Mannheim
Compact Memory

Jüdisch-liberale Zeitung · 1928-04-13 · 15 (13.4.1928) · page 7

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdisch-liberale Zeitung
Volume
8 (1928)
Issue
15 (13.4.1928)
Date
1928-04-13
Page
– (sequence 7)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/2613366-2613947-2613962--2672-2620170
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

ich bann daraus l>iun>eifcu können, baß bie EntwicktuuH der Rechte sprechung bie von mir vertretene Ausfassung bestätigt hat und baß baS Reichsgericht bas von mir bekämpfte Urteil bes 5. Zivilsenats de» Kammcrgerichts ausgehoben hat. Aus jenem Urteil des Reichsgerich:s ergeben sich zwei Rechtssolgerungen, die durchaus mit der von mir vertretenen Meinung übereinstimmen. 1. Wer sich auf die Rechtsprechung des höchsten Gerichts verläßt, handelt noch nicht deshalb arglistig, weil Zweifel an der Richtigkeit dieser Rechtsprechung bestehen, 2. es kann aber unter besonderen Umständen des Einzelsalles eine bewußte Benutzung bestehender subjektiver Rechtsunsicherheit solcher Art sestgestcllt werden, daß in einer durch sie vorsätzlich herbeigeführten Schädigung eine Berletzung der guten Sitten zu erblicken ist. Wenn also das Reichsgericht hier anerkennt, daß die Ausbeulung Ser Rechtsunsicherl-eit bei zweifelhafter Rechtslage, sogar aus dem Gebiete de-s Jmmobiliarverkehcsrcchtes, einen Verstoß gegen die guten Sitten darstcllen kann, so muß diese Möglichkeit erst recht da bejaht «erden, wo es sich, wie im vorliegenden Falle, um die Verwaltung öffentlicher Gelder handelt. liegt nicht etwa, wie aus dem Gebiete dc^ Grundstückskredits, ein berechtigter' Interesse des Einzelnen au einer möglichst schnellen Verfügung vor, cs ist vielmehr in einem Falle, wie dem vorliegenden Falle, dem Vorstande der Gemeinde hinreichende Zeit gegeben, die Rechissragen auf-? einaeü,'"dste zu prüfen. Zu dieser Prüfung und Klärung ist der Vorstand der Gemeinde aber ganz besonders verpflichtet, weit es sich hier um außerordentliche Summen handelt, die in Frage stehen, und weil endlich »er Zwangscharakter der Beibringung der Gemeindemittel ein bessuders hohes Mas; von Verantwortung denjenigen auserlegt, tvelche über diese Gemeindemiltel zu verfügen haben. Tie jüdischen Gemeiudemiiglieder, die ihre Gemeiudcbeiträge kraft öffentlicher Verpflichtung bezahlen, haben einen Anspruch darauf, daß über die von ihnen zusammengedrachten Gelder nur nach Recht und Gesetz verfügt ivird. Von diesem Gesichtspunkte habe ich in meinem Artikel in der Jüdisch-liberalen Zeitung vom 8. Februar d. I. die Heranziehung eines unparteiischen Gutachtens gefordert. Ich habe diesen Aufsatz sowie die folgende», >vie ich hier ausdrücklich seststellen möchte, ohne jede Fühlungnahme mit den liberalen Repräsentanten lediglich vom Standpunkte des unabhängigen Juristen geschrieben, und es war für mich bei meinem Vorschläge kein anderer Gesichtspunkt maßgebend als »er des Rechts. Wenn nun die Majorität des Vorstandes es überhaupt abgelehnt hat, ein Gutachten von außen herbeizuführen und es sich ohne solche Zuziehung eines weiteren Sachverständigen bereits darüber schlüssig gemacht hat, daß die Mandatsbauer der jeüigen Repräsentanten erst vom Tage der ersten