Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 8 (1928)
- Issue
- 50 (14.12.1928)
- Date
- 1928-12-14
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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8. Jahrgang -lummer 50 Beilage 14. Dezember 1928 IiMhÄmleoeilmg Umschau Gotteslästerung. In letzter Zeit werden Anzeigen und Anträge wegen Gotteslästerung durch literarische Werke wieder modern. Ter Ruf nach dem Staatsanwalt setzt häufig da ein, wo religiös-freiheitliches Denken oder harmlose Ironie den offiziellen kirchlichen Kreisen nicht genehm ist, weil sie Kritik an primitiven Reliaionsvorstellungen oder Kircheninstitutionen noch immer nicht vertragen können. Ein schönes Beispiel dafür, zu welchen Ungeheuerlichkeiten die Erfüllung des Rufes nach dein Staatsanwalt führen würde, liefert das Organ der Trennungs-Orthodoxie „Der Israelit". Da heißt es in einer Zuschrift, die sich mit Hasenclevers „Ehen werden im Himmel geschlossen" befaßt, u. a.: „Die Ausführungen Försters sprechen für sich selbst und es wird wohl niemand auf die törichte Idee kommen, daß die von ihm zitierten Steuerzahler für die städtischen Theater sich' dadurch beruhigt fühlen, daß ab und zu auch religionsfteundliche Stücke aufgeführt werden. Dieses Argument wird sicherlich wegen seiner absoluten Unzulänglichkeit von keiner Seite ins Treffen geführt werden. In Wahrheit aber haben wir hier ein kleines Spiegelbild der weltanschaulichen Gegensätze, welche die selbständige Orthodoxie von chren Gegnern trennen. Nach jüdischer Auffassung gehört zur liefen Verletzung religiöser Gefühle nicht bloß ein gotteslästerliches Theaterstück, sondern jede ostentative, von einer jüdischen Gemeinschaft offenkundig vorgenommene Verletzung des einem anderen Teil der jüdischen Bevölkerung heiligen Religionsgesetzes. Der Rabbiner, welcher die Wahrheit der göttlichen Offenbarung leugnet, der jüdische Schullehrer, welcher die Speisegesetze verletzt, die Synagoge, welche Kircheninstrumente zur Begleitung eines verkürzten Gebetbuches in deutscher Sprache verwendet, sind ostentative Verhöhnungen der Thora. Die Gemeinde, welche sich diese Verhöhnungen leistet, begeht eine Intoleranz gegenüber den Gefühlen derjenigen, welche auf anderem Standpunkte stehen, ebenso wie die jüdische Organisation, welche keinen Anstand nimmt, in Erez Jisroel in ihren Schulen Bibelkritik zu lehren und in ihren Kolonien offizielle Sabbatentweihung zu sanktionieren. Das Theater, welches Stücke wie diejenigen von Hasenclever aufführt, zu subventionieren, ist vorläufig jeder Staatsbürger gezwungen. Nicht aber ist der Staatsbürger gezwungen, religiöse Organisationen zu unterstützen, welche keiner religiösen Ueberzeugung ins Gesicht schlagen. Es bedeutet eine unbegreifliche Gedankenlosigkeit, die nur durch die Gewohnheit erklärliche ist, etwa die offizielle Verletzung der religiösen Gefühle durch eine jüdische Organisation damit zu entschuldigen, daß von der nämlichen Organisation auch Institutionen geschaffen und unterhalten werden, in welchen diese religiösen Gefühle geschont sind. Kein ernsthafter Kulturpolitiker wird diesen Kuhhandel mit der Würde der religiösen Ueberzeugung vereinbar erachten." Zionistisch« „Siege". In Wien haben, wie wir bereits in der vorigen Woche mitteilten, in der jüdischen Gemeinde Kultuswahlen stattgefunden. Wir hätten keinen Anlaß, uns nochmals mit dem Ausfall