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Jüdisch-liberale Zeitung · 1929-01-11 · 2 (11.1.1929) · page 5

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
9 (1929)
Issue
2 (11.1.1929)
Date
1929-01-11
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
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s. Zahrgang Nummer 2 ^DKHZbMle3eiiiW Verlage 11. Januar 1929 AiouWcher Vorsitzender in Betlln Ter neue Vorsitzende der B.rlinec Jüdischen G.nieinde. Ter Vorstand der Jüdischen Gemeinde Berlin -;at in seiner am Dienstag, den 8. Januar, abends stattge)abte>l Sitzung den bisherigen stellvertretenden Vorsitzenden, Direkt tor Gcorg Kareski, zum Vorsitzenden des Vorstandes der Jüdische Gemeinde gewählt. Direktor Kareski gehört der Jüdischen Voltspartei an. Die Liberalen stimmten gegen diese Wahl. Ter bisherige Vorsitzende, Kommerzienrat Gerson Simon, der weiter im Gemeindevorstand verbleibt, wurde zum 2. st i U m tretenden Vorsitzenden gewählt. Erster stellvertretender Vorsitzender dcr Gemeinde bleibt nne bisher Herr Kammergerichtsrat Leo Wolfs, der früher b.'. der liberalen Mehrheit Vorsitzender des Vorstandes der Gemeinde war. * Tie Wahl des zionistischer Führers zum Vorsitzenden der Berliner jüdischen Gemeinde kommt den Eingeweihten nicht überraschend. Sie bildet einen Teil eines Abkommens, das Mittelpartei, Konservative und Voltspartei beschlossen haben, die ja gegenwärtig, wenn es in der Oeffentlichteit auch gern abgestritten wird, eineu Block in der Berliner Gemeinde bilden. Durch dieses Abkommen haben sich die nichtliberalen Parteien der Berliner jüdischen Gemeinde daraus geeinigt, den Gemeindevorsitzenden nicht für die gesamte Legislaturperiode zu wählen, wie es im Gemeindestatul vorgesehen ist, sondern es wurde bestimmt, daß bis zum 31. Dezember 1928 der zur Mittelpartei gehörige Kommerzienrat Gerson Simon den Vorsitz führen, und daß vom 1. Jarrnar 1929 dieses Amt zum ersten Mal in der Berliner Gemeinde einem zionistischen Vorstandsmitgliede zufallen sollte. Programmgemäß hat Herr Kommerzienrat Simon mit dem Jahreswechsel sein Amt niedergelegt, sodaß die Wahl des zionistischen Herrn Kareski zum Gemeindevorsitzenden möglich wurde. Diese Tatsache zeigt erneut, daß die von Herrn Kommerzienrat Simon vei Beginn seiner Tätigkeit im Gemeindevorstand abgegebene Erklärung, er sei keinerlei Abmachungen mit Zionisten eingegangen, wie hier schon mchrsach behauptet wurde, nicht den Tatsachen entspricht. Die Wahl des Herrn Kareski wird weit über den Rahmen der Berliner Gemeinde hinaus Beachtung finden. Nicht nur, weil sich hier wiederum das unseres Erachtens unnatürliche Bündnis religiöser Gruppen mit Zionisten in der Gemeindestube dokumentiert, sondern vornehmlich auch, weil damit zum ersten Male in einer jüdischen Großgemeinde Deutschlands ein Zionist an die Spitze berufen worden ist. Ganz abgesehen von den Bedenken, die in der Persönlichkeit des Herrn Kareski und seiner Tätigkeit im Michael-Konzern ihre Ursachen haben, abgesehen auch von feinem eigenartigen Verhalten als Wahlkommissar der Berliner jüdischen Gemeinde während der letzten Repräsentantenwahlen, das in einem Fall ja sogar vom Berliner Polizeipräsidenten als „eine starke Verletzung des Statutes der Berliner jüdischen Qfremeinbe" Bezeichnet wurde, kommt seiner Wahl symptomatische Bedeutung zu. Wenn die Gesahren, die die Wahl eines Zionisten zum Gemeindevorsitzenden mit sich bringt, nicht voll zur Auswirkung gelangen werden, so dürfte das in erster Linie einem Abkommen zu danken sein, das vor kurzem die Liberaleil der Berliner Gemeinde mit der jüdischen Volkspartei getroffen haben. Es erscheint uns zweckmäßig, daß die Liberale Fraktion in voller Oeffentlichkeit möglichst durch wortgetreue Publikation dieses Abkommen klarlegt, was sie mit ihm erstrebte, was