Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 9 (1929)
- Issue
- 2 (11.1.1929)
- Date
- 1929-01-11
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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gewesen sei, da er doch seine Intoleranz kannte, sich vor überstarkem Mkoholaenuß zu hüten. Der ganze Vorfall, so traurig er auch sei, mute wie eine Groteske an: ein geborener Jude beschimpft einen Christen als Juden! Der Mangel an Selbstzucht, den der Angeklagte bewiesen habe, sei so großdaß seine Autorität als Richter einen endgültigen Schlag erlitten habe. Auch eine Versetzung an einen anderen Ort sei nicht imstande, diesen Schaden gutzumachen. Der Fall sei durch die Presse überall bekannt geworden. Hinzu komme noch der Umstand, daß der Auge- Kagte als Richter sich auf den 8 51 berufen habe. Auch der Vorfall aus dem Jahre 1923 sei nicht als ganz so unbedenklich zu betrachten, wie dies das Urteil erster Instanz fietan habe. Er hätte dem Angeklagten als Warnung dienen ollen. Ter Große Strafsenat verwarf die Berufung des An geklagten, hob das erstinstanzliche Urteil auf und erkannte auf Entlassung aus dem Dienste unter Gewährung einer Unterstützung in Höhe von drei Vierteln der gesetzmäßig vorgesehenen Pension. In der Urteilsbegründung führte der Vorsitzende aus, daß die Milderungs gründe der ersten Instanz sich zu einem großen Teil als nicht stichhaltig erwiesen hätten. Insbesondere komme die Trunkenheit nicht strafmildernd, sondern strafschärfend in Betracht. Der Vorfall im Weinrestaurant könne auch nicht als vereinzelt dastehend betrachtet werden. Im Gegenteil ergeben die Personalakten des Angeklagten, daß sein schroffes, unbeherrschtes Wesen des öfteren und zwar bis in die letzte Zeit hinein zu Beschwerden, Mahnungen und Ermahnungen Anlaß gegeben habe. Der Vorfall scheine somit tief im Wesen des Angeklagten begründet zu sein. Mit einer Versetzung wäre der Gefahr, die solche Richter darstellen, nicht entgegengetreten. Könne den Staatsbürgern jüdischen Glaubens nicht zugemutet werde,i, sich von dem Angeklagten aburteilen zu lassen, so habe er auch in den Augen anderer Bürger das Ansehen verloren, dessen ein Richter bedürfe. Auch die Berufung auf den 8 51, die allerdings dem Angeklagten nicht zur Last gelegt werden könne, sei geeignet, seine Autorität aufs tiefste zu erschüttern. Unter solchen Umständen habe nur auf Entlassung aus dem Dienst erkannt werden können. Die Beschlüsse der Zionisten-Revisionisten. In der vori-?;eN Woche berichteten wir bereits über den Beginn der Reviionisten-Weltkonferenz in Wien. Im weiteren Verlauf faßte die Tagung zahlreiche Beschlüsse, die wir mit Rücksicht auf ihre große politische Bedeutung nachstehend im Wortlaut wiedergeben. „Die dritte Weltkonferenz der zionistisch-revisionistischen Union stellt fest, daß die schwerwiegenden Gründe, die wir seit Jahren gegen die Erweiterung der Jewish Agency ai:g? führt haben, unvermindert weiterbestehen. Die Konferenz stellt fest, daß die vom A.-C. angenommenen Vorschläge für die Erweiterung der Jewish Agency in unvereinbarem Widerspruch stehen mit den Bedingungen, die der vierzehnte zionistische Kongreß für diese Erweiterung vorgeschrieben hatte, und daß daher alle von der Executive beabsichtigten praktischen Schritte zur Verwirklichung des Planes auf dieser ungesetzlichen Grundlage ungesetzlich und für die Zionistische Organisation nicht bindend sind. Im bevorstehenden Wahlkampf und auf dem sechzehnten Kongreß wird die revisionistische Union alle Kräfte anspan-- nen, um die Bildung der Erweiterten Jewish Agency in der vom A.