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Jüdisch-liberale Zeitung · 1929-01-11 · 2 (11.1.1929) · page 2

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
9 (1929)
Issue
2 (11.1.1929)
Date
1929-01-11
Page
– (sequence 2)
Language
German
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ständnisvoll gegenüber stcht. Zeitgemäß ist eS jerner, bei Proselytm nicht den Ritus der Beschneidung oder Mikwe auszuüben. Es ist liberal und zeitgemäß, daß darituelle Leben des Rabbiners dem Leben entspricht, das er seruer Gemeinde empfiehlt. Sein Leben sollte stiner Ueberzeugung entsprechen, nicht aber den Lehren der Orthodoxie. Was zu Unrecht und fälschlicherweise als zeitgemäß bezeichnet wird, ist jeder Wechsel der Gebräuche, der nur ein Erzeugnis der Bequemlichkeit darstellt, ferner jede Borschrist, die infolge eines billige» Wunsches nach Reklame hervorgeriffen oder von dem Hauch der Mode beeinflußt wird. (Fortsetzung folgt.) promiß etwa in dem Sinnes daß das passive Wahlrecht de« Ausländern gegeben wurde mit der Beschränkung, daß im Höchstfälle 30% der Sitze des Gemeinderates von Ausländern besetzt werden dürfen, lag durchaus im Bereiche der Möglichkeiten, und es ist bezeichnend für die Situation, daß eine große Zahl, besonders der Orthodoxie nahestehender Gemeindemitglieder, denen man doch zweifellos auch in Kreisen der Volkspartei nicht nachsagen wird, daß sie „unjüdisch" dächte^ sich von der Volkspartei abgesplittert haben, weil auch ste d« Ansicht sind, daß die Wchlrochtssorderungen der Boltspattei in ihrem vollen Umfange nach Lage der Dinge nicht nur für die Liberalen untragbar sind und weil diese Männer klar die große Gefahr erkennen, die darin liegt, daß dir Dresdner Gemeinde zersplittert wird. Es kann keinem Zweifel unterliegen, daß die gemäßigten Forderungen dieser zu einer jüdischen Volksvereinigung zusammen geschlossenen Gruppe, die mit der Bokkspattei in schärfstem Kampfe liegt, weit eher die Möglichkeit zu einer allen feilen gerecht werdende» Wahlreform bieten, als die radikalen Forderungen der jüdische* Volkspartei. Man sicht, daß also auch m Sachsen, wie ähnlich in Bayern, ein Zusammenarbrtte» und Zusammengehen der verschiedenen Weltanschauungen zm» Wähle des ganzen möglich ist. Nun erwähnt Herr Dr. Epauch die Broschüre, die im Aufträge der jüdischen Volks- Partei Herr Dr. Max Schornstein, Dresden, unter dem Titel „Das Wahlrecht in den jüdischen Gemeinden Sachsens" he» ausgab. Ich habe mich mit dieser Broschüre, die über die Grenzen Sachsens hinaus ein Allgemeininteresse nicht beanspruchen kann, in öffentlicher Sitzung des Dresdner Gemeinderates auseinandergesetzt, und es dürfte zu weit führen, in diesen der Judenyeit Deutschlands dienenden Spalten auf interne sächsische Gemeindevechältnisse in breitem Rahme» einzugchen. Nur einige Worte seien mir gestattet: Herr Dr. Schornstein vergißt bei seinen Ausführungen ein nicht ganz unweseniliches Moment: Würde die von ihm und seinen Freunden begehrte Wählresorm durchgeführt, so würde im gleichen Augenblick der Bestand zum mindestens der Gemeinden Chemnitz und Dresden gefährdet sein. Zur Erhaltung dieser Gemeinden tragen liberale Mitglieder - mit Recht den größten finanziellen Anteil. Eine große Anzahl dieser Gemeindemitglieder stcht auf dem Standpunkts den ich zwar nicht billigen, an dem ich aber, und mit mir meine liberalen Freunde, als verantwortungsbewußter Gemeindevorsteher nicht vorübergehen kann, daß sie durch Gründung einer ausschließlich deutsch-jüdischen Gemeinde wesentlich geringer belastet werden und dabei ihren religiösen Bedürfnissen in einer ihnen bei weitem genehmeren Weise Rechnung getragen erhalten könnten, als dies in dev jetzigen, allen Kreisen dienenden Religionsgemeinde der Fall sein kann. Wiederum ist Herr Dr. Epstein falsch berichtet, wenn er schreibt, daß der Schreiber