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Jüdisch-liberale Zeitung · 1929-01-25 · 4 (25.1.1929) · page 5

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
9 (1929)
Issue
4 (25.1.1929)
Date
1929-01-25
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
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9. Jahrgang Hummer l MWHLbemkZMtz Beilage 25. Januar 1929 vor der Tagung des Landesverbandes Am 6. A-cbraav tritt in Berlin int ehemaligen Preußffchen Herrenhaus erneut der Verbandstag des Preußischen Landes- «cbattdes jüdischer Gemeinden zu einer Tagung zusammen. Line große Anzahl Vorlagen stehen zur Beratung, darunter einige, die weit über den Kreis der engeren Interessensphäre jüdischer Gemeindepolitit Beachtung fordern. Im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan werden die verschiedensten sozialen Probleme zur Erörterung gelangen. Das bere.ts mehrfach zur Diskussion gestellte Projekt, eine jüdische Arbetteriolonie zu errichten und die Siedlungsaktion ^im beutlet)eit Judentum werden eingehend besprochen werden. Daneben werden die üblichen Fragen der Unterstützung leistungsschwacher Gern nicken, der Beihilfe für Kultusbeamte etc. 'Gegenstand dcr Erörterung bilden. Zwei Aufgabengebiete stehen aber diesmal im Vordergrund der Beratungen:: Die Zustimmung zur Bildung eines Reichsvcrbandes der deutschen Juden und die Entscheidung über die zukünftige Bildungssrage der jüdischen Lehrer in Preußen. Zu diesen beiden Fragen joli nachstehend sine ira et ftudio Stellung genommen werden. Der Reichsverband. Daß die Gliederung der deutschen Judcnheit nach den Ländern des Deutschen Reiches etwas Erzwungenes an sich hat, ist unbestreitbar. Deshalb wird der Zusammenschluß der zahlreichen Landesverbände in einer Dachorganisation von allm Interessierten seit langein gewünscht. Tatsächlich arbeiten die Landesverbände auch bereits in einer lockeren Form, einer Arbeitsgemeinschaft, seit einiger Zeit in Fühlung miteinander. Nu Entwurf zur Bildung eines Reichsverbandes tag bereits ckem zweiten Verbandstag des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden im Jahre 1926 vor, wurde damals aber einstimmig abgelehnt, wobei die Motive der Abrechnung freilich recht verschiedener Art gewesen sein dürste!'.. Nunmehr steht ein neuer Entwurf einer Verfassung des Reichsverbandes der deutschen Juden zur Beratung, der von dem Vertretern der jüdischen Landesverbände des Deutschen Reiches und des Deutsch-Israelitischen Gemeindebundes am 1. Juni 1928 in Köln verabschiedet worden ist. Der .Rat des Preußischen Landesverbandes sowie die zuständigen Gremien des Bayerischen und Sächsischere Landesverbandes haben bereits dem Entwurf zugestimmt. Stimmt nunmehr auch der Verbandstag des Preußischen Landesverbandes dem Entwurszu, so tritt der Reichsverband auf Grund des Statuts automatisch in Funktion. Es dürfte im Verbandstag vermutlich kaum ein Mitglied geben, das von dene jetzigen Entlvurj restlos begeistert ist. Dennoch ist anzunchmen, daß die Mehrzahl der Abgeordneten der Auffassung zustimmen dürfte, die Bismarck bei der Gründung des Deutschen Reiches in die Wottc klleidete: „Setzen wir Deutschland nur in den Sattel, reiten wird es schon können." Immerhin bedarf der vorliegende Versassungsentwurs eingehendster Beratung, zumal in ihm für Verfassungsänderungen nach dem Beitritt Preußens teilweise eine Mehrheit „von Vierfünstel der Mitglieder des Rats und Zweidrittel der Abgeordneten der Reichstagung "vorgesehen ist. Da außerdem für gewisse Fälle einer Verfassungsänderung bestimmt ist, daß jeder Landesverband kurzfristig wieder aus dem Reichsverbande austreten kann, so muß mit besonderer Sorgfalt geprüft werden, was in dem Entwurf der Verfassung bestimmt ist. Tatsächlich muß auch der neue Entwurf schwerste Bedeuten. wachrufen. Sie