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Jüdisch-liberale Zeitung · 1928-04-20 · 16 (20.4.1928) · page 7

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Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
8 (1928)
Issue
16 (20.4.1928)
Date
1928-04-20
Page
– (sequence 7)
Language
German
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ins politischen Gründen werde er diesmal nicht mit den Liberalen stimmen, sondern sich der Abstimmung enthalten, wodurch er dann mit Hilse der ausschlaggebenden Stimme des Vorsitzenden die Erhöhung ermöglichte. Doch Sie geben zwei Beispiele, die beweisen sollen, daß ei,l Block der nichtliberalen Parteien nur in der Phantasie der Liberalen besteht. Sie schreiben: „Man verrät kein Geheimnis, wenn man sagt, daß die bald nach der Konstituierung der neueil Repräsentantenversammlung crsolgende Wahl der Gemeindevorsteher den Wünschen der Volkspartei sowenig entsprach, wie das angeschlossene Uebereinkommen betresss der alternierenden Führung des Vorsitzenden im Gemeindevorstand." Damit aber, sehr verehrter Herr Loeb, belveisen Sie genau das Gegenteil von dem, was Sie beweisen wollen. Gewiß werden auch zwischen den Blockparteien mitunter Meinungsverschiedenheiten vorhanden und Kompromisse notwendig fein. Aber hier erzählen Sie doch mit voller Offenheit, daß die sachliche Einmütigkeit in der Repräsentantenversammlung, die von allen nichttiberalen Repräsentanten zur Schau getragen lvurdc, nur das Resultat eines Blockabkommens darstelltc. Hier sagen Sie doch selbst, daß die Frage der Wahl der Gemeindevorsteher nicht in der Repräsentantenversammlung entschieden lvurde, sondern in vorhergegangenen Besprechungen der nichtliberalen Parteien. Hier sagen Sie doch selbst, daß von den nichtliberalen Parteien — beim die Liberalen sind hierüber bis heute ja noch nicht einmal gesragt worden — betreffs der alternierenden Führung des Vorsitzes im Gemeindevorstande ein Uebereinkommen der nichtliberalen Parteien abgeschlossen ist. Und kann man sich nun „auf die Existenz eine» Blockes in Wahrheit nicht berufen", wenn in einer jo bedeutsamen Frage die Liberalen überhaupt nicht gesragr werden, wenn ihnen bis heute noch nicht bekannt ist, in welcher Weise denn sie, die ja noch immer die stärkste Fraktion bilden, an diesem Alternieren beteiligt sind? Sie geben eut zweites Beispiel. ES betrifft die Ersatzwahl für ben Rat des Landesverbandes. Hier unternahm es der Vorstand der Gemeinde, der Repräsentanz eine Vorlage zu unterbreiten, nach der als Nachfolger für zwei liberale Rats Mitglieder ein Jamifi und ein Mittelparteiler in Vorschlag gebracht wurde. Die liberale Fraktion der Repräsentantenversammlnng beschloh damals, für den Fall, daß diese Vorlage Wirkttchkett werden würde, ihre weitere Mitarbeit im Gcmeindevorstand abzulehnen. Diese Tatsache wurde bekannt, und nun halten Sie es für ein untrügliches Zeichen des Nichtbcslehens eines Blockes, daß diese höchst bedenkliche Bortage des Gcmeindevorstandes in der Repräsentanteuverfamtn- Iuhcj elnstlmmig? - abgelehnt wurde und wenigstens e i n Liberaler für die zwei ausgeschiedenen Liberalen in Sen Rat des Landesverbandes gewählt wurde? Wir wollen doch nicht um Worte streiten. Die Tatsachen «precheu eine allzu beredte Sprache. So versuchet« Sie denn auch in Ihrem Schreiben, in oem Sie das Vorhandensein