sie erreicht hat und zu welchen Zugestäildnissen sie sich bereit finden mußte. Wir glauben, zutreffend unterrichtet zu sein, wenn wir sagen, daß als Wesentlichstes festgesetzt worden ist, daß die Legislaturperiode der ietzigen Repräs ntantenversammßung bereits rm nächsten Jahre, also 1930, abläuft, uno daß dann durch eine völlig neue Wahl die Möglichkeit gegeben werden wird, die Wähler über die zukünftigen Gesthicke der Berliner jüdischen Gemeinde entscheiden zu lassen. In dem Abkommen haben unseres Wissens ferner die Zionisten für die Zeit bis zum Ablauf der jetzigen Periode aus Sämtliche Forderungen für Palästina sowie auf die Durchührung ihres Schulprogramms verzichtet, wobei ihnen die Liberalen die Bewilligung der Kosten für einen Lchrstuhl für deutsche Literatur an der Jerusalemer Universität und die Uebernahme einer in der Rykestraß? in Berlin bereits beuchenden privaten jüdischen Volksschule konzed.'ertm, die alsdann s elbstverständlich der Kontrolle und Aufficht der zuständigen Gemeindeinstanzen unterstellt wird. Es ist ferner in dem Abkommen geregelt worden, daß die Besatzung wichtiger Bvamtenposten usw. nur in beiderseitigem Einvernehmen erfolgt. Schließlich haben unseres Wissens die Zionisten noch Zugeständnisse in der Frage des Zusammensitzens von Männern und Frauen in der Synagoge Prinzregentenstraße gemacht und dem Bau einer neuen Synagoge für die Jüdische Reform gemeinde im Berliner Westen zugcstimmt. Durch dieses Abkommen dürste also erreicht sein, daß trotz, der Wahl des Herrn Kareski zum Gemeindevorsitzenden die zionistischen Sonderwünsche in der Gemeinde zur Zeit nicht verwirklicht werden können. Wir haben es für unsere Pflicht gehalten, in diesem Augenblick die wesentlichsten Bestimmungen der getroffenen Abmachungen hier mitzuteilen. Wir glauben, es würde dem Grundsatz der Oeffentlichkeit der Politik entsprechen, wenn diese Abmachung in vollem Wortlaut publiziert werden würde. Selbstverständlich wird durch diese Abmachung die Tatsache nicht beeinträchtigt, daß die Liberalen auch in Zukunft au dem gegenwärtigen Regime in der Berliner Gemeinde tn Opposition verbleiben. Wir legen sogar Wert darauf, daß diese Tatsache nach außen hin klar in die Erscheinung tritt. Deshalb bedauern wir, daß die Liberalen im Gemeindevocstand nicht aus die Besetzung bzw. Beibehaltung des Postens «eines stellvertretenden Vorsitzenden unter dem Regime Kavesti verzichtet haben. Wir halten es nicht der Würde der Liberalen entsprechend, daß sie im Gemeindevorstand fortgesetzt den Vertreterposten des Vorsitzenden mnchaben, erst > unter einem Mittelparteiler und jetzt unter dun Zionisten Ka- Knmmngcrichtsrat Wolfs hat beide Male auch unter dem ih;.tnt Regime zu in Vorsitzenden des Gemcindevorstandes kandidiert. Aus ihn vereinigten sich die drei liberalen Stimmen im Vorstand, sickaß er gegen die vier Stimmen der Blockmchrheit unterlag. Wir glauben, daß nunmehr die Liberalen darauf verzichten sollten, einen der ihrigen während der jetzigen Sessionsdauer nochmals zum Gemeindevorsitzenden vorzuschlagen, und daß sie es als nicht zweckentsprechend erkennen sollten, unter den jetzigen Verhältnissen den Posten eines stellvertretenden Vorsitzenden innezuhaben. * Die Meldungen der Bosiifchen Zeitung. Tie „Vossische Zeitung" verbreitete unmittelbar nach der Wahl des neuen Gemeindevorsitzenden in ihrer Morgenausgabe vom 9. Januar folgende, offensichtlich aus zionistischer Quelle stammende Meldung : Direktor Kareski Vorsitzender der Jüdischen Gemeind«. Entsprechend einer bei den letzten Wahlen zum Vorstand der Jüdischen Gemeinde getroffenen Vereinbarung wird der Posten des Vorsitzenden des Vorstandes alljährlich zwischen den im Vorstand vertretenen Parteien ausgetauscht. Infolgedessen ist jetzt der bisherige Stellvertretende Vorsitzende