die andere durch ihre Argumente von der Stichhaltigkeit chrer Ansicht überzeugen. Icke Anschauung ist in sich so gefestigt, daß es zwecklos ist, in Reden, und mögen sie noch so schön und fesselnd gehalten werden, den Versuch zu machen, oen Gegner in seiner Gesinnung zu erschüttern. Auk der einen Sn!e sehen wir starres Festhalten an Überlieferten Formen, auf der anderen den Drang. Leben und Wirklichkeit in Einklang zu bttngen mit religiösen Bedürfnissen, das B streben, Menschen der Religion zurückzugewinuen, die, bereits zurückgestoßen von einem lebensfremden Formalismus der Vergangenheit, nur noch ein sehr gelockertes Gefühl der Zugehörigkeit zur Gemeinde besitzen. Der starre Konservative kennt kein Paktieren mll dem Leben, nur notgckrungen läßt er sich von dessen Forderungen

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