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Jüdisch-liberale Zeitung · 1928-07-20 · 29 (20.7.1928) · page 2

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
8 (1928)
Issue
29 (20.7.1928)
Date
1928-07-20
Page
– (sequence 2)
Language
German
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sorge getroffen ist, daß die Erbtöchter bei Verheiratung mit einem Manne anderen Stammes ihren Besitz an Grurrd und Boden nicht in den anderen Stamm mit hinübernehmen. Hierdurch soll der Anhäufung von Besitz auf der einen und seiner übermäßigen Verminderung auf der anderen Seite vorgebeugt werden. Das Ideal wäre, mit der Thora zu reden: „Daß kein Armer unter dir ist." Aber dieselbe Thora sagt wenige Verse weiter, aus der Erfahrung der Wirtlichkeit heraus, „daß der Arme nicht aushören wird aus oer Mitte des Landes". Es kann nicht ausbleiben, daß manch einer durch ergene Schuld oder durch unglückliche Zufälle gezwungen wiro, feinen Grundbesitz und am Ende womöglich sich selbst zu verkauf eit und also besitzlos und Sklave zu werden. Hier erhebt sich das schwere sozialpolitische und wirtschaftspolitische Problem. Zu feiner Lösung dient die Idee und Institution des Sabbats. Das Sabbatgefetz, als einziges Zeremonialgefetz unter die Zehn Worte vom Sinai ausgenommen, von den Propheten emporgetragen, von den Schriftgelehrten und Rabbinern ausgebaut und wohlumhegt, adelt die Arbeit der sechs Werktage wie die Ruhe des siebenten Tages für beide: den Herrn wre den Knecht. Und wenn schon in der Fassung des Exodus der soziale Charakter oes Gebotes hervortritt, so noch wett deutlicher in der des Deuteronomiums: „auf daß ruhe dein Knecht und oeine Magd wie du und du sollst gedenken, daß du Knecht warst im Lande Aegypten und daß der Ewige dein Gott dich von dort herausgeführt hat mit starker Hand und emporgehobenem Arme, darum gebietet dir der Ewige dein Gott, den Sabbattag zu halten." Arbeit ist also nicht nur Pflicht des Sklaven, wie selbst Plato meint, sondern ebenso des Herrn; und Ruhe ist nicht nur das Recht des Herrn, sondern auch des Sklaven. Der Sklave, wenn auch für Geld gekauft, ist kein Besitz wie eine Sache, sondern Mensch wie du mit dem sittlichen Anspruch auf Recht und Würde und Freiheit; daher winkt dem Sklaven nach sechs Jahren der Arbeit ein Sabbatjahr der Frecheit, in das der Herr ihn nicht ohne ausreichende Subsistenzmittel entlassen darf. Schon dieser gesetzliche Schutz des Sklaven schiebt der Latifundienwirtschaft einen Riegel vor; denn diese setzt überall ein Heer von Sklaven, Hörigen oder Leibeigenen voraus, über die der Besitzer unbeschränkt verfügen kann. Aber mit der Wahrung der Würde und Freiheit ist das Recht auf Leben, sind die Mittel zum Leben noch nicht gesichert. Auch das Gebot, den Zehnten zu geben, die Ecke des Feldes dem Bedürftigen zu überlassen, keine Nachlese auf dem Acker und im Weinberg zu halten, wie manches andere wird der Verarmung nicht wirksam steuern. Das Sabbatgesetz wird darum auf den gesamten angebauten Boden übettragen. Jedes siebente Jahr soll eine Sch'mitta, ein Brachjahr sein, worin nicht gesät und kricht geerntet werden darf, ein Sabbat dem Land und ein Sabbat dem Ewigen als dem Eigentümer des Landes zugleich. Für dieses Jahr ruht das Besitzrecht an Feld und Weinberg und Oelpflanzung. Der Besitzer nicht mehr als der