der Wahlen zu beschäftigen, wenn nicht hier und, wie wir zeigen werden, auch in Liegnitz die Wahlresultate von zionistischer Seite in einem Sinne dargestellt werden, der schlechterdings kaum noch zu verstehen ist. Die letzte Nummer der „Jüdischen Rundschau" erscheint unter der Ueberschrift „Der zionistische Sieg in Wien". Wir haben nun volles Verständnis dafür, daß die Zionisten allmählich im Siegen bescheiden geworden sind. Was hier aber den Lesern erzählt wird, ist denn doch geradezu grotesk. Zunächst heißt es da: „zwar drückt sich die Bedeutung dieses Sieges nicht in Ziffern aus", und dann kommt die Feststellung, daß die Größe des Erfolges auf moralischem Gebiet liegt. Solche Bewertungen von Wahlaussällen sind zwar merkwürdig, mögen aber noch hingenommen werden. Die nächsten drei Sätze lauten: „Die Stoßkraft unserer Organisation hat die assimilatorische „Union" völlig überrannt, so daß unter dem Eindruck des 2. Dezember sämtliche nichtunionistische Gruppen Zusammengehen wollen. Es stünden dann den 18 Unionisten, die als die stärkste Partei den Präsidenten zu stellen haben, 11 Zionisten, 5 Werktätige, 1 Misrachist und 1 Unpolitischer gegenüber, sodaß die Opposition in der Mehrheit wäre. Und sewst, wenn sich der Unpolitische, Dr. Leo Landau, trotz seiner kleinbürgerlichen, ostjüdischen Wähler, auf die Seite der bourgeoisen Unionisten schlägt, ist eine Majorität von einer Stimme auf die Dauer nicht tragfähig." Es ist nicht ganz einfach, in einigen kurzen Sätzen den gesamten Unsinn, der hier aufgetischt wird, zu widerlegen. Die Union ist „überrannt" im ersten Satz, im zweiten Satz die numerisch stärkste Partei. Die Opposition wäre bei einem Zusammengehen der nichtunionistischen Gruppen in der Mehrheit, obwohl nach Adam Riese 11 Zionisten und 5 Werktätige und 1 Misrachist und 1 Unpolitischer u. E. nur die Gesamtzahl von 18 ergeben, also jgerockw ebenso viel Sitze, wie die Union allein errungen hat. Nach dem ersten Satz woUen die Nichtunionisten Zusammengehen, nach dem dritten Satz rechnet der Verfasser offensichtlich damit, daß der Unpolitische mit der Union geht. Wenn wir wieder nach Adam Riese rechnen dürfen, so ergäbe sich dabei ein Stimmenverhältnis von 19 zu 17, was eine Majorität von 2 Stimmen bedeutet. Diese Majorität ist aber natürlich nach der Ansicht der Rundschau „nicht tragfähig", dagegen wäre es die in Wirklichkeit gar nicht vorhandene „Majorität" von 18 zu 18. Dabei weiß die Rundschau natürlich! ganz genau, daß beispielsweise die 5 Werktätigen entschiedene Nichtzionisten sind. Sie dürfte auch, wissen, aber das verschweigt sie ihren Lesern natürlichdaß die Liste des Dr. Leo Landau mit der Liste der Union verbunden war. Es ist wahrlich merkwürdig mit dieser Art der Berichterstattung, und man kann nur Mitleid haben mit einer Bewegung, die gezwungen ist, sich mit solchen Methoden Siege zu errechnen, zumal, wenn in dem Artikel dann weiter zu lesen ist, daß die Zionisten selbst durch persönliche Differenzen in Wien nicht gerade besonders eindrucksvoll zu operieren verstehen. Die „Jüdische Rundschau" muß selbst folgendes Geständnis ablegen: „Am schwersten aber wurde und wird in Wien die verbitterte Atmosphäre innerhalb der (zionistischen) Partei darum empfunden, weil die ewigen Streitigkeiten die Negativen und Kampfhähne in den Vordergrund gelangen lassen, wir aber vor allem die Arbeiter und Sachlichen