eines Blockes bestreiten, die Motive für das Entstehen dieses Blockes anzugcben. Dabei stützen Sie sich auf persönliche Erinnerungen, die beinahe 26 Jahre zurückreichen. Leider jedoch scheint bei diesen Erinnerungen völlig die Tatsache geschwunden zu sein, daß Sic, sehr geehrter Herr Loeb, noch bei der vorletzten Repräsentantenwahl mit den Liberalen ein Bündnis gegen die Jüdische Bolksvartet eingegangen waren. Damals hat Sic doch wohl die Erkenntnis beherrscht, daß ein Grundsatz der Liberalen die Toleranz gegenüber jeder religiösen Richtung ist, daß die Liberalen innerhalb der Gemeinde konservativen Wünschen weitgehendst Rechnung trugen. Soll ich Herrn Loeb zitieren, der vor noch nicht gar so ferner Zeit mehrfach betonte, daß die konservativen Interessen in der Berliner Jüdischen Gemeinde aus das beste aufgehoben sind? Muß ich Ihnen erst Mitteilung machen von den zahlreichen Beschwerden aus liberalen Kreisen, daß das konservative Judentum in Berlin weit mehr Berücksichtigung bei der Gemeinde findet als feiner zahlenmäßigen Stärke entspricht und als iie der liberalen Richtung gewährt wird? Sie schreiben, daß während der Zeit der liberalen Mehrheit den Konservativen „von liberaler Seite auf wichtigen Gebieten Konzessionen nur mangelhaft und zögernd eingeräumt wurden". Baben Sie jo ganz vergessen, daß die Jahre 1920—1926 zu den schwersten Jahren der Berliner Jüdischen Gemeinde gehörten? Oder soll ich Ihnen Beispiele dafür anführen, daß unter der liberalen Mehrheit häufig auch den Liberalen ...Konzessionen nur mangelhaft und zögernd eingeräumt wurden"? W i r L i b e r a l e n w o l l e n, d a ß i n d e r G e m e i nd e jeder r e r r g i ö j e n R i ch t u u g i h c Recht wird. Wie das geschehen kann, das dürsten die Jahre der liberalen Mehrheit gezeigt haben, an denen sicherlich Liberale und Konservative mancherlei im einzelnen auszusetzen haben, die aber als Ganzes betrachtet doch von dem ernsten Streben nach jachlicher Zusammenarbeit der verschiedenen religiösen Richtungen Zeugnis ablegen. Weil wir das Bewußtsein haben, während unserer Mehrheit dem konservativen Judentum in Berlin gerecht geworden zu sein, deshalb hoffen wir noch immer, daß eines Tages uns die Tatsachen und nicht die Worte, sehr geehrter Herr Loeb, überzeugen werden, daß unser Wissen von dem Block der nichtliberalen Parteien ein Trugbild war und die Zusammenarbeit der religiösen Gruppen der Gemeinde wieder Wirklichkeit wird. Dann noch, um kein Mißverständnis aufkommen zu lassen, eine Klarstellung bezgl. der Jüdischen Volkspartei. Ich habe diese Frage nicht vom Standpunkt des einzelnen Wählers, sondern von dem der Gemeinde aus betrachtet. Der einzelne Wähler sretlich hat selbst zu bestimmen, wen er in die Gemeinde entsenden will. Vom Standvunkt der Gemeinde aus betrachtet aber bleibe tch bei meinen Ausführungen: Es handelt sich hier keineswegs um eine Stellungnahme gegen den Zionismus. Er mag noch so berechtigt sein und noch so viel Gutes gestiftet haben. Aber in eine im deutschen Reiche staatlich anerkannte jüdische Religionsgemeinschaft gehört er nicht hinein. Der Zionismus als solcher ist keine religiöse Richtung. Zu den Zionisten zählen orthodoxe und liberale Juden,?a areligiöse Menschen. Deshalb mag sich jeder Zionist innerhalb der ihm Eigenen religiösen Partei in der jüdischen Gemeinde betätigen. Es soll