Besitzlose, als Knecht und Magd, Tagelöhner und Beisaß hat Anspruch auf den Ertrag, den die Erde ohne menschliches Zutun spendet, ja auch dem Vieh und dem Wild des Landes, die doch gleichfalls Geschöpfe Gottes sind, kommt das Sabbatjahr, ähnlich dem Sabbattage zugute. Ein Urrecht, wo nicht auf den Boden, so doch aus feine Gaben wird so wiederhergestellt. Und doch wäre das siebente kein Sabbatjahr, wenn es oem Armen nur die Sorge um das tägliche Brot abnähme. Damtt zum „Schowas" auch das „Wajinofasch" trete und seine Seele freier atme, ergänzt der Gesetzgeber im Deuteronomium das Brachjahr zu einem Schuldenerlaßjahr; der Gläubiger soll dem Schuldner seine Schuld brachlregen lassen und ihn nicht drangen, was vielleicht im Sinne der Stundung der Schuld gemeint war, von der Tradition aber als Erlaß der Schuld aufgesaßt worden ist. Allerdings hat sich die Befürchtung des Gesetzgebers, daß zufolge dieses Gesetzes der Arme nicht leicht einen Geldgeber finden werde, nachmals als nur zu berechtigt erwiesen. Um das Sch'mittahjahr zu erhalten und zugleich zu verhüten, daß der Besitzende gegen seinen verarmten Bruder nicht die Hand verschließt, hat Hillel die Einrichtung des „Prosbul" getroffen, durch die es dem Gläubiger ermöglicht wurde, durch Uebertragung seiner Forderung an das Gericht den Verfall der Schuld zu verhüten. Aber auch nach dieser Reform bleibt Sch'mittah ein Schonjahr für die Armen. Was aber geschah im folgenden Jahr? Begannen für ihn nicht die Sorgen von neuem? Blieb er nicht hoffnungslos zur Armut verdammt, während der Reiche womöglich noch reicher wurde? Wie der Sabbat so war das Sabbatjahr doch nur eine Atempause, die ihm vergönnt war, wenn es keinen Weg für ihn gab, ohne unerschwingliche Opfer zu feinem ursprünglichen Besitz zurückzukehren. Diesen Weg hat chm in der Tat das Gesetz der Thora beschieden. Sieben Jahrsabbate sollte das Volt zählen, und nach dem siebenten Sabbatjahr ein fünfzigstes Jahr als Jobel feiern, als Jahr der Freiheit für alle Bewohner des Landes, wo ein jeder zu seinem Erbe und zu ferner Familie zurücktehren sollte. Auf diese Weise sollte die ursprüngliche Gleichheit des Besitzes an Grund und Boden, die im Laufe eines halben Jahrhunderts verloren gegangen war, regelmäßig wiederhergestellt werden. „Das Laiid soll nicht auf ewig verkauft werden, denn mir gehört das Land, denn Fremdlinge und Beifaßen seid ihr bei mir" — mit dieser Begründung wird auf's deutlichste zum Ausdruck gebracht, daß Gott allein der Eigentümer seiner Erde ist. Und ihm tritt der andere Satz zur Seite, der Freiheit für den hebräischen Sklaven wie schon in jedem 7. Jahr, so jedenfalls im Jobeljahr fordert. „Denn meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Aegypten herausgeführt habe, sie sollen nicht wie Sklaven verkauft werden." Wie aber der Sklave jederzeit das Recht hat, sich von seinem Herrn loszukaufen oder durch einen Dritten loskaufen zu lassen, so kann der Verarmte jederzeit seinen Erbbesitz auslösen oder durch einen Verwandten auslösen lassen. Der Kaufpreis für solche „g'ula" bestimmt sich nach der Anzahl der Erntejahre bis zum nächsten Jobel, je mehr Jahre, desto höher der Preis, je weniger, desto geringer, „denn nur eine Anzahl Ernten verkauft er dir." In diesen unscheinbaren Worten des Gesetzes ist einer der tiefsten sozialen Gedanken enthalten: der Grund und Boden gehört allen; er kann nicht eigentlich verkauft werden, verkauft werden kann nur das Recht auf Arbeit am Boden und die Frucht dieser Arbeit. Der Römer versteht unter Besitz „dominium", d. h. die unbeschränkte Herrschaft über eine Sache, die Bibel hat für Besitz neben Nachaloh und Achusoh, das Erbe, das Wort m'lochoh, das Arbeit bedeutet. Weil aber die sittliche Begründung für den Besitz in der Arbeit des Menschen liegt, macht das biblische Gesetz einen Unterschied zwischen ländlichem und städtischem Grundbesitz. Nur Aecker, Weinberge und Oelpflanzungen, mitsamt den Baulichkeiten, die dazu zählen, fallen im Jobeljahre an chren Erbbesitzer zurück, ebenso Levitenstädte mit ihrer ländlichen Umgebung. Für Grundbesitz in den von Mauern umgebenen Städten gilt dagegen das Jobelgesetz nicht; nur ein Jahr lang steht dem ursprünglichen Besitzer das Vorrückkaufsrecht zu, dann erlischt jeder gesetzliche Anspruch. Fassen wir die leitenden Gedanken der Wittschaftsordnung, wie sie dem biblischen Gesetzgeber vorschwebt, zusammen, so ist zu sagen, daß die Bibel einen gerechten Ausgleich zwidem Besitzenden und dem Besitzlosen herzustellen sucht. Sie bevorzugt weder den Reichen noch den Armen in ihrem Streite. Dieser Ausgleich bedeutet nicht eine gewaltsam aufgezwungene Gleichheit des Besitzes, keinen Kommunismus, sondern läßt der Freiheit weiten Spielraum. Aber sie setzt ihr doch die notwendigen Schranken. Sie unterbricht am Sabbat und im Sabbatjahr das wirtschaftliche Leben des Volkes, ja wagt in jedem Jodeljahr es tiefgreifend umzuwälzen, nicht um den Pttvatbesitz aufzuheben, sondern um das Unrecht zu korrigieren, das mit ihm unvermeidlich verbunden ist. Der Sabbatgedanke, der dieser Gesetzgebung zugrunde liegt, gipfelt im Sabbat der Sabbate jedes 50. Jahres, dem Tag der Sühne, nicht zuletzt des sozialen Unrechts, dem Tag der Versöhnung zwischen Besitzenden und Besitzlosen, dem Tag, an dem die Posaune als Jobel und Jubel Freiheit hinausruft für das Land und alle seine Bewohner. Der Gott, der keine Knechte will, weil alle Menschen seine Knechte und d. h. frei ünd gleich sind, der die Erde niemandem zum Eigentum gab, weil sie Ihm allein gehört, er, der Einzige und sein Eigentum, ist Anfang und Ende der ganzen Bibel und so auch ihrer einzigartigen Gesetzgebung. Unwillkürlich denken wir an das Wort der Thora: „Wo ist ein großes Volk, das so gerechte Satzungen und Gesetze hätte wie diese ganze Lehre?" (Schluß folgt.) Ueber die Synagogenmuflk in Deutschland Von Dr. Oskar Gutt mann -Breslau. In einem Ausfatz „über die Kultusmusik in Deutschland, Bemerkungen zur kirchenmusitalischen Woche in Breslau", erschienen im „Melos", der Zeitschrift für Musik, die sich am nachdrücklichsten für die neue Musik einsetzt, streifte ich auch kurz den Stand der Kultusmusik in der Synagoge. Dort heißt es: „Die Syuagogenmusik ifr im Begriff am Uebermaß von Tradition zu Grunde zu gehen, oder dem, was man ganz falsch dafür hält; denn diese Tradition ist vielleicht hundert bis hundertfünfzig Jahre alt (nicht Jahrtausende, wie mau wähnt), also überhaupt keine, sondern besten Falles eine Gewohnheit, die heute durch nichts mehr zu rechtfertigen ist. In dieser Gewohnheit ist man erstarrt; die sonst so ktttischen Hörer der Synagoge sind ihrer Musik gegenüber von einer gefährlichen Toleranz. Jede