Jüdisch-liberale Zeitung
- Journal
- Jüdisch-liberale Zeitung
- Volume
- 8 (1928)
- Issue
- 22 (1.6.1928)
- Date
- 1928-06-01
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Amschau Relcksjuzendivohlsahrtsgeseh und reltgiösrs Bekenntnis der Min-erhriten. Denl „Berliner Wohlfahrtsblatt", Berlaye zum Amtsblatt der Stadt Berlin vom 13. Mai entnehmen wir folgende Ausführungen: „Nach § 33 des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes hat der Amtsvormund auf das religiöse Bekenntnis seines Mündels oder seiner Familie Rücksicht zu nehmen; weiter ist bei der Bestellung eines Helfers zur Ausübung der Schutzaufsicht das religiöse Bekenntnis des Minderjährigen za berücksichtigen. Im Falle der Familienerziehung ist der unter Fürsorgeerziehung gestellte Minderjährige mindestens bis zum Aufhören der Schulpflicht in einer Familie seines Bekenntnisses, bei Anstaltserziehung möglichst in einer Anstalt seines Bekenntnisses unterzubringen. Die Zentrumssraktion des Preußischen Landtages hat in einer kleinen Anfrage darauf hingewiesen, daß sich die Fälle mehrten, in denen die religiösen Bestimmungen des Jugendwohlfahrtsgesetzes von den Jugendämtern nicht genügend berücksichtigt würden. Wie der Amtliche Preußische Pressedienst der umfangreichen Antwort des Preußischen Ministers für Bolkswohlfahrt entnimmt, erfolgt die Sicherung einer ordnungsmäßigen Durchführung der Vorschriften des Reichsgesetzes für Jugendwohlfahrt im Wege der von den Staatsbehörden auszuübenden Kommunalaussicht. Es sind bisher keine Fälle bekannt geworden, in denen die staatlichen Aufsichtsbehörden gegenüber Beschwerden, die sich gegen die mangelhafte Durchführung der den religiösen Schutz der Minderjährigen sichernden Bestimmungen des Gesetzes richteten, unbefriedigende Entscheidungen getroffen hätten. Das Staatsministerium ist bereit, falls solche Fälle vorgebracht würden, für die gewissenhafte Durchführung der Bestimmungen des Gesetzes Sorge zu tragen. Die Unterbringung eines Minderjährigen in Familien¬ oder Anstaltspflege ist eine Bestimmung über seinen Aufenthalt; diese steht nach § 1631 1 BGB. demjenigen zu, der das Recht der Sorge für die Person des Minderjährigen hat. Das sind in der Regel bei ehelichen Kindern Vater oder Mutter, bei unehelichen die Mutter; das Jugendamt hat dieses Recht nur in den Ausnahmesallen, in denen ihm als Vormund auch das Personensorgerecht zusteht. Als Organ der Pflegekinderaufsicht ist das Jugendamt nicht berechtigt, gegen den Willen desjenigen, dem die Sorge für die Person des Kindes zusteht, die bekenntnisgleiche Unterbringung des Kindes vorzunehmen oder die Erlaubnis zur Unterbringung eines Kindes in eine Pflegestelle deshalb zu versagen, weil die Pflegestelle nicht bekenntnisgleich ist. Eine Aenderung dieses Rechtszustandes würde nur durch eine erhebliche Einschränkung der Elternrechte zugunsten der Jugendämter möglich sein. Eine solche bei der Reichsregierung anzuregen, beabsichtigt das Staatsmiuisterium nicht. Dagegen liegt es im Rahmen der Aufgaben der Jugendämter, demjenigen, dem die Sorge für die Person eines Kindes zusteht, eine geeignete Pflegestelle vorzuschlagen und hierbei das religiöse Bekenntnis des Mündels nach Möglichkeit zu berücksichtigen. In den mit Erlaß vom 17. Mai 1921 herausgegebenen Richtlinien über die Regelung der Pflegekinderaussicht findet sich die Bestimmung, daß es nötig