Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 9 (1929)
- Issue
- 1 (4.1.1929)
- Date
- 1929-01-04
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/2613366-2614000-2614001--2999-2620534- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
9. Jahrgang Nummer 1 ZllölichllberalkZeitlmol Am Diskussion über die Erweiterung der Zewijh Agency Wir bringen heute nochmals einige bedeutsame Aufsätze zur Frage der Beteiligung von Nichtzionisten an der Jewish Agency. Da uns nunmehr die Bedingungen hinreichend klargestellt scheinen, von denen die deutsche nichtzionistische Judenheil die von chr seitens der Zionisten erbetene Mitarbeit abhängig machen müßte, schließen wir mit den heutigen Veröffentlichungen die Diskussion. Die Schriftleitung^ Drei naive Aragen Von M o r i tz Simon. Es ist erfreulich, wenn auch den Zionisten vielleicht nicht eben erwünscht, daß die Diskussion über die Erweiterung -er Jewish Agency nicht erst am Verhandlungstisch, hinter verschlossenen Türen begönnere hat. Im Zeitalter der Demokratie .sollten Diskussionen über cntscheiderrde Fragen auch im jüdischen Leben weit mehr als bisher in voller Oeffentlichkeit geführt werden. Der in der Jüdisch-liberalen Zeitung (Nr. 50) veröffent- Achte Artikel von Landgerichtsrat Dr. Lilienthal und die Antworten in der Jüdischen Rundschau (Nr. 100 und Nr. 101) haben eindeutig klargelegt, daß die wesentliche Differenz die statutarische Grundlage der gesamten Zusammenarbeit betrifft. Mit vollem Recht wurde in den Artikeln der Jüdischliberalen Zeitung gefordert, „daß Grundlage gemeinsamer Arbeit selbstverständlich nur das sein kann, was den Anschauungen von Zionisten und Nichtzionisten gemeinsam ist." Da diese Selbstverständlichkeit anscheinend noch nicht auf allen Seiten als solche empfunden wrrch seien mir drei naive Fragen gestattet. Sie mögen zeigen, daß die ganze Materie weit weniger kompliziert ist, als manche glauben machen möchten. Durch eine klare Beantwortung dieser drei Fragen von Zionisten und Nichtzionisten wird sich sofort erweisen, ob der Wunsch einer Zusammenarbeit für Palästina schon realisierbar ist oder einstweilen noch Wunsch bleiben muß. * Die erst e Frage. Jede Nummer der Jüdischen Rundschau enthält am Kopf des Blattes den Satz des Baseler Programms: „Der Zionismus erstrebt für das jüdische Volk die Schaffung einer öffentlich-rechtlich gesicherten Heimstätte in Palästina." Dieses Streben haben die Nichtzionisten von Beginn an abgelchni. Balfour-Deklaration, Palästina-Mandat und eine auf Grund des Mandatstextes gebildete Jewisb Agency erstreben gleichfalls „die Schaffung einer nationalen Heimstätte für das jüdische Volk in Palästina". Wo liegt der Unterschied zwischen dem bisher stets abgelehnten Streben des Baseler Programms und dem Streben der Balfour-Deklaration und des Palästina-Mandats, für die man nun die Mitarbeit der Nichtzionisten zu gewinnen hofft? * Die zweite Frage steht mit der vorigen in ursächlichem Zusammenhang. Die Jüdische Rundschau sagt in shrer Antwort auf den Lilienthalschen Artikel über die Aufgabe der Jewish Agency: „Es handelt sich eben um eine praktische Aufgabe, nicht um Fragen der Gesinnung." Lassen wir einmal die Frage offen, ob diese Unterscheidung von Gesinnung und Praxis überhaupt berechtigt ist. Prüfen wir nur, was die Jüdische Rundschau sagte, als Balfour-Deklaration und Palästina-Mandat bekannt wurden. Am 23.11. 