Neuerung wird abgelehnt, man will nichts anderes als die Melodien der Väter und itrirb daber nicht gewahr, wie ihre innere Kraft immer mchr abnrmmt, weil sie musikalisch verbraucht find. (Das Psychologische bleibe außer Betracht.) Wenn hier nicht sehr bald, hoffentlich von emer interessierten Jugend, neues Blut und neue Kraft in die synagogale Musik strömen, wird sie als Kunsterscheinung zu Grunde gehen." Ich betone also: es handelt sich hier nicht um irgendwelche religiösen Anschauungen oder um Parteifragen, es. handelt sich um eine Frage, die alle Juden angeht, uni die synagogale Musik in ihrer jetzigen Gestaltung, mag sie nun mit Orgel oder ohne Orgel, mit Männerchor oder Knabenstimmen oder gar mit gemischtem Chor zu Gehör gehör gebracht werden. Die synagogale Musik ist in Deutschland (nur in Deutschland?) am Absterben, sie geht an innerer Entkräftung zu Grunde; die musikalischen Wette, die sie hatte, sind ausgelaugt, ausgesogen, verbraucht, nne leere Attrappe ist übrig geblieben, die hohl klingt, sooft man sie zum Klingen bttngt. Es gilt zunächst einen Götzen vom musikalischen Thron zu stoßen, der heißt: Tradition. Mit diesem Wort wiro alles, aber auch alles niedergeschlagen. „Könnte man nicht vielleicht diese Melodie," so möchte man schüchtern fragen . . . aber schon schüttelt der andere den Kopf und sagt: „Nein, das geht nicht, das ist uralte! Tradition." Beispielsmaßen: die bekannte Kol-nidre; Melodie ist, wenn es hoch kommt, 150 bis 175 Jahre in der jetzigen Form ungefähr fixiert. Sic kann gar nicht älter sein, denn sie ist typisch italienisch-opernhaft in der Form und in ihren Eoloraturen, sie entstammt der Gefühlssphäre der neapolitanischen Oper und ist nur durch das Medium des jüdischen Geistes gegangen. Es gibt viel schönere, charakteristischere und ältere Melodien zum Kol-nidrej als diese, die ja wirklich erst durch die entsetzliche „Bearbeitung" Max Bruchs, (der nie ein Jude war, wie man so oft aunimmt; schon dieses Musikstück hätte es erweisen müssen;) populär geworden ist. Und wenn man nun sagt: Könnte man nicht diese Melodie durch eine andere, eine jüdischere ersetzen, heißt es: Seit tausend Jahren singt man diese bekannte; Tradition, Tradition. — Dabei stimmt es natürlich garnicht. — Gustav Mahler, in jedem Zug seines Wesens ein Jude, hat das Wott geprägt: Tradition ist Schlamperei. Das paßt nicht nur für die Oper, es paßt auch für die synagogale Musik. Diese Tradition ist Gefühlsschlamperei, weiter nichts, die mit dem Begriff: Frömmigkeit nicht das geringste zu tun hat. Bequemlichkeit ist sie und eine Gewohnheit, die aus Unwissenheit beruht. Das ist es, nichts anderes. Wären die Besucher unserer Synagogen davon unterrichtet, daß fast alle diese „ewigen" Melodien neueren Datums find, daß schon ihre Urgroßväter sie ganz, ganz anders gekannt haben, man würde sich nicht so sehr gegen eine Umformung der synagogale» Musik sperren. Gegen eine Reform des Gottesdienstes an sich hat man sich ja weit weniger gewehtt, weil man auch hrer dre Erstarrung kommen fühlte und das Judentum überhaupt bedroht sah. Freilich ist vorläufig die Verwirrung groß; denn fast jede Gemeinde in Deutschland hat heute ihre eigenen gottesdienstlichen Formen, ja man findet manchmal in ein- und derselben Stadt ebensoviele Formen wie Synagogen. Hier wollte man heraus aus der