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Jüdisch-liberale Zeitung · 1929-01-11 · 2 (11.1.1929) · page 4

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
9 (1929)
Issue
2 (11.1.1929)
Date
1929-01-11
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
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Zum jüdisch-religiösen Problem in Sowjetrutzland Im Dezemberheft des Gemeindeblattes der jüdischen Gemeinde zu Berlin behandelt Herr Dr. Jsmar Freund die religiöse Frage in Sowjetrußland, soweit sie die Juden berührt, und schildert dabei den „niederdrückenden" Eindruck, welchen das kulturell-religiöse Lcken der Juden im gegenwärtigen Rußland auf ihn gemacht hat. Das Ergebnis keiner Beobachtungen formuliert er folgendermaßen: „Die Alten hängen noch am Judentum", die Jugend aber „ist kommunistisch, atheistisch, antireligiös" und, „wenn die Entwicklung, wie sie im Flusse ist, sich hemmungslos weiter vollzieht, dann ist, wenn das alte Geschlecht gegangen, in zehn oder zwanzig Jahren das russische Judentum als religiöser Begriff gewesen". Es mag dahingestellt bleiben, ob dieser Pessimismus berechtigt ist. Schreiber dieser Zeilen hält die der jüdischen Religion vom kommunistischen Regime in Rußland drohende Gefahr in der Tat für eine sehr ernste. Jedoch muß hier festgestellt werden, daß Herrn Dr. Freund bei seinen Schilderungen der Lage Unrichtigkeiten unterlaufen sind, die eine Folge der auf seiner Reise angewandten Methode sind. Diese Methode mußte zu Fehlurteilen führen, weil Herr Tr. Freund sich für den Verkehr mit den leitenden Persönlichkeiten in Sowjetrußland nicht genügend mit den Vorkenntnissen versehen hat, die für kritische Beurteilung ihrer Aeußerungen notwendig sind. Dieser Kritikmangel hat ihn z. B. bei der Darstellung der wirtschaftlichen Lage zu Behauptungen veranlaßt, die er schon selbst zurückzunehmen gezwungen war. In seinem Artikel im Novemberheft des Gemeindeblattes führt er zwei Projekte an, durch welche die „scheinbar unbegrenzten Möglichkeiten der Weiterentwicklung" der jüdischen Kolonisation in Sowjetrußland verwirklicht werden sollen. Ems dieser Projekte besteht in der Trockenlegung des Sumpflandes in Weißrußland. Ta schreibt Herr Dr. Freund, „es liegt bereits durch Gesetz geregelt ein Plan vor, wonach in uygefähr acht Jahren die gesamte Bodenverbesseruug durchgesührt werden soll" usw. Nun steht im Dezemberheft des von Dr. Freund redigierten Gemeindeblattes folgende Notiz: „Der Komzet hat den für fünf Jahre berechneten Plan der Ansiedlung von Juden auf dem Lande abgcäirdert, da sich der Plan der Austrocknung der Sumpfgelände in Weißrußland als undurchführbar erwiesen hat." Es genügt also der Zeitabschnitt zwischen dem Erscheinen zweier aufeinanderfolgender Hefte des Gemeindeblattes, um eine der „scheinbar unbegrenzten Möglichkeiten" verschwinden zu lassen. Es ist kaum zu zweifeln, daß auch die weiteren „unbegrenzten Möglichkeiten" den selben Weg gehen werden. Die Darlegung des religiösen Lebens ist ebenfalls von derartigen, durch die angewandte Methode bedingten, Fehlern nicht frei. Zur Klarlegung der religiösen Lage legte Herr Dr. Freund dem Vorsitzenden des Komzet, .Herrn Smidowitsch, eine Reihe von Fragen vor, und er gibt die erhaltenen Antworten genau wieder. Wäre .Herr 'Dr. Freund weniger vertrauensseelig gewesen, er hätte dann herausgefunden, daß die von den Moskauer bolschewistischen Olympiern erhaltenen Antworten doch keine absolute Wahrheit darstellen. Z. B. legte Herr Dr. Freund die vom religiösen Standpunkt sehr wichtige Frage vor: „Dürfen jüdische Kinder .in Religion unterrichtet werden?" Er erh ielt zur Antwort: „Religionsunterricht ist aus den staatlichen Schulen ausgeschlossen, darf also dort nicht erteilt werden. Wenn aber die Eltern privatim die Kinder (in den Religionsfächern unterweisen wollen, steht dem nichts im Wege." Nun ist die Rechtslage auf. diesem Gebiet die folgende: In einem Dekret des ZJK. (Zentralexekutivausschuß) der russischen Sowjetrepublik (RSFSR.) vom 13. Juni 1921 heißt es: „Die Erteilung von Religionsunterricht an Personen, die das Alter von 18 Jahren nicht erreicht haben, ist nntersagt." Nun heißt es allerdings im § 9 des Dekretes über die Trennung von Staat und Kirche vom 23. Januar 1918: „Die Bürger dürfen privatim Religionsunterricht erteilen und chn abhalten", was also bedeuten könnte, daß in der Tat der Religionsunterricht außerhalb der Schule nicht gehindert wird. Das ist aber durchaus nicht der Fall, wie aus den folgenden ergänzenden Bestimmungen hervorgeht. Ein Beschluß des Volksbildungskommissariates der RSFSR. vom 23. April 1921 lautet: „Die GouvernementsaLteilungen des Volksbildungskommissariates haben alle Maßnahmen zu ergreifen, damit der außerhalb der Lehranstalten zugelassene Unterricht des sogenannten „Gottesgesetzes" (so wird im Russischen der Religionsunterricht bezeichnet) an Kinder, die 18 Jahre nicht erreicht haben, auf keine Weise die Form regelmäßig funktionierender und von der Geistlichkeit geleiteter Lehranstalten erhält." Entsprechend lautet die Instruktion vom 22. Dezember 1923: „Der Unterricht an Mnder außerhalb der Schule in Gruppen, die drei Personen überschreiten, ist untersagt.... Wird ein Gruppenunterricht von Kindern durch Personen, die das Recht dazu nicht besitzen, festgestellt, so sind diese Personen zur Verantwortung zu ziehen." Ein Zirkularschreiben, veröffentlicht im Bulletin des Jnnenkommissariates vom 1. April 1924, erläutert, daß'Personen, die schuldig sind, Gruppenunterricht an Kinder außerhalb der Schule erteilt zu haben, der „Verantwortung auf administrative Wege auf Grund des Dekretes des Volkskommissarenrates vom 27. Juli 1922 -über ben Erlaß obligatorischer Verordnungen" unterliegen. Kennt man die Praxis der G.P.U. (der politischen Polizei) in der Anwendung dieses administrativen Verfahrens, so braucht man kein Wort darüber zu verlieren, was es in Wirklichkeit für die Betreffenden bedeute:: würde, zur „Verantwortung gezogen zu werden". Schließlich sei noch ein Beschluß der Sowjetregierung von Weißrußland vom 26. Mai 1922 angeführt, in welchem es heißt: „Alle jüdischen Privatschule::, die Cheder, Talmud-Thora, Jeschiboth genannt werden, sind, da sie bestrebt sind, die Kinder systematisch in Religion zu unterrichten, sofort zu schließen. Die Nichterfüllung dieses Beschlusses oder die Verhinderung seiner Verwirklichung soll als Folge Verweisung der Schuldigen an das Kriminalgericht nach sich ziehen." Aus diesen Gesetzesbestimmungen geht klar hervor, daß Herr Smidowitsch zu Unrecht behauptet, es stände dem nichts im Wege, wenn die Eltern privatim die Kinder in Religionsfächern unterweisen lassen wollen. Es steht dem sehr viel im Wege. Die Zahl der Kinder darf beim Unterricht drei nicht überschreiten. Die Eltern selbst sind nur selten im Besitz der Vorbildung, die für diesen Unterricht notwendig ist, ebenso selten besitzen sie die dazu notwendige Zeit. Die fürchterliche Armut, in die die Juden durch die Revolution und die kommunistische Diktatur geraten sind, macht die Anstellung eines privaten Religionslehrers in den allermeisten Fällen zu einer Unmöglichkeit (das ist ja der Sinn der Beschränkung der Zahl der Schüler im Privatunterricht aus höchstens drei). Es gehört übrigens keine geringe Aufopferung