dieser Zeilen bchauptet habe, die oben gekennnzeichnelen Kreise würden aus dem Judentume austreten. Es wurde vielmehr mit aller Deutlichkeit die Gefahr gekennzeichnet, die in der Gründung einer zweiten Gemeinde liegt. Bei aller Anerkennung der Opfer- Willigkeit volksparteilicher Kreise sei jedoch der Zweifel erlaubt, ob diese Kreise auf die Dauer die enormen Lasten der ihnen zu übergebenden Institutionen zu tragen in der Lag« sind. Unter Berücksichtigung solcher Erwägungen darf nun doch vielleicht die Frage gestellt werden, die dm Dresdner Liberalm bei Beschlußfassung über die volksparteilichm Arvträge zum Wahlrechte als grundlegmd vorschwebte: Nicht Machthunger oder prinzipielle Bejahung der Ostjudenentrech-- tung", sondern Sorge um dm Fortbestand der altehrwürdigen Dresdner Gemeinde war der leitende Gedanke unserer Beratungm. Wmn die Frage nach Nützlichkeit oder Schädlichkeit für die Gesamtheit bei diesen Beratungm über die Wahlrechtsreform die erste Rolle spielte, so glaube ich, daß es ehrlicher ist, dies in aller Oefsentlichkeit zu bekunden, als mit so verschwommenen Begriffen wie „jüdisch oder unjüdisch" zu operierm. Bei dieser Gelegenheit noch eine Frage an die Jüdische Volkspattei Dresdms: Ist es nicht „jüdisch", mit allen zu Gebote stchendm Mitteln die Gemeinde zu erhalten, selbst auf die Gefahr hin, daß eine Gruppe von Mmschen ihr Wahlrecht nicht in vollem Umfange ausübm kann? Ist es nicht „unjüdisch", Expettmmte mrt Wahlrechtsfragen anzustellm, auf die Gefahr hin, zwar das allgemeine aktive und passive Gemeindewahlrecht zu erhalten, dafür aber die Zerschlagung einer seit einem Jahrhundett bestehenden Gemeinde zu erreichen? Das sind keine Drohnngm, das ist kein Terror, wie Herr Dr. Epstein zu sagm beliebt, das sind nüchterne Fragm Jas Wahlrecht der jüdischen Gemeinden Sachsens Von Rechtsanwalt Paul Unter diesem Titel und unter dem Schlagwort „Entrechtung der Ostjuden "behandelt in Nr. 99 der „Jüdischm Rundschau" vom 14. XII. 1928 Herr Dr. Harry Epstein die Frage der Gleichberechtigung der „Ostjuden" (gemeint sind dabei offenbar nichtdeutsche Juden) und kommt zu dem Schlüsse, daß hinsichtlich des Wahlrechts, sowohl des aktiven wie des passiven, der Freistaat Sachsen der bei weitem rückständigste Bezirk in Deutschland ist. Den Beweis bleibt er schuldig, im Gegenteil: die von ihm angeführten außersächsischen Gemeinden stellen hinsichtlich des Wahlrechts ihre ausländischen Glaubensgenossen wesmtlich schlechter, als dies die nach Ansicht des Verfassers reaktionärsten sächsischen Großgemnnden tun. Und es wittt einigermaßen erheiternd, daß sich Herr Dr. Epstein ausgerechntt von einem Gesinnungsgenossen fügen lasten muß, daß das Wahlsystem in Sachsen für die ausländischen Juden in Sachsen einen Fortschritt bedeuten würde (Jüd. Rundschau Nr. 101 vom 24. XII. 28, Seite 715). Nun mag man von einem Wahlrechte denken, was man will; ein vollkommeues Wahlrecht gibt es überhaupt reicht, und selbst das auf breitester demokratischer Grundlage aufgebaute Wahlrecht birgt genug Fehler in sich, um immernoch als „ungerecht" angefochten zu werden. Ich gebe ohne weiteres zu, daß das bei den Großgemeinden Sachsens bestehende Wahlrecht dem Ideale eines Wahlrechts bei weitem nicht entspttcht. Daß aber gerade die Liberalen iu Sachsen bestrebt gewesen sind. Hätten dises Wahlrechts nach Möglichkeit auszugleichen, sollte eigentlich Herrn Dr. Epstein bekannt sein oder er hätte entsprechende Aufklärung von seinen Gesinnungsgenossen in Dresden leicht erhalten können. Er sollte eigentlich wissen, daß im Jahre 1923 in Dresden von den Liberalen den ausländischen Juden das aktive Wahlrecht gegebne worden ist mrt der Maßgabe, daß er während drei Jahren Steuern gezahlt bat. Wenn man bedenkt, daß gerade in Sachsen seit Kriegsende die Einwanderung ausländischer Juden in besonders starkem