-C. genehmigten Form zu verhindern. Für dm Fall, daß dennoch die Erweiterung der Jewish Agency in dieser Forrn vom nächsten Kongreß beschlossen werdm sollte, wird die Union ihren Kampf weiter führen, um die Souveränität des Kongresses als des einzigm Trägers der J.A.-Funktion wiü»erherzustellen. Die dritte Weltkonfermz der Z.R.U. erklärt: Die Periode des Staatsaufbaus kennt ein soziales Gebot: das Interesse des Aufbauwerkes, dem alle sonstigen wirtschaftlichen Interessen von Personen, Gruppen oder Klassen rücksichtslos untergeordnet werden müssen. Jede Klasse der Gesellschaft ist im Laufe der Aufbauperiode bloß als ein Teil des aufbaum dm Mechanismus zu betrachten; ihre Klasseninteressen sind zu befriedigen, wenn sie dem Staatsaufbau nützen, zu verwerfen, wenn sie den Staatsaufbau hemmen. Jüdische Arbeit und jüdische Mehrheit sind Sinonyme; daher ist die Aushungerung des jüdischen Arbeiters eine nationale Gefahr, der Boykott jüdischer Arbeit ein nationaler Verrat. Jüdisches Privatkapital und Staatsaufbau sind Sinonyme, Verzinsung des Privatkapitals ist aber Vorbedingung seines Zuflusses: daher bedeutet jeder Kampf gegen die berechtigte Verzinsung des Privatkapitals einen Kamps gegen den Aufbau des Judenstaates. Klassengegensätze in der Aufbauperiode werden nicht durch Kampf, sondern durch Ausgleich gelöst. In der Aufbauperiode waltet allein-herrschend das Prinzip der nationalen Arbitrage. Jeder Vorstoß gegen das Prinzip des nationalen Kompromisses ist Nationalverrat. In Palästina soll daher das Regime der nationalm Arbitrage proklamiert und in folgenden gesellschaftlichen Formen verwirklicht werden: . 1. Der gesamte Jischuw schafft einen Mosad Elion la-Borerut Ha-Leumit, paritätisch zusammmgestellt aus Vertretern aller Zweige und aller Bestandteile der jüdischen Produktion. 2. Dieser Mosad Elion wird auf paritätischer Grundlage seine Lokalinstanzen und seine höchste Appellinstanz schaffen. Die Funktionen dieses Ausgleichsapparates werden die folgenden Gebiete des fozialm Lebms umfassen: a) Arbeitsnachweis, b) Festsetzung der normalm Arbeiterlöhne, c) Festsetzung der gerechten Grenze des Kapitalverzinsungsansprnches, d) Schlichtung aller Arbeitskonflikte. 3. Der Jischuw wird feierlich proklamieren, daß die Beschlüsse der höchsten Appellinstanz des Mosad Elion la-Borerut für alle Juden Palästinas bindend find. Jeder Verstoß gegen diese Beschlüsse, sei es in Form von Boykott, Lockout oder Streik, wird als nationales Verbrechm betrachtet und gegm die schuldigen Personen, Anstalten oder Organisationm wird der Jischuw und die zionistische Welt mit allm Mitteln des öffentlichen Druckes Vorgehen. Die Konferenz wiederholte die Beschlüsse der erstm und zweitm Konfermz, wonach der Verband sich das Recht vorbeunmittelbare Propaganda für seine Forderungen in der jüdischen und nichtjüdischen Oesfentlichkeit zu betreiben und andererseits eine freundliche Stellungnahme der maß-- gebenden politischen Faktorm verschiedener Länder dem Revisionismus gegenüber vorzubereiten. Die Konferenz stellt fest, daß das Wort „berechtigte Prärogative" der Zionistischen Executive so zu verstehen ist, daß die Zionistische Executive, solange sie als souveräne, unabhängige und vor dem Zionisten-Kongreh verantwortliche Jewish Agency der Regierung und dem Völkerbund gestenübersteht, das Recht hat, konkrete Forderungen an die brutsche Regierung oder au den Völkerbund im Namen der Zionistischen Weltorganisation zu stellen; die Prärogative kann aus keine andere, dem Kongreß nicht verantwortliche Körperschaft übertragen werden, sie ist daher automatisch außeykraft, solange die Zionistische Organisation auf ihre Souveränität verzichtet. Zur Frage des Dominions wurde beschlossen: die dritte