dazu, beim gegenwärtigen Regime in Sowjetrußland privater Religionslehrer zu sein, und die Bereitschaft zum Märtyrertum darf durchaus nicht als selbstverständlich betrachtet werden. Wenn also Herr Dr. Freund in seinen Gesprächen mit den Juden, wie er schreibt, überall die stereotype Auskunft erhielt: „Verboten, illegal, konterrevolutionär, Sibirien", so ist das durchaus nicht das Resultat der Verängstigung durch die Jewsektia (jüdische Sektion der Hl. Internationale), sondern nur die Bezeichnung der realen Sachlage. Es muß der Behauptung Dr. Freunds, daß die verantwortlichen russischen Regierungsstellen es durchaus ernst mit der Nichteinmischung in die religiösen Angelegenheiten nehmen und daß die ganze Schuld an der bösen Jewsektia liegt, entschieden widersprochen werden. Die Sowjetregierung ist von der kommunistischen Partei untrenrrbar, beide sind auf Gedech und Verderb mit einander verbunden. Eine Sowjetregierung, die sich von der kommunistischen Partei losreiße:: würde, wäre eben keine Sowjetregierung mehr, auch wenn sie diese Namen behalten würde. Ebenso wie in allem, was in Rußland geschieht, die Sowjetregierung nur das aus-- sühren kann, was die kommunistische Partei für richtig Werbt neue Mitglieder! hält, bleibt auch auf dem Teilgebiet des jüdischen religiösen Lebens in Rußland die kommunistische Partei, in diesem Falle die jüdischen Kommunisten, der wirklich ausschlaggebende Faktor, was auch die hochgestellten Persönlichkeiten,, mit denen Herr Dr. Freund in Moskau Fühlung nahm, ihm erzählt haben mögen. Dr. I. Lewin. Vereinsnachrichten Am Sonnabend, den 26. Januar 1929, veranstaltet der Verein ehemaliger Zöglinge des zweiten Waisenhauses in Pankow aus Anlaß seines 34. Stiftungsfestes einen großen WohltätigkeitsbaN in ben Gesamträumen des Logenhauses, Joachimsthaler Straße 13. — Der Reinertrag aus diesem Feste fließt dem Unterstützungsfonds entlassener Zöglinge des Vereins zu. Mitteilungen Jedes Jahr taucht wieder für viele Mädchen, die 10 Jahre lang zur Schule gegangen sind, die Frage auf, was beginnen wi»,. wenn aus den Schulpforten zum ersten Mal der Schritt ins Leber» führen soll? Daß jedes Mädchen einer Berufsausbildung zustrebt, ist heute selbstverständlich. Aber welchen Beruf soll es ergreifen? Fast alle Berufe sind überfüllt. Außerdem ist es sehr schwer für das junge Mädchen, nachdem es lange in der Schule gelebt hat, nun auch zu wissen, ob ihr dieser oder jener Beruf, der ihr aus einer Beschreibung bekannt oder sympathisch erscheint, nun auch wirklich liegt. Da darf man in den allermeisten Fällen mit bestem Gewissen raten, ein hauswirtschaftliches Jahr zunächst folgen zu lassen. Das hauswirtschaftliche Jahr ist heute die Grundlage für zahlreiche Frauenberufe. Das junge Mädchen beobachtet in diesem Jahr noch einmal, seine Neigungen und Fähigkeiten viel besser als vorher und kommst dann in die gewünschte Berufsausbildung hinein, ohne Zeit verloren zu haben. Denn keinesfalls ist dieses Jahr verloren SButywirklich einmal später kein besonderer Berus gewählt, so wird wenig-- stens Hausfrauenarbcit als gelernte Berufsarbeit betrachtet. Diese Anschauungen scheinen auch in unseren guten jüdischen Familien allmählich immer mehr Raum zu gewinnen. So kann die „Wirtschaftliche Frauenschule auf dem Lande in Wolsratshausen" die erfreuliche Tatsache fcststellen, daß sie sich zu Ostern 1929 ganz erheblich erlveitern muß. Die Wirtschaftliche Frauenschule in Wolfratshausen ist die erste jüdische Frauenschule auf dem Lande in Deutschland. Daß ein im engsten Zusammensein mit der Natur verbrachtes» Jahr seelisch und gesundheitlich für unsere jüdischen jungen, Mädchen