beginnen eigentlich schon bei dem ersten Satz: „Der Reichsvcrband vereinigt die Landesverbände zur Pflege des Gesamtbewußtseins der deutschen Juden und ihrer ftemeinsamen Interessen." Vermutlich würden nicht wenige der Autoren dieses Entwurfes in einige Bedrängnis geraten, twm man sie fragen würde, was für ein merkwürdiges Ding denn dieses „Gesamtbewußtsein der deutschen Juden" darstellt. Derartig vage Bestimmungen sind nicht zuletzt Schuld daran, daß sich im jüdischen Leben immer mehr eine Parlmnentsspielerei herausgebildet, die z. B. im Preußischen Landesverband bereits wiederholt dazu führte, daß von zionistischer Seite in den Debatten Reden über alle möglichen und unmöglichen Tinge geführt wurden, die mit dem eigentlichen Tätigkeitsgebiet des Landesverbandes in keinerlei Znfammen- Hang stehen. Wenn nun in dem Entwurf des Reichsverbandes eine Reichstagung vorgesehen ist, die jeweils auf die Dauer von 6 Jahren gewählt wird, in der Regel alle drei Jahre zusammentreten soll, so muß meines Dafürhaltens eine derartige Bestimmung der Parlamentsspielerei erst recht Geltung verschaffen. Niemand wird ja erwarten können, daß ein Gremium, das voraussichtlich nur zwei Mal in Abständen von drei Jahren zusammentritt, sachliche Arbeit leisten wird. Daß für ein derarttges Monstrum auch noch Urwahlen in den Teilen Deutschlands stattfinden sollen, in denen die Landesverbände keine Vertreterversammlungen haben, oder die Vertreterversammlungen nicht aus allgemeinen Wahlen hervorgegangen sind, das scheint uns eine Bestimmung, die zwar Kosten verursachen dürfte, im übrigen aber recht überflüssig ist.. Will man eine Reichstaguno, so schaffe man ein lebensfähiges Gebilde. Hält man diese Forderung aber für eine Ueberspitzung gesunder demokratischer Auffassungen, glaubt man, daß die Verwaltung des Reichsverbandes sparsam u:ck einfach sein soll, so lehne man sie ab. Mit dem jetzigen Zwittergebilde ist sicherlich niemandem gedient. Die Bemessung der Legislaturperiode des Reichs Verbandes auf die Tauer von 6 Jahren ist dabei iroch in besonderem Maße unsinnig. Die Folge dieser Bestimmung wäre beispielsweise, daß die im nächsten Jahr erfolgenden Neuwahlen zum Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden auf die Zusammensetzung der Reichstagung ohne jeden Einfluß blieben. Das aber widerfpricht nun ganz bestimmt jedem demokratischen Empfinden. Nicht minder bedenklich als die vorstehend gestreiften organisatorischen Dinge sind auch sachliche Bestimmungen. Im § 1, 2 c heißt es: „Die Anstalten und Einrichtungen des Reichsverbandes müssen so geführt werden, daß sie von den Angehörigen aller rÄigiösen Richtungen benutzt werden können." Für eine Aenderung dieser Bestimmung ist ausdrücklich eine Vierfünftel Majorität im Rat des Reichsverbandes vorgeschrieben. Praktisch heißt das, daß die Anstalten und Einrichtungen des Reichsverbandes orthodox geführt werden müssen. Wir haben nun gewiß nichts dagegen, daß der Reichsverband in angemessenem Umfange auch den orthodoxen Bedürfnissen Rechnung trägt. Wir halten es aber ebenso für seine Pflicht, Rechnung zu tragen den Bedürfnissen eines entschiedenen Liberalismus. Immer stärker bricht sich in den Kreisen des liberalen Judentums die Auffassung Bahn, daß das Ritualgesetz keinen integrierenden Bestandteil des Judentums darstellt. Tie liberalen Mehrheiten in den verschiedenen Landesverbänden verbauen sich mit der Zustimmung zu dein jetzigen Entwurf selbst die Möglichkeiten, für den Reichsverband die Konsequenz aus dcr sich zeigenden Entwicklung zu ziehen. Es ist ferner bestimmt, daß die Schaffung von Unterrichtsanstalten für das Reich oder gemeinsam füc mehrere Länder „nur für die religiösen Haüptrichtungen gleichmäßig unter völliger Trennung der Anstalten erfolgen" kann. Wir wißen nicht, was man ' sich hierbei unter dem Worte „gleichmäßig" vorzustellen hat. Schließlich muh die Errichtung, Erhaltung und Förderung von Anstalten doch nach der Bedürfnisfrage erfolgen und nicht mit Rücksicht auf die religiösen Hauptrichtungen. ' JÜ ein Bedürfnis für eine liberale'Anstalt vorhanden, so erscheint es uns doch merkwürdig, tvenn man nun um der Gleichmäßigkeit willen auch eine orthodoxe Anstatt errichten muß. Diese wenigen Beispiele schon mögen zeigen, daß d,r jetzige Entwurf einer Verfassung des Rcichsverbandes der deutschen Juden nicht restlos zu befriedigen vermag. Gleichviel ob die Mehrheit im Verbandstag trotz der bestehenden Bedeuten für die Annahme stimmen wird oder den' Enuvnrf ablehnen wird, was ja die Zusammenarbeit in der Reichsarbeitsgemeinschaft der Landesverbände nicht zu beeinträchtigen brauchte, eins ist gewiß: Der vorliegende Entwurf bedarf eingehender Beratung. Insbesondere sollte erwog u "werden, ob nicht eine Zustimmung möglich ist, bei der die benetzenden Bedenken beseitigt werden können. Tic Tragweite der Bestimmung, die teilweise Vierfünstel-Majoritä: für Verfassungsänderungen vorsieht, ist in ihrer Bedeutung für die Unmöglichkeit jeglicher liberalen Anstaltsführung von den Liberalen al ler d er Länder, die dem Entwurf bisher bei getreten, sind, nicht genügend erkannt worden. Es zeigt sich hier wieder einmal, daß unsere Gesinnungsfreunde in außerpreußfscheu Ländern vielfach zu geringe Fühlung mit der liberaler: Vereinigung haben, welche eine gesamtdeutsche, leine preußische .Vereinigung ist. Die Lehrerbildung. Die Frage der zukünftigen Ausbildung der f jüdischest Lehrer und Kuttusbeamten wird den kommercken Verband^ tag in besonderem Maße beschäftigen. Zwar bildet diese Frage keinen besonderen Punkt der Tagesordnung, und keine Vorlage weift auf sie hin. Dennoch wird seit Monaten zwischen den Vertretern der jüdischen Lehrerschaft und den: Rat des Preußischen Landesverbandes ein erbitterter Kampf geführt, der ganz gewiß auf diesem Verbcuckstag zum Austrag gelangen wird. Es ist bedauerlich, daß die Mitglieder des Verbandstages über die Meinungsverschiedenheiten aus diesem Gebiete überhaupt noch nicht informiert worden sind. Wäre ihnen das Protokoll der Besprechung zugegangen, die am 21. Oktober über die künftige Gestaltung der Lehrerbildung stattfand, oder die Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses, der zur Beratung dieser Frage im unmittelbaren Anschluß an die Novembersitzung des Rates tagte, so würden sicherlich die Debatten in den Fraktionen und auch im Verbandstag eine wesentliche Kürzung erfahren. Ich bin in der glücklicher: Lage, weder Vorsitzender einer Kleingemeinde noch jüdischer Lehrer zu sein. Dadurch ist es mir möglich, zumal ja beide Seiten mir aus Grund meiner Betätigung in jüdischen Dingen ihren Standpunkt wiederholt dargelegt haben, unvoreingenommen zu der Angelegenheit Stellung zu nehmen. Die Grundfrage scheint mir folgende zu sein: Sott der Landesverband die bisherige Art der Befriedigung der Ansprüche in den Kleingcmeinden bezüglich de: Anstellung von Kultusbeamten beibehalten oder soll er eine Neuregelung, Neuordnung herbeizuführen trachten. Es -gibt gibt gewiß für beide Auffassungen ein Pro und ein Contra. Bisher hat man, das ergab sich zum großen Teil schon als Folge der Zersplitterung der Judenheü in einzelne Gemeinden, Wert darauf gelegt, daß möglichst jede Gemeinde einen Kuttusbeamten besitzt, der oft schlecht und recht die Funktionen des Predigers, Lehrers, Kantors und Schächters ausüben mußte. Aus der Tatsache dessen, was bisher ist, wird nun von einigen Kreisen, auch für die Zukunft die Forderung der Hcraiwildung von jungen Leuten erhoben, die gleichzeitig Religions eh er, Kantoren und Schächter sein sollen. In den Diskussionen in internen Kreisen hat