Weltkonferenz der Union der Zionifteir-Revisionisten begrüßt mit herzlicher Sympathie Colonel Josiah C. Wedgwood als treuen und edelmütigen Freund der zionistischen Idee. Die Konferenz erklärt ihre unabänderliche Loyalität gegenüber den Bestimmungen des Mandats, welches dem jüdischen Volke ein nationales Heim in Palästina garantiert und hält unwandelbar daran fest, daß das endgültige Ziel des Zionismus die Errichtung des Judenstaates ist. Dieses Ziel steht nicht in Widerspruch mit der Idee eines jüdischen Palästina, das sich eventuell einem britischen Commonwealth ot Nations als ein „Siebentes Dominion" anschließen kann. Es steht jedem Revisionisten frei, der in der Gründung befindlichen „League for the Paleftine Dominion" beizutreten." Gegen das Aesthelifieren Von Edith Falk, Frankfurt a. M. Als in den letzten Tagen in Frankfurt die große Konfercnz zusamn.entrat, die eine Kundgebung und eine Warnung barst eilte gegen das Grauen eines kommenden Giftgaskrieges, da drängte sich einem wieder einmal der Gedanke auf, wie unverantwortlich es ist, daß die Massen und Völler „von höherer Stelle her" mit verbundenen Augen gefühci werden, daß Aberhunderte und Abertausende sich in den kleinen Kreis ihrer Interessen einspinncn, winzigen Teilfragen nachforschen, und den Blick verlieren für die Zusammenhänge und die furchtbare Maschinerie der Staaten, in deren Schutz sie sich zu wissen glauben. Vielzuviele von denen, die ernstes Streben zu verinnerlichtem Leben und Gestalten drängt, machen einen unabsehbaren Fehler: den, in ein Aesthetentum zu verfallen, sich zwar wertvolle und vertiefte Probleme zu stellen und in deren Lösung den: Inhalt des - von Gott als Aufgabe gegebenen! Lebens zu sehen, Probleme, die aber doch nur ton sekundärer Bedeutung sind genressen an der Not, die uns überall schreiend umgibt. Wenn man bedenkt, wie ungeheuer groß die Verantwortung ist, dtze jeder Erlennende, Denkende trägt: aufzuklären, sich einznsetzen für das Erkannte, dann ist man beschämt, wie wenig aktiv man noch ist, wie winzig die Leistung, die jeder Einzelne nach Maßgabe seiner Fähigleiten und Kräfte am Hilfswert für die Mensch- .;cit zu stellen hat, bisher noch blieb. Um speziell für uns zu sprechen: es genügt nicht, daß wir in der rechten Erkenntuis unserer jüdischen Weltanschauung ausruhcn, cs ist nötig, daß wir, die wir uns auf die Mcssiasmission unseres Judentums' besonnen haben, die wir erkannt haben, daß es das Reich „des ewigen Friedens" zu erreichen gilt, uns nicht verlieren im Aesthetisieren über - im einzelnen gewiß nicht unwesentliche - Fragen der Form und Darstellung unserer Erkenntnisse; in der Schaffung der Stunden, die uns aus unserem Alltag anfrütteln sollen, dürfen wir nicht das Ziel, sondern müssen »vir ein Mittel unserer Betätigung erblicken. Wir sind nicht eingesponnen in das Ghetto unserer Väter; wir sind nicht angewiesen auf die Tiskilssion weltferner Ideologien: mit den Rechten des freien Bürgers hoben tvir tausendfach Pslichten des freien, erkennenden Bürgers übernommen. Wir fühlen nicht das Recht in uns, vergraben in unsere Gedankenwelt unfruchtbar für die Menschheit zu vegetieren, sondern wir wissen, daß es die wichtigste, unabweisbarste Pflicht für uns ist, die Probleme unsere r Zeit, die Nöte der Menschheit zu den unseren zu machen. Größer als in Fragen des Ritus und der Gemeinschaftsaussassung zeigt sich hier die Trennung zwischen uns und den Konservativen resp. Zionisten. Während sich die einen ui iyr sei bst gewollt es Ghetto vergraben und die anderen eigerkherrlich glauben, als neue Nation unt r den vielen bestehenden ihr spezielles Lebcnsgesetz schaffen zu können, haben