brauchen." Die „Jüdische Zeitung für Ostdeutschland" bringt in ihrer letzten Nummer auch einen Bericht über den Ausfall der Gemeindewahlen in Lregnitz. Er lautet: „Wie wir nach Redaktionsschluß erfahren, sind bei der Repräsentantenwahl am letzten Sonntag 97 Stimmen für die liberale Liste und 124 Stimmen für den Block der Konservativen, Mittelstands¬ und Volkspartei abgegeben worden. Diesen fällt also die Mehrheit zu." Man weiß nicht recht, wo man bei diesem Bericht mit der Widerlegung anfangen soll, da ungefähr jede Angabe in ihm unzutreffend ist. In Liegnitz waren die Liberalen bis zur Wahl in der Minderheit. In dem Wahlkampf haben sie die Mehrheit erworben. Von 245 abgegebenen Stimmen waren 133 für die liberale, 112 für die konservativ-zionistische Liste. Die Liberalen erhielten dadurch natürlich auch die Mehrheit der Sitze, nämlich 8 zu 7. Wir können nicht jede zionistische Falschmeldung widerlegen. Wir meinen aber, daß die beiden vorerwähnten Beispiele einmal rein zahlenmäßig besonders treffend die fortgesetzten zionistischen „Siege" zu illustrieren vermögen. Rabbinerberufimgen. In den letzten Jahren haben sich bei Rabbinerwahlen in größeren Gemeinden wiederholt Mißstände herausgebildet. Sie haben ihre natürliche Ursache in dem gegenwärtigen Mangel an geeigneten Bewerbern für größere Gemeinden. Mehrfach bewarben sich Rabbiner um eine freigewordene Stelle, erklärten sich zur Uebernahme bereit, um nach oder unmittelbar vor Vertragsabschluß ihre bereits erteilte Zusage zurückzuziehen. Dabei sprach mitunter wohl auch der Umstand mit, daß die Gemeinde, aus der der in Frage kommende Rabbiner nun scheiden sollte, ihm günstigere Anstellungsbedingungen oder Gehaltsfestsetzung gewährte, sobald ihr von dem beabsichtigten Fortgang etwas bekannt wurde. Erst neuerdings hat ein bekannter Rabbiner nach seiner Berufung der Gemeiiwe noch die Annahme des neuen Amtes bestätigt, um dann aus Gründen, die hier nicht näher erörtert werden sollen, mit Argumenten, die auch bei gutem Willen kaum als durchschlagend betrachtet werden können, die angenommene Berufung rückgängig zu machen. Ein derartiges Verhalten scheint uns geeignet, das Ansehen des Rabbinerstandes auf das schwerste zu schädigen; es ist zudem zweifellos den Finanzen der jüdischen Gemeinden nicht gerade zuträglich. Deshalb sollten u. E. der Allgemeine deutsche Rabbinerverband und maßgebende Kreise der jüdischen Gemeinden schnellstens auf Abhilfe sinnen. Es scheint uns auch nicht im Interesse des Ansehens der Rabbiner zu liegen, wenn jüdischen Zeitungen von interessierter Seite Mitteilung über eine Berufung in eine andere Gemeinde oder die Ablehnung einer solchen Berufung gemacht wird, trotzdem Verhandlungen mit dem betr. Herrn von den offiziellen Stellen garnicht gepflogen wurden oder doch zu einer Berufung nicht geführt haben. Auch hier sollte von dem Rabbinerverband nach einer Besserung der jetzigen Verhältnisse gestrebt werden. Zum Problem der religiösen Ehescheidung. Wir haben vor kurzem über eine Diskussion im Jewish Board of Deputies berichtet, die sich mit dem Problem der Ehescheidung nach jüdischem Gesetz beschäftigt. Dabei hatten wir auch eine Aeußerung des Rabbiners der Liberalen Synagoge, Rabbi Mattuck, wiedergegeben, der in einem Schreiben an Jewish Chronicle mitteilte, daß die Liberale Synagoge eine vom Zivilgericht ausgesprochene Ehetrennung als bindend