Maße zu beobachten war, so wird man es, wenn man nicht ganz den Boden der Tatsachen verlassen und sich auf einen rein idealistisch eil Standpuntt stellen will, anerkennen müssen, daß die liberalen deutschen Juden, die vielleicht durch den Strom der zugezogencn Ausländer in die Minorität gedrängt worden sind, ein außerordentliches Opfer gebracht haben, wenn sie den Ausländern - mit der oben gekennzeichneten Einschränkung - das aktive Wahlrecht gegeben haben. Wer nun weiß, in nne großzügiger Weise der in seiner Melhrheit liberale Gemeindevorstand in Dresden bei Ausstellung der Wählerliste diese Einschränkung zu mildern sucht, der wird nicht verstchen, wie Herr Tr. Epstein behaupten kann, ,Man habe in mittelalterlichen Staatsrechtsquellen herumgrstöbctt, um raffinierte Systeme zur Entrechtung der Ostjuden auszuklügeln". Ich weiß nicht, wie Herr Dr. Epstein zu dieser Behauptung, wie auch zu mancher anderen in seinem Aussatze kommt; ich kann nicht annchmen, daß er diese Behauptungen wider besseres Wissen gemacht ,;at. Also müssen ihm diese Be- 'hauptungen von angeblichen Kennern der sächsischen Gemeindevechältnisse in dieser Weise geschildert worden sein. Und nun bin ich in der Lage, mit Herrn Dr. Epstein übereinzustimmen: Wer sind diese Gewährsleute? Heraus mit diesen Dunkelmännern. Bei den Liberalen sind si: nrcht zu finden. Wir haben uns in offener Feldschlacht ehrlich mit unseren Gegnern auseinandergesetzt. Wenn Herr Dr. Epftin bchauptet, daß auch in Sachsen die Dunkelmänner werden das Feld räumen müssen, so mag er zunächst einmal mit aller Klarheit und Deutlichkeit zeigen, wo diese Dunlelniänner lltzen. Vielleicht find es diejenigen, die ihn falsch informiert haben. Dann mögen diese Leute offen hervottreten, und nicht in billigen Phrasen sondern in bestimmten Behauptungen auszeigen welche mittelalterlichen und raffinietten Sy- Salinger, Dresden. steme aus mtttelallerlichen Staatsquellen (welchen?) ausgestöbett worden sind. Wenn wir uns schon mit dem Mittelalter beschäftigen wollen, so sei mir der Hinweis auf ein nicht uninteressantes Buch gestattet: Pros. David Kaufmann: Die Vettreibung der Juden aus Wien und Niederösterreich. Dort ist zu lesen, daß die in den Gemeinden zusammengefaßten Juden Mährens (also Ostjuden im heutigen Sinne) ihre aus Wien vettttebenen und zu ihnen geflüchteten Glaubensbrüder (also Westjuden im heutigen Sinnezwar bei sich aufnahmen und unterstützten, ihnen aber kein wie immer geartetes Wahlrecht zugestanden, vielmchr erst eine langjähttge Karenzzeit einfühtten. Stimmführer waren damals Rabbiner (keine liberalen), und nun sei mir die Frage gestattet: War das, was diese Rabbiner damals taten, jüdisch oder unjüdisch? „Jüdisch oder unjüdisch". Ich habe dieses Schlagwott immer dann gesunden, wenn Gegner der Liberalen etwas durchsetzen oder ablehnen wollten. Was jüdisch ist oder unjüdisch wird meist eindeutig nicht zu beschreiben sein. Was für einen Otthodoxen unjüdisch ist, braucht es noch lange nicht für einen Liberalen zu sein, und was der Zionist oder Volkspatteiler für jüdisch oder unjüdisch hält, mag fernem Gegner das gerade Gegenteil bedeuten. Mit solchen Schlagworten kann man nicht Fragen des Gemeindewahtrechts behandeln. Die Dresdener Liberalen können sich nicht dazu verstehen, die weitgehenden Forderungen der jüdischen Volkspartei nach unumschränktem aktivem und passivem Wahlrechte zu bewilligen. Man muß uns schon glauben, daß wir diese Ablehnung nach reiflichsten Erwägungen beschlossen haben. Es handelt sich nicht um „prinzipielle Bejahung der Ostjudenentrechtung bei den liberalen sächsischen Mer (Dresdner-) Genreindegewattigen", wie die Redaktion der Jüd. Rundschau bemerkt. Es handelt sich für uns um nicht mehr und nicht weniger als um die Erhaltung der alten liberalen Dresdner israelitischen Religionsgemeinde. Wer mit