sei, daraus hinzuwirken, daß Pflegekinder, soweit wie irgend möglich, ihrem religiösen Bekenntnis gemäß untergebracht werden. Sollten Fälle bekannt werden, in denen die Jugendämter nach diesen Anweisungen nicht verfahren, so ist das Strrtsministerium bereit, im Aufsichtswege für Abhilfe zu sorgen. Nationaljiidische Politik. In der Umschau unserer vorletzten Nummer hatten wir den Jta-Bericht über einen Berliner Vortrag von Leo Motzkin, dem Präsidenten des zionistischen Aktionskomitees und Leiter des Komitees zum Schutze der Rechte der jüdischen Minderheiten, über das Thema: „Ist eine jüdische Politik möglich, ist eine jüdische Politik notwendig?" wiedergegeben. In ihm hieß es u. a.: „Ohne Betonung der nationalen Idee ist eine jüdische Politik überhaupt nicht zu machen." Im Anschluß an den Jta-Bericht hieß es dann: „An der Veranstaltung nahmen u. a. auch Dr. Martin Rosenblüth und Dr. Alfred Klee teil. Sie traten aber nicht etwa den Gedankengängen Motzkins entgegen, die ja Nichtzionisten gegenüber als nationaljüdische Ziele in Deutschland so gern bestritten werden, sondern stimmten begeistert in den Chor derer ein, die aus dem Tee-Abend eine nachträgliche Huldigung anläßlich des 60. Geburtstages Motzkins zu machen versuchten." Wir hatten dann auf den der Preußischen Staatsregierung vorliegenden Gesetzentwurf für eine Regelung der Rechte der Minderheitsvölker in Deutschland hingewiesen, der von dem Grundsatz ausgeht, „daß das Bekenntnis zur Minderheit in die freie Entschließung des Einzelnen gestellt wird, und daß der Minderheit jeder angehört, der ihr zugerechnet zu werden wünscht". Am Schluß unserer Betrachtungen hieß es: „Falls der Entwurf zum Gesetz wird, wird die Stellungnahme der deutschen Zionisten nicht ohne Interesse sein. Wir zweifeln nicht, daß dann die Herren Klee, Kollenscher, Rosenblüth usw. wieder eine Theorie verfechten werden, nach der für die jüdisch-nationale Minderheit in Deutschland eine Beanspruchung der gewährten Rechte nicht gefordert werden kann." Zu diesen Ausführungen nimmt die „Jüdische Rundschau" im Leitartikel ihrer Ausgabe vom 16. Mai Stellung. Da heißt es: „Mir Zionisten, die die Einheit des jüdischen Volkes in der ganzen Welt postulieren, freuen uns, daß die Grundsätze des Minoritätenrechtes auch in Deutschland anererkannt werden. Ueberall, wo die Juden in größerer Zahl wohnen, und besondere sprachliche und kulturelle Bedürfnisse haben, verlangen sie mit Recht die Anerkennung als nationale Minderheit, und die zionistischen Organisationen der betreffenden Länder stellen sich ganz auf den Standpunkt dieser berechtigten Forderung. Keineswegs bedeutet jedoch für den Zionisten, der von der Tatsache der Galuth ausgeht, und eine zureichende Lösung des Judenproblems nur in einer Konzumindest eines großen Teiles des jüdischen Volkes m Palästina erblickt, die Frage der jüdischen Minoritätenrechte mehr als ein Zweckmäßigkeitsprinzip, daG von der Zahl der "^stimmten Lande lebenden Juden und von ihrer kulturellen und sprachlichen Struktur abhängt. Aus diesen Gründen haben wir als Zionisten es z. B. immer abgelehnt, rn Deutschland für die Juden die Rechte einer nationalen Minderheit zu verlangen. Diese Forderung wurde mit Rückslcht auf den geringen Prozentsatz der Juden in Deutschland und m Anbetracht des Fehlens einer eigenen jüdischen Umgangssprache rn keiner Weise zweckmtsprechend sein." Är * bei der Veröffentlichung unserer früheren Betrachtungen angenommen, daß nationaljüdische Politik noch als dem des Opportunismus getrieben wrrd. Wrr hatten angenommen, daß das „Fehlen einer * Gottesdienste I * Berlin-Norden. Liberale Synagoge Norden (im Averbachfchea Waisenhaus, Schönhauser Allee 162 a): Freitag, den 1. Juni, abends 7.15 Uhr, Gottesdienst. Predigt: Rabbiner Dr. Saiomonfli, Sonnabend, den 2. Juni, vormittags 10 Uhr, Gottesdienst. Freitag, den 8. Juni, abends 7.15 Uhr, Predigt, Rabbiner Dr. Salomonslt. Berttn-WNmersdorf-Sch-aebeeg. Liberale Synagoge Wilmersdorf (in der Aula der Cacilienfchule, Nikolsburger Platz-: Jeden Freitagabend liberaler Gottesdienst mit Chor und Predigt. Beginn 19.15 Uhr pünktlich. eigenen jüdischen Umgangssprache" kein Hinderungsgrund für die Forderung nationaler Minoritälsrechte bei denen sein könne, die ja trotz dieses Fehlens immer wieder das Vorhandensein einer jüdischen Nation behaupten. Was schließlich „den geringen Prozentsatz der Juden in Deutschland" angeht, so genügt wohl ein Hinweis darauf, daß bei der Reichstagswahl die Liste der nationalen Minderheiten im deutschen Reich kein Mandat erringen konnte. Und trotzdem fordern diese Kreise in Deutschland nationale Minoritätsrechte, und trotzdem bereitet die Staatsregierung ein Gesetz vor, das sie ihnen gewähren soll. Die Feststellung der Jüdischen Rundschau, „daß die Zionisten keine närrischen Doktrinäre sind", dürfte allerdings auch in der Redaktion der Jüdischen Rundschau noch nicht allgemein bekannt sein. Denn die linke Spalte der Rundschau weiß offensichtlich nicht, was auf der rechten Spalte steht. Auf der gleichen Seile der Jüdischen Rundschau vom 16. Mai beißt es am Schluß eines ebenso gehässigen wie albernen Kommentars zur Gründung der „Union demokratischer Juden Polnisch-Oberschlesiens": „Es gibt auch für die Regelung des Verhältnisses zwischen Juden und Nichtjuden im Galuth nur ein einziges würdiges Verhalten, nämlich das aufrechte Bekenntnis zum Judentum, zum jüdischen Volkstum, bei uneingeschränkter Anerkennung der Ansprüche, die Staat und Gesellschaft an alle ihre Mitglieder, natürlich auch an die Juden, zu stellen haben. Nicht alle Lebensverhältnisse regeln sich nach volklichen Scheidungen; zusammenlebende Menschen haben auch andere Interessen und sollen sie unbefangen und offen vertreten. Aber wo nach volklichen Scheidungen gefragt wird, da gibt es für den Juden, der sich selbst achtet sund nicht lächerlich machen will, der statt kläglichen Opportunismus Politik aus lange Sicht macht, nur eine Antwort: das Bekenntnis zum Judentum." Dürfen wir nun die Frage des Leitartikels der Jüdischen Rundschau zurückgeben, die lautet: „Liegt in einer derartigen Kampfesweise nicht eine große Portion Unaufrichtigkeit und Spekulation auf uninformierte naive Leser?" Der Krieg im Gotteshaus Von Rabbiner Dr. Gottschalk, Frankfurt a. M. Wir sind wieder einmal geschlagen. Die internationale Kirche spricht sich für die Abrüstung aus, und wir — tragen Bedenken, Stellung zu nehmen. Wie sagt doch Debora voll Hohn: „An den Bächen Rubens war große Beratung!" Ist es nicht auch heute bitter, reichlich bitter, wenn zur Durchsetzung nationaler Ideen jede Rücksicht bei uns schwindet, Himmel und Erde in Bewegung gesetzt wird, aber zur Verfechtung eines reinen Menschheitsideals, von den Propheten verkündet, trägt man „Bedenken". Vielleicht werden auch hier die Zionisten demnächst führend vorangehen. Ich selbst habe ja, um wenigstens unsere Gruppe in Bewegung zu setzen, bei der letzten Hauptversammlung die Stellungnahme für den Friedensgedanken erreicht. Aber auch bei uns ist es vorläufig dabei geblieben. Die Jugend hat sich freilich vor kurzem in ihrem Jli-Organ für die Bewegung ausgesprochen, was für die ganze liberale Bewegung eigentlich ein Ansporn sein sollte. Dieses unverantwortliche Schweigen kann aber nicht hindern, immer wieder unsere Pflicht gegenüber dem Friedensgedanken zu erfüllen. Und dazu gehört es, einmal darauf hinzuweisen, wie im Gebet, in der Thora- und in der Haftarahvorlesung der Kriegsgedanke immer wieder und immer noch bei uns verherrlicht wird, in orthodoxen, aber auch liberalen Tempeln. Der Orthodoxe fühlt sich ja an den Text gebunden. Es ist daher seine Sache, einen Ausgleich zu finden zwischen dem Gott, dessen Friedensliebe ja auch von ihm in so vielen Versen betont wird und dem Gott, der ein „Kriegsheld" ist, wie er es an jedem Morgen betet. Aber der Liberale, der doch die religiösen und ethischen Grundgedanken in den Vordergrund schieben soll? Wie kann er — z. B. — eigentlich immer noch das Lied am Meer mit ganz besonderer Melodie beten und aus der Thora vortragen lassen, ein gewiß dramatisches, aber leidenschaftliches Siegeslied, in dem Gott auf der primitiven Stufe des Kriögers und streitbaren Recken erscheint? Und das Volk in der leidenschaftlichen Freude des Triumphators! Was nützt es, dieser Verlesung die herrliche Legende von dem Gott entgegenzustellen, der von den Engeln kein Loblied hören will, weil seine Geschöpfe untergehen. Von den Engeln nicht — von uns aber ja? Und verstärkt wird der Eindruck des Liedes durch die Haftarah, den dramatischen Sang der Debora, urwüchsig, aber doch triefend von Blut. Wird doch selbst Joel darin gepriesen, die auf den Feind loshämmert. Die Agende für Berlin für „neuen Ritus" läßt diese Stelle zwar aus, schreibt aber sonst das Lied als Haftarah vor. Ueberhaupt ist diese Agende sehr zu beachten. Nehmen wir nur die ersten 40 Seiten, so finden wir neben so mancher Stelle, die heute nur noch der zionistisch Eingestellte mit wirklicher Begeisterung hören wird, Stellen also, über deren Verlesung vor Liberalen man sich doch auch einmal klar werden sollte — hierher gehört auch die Haftarah für den 2. Neujahrstag — neben Stellen weiter, die dem einfachen Hörer schon deshalb nichts sagen können, weil sie eine Fülle archäologischer Kenntnisse voraussetzen oder die genaue Kenntnis jüdisch-geschichtlicher Zusammenhänge — neben diesen Stellen also steht unbedenklich: „Wer erweckte vom Osten her, der den Sieg an seine Fersen heftet, Völker vor sich niederwirst, Könige beherrscht, chr Schwert zu Staub macht..." (10). „Büßen wird es Samaria, daß es von seinem Gott abfiel. Durch das Schwert sollen sie fallen, die Kinder zerschmettert, die Frauen hingemordet werden." (17). „Das Haus Jakob soll zum Feuer werden, das Haus Joseph zur Flamme, das Haus Esau zu Stoppeln. Sie werden sie anzünden und verzehren, daß nichts übrig bleibt vom Hause Esau, denn der Ewige hat es geredet." (20). „Denn das Volk und das Reich, das dir nicht dient, geht unter, die Völker erleiden Verheerung." (28). „Ich bringe über dich das Schwert und tilge hinweg Menschen und Bich.. Ich gebe Nebukadnezar das Land