ansieht und der geschiedenen Gattin eine Wiederverehelichung nach jüdischem Ritus gestattet, auch wenn der Gatte sich einer religiösen Scheidung widersetzt. Wir hatten bereits berichtet, daß die Liberale Synagoge wegen dieser Haltung in jüdischlorthodoxen Kreisen natürlich wieder sehr scharf angegriffen wird und hatten unsererseits diese klare Stellung unserer englischen Freunde begrüßt. Der Israelit, das Organ der deutschen Separat-Orthodoxie, veröffentlicht nun in seiner letzten Nummer einen „Londoner Brief", in dem es heißt: „Auf die provokatorische Kundgebung des liberalen Geistlichen Mattuck hat namens des Londoner Bes-Din Dajan Fewmann in kurzer, würdiger Form durch die Erklärung geantwortet, daß die Kinder aus der von den liberalen Geifüichen nach den veröffentlichten Grundsätzen geschlossenen Ehen illegitim seien, als Mamferim gelten und mit ihren Nachkommen selbst bis in die zehnte Generation hinein — d. h. für immer — aus der jüdischen Familiengemeinschast ausgeschlossen sind. Unbeantwortet bleibt dabei die Frage, in welcher Werse, wenn die liberale Theorie in größerem Umfange in die Praxis umgesetzt wird, die Abstammungsreinheit in jedem einzelnen Falle einer Eheschließung zweifelsfrei festgestellt werden kann. Hierfür Vorkehrungen zu treffen, wäre Pflicht der jüdischen Gemeinden." Wir nehmen nicht gerade an, daß die in Frage kommenden liberalen Kreise über die orthodoxe Intoleranz untröstlich sein werden. Hoffentlich werden die liberalen Rabbiner Deutschlands bald der entschiedenen Stellungnahme unserer englischen Freunde folgen. Eine Erklärung Jakob Wassermanns. In einem Schreiben, welches dem „Israelitischen Wochenblatt für die Schweiz" vorliegt, erklärt Jakob Wassermann, die von jüdischen Blättern verbreitete Behauptung, er habe sein unmündiges Kind taufen lassen, sei unzutreffend. Wassermann erklärt die Entstehung des Gerüchtes dadurch, daß ein uneheliches. Kind von ihm von Staats wegen als christlich in das Standesregister eingetragen worden ist. Das genannte Blatt bemerkt dazu, ursprünglich seien ihm Gerüchte zugegangen, ein erwachsener Sohn Wassermanns habe sich taufen lassen. Nach der Mitteilung des Dichters stellen sich beide Versionen als unrichtig heraus. Im übrigen, meint das Blatt, solle man vorsichtig sein, bestimmte Personen in solchen Zusammenhängen anzugreifen. Es könnte sonst z. B. jemand die Freunde von Lord Melchett (Sir Alfred Mond) darauf Hinweisen, daß dieser als Brautvater seine Tochter am Traualtar einer Kirche dem getauften Sohn des Lord Reading zugeführt habe, und daß trotzdem jüdische Kreise ihn als Führer betrachten und ihm eine Handlungsweise ohne weiteres verzeihen, die sie unzutreffend Jakob Wassermann schwer verübelt haben. Patriotismus jüdischer Familien. Rechtsanwalt Kopfstein in Seesen, der Sohn des verstorbenen Vorkämpfers des Central-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, Rabbiners Dr. Kopfstein in Beuthen in O.