besondere Ueberzeugungskraft die Stattstik gehabt, der man entnahm, wie sich nach dem gegenwärtigen Stand die Beschrift: gung der Kultusbeamten tatsächlich darstellt. Mt Rücksicht auf diese Statistik, meinte man, könne man sich alle weiteren Ausführungen ersparen. Ich halte diese Statistik für ein recht geringes Beweismittel, und ich halte sie für ein Zeichen mangelnder Phantasie bei der Gestaltung der Verhältnisse. Dieser Statistik käme doch nur eine Bedeutung nur dann zu, wenn man gleichzeitig damit beweisen würde, daß so wie die Tinge geordnet sind, sie auch am zweckmäßigsten geordnet wurden. Nun wird wohl aber selbst der wärmste Befürworter der Beibehaltung des bisherigen Systems nicht behaupten wollen, daß die jetzige Regelung besondere Erfolge gezeitigt hat. Deshalb muß, nachdem nunmehr die Gemeinden im Landesverband zusammengeschlossen sind, ein ernsthafter Versuch gemacht werden, eine Neugestaltung der Verhältnisse herbeizuführen. Gewiß grbt es keine Ideallösung für Kleingemeinden, wohl aber gibt cs nach meiner Auffassung Lösungen, die die vorhandenen Bedürfnisse besser befriedigen als der . bisherige Zustand. Die jüdische Lehrerschaft fordert erfreulicherf weise mit größter Entschiedenheit, daß der Ausbildung der i jüdischen Lehrer besondere Aufmerksamkeit zugewandt wird, Rat und Verbandstag des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden haben denn auch bereits in Uebereinstimmung mit den Wünschen der jüdischen Lehrerschaft, die Neuordnung der Religionslehrerbildung vorgesehen. Das Witurium sollte die Grundlage bilden, die Gründung der entsprechenden Bildungsanstalten vom Landesverband war geplant, der Besuch der Religionslehrer-Akademie sollte notwendig sein. Ich stimme diesen Wünschen, die die jüdische Lehrerschaft hegt, völlig zu. Und ich verstehe durchaus, daß sie sich dagegen wehrt, daß man nun auch weiterhin Kultusbeamte minderen Grades ausbilden und mit Lehrersunktionen betrauen will. Der Landesverband muß darauf hinwirkeu, daß der bisherige Zustand, bei dem in Kleinge, meinden minderwertige Kräfte „für alles" das Judentum lehrten und repräsentierten, ci^t werde durch auf ihren Gebieten qualifizierte Beamte. Statt daß fünf Kleingemeinden je einen untauglichen Beamten haben, muß er durch Zusammenfassung dafür sorgen, daß ihnen qualifizierte Beamte zur Verfügung stehen. Er muß also die Ansprüche der Gemeinden durch die Einrichtung von Bezirksrabbinaten, Bezirkslehrerstellen und Bezirksschächtern befriedigen. Und er muß weiter, womit er ja auch schon begonnen hat, für die Ausbildung von ehrenamtlich oder nebenberuflich tätigen Kantoren in den .Kleingemeinden Sorge tragen. Das scheint mir planvolle Politik. Und wem: die Kleingemeinden ans mir psychologisch durchaus verständlichen Motiven, heraus sich gegen diese Neuordnung zunächst stemmen, so kann das an seiner Verpflichtung, auf diesem Gebiete führend vorzugehen, nichts ändern. Eine Statistik, die vornehmlich zeigt, was bisher roar, kann mich unmöglich lehren, was ich in Zukunft zu tun habe. Tic Argumenrativn der jüdischen Lehrerschaft leidet nun darunter, daß sie zu stark die Standesfrage betont und die Forderung einer Gesamtneuordnung ans dem Gebiet des jüdischen Knttusn'ffciis nicht genügend unterstreicht. Dieie aber muß bei der Entscheidung das wesentliche sein. Tatsächlich scheint sie mir geboten im Interesse des gesamten Judentums,. denn sie ermöglicht guten Religionsunterricht auch in Kleingeineinden und hebt das Ansehen der dort wirkenden geistigen Repräsentanten: rm Interesse der ft'lcmge* meinden, denn sie verschafft ihnen Gutes für Minderwertiges; im Interesse per gesamten jüdischen Kultusbeamten, gleichviel ob Rabbiner, Lehrer oder Schächter, denn sie hebt das Standesausehen: und nickst zuletzt im Interesse der Betroffenen selbst, denn