besorgten Augen die Austttttsbewegung m den letzten Jahren verfolgte, wer in der wenig beneidenswerten Lage eines Vorstchers einer israelitischen Religronsgenreinde jahrelang um die Erhaltung und den Bestand der Gemeinde kämpft, wer gar als Finanzreferent einer Großgemeinde den Kampf um die Steuer mit gerade den wohlhabendsten Gemeindemitgliedern, die aber von den Einrichtungen der Gemeinde den wenigsten Gebrauch machen, aussicht, der wird nicht achtlos an Stimmen vorbeihören dürfen, die von Schaffung einer deutsch-freisinnigen Religionsgenreürde sprechen, sofern die Verwaltung der Gemeind^ in Kreise übergchl, die bei allem guten Willen nicht in der Lage sein dürften, die Interessen der liberalen Deutschen in einer diese befriedigenden Weise zu wahren. Nun wird man vielleicht erwidern, daß umgekehrt auch die liberaler Deutschen die Interessen der Ausländer nicht vettrtten. Mag fein, daß diese Kreise entsprechend denken. Tie Führer der Volkspartei in Dresden und eine große Anzahl der Anhänger dieser Pattei werden, wenn sie aufrichttg und nicht vom Wahlfieber befallen sind, das Gegenteil zügeln« müssen. Gerade dem Schreiber dieser Zeilen gereicht es zu außerordenttichcr Genugtuung, auch ans gegnerischem Lager Wotte der Anerkennung über eine durchaus gerechte, im Geiste aller Gemeindemitglieder gehandhabte Geschäftsführung gehört zu haben. Wenn man die Ausführungen des Herrn Tr. Epstein liest, muß ein Unbefangener annchmen, daß die Dresdner Volksparteiker einen Kampf auf Biegen und Brechen mit den Liberalen ausgenommen haben und jedes Kompromiß von vornherein ablehnen. So kurzsichtig und unklug sind aber auch die Dresdner Führer der Bolkspattei nicht.' Ein Korn- Vom Judentum Spinozas Von Hans Margolius. Im Bereich der Schriften, die, aus dem Geist des Judentums ackoren, Eigentum der Menschheit geworden find, ' stcht ohne Zweifel die Ethik des Spinoza an erster Stelle. Dies mag befremdlich scheinen. Er, der Verbannte, von der jüdischen Gemeinde seiner Vaterstadt mit dem Fluche belegt, von den gläubigen Juden seiner Zeit gemieden, der Ansgestoßene sollte vor anderen Jdeenträger des Judentums sein? Oder ist vielleicht gerade hierin geheimer Sinn verborgen? Daß immer gerade der, der in irgendeinem Sinne über seine Schule, über sein Volk, über seinen Glauben hinaus verlangt, am Ende zum mächtigsten Zeugen, ja zum Vollender seiner Schule, seines Volkes, seines Glaubens wird? Es gibt ein Wott von N i e tz s ch e, das in diese Richtung weist: „Ich lehre euch den Uebermenschen. Der Mensch ist etwas, das Überwunden werden soll." Vielleicht, daß der am wahrsten Mensch ist, der über sein Menschsein hinaus den Traum des „Uebermenschen" in sich trägt, — der am wahrsten ein Deutscher, der nicht in beschränkter Selbstvergötterung Deutscher sein „will", sondern über die Grenzen des Vaterlandes hinaus, a l s Deutscher zur Menschheit strebt! Vielleicht daß der am wahr-?ten ein Träger jüdischen Geistes ist, der über die Gegebenheit eines Judeseins hinaus, als Jrü>e, nach jenem Reiche namenloser Frömmigkeit verlangt, vor dem jede einzelne ' Konfession belanglos wird! Von Carl Gebhardt ist ein Buch über Spinoza erschienen, das vier Reden in sich vereint: durchdrungen von tiefer Ehrfurcht für den Menschen Spinoza, beseelt von dem Glauben an die Wellmisfion des Spinozismus für das Lccken der Gegenwatt, reich an einer Fülle neuer Einsichten.») x) Carl Gebhardt: Spinoza; Carl Winter, Heidelberg 1927. (1. Spinoza. — 8. La dialectique intörieure du Spinuz ism«. — 3. Spinoza / Judentum und Barock. — 4. Der Spinozismus Goethes.) Man liest mit Interesse die Deutung, die Gebhardt dem Siegel des Spinoza gibt: einer Rose, umschtteben von den Anfangsbuchstaben des Namens und dem Wotte „Caute": „Man hat es gedeutet", so schreibt er, „als die Mahnung zur Vorsicht, damit aus der Freimütigkeit der