Einführung an laufe, so lieg: in diesem Verhalten eine vorsätzliche Verletzung derjenigen Prüfungspflicht, die dem Vorstande der Jüdischen Gemeinde obliegt und eben deshalb ist ein guter Glaube des Vorstandes nicht gegeben. Die Tatsache, daß drei Gutachter sich in Gegensatz zu der jetzt vom Vorstände aceepcicrten Auffassung gestellt haben, mußte dem Vori stände zeigen, daß dieser Auffassung die denkbar ernstesten juristischen Ztveifel gcgenüberstanden. Demnach durste der Vorstand sich nicht einfach auf die Meinung zweier so interessierter Gutachter wie Kollenscher und Jsmar Freund verlassen, sondern der Vorstand war verpflichtet, diesen Zweifeln nachzugehen und durch die Einziehung eines Gutachtens von unparteiischer und autoritativer Seite eine möglichste Klärung herbeizusühren. Wenn der Vorstand dies nicht tat, sondern wenn er sich damit begnügte, einfach die Meinung derjenigen Parteijuristen anzuerkcnnen, die mit der Majorität des Vorstandes sympathi- I sieren, so bedeutet dies, daß der Vorstand es absichtlich ablehnte, sich eine objektive Äussassung von der Sachlage zu verschaffen. Eben dies aber ist ein Verhalten, welches in gröblicher Weise dem Anstandsgefühl aller billig Denkenden widerstreitet. Wer es in einer so verantwortiichen Angelegenheit vermeidet, bestehenden Zweifeln nachzugehcn, muß sich nach der Auffassung des anständigen Verkehrs wie ein Bösgläuöiger behandeln lassen. Schon grobe Fahrlässigkeit kann, »venn sie in dem Bewußtsein geschieht, einem Dritten möglicherweise Schaden zuzufügen, nach der Rechtsprechung des' Reichsgerichts einen vorsätzlichen Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne des ß 826 darstellen. Im vorliegenden Falle geht das subjektive Verschulden des Vorstandes über den Begrisf der groben Fahrlässigkeit hinaus, und es ist vielmehr ein dolus eventualis in Beziehung auf die Rechtswidrigkcit des Verhaltens anzunehmen. Die Planmäßigkeit, mit der der Vorstand der Jüdischen Gemeinde bestimmte Parteijuristen als Gutachter bestellt hat und ihre Auffassung trotz der entgegenstehenden Erklärung anderer Juristen einfach accepticrt hat, beweist, daß der Vorstand die Möglichkeit, das; hier im Ergebnis rechts-, lvidrig über fremde Bermögcnsgegenstände durch Scheinrepräsentanten verfügt wird, in seinem Bewußtsein ausgenommen und diese Möglichkeit gebilligt hat. Der Vorstand hat zwar nicht die bestimmte Kenntnis von der Rechtsividrigkeit seines Beschlusses gehabt, — denn dazu ist die Rechtslage noch zu ungeklärt — der Vorstand hat aber mit der Möglichkeit dieser Rechtswidrigkcit gerechnet und hat seinen Beschluß auf die Gefahr dieser Rechtswidrigfeit hin gefaßt, »veil er seine bestimmten Partciztvecke auch dann erreichen »vollte, »venn dieses nur vermittels einer rechtsividrigen .Handlung »uöglich wäre. Tics ist das Gesarnturteii, das meiner Ueberzeugung der unabhängige deutsche Richter aus dem Vorgehen des Vorstandes der Berliner Jüdischen Gemeinde gewinnen wird. Bestätigt wird diese Auffassung durch die von mir »viederholt hervorgchobeuc Aeußerung des Herrn Klee jun., der nicht nur in der Versaminlung des Jüdisch- Liberalen Vereins, sondern inzlvischcn auch in Artikeln der Jüdischen Rundschau und des Hamburger