Zeiten gegeben haben, in denen auch Sie, sehr geehrter Herr Loeb, diesen Standpunkt teilten. Hoffen wir, daß die konservativen Juden Berlins sich bald wieder diesen Anschauungen zuwenden. Und schließlich möchte ich noch daraus Hinweisen, daß ich keinen „Kampfruf", sondern einen „Mahnruf" erlassen habe. Gerade weil mir die Einigkeit und Einheit der Gemeinde so sehr am Herzen liegen, habe ich rechtzeitig gewarnt Bideant consules! Ihr ergebenster Max Chodziesner. Alles hat seine Zeit Betrachtungen zum Schulchan Aruch. „Das Alte stürzt, es ändert sich die Zeit, und neues Leben blüht aus den Ruinen." Etwa 100 Jahre ist es her, daß die Preußische Regierung, auf Betreiben der Attsrommen, vcrordnete, daß jede Neuerung im jüdischen Kultus als Sektiererei verboten sei. Aber der Geist der Zeit läßt sich nicht aufhalten. Langsam aber sicher setzte sich der Wunsch nach zeitgemäßen Aendernngen durch. Schon vor 100 Jahren wurden im Tempel zu Wien deutsche Predigten und Kürzungen des Gottesdienstes eingeführt, in Württemberg, Baden und Bayern wurde staatlich akademische Bildung der Rabbiner und deutsche Predigt angeordnet. Die Altrabbiner starben aus. Bald konnten auch die orthodoxesten Gemeinden sich nicht mehr den neueren Einflüssen verschließen, mußten Ordnung in die so sehr verwilderten Gottesdienste bringen und Chorgesang zulassen. Die Rabbiner entwöhnten sich der alten polnischen Tracht, trugen Talare und hielten Schrift erklärungen und Predigten in deutscher Sprache. Hatten aber die alten Rabbiner nur für das Aufrechterhalten des .Hergebrachten und Gewohnten gekämpft, so kam eine jetzt austretende neue orthodoxe Richtung mit viel weitgehenderen Ansprüchen. Sie verlangte, daß Alles, Thora, Sendet den Mligen Vertrag für das 2. Quarta! 1928 in Höhe von Mk. 2,50 auf das Postscheckkonto der Bereinigung für daliberale Judentum Berlin Nr. 137069 ein. mündliche Lehre (Talmud), rabbinische Entscheidungen seit über 1006 Jahren, alle mit der Zeit eingeführten Gebräuche, als göttliche Offenbarung zu gelten habe, daß es für den Juden nur eine Ausgabe gebe, die „Gesetzestreue". Jede Wissenschaft, die eine Gesahr für diese Gesetzestreue bringe, wurde abgelehnt, aber dertnoch wurde die Bereinigung des religiösen Lebens mit echter, wahrhaft sozialer Bildung verlangt. Keiner Wissenschaft, keiner Kunst, keiner Bildung solle daher der Jude abhold sein, sobald sie nur wahrhaft wahr, wahrhaft sittlich, das Menschenheil wahrhaft befördernd befunden werde. Was vor der Gotteslehre nicht bestehen könne, existiere nicht. (Gottcslehre, also Thora, Talmud und rabbinische Schriften.) Zwar war nur ein Teil der konservativ gerichteten Juden mit solchen Richtlinien einverstanden, andere waren mäßigen, zeitentsprechenden Aenderungen nicht abgeneigt, aber die Gesetzestreuen blieben fest bei ihren Anschauungen. Die Folge war eine Spaltung im Judentum, die Gesetzeslreuen gründeten Trennungsgemeinden mit eigenen Friedhöfen, selbst der Tod sollte noch scheiden. Schon Maimomdes hatte gelehrt, daß es unsere Pflicht sei, einen Widerspruch zwischen der Lehre und der Wissenschaft lösen zu suchen, daß der Mensch seinen Verstand nicht hinter den Rücken werfen dürfe, die Augen seien nach vorwärts, aber nicht nach rückwärts gerichtet. Aber was geht Maimomdes die Gesetzestreuen an? Ein kleiner Bericht über ein tatsächliches