Aegypten, ..er beutet es aus, plündert es, uiib das sei der Lohn für sein Heer." (36). „Ich mache den Garaus allen Völkern, unter die ich dich verstoßen." (38) u. s. f. Und am Freitag-Abend, dem Friedenstag, wird der Gott gepriesen, der „allen Feinden unserer Seele vergilt, der uns die Höhen der Feinde ersteigen läßt". Und am Sabbatausgang beginnt das bekannte Lied mit dem Lob aus den, „der meine Hände den Krieg lehrt". Und am 7. Tag Peßach folgt dem Meereslied der Sang Davids auf Gott in 51 Versen, wieder ein großer Kriegsruf. „Er übt meine Hände zum Kriege." — „Und mit Macht umgürtest du mich zum Kriege." Und am 8. Tag folgt der Ausblick aus den Weltfrieden. Wenn unsere Gegner uns derartige Stellen Vorhalten, so pflegen wir ihnen mit Hinweis auf Stellen gleicher Art in ihrem Schrifttum zu antworten. Aber darf uns das genügen? So wenig wir immer bloß darauf Hinweisen sollten, daß man nach dem bekannten Satz der Christen noch die andere Wange hinreichen soll — und dabei übersehen, daß auch Jeremia den preist, der „seinem Schläger die Wange bietet, sich mit Schmach sättigt", daß auch Jesaja sich dessen rühmt: „Meinen Rücken bot ich den Schlagenden, meine Wangen den Raufenden, mein Gesicht barg ich nicht vor Schmähung und Beschimpfung" — so sollten wir also auch in dem anderen Fall die Urwüchsigkeit unserer Religion an sehr vielen Stellen — Urwüchsigkeit im Fühlen, Denken, Sprechen, in der Gottesvorstellung vor allem — erkennen, zugeben und darüber hinausstreben. Das heißt natürlich nicht, Gott jede Leidenschaft nehmen und ihn verweichlichen, ihn aus einem Sens vivus zu einem Seus immobilis, einem leidenschaftlich bewegten zu einem starren machen. Aber woran uns nur liegen kann, ist der sittliche, der geläuterte Pathos, ist die Beherrschung im Ton und in den Mitteln, ist die Verfeinerung des Empfindens. Und man wird nicht einwenden können, daß wir doch Gott keine Vorschriften zu machen haben — es sind doch Menschen nach unserer Auffassung, die so von Gott reden, wie sie es taten. Und wir treiben doch als Juden keine Menschenverehrung, wir glauben doch nicht, daß jedes ihrer Gefühle und Worte bereits die höchste Vollendung darstellt« und gar keiner Steigerung fähig sei und keiner Läuterung und Höherzüchtung. Und so sollten wir unsere Bibel in aller Ehrfurcht prüfen und für Unterricht, Haus, Schule, Gotteshaus alles entbehrlich finden, was — unbeschadet aller Belehrung, die es bietet — für ein geläutertes religiöses Enchsinden entbehrlich ist. Wozu immer und immer noch die Verlesung der Opfer und der Methoden der Darbringung, die Verlesung vom Aussätzigen und die Priestergesetze, der Leibesfehler, die einen Priester untauglich machen, der Stammesfolgen u. dgl. mehr. Wozu aber — und dies vor allem immer noch die bezeichneten Stellen, die primitive Stufen unserer Religion zu erreichen drohen? Und darum — fort mit dem Krieg aus dem Gotteshaus. „Der Ewige segnet sein Volk mit Frieden!" . * Aus den Gemeinden * Berlin. (R ep r äs e n t an t e n v c r s am ml ung.) Dir Repräsentantenversammlung der Berliner Jüdischen Gemeinde trat am 23. Mai zu einer Sitzung zusammen. Eingangs gedachte der Vorsitzende des verstordenen Gemeinderabbiners Dr. Loewenthal. Er teilte mit, daß der Gemeindevorstand der von den Liberalen beantragten Forderung der Repräsentantenversammlung bezgl. Schasfung eines Sportplatzes sür sämtliche