Israelitischen Familienblattes als Verteidiger des Vorstandes ausgetreten ist, und von dem man daher annehmen kann, baß er mit der Stimmung bes Vorstandes »vohl vertraut ist. Wenn Herr Klee jun. in seiner Rede den Gedanken zum Ausdruck brachte, es würde ja nicht einmal viel schaden, falls schließlich der Vorstand iin Berrvaltungsstreitverfahren unterliege, »veil inzivischen viel Zeit vergehen »vürde, und daher die voin Vorstande bestätigte Repräsentantenversammlung ihre Amtsführung fortsetzcn »vürde, so daß letzten Endes die Gegenpartei auch mit einer ihr günstigen Entscheidung zu spät käme, so ist mit diesen Ausführungen der Gedanke des dolus eventualis geradezu zum klassischen Ausdruck gebracht. Besser konnte die Gesinnung des Vorstairdes der Jüdischen Gemeinde gar nicht ktargestellt und bloßgestellt »verden, als »vie es hier durch seinen Hauptverteidiger geschehen ist. Temnach bedarf es zur Rechtfertigung der vorstehenden Ausführungen noch nicht eininal eines Eingehens auf die vorliegenden Gutachten im Einzelnen. Eine Erörterung der seitens des Vorstandes der Jüdischen Gemeinde eingeholten Rechtsdarlegungen »vürde die hier dargelegte Auffassung bestätigen. Insbesondere bedaurc ich sagen zu müssen, daß die Ausarbeitungen der Herrn Dr. Jsinar Freund, auf die sich der Vorstand stützt, nicht sotvohl ein Gutachten als die Karrikatur eines Gutachtens darstellen. Ich muß mir Vorbehalten, hieraus noch eingehend zurückzukommeu. Die gepfändete Synagogen-Gemeinde Göttingen Wir schrieben in unserer letzten Nummer von der bedauerlichen Pfändung der Synagogen-Gemeinde Göttingen. Dazu »vird uns noch mitgetcilt: Bedauerlicherweise ist es in die breite Oeffentlichkeit gedrungen, daß die Göttinger Synagogen-Gemeinde gepfändet worden ist. Das Erstaunen in der Bevölkerung ist groß. Ein hochangesehener, judenfreundlicher christlicher Herr erklärte, so etwas wäre in der christlichen Gemeinschaft nicht möglich. Tenn die setze ihren Stolz darein, auch die kleinste Gemeinde zu erhalten. Traurig. Und das nennt sich Kelal-Jisroel. Hermann Cohen, — der Philosoph des jüdischen Monotheismus (Zur 10. Wiederkehr seines Todestages, 4. April 1918.) Von. Dr. Leo R o s e n z w e i g. Philosophie — so definiert einmal Hermann Cohen — ist das Selbstbewußtsein, das Gewissen der Kultur. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, all die verschiedenen Ausdrucksformen, Urformen der Kultur, zu einem einheitlichen, harmonischen Ganzen zu vereinigen. Nun wohnt aber jeder Urform der Kultur das Bestreben inne, als ein Ganzes, Absolutes, Universelles gelten zu wollen, und nicht »tutf als ein Teil, sie bescheidet sich nicht innerhalb ihres besonderen Bezirks, sondern sie sucht ihreu Stempel, ihre Prägung der ganzen Kultur, dem gesamten geistigen Leben aufzudrücke»». So entstehen Streit und Eifersucht unter den Kulturträgern. Und aus diesem Streben der einzelnen Urformen des Geistes zu»n Absolute»», Universellen, ergeben sich die hauptsächlichsten Konflikte der Kultur. Die Religio»» gehört zweifellos zu den Urformen des Geistes, zu den Urformen der Kultur, und diese Urform der Religion hat sich im Laufe der Geschichte als ganz besonders eifersüchtig erwiese»». Die Religion duldete keine anderen