Vorkommnis möge beleuchten, was vor der „Gotteslehre" nicht bestehen kann. An einer gesetzestreuen höheren Schule hatte eine junge Lehrerin beim Naturgeschichts- Unterricht eines Tages den Schülern die Entstehung der Steinkohle erklärt. Ein Kollege bekam Kenntnis von dem Vortrage der Lehrerin, beschwerte sich bei dem Direktor, daß Ansichten ausgesprochen seien, die sich mit der Schöpfungsgeschichte nicht vereinbaren ließen. Die Lehrerin mußte ihre Stellung ansgeben. Es frägt sich, ob solche „Gesetzestreue" in der Tat durchgeführt werden kann und wird, ob auch dieses Programm verhindert, daß dennoch jeder „Gesetzestreue" seinen Schulchan Aruch für sich hat. Es bedarf kaum der Erwähnung, daß der Schulchan Aruch nicht nur für die Gesetzestreuen die Lebensrichtschnur ist, sondern auch für die anderen konservativen Juden, die etwas spöttisch als „Gemeindeorthodoxe" bezeichnet werden. Wie es unter den Liberalen sehr weitgehende Unterschiede gibt, von Schinkenorthodoxen bis zur Reform, so bestehen selbstverständlich auch Schattierungen unter den Konservativen. Um alle Gesetze, Vorschriften, Lebensregeln nsw. zu kennen, bedarf es einer großen Gelehrsamkeit, die nur sehr wenige haben können. Die große Mehrzahl ist auf Zusammenstellungen, wie sie der Schulchan Aruch oder dessen Auszug, der Kizzur Schulchan Aruch bietet, angewiesen, aber es kann wohl nicht bezweifelt werden, daß eine genaue Kenntnis auch dieser Werke wieder nur einem kleinen Teil zu eigen ist. Ich habe sehr viele „fromme" Menschen kennen gelernt, die ängstlich an allen ihnen gewohnten Gebräuchen festhielten, aber von dem Inhalt des Schulchan Aruch nur recht oberflächlich Kenntnis hatten und nichts davon wußten, daß zwischen Karos Urtext und den Auslegern oft recht erhebliche Unterschiede bestehen. Und solches ist der Fall, weil eben Zeit und Ort andere Ansichten und Bestimmungen bedingen. Was in Sased, wo 1567 Karo den Schulchan Aruch herausgab, „göttliche Offenbarung" war, galt nicht immer in anderen Gegenden als solche, z. B. in Krakau, wo Moses Jsserles (gest. 1572) sein „Tafeltuch" als Ergänzung zu Karos „Tafel" (Schulchan) verfaßte. Die meist erschwerenden Abweichungen des Jsserles haben aber bei den deutschpolnischen Juden volle Anerkennung gefunden und nur mit diesen gilt der Schulchan Aruch als vollgültig. Als Beispiel möge folgende Stelle dienen: Karo sagt (8 453): „mit folgenden Dingen erfüllt man seine Mazzothpflicht, mit Weizen nsw., aber nicht mit Reis und anderen Arten von Hülsenfrüchten, aber diese fallen nicht unter Chomez (Gesäuertes), und ist es erlaubt, aus chnen gekochte Gerichte herzustellen." Jsserles fügt hinzu: „aber einige verbieten sie und der Gebrauch in Deutschland ist, sie für Gesäuertes zu erklären." Welche von beiden Bestimmungen ist nun göttliche Offenbarung? Haben die deutsch-polnischen Juden, d. h. die deutschen durch die polnischen, eine andere Offenbarung erhalten, als ihre Glaubensgenossen in anderen Ländern? Und wenn schon zur Zeit der Abfassung des Schulchan Aruchs erheblich verschieden? Ansickften nur aus lokalen Gründen bestanden, konnten dann die damals in einer gewisses! Gegend herrschenden Anschauungen als universale und unabänderliche hingestellt werden? Mit welchem Recht kann überhaupt ein Mensch oder ein Kreis von Menschen sich anmaßen, Ansichten Früherer — und die allen