des Vorstandes, Direktor Georg Kareski, zum Vorsitzenden gewählt worden. Kareski, der der Jüdischen Volkspartei angehört, hat sich als Finanzdezernent der Jüdischen Gemeinde besonders lvährend der Jnslationsjahre von allen Parteien anerkannte Verdienste erworben. Der bisherige Vorsitzende, Kommerzienrat Gerson Simon, bleibt als Stellvertretender Vorsitzender im Gemeindcvorstand. Diese Meldung traf selbstverständlich nicht zu. Die Liberalen haben weder beziiglich der Wahl von Herrn Kareski noch von Herrn Kommerzienrat Simon irgend ein Abkommen getroffen, noch für die Wahl dieser Herren gestimmt. In ihrer Morgenausgabe vom 10. Januar hat denn auch die „Bossische Zeitung" ihre erste Meldung wie folgt berichtigt: Der Wechsel im Vorstand der Jüdischen Gemeinde. Wie wir erfahren, ist eine Vereinbarung, daß der Posten des Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde alljährlich zwischen den im Vorstande vertretenen Parteien ausgetauscht wird, nicht von allen Parteien getroffen worden. Die religiös-liberale Partei, die zehn von einundzwanzig Sitzen in der Repräsentanten-Versammlung und im Vorstände von sieben Plätzen drei einnimmt, hat die Zustimmung zur Wahl des Direktors Kareski nicht erteilt. Die angegebene Vereinbarung ist vielmehr lediglich ztvischen den übrigen Parteien getroffen worden. Bei der Wahl des Vorsitzenden hatten die der liberalen Partei angehörigen Vorstandsmitglieder ihre Stimmen für den Kammergerichtsrat Leo Wolfs abgegeben. Umschau Zur Agency-Dlstusfion. Es ist bedauerlich, daß immer wieder in zionistischen Kreisen gleichzeitig mit dem Wunsch nach Mitarbeit der Nichtzionisten an der Jewish Astencv der Auffassung Raum gegeben wird, als ob es sich hierbei um eine Mitarbeit am Zionismus handeln könne. Besonders eigenartig berührt es, daß nach einer Mitteilung der Jüdischen Telegraphen-Agentur sich das ossizielle Organ der zionistischen Weltorganisation „New Judäa" in ihrem Leitartikel, der in der kommenden Nummer der Zeitschrift erscheinen wird, mit den Beschlüssen des Aktions-Komitees auf dessen Berliner Tagung befaßt und in biefcm Zusammenhang schreibt: „Nach der Beseitigung aller Differenzen, die sich noch zwischen der Auffassung des A. C. und dem Bericht der Joint Survey Commission ergeben haben mögen, ist der Beginn der Funktion der erweiterten Jewish Agency desinitiv in Sicht. Ueber dieses Ergebnis herrscht in weitesten Kreisen der Zionisten Befriedigung; diese Befriedigung wird mit der Zeit sogar von denjenigen Zionisten geteilt werden, die der Politik der Einbeziehung von Nichtzionisten in die Agency am heftigsten widerstrebt hüben und noch heute widerstreben. Was immer die Verdienste der Agency-Politik sein mögen, fraglos ist, daß die langdauernde Kontroverse über dieses Thema innerhalb der zionistischen Reihen eine Ursache der Schwäche für die zionistische Bewegung gewesen ist. Indem wir diese Frage von der Tagesordnung absetzen, gewinnen wir alle Zeit und Energie für die Lösung der drängenden Probleme. Ein erfolgreiches Arbeiten in der erweiterten Agency setzt eine starke und geeinte zionistische Organisation voraus, und es ist nicht zuviel, wenn man von denjenigen, die sich bisher dem Agency-Plan widersetzt haben, nunmehr fordert, daß sie sich dem Beschluß der Mehrheit loyal unterordnen und das ihre dazutu n; daß sich die Reihen schließen und unsere inneren Probleme der Lösung zugeführt werden. Das stetige Wachstum der jüdischen Siedlung in Palästina ist das beste Instrument zionistischer Propaganda, und insofern .nichtzionistische Elemente dieses Wachstum fördern helfen, trägt dies zur Ausbreitung der zionistischen Idee in der gesamten Diaspora bei. Bon diesem Gesichtspunkte aus ist die Erweiterung der Agency nicht allein eine durch die Forderung der Stunde diktierte Notwendigkeit, sie