Götter neben sich, sie wollte das Absolute, Unbedingte, Universelle sei»», sie erstrebte die Vorherrschaft über alle Richtunge»» der Kultur, über alle Anliegen und Probleme des menschlichen Geistes und Herzens. Mit einem Wort, sie wollte den Herzschlag der Welt bilden. So »var es im Mittelalter. Iin Mittelalter bildete die Religion wirklich den Herzschlag der Welt; sie hatte die Vorherrschaft über das gesamte geistige Leben; jede Kulturerscheinung, die sich ihr nicht unterwerfen, einordnen wollte, mußte zurückgedrängt »verde»» oder verschwinden. In der Neuzeit scheint das Verhältnis sich umgekehrt zu haben: Nicht die Religio»», sondern die Kultur bildet, den Herzschlag der Welt: die Religion ist für den moder»»en Kulturmenschen nur ei»» Privattveg, bestimmend ist für ihn der für alle Me»»schen einheitliche Weg der Kultur. Denn von allen Seiten des Kulturlebens dringen die erleuchtenden Strahlen auf den modernen Menschen ein u»»d sammeln sich in seinem Geiste zu wirksainen Reflexen. Daher muß jede geistige Bewegung die in das Herz und Gemüt eines modernen Kulturmenschen eindringe»» will, sich ausweisen können, daß sie eigene Kulturtverte besitzt, daß sie die Kultur fördert und fordert. Diesen, für alle Menschen einheitlichen Weg der Kultur ist der große Kulturmensch Herma»»n Cohen gegangen, und er hat sich, mit aller Gewissenhaftigkeit eines echten Idealisten, die Frage vorgelegt: besitzt noch meine angestaminte Religion, die Religion meiner Väter, die Vollkraft u»»d den Eigenwert einer echten Kulturreligion, bildet sie den Ausdruck einer Weltanschauung, d. h. fördert sie weltgeschichtlichen Sinn und weltgeschichtliches Herz! Dient sie dem Weltbesten und fördert sie den Fortschritt der Kultur? Ja noch mehr: bildet sie einen notwendigen Bestandteil Uder Kultur, ist die Einheit der Kultur durch ihre Mitwirkung bedingt, und worin besteht diese Mitwirkung? Dies ist nach Cohen die Lebensfrage unserer Religion, und zugleich die der Kultur. Theater des Westens Täglich 8* 1/* Gastspiel Moskauer Jüdisches Academisches Theater „200000“ „Die Hexe“ „Die Reise Benjamin III“ Drei Musikal-Komödien in jüdisch deutscher Sprache Betrshs der Reihenfolge siehe Anschlagsäulen DRESDNER BANK Bilanz per 31. Dezember 1927 das Programm der 12, Attraktionen 12 Näheres siehe am Säulenring. Sonntag 2 Vorstellungen 2 330 und 8 Uhr. 330 kleine Preise. T Abitur. Obersekunda Vormittags-Abendschule Private Vorbereitungsanstalt Direktor Danziger Berlin, Alte Jakobstraße 125 Hier fehlt Ihr Inserat AKTIVA RM Kasse, fremde Geldsorten, Zinsscheine und Guthabeu bei Noten- und Abrechnungsbanken .... 46 155747.82 Wechsel. . . 411 032811.34 Nostroguthaben bei Banken und Bankfirmen. 226 851 356.34 Reports und Lombards "egen börsengängige Wertpapiere . . . 86 111461.21 Vorschüsse auf Waren und Waren- Verschiffungen 211 142540.70 991 293 917.41 Eigene Wertpapiere. 25 548280.39 Konsortialbeteiligungen. 13 632 471.91 Dauernde Beteiligungen bei anderen Banken und Bankfirmen. 27 770482.65 Schuldner in laufender Rechnung 803 889 486 12 Banbgebaude . 29 800000.— Sonstiger Grundbesitz. 910000 Mobilien. . . 1. Pensionsfonds-Efiekten. 1 950869 65 1 884 795 50V.13 PASSIVA RM Aktienkapital. 100000000. Gesetzliche Rücklagen. 