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Jüdisch-liberale Zeitung · 1928-08-03 · 31 (3.8.1928) · page 2

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
8 (1928)
Issue
31 (3.8.1928)
Date
1928-08-03
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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absolut rcchtlichc u;:^, um der Frau eine Äiedervereh^ ILjuaü zu ermöglichen, aber, uni ihr die Wledervererrngung mit dem Gatten, wenn er ein Kohen war, für immer unmöglich zu machen. Ein besonderes Kapitel bildet die Ehaliza. Nehmen wrr folgenden konkreten Fall, der in rabbinischen Responsen verzeichnet ist. Ein sunges Mädchen von 17 Jahren heiratet einen gleichaltrigen jungen Mann, besten noch jugendliche Mutter ein paar Wochen vor der Hochzeit des Sohnes einen Knaben gebar. Während der Trauung zog sich der Bräutigam erne heftige Erkältung zu, mußte gleich ms Krankenbett und starb nach zweijährigem Krankenlager, von semer jungfräulichen Frau treu gepflegt, an Tuberkulose. Die junge Frau mutzte volle 11 Jahre warten, bis ihr Schwager (Levir) 13 Jahre alt wurde, um ihr Ehaliza geben zu können, damit sie sich wiederverheiratete. An die Zeremonie der Ehaliza, die an sich abstoßend und abstrus ist, hat sich eme Menge Aberglauben angcheftet, es gilt für einen Mann als Unglück verheißend, wenn Adel biblisch gebotene Ehaliza gibt, daher entziehen sich die Männer so lange als möglich dieser Zeremonie und es werden nicht selten gewaltige Erpressungen an der Witwe ausgeübt, sie sich, an einen Schatten, an ein Gespenst gefesselt, nicht früher verheiraten darf. Die biblisch gebotene Lewiratsehe wurde bekanntlich schon in talmudischer Zeit ausgehoben und blieb darum verboten, dagegen wurde die Ehaliza obligat; die Ehaliza ist eigentlich die Strafe an den Lennr, falls er sich weigert, die Witwe des Bruders zu ehelichen, um das Erbe an Boden in der Familie zu erhalten. Heutzutage ist nicht einmal der Schatten eines Grundes für die Ehaliza vorhanden, aber gleichwohl fährt sie fort, das Leben der Töchter Israels zu verbittern. Doch all das ist ein Kinderspiel im Bergleiche mit dem Folgenden: Wird der Mann unheilbar geisteskrank, so kann er seiner Frau keinen Scheidebrles ausstellen, da dazu volle Geistesklarheit und Zurechnungsfähigkeit erforderlich ist. Das Verbot für die Ehefrau, ohne förmlichen Scheidebriüs sich wieder zu verheiraten, ist biblisch und da es die sexuelle Moral betrifft, mit umso strengeren Kautelen umgeben. Keine Macht der Welt kann daran rütteln, darum bleibt die Frau an den geisteskranken Mann bis an sein Lebensende geschmiedet. Wird aber ore Frau unheilbar geisteskrank, so liegen die Sachien ganz anders. Der Mann, der eine neue Frau heiraten will, braucht nur die aus dem 11. Jahrhundert stammende Thakkanah des Rabbenu Gerschom zu überschreiten, und dazu ist er ermächtigt, wenn er eine Dispens von hundert Rabbinern erbringt. Das ist freilich nicht leicht, denn jeder einzelne Rabbiner muß ore Sache genau prüfen. Aber es geschieht häufig. Hier tritt die Hörigkeit der Frau in einer so krassen Weise hervor, ore nicht zu überbieten ist. 11. Bei näherem Zusehen erscheinen uns diese Gesetze durchaus rätselhaft. Wie vereint sich das alles mit dem Geiste des Judentums und der Stellung der Frau tu der jüdischen Familie, mit dem großen Ansehen und der besonderen Ehrerbietung, die so viele Aussprüche und Erzählungen