ist ein Schritt weiter in der Richtung, für das Ideal der nationalen Wiedergeburt jenes Primat zu erlangen, das diesem Ideal mit Recht innerhalb des jüdischen Lebens zukommt. Der Zionismus mußte an seinem Beginn notwendigerweise als eine kämpfende Macht auftreten, heute aber hat er eine Stufe erreicht, auf der seine eigentliche Funktion im jüdischen Leben darin besteht, eine Versöhnung auf der Basis des Interesses an einem regenerierten jüdischen Volke in Palästina, als etwas wenigstens potenziell allen Juden gemeinsames, herbeizuführen. Diejenigen, die den Argwohn und die Taktik aus den alten Tagen der Kriegsführung fortsetzen wollen, leben in einer Welt, die eigentlich nicht mehr existiert." Keine jüdischen brasilianischen Kolonien von Banditen beimgesucht. Das Hauptbüro der Jewish Colonisation Affoication (JCA.) teilt der Jüdischen Telegraphen-Agentur mit, daß — im Gegensatz zu einer aus New Bork stammenden Meldung — die Mischen Kolonien in Brasilien nicht von Banditen heimgesucht wurden. Italiener-Kolonien wurden von Banditen, die sich in den an die JCA.-Kolonien angrenzenden Wäldern aufhielten, angegriffen, wobei mehrere italienische Kolonisten getötet und zahlreiche Kolonisten-Häuser ausgeplündert wurden. Da von den JCA.-Vertretern rechtzeftsg entsprechende Maßnahmen ergriffen wurden, blieben die jüdischen Kolonien von den Angriffen verschont. Der Besitz der JCA. wird ständig von Truppen bewacht. Die Mehrzahl der Banditen wurde gefangen genommen, der Rest ist geflohen. In den jüdischen Kolonien herrscht vollkommene Ruhe und Sicherheit, die Kolonisten sind ungestört bei der Feldarbeit beschäftigt. Die Dienstentlassung von Lanogerichtsrat Gcilin. Vor dem Großen Disziplinarsenat beim Kammergericht fand am vergangenen Mittwoch die Berusungsvechandlung gegen den Breslauer Landgerichts rat Joses Gellin statt. Der Herr Landgerichtsrat, selbst jüdischer Abstammung, hat am 23- September 1927 in einem Breslauer Weinrestaurant seinem jüdisch-antisemitischen Herzen gegen die Juden Luft gemacht. Wegen dieses, eines Richters unwürdigen Verhaltens, wurde er von: Disziplinarsenat beim Breslauer Landgericht zur Strafversetzung mit Verlust der Umzugskosten und zu einer Geldstrafe von 300 Mark verurteilt. Gegen dieses Urteil hatte der Generalstaatsanwalt, dessen Antrag auf Entlassung aus dem Amte ging, Berufung eingelegt. Der Vorfall im Weinrestaurant hat sich folgendermaßen abgespielt: Am 23. September 1927 herrschte im Lokal wie üblich feuchtfröhliche Weinstimmuug, die Musik ließ ihre Töne erklingen, an den Tisch eil wurde laut geplaudert. Plötzlich hörte man eine Stimme schileidend durch dm Raum: „Dieses Saublatt, dieses Dreckblatt, fein anständiger Mensch wird das „Berliner Tageblatt" in die Hand nehmen; alle Juden sind Betrüger!" In diesem Tone ging es weiter, bis sich von einem der Tische ein Herr erhob, aus den schimpfenden Gast zurtrat, seinen Namen nannte. Es war Direktor Hermann, der Herrn Gellin erklärte, daß er sich als Mitarbeiter des „Berliner Tageblatts" beleidigt fühle und ihn ersuche, sich mit ihm zum Austausch der Namen ins Vestibül zu begeben. Der Gast dachte aber gar nicht daran. Er zog gegen Direktor Hermann los, nannte auch diesen einen Juden, und als dieser sich als Christ vorstellte, zu ihm sagte: „Sie sehen aber wie ein Jude aus. Ich bin Landgerichtsrat und lasse mir hier nichts sagen." An den Tischen herrschte helle Empörung, Rufe wurden laut: „So beträgt sich ein deutscher Richter!", „Das ist das typische Betragen eines deutscheil Richters!" Man erwähnte auch den Justizminister, worauf der Landgerichtsrat meinte: „Ich kümmere mich hier nicht um den Justizminister". Als er auf seine jüdische Abstammung aufmerksam gemacht wurde, erklärte Herr Gellin, er lege keinen Wert auf seine jüdischen Vorfahren, er kenne