30 400000. Gläubiger . . 1 640 148 026.68 Akzepte und Schecks. 99 087140.73 Pensionsfonds 2 000000.- Dividenden-Konto 87 77772 Reingewinn . 13072564. I 884 795509.13 per 31. Dezember 1927 VERLUST RM Hanüiungs-Unkosten-Konto . . . 56 658142.82 Steuern. 7 491 780.14 Reingewinn. 13 072564.- 77 222486.96 GEWINN RM Vortrag von 1926 . 628135. - Wechsel-, Zinsen-, Sorten- und Zinsschein-Konto . 32 605494.09 Provisions-Konto. 42 206840.29 Erträgnisse aus dauernden Beteiliguagen bei anderen Banken und Bankfirmen. 1 463222.14 Sonstige Einnahmen. 318795.44 77 222486.96 Verein für Feuerbestattung in Berlin von 1874, e. V. Kostenlos« Feuerbestattung Annahme W 35, Lützowstraße 44, Telephon: Lfitzow 960-61 und Chariottenburg.Kantstr. 154 a Bcke Fasanenstraße, Telephon: Steinplatz 1835 Schriftenreihe d. Vereioigasg t. d. lih. Judenium E.V. Heft hr.i Die Grundsätze des Jüdischreligiösen Liberalismus Von Rabbiner Dr. Lewkowitz-Berlin Preis 0.50 Mk. Bestellungen beim Verlag der „Jüdisch-liberalen Zeitung* Berlin SW 48. Wilhelmstraße 147 Malerarbeiten jeder Art Renovierung von Wohnungen, Geschäftslokalen, Fassaden etc. Robert Gutheim W50, Kulmbacherstr. 7, Fernspr.: Lützow 6260 Kostenanschläge gratis Mich mirtscyiiicue Frauenscnme «s Wollratshansen Isartal. 680 m. G. M. (Gründung des Jüd. Frauenbundes Ortsgruppe München.) su tOchtlgenH ausf rauen zum Wfrtschaftsberuf, zum Sozialberuf und .zum Lehrberuf. bildet junge Mädchen aus und schafft die Grundlage Die Schule wird streng rituell geführt. - Prospekte und Auskünfte durch die Leitung der Schule: Hannah Bodenheimer, Wolfratshausen; Frau Recha Stark, München, Rauchstr. 12/1. Anmeldungen für das kommende Schuljahr schon jetzt erbeten Jeder Chevrolet hat ein Jahr Garantie — Bequeme Zahlungsbedingungen —maa ' -s t*«1 / J- Jetzt bietet Ihnen der neue CHEVROLET mit moderner, zuverlässiger Vierradbremse die wesentlichen Vorzüge teurer, großer Wagen zu niedrigen Anschaffungs- und Betriebskosten T"\er neue Chevrolet für 1928 bietet Ihnen gesteigerte Kraft, noch größeres räumliches Behagen, noch größere Sicherheit. Gesteigerte Kraft des berühmten starken Motors, der zu dem Weltruhm des Chevrolet beigetragen hat. Verstärkt durch Aluminiumkolben und weitere technische Feinheiten. Noch leistungsfähiger. Die Vierradbremse verleiht unbedingte Sicherheit, ob der Chevrolet auf freier Landstraße dahinfliegt, ob er schwierige Berge überwindet oder im Verkehrsgedränge augenblicklich anhält. Und endlich das wundervolle räumliche Behagen. Längere, elegantere Karosserie von Fisher. Besondere stoßdämpfende Federung. Fahren Sie ihn selbst, diesen neuen Chevrolet; erfahren Sie selbst, was er dem anspruchsvollen Fahrer bietet. Ermäßigte Preise Touring, 5 Sitzer.M 3725 Coach, 5 Sitzer. 4250 Sedan, 5 Sitzer. 4625 Imperial-Landau Sedan. 4920 Sport-Coupe, 4 Sitze. 4650 1/2*t#Lieferwagen*Chassis. 2895 1 Vz-t- Lastwage n-Chassis. 3795 Preise ab Berlin, 5 Reifen bei Personenwagen. Ferner fahrbereite SdinclULiefer» u. Lastwagen auf Chevrolet» Chassis. Auskunft und Beratung durch unsere Händler. GENERAL MOTORS G.M.B.H., BERLIN.BORSIGWALDE Autorisierter General Motors»Händler für Chevrolet

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.