1917 schrieb die Jüdische Rundschau im Leitartikel über „Die Erklärung der englischen Regierung": „Daß die Zionisten in allen Ländern höchste Befriedigung über diese amtliche A n e r k e n n u n g i h r e r B e st r e b u n g e n durch eine Großmacht empfinden, ist nur natürlich." Nach der Annahme des Mandates durch den Völkerbund veröffentlichte die Jüdische Rundschau in ihrer Ausgabe vom 25. Juli 1922 einen Leitartikel „22. Juli 1922" von Dr. Victor Jacobson, in dem es heißt: „Die Annahme des Mandates gibt jedenfalls volle Erfüllung desjenigen, was wir im Anfang unserer Entwicklung in unserem Baseler Programm verlangt haben, in dem wir das Erstreben der „öffentlich rechtlich gesicherten. Heimstätte für das jüdische Voll in Palästina" als das Ziel der zionistischen Bewegung proklamierten." Die Jüdische Rundschau vom 1. August 1922 veröffentlichte an ihrer Spitze einen von Chaim Weizmann und Nahum Äokolow Unterzeichneten Aufruf der Exekutive der zionistischen Orgallisation, dessen erste Sätze lauten: „Der erste Zionistenkongreß hat vor 25 Jahren der zionistischen Organisarion Programm und Ziel gegeben: „Der Zionismus erstrebt für das jüdische Volk die Schaffung einer öffentlich-rechtlich gesicherten .Heimstätte in Palästina." Am 24. Juli 1922, am 28. Tamus 5682, hat der Rat des Völkerbundes durch einstimmigen Beschluß das Recht des jüdischen Volkes auf Wiedererrichtung seiner nationalen Heimstätte in Palästina anerkannt und die Mandatarmacht zur Vertvirklichung der Balfour-Deklaration verpflichtet. Durch diesen für das jüdische Volk und die Völkergemeinschaft gleich bedeutsamen völkerrechtlichen Akt ist das im Baseler Programm formulierte politische Ziel — die öffentlich-rechtliche Sicherung der Heimstätte — zur Erfüllung gebracht." Diese Zitate ließen sich unschwer vermehren. Nun wird die Jüdische Rundschau ja wohl nicht behaupten wollen, daß es sich im Baseler Programm nur „um eine praktische Aufgabe, nicht um Fragen der Gesinnung.handelt". Deshalb die zweite Frage: Ist die Mitarbeit in der Jewish Agency möglich ohne Anerkennung der im BaselerProgramm zum Ausdruck gekommenen zionistischen Gesilinung? # Die dritte Fräste nun ist entscheidend für die Prüfung, ob tatsächlich von den Zionisten neben dem nichtzionistischen Geld auch eine gemeinsame Grundlage für die gemeinsame Arbeit angestrebt wird. Es wurde in len Artifelu der Jüdisch-liberalen Zeitung schon gesagt, daß wir Juden ja nicht mehr nur Objekt der Politik sind. Es hieß hier: „Für den Juden der Gegenwart bildet weder der Text eines Völkerbundmandats noch eine Erklärunst der Britischen Regierung ein kaudinisches Jach". Die Jüdische Rundschau verschanzt sich nun dahinter, daß. es sich bei dem Mandat um „Völkerrecht" handelt. Dr. Kollenscher schreibt: „Die Zionisten sind nicht berufen und nicht legitimiert, die Anerkennung des Völkerrechts oder eines Teiles des Völkerrechts zu verlangen, sie haben aber auch nicht das Recht, andere Personen von der Beachtung völkerrechtlicher Satzungen zu dispensieren. Auch die Nichtzionisten Iverden die Tatsache des Palästina-Mandates nicht leugnen können. Sie haben allerdings die freie Wahl, ob sie an seiner Durchführung Mitarbeiten wollen. Reservationen aber hinsichtlich ihres öffentlich-rechtlichen Teiles zu machen, steht ihnen ebenso wenig zu, wie die Zionisten berechtigt sind, Reservationen cntgcgen-- zunehmen und etwa durch Wille,isübereiiistimmung Wortlaut, Sinn und Geist des Palästina-Mandats zu ändern." .Hier ist tatsächlich der Ausdruck vom käudinischen Joch am Platze. Müßte man annehmen, daß mit diesen Ausführungen das letzte Wort gesprochen ist, so wäre die Ablehnung der Mitarbeit in der Jewish Agency für jede nichtzionistische Organisation, die auch ihrer eigenen Ueberzeugung Achtung entgegenbringt, eine Selbstverständlichkeit. Wir wollen aitnehmen, daß in diesem Punkt aber die Zionisten noch zum Nachgeben bereit sind. Daß eine Verständigung bei ernsthaftem Wollen möglich ist, das zeigt ja das Abkommen mit Lonis Marshall vom 20. 