des Talmud selber von der Frau bekunden? Die Antwort daraus ist folgende. Innerhalb einer jeden Kultur vererbt sich oas kodifizierte Gesetz und Recht wie eine Krankheit immer fon von Generation zu Generation und wird nur durch radikale Umwälzungen m geraumen Zeitabständen verändert. Die Sitte dagegen ist das Lebendige, das der Wirklichkeit entspricht und sie abspiegelt. Es ist stets ein Zeichen von Gesundheit, wenn die Sitte besser ist, als das kodifizierte Recht, das umgekehrte wäre das Verderben. Denn schließlich ist die Sitte stärker als das geschriebene Gesetz. Und so war es auch immer innerhalb des Judentums. Trotz der ihr feindlichen Gesetze, die übrigens nur wenigen zum Bewußtsein kamen, war die Frau wohl in keiner Gesellschaft vor Mißhandlung und Benachteiligung so geschützt, wie bei den Juden. Daß ein jüdischer Mann seine Frau prügelte, galt schon im frühen Mittelalter als unerhört, wie uns die Sittenbücher und viele Responsen belehren. Bis in die neue Zeit hinein konnte der rabbinische Gerichtshof den Mann in gewisten Fällen zwingen, den Scheidebnes zu geben, indem er über den Renitenten den Bann verhängte, oder ihn, — wo das Landesgesetz die Befugnis erteilte — körperlich züchtigen ließ. Die öffentliche Meinung verdammte übrigens jeden, der sich gegen seine Frau verging und schloß ihn von der jüdischen Gemeinschaft aus. Einzelne Gesetzlehrer erhoben sich überdies zuweilen zu sehr liberalen Anschauungen, so derselbe Maimonides, den wir oben zitiert haben. Jschot 14, 8 lehrt er: „wenn die Frau spricht: mein Man ist mir zuwider und ich kann mit ihm nicht leben, obwohl sie keinen besonderen Grund hierfür anzugeben weiß, zwingt man den Mann, sie zu entlassen, denn sie ist ja keine Kriegsgefangene, die sich die Umarmungen eines ungeliebten Mannes gefallen lassen müßte." Doch wurde diese Höhe in der Folge nicht immer eingehalten. Und in der neueren Zeit, da die Autorität und die Machtbefugnisse des rabbinischen Gerichtshofes bis zum Nullpunkt herabgesunken sind und die Gewalt der öffentlichen Meinung äußerst wenig wirksam ist, stellte es sich häufig heraus, daß den Schutz der jüdischen Frau das bürgerliche Gesetzbuch übernehmen mußte, da das jüdische Recht versagte. Mit dem jüdischen Eherecht sinkt das Ansehen der jüdischen Religion in den Augen der Töchter Israels. Blättert man in den Responsen der berühmten Rabbiner des Ostens aus den letzten 30 oder 40 Jahren, so findet man folgende, höchst bedenkliche Tatsache. Eine Frau versucht, die Scheidung zu erlangen; die Korrespondenz zwischen den rabbinischen Autoritäten geht hin und her, und alle sagen: non possumus. Die Frau spielt nun ihren letzten Trumph aus, indem sie droht, sich taufen zu lassen. Auf einmal werden alle Autoritäten sehr nachgiebig und lassen mit sich reden. Daß dies ein höchst ungesunder Zustand ist, wird kein Mensch leugnen. Das Verhältnis der Rabbiner zu dem von ihnen gelehrten, gehandhabten und gedeuteten Gesetz ist eigenartig: sie stehen in dessen Banne, auch wo sie seine Ungerechtigkeit und Unhaltsamkeit einsehen, da sie alle im Talmud und in der rabbinischen Literatur vorgetragenen Lehren als unmittelbare göttliche Offenbarung betrachten. Sie bieten also alle ihre Kraft auf, um die Menschen vor dem Gesetz, wo es zu hart ist, zu schützen. Es ist bisweilen rührend, zu sehen, was für Aus- und Umwege sie suchen und finden, um dem Gefühl der Billigkeit und