sogenannten Tradition, wußte nicht recht, wie oder konnte sich leider In memoriam Albert Sah Am 17. Juli wäre der feinsinnige Schriftsteller Albert Katz 70 Jahre alt geworden; er ward leider 1923 durch den Tod aus seinem Schaffen gerissen. Albert Katz war der Sohn eines Großkaufmanns und Talmudgelehrten in Lodz geboren; mütterlicherseits stammte er von dem Begründer des wissenschaftlichen Chassidismus, R. Schnear Salman, ab, der den Chassidismus in logisch-talmudifche Bahnen lenkte. Nach dem Besuch der Jeschiwa in Lublin, später in Wilna, wandte er sich der jüdischen Publizistik zu: unter Pseudonym schrieb er Aufsätze für die hebräischen Zeitschriften „Hamaggid", „Hazefiwa" und „Hameliz". 1883 erschien in hebräischer und deutscher Sprache sein Erstlingswerk „Der Jude und das Land seiner Väter". 1885 folgte „Die Seele des jüdischen Volkes". Seit 1883 war er ständiger Mitarbeiter an Hildesheimers „Jüdischer Presse". Im Verein mit Willy Bambus, I. Turoff und F. Wolfs gründete er 1887 in Hamburg die für das traditionelle Judentum eintretende Zeitschrift „Serubabel", in der schon damals die Gründung jüdischer höherer Schulen auf dringendste gesordett wurde. Was seinen Namen zu einem der bekanntesten in der deutschen Judenheit machte, war die mit Gustav Karpeles erfolgte Gründung des Berliner Vereins für jüdische Geschichte und Literatur, der für Hunderte von ähnlichen Vereinigungen in ganz Deutschland vorbildlich wurde; von 1901—22 gab er das „Jahrbuch für jüdische Geschichte und Ltteratur" heraus. Nach dem Tode von Gustav Karpeles (1909) trat er als Redakteur des „Gemeindeboten" in die Schriftleitung der „Allgemeinen Zeitung des Judentums" ein, deren Chefredaktion er nach Ludwig Geigers Tode bis 1921 führte. Von seinen Schriften sind zu nennen: „Der wahre Talmudjude" (Streitschrift gegen Rohling), „Aus alter und neuer Zeit" (Novellen aus dem Leben der Judm in Polen), „Die Juden im Kaukasus", „Die Juden in China", „Der Chassidismus" und „Selbstbetrachtnngen". Seine „Biographischen Charakterbilder aus der jüdischen Geschichte und Sage" sind in mehreren Auflagen erschienen. Wer Albett Katz nur als Schriftsteller und Organisator würdigt, der wird nur des einen Teiles seines Wesens gerecht: im Gedächtnis der Freunde lebt er als ein Mensch von großer Gelehrsamkeit und seltener Herzensgüte fort. Die Abgeklättheit seines Wesens ließ ihn zu dem lleinlichen Jagen seiner Mttmenschen nach Ehren und Aemtern überlegen lächeln, und doch bahnte er vielen den Weg durch klugen Rat und wirksame Hilfe. Wohlwollen war überhaupt der Grundzug seines Wesens: er war ein unverwüstlicher Optimist, drum hielt er jeden, der ihm nahte, für so rein und so edel wie er selber war. Menscher: solchen Charakters bringen es im Leben nicht sonderlich wett: die Liebe ihrer Umgebung, die Verehrung ihrer Freunde entschädigt sie für das, was das Leben ihnen an äußeren Glücksgütern vorenthielt. Eugen Wölbe. Etwas vom Messiasglauben Von Edith Falk. - i Warum nur wird es immer als ein Argument gegen uns Juden betrachtet, daß wir uns „auserwählt" fühlen? Nicht zum gesteigerten Lebensgenuß, nur „zum Leiden sind wir auserkoren": denn in uns hineingelegt wurde — mit der Sendung, an den Messias zu glauben — eine tiefe, geradezu ahasverisch unruhvolle, nie erfüllte Sehnsucht nach dem messianischen Reiche des