11. 1928, in dem cs u. a. heißt: „lim allen Fragen vocznbeugen, die im Falle der Wiedcrauflöfung der erweiterten Jewish Agency auftauchen könnten und um für jeden Fall die Fortdauer einer Jeivish Agency gemäß Art. 4 sicherzustellen, sollen geeignete Maßnahmen getroffen »verden zur Erlangung der Zustimmung der Mandatarmacht oder einer anderen ettva zuständigen Instanz zu dem Plan der Erweiterung der Jewish Agency in Verbindung mit einer Klausel, wonach im Falle einer zukünftigen Wiederauflösung der erweiterten Jewish Agency alle Rechte und Privilegien, die jetzt der Zionistischen Organisation in Uebereinstimmung mit Art. 4 des Mandates zustehen, an sie uneingeschränkt zurückfallen sollen." Das zeigt, daß die Zionisten den richtigen Weg sehr wohl zu finden wissen, wenn es sich um die Beseitigung von eigenen Bedeuten handelt. Es ist' nicht einzusehen, weshalb nicht ein gleicher Weg sollte gegangen werden können, wenn es sich um die Beseitigung von Bedenken der Nichtzionisten handelt. Völkerbund und Britische Regierung werden ja ganz gewiß damit einverstanden sein, daß eine in den Mandatstext übernommene jüdische Parteiformulierung ersetzt wird durch eine Bestimmung, die den Anschauungen sämtlicher jüdischer Richtungen Rechnung trägt. Deshalb die dritte Frage: Sind die Zionisten bereit, damit eine gemeinsame Palästinaarbeit ermöglicht wird, mit den Nichtzionisten eine Aenderung der für die Erweiterung der Jewish Agency maßgeblichen Mandatsbe st immun gen zu fordern, so daßdie Sonderanschauungen der jüdischen Richtungen durch sie nicht tangiert werden? * # Daß alle Juden an der Palästina-Arbeit auf gemeinsamer Grundlage Mitarbeiten möchten, ist wohl unstreitig. Ich glaube aber, die ehrliche Beantwortung vorstehender Fragen durch Zionisterr und Nichtzionisten wird klar erweisen, daß einstweilen eine solche gemeinsame Grundlage nicht vorhanden ist und von den Zionisten auch gar nicht ernstlich gewollt wird. Zur Frage der Agency Von R.-A. Heinrich Stern. Es wäre bedauerlich, wenn schon am Anfang einer an sich schwierigen Verhandlung Mißverständnisse auflommrn würden. Um diese zu vermeiden, sei nochmals folgendes als meine Ansicht — und die, wie ich glaube, vieler gleichgesinnter Liberaler — scstgestellt: 1. Ich gehe mit Lilienthal sowohl in der allgemeinen Auffassung des Palästina-Werks, wie in den meisten seiner praktischen Folgerungen, zusammen. Einzelne wirtschaftliche Differenzen spielen keine Rolle. 2. Mit Lilienthal und, wie ich glaube, ganz in seinem Sinne, muß als selbstverständliche Voraussetzung der Agency- Arbeit scstgestellt werden die Rechisverbindlichkeit der völkerrechtlichen Akte, nämlich des Mandats und der Balsourdeklaration. Die Tatsache, daß dieses Mandat existiert und daß die Balsourdcklacation Teil desjenigen Rechtsaktes ist, welcher das Mandat verbürgt, kann nicht in Abrede gestellt werden. Sie ist ein historisches Faktum, das, es sei einem lieb oder leid, nicht aus der Welt geschafft werden kann. Die Anerkennung dieser Tatsache bedeutet nicht, daß alle die Tatsache Anerkennenden daraus die gleichen Schlußfolgerungen ziehen. 