dem Wortlaut des Gesetzes zugleich Genüge zu tun. So kannte ich in Lemberg einen alten, streng orthodoxen Rabbiner, der einen unheilbar Geisteskranken tagelang mit der größten Geduld beobachtete, um ein lucidum intervallum zu konstatieren und ihm die Ermächtigung zum Aufsehen des Scheidebriefes abzuringen. Besonders wo es galt, eine Agunah, nämlich eine Frau, deren Mann verschollen war, vom Eheband zu lösen, da kannte der Eifer der Rabbiner kern: Grenr.m. Sie waren Staatsanwälte und Verteidig:: in eine: ..::,on. Eine besondere Sorte von Agunoth find die Frauen, deren Männer sie verlassen, um sich laufen zu lassen und häufig, nach einer schmutzigen Liebesaffaire, ohne von ihren jüdischen Frauen geschieden zu sein, eine neue christliche Ehe einzugehen. Die Frau kann sich ohne Scheidebrief nicht wiederverheiraten, und auf den Täufling hat der rabbinische Gerichtshof ebenso wenig wie die jüdische öffentliche Meinung keinen irgerrdwie gearteten Einfluß. Darum haben die Führer der polnischen Juden vor einigen Monaten an den Erzbischof von Warschau, Kardinal Kakowski, die Bitte gerichtet, es möge an keinem verheirateten Juden die Taufe vorgenommen werden, bis er den Beweis erbringt, daß er seine Frau rite geschieden habe. Die Rabbiner empfinden, wie gesagt, das talmudische Eherecht als eine höhere Macht, der gegenüber der Einzelne null und nichtig ist, die abzuändern er keine Befugnis hat, dem er nur durch Eifer und Scharfsinn manche Erleichterung \ abringen kann. Der große Vorzug des Judentums, dast cs keine zentrale Kirchengewalt besitzt, die mächtig wäre zu lösen und zu binden, hat auch seine Nachteile. Und dennoch bietet der Talmud selber erne Handhabe, das Scheidungsrecht der Willkür des Mannes zu entziehen^ indem er einer dritten Instanz, dem Gerichtshof, die Macht überträgt, die Kidduschin, den Trauungsakt rückwirkend zu annullieren. Für gewisse Fälle prägt nämlich die Gemara die Formel: „Da jeder, der einen Trauungsakt (Kidduschin) vollzieht, dies nur im Sinne der Rabbanan (Gerichtshof) tut, so hat nun der Gerichtshof seine Trauung rückwirkend annulliert." Das ist nun ein vielumstrittener Punkt, insofern, als es nicht sicher ist, ob dann der Gatte zur Erteilung des Scheidebriefes gezwungen werden könne, oder ob die Scheidung durch den Gerichtshof ausgesprochen wird, ohne daß die Mitwirkung dabei vonnöten ist. Jedenfalls haben wir in dieser Formel den Keim zu dem Grundsatz, daß der Gerichtshof, nach Einsichtnahme in den Stand der Dinge, die Ehe aufheben kann, er kann also die Scheidung gegen den Willen jedes der Gatten aussprechen. Im Prinzip hätten wir also hier die Gleichstellung der Frau mit dem Manne vor dem E h e r e ch t. Leider ist dieser Grundsatz der Gemara nicht ausgebaut worden. Heutzutage wäre dieser Grundsatz, besonders für die 18 000 Agunoth nach Kriegsverschollenen in Polen von enormer Wichtigkeit. Heutzutage im Zeitalter des Radio und des Luftschiffes, wo jeder Fleck auf der weiten Erde unschwer zu erreichen ist, kann ein Verschollener, wenn er noch am Leben ist, doch nicht ewig unzugänglich bleiben. Die rabbinische Behörde könnte nun auf eine wirksame Weise in der ganzen Welt wiederholt bekannt machen, daß N. N. bis zu einem bestimmten Termine ein Lebenszeichen zu geben habe, nach Ablauf dieses Termines aber die Behörden seine Ehe „rückwirkend" ungültig machen und der Frau die Erlaubnis erteilen würden, sich