wir erkannt, daß das Leben auf dem ganzen Erdball ineinander verwoben ist, das Gedeihen jedes Gliedes der Gesamtheit abhängig vom Gedeihen des andern, daß der Frieden der einzige Boden ist, auf dem Wachstum möglich ist, und daß die Hervorzerrung als „unüberwindlich" hingestellter Gegensätze zur absoluten Vernichtung aller führt. Wir haben nicht das Recht und nicht die Zeit, ästhetisch zu philosophieren. Es gilt für uns, endlich darauf hinzuzielen, den Willen zum Frieden, den wir in uns allen Nüssen, zum Programm zu erheben unserer jüdischen Weltanschauung, uns zu jedem großen Gebiet, das das Wähl und Wehe der Menschheit berührt, klar und eindeutig crnzustttlen, uns hinauszuheben über das asoziale Privatisieren. Viele sagen, eiri Emanzipieren verwische die jüdische Eigenart; das ist nicht währ: das Ziel der Menschheit kann nur ein Ziel sein, — wir gehen den Weg dahin aus unsere Mische Weise. Biele sagen, daß wir jüdischen Menschen durch die Andersartigk'eit unserer Blutmischung, im Gegensatz zu denen, unter denen wir uns als Minderheit bewegen, auch andere Leistungen hervorbringen werden als die andern, Leistungen, die unvereinbar sind mit den aus' anderen Gebieten liegenden der „andern", und daß man unsere Mitarbeit nicht will und nicht sucht. Hierzu ist zu sagen, daß unser Messiasglaube arm und eng wäre, wenn er nicht die frohe Gewißheit hätte, sich durch edlen Friedenswitten die Menschheit, auch da, wo sie uns heute noch nicht anerkennt, zu erobern. Eben um unserer Andersartigkeit willen können wir Ergänzung sein für die Lücken und Eigenheiten der andern Teile der Menschheit. Sombart sagt einmal: „Ein Zusammenwirken des Germanentums mit dem Judentum kann unsere geistige Macht nur stärken und uns diejenigen Talente gcben, welche es vermögen, die ökonomischen Kräfte dcr Nation durch großartige Kombination zu steigern." Ausgehend von der Erkenntnis, daß man nicht berechtigt ist, indifferent und drchnenhast abseits zu stehen, und im Bewußtsein seiner Kräfte und Ergänzungsmöglicht'eit ist es Pflicht jedes denkenden, verantwortungsbewußten Menschen, durch Wählen, Aufklärung, Erziehung sich „zu bekennen" nnb mitzuwirken an der Entgiftung der Welt! Zur Terminologie des Liberalismus Landesrabbiner Dr. Alex Lewin, Hoppstädten (Nahe). In Deutschland leben ungefähr fünfhundertfünfzigtausend Juden. Davon erhebt ein kleiner Prozentsatz den Anspruch, streng orthodox zu sein. Auf der anderen Seite steht die große Anzahl der Jndifferenden. Zwischen ihnen hat der Liberalismus sein Heerlager ausgeschlagen. Da hier nur von religiösen Richtungen gesprochen werden soll, können wir vom Zionismus absehen. Wenn nun die These zu Recht besteht, daß Jude ist, wer Jude sein will, dann muß auch die Folgerung gelten: Jeder hat das Recht, sich der Richtung zuzurechnen, der er angehören will. Für die Orthodoxie gibt es unumstrittene objektive Kriterien, auf Grund deren dem Einzelnen das Recht streitig gemacht oder zuerkannt werden kann, sich orthodox zu nennen. Die Forderungen, die da gestellt werden, heißen: Anerkennung der Göttlichkeit der Thora und eine Lebensführung nach dem Religionsgesetz. Eine Untersuchung, inwieweit jeder diese letztere Forderung in seinem Leben zur Verwirklichung bringt, wäre inter essanl, sicherlich würde sich ergeben, daß zwischen der Idee und der Ausführung eine nur allzu große Kluft sich auftut. Die Frage, ob die Anhänger dieser Richtung den ethischen Forderungen, die ja auch ein integrierender Bestandteil des Religionsgesetzes sind, in einem höheren Maße gerecht werden als die Nichtorthodoxen, dürfte wohl auch von der Orthodoxie verneint werden. Auf dem Gebiet der Zedokoh gibt