von nachhaltigster Wirkung ist, braucht wohl hier nicht weiter hervorgehoben zu werden. (Siehe auch Anzeige im Inseratenteil!) * Um alle Gerüchte ein für allemal aus der Welt zu schassen, teilt uns die Direktion der Ford Motor Company mit, daß ihre heutige Tagesproduktion ihres im Vorjahre herausgebrachlen 91 und AF-Wagens annähernd 7000 Stück beträgt. Die Ford Motor Company gibt bekannt, daß jedwedes Gerücht, daß sich die Ford Motor Company von einem 4-Zyl. aus einen 6-Zyl. Wagen umstellt, jeder Wahrheit entbehrt. Im Gegenteil hat Mr. Henry Ford bereit? vor 20 Jahren seine letzten 6-Zyl. Wagen gebaut. Die Ford Motor Company vertritt den Standpunkt, daß es unnötig ist, einen 6 Zy!. Motor zu bauen, wenn der Konstrukteur in der Lage ist, alle die Feinheiten eines 6-Zyl. Motors mit einem 4-Zyl. Motor zu er reichen, ohne die Nachteile eines 6-Zyl. Motors mit in Kauf nehmen zu müssen. Es wird uns ferner mitgeteilt, daß die Ford Moto» Company durch Einstellung weiterer 30 000 Arbeiter in absehbarer Zeit ihre Produktion aus ca. 8000 Wagen pro Tag bringt und somit weit über 100 o/0 mehr Fahrzeuge pro Tag herstellt und verkauft als irgendeine andere Fabrik zu irgendeiirer Zeit jemals gebaut hat. Kalendarium f. die Zeit v. 12.1. b. 19.1.29 Januar 1929 Tewes 5639 Sonnabend 12 1 Wochenabschnitt: Woero Sabbat-Neumond Hastarah: Jesaja 66, 1—24 Sabbat-Ausgang: 5.04 Nhr Sonntag 13 2 Montag 14 3 Dienstag 15 4 Mittwoch 16 5 Donnerstag 17 6 Freitag 18 7 Sonnabend 19 8 Wochenabschnitt: Bau Hastarah: Jeremia 46, 13—28 Sabbat-Ausgang: 5.15 Uhr Staatlich genehmigte uirtschafiiiche Frauenschule aul dem Lande Wolfratshausen im Isartal. 580 m ü. M (Gründung des jüdischen Frauenbundes Ortsgruppe München) bildet junge Mädchen aus zu tüchtigen Hausfrauen und schafft die Grundlage zum WlrtschaftsberuV zum Sozfalberuf und zu— Lehrberuf Die Schule wird streng rituell geführt Prospekt, Auskunft, Anmeldung: Leitung der Schule, Hanna Bodenh Imer, Wolfratshausen, Frau Recba Stark, München. Rauchstrasse 12,1. In ein liberales AkademikeriiiiiiiiiniMP hausimrhein. ndustriegebiet wird zu unserem 13^2 jährig. Sohne (Obertertianer) ein Inserieren gleichaltriger bringt KNABE Gewinn! z. Mlterziehung gesucht. Offerten u. Chiffre M *929 Malerarbeiten Itter Uri Renovierung von Wohnungen, Besch&nslokalen. Fassaden etc. Roben fiatheim ui50,Kulmbecherstr.7 Fernsprecher: LDtzoui 6260 Kostenanschläge gratis Verein für fr'euerheatattung in Berlin von IM74, e. V. venn. kostenlose FenerbeHtattnnf Annahme W .15, Lützow Tratte 44, lehphon: Lfltzow %n-61 und Charlottenburg, Kantstr. 154 a Rcke Pasunetistraße. leh phnn- Steirv tat? 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Freitag, d. 11. 1., abds. 6, Jugendgottesdienst Rabb. Dr. Seligmann. Sonnabend, d. 12. 1., morg. 9.30, Ausgang 5.40. Wochengottesdienst: morg. 7.30, abds. 7. Konservativer RituS: Synagoge am Börneplatz Freitag, d. 11. 1., abds. 4.25, Bortrag des Herrn Josef RHenwasser. Sonnabend, d. 12. 1., Frühgottesdienst 7, morg. 8.15, nachm. 4, Ausgang 5.40. Wochengottesdicnst: morg. 7, nachm. 4.15. Sünna vae Bockenherm. Freitag, d. 11. 1., abds. 4.25, Bortrag des Herrn Dr. Köhler. Sonnabend, d. 12. 1., morg. 8.45, nachm. 4, Ausgang 5.40. Wochengottesdienst: morg. 7.10. Israel. Krankenhaus (Raaeniflr. 36. Freitag, d. 11. 1., abds. 4.25. Sonnabend, d. 12. 1., morg. 8.15, Nachmittags- und Abendgottesdienst 5. lverlag: Bereinigung für das liberale Judentums Tß„ «ertin SW. 48. — Beianiwormcher «evatteur: Drpt.-Jng. Bruno Wo,da, Berlin NW. 23. — Druck: Hermann Wegner » Co., Berlin-Mariendars. 344

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