wieder zu verheiraten. III. Man sieht, dieser orthodoxe polnische Gaon, dem Geiger und Holdheim ein Greuel sind, geht in seinen Forderungen, ganz unbewußt, weit über jene hinaus, indem er einen radikalen Umsturz des in der Mischnah ausdrücklich festgelegten Grundsatzes von der Ungleichheit zwischen Frau und Mann verlangt, freilich mittels einer im Talmud selber vorgetragenen Lehre von der Fähigkeit des Gerichtshofes, die Ehe rückwirkend zu annullieren. Es ist kein Wunder, daß solche scheinbar grundstürzende Theorien gerade in Polen auftreten; hier tritt die Notwendigkeit, das Eherecht in vielen Punkten gründlich umzugestalten, mit gebieterischer Notwendigkeit auf, gerade weil die Juden streng nach diesem Eherecht leben. In den Ländern des Westens, wo seit Jahrzehnten die obligate Zivilehe eingeführt und das bürgerliche Gesetzbuch entscheidend ist, wo überdies die religionsgesetzlichen Skrupel sich viel weniger geltend machen, kommt es häufig vor, daß man sogar in konservativen, ja orthodoxen Familien sich über die Vorschriften des jüdischen Eherechtes hinwegsetzt. Anders in Polen, wo für die Juden in Ehesachen das jüdische Eherecht und der rabbinische Gerichtshof verpflichtet sind, und wo die Uebertretung einer eherechtlichen Vorschrift einen vollständigen Bruch mit dem ganzen Judentume bedeuten würde, da machen sich die Unzulänglichkeiten dieses Eherechtes ungleich herber und schmerzlicher fühlbar und die verantwortlichen Rabbiner find, so paradox es klingen mag, zu Reformen viel geneigter, als ————m——————81 Die Zugend — unser Trost, die Zugeud — unsere Aufgabe Ein Nach klang zum Trostes sabbat von Rabbiner Dr. H a l p e r s o h n, Breslau. Der Sabbat Nachamu oder der Sabbat des Trostes, der' uns die heilsame Lehre vermittelt, daß auf Leid und Schmerz Trost und Erhebung folgen müsse, führt seinen Namen in erster Reihe nach dem an ihm zur Verlesung gelangenden Prophetenabschnitte, der mit den berühmten, in Händels „Messias" wiederklingenden Worten anhebt: „Tröstet, tröstet mein Volk, spricht Euer Gott" (Jes. 40, 1). Aber auch der Thoraabschnitt des Sabbats birgt in sich Gedanken des Trostes. Schon der Anfang, der uns berichtet von einer, nein, von der großen Täuschung, die Mose widerfuhr. Er, der gehofft hatte, an der Spitze des Volkes das gelobte Land zu betreten, und der um dieser Hoffnung willen soviel getragen und geduldet hatte, vierzig Jahre lang in der Wüste, er muß nun, dicht vor dem ersehnten Ziele, verzichten! Eine L^benstragik, wie sie trauriger kaum gedacht werden kann. Aber mitten hinein in die Trauer ertönt der Trost aus Himmelshöhen: „Gebiete dem Josua und stärke ihn und festige ihn, denn er soll diesem Volke voranziehen, und er soll ihm zum Besitz geben das Land, das Du sichest." Der Gedanke an Josua, seinen Jünger, gereicht dem schier verzweifelten Führer zum Tröste, das Bewußtsein, daß, ob auch er vor der Vollendung seines Lebenswerkes stürhe, dieses selbst nicht untergehe, sondern in und mit seinem Schüler, dem Erben seines Geistes, lebe und fortlebe. (Ein Wermutstropfen im Trosteskelche vielleicht der Gedanke, daß es ihm nicht vergönnt war, einen seiner beiden Söhne, also einen leiblichen Erben, als Nachfolger und als Fortsetzer seines Beginnens zu wissen; aber dies ist, von wenigen Ausnahmen af ^eschen, zu allen Zeiten das Schicksal großer Männer gewesen, wie i. :: ‘j.if:; fortschrittlicheren Amtsbrüder in