das Pack und hasse die Juden. Erst einem herbevgeholten Schupomaiin gelang die Feststellung des Namens des Herrn Landgerichtsrats. Der Vorfall im Weinrestaurant hatte doppelte Folgen. Einmal kam es zur Erhebung einer Beleidigungsklage vor dem Schöffengericht, zum anderen zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens. Der Schöffengerichtssache, die am 26. Dezember 1927 verhandelt wurde, lag ein medizinisches Gutachten bei, das ganz besonders die schwere örtliche Belastung, die neuropathische Konstitution, den jahrelangen übermäßigen Alkoholgenuß des Angeklagten hervorhob und die Möglichkeit der Anwendung des § 51 in Rechnung zog. Jii Anbetracht dieses Gutachtens beantragte der Verteidiger des Landgerichtsrats Gellin eine psychiatrische Begutachtung seines Klienten. Das Gericht gab diesem Anträge statt, und die Begutachtung erfolgte, obgleich der Verteidiger seinen Antrag in einem späteren Stadium mit der Begründung zurücknahm, daß er ihn ohne Zustimmung seines Klienten gestellt habe. Das Gutachten zweier Breslauer Professoren ging dahin, daß der Angeklagte sich in einem Zustande willenloser Betrunkenheit nicht befunden habe und der ß 51 für ihn deshalb nicht in Anwendung käme. Das Schöffengericht verurteilte den Landgerichtsrat Gellin wegen öffentlicher Beleidigung zu 5.00 Rm. Geldstrafe. Vor dem Disziplinarsenat beim Oberlandesgericht Breslau stand außer dem Vorfall im Schröderschen Weinrestaurant noch ein zweiter Vorfall zur Verhandlung, der sich im Winter 1923 in einem anderen Weinlokal abgespielt hat. Landgerichtsrat Gellin beliebte hier in einer lauten Unterhaltung mit einem Herrn, der an einem andern Tisch saß, die damalige Reichsregierung als „Bande", „dreiste Verbrecher" und „Verräter" zu bezeichnen. Er stieß auf den Sturz der Regierung an und rief: „Nieder die Regierung!" Ein Mitgliä> der Zentrumspartei, Studienassesor Bendler, schlug mit der Faust auf den Tisch und rief: „Nun habe ich es wirklich satt!" und verließ das Lokal. Von einer Anzeige beim Obergeneralstaatsanwalt hatte er damals auf Bitten des Lokalinhabers abgesehen. Als aber jetzt sich der neue Vorfall im Weinrestaurant ereignete, tauchte auch die öffentliche Schimpferei des Landgerichtsrats vom Jahre 1923 auf. Vor dem Disziplinarsenat erklärte Landgerichtsrat Gellin, daß seine Entrüstung nicht der Reichsregierung als solcher, sondern nur dem früheren Reichskanzler Wirth wegen seines Verhaltens in Oberschlesien gegolten habe. Das Urteil des Disziplinarsenats stellte fest, daß Gellin das Ansehen des Richterstandes in höchstem Maße geschädigt habe und daß sein Betragen mit der Würde eines Richters nicht in Einklang zu bringen sei. Auch die Berufung auf den § 51 falls schwer ins Gewicht. Bon einer Entlassung aus dem Amte habe der Disziplinarsenat noch abgesehen, da die von dem Angeklagten ausgestoßenen Beschimpfungen in einem stark angetrunkenen Zustande erfolgt seien und der Angeklagte sich 20 Jahre lang als kenntnisreicher und fleißiger Richter gezeigt habe, sein Gesundheitszustand auch durch seinen Kampf gegen die französische Willkür schwer in Mitleidensähaft gezogen worden sei. Das Urteil des Straffenats hat seinerzeit, wie der Berichterstatter in der Berufsverhandlung feststellte, in der Presse eine äußerst abfällige Kritik hervorgerufen. In Breslau selbst haben die jüdischen Anwälte erllärt, daß sie den Landgerichtsrat Gellin wegen Befangenheit ablehnen würden, und die christlichen Anwälte, daß sie das gleiche bei Vertretung jüdischer Parteien tun würden. Oberstaatsanwalt Rohde, der jetzt die Anklage vertrat, beantragte, das Urteil des Disziplinarsenats beim Oberlandesgericht aufzuheben und auf Entlassung aus dem Dienste zu erkennen. Er führte aus, daß es Pflicht des Angeklagten

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