3. Die abweichende Stellung der nichtzionistischen an der Agency mitarbeitenden Mitglieder knüpft sich vor allem an die Worte „Nationalheim" sür das jüdische Volk. Mit der Tatsache, daß diese Worte in die Balfourdellaration übergegangen sind, mag man sich absinden. Die Differenz besteht jedenfalls darin, wie man diese Worte auslegt. Ich wiederhole, was schon Moyda in einem kürzen Satz ausgesprochen hat: Wie sich Palästina selbst entwickelt, ist von keiner gesetzlichen Definition abhängig, sondern nur von der lebendigen Entwicklung der Tinge. Jedenfalls würde es sür meine Mitarbeit in der Agency nicht hinderlich sein, wenn die Siedlung in Palästina selbst sich zu einer autonomen nationalen gestalten würde. Diese Entwicklung muß abgewartet werden. Wie aber auch immer in Palästina die Dinge sich gestalten werden, ob aus Palästina eine englische Kolonie, ein arabischer Schutzstaat oder ein autonomes freies nationales Palästina wirch aus der Tatsache, daß die Balfourdeklaration Beilage 4. Januar 1929 diese Siedlung als nationale Heimstätte für bas jüdische Volk bezeichnet, dürfen außerhalb Palästinas keinerlei Schlüffe gezogen werden. Daß rechtlich die Stellung der Juden m ihren Heimatländern unverändert bleiben soll, sagt die Deklaration selbst; das ist aber nicht ausreichend. Die Nichtzionrstcn gehen mit der ausgesprochenen und von den Zionisten anzuerkennenden Gesinnung ün die Mitarbeit in der Agency daß sie nicht nur rechtlich, sondern auch volklich Mitglieder ihrer Heimatländer bleiben und sich nicht als Glieder eines jüdischen Volkes betrachten, dessen Nationalheim Palästina ist. Ihre Mitarbeit in Palästina im Rahmen der Agency bleutet also, wie LiUenthal absolut richtig dargelegt hat, keine Anerkennung der Phraseologie der Balfourdellaratiorr außerhalb Palästinas. Wenn Kollenscher in seinem Auffatz in der Rundschau davon spricht, daß es sich hier um eine sogenannte Legaldeffnition handle, so mag er streng juristisch öffentlich rechtlich Recht haben. Es gibt aber auch begrifflich mißglückte Legaldefinitionen, und um eine solche handelt es sich hier. An uns ist es, vor Eintritt in die gemeinsame Arbeit klar fcstzulcgen, wie wir den umstrittenen Begriff nusfaffeü, und ihn, wenn irgend tunlich in völkerrechtlich verbindlicher Weise durch eine allgemein befriedigende Definition zu ersetzen. Wir macheu uns zu eigen, was Eugen Fuchs in den Sturmsahren 1918/19 wiederholt mündlich und schriftlich niedergelegt hat: Palästina als ein Nationalheim sür diejenigen, die dort national leben wollen, im übrigen nationale, geistige, religiöse und selbstverständlich rechtliche Unabhängigkeit in der Diaspora. Wird diese unsere Einstellung von zionistischer Seite anerkannt — ^uno meiner Meinung nach brauchte auch von zionistischer Seite kein Hindernis daran bestehen dann, aber nur dann, ist gemeinsame Arbeit möglich. Klarheit! Von Hugo Ostberg. Mit erfreulicher Offenheit ist von zionistischer und nichtzionistischer Seite das Problem der Mitarbeit an free Agency erörtert worden. Nur in einem Punkt läßt die zionistische Argumentation diese Offenheit vermissen. Man kann dies entschuldigen, wenn man auf dem Standpunkt steht: Der Zweck heiligt die Mittel. Das Wort Mittel in wortwöcklichem Sinne genommen, bringt uns zur Kernfrage der Erörterungeu, denn aus die Mittel, die Gelder der Nichtzionisten, kommt es an. Man versucht, uns darzulegen, daß es einen Unterschied bedeutet, ob wir unser Geld bewußt für Zwecke ausgeben, die zionistische sind, oder sür solche, bei denen uns gestattet ist, den Vorbeihalt zu machen, wir gäben das Geld zwar nicht aus zionistischer Einstellung heraus, wollten aber trotzdem das Agency-Werk unterstützen, weil es Juden zugute komme, und wir wären stillschweigend damit einverstanden, daß das Geld in Wirtlichkeit im