Rabbinen waren doch auch nur Menschen — als unfehlbar hinzustellen? Ist die Unfchlbarkeit eines oder mehrerer Menschen ein jüdisches Dogma oder ist sie je ein solches gewesen? Auf welche Weise können uns überhaupt die alten Aeußerungen, ja selbst die Offenbarungen am Sinai, klar und zweifelsohne mitgeteilt werden? Keine Uebersetzung aus einer anderen Sprache kann als absolut sinngemäß hingestellt werden, ganz gewiß nicht eine solche aus dem Hebräischen. Eine Gegenüberstellung der Uebersetzungen der zehn Gebote beweist das auf das Schlagendste, so übersetzt z. B. Mendelssohn (nach Heinemann) das III. Gebot: „Du sollst den Namen des Ewigen, deines Gottes, nicht vergeblich aussprechen"; Philippson, Kemps und Landau, ebenso Bernfeld übertragen: „Du sollst nicht aussprechen den Namen Deines Gottes zum Falschen"; die Dozenten am Berliner Rabbinerseminar, Wohlgemuth und Bleichrode, sagen: „Du sollst den Namen des Ewigen, deines Gottes, nicht bei einer Unwahrheit aussprechen"; und der Begründer der Neuorthodoxie, Samson Raphael Hirsch: „Nimm nicht den Namen., deiues Gottes, zum Gleichgültigen auf dich." Das sind doch gewiß ganz erhebliche Unterschiede, nicht nur in den Worten, sondern auch im Sinne, welche der vier Uebersetzungen ist nun der echte Ring? Selbst die Trennungsorthodoxen können nicht wissen, ob Hirsch oder die Seminardozenten die Träger der wahren Offenbarung sind. Hat sich aber auch wirklich, auch in orthodoxen Kreisen, der Schulchan Aruch als unabänderlich bewiesen? Bei Prüfung desselben stößt man auf viele Stellen, die schwerlich heute noch beachtet werden, da die Zeitumstände ganz andere geworden sind, da die heutige deutsche Kultur soweit von derjenigen in Krakau im 16. Jahrhundert entfernt ist, „wie der Himmel von der Erde". Der Schulchan Aruch beginnt: „Man mache sich stark wie ein Löwe, um morgens aufzustehen zum Dienste seines Schöpfers." Das Frühausstehen liegt aber den Meisten in heutiger Zeit nicht, namentlich wenn sie abends spät schlafen gegangen sind, und das soll auch bei Orthodoxen Vorkommen. Denn den Besuch von Cafes oder Abendgesellschaften verbietet der Schulchan Aruch nicht. Das beweist auch der Synagogcnbesuch an Wochentagen. In dem nächsten Paragraph schreibt Karo vor, daß man nicht eher aufstehen solle, bis man fein Hemd übergezogen habe, heute trägt Jeder ein Pyjama, wenn er nicht noch beim Nachthemd geblieben ist. Ferner, daß man erst den linken und dann den rechten Schuh anziehen, aber nicht zuschnüren solle, dann beginnt erst die Schnürung des Rechten, dann des Linken. Jsserles fügt hinzu: bei unfern Stiefeln, die nicht geschnürt werden, zieht man den rechten zuerst an. Heute trägt man wieder Schnürschuhe, es bleibt also bei Karo, wenn nicht ein ganz „Frommer" schließt, daß man nur Schaftstiefel, wie einst in Krakau, tragen dürfe. Den linken Schuh soll man abends zuerst ausziehen. Dann kommt: es ist verboten, aufrecht oder unbedeckten Hauptes vier Ellen zu gehen, um seine Notdurft zu verrichten. Es folgen eine Reihe von Vorschriften über solche verschwiegenen Geschäfte, die besser übergangen werden, nur möchte ich bemerken, daß man das Papier nicht in die linke Hand nehmen darf. Alle diese Vorschriften muß Jeder mit seinem Gewissen abmachen, denn andere können ihn dabei nicht beobachten. § 4 spricht vom Händewaschen. Wasser, das zum