es sicher keinen Unterschied unter den Bekennern der beiden Richtungen. Es kann nicht bestritten »verden, daß sich Liberale wie Orthodoxe in gleicher Weise als „Rachamonim bne Rachamonim" bewährt haben. Welches sind nun die objektiven Kriterien für di« Beurteilung des Liberalismus des Einzelnen? Die Antwort, die Seligmann in seiner Predigt anläßlich der Tagung der liberalen Weltkonferenz gegeben hat, kann nur als Antwort eines Dichters angesehen werden. Spinozistisch darf man sie nicht nennen, wie es geschehen ist. Denn der psychologische Determinismus hat kernen Platz im Bezirk der Religion. Sicherlich ist es auch nicht so, wie Fuchs es in seinem sonst so klaren und prachtvoll ehrlichen Aufsatz auseinandergesctzt hat: „Hier liegt der »vahre Grund für den Unterschied zwischen der sogenannten Rabbinerpartci im Liberalismus und den Kreisen um Woyda. Diese »vollen das Hühnchen schächten und ihm nicht »oehtun, wollen Juden sein, aber so billig »vie möglich. Und das billigste ist. Die Männer, die an der Spitze der Gegner der sogenannten zu sagen: Judentum ist Bekenntnis zum Eingottglauben und Moral." Rabbinerpartci stehen, bezeugen durch ihr Leben und ihre Lebens arbeit, daß diese Frage nicht so einfach zu beantworten ist. Eine solche Auffassung »vird diesen Männern nicht gerecht. Sie verdienen es, anders eingeschätzt und gewertet zu werden. Wenn der Liberalis mus von anderen als bestimmte religiöse Gesinnung definiert wird, die noch verwirklicht werden muß, so ist dagegen einzuwenden, daß fte erst verwirklicht werden muß, bevor sie den Anspruch darauf machen darf, Liberalisinus zu heißen. Auch der Begriff der Freiheit ist ein so allgemeiner, daß erst die Doppelfrage beantivortet »verden ' mulj: Freiheit wovon und Freiheit wozu? Die Definition: Liberal ist jeder, der an die Einheit und Gültigkeit des Religionsgesetzes nicht glaubt, scheint mir nicht das Richtig« zu treffen. Diese: Satz enthüllt inehr als die sonst gegebenen Begriffsbestimmungen die Schwierigkeiten des Liberalismus, indem er die Mängel seiner wissenschaftlichen Grundlegung aufzeigt. Ob in einer lebendigen Religion der Intellekt den Primat haben kann, ob der Primat des Intellekts eine schöpferische Entwickelung der Religion überhaupt möglich macht, »vage ich zu bezweifeln. Gerade in diesem Punkte sind die Ausführungen Baecks falsch verstanden worden. Denn derjenige, der in religiösen Fragen dein Intellekt den Primat nicht zubilligt, der kann naturgemäß von einer Reform des Ornamentalen für die Entwickelung der Religion wenig erwarten. Denn m ihm lebt die Gewißheit: »venn nur die Quelle der Religion im Einzelnen wieder lebendig strömt, dann schafft sich die Religion ihre Ornamcnie selbst. Bon diesem Standpunkt aus ist natürlich das Ornamental« sekundärer Natur. Ornamente sind übrigens nichts Aufgepapptes, sondern am echten Kunstwerk organische Bestandteile. Aber »venn in einer Zeit, in der das religiöse Genie, in dem sicherlich nie der Intellekt das primum movens ist, fehlt, eine Fortenttvickelung nur auf dem Wege über den Primat des Intellekts möglich erscheint, dann ist cs unabweisbar, daß dieser Intellekt zunächst alle wissentschastliche Voraussetzungen schassen muß, auf denen als Unterbau ei« Enttvickclung möglich ist. Die großen Schivicrigkeiten, die jetzt entstanden sind und die zum Kampf der Richtungen im Liberalismus geführt haben, deuten aus diese mangelnde wissenschaftliche Fundamentierung hin. Bleiben »vir bei der oben angeschnittenen Frage stehen. Kann es sich denn bei der Frage nach der Einheit des Religionsgesetzes um einen Glauben handeln? Diese Einheitlichkeit ist doch nicht eine Sache des Glaubens, sondern