sie gibt ihnen die Möglichkeit der Ausrückung in höhere Stellen, wahrend sie bisher in irgendeinem klenren Nb st ihr Leben bis zu ihrem Ende fristen müßten. * Neben dieser grundsätzlichen Frage bildet nun noch ein besonderer Fall. Anlaß zur Klärung. Ter Preußische Landesverband hat in Berlin eine Vorb er eitun gsanst alt für jüdische L-ehtzer' errichtet, die ohne Unterbau lediglich aus den drei Oberllasten besteht und nur Schüler aufnehmen sollte, di« die Obersekunda Reife haben und die sich verpflichten, nach bestandener Reifeprüfung die pädagogische Akademie zu besuchen. Um der liberale:: und der konservativen Richtung gerecht zu werden, sollte der Religionsunterricht in zwei Gruppen erteilt werden. Sehr bald nach der Eröffnung der erste» Klaffe wurde von den Konservativen, denen die Trennung im Religionsunterricht nicht genügte, und die eine solche auch für den naturwissenschaftlichen Unterricht verlangten, Widerspruch gegen die vorgesehene Regelung erhob?::. Es wurde dann in Änsftcht genommen, in Köln die Oberllassen der Jawne- Anstalt in derselben Weise für die konservative Richtung zu begründen, wie in Berlin für die liberale. Nun hat di« Reichsarbeitsgemeinschaft der Larckesverbände eine Entfchliessunq gefaßt, deren erster Satz lautet: „Die Arbeitsgemeinschaft betrachtet es als ihre erste und vori:ehmste Pflicht, durch Zusammenwirken der Landesverbände die Anstalten zur Heranbildung der Rabbiner und Lehrer zu erhalten." Praktisch besagt das, daß es künftig nicht mehr Sache eines Landesverbandes, sondern der Reichsarbcitsgemeinschast sein wird, derartige Anstalten zu erhalten. Die Folge ist, daß der Preußische Landesverband wesentlich zur Finanzierung der konservativen Lehrerbildungsanstalt in Würzburg beitragen muß. Es entsteht nun die Frage, ob zwei konservative Lehrerbildungsanstalten, eine in Köln und eine in Würzburg erforderlich sind. In Verfolg dieser Frage hat ein lebhafter Konkurrenzkampf der beiden Anstalten stattgefunden. Die vreußischcn Konservativen drohten für den Fall, daß ihre Wünsche für d:e Jawne nicht erfüllt würden, die süddeutschen Landesv-rrbände, falls man ihre Forderung für Würzburg nicht anerkennen würde. Die Leidtragenden dieser Kämpfe dürsten der Etat des Preußischen Landesverbandes und die jüdische Lehrerschaft sein, da man nun in Köln in Verbnckung mit der Jawne eine jüdische Kulrusbeamtenschule errichten will. Es wird gegenwärtig aus jüdisch-innerpolitischen Gründen bei der Errichtung jüdischer Bickunasanstatten eine Zersplitterung gut geheißen:, die vom Standpunkt einer gesunden Finanzpolitik aus nicht verantwortet werden kann. In dem Haushaltsplan des Landesverbandes wird für die Ausbildung von Lehrern, Kantoren und Schächtern ein Gesamtbetrag von 129 000 Mark gefordert. Eine Spezifikation dieser Summe ist nicht erfolgt. Es wird Sache des Haushaltsausschusses fein, hier eine gründliche Prüfung vorzunehmen. Werden die Pläne, die jetzt alle bestehen, begonnen, so wird in nicht allzulanger Zeit die Beipflichtung bestehen, diesen Betrag zur Erhaltung der verschiedenen Einrichtungen zu verdoppeln. Ob das bei den beschränkten Mitteln des Preußischen Landesverbandes verantwortet werden kann, ist gewiß zweifelhaft. Zusammenfaffend muß gesagt werden: Tie Frage der jüdischen Lehrerbildung und der Errichtung der erforderlichen Anstatten muß losgelöst werden aus dem Rahmen des engen Lokalpatriotismus, des Krähwinkelgesichtspunktes und der Betrachtung als Standesangelegenheit. Wenn irgendwo, so mutz auf diesem Gebiete systemloses Experimentieren durch planvolles Wirken ersetzt werden. Gelingt das dem Verbandstag des Preußischen Landesverbandes, so wird er sich für die Zukunft des Judentums ein Verdieiist erworben haben. Bruno Woyda.

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