-S., ist kürzlich zum Landgerichtsrat in Braunschweig ernannt worden. Mit dieser Angelegenheit befaßte sich der braunschweigische Landtag auf Grund einer Anfrage des Abh. Groh. Minister Siewers beantwortete die Anfrage u. a. wre folgt: „Der erste Vorwurf gegen Kopfstein ist der, daß er der jüdischen Rasse angehört, und das ist ein Vorwurf, der besonders in den Augen des Herrn Abg. Groh außerordentlich zieht. Es ist Tatsache, Kopfstein ist Jude. Zu seiner Entschuldigung kann ich vielleicht anführen, daß er nichts dazu kann, sondern daß er das von seinen Eltern geerbt hat, genau so, wie ja auch Herr Abg. Groh nichts dazu kann, daß er als Patent-Arrer auf der Welt herumläuft.... Nun legt man ja bei der Beurteilung derjenigen, die für den Justizdienst in Betracht kommen sollen, großen Wert auch darauf, daß es eine feine Familie sein muß, aus der er kommt. Ich bin bereit, auch einmal über die Familie des Landgerichtsrats Kopfstein einige Mitteilungen zu machen. Der Vater Kopfsteins ist in Beuthen in Oberschlesien ein Führer des dortigen Deutschtums gewesen und ist 1924 gestorben. Die Zeitschrift „Der Oberschlefier", Monatsschrift für das gesamte heimische Kulturleben, hat ihm einen Nachruf gewidmet, in welchem es heißt, was Kopfstein in den 37 Jahren seiner Tätigkeit in Beuthen geleistet und gewirkt hat, ist so umfassend und betrifft so jedes Gebiet menschlichen Schaffens, daß es unmöglich ist, auch nur annähernd in einem Artikel seine vielseitige Wirksamkeit darzustellen. Nur die Eingeweihten wissen, an wie zahllosen wichtigen Besprechungen mit hohen Diplomaten er teitgenommen hat, um rechtzeitig dagegen Vorkehrungen zu treffen, daß Oberschlesien polnisch wurde." Zum Schluß heißt es: „Dr. Kopfstein wird in unserem Gedächtnis fortleben als ein Mann von edler Vornehmheit und als Verfechter echter und von heißer Liebe für Heimat und deutsches Vaterland begeisterter Volksgemeinschaft." „Im Sinne des Vaters", schloß Minister Siewers, „hat auch der Sohn, der jetzige Landgerichtsrat Kopfstein, in Schlesien gewirkt. Wenn Sie dafür einen Beweis nötig Habens Er ist Ritter des schlesischen Adlers zweiter Klasse für seine hervorragende Tätigkeit im Abwehrkampf gegen die Polen. Meine Herren, nachdem in der Öffentlichkeit ein gewisser Herr H. in den Himmel gehoben worden ist mit seiner prima Familie, aus der er hervorgegangen ist, ist es nötig, daß einmal darauf hingewiesen wird, daß auch andere Leute, auch wenn sie Juden sind, für uns etwas bedeuten können. Ich bin der Auffassung, daß diese jüdische Familie Kopfstein für das- Deutschtum wesentlich mehr getan hat als hundert völkische Maulaufreißer...." _ Für verwöhnte Raucher:____ „ uiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiifiiiiiiiiiitjiiiiiiiiiiiiimiiiaisiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiniiij Sortimentskisten Geschenk - Kistchen mit 25 Zigarren von M. 2.50 bis M. 25.— Kisten mit 50 Stüde von M. 3.- bis 50.- mii SO Zigarren verschiedener Sorten von M. 7.50 bis 30.—# mit 100 Zigarren verschiedener Sorten von M. 25.— bis 60.— niiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiimiiiiiiiiiiiimi: Havana -Importen Bode, Henry Clay, Upmann, Partagas usw. von 85 Pf. an Eigener direkter Import. — Ständig frische Sendungen ff(XIISlD(irlC6*Zi0flr6l/6Il I jTlinOXiUS# nikotinarme Zigarren 2 beliebte Eigenmarke zu 3,4,5,6,0 Pf, auch in WeihnadUs-Padcung I von S bis 50 Pf Weniger als 1% Nikotin enthaltend S°lo Rabatt bet Barbezag von Originalkisten, v.ßOOSt. an 6% Ct'i4cJ&ce*rick& Portofreie Zasendang innerhalb Deutschlands von fit 20.— an JUustl- HmpI Pnhlhte kostenfrei Berlin WS, Französische Str. 21 Fenupr.: Me,kur ,741/42, 4100 § Baus am ZoolZaytrtsdftrfl.91 Xoifjsfr. 591 Xönigstr.49 jS<f)loß$tr.96l ~ Glberfeld IKönigsberg9r. 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