Bttese dem Empfänger keine Unannehmlichkeit erwachse. Ich deute es als die Devise, die der Wappenblume entspttcht, der Rose mit dem Dorn, Caute quia spinosa, nehmt Euch in Acht, ich steche!" Man hat Spinoza, so glaubt Gebhardt, zumeist und allzulange allein als weltfernen Heiligen gesehen. Tie Gegenwatt sicht ihn anders. Sie sicht den heroischen Menschen in ihm, der gegen seine Zeit zu kämpfen hatte, der sich selbst zeichnete im Gewände des Rebellen Masaniello, den „Dornigen", den Revolutionär! Freilich, über „allem Irdischen wölbt sich für Spinoza, Brücke zur Ewigkeit, der Regenbogen des amor intellectualis Dei". Und gewiß! vor allem als den in der Liebe Gottes Beruhigten, nicht als den Kämpfer im Irdischen hat sein größter Schüler, hat Goethe den Spinoza gesucht und geliebt. Die „alles ausgleichende Ruhe" Spinozas, die „Friedensluft" seines Werkes gibt Goethe „Beruhigung und Klarheit". In einem dreifachen Sinne, so ist die Meinung Gebhardts, ist Goethe selbst Spinozist: in dem Glauben an die metaphysische Einheit Gottes und der Natur, — in der Ueberzeuaung von der ethischen Einheit von Natur und Sittlichkett — und in dem Gedanken der erkenntnistheorettschen Einheit von Erkennendem und Erkanntem, dem Gedanken des durchgängigen Parallelismus von Geist und Materie. Und Goethe i st Spinozist. Er hat Spinozas Pantheismus dynamisch verstanden: als Lehre unendlicher Wirkungskraft des göttlichen Seins. Aber weit entfernt davon, damit den wahren Spinoza zu verfehlen, wie man nicht selten behauptet hat, hat er ihn so vielmehr einzig richtig verstanden. Der Pantheismus Spinozas ist nicht ein mathematischlogischer Monismus, wie wohl gelegenttich die Meinung ist. Er hätte nicht Ausdruck seiner Zeit, nicht Philosophie des Barock sein können, „wenn in ihm das tiefste Prinzip der Zeit, ihr Dynamismus nicht seine Formulierung gefunden hatte". Der Spinozismus ist Philosophie des Barock; er ist zugleich Philosophie des Judentums. „Das Judentum lebt seit der Zerstörung des zweiten Tempels im Galuth. Wir mögen Galuth, von dem Klage- Sinn des Wottes absehend und nur auf die Tatsächlichkeit zielend, uns übettragen als: Symbiose. Das Judentum.... lebt seit zwei Jahrtausenden sein Leben unter anderen Völkern, unter anderen Religionen. Darum ist das Judentum, w« andere nach dem Gesetze innerer Causalität leben mögen, mehr und vornehmlich durch das Gesetz der Wechselwirkung bestimmt.... Unter Ghetto verstehen wir, auch hier aus den Klage-Sinn des Wottes verzichtend, die Abschließung gegen die andere Kulturgemeinschaft.... Die Größten des Galuth haben das Schicksal ihrer Symbiose bejaht, indem sie in zwei Welten zugleich lebten. So ist Philon Jude und Hellenist, leben Jbn Gabirol und Jehuda ha Levi in der Welt der Thora und der islamischen Kultur, gehört Maimonides, in Spanien so gut wie in Kairo, a u ch der gotischen Scholastik an, und ist Leone Ebreo... als Jude in die Renaissance eingegangen. Spinoza aber ist vielleicht der größte eines Judentums gewesen, das Judentum des Galuth, aber Judentum ohne Ghetto war." „Das Galuth Spinozas besteht dann, daß er für die Sehnsucht des Juden.... die Erfüllung sucht aus der schöpferischen Kraft der Zeit. Die Zett aber, in der Spinoza lebt, ist der Barock." Die Tendenzen seiner Zeit gehen auf Religion und auf exakte Wissenschaft zugleich. Die Philosophie Spinozas vereint die widerstrebenden iu sich. Das Nebeneinander von Religion und Wissenschaft und das heißt „die Trennung von Religion und Leben", wie sie den Denker» vor ihm, wie sie Tescattes und Bacon natürlich war, „war für den Juden Spinoza unmöglich. Die Ausgabe der Religion war für ihn, wie ste es von je für das Judentum gewesen, das Leben zu gestatten. Darum hatte für ihn nur eine Wissenschaft Wert, die die Möglichkett der Religion

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