Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 8 (1928)
- Issue
- 33 (17.8.1928)
- Date
- 1928-08-17
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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8. Jahrgang Nummer 33 2. Beilage 17. August 1928 Die Verfassungskundgebungen in Berlin An den offiziellen Feiern der Reichsregierung, der preußischen Staatsregierung und der Stadt Berlin nahmen die Mitglieder des Rates des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden, Vertreter der Berliner Jüdischen Gemeinde, des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten teil. An dem Fackelzug, der von den republikanischen Parteien und Verbänden am Sonnabend abend veranstaltet wurde, und der zu den großartigsten Veranstaltungen der Jetztzeit gehört (ungefähr 50 000 Fackelträger bewegten sich die Linden entlang zum Platz der Republik, wo der versammelten Reichsregierung eine Huldigung dargebracht wurde), beteiligten sich von jüdischer Seite größere Gruppen des Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten und die chargierenden Vertreter der jüdischen Studentenkorporationen. Der Vorstand der Berliner Jüdischen Gemeinde hatte angeordnet, daß die Dienst- und Synagogengebäude der Gemeinde am Verfassungstage in den Reichsfarben flaggen. Die Rabbiner taten in den Predigten am Sonnabend morgen des Verfassungstages eingehend Erwähnung. Die Juden in Rußland Nach der soeben veröffentlichten neuesten Statistik leben in den Ländern der Sowjetunion 2 600945 Juden. Seit 1897, also in einer Periode von drei Jahrzehnten, hat sich die jüdische Bevölkerung in den genannten Ländern um kaum 4.o,o erhöht, während der allgemeine Bevölkerungszuwachs fast 40 °/o beträgt. Ties erklärt sich daraus, daß zahlreiche Juden in den letzten Jahrzehnten nach Amerika und Palästina abgewandert waren. Von 1897 bis 1923 z. B. wunderten 550 000 Juden nach Amerika, 18000 nach Palästina, 31000 nach anderen Ländern aus. Bei diesen Zählungen sind die Juden in den jetzt selbständig gewordenen Gebieten Polen, Lettland, Litauen usw. nicht berücksichtigt worden. Tie Religion ist unter den Juden der kleineren Städte Weißrußlands sehr rres verwurzelt. Die jüdischen Institutionen der Gemeindesteuer, Chevra Kadischa usw. stehen aus fester Basis. Die Kinder werden in geheimen Chedarim unterwiesen, die Schüler wechseln alle drei Stunden ab. Die Rabbiner organisieren die Massen für religiöse Arbeit. — Die jüdischen kommunistischen Zeitungen Rußlands haben diese Tatsache mit Bedauern konstatiert und fordern Verstärkung der antireligiösen Propaganda. * Außer dem in der Ukraine bereits bestehenden autonomen jüdischen Verwaltungsrayon mit dem Hauptsitz Kalinindors (früher Sede Menucha) wird demnächst in dem Distritt Zaporoschje, wo sich alte und neue Jca-Kolonien befinden, ein zweiter jüdischer Verwaltungsrayon prottamiert werden, der 54 Siedlungen (37 jüdische, 15 ukrainische und. zwei deutsche) umfastt .Der Rayon wird 3651 jüdische, 935 ukrainische und 82 deutsche Bauerngehöste einschliehen. Die jüdische Bevölkerung wird 72o/o der allgemeinen Bevölkerung betragen. Der Kreissowjet hat der Einrichtung des jüdischen Rayons bereits zugestimmt. Die Proklamation hat sich infolge der Mißernte, die die Stimmung unter den jüdischen Kolonisten herabgedrückt hat, verzögert, wird aber in kurzer Zeit erfolgen. Die von der Mißernte betroffenen jüdischen Kolonisten haben Saatgut und Finanzhilfe aus dem allgemeinen Regierungsfonds unter der Bedingung erhalten, daß sie ihre neue Ernte der Regierung zum Kaufe anbieten. Komzet instruierte seine Bevollmächtigten in der Krim und tit der Ukraine, schon jetzt mit der Verteilung von Saatgut und Darlehen an die jüdischen Kolonisten zu beginnen. Jeder Kolonist erhält pro Hettar 12 Rubel als Vorschuß aus das au die Regierung abzuliesernde Getreide. Diese Abmachungen mit den Kolonisten tragen keineswegs einen Zwangscharakter, sondern den eines freiwilligen Abkommens. Bis jetzt haben jüdische Kolonisten solche Vorschuß-Abkommen mit der Regierung über Bodenflächen von insgesamt 9200 Hettar getroffen. * In Verbindung mit der Feier des vierjährigen Bestandes von Komzet in Weißrußland wird mitgeteilt, daß 13«b der gesamten jüdischen Bevölkerung Weißrußlands in der Landwirtschaft voll beschäftigt ist. Komzet hat in den vier Jahren seines Bestehens