Friedens. Und für das Festklammern am Glauben, daß eines Tages Ahasver, der Jude, erlöst, unsere Sehnsucht gesättigt und erfüllt werde, werden wir seit Jahrtausenden gehaßt und verfolgt. Was ist unser Messiasglauben? Das ist die Blutwelle, die religiöse Menschen durchflutet, und das ist ein unaussprechliches, unausgesprochenes Emporgezogenwerden in denen, die sich zu der Religion ihrer Seele nicht bewußt bekennen. Jüdische Auserwähltheit ist nicht Bluts-, ist nicht Rasse-, ist nur tiefste, heiligste Glaubenssache. Andere Religionen sehen ihren Messias im Verkünder und Begründer ihrer Religion. Wie aber kann einer Messias sein in einer Zeit des Blutes und des Hasses, wie kann einen Messias sein, in dessen Namen gehaßt und Blut vergossen wurde und wird, und schließlich: wie können Menschen sich erlöst glauben durch einen — und sei er der Herrlichste —- außerhalb ihrer selbst? — Es wird nicht eines Tages ein „Messias" erstehen, vorbercitnngslos „da" sein, und dann ist Friede und Wohltun in der Welt, Hede menschliche Brust birgt in sich die Möglichkeit der Herbeiführung des messianischen Reiches. Und das ist das Ethische und unerhört Tiefe im Judentum: wir glauben nicht an eine Erlösung, die uns von außen gebracht wird, sondern unsere Lehre ist unser Leben, soll sein eine Bestätigung des Glaubens, daß wir selbst — jeder, jeder Glaubende, zum Guten strebende Mensch — auserwählt sind, durch Wohltun und Güte dem Reiche des Messias den Weg zu bahnen; vorwärts, aufwärts, über das Unzulängliche in uns hinaus durch beseeltes Streben: das ist tätiger Glaube an den Messias! Nicht der rassisch-jüdische Mensch ist der „Auserwählte", sondern der seelisch jüdische Mensch. Wieviele, die unserer Gemeinschaft zufällig angehören, sind unjüdischer als Heiden, wieviele vergeuden ein Leben in Leerheit, Hohlheit, ohne Nachdenken über die Mission, die uns Menschen geschenkt ist. Die sind nicht „Auserwählte". — Und wieviele Nicht juden gibt es, die sich die Güte zum Lebensinhalt gemacht haben, und die so aus jüdischste Art Wegbereiter sind für das Reich des Friedens. Es gibt viele Taten, die man tun kann, um den Glauben seines Herzens tätig zu erfüllen; ob man Erzieher ist und junge Menschenseelen aufschließt zur Empfängnisbereitschaft für das Gute; ob man im politischen Kampfe steht und für ein praktisches Friedenswerk arbeitet; ob man still für sich grübelt und lernt, in die Tiefen religiöser Gedanken hineinsteigt und sich vollsaugt mit dem Willen zum Messias: über allem leuchte die Güte! Wie könnte Gottes Wille ein anderer sein, als der, die Menschen gut haben zu wollen? Und ich glaube, daß er d i e besonders segnen wollte, denen er als harte Schale Herbe und Harte mitgegeben hat: nicht triebhaft gütig zu sein, sondern in bewußter, kämpfender Arbeit die Schale des Harten, die die Güte umschloß, durchbrochen zu haben: das ist die wettvolle Güte. Und immer mehr und mehr Menschen soll es durchstrahlen und durchfluten, gut zu sein, nur itn engsten Kreis, und Gott wird alle Güte-Atome ausfangen und bewahren und sie in neue Seelen hineinsenken, bis die ganze Well endlich erfüllt sein wird von diesem einen, strahlenden Gutscin, das wir mit pslarrzen geholfen haben, — und das wird das Messiasreich sein! Nur tätiger Glaube ist sinnvoller Glaube.

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