zionistischen Sinne zum Zwecke der Schaffung der rechtlich gesicherten Heimstä.te des jüdisch.n Volkes in Palästina bestimmt sei, dessen Angehörige nach der zionistischen Ideologie die Juden sämtlicher Länder sind. Nur wenige Nichtzionisten werden sich von einer solchen Begründung einfangen lassen, vielleicht diejenigen ausgenommen, die beim Keren Hajessod und anderen zionistischen Hilfsfonds bereits mitgewirkt haben und weiter Mitwirken wollen und deren Einfluß innerhalb des nichtzionistischen Lagers bereits seit langem im Schwinden begriffen ist. Wohin die Entwicklung sühn, braucht in diesen Spalten nicht weiter ausgeführt zu werden. Nach den klaren Antworten der Zionisten bedürfen wir keiner weiteren Beweise, daß es nach ihrer Auffassung den Nichtzionisten zwar gestattet ist, sich bei ihrer Gabe zu denken, was sie wollen, daß sie sich aber keine Vorbehalte machen dürfen und ohne weiteres ei'ngegliedert werden m die Mitarbeit am zionistischen Werk. (M. E. würde selbst ein solcher Vorbehalt praktisch wertlos sein.) Matt stellt sich so an> als sei die Balfour-Deklaration etwas Unabänderliches. Da, wo es den Zionisten daraus ankommt, Tinge zu erreichen, die in der Balfour-Deklaration noch nicht vorgesehen sind, behalten sie sich vor, sie abzuändern oder zu ergänzen; dort, wo ihnen die Balsour-Deklaration gefallt, stellen sie sich auf den Standpunkt der Rechtgläubigen, sür die die Balsour-Dellaration unabänderliches, ewiges göttliches Oiesetz aller Zeiten ist. Wir Nichtzionisten können aber am Palästina-Kolonisationswerk nur Mitarbeiten, wenn es sich, wie in den Artikeln der „Jüdisch-liberalen Zeitung" dargelegt, in das Gesamtkolonisationswerk für Juden in aller Welt eingliedert und wenn alle zionistischen Voraussetzungen fallen. Wir haben das Empfinden, in der Lage jener potenten Geidgebec zu sein, die zur Sanierung eines Unternehmens berufen werden, das ohne unsere Unterstützung nicht zu halten ist. Uns ist es reinen Augenblick zweifelhaft, daß nicht wir dieieurcen sind, die sich Bedingungen sür ihre Hilfeleistung aufereren lassen müssen, daß es vrelmchr an uns liegt, mit aller Deutlichkeit scstzustellen, unter welchen Umständen wir uns zur Rettung erbieten. Es kann doch niemand bestreiten, und es hieße auch, die Situation völlig verkennen, wenn man übersehen wollte, daß es die Zionisten sind, die um die Hilfe der Nichtzionisten werben. Die Zionisten wollen die Jewish Agency erweitern, sie bitten uns um den Eintritt, und an uns ist es, 'die Bedingungen klarzulegen, unter denen wir dazu bereit sind. So liegen die Dinge nüchtern betrachtet. Wir proklamieren unsere Hilfsbereitschaft nur sür den Fall, daß die Balfour-Deklaration und was sich daran anschließt, Völkerbundsmandat etc. in unserem Sinne umgeändert werden; um es ganz präzise auszusprechen: daß das Palästinawerk seines zionistischen Eharatters entkleidet wird. Anderenfalls müssen wir es zu unserem Bedauern den Zionisten überlassen, ihre gefährlichen Experimente fortzuführen, bis der von uns mit absoluter Gewißheit vorausgesehei.e und auch von den Zionisten wohl auch bereits gefürchtete Zusammenbruch sie zwingt, die unverme d iche Rettungsaktion für die unglücklichen Opfer ihres verhängnisvollen Wirkens unseren Händen anzuvertrauen. Wenn die Zionisten nicht cinsehen, daß nicht sie, sondern wir diejenigen sind, die unabänderliche Voraussetzungen sür das Hilfswerk in Palästina nach unserem Willen zu schassen haben, ist es zwecklos, sich an den Verhandlungstisch zu setzen. Diese Klarheit geschaffen zu haben, ist das Verdienst der bisherigen Diskussion.