Deutschland. Es kommt dazu, daß die talmudische Gelehrsamkeit unter den polnischen Rabbinern ungleich intensiver vertreten ist, als anderswo, was diesen Rabbinern ein viel größeres Selbstvertrauen gewährt. Bei ihnen macht sich das Fehlen einer mit großer Autorität bekleideten Körperschaft der Behörde, die die Verantwortung für Reformen auf sich nehmen könnte, lebhaft fühlbar. Einzelne hervorragende Gelehrte haben zuweilen den Mut gehabt, bedeutende Reformen einzuführen. So haben um die Mitte des 19. Jahrhunderts einige galizische Geonim, nach langen Diskussionen, verfügt, daß es gestattet sei, einen Scheidebrief eingeschriÄen durch die Post zuzusenden, anstatt durch einen eigens hierzu bestellten Boten, wie es der Wortlaut der Mischnah erfordert. Jeder Kundige wird zugeben, daß die hierzu erforderliche reformatorische Energie ungleich größer war, als zu sämtlichen gottesdienstlichen Reformen, die in Deutschland um dieselbe Zeit durchgeführt wurden. Unser polnischer, von dem südafrikanischen Chief Rabbi eingeführter Gaon stand nicht allein mit feinen reformatorischen Forderungen. Er hatte, vor dem Kriege wenigstens, unter feinen Kollegen viele Gesinnungsgenossen und es hat nur an einer Kraft gefehlt, die sie alle vereint und ins Treffen geführt hätte, um in allem Frieden und Loyalität eine wahre Revolution auf dem Gebiete des jüdischen Eherechtes herbeizuführen, die sich sicherlich nicht auf Polen beschränkt hätte. Eine Weile schien es, daß im neuen Polen dieser kühne Plan einer jüdischen Eherechtsreform auf friedlichem Wege verwirklicht werden sollte. Während des Weltkrieges gab es bekanntlich in Polen zwei Orientationen, die eine, repräsentativ durch das sog. „Oberste Nationalkomitees" in Krakau, erwartete die Wiederherstellung Polens im Anschluß an die Mittelmächte, die andere mit dem Grafen Zamojski in Paris an der Spitze erhoffte das Heil des zukünftigen Polens von einem Sieg der Entente. Im Jahre 1917 trat nun das Krakauer Komitee mit einem jüdischen Gelehrten in Verbindung, der, ohne fungierender Rabbiner zu sein, sich jahrelang mit dem jüdischen Eherecht befaßt und dessen schwache Seiten mit mehreren Rabbinern erörtert hatte. Da jener Mann gerade damals ein Buch über die Judenfrage in Polen veröffentlichte, ersah ihn das genannte Komitee zum Leiter der jüdischen Angelegenheiten im künftigen Polen aus. Er entwarf nun den Plan, die ehemalige Vrer-Länder-Synode m Polen zu erneuern und außerdem einen besonderen Gerichtshof, bestehend aus 100 Rabbinern, zu ernennen, der alle Eherechtsstreitigkeiten in letzter Instanz entscheiden sollte. Zunächst sollte die Angelegenheit der zahllosen Agunoth in Polen in die Hand genommen, ihr Elend und ihre Not der öffentlichen Meinung zum Bewußtsein gebracht werden; daran anschließend sollten andere Fälle behandelt werden, wie sie das Alltagsleben mit sich brachte, die Diskussion sollte vor der breiten Oeffentlichkeit geführt werden, anstatt, wie bisher, in den Responsen einiger Rabbiner vergraben zu sein. Das sollte dem Gerichtshöfe der 100 Rabbiner den erforderlichen Rückhalt geben und ihn ermuntern, die Forderungen des Lebens dem Buchstaben der Halacha gegenüber geltend zu machen. Da dem Gerichtshof die größten talmudischen Koryphäen Polens angehört hätten, so hätte er im Lande selten die größte Autorität, aber es wären auch andere Länder seinem Beispiele gefolgt und eine durchgreifende