ein Problem, daß erst objektiv und »vissenschaftlich gelöst »verden muß. Bis jetzt ist es noch nicht geschehen. Der ganze halachische Stoff in Heiner außerordentliche» Mannigfaltigkeit und Kompliziertheit harrt erst noch einer Untersuchung von nichtorthodoxer Seite, bis die Behauptung getvagt »verden kann: Das Religionsgesetz ist nicht einheitlich. Dieser Nachweis hat für den Liberalen nicht nur theoretischen Wert, sondern aktuellste Bedeutung. Denn auch der Liberalismus hat eine Halachah. Dieses Wort hat vor der Bezeichnung „Religionsgesetz" den Vorzug, daß es nicht von der Parteien Haß zerrissen ist und daß an ihin sich nicht so leicht die Parteilcidenschaften entzünden. Man muß cs nur in seinem Ursinn nehmen: Es ist der Weg, den der religiöse Jude gehen soll. Andererseits haftet ihm auch nicht der Begriff des Starren und Unveränderlichen an. Daß Nuancen in der Handhabung der Halachah möglich sind, kann auch von orthodoxer Seite nicht bestritten »verden. Ich denke an die Entwicklung der Schechitoh von C h u l l i n bis zum Jorehdeoh. Da der Liberalismus historisches Judentum ist und sein will, ist es unmöglich, das ganze Religionsgesetz zu verneirren. Das »väre ja ein radikaler Bruch mit der Vergangenheit und »vürde das Band der historischen Kontinuität zerschneide»». Wenn der Weg zu eiirer Synthese zwischen jenem sowohl »veitanschaulich als auch im allgemeinen Kulturleben überwundenen radikalem Individualismus und dem Leben in und für die Gerneinschaft gefunden sein »vird, dann »nuß sich eine Anzahl von religiösen Vorschriften für das Lebe» in dieser Gemeinschaft von selbst als Normen herauskristalisiereu. Nichts anderes wollten ja auch einmal die Richtlinien, die den einen zu wenig und de:» anderen zuviel verlangten. Sind diese Richtlinie» trotz allem nicht Halochaus? Aber sie werden erst dann sinnvokl im Gefüge des Liberalismus, wenn die Brücke zur alten Halachah hergestellt ist. Der Schöpfer der Richtlinien hat es ja selbst, wenn ich »nich recht erinnere, betont, daß eine wissenschaftliche UnterbauunZ folgen werde. Erst »venn einmal eine tiefgründige Untersuchung des Religionsgesetzcs, eine von entsagungsvoller Einzelarbeit zu bewältigende Forscheraufgabe angestellt ist, dann ist das Fundament geschaffen, aus dein der Liberalismus weiter bauen kann. Für eine Reihe anderer Probleme, die in der Vergangenheit wurzeln, gilt dasselbe. Selbst das außerordentliche gelehrte Werk über den Gottesdienst von I. Elbogen führt nicht ganz bis an die Schwelle des Liberalismusda ihm der zweite Teil noch fehlt, der die Gesetze inneren organischen Werdens aufzuzeigen hätte. Sicherlich werden dann auch Behauptungen unterbleiben »vie die, daß der Orthodoxie der Dienst im Gotteshaus alles ist. Der Schulchan aruch or. ch. § 89 ff. und die Gnnoro Brochaus sagen darüber etwas anderes. Besonders zu erwähnen ist hier, daß, wie aus dem im Jahre 1630 entstandenen Minhagbuch „Josef Omez" hervorgeht, selbstverfaßt« Gebete «och da»nals nichts seltenes waren. Es fehlt aber dem Liberalismus nicht nur eine von Tendenzen freie Auseinandersetzung mit der Vergangenheit, wie sie Protestantismus und Katholizismus längst besitzen. Ebenso not tut uns «ine Klärung der wichtigsten modernen Kulturbegrifse, mit denen die liberal Dialektik zu arbeiten gezwungen ist. Da hört man immer wieder von dem „religiösen Menschen von heute" sprechen. Begriffe wie Vernunft, Entwickelung, Erlebnis, modern ertönen als Schlachtrufe und werden als allgemein bekannt und eindeutig vorausgesetzt. Man denkt unwillkürlich dabei an eine Stelle in der Kritik der reine» Vernunft, wo Kant von usurpierten Begriffen wie Glück und Schicksal