Waschen vor dem Essen nicht benutzt werden darf, bleibt für dieses erste Händewaschen geeignet. Welcher Art das ungeeignete Wasser ist, wird erst in § 160 angegeben. Man muß beachten, daß man dreimal Wasser über die Hände gießt, um den bösen Geist (oder Geruch?), der an ihnen hastet, zu entfernen. Dieser böse Geist oder Geruch (ruach Hora) kommt in diesem Paragraphen noch öfter vor, bei der kabbalistischen Einstellung des Verfassers dürfte wohl die Uebersetzung: „böser Geist" zutreffend sein. Auch darf man Mund, Nase, Ohren und Augen vor dem Händewaschen nicht berühren, was, wenn es von hygienischem Standpunkt aus verordnet sein würde, gewiß richtig ist. Es folgen dann weitere Verordnungen betr. Händewaschen, so, daß solches vorzunehmen sei, wenn man aus dem Bett steigt, vom Kloset kommt, wenn man das Bad verläßt, die Nägel geschnitten, die Stiesel ausgezogen, die Füße berührt, den Kopf bedeckt hat. „Manche sagen auch, wenn man zwischen Toten durchgegangen ist oder einen Toten berührt hat." Manche hätten auch den Gebrauch, den Mund zu spülen, um den Schleim zu entfernen. Wenn man kein Wasser hat, nimmt man Erde, Staub oder sonst was. Wenn man beachtet, daß am Hofe Ludwigs XV. das Waschen nahezu unbekannt, statt dessen Einreibungen mit Parfümerien Sitte war, daß zur selben Zeit Mönche und Nonnen nicht baden durften, so müssen diese Vorschriften als zu ihrer Zeit kulturell hochstehende angesehen werden. Zn ihrer Zeit — heute begnügt sich kein Mensch mehr mit dreimaligem Uebergießen der Hände, er wäscht sich Gesicht und Hände gründlich, es soll sogar Leute geben, auch in orthodoxen Kreisen, die sich mit der morgendlichen Waschung dieser Teile nicht begnügen, die auch die erste Reinigung sorgfältiger ausüben, als Händewaschen bei den Mahlzeiten. Wie läßt sich das mit der göttlichen Offenbarung, die doch sicher auch lautet: „chr sollt nichts hinzusügen und nichts abnehmen", vereinbaren? Sollten diese ersten fünf Paragraphen des Schulchan Aruch nicht vielleicht aus anderen Ursachen, mystischer oder abergläubischer Natur, entsprungen sein? Kar» war Kabbalist, Anhänger des Schwärmers Salonwn Molcho, Oberhaupt des kabbalistischen Kreises in Sased, dem auch Männer wir Jsak Luria und Chaim Vital angchörten, und auf solchen Ansichten beruhende Bestimmungen sollen für ewige Zeiten unabänderlich sein, weil die Niederschrift einst die Sanktion eines polnischen Rabbinerkreises, der bar jeder Kenntnis der Umwelt war, jeder anderen Bildung, als der talmudischen entbehrte, gesunden hatte? Mit vollem Recht lehnt der liberale Jude es ab, den Schulchan Aruch noch für verbindlich zu halten, aber mit gleichem Recht sträubt sich der Liberalismus dagegen, einen neuen liberalen Schulchan Aruch aufzustellen. Es ist nicht möglich, Gesetze über Lebensführung zu schaffen, die nicht rein sittlicher Natur sirrd, die für die Lebenshaltung für Zeit und Ewigkeit bestimmt sein sollen. Es gibt in der Natur und der menschlichen Fortentwickelung keinen Stillstand, lÄes fließt. Das gilt auch für den Schulchan Aruch, dessen Anhängerkreis unter den deutschen Juden mit der Zeit immer kleiner geworden ist und sich voraussichtlich immer mehr verkleinern wird. Für das echte, wahre Judentum wäre sein völliges Verschwinden kein Nachteil. Joseph Kauffmann, Weißensee. ,

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