in Weißrußland 8600 jüdische Familien angesiedelt, die heute rund 50000 Acker Boden bearbeiten. Es existieren heute in Weißrußland 200 jüdische Kollektiven, die sich mit Geflügelzucht, Gemüsebau und Milchwirtschaft beschäftigen. Komzet hofft in Zukunft je 2000 jüdische Familien aus Weißrußland jährlich in den Ländern der Sowjet-Union, Bir-Bidschan eingeschlossen, ansiedeln zu können. Evangelische Kirchenlieder in jüdischen Gesangbüchern betitelt Professor Dr. Drees in Wernigerode eine Abhandlung, die im 33. Jhrg., Heft 7, Juli 1928, der „Monatsschrift für Gottesdienst und kirchliche Kunst", herausgegeben von Professor S m e n d - Münster i. W. (Verlag van Vandenhoeck u. Rupprecht, Göttingen), veröffentlicht ist. Wir möchten hier hervorheben, daß schon zu den Zeiten Moses Mendelssohns (1729—1786) die Resormbestrebungen bei den deutschen Juden einsetzten. Nach Graetz (Geschichte der Juden, Bd. 11, Kapitel 9, mit der Ueberschrift: Die Reform und das junge Israel) war der althergebrachte Gottesdienst „verwildert", „barbarisch", „verwahrlost", „häßlich". Ein Bannerträger der jüdischen Reform war Israel Jakobson (gch. 1768 zu Halberstadt, gest. 13. Sept. 1828 zu Berlin), ein edelgesinnter Mann, der auf eigene Kosten in Seesen eine Erziehungsanstalt stiftete und sich zur Lebensaufgabe stellte, die veralteten Kultusformen durch neue zu ersetzen, die den Zeit- Verhältnissen entsprachen. Es gab damals kein anderes Vorbild als das christliche. Das kann als Entschuldigungsgrund dienen, wenn die Annäherung an den christlichen Gottesdienst durch Uebernahme der bei diesem gellenden Einrichtungen den Eindruck einer Nachäfferei machte. Aber das Reformprogramm im allgemeinen kann doch gar nicht so bedenklich gewesen sein, denn was damals als ungeheuerlich verschrieen wurde, kapn man in unseren Tagen selbst im konservativen Lager vorfinden. (Auch in der Jetztzeit werden bisherige Kultusformen im allgemeinen a b g e l e h n t, allein die praktische Fortentwicklung stößt auf Hindernisse.) Wir verweisen auf Seligmanns „Geschichte der jüdischen Reformbewegung" (Frankfurt a. M. 1922), insbesondere das 3. Kapitel, das das Zeitalter der Kultusreform bespricht. Wir kommen nunmehr auf die oben erwähnte Abhandlung des Pros. Drees zurück. Dieser Gelehrte spricht zuerst von den evangelischen Chorälen bei der Tempelweihe zu Seesen am 17. Juli 1810 und beleuchtet dabei das Wirken Jakobsons; weiter ist die Rede von Kleys Gesangbuch, das in Hamburg, von Johlsons Gesangbuch, das in Frankfurt a. M. in Schule und Gotteshaus verwendet wurde, auch das „Gebetbuch" der Berliner Resormgemeinde wird gekennzeichnet. Wenn nun der Verfasser die in den genannten Andachtsbüchern enthaltenen Choräle als „evangelisch" bezeichnet, so möchten wir bemerken, daß sie kein kirchliches, sondern ein allgemeinmenschliches Gepräge an sich tragen, und weiter für Lieder wie „Die Himmel rühmen des Ewigen Ehre", wie „Beiehl du deine Wege" jüdischen Ursprungs, ersteres ist dem Psalm 19, das zweite dem Psalm 37 entnommen. Unmöglich z. B. kann das „Heilig, heilig, heilig ist der Gott Zebaoth" (Jesaja 6) usw., das auch in christlichen Gotteshäusern erschallt, lediglich aus dieser Tatsache heraus evangelischen Charakters sein. Schließlich möchten wir noch einen Irrtum berichtigen. Professor Drees weist darauf hin, daß das Hamburger Andachtsbuch für das israelitische Haus Gedichte von Geibel, Spitta, Sturm, Gerok, Rückert usw. bietet; jüdisch, so heißt es, ist nur der Dichter L. Philippson, Direktoy in Seesen, dann Rabbiner in Magdeburg. Ludwig PH. war nie Direktor in S. Interessant und zugleich verwunderlich ist die folgende Notiz, die der Herausgeber der Monatsschrift dem Aufsatz anfügt: „Ein lehrreiches Seitenstück zu diesen Anleihen jüdischer Gesangbücher beim evangelischen Liederschatz ist die Weiherede nebst -gebet, die mein Großvater, Superintendent Smend, auf Wunsch der Synagogen-Gemeinde seines Pfarrorts Lengerich (Wests.) aus Anlaß der Grundsteinlegung der dortigen Synagoge bei energischem eoangelischen Bekenntnis (von uns gesperrt!) gehalten hat. War es denn unmöglich, einen Rabbiner oder Religionslehrer zu diesem Akt zu berufen? Es ist schwer zu glauben, daß bei der Grundsteinlegung einer Synagoge Gesinnungslosigkeit zugrunde liegen kann. Dr. M. 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