Verbesserung des jüdischen Eherechtes wäre auf friedlichem Wege zustande gekommen. Allein die Einigung Polens kam unter Führung der Entente zustande und alle Vorkämpfer der entgegengesetzten Orientierung wurden von den neuen Machthabern auf Jahre hinaus kaltgestellt. Als im Jahre 1923 das Blatt sich wendete und der in Aussicht genommene Mann ins Ministerium berufen wurde, — lag er auf dem Totenbett. An seiner Stelle wurde ein braver Mann ernannt, dem jegliche Kenntnis des Judentums und seiner inneren Fragen fernlag, der nichtl einmal die jiddischen Zeitungen lesen könnte, aber der Protege eines allmächtigen Bankiers war, bei dem er als Korrespondent sungiertje . . . Aus dem Plan ist also nichts geworden. Die politische Entwicklung hat überdies die finsterste Reaktion unter den Juden Polens in den Vordergrund geschoben. Es ist keine Aussicht vorhanden, daß in absehbarer Zeit eine dieser Fragen je berührt würde. Die „Bekenntnisse" von Landau kommen also zur rechten Zeit. Sie werden die Gewissen aufrütteln. Er schreibt: (S. 183): „Ich muß die traurige Tatsache betonen, daß die Lage unserer Frauen nach jüdischem Eherecht mir oft schon Herzweh und Kummer verursacht hat. Ich darf es nicht verschweigen, daß sie der Willkür ihrer Männer ausgeliefert sind und der rabbinische Gerichtshof machtlos ist, sie und ihre Ehre zu schützen. Sie fordern ihr Recht, sie fordern Beistand, es denn überhaupt nicht leicht sein mag, sich im Schatten eines großen Vaters zu behaupten!) Mit der Trostesbotschaft ward aber dem greisen Führer zugleich eine Aufgabe gestellt, eine Erziehungsaufgabe. „Gebiete dem Josua und stärke ihn und festige ihn." Mit anderen Worten: rüste ihn in Strenge aus für das hehre und schwere Werk, das seiner harrt, denn er soll dem Volk voranziehen und ihm zur Besitzergreifung des gelobten Landes verhelfen. Fern von jeder weichlichen Erziehung, die mehr ein Verziehen bedeutet — eine Gefahr, die, wie gemeiniglich bekannt, namentlich bei jüdischen Eltern sehr nahe liegt — sollte Mose seinen Jünger im Hinblick auf die Sendung, zu der er berufen war, stärken uird stählen, denn nur ein starker, in sich gefestigter. Charakter würde der großen Aufgabe gewachsen sein. Hierin liegt ein Wink auch für unser Zeitalter. Bei aller Freiheit, die wir — und dies von Herzen gern — dem Heranwachsenden Geschlechte einräumen, doch auf eine strenge Erziehung der Jugend bedacht zu sein, um sie für alle Wechselfälle des Lebens zu ertüchtigen und sie wehr- und widerstandsfähig zu machen. Auf einem Gebiete insbesondere erwarten wir viel von der Jugend unserer Tage, auf dem Gebiete der Religiosität, der religiösen Erneuerung und Verlebendigung. Wir Aelteren sind durch die harte, eiserne Schule des Krieges gegangen. Diese in unsere Seele eingebrannten Erlebnisse haben ihr doch wohl die Schwungkraft religiöser Begeisterungsfähigkeit, wenn nicht ganz genommen, so doch beträchtlich gelähmt. Insofern gleichen wir dem „Geschlechte der Wüste" — wir sind ja auch fast ein Jahrfünft durch die Wüste des Krieges gewandert —, aber das junge, das neue, das Nachkriegsgeschlecht, es soll den Aelteren voranziehen und den Weg weisen zum gelobten Lande der religiösen Erneuerung! So wird auv uer Trostessaat die Heilstat erblühen, rum Segen nicht allein des religiös-liberalen Judentums, sondern unserer gesamten Gemeinschaft!

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