jüdischen Jugendverbände zurzeit nicht näherzutreten beabsichtigt. Für die liberale Fraktion begründete Dr. Fleischer einen Antrag, die gesamten Vordergebäude der Synagoge Prinzregentenstraße als Jugend- und Gemeindeheim einzurichten und zu den Beratungen in der Synagogen-Baukommission einen Vertreter des Landesausschusses der jüdischen Jugendverbände hinzuzuziehen. Er weist aus den Mangel an geeigneten Versammlungs-- und Aufenthaltsränmen sür die Jugend hin und betont die Notwendigkeit eines jüdischen Gemeindehauses, das ein Zentrum des jüdisch-religiösen Lebens im Wilmersdors-Schöneberger Bezirk werden soll. Der Antrag wird einstimmig angenommen mit der Einschränkung, daß einige Räume für notwendige Berwaltnngszwecke der Gemeinde sreigehalten werden. Von der Bolkspartei wird der Gemeindevorstand angesragt, ob und inwieweit Sorge getragen ist, daß bei den für die Gemeinde auszuführenden Bauten jüdische Arbeiter und Handwerker in genügendem Ausmaß beschäftigt werden und den mit Lieferungen zu betrauenden Fabrikanten und Handwerksmeistern die Beschäftigung jüdischer Arbeiter und Angestellter zur Pflicht gemacht wird. Vom Gemeindevorstand wird hierauf erwidert, daß die in der Anftags enthaltenen Gedankengänge bereits längst berücksichtigt sind. Der liberalen Fraktion angehörende Vorsitzende des jüdischen Handwerkerverbandes, Markus, bestätigt diese Mitteilung. Er fordert die Einrichtung eines Materialbeschafsungsamtes, damit die bei Bauten bereits erfüllten Forderungen auch bei der Beschaffung von Büromaterial überall berücksichtigt würden. Im weiteren Verlauf der Beratungen gelangt noch ein Antrag der liberalen Fraktion zur Annahme, in dem der Gemeindevorstand ersucht wird, der Darlehnskasse einen Betrag von 100 000 Mark je nach Bedarf zur Verfügung zu stellen zu dem ausschließlichen Zweck, diesen Betrag als Beihilfen für Eheschließende zu verwenden. lieber die Ausführung des Planes im einzelnen, insbesondere über die Zweckmäßigkeit einer Verbindung mit der hachnassoth Kallo soll noch beraten werden. Beschlossen wird ferner einstimmig, dem Zentralkonsistorium in Sofia den Ausdruck der Teilnahme an den durch die Erdbebenkatastrophe hervorgerufenen Schäden auszusprechen und für Hilfszwecke 3000 Mark zu überweisen. Während der Beratungen wurde Landgerichtsrat Dr. Arthur Lilienthal in das Amt eines stellvertretenden Vorstandsmitgliedes eingeführt. Der Vorsitzende der Repräsentantenversammlung begrüßte ihn mit herzlichen Worten und gab der Hoffnung Ausdruck, daß er wie sein verewigter Vater im Vorstand Mitarbeiten werde zum Wohle der Gemeinde. Berlin. (Kommerzienrat Gerson Simon 70 Jahre alt). Am 31. Mai vollendete der Vorsitzende des Vorstandes der Berliner Jüdischen Gemeinde, Kommerzienrat Gerson Simon, sein 70. Lebensjahr. Gerson Simon ist Vorsitzender der Mittelpartei, dessen Interessen er auch in der Gemeinde vertritt. Als im vorigen Jahre sich die Gemeindeorgane neu konstituierten, wurde er von dem Block der antiliberalen Parteien in den Vorstand und gleich daraus zum ersten Vorsitzenden der Gemeinde gewählt. Kommerzienrat Gerson Simon ist der Seniorches der Firma Jacob u. Richter, Siegmund Strauß jun.. Bereinigte Spitzenhäuser A.-G., Berlin. Er wurde am 31. Mai 1859 zu Lechenich, Kreis Euskirchen, geboren. Er